denn Sie haben in der letzten Legislaturperiode mit der SPD zusammen dieses Verfahren, die Maßnahme und alles, was damit zusammenhängt, beschlossen.
Sie sind mitverantwortlich für das, was ich Salamitaktik nenne. Sie können sich nicht heute als Fraktion hier hinstellen, den jüngsten Abgeordneten, zweifellos den sachkundigsten in dieser Angelegenheit, aber denjenigen, der es persönlich nicht zu verantworten hat, hier reden lassen und sich auf diese Weise einen weißen Fuß machen.
Vor allen Dingen erwarte ich von Ihnen eine Aussage im Angesicht der in zweieinhalb Wochen bevorstehenden Wahl, bei der noch nicht ausgemacht ist, wie sie ausgeht. Es kann durchaus sein, dass wir am Ende dieser Wahl einen Parlamentspräsidenten Ole haben und einen Bürgermeister Mirow. Das ist ja nicht von der Hand zu weisen.
(Beifall bei der SPD, vereinzelt bei der GAL und bei Leif Schrader FDP – Lachen bei der SPD und der GAL)
Dieser Bürgermeister Mirow kann ja nur mit den Stimmen der GAL gewählt werden. Deshalb erwarte ich von Ihnen, der GAL, hier und heute im Angesicht der Betroffenen, die Sie hier angeblich so stark verteidigen, eine Aussage, wie Sie es denn nach der Wahl mit der AirbusErweiterung halten. Dazu haben Sie nämlich an diesem Abend überhaupt nichts gesagt.
Meine Damen, meine Herren! Enteignung ist ein fundamentaler Eingriff des Staates in die Privatsphäre der Bürger. Auch für uns Liberale ist das ein schwerverdaulicher Brocken. Ein persönlich Betroffener unserer Fraktion wird an dieser Abstimmung nicht teilnehmen. Wir anderen haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Letztlich haben wir uns für den Wirtschafts- und Luftfahrtsstandort Hamburg entschieden.
Dabei haben wir die einstimmige Unterstützung unseres Landesvorstands und wir haben die Mehrheit unserer Partei im Rücken.
Ich will begründen, warum wir uns das nicht leicht machen können. Die formelle Rechtsmäßigkeit dieses Gesetzes ist zweifellos gegeben, denn wir haben die Gesetzgebungskompetenz. Sie wurde im einvernehmlichen Zusammenwirken von Bundes- und Landesregierung im Zusammenhang mit der Änderung des Luftfahrtgesetzes geschaffen. Dabei ist klargestellt worden, dass
wir uns bei diesem Verfahren im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung befinden und dass diese konkurrierende Gesetzgebung sich auch auf den Bereich der Sonderlandeplätze bezieht. Kein Sachverständiger in der Anhörung hat diesen Sachverhalt bestritten. Ein Sachverständiger, Professor Battis, hat uns Abgeordnete sogar ermutigt, diese Gesetzgebungskompetenz zu nutzen. Er hat uns erklärt …
Meine Damen und Herren! Auch wenn hier gar nicht so viel gelaufen wird, aber es ist sehr laut hier im Raum und für Frau Pauly schwierig, durchzudringen. Seien Sie bitte etwas ruhiger. Sie haben das Wort, Frau Pauly.
Vielleicht liegt das daran, dass ich nicht allen freundliche Worte mit auf den Weg geben kann, aber ich muss das hier einmal so darlegen können. Dieser Professor Battis hat uns mit auf den Weg gegeben, dass wir hier sehr wohl juristisches Neuland betreten. Das ist hier in der Debatte auch schon thematisiert worden. Er hat uns aber auch gesagt, ihr seid der Gesetzgeber, ihr habt als solcher Handlungsspielräume und auch die Verantwortung, diese Handlungsspielräume zu nutzen.
Die materielle Rechtmäßigkeit in Bezug auf dieses Enteignungsgesetz ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Das sind in diesem Fall, wo wir eine Enteignung machen, die zwar vordergründig eine Enteignung zugunsten des Staates ist, weil die Grundstücke im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg bleiben, was aber in der Sache eigentlich eine Enteignung zugunsten eines Unternehmens ist, nämlich Airbus, weil die Hansestadt Hamburg diese Grundstücke an Airbus weitervermieten wird. Gerade, weil diese Umstände so sind, sind die Anforderungen, die vom Gesetzgeber gestellt werden, besonders hoch. Das heißt, wir müssen bei der Beurteilung, ob diese Enteignung gerechtfertigt ist, ob sie dem Wohle der Allgemeinheit dient, sehr hohe Maßstäbe anlegen und die Interessen der Allgemeinheit und die der Enteigneten sehr sorgfältig gegeneinander abwägen. Wir haben das in unserer Fraktion getan. Für mich ist das ein schwieriger Punkt, weil ich einen vergleichbaren Fall in meiner Familie habe.
Wir haben auf der einen Seite die Kulturlandschaft der Elbegebiete, der Obstanbaugebiete, eine in Jahrhunderten gewachsene Kulturlandschaft. Wir haben es mit Menschen zu tun, die dort seit Generationen zu Hause sind und denen wir mit dieser Entscheidung ihre Heimat nehmen. Dieses sollten wir bei allem, was wir tun, immer bedenken.
Wir haben auf der anderen Seite den Wirtschaftsstandort Hamburg mit seinen Arbeitsplätzen, mit seinen Arbeitslosen. Wir haben hier im Bereich der Luftfahrt eine Hochtechnologieindustrie ansiedeln können. Wir werden mit dieser Industrie der drittgrößte Luftfahrtstandort der Welt sein. Es sind zukunftssichere Arbeitsplätze. Das ist das Gewicht, das wir auf die andere Seite der Waagschale legen. Wir haben auf der einen Seite der Waagschale 14 Eigentümer, von denen mindestens 13 keine Blockierer sind in dem Sinne, dass sie ein Sperrgrundstück ge
kauft haben, sondern das sind Menschen, die dort groß geworden und die dort zu Hause sind. Wir haben auf der anderen Seite die Stadt als Ganzes mit ihren Arbeitnehmern und mit ihren Arbeitsplätzen. Dieses ist gegeneinander abzuwägen.
Der Gesetzgeber sagt, dass wir sehr sorgfältig zu prüfen haben, ob die Enteignungsvoraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört, dass der Enteignungszweck auf Dauer gesichert wird. Das geschieht mit dem Vertrag, der mit Airbus abzuschließen ist. Das geschieht darüber hinaus mit dem Mietvertrag für die Flächen, das geschieht mit dem Kündigungsrecht, das der Stadt eingeräumt worden ist, und mit der Verpflichtung zu Ersatzleistungen durch Airbus, falls Airbus seine Vertragsverpflichtungen nicht erfüllt. Die letzte und wichtigste Sicherung ist wohl, dass das Grundstück im Eigentum der Stadt bleiben wird.
Vor diesen ganzen Hintergründen ist die Verhältnismäßigkeit der Enteignung zu prüfen. Das heißt, nur wenn der Zweck auf andere Weise nicht erreicht werden kann, dürfen wir enteignen. Das bedeutet in diesem konkreten Fall, nur wenn wir die Grundstücke nicht kaufen können, dürfen wir enteignen. Vor diesem Hintergrund habe ich an alle Beteiligten, die in den nächsten Wochen die Verhandlungen zu führen haben, die große Hoffnung zu richten, dass Vernunft eingekehrt, dass Gesprächsbereitschaft und Verhandlungsbereitschaft da sind, dass die betroffenen Eigentümer einlenken und verkaufen werden, dass es nur wenige Fälle geben wird, die nach diesem Gesetz enteignet werden müssen, sondern die Mehrheit der Fälle über einen Kaufvertrag geregelt wird. Ich habe auch die Hoffnung an den Senat, dass es faire Preise für diejenigen geben wird, die bereit sind zu verkaufen. Das wäre eine Basis, die allen einigermaßen gerecht werden würde.
Ich will auch nicht die Gefahren, die während des Anhörverfahrens thematisiert worden sind, klein reden. Ein wichtiger Punkt war zum Beispiel, ob es in Zukunft, wenn wir so ein Gesetz beschließen, Schule machen kann, dass Enteignungen und die Verschiebung von Privateigentum zugunsten von Wirtschaftsunternehmen ein normales Mittel der Standortpolitik wird. Ich persönlich befürchte das nicht, denn es ist schon ein Unterschied, ob man ein Einkaufscenter, einen Möbelmarkt oder ein vergleichbares Unternehmen ansiedelt oder ob man dafür sorgt, dass sich Airbus in Hamburg mit seinen vielen tausend Arbeitsplätzen, die dieses Werk hat, entfalten kann, ebenso die vielen mittelständischen Unternehmen mit ebenfalls vielen Arbeitsplätzen, die sich bereits drumherum ansiedeln und in Zukunft auch ansiedeln werden.
Ich vertraue darauf, dass künftige Politikergenerationen nicht leichtfertig mit diesem Instrument umgehen werden, und auf den grundsätzlichen Schutz des Eigentums durch die Verfassung und das Bundesverfassungsgericht. Ich glaube nicht, dass dieses Gesetz Basis für eine extensive Enteignungspolitik sein wird, nur um irgendwelche Unternehmen hier anzusiedeln.
Was ist das Fazit für uns als FDP? Wir haben die Gründe des Allgemeinwohls gegen die persönlichen Interessen abzuwägen. Dieses ist innerhalb unserer Partei und unserer Fraktion in einem langen Diskussionsprozess so geschehen. Er ist ja auch teilweise öffentlich ausgetragen
worden. Sie wissen das alles. An dessen Ende haben wir uns dafür entschieden, die Arbeitsplätze als das höhere Gut zu bewerten.
Wir haben die Gesetzgebungskompetenz und auch die Gesetzverantwortung gegenüber der Stadt und der Zukunft dieser Stadt. Wir sollten sie nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen und wir glauben, diesen Anspruch mit unserer heutigen Zustimmung zu diesem Gesetz auch zu erfüllen. – Ich danke Ihnen für das Zuhören.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir heute über das Enteignungsgesetz für die Erweiterung des Werkflugplatzes debattieren, muss man auch Verständnis für die betroffenen Bürger aufbringen. Die wollen das Vorgehen um die Landebahnverlängerung richtig verstehen. Als Abgeordnete haben wir das Wohl der Stadt im Auge zu behalten, ohne die Rechte des einzelnen Bürgers zu missachten – eine schwierige Abwägung.
Im Prozess des Baus der Airbus-Werke gab es viele grundsätzliche Fragen. Zum Beispiel: Warum ein Standort, an dem nicht gleich das gesamte Flugzeug gebaut wird? Antwort: Das hätte der französische Partner nicht mitgemacht. Warum wurde ausgerechnet in Finkenwerder, am schönen Elbdeich, und nicht anderswo auf dem flachen Lande gebaut? Antwort: Dann hätte mit hohem Zeit- und Kostenaufwand erst ein komplett neuer Industriestandort errichtet werden müssen. Oder die Frage: Haben wir als Hamburger nicht das Recht, ohne noch mehr Flugzeuglärm leben zu können? Antwort: Stimmt. Und dennoch, wir haben an unsere angeknackste Wirtschaftskraft, an die Arbeitsplätze unserer Bürger und an die Ausbildungsplätze für unsere Jugend zu denken.
Wir wissen, dass immer nur die grundlegenden Entscheidungen, auch wenn sie auf den ersten Blick nicht jedermanns Sache sind, einen wirklichen Fortschritt in der Entwicklung gebracht haben.
Was wäre denn die Folge, wenn wir uns gegen die Landebahnverlängerung – im Grunde also gegen Airbus – stellen würden? Wir würden einen großen Industriebetrieb Hamburgs beschädigen. Das können wir nicht gutheißen. Im Übrigen sind Für und Wider hier bereits ausführlich vorgetragen worden, sodass ich mir dieses erspare.
Wir von der Ronald-Schill-Fraktion sind der Auffassung, dass wir zum heutigen Zeitpunkt, trotz der teilweise berechtigten Bedenken einen weiteren Ausbau der AirbusIndustrie nicht behindern sollten. Deswegen stimmen wir dem Enteignungsgesetz einschließlich der vom Wirtschafts- und Rechtsausschuss empfohlenen Änderungen zu. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt zum Schluss dieser Debatte nicht noch einmal auf die Bedeutung der Luftfahrtindustrie für den Wirtschaftsstandort Hamburg eingehen. Das ist durch eine ganze Reihe von Debattenbeiträgen geschehen, deswegen muss ich das nicht wiederholen.
Ich möchte das nur in dem Satz zusammenfassen: Was einst die Werftindustrie als Motor für die industrielle Entwicklung in Hamburg war, ist heute die Luftfahrtindustrie. Das zeigt, welche Bedeutung dieses Werk auf Finkenwerder, über das wir heute debattieren, für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Stadt hat und in Zukunft noch verstärkt haben wird.
Hamburg hat sich erfreulicherweise von dem allgemeinen Beschäftigungsrückgang in der Luft- und Raumfahrtindustrie nach dem 11. September 2001 abkoppeln können. Das zeigt, dass unsere Stadt sich im internationalen Wettbewerb strategisch hervorragend positioniert hat. Jetzt kommt es darauf an, diese Position konsequent weiterzuentwickeln.
Experten prognostizieren für die nächsten 20 Jahre eine jährliche Wachstumsrate von knapp 5 Prozent pro Jahr im weltweiten Passagier- und von 6 Prozent pro Jahr im Frachtverkehr. Hamburg wird an dieser Entwicklung vor allem im Flugzeugbau sowie in der Ausstattung, Reparatur und Wartung von Flugzeugen teilhaben.
Vor diesem Hintergrund und nach dem bisherigen Verlauf der Einstellungen bei Airbus besteht kein Zweifel daran, dass Airbus zusätzlich 2000 Arbeitsplätze direkt schaffen wird. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt, wo die Produktion noch gar nicht voll angelaufen ist, sind im Werk Finkenwerder über 1500 Mitarbeiter für Zwecke des Airbus A380 eingestellt worden.