Protokoll der Sitzung vom 17.03.2004

Meine Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Dabei halte ich zunächst einmal fest, dass sich der Senat an die zugesagten zehn Minuten gehalten hat. Das Bürgerschaftsmandat des in den Senat berufenen bisherigen Mitglieds dieses Hauses Dr. Michael Freytag ruht während der Amtszeit als Senator. Nach Mitteilung des Landeswahlleiters übt die auf der Liste der CDU nachfolgende Bewerberin nunmehr ihr Mandat aus. Ich begrüße Frau Stefanie Strasburger in unserer Mitte.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Mir ist eben ein Schreiben des Ersten Bürgermeisters zugegangen. Dieses hat folgenden Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr Präsident,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass der neue Senat in seiner ersten Sitzung die anliegende Vorläufige Geschäftsverteilung des Senats beschlossen hat, die von der bisherigen Verwaltungsgliederung ausgeht.

Der Senat beabsichtigt, eine Behörde für Wissenschaft und Gesundheit und eine Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt neu zu bilden sowie die Behörde für Umwelt und Gesundheit aufzulösen, und wird der Bürgerschaft einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Verwaltungsbehörden zuleiten.

Mit freundlichem Gruß Ole von Beust Erster Bürgermeister“

Die Anlage hat folgenden Wortlaut:

„I. Senatsämter

Senatskanzlei Erster Bürgermeister

Ole von Beust

Staatsarchiv Senatorin

Prof. Dr. Karin von Welck

Personalamt Erster Bürgermeister

Ole von Beust

II. Fachbehörden

Justizbehörde Senator Dr. Roger Kusch

Behörde für Bildung

und Sport Senatorin

Alexandra Dinges-Dierig

Behörde für

Wissenschaft

und Forschung Senator Jörg Dräger

Kulturbehörde Senatorin

Prof. Dr. Karin von Welck

Behörde für Soziales

und Familie Zweite Bürgermeisterin

Birgit Schnieber-Jastram

Behörde für Bau

und Verkehr Senator

Dr. Michael Freytag

Behörde für Wirtschaft

und Arbeit Senator Gunnar Uldall

Behörde für Inneres Senator Udo Nagel

Behörde für Umwelt

und Gesundheit Senator

Dr. Michael Freytag

Finanzbehörde Senator

Dr. Wolfgang Peiner“

Meine Damen und Herren, damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Ich rufe nunmehr auf den Tagesordnungspunkt 9, Drucksache 18/7: Wahl der von der Hamburgischen Bürgerschaft zu wählenden Mitglieder zur Bundesversammlung.

A C

B D

[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl der von der Hamburgischen Bürgerschaft zu wählenden Mitglieder zur Bundesversammlung – Drucksache 18/7 –]

Hierzu finden Sie auf Ihren Plätzen hellgrüne Stimmzettel. Nach dem maßgebenden Bundesgesetz ist eine Listenwahl durchzuführen. Der Stimmzettel enthält zwei Vorschlagslisten. Jeder Abgeordnete beziehungsweise jede Abgeordnete hat eine Stimme. Sie können also nur bei einer Liste ihr Kreuz machen oder sich enthalten. Stimmzettel mit mehr als einem Kreuz oder mit Zusätzen oder Bemerkungen sind ungültig. Bitte nehmen Sie nunmehr Ihre Wahlentscheidung vor.

(Die Wahlhandlung wird vorgenommen.)

Soweit die Abgeordnete Strasburger noch keinen Stimmzettel hat, bitte ich die Kanzlei, behilflich zu sein.

Meine Damen und Herren, sind alle Stimmzettel abgegeben worden? – Das ist der Fall. Dann bitte ich, die Stimmen auszuzählen. Für die Dauer der Auszählung müssen wir heute noch einmal die Sitzung unterbrechen.

Unterbrechung: 18.47 Uhr –––––––––– Wiederbeginn: 18.55 Uhr

Meine Damen und Herren! Ich gebe das Wahlergebnis bekannt. Es sind 120 Stimmen abgegeben worden. Alle waren gültig. Von den gültigen Stimmen haben erhalten: Liste 1: 63 Stimmen, Liste 2: 57 Stimmen.

Nach Paragraph 4 Absatz 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung werden die Sitze den Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren d'Hondt zugeteilt.