In einem Fall, in dem Lehrkräfte Schüler für ideologische Zwecke instrumentalisieren würden, würden wir dienstrechtlich beziehungsweise arbeitsrechtlich dagegen vorgehen. In diesem konkreten Fall kann davon allerdings nicht die Rede sein, weil hier nicht in unzulässiger Weise vorgegangen wurde.
Ich frage jetzt ganz konkret bezogen auf die Schule Sinstorf. War es dann Ihrer Meinung nach zulässig, dass die Lehrerin eine Schülerin für die Teilnahme an einer Pressekonferenz, an einer Presseveranstaltung der CDU angeworben hat?
Ja, das war nach unserer Auffassung zulässig, und zwar, weil es bei dieser Veranstaltung um ein pädagogisches Anliegen ging
und nicht um ein ideologisches. Das hat auch die gestrige Bürgerschaftsdebatte über das Thema Schulkleidung ergeben. Es ist ein allgemeines, pädagogisches Anliegen auch dieser Bürgerschaft, dass Schulkleidungen gefördert werden und insofern kein ideologisch spezielles, parteipolitisches Anliegen.
Nach welchen allgemeinen Kriterien ist zu beurteilen, ob und wann Lehrer in der Schule Schüler parteipolitisch beeinflussen dürfen.
Die allgemeinen Kriterien sind in den Dienstanweisungen für Lehrkräfte festgelegt. Im Übrigen kommt es dann im Einzelfall immer auf den jeweiligen Vorfall und auf die jeweiligen Gravamina an. In diesem Fall – ich betone es noch einmal – ging es um ein allgemein pädagogisches Anliegen, das ganz besonders der Schule Sinstorf seit langen Jahren am Herzen liegt. Die Eltern der Schülerin haben zugestimmt. Die Schülerin hat schon häufiger für die auch von ihr vertretene Ansicht, dass Schulkleidung eine gute Sache ist, geworben.
Herr Präsident, Herr Staatsrat! Die Anfrage der Kollegin Fiedler hat auch ergeben, dass die Schulleitung der Lehrerin unterrichtsfrei gegeben hat, damit sie an einer CDU-Pressekonferenz teilnehmen kann, und zwar mit der Begründung, dass ihr
Trifft es zu, dass die pädagogisch begründete Teilnahme der Lehrerin an der CDU-Veranstaltung dazu geführt hat, dass Unterricht durch eine unbeaufsichtigte so genannte Projektaufgabe ersetzt wurde beziehungsweise der Rest der Gruppe mit einem entsprechenden Arbeitsauftrag nach Hause geschickt wurde?
Frau Abgeordnete, ich weiß nicht, ob Sie noch eine Frage stellen wollen, dann machen Sie das bitte kenntlich.
Frau Abgeordnete, Sie sind dran mit Fragen, der Senat mit Antworten. Der Senat hat geantwortet. Ob es zu Ihrer Zufriedenheit ist, habe ich nicht zu beurteilen. Sie können jetzt eine zweite Nachfrage stellen.
Ich habe Teil eins der ersten Frage noch nicht beantwortet bekommen, ob es in der Klasse war, in der Schule oder zu Hause.
Frau Abgeordnete, ich habe Sie darauf hingewiesen, dass Sie hier eine weitere Frage stellen können, wenn Sie das möchten. Wenn nicht, dann rufe ich den nächsten Fragesteller auf.
Aber ich möchte sie mir offen halten und wenn ich da jetzt noch einmal nachfragen muss, ist meine zweite Frage weg.
Nachdem wir jetzt mehrfach Probleme mit der Sitzungsleitung des Präsidenten in der Fragestunde hatten, beantrage ich die Einberufung des Ältestenrates.
Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Wir fahren in der Fragestunde fort. Es steht die zweite Nachfrage der Abgeordneten Boeddinghaus aus.
Ich formuliere es noch einmal: Trifft es zu, dass die pädagogisch begründete Teilnahme der Lehrerin an der CDU-Veranstaltung dazu geführt hat, dass Unterricht durch eine unbeaufsichtigte, so genannte Projektaufgabe ersetzt wurde, indem der Rest der Gruppe mit einem Arbeitsauftrag nach Hause geschickt wurde?
Es trifft zu, dass der Gruppe ein Projektauftrag erteilt wurde. Ich kann Ihnen, wenn Sie das wünschen, den Projektauftrag auch genauer bekannt geben. Es war der Projektauftrag für das Fach Biologie, die häuslichen Essensgewohnheiten zu erkunden.
Ich möchte auf die Ausführungen des Staatsrates zur parlamentarischen Debatte gestern zurückkommen. Normalerweise verstehe ich unsere Debatten als politisch. Könnten Sie vielleicht noch einmal begründen, warum Sie die gestrige Debatte als eine pädagogische bezeichnet haben?