Wir liegen mit unserem Zustimmungsquorum von 20 Prozent weiterhin bundesweit in der Spitzengruppe. Daran ändert der CDU-Antrag, der Ihnen heute vorliegt, überhaupt nichts. Das muss bitte festgehalten werden.
Man konnte nach einigen Wortbeiträgen das Gefühl haben, dass irgendwo in unserem Antrag im Beschlussteil steht, dass ab sofort allen Hamburgerinnen und Hamburgern das Gespräch auf der Straße verboten wird.
Es wird weiterhin auf der Straße für jeden politischen Zweck geworben werden können, von Parteien und auch von Initiativen.
Liebe Frau Hilgers, Sie selbst haben außer an Zwischenrufen zu dieser Debatte noch nichts beigetragen.
Wenn Ihre Fraktionskolleginnen und -kollegen, die bisher geredet haben, meinen, hier etwas anderes suggerieren zu müssen, dann müssen Sie sich auch eine Replik darauf gefallen lassen.
Ich will versuchen, mit Ihnen noch einmal kurz die sechs Punkte des Antrages durchzugehen. Ich fange mit der Ziffer 3 des Antrages an, und zwar mit der berühmten Amtseintragung, die nur noch an öffentlichen Stellen vorgenommen werden soll.
In neun Bundesländern – Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein – werden Volksbegehren nur in amtlichen Stellen eingetragen. Wo ist bei diesem Vorschlag das Sittenwidrige, wenn es in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein – beide Länder werden von Rotgrün regiert –
genau diese Regelungen gibt? Ich muss ehrlich sagen: Ihren öffentlichen Aufschrei gegen die Regelungen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
Zu Ziffer 2 des Antrages. Hier geht es um die Frage, ob die Eintragung auf Sammellisten oder auf Einzelbögen erfolgt. Ansonsten marschieren Sie hinter der Hostie Datenschutz her wie die zuverlässigsten Katholiken auf der ganzen Welt, aber hier spielt das auf einmal keine Rolle mehr.
Ich weiß nicht, wie der neue Senatssprecher auf diese Äußerung reagiert hätte, aber das ist vielleicht später zu klären.
Dieses stellt auch kein gravierendes, einschränkendes Recht auf eine Eintragung in Listen dar, sondern jeder kann sich weiterhin auf einem Einzelformular eintragen. Das hat auch – wie es Herr Dr. Jäger sagte – praktische Vorteile.
Dann kommen wir, Frau Mandel, zu Ziffer 1 des Antrages, die ist besonders hübsch. Dort steht, dass die Eintragungsfrist für das Volksbegehren verlängert wird. Dagegen kann man auch nichts haben, gegen Datenschutz kann man nichts haben, gegen eine Übernahme der Regelungen aus neun anderen Bundesländern kann man eigentlich auch nichts haben, weil unsere Quoren immer noch die niedrigsten sind.
Ziffer 4 zwingt die Initiatoren genauso wie Sie als Opposition und uns als Regierungsfraktion zur politischen Verantwortung. Ich kann nicht waschkörbeweise Wohltaten ausschütten oder die Ausschüttung von Wohltaten versprechen.
Ich kann das nicht tun, Herr Neumann, ohne in diesem Hause auch gleich die Deckung auf den Tisch zu legen und zu sagen, woher das benötigte Geld kommen soll.
(Michael Neumann SPD: Zweimal haben Sie das getan! Denken Sie an die Frauenhäuser und die Polizisten!)
Das ist eine politische Verantwortung, die muss, Frau Brinkmann, das Volk auf sich nehmen, wenn es per Volksentscheid unmittelbar etwas beschließt. Das ist demokratisch.
Zu Ziffer 5 – Trennung der Termine – des Antrages. Auch da kann ich auf Herrn Dr. Jäger verweisen. Eine Trennung der beiden demokratischen Akte – Wahl und Volksabstimmung – erhöht die Legitimation für beide
und schafft in beiden Fällen damit eindeutige Willensäußerungen, denn welchen Konflikt es dort geben kann, haben die Hamburger Wähler auch am 29. Februar
gezeigt, welche politischen Prioritäten sie insgesamt setzen. Was die zweite Frage angeht, so werden wir am 15. Dezember vom Hamburgischen Verfassungsgericht erfahren, wie dieser Streitfall auszulegen ist und wie unsere Demokratie in Hamburg funktioniert.
Ich möchte aus der SPD-Pressemitteilung vom 26. Oktober 2004 zitieren, in der Herr Neumann und Herr Dressel davon sprechen, dass die CDU einen Anschlag auf die Volksgesetzgebung plane.
Herr Dressel sagt, dass beim Volksentscheid ein gewisses Maß an Präsenzabstimmung zum Beispiel in öffentlichen Dienststellen sowie eine erleichterte Briefabstimmung, bei der alle Stimmberechtigten die gesamten Abstimmungsunterlagen einschließlich eines Rückumschlages direkt nach Hause erhalten, das Mindeste sei.