Meine Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Dabei halte ich zunächst einmal fest, dass sich der Senat an die zugesagten zehn Minuten gehalten hat. Das Bürgerschaftsmandat des in den Senat berufenen bisherigen Mitglieds dieses Hauses Dr. Michael Freytag ruht während der Amtszeit als Senator. Nach Mitteilung des Landeswahlleiters übt die auf der Liste der CDU nachfolgende Bewerberin nunmehr ihr Mandat aus. Ich begrüße Frau Stefanie Strasburger in unserer Mitte.
hiermit teile ich Ihnen mit, dass der neue Senat in seiner ersten Sitzung die anliegende Vorläufige Geschäftsverteilung des Senats beschlossen hat, die von der bisherigen Verwaltungsgliederung ausgeht.
Der Senat beabsichtigt, eine Behörde für Wissenschaft und Gesundheit und eine Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt neu zu bilden sowie die Behörde für Umwelt und Gesundheit aufzulösen, und wird der Bürgerschaft einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Verwaltungsbehörden zuleiten.
Ich rufe nunmehr auf den Tagesordnungspunkt 9, Drucksache 18/7: Wahl der von der Hamburgischen Bürgerschaft zu wählenden Mitglieder zur Bundesversammlung.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl der von der Hamburgischen Bürgerschaft zu wählenden Mitglieder zur Bundesversammlung – Drucksache 18/7 –]
Hierzu finden Sie auf Ihren Plätzen hellgrüne Stimmzettel. Nach dem maßgebenden Bundesgesetz ist eine Listenwahl durchzuführen. Der Stimmzettel enthält zwei Vorschlagslisten. Jeder Abgeordnete beziehungsweise jede Abgeordnete hat eine Stimme. Sie können also nur bei einer Liste ihr Kreuz machen oder sich enthalten. Stimmzettel mit mehr als einem Kreuz oder mit Zusätzen oder Bemerkungen sind ungültig. Bitte nehmen Sie nunmehr Ihre Wahlentscheidung vor.
Soweit die Abgeordnete Strasburger noch keinen Stimmzettel hat, bitte ich die Kanzlei, behilflich zu sein.
Meine Damen und Herren, sind alle Stimmzettel abgegeben worden? – Das ist der Fall. Dann bitte ich, die Stimmen auszuzählen. Für die Dauer der Auszählung müssen wir heute noch einmal die Sitzung unterbrechen.
Meine Damen und Herren! Ich gebe das Wahlergebnis bekannt. Es sind 120 Stimmen abgegeben worden. Alle waren gültig. Von den gültigen Stimmen haben erhalten: Liste 1: 63 Stimmen, Liste 2: 57 Stimmen.
Nach Paragraph 4 Absatz 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung werden die Sitze den Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren d'Hondt zugeteilt.