durch das Wort "er" – nämlich Senat – zu ersetzen, wie es dann auch richtig in Ziffer 3 heißt. Aber das ist nur, wie der Jurist sagt, eine "offenbare, aus sich selbst erkennbare Unrichtigkeit".
Bemerkenswert ist dagegen die Frage in Ziffer 2. Hier muss man den Verfassern des Antrags eine gewisse Faulheit bescheinigen, denn diese Zahlen, die der Senat liefern soll, sind schon jetzt über das Internet beim Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein zu bekommen.
Sie lenken den Blick auf die Dreistigkeit, mit der der Senat beziehungsweise die Justizbehörde oder ihr Präses Herr Dr. Kusch die Bürgerschaft über seine Finanzplanung und die personelle und sächliche Ausstattung in diesem Bereich desinformiert hat und abstimmen ließ.
Im Haushaltsplan-Entwurf 2005/2006 war als vorläufiges Ergebnis für das Jahr 2003 die Zahl der Anträge auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens mit 2477, für die Verbraucher- und Kleininsolvenzverfahren mit 1543 angegeben. Gleichwohl wurden als Planziel für das Jahr 2004 nur 2300 beziehungsweise 1400 Anträge angegeben. Das Statistische Amt für Hamburg teilt nun mit – Stand 9. März 2005 –, das in 2004 2947 Anträge eingingen und 1542 Anträge für Verbraucherinsolvenzen. Das bedeutet also einen deutlichen und auch schon vor einem halben Jahr voraussehbaren Anstieg der Zahlen.
Es ist für den Senat erklärungsbedürftig, dass nicht schon bei der Vorlage des Haushaltsplan-Entwurfs 2005/2006 bekannt war, dass die Planzahlen übertroffen werden würden. Für mich ist das ein Fall von Täuschung des Parlaments, um den Haushaltsansatz für die Kosten für Insolvenzverfahren klein zu halten, nämlich nur bei 600 000 Euro für die Jahre 2004 bis 2006.
Aber das ist ein Verfahren, das auch an anderen Stellen des Haushalts geübt wurde und nun Stück für Stück in den Ausschüssen – auch im Haushaltsausschuss – aufgeklärt werden wird.
Die SPD stimmt also dem CDU-Antrag zu und wartet gespannt, wie sich der Senat und der Justizsenator Dr. Kusch aus der Affäre – ich glaube, zähneknirschend – ziehen werden. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man sich diesen Antrag durchliest, stellt man fest, man kann wirklich nichts dagegen haben, und wenn bei der CDU-Fraktion Interesse besteht, solche Informationen abzufragen, ist das sicherlich nichts Verkehrtes. Das Thema ist sehr interessant, ebenfalls die Fragen, wie verändert sich das Insolvenzrecht, welche Belastungen können vielleicht künftig vermieden werden, welche Belastungen haben sich in den letzten Jahren entwickelt und wie hat sich das verhältnismäßig neue Insolvenzrecht entwickelt, das wir in der jetzigen Form erst seit ein paar Jahren kennen.
Dennoch habe ich mich etwas gewundert, als dieses Thema von der CDU-Fraktion zur Debatte angemeldet wurde, weil sich mir die Frage aufdrängte, hat die CDUFraktion gar nichts anderes mehr, was man zur Debatte anmelden könnte.
Offensichtlich haben Sie nichts, was Sie anmelden könnten, aber vielleicht gäbe es ja noch ein paar andere Ideen, die man in die Antragsform bringen könnte. Eine Debatte setzt ja voraus, dass der Antrag selbst schon die Gelegenheit gibt, unterschiedliche Positionen zu einem bestimmten Thema zu beziehen. Dieser Antrag und seine Fragen sind so nüchtern und sachlich formuliert, dass auch das nicht möglich ist. So ein bisschen Langweilerei des Parlaments müssen Sie sich schon vorwerfen lassen.
Beim Lesen des Antrags – bevor klar war, was Sie zur Debatte anmelden würden und was nicht – musste ich an die Augsburger Puppenkiste denken und ich möchte frei zitieren nach dem Wal bei Jim Knopf: Dieses ist ein wunderbares Thema für eine Große Anfrage.
Wer möchte den Antrag aus der Drucksache 18/2009 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkte 35, 17 und 18, Drucksachen 18/2003, 18/1939 und 18/1940, Bericht des Verfassungsausschusses zum Thema Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes sowie Unterrichtung des Präsidenten der Bürgerschaft zu den Volksinitiativen "Rettet den Volksentscheid – Mehr Demokratie" und "Hamburg stärkt den Volksentscheid – Mehr Demokratie"
[Bericht des Verfassungsausschusses über die Drucksache 18/1524: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 10./11. November 2004 – Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes (Drucksache 18/1101) – Drucksache 18/2003 –]
[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Volksinitiative "Rettet den Volksentscheid – Mehr Demokratie" – Drucksache 18/1939 –]
[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Volksinitiative "Hamburg stärkt den Volksentscheid – Mehr Demokratie" – Drucksache 18/1940 –]
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Warum brauchen wir direkte Demokratie und warum haben wir 1998 gemeinsam die Volksgesetzgebung beschlossen?
Ich kann mich noch sehr gut an die erste Bürgerschaftssitzung 1997 erinnern. Herr von Beust hat angesichts der Tatsache, dass die rechtsradikalen Parteien damals zusammen über 9 Prozent bekommen haben und eine nur knapp den Eintritt ins Parlament verfehlt hatte, in meinen Augen eine sehr bemerkenswerte Rede gehalten. Er hat deutlich gemacht, dass Politik sich nicht von Menschen entfernen soll und dass es die Aufgabe aller Politikerin
Die Frage ist, wie wir diesem Phänomen entgegnen können, das im schlimmsten Falle die Wahl rechtsradikaler Parteien bedeutet und im kaum weniger schlimmen Fall die Abkehr vom Wählen und Mitmachen überhaupt. Wie können wir Politiker möglichst viele Bürgerinnen und Bürger dazu bewegen, sich an der Politik in dieser Stadt zu beteiligen? Meine Antwort: Indem wir den Menschen eine echte Chance geben, sich einzumischen.
Wir haben in diesem Hause vor sieben Jahren die Volksgesetzgebung gemeinsam beschlossen und wir haben diesen Schritt, der nicht allen leicht fiel, gemeinsam getan, weil wir davon überzeugt waren, dass er unserer Stadt und unserer politischen Kultur gut tut. Wir waren alle davon überzeugt, dass Demokratie geschützt wird, wenn Bürgerinnen und Bürger sich direkter beteiligen können und ihr Engagement auch richtig Wirkung zeigt. Zahlreiche Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide haben gezeigt, dass sich hundertausende Hamburgerinnen und Hamburger an zentralen Entscheidungen aktiv beteiligen, in besonders großer Zahl immer dann, wenn es um das Große und Ganze ging, um die staatliche Verantwortung für Bildung, für Wasser, für Krankenhäuser oder um die Kita-Reform.
Seien wir froh, dass die Hamburgerinnen und Hamburger mit viel Gemeinsinn so streitlustig ihre Interessen kundtun und uns Parlamentarier dazu auffordern, das zu tun, was man billigerweise von uns erwarten kann, nämlich im Sinne der Bürger dieser Stadt zu handeln.
Die CDU ist aus diesem Konsens ausgebrochen, sobald sie an der Macht war. Als fast 600 000 Hamburgerinnen und Hamburger sich dafür ausgesprochen hatten, den landeseigenen Krankenhausbetrieb nicht mehrheitlich zu verkaufen, sahen sie Handlungsbedarf, um das Gesetz zu ändern. An dieser Stelle, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden Sie unredlich.
So hat Bürgermeister von Beust im Wahlkampf zwar immer gesagt, er würde einen Volksentscheid zum LBK ernst nehmen, er hat aber zu keinem Zeitpunkt den Menschen deutlich gemacht, dass die Entscheidung schon längst gefallen war. Dass die Menschen daraufhin noch politikverdrossener sind, kann man gut verstehen. Dass die CDU eine solche Situation nicht so gerne und nicht so häufig erleben möchte, kann man auch verstehen. Aber ist es demokratisch, wenn fast 600 000 Menschen einen deutlichen Willen ausgesprochen haben und er von der Regierung einfach missachtet wird? Dass Sie jetzt mit ein, zwei oder drei Taschenspielertricks die Möglichkeiten der Volksgesetzgebung so beschneiden, dass die Menschen praktisch keine Chance mehr haben, sich zu beteiligen, ist fatal.
Es ist fatal für die Demokratie und fatal für die Menschen in Hamburg. Allein die Unterstellung, die Menschen wüssten nicht, was sie unterstützen, ist dreist.
Wie ist eigentlich Ihr Menschenbild? Was halten Sie eigentlich von den Menschen, die Sie gewählt haben? Und warum haben Sie Angst vor engagierten Bürgern? Oder ist es Ihnen einfach zu mühsam, die Bürger in zahllosen Gesprächen vor Ort von Ihrer Position zu überzeugen?
Ich bitte die Mitglieder der CDU-Fraktion, noch einmal in sich zu gehen. Denken Sie darüber nach, was Sie Ihren Wählern in Ihrem Wahlkreis sagen, wenn die Wähler Sie nach Bürgerbeteiligung fragen. Wir brauchen als Politiker das Vertrauen der Bürger und wir werden es nur bekommen, wenn wir ihnen nicht mit Besserwisserei und Arroganz entgegentreten. Wir können auf Wissen und Engagement und Erfahrung der Hamburgerinnen und Hamburger nicht verzichten.
Wir brauchen ein Volksabstimmungsgesetz, das Volksabstimmung ermöglicht und nicht verhindert. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Petersen, das war die erwartete, vorhersehbare staatsmännische Rede zu diesem Thema.
Zugegeben, wo Herr Neumann bestimmt eines seiner Lieblingszitate von der "Arroganz der Macht" gebracht hätte, da formulieren Sie zurückhaltender zum Beispiel von einem "Ausbrechen aus einem Konsens".
Sie ziehen eben das Florett dem schweren Säbel vor, aber in der Sache, Herr Petersen, bringen Sie nichts Neues.