Sabine Boeddinghaus

Sitzungen

18/10 18/13 18/15 18/16 18/22 18/31 18/32 18/35 18/40 18/49 18/60 18/76 18/77 18/80 18/81 18/87

Letzte Beiträge

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Heinemann, Ihre Rechenspiele in Ehren, aber sie haben mit der Lebenswirklichkeit an Hamburgs Schulen wenig zu tun.
Frau Dinges-Dierig, glauben Sie eigentlich selbst an das, was man Ihnen aufgeschrieben hat? Es ist wirklich peinlich, was Sie hier vortragen. Sie versuchen, das Hohelied einer vermeintlich gelungenen CDU-Bildungspolitik zu singen
und wollen überhaupt nicht wahrnehmen, dass es eigentlich in den Ohren von Eltern, ihren Kindern und deren Lehrkräften wie Hohn klingen muss, die das tagtäglich auszubaden haben, was Sie ihnen mit Ihrer Bildungspolitik einbrocken.
Frau Dinges-Dierig und Herr Heinemann, es ist doch wirklich simpel, zu behaupten, dass die Schulen eine hundertprozentige Unterrichtsversorgung hätten, wenn man auf der anderen Seite die Bedarfe absenkt. Das ist doch ein Rechenspiel, was jedes kleine Kind durchschauen kann. Wenn Sie die Bedarfe, die Teilung von Förderstunden abbauen und wenn Sie die Klassenfrequenzen erhöhen, dann können Sie natürlich erklären, dass Sie eine hundertprozentige Lehrerversorgung haben. Dieses Spiel ist doch wirklich billig.
Die Eltern erleben den daraus resultierenden Verlust von Unterrichtsqualität an der Schule ihrer Kinder durchaus sehr deutlich und versuchen, durch Nachhilfe oder ähnliche Instrumente dieses zu kompensieren.
Jetzt möchte ich Sie Folgendes fragen:
Was sagen Sie den Eltern, die auch den Bildungserfolg für ihre Kinder wollen, aber nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um das zu bewerkstelligen, was in den Schulen durch Ihre Sparpolitik nicht mehr geleistet werden kann?
Was sagen Sie den Eltern, deren Kind in einer Grundschulklasse oder in der fünften Klasse eines Gymnasiums mit 29 weiteren Kindern sitzt?
Was sagen Sie Eltern, die durch Umzug innerhalb eines Grundschulverbandes vis-à-vis einer Grundschule wohnen, die ihr Kind dort aber nicht einschulen dürfen, weil die Klassen dank Ihrer Politik proppenvoll sind und es jetzt mit acht Jahren über drei Kilometer in die nächste Grundschule gehen muss? Die Eltern können es aber nicht kutschieren, weil beide berufstätig sind.
Was sagen Sie Eltern, deren Kind im Zweierkurs einer Gesamtschule mit 30 Schülerinnen und Schülern sitzt.
Hier kann von Förderung keine Rede mehr sein.
Was sagen Sie Eltern, deren Kind in eine Ganztagsschule, beispielsweise in Steilshoop, in Mümmelmannsberg, in Wilhelmsburg, auf der Veddel oder in Hamm
geht, in der nun massive Kürzungen vorgenommen werden, die dazu führen, dass Kinder Hausaufgabenbetreuung, wichtige Beratungsangebote oder den dringend notwendigen Förderunterricht nicht mehr erhalten können?
Alle diese Eltern, Frau Dinges-Dierig, sind in großer Sorge und fühlen sich verdammt allein gelassen.
Liebe Frau Senatorin, Sie verantworten die angespannte Situation an unseren Schulen und den Rückgang von Unterrichtsqualität und Unterstützungssystemen für die Kinder und Jugendlichen, von denen wir doch eigentlich immer sagen, dass sie unsere Zukunft wären.
Dass Sie sich die Kritik der Opposition nicht gerne sagen lassen, ist ein üblicher Reflex, aber was antworten Sie denn den 57 Schulleitern und Schulleiterinnen der Hamburger Gymnasien, die sich in Sorge um die Qualität der Arbeit an ihren Schulen in einem Brief an Sie gewandt haben und beklagen, dass sie durch die Überlastung der Lehrkräfte, der Schulleitung und der Schulsekretärinnen die schulische Arbeit grundlegend infrage gestellt sehen? Was antworten Sie der Elterninitiative der Hamburger Grundschulen, die zu große Klassen, zu wenig Lehrer und den Wegfall von Teilungs- und Förderstunden beklagt? Was antworten Sie der Elternkammer Hamburg, die fordert, alle Klassenfrequenzen herunterzusetzen, nicht nur die der ersten, sondern auch der zweiten, dritten und vierten Klassen, und mehr Lehrerstunden fordert?
Die Überschrift über allem, Frau Dinges-Dierig, heißt doch, für jedes einzelne Kind die optimale Förderung und Unterstützung mit einem entsprechend qualifizierten Abschluss zu erzielen, den Bildungsstand grundsätzlich zu erhöhen und die Schulabbrecherquote beziehungsweise die Quote der Jugendlichen ohne Abschluss drastisch zu minimieren. Wenn Sie ernstlich meinen, dass diese Ziele unter Ihren Vorgaben von Verknappung und Verdichtung erreicht werden können, dann kann ich Ihnen nur raten, sich einmal einen ganzen Vormittag in solche Klassen zu setzen. Wenn Sie diese Realität auf sich wirken lassen, wird Ihre nächste Rede differenzierter ausfallen.
Frau Dinges-Dierig, viel Zeit haben Sie allerdings nicht mehr. Im nächsten Jahr geht es dann zum Nachsitzen auf die Oppositionsbank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Hesse, Herr Nagel, Sie können die Dinge ja drehen und wenden wie Sie mögen,
Fakt bleibt am Ende, dass die Zahl der von jungen Tätern in Hamburg begangenen Gewaltdelikte ständig ansteigt.
Es geht nicht darum, Herr Nagel, zu sagen, ob Sie jetzt mit Zahlen zufrieden oder unzufrieden sind. Diese Zahlen sind verheerend und das zeigt ganz deutlich, dass die Konzepte, die Sie haben, in Gänze nicht schlüssig und umfassend sind und eben nicht zum Erfolg führen.
Herr Hesse, wir haben im März einen umfassenden Antrag eingebracht. Der ist für Bundes- und Länderebene voll mit guten Vorschlägen gewesen. Sie können da nicht alles gut heißen - das ist Ihr gutes Recht -, aber dass Sie das nicht in den Ausschuss überwiesen haben, dass Sie es nicht für nötig halten, das mit uns im Ausschuss zu debattieren und dann gemeinsam zu gucken, wie man einer so wichtigen Sache entgegentreten kann, dafür gibt
es keine Argumente, das kann niemand verstehen und draußen in der Stadt schon gar keiner, Herr Hesse.
Ich finde, das wird der Sache auch nicht gerecht, Herr Nagel, dass Sie dann immer wieder zitieren, was Sie für Einzelmaßnahmen haben und sagen, Sie würden auch Verbesserungen und Veränderungen vorschlagen. Davon hören wir aber nichts. Seit Jahren kündigen Sie an, aber Sie handeln nicht. Es kommt wirklich nur laue Luft und das hilft den Jugendlichen nicht, das hilft den Tätern nicht und das hilft den Opfern nicht.
Jetzt gibt es eine Staatsrätelenkungsgruppe, es gibt eine Amtsleiterrunde, es gibt weitere Arbeitsgruppen, es gibt angekündigte Studien, es gibt Arbeitskreise, aber dort, wo die Arbeit stattfinden muss, nämlich mit uns im Ausschuss zu beraten, wie wir den Jugendlichen und den Opfern helfen können, gibt es nichts in diesem Haus und das ist sehr bedauerlich.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Thomas, Sie geben hier die Rolle: "Hier stehe ich, ich kann nicht anders.
Ich wasche meine vom EU-Recht gebundenen Hände in reiner Unschuld. "
Herr Nagel, Sie versuchen, das grundsätzliche Problem des Schichtdienstplans auf lauter kleine einzelne Härtefälle herunterzuspielen und dadurch zu verharmlosen. Und Herr Dr. Jäger spielt den Literaturexperten. Er sagt ansonsten viel rechtliches, aber nichts dazu, dass Brüssel den 24-Stunden-Dienst erlaubt.
Die vielen Feuerwehrbeamtinnen und -beamten mit ihren Angehörigen, die unsere Ausschussberatung begleitet haben - Frau Möller hat das schon erwähnt -, haben für mich zumindest und meine Fraktion, aber wohl auch für die GAL-Fraktion, in sehr beeindruckender Weise gezeigt, wie groß ihre Sorgen und Nöten mit dieser neuen Arbeitszeitregelung sind. Da heute auch viele von ihnen anwesend sind, möchte ich sie zum Schluss noch einmal zitieren und zu Wort kommen lassen.
Ich zitiere einmal eine Ehefrau eines Feuerwehrbeamten und einen Feuerwehrbeamter selbst, die in der öffentlichen Anhörung Folgendes ausgeführt haben.
"Ich möchte noch auf das aktuelle Schreiben eingehen, in welchem durch Herrn Dr. Rechenbach angeboten wird, im Jahr 12 Doppelschichten an den Wochenenden zu leisten. Hierin bittet Herr Dr. Rechenbach, speziell auf die unerwarteten Nöte des Einzelnen einzugehen. Hier kann ich nur sagen, dass Florian keine unerwartete Not ist, sondern ein äußerst erfreuliches, lebhaftes und beliebtes Ereignis, das sich mindestens die nächsten sechs Jahre jedes zweite Wochenende geplant und regelmäßig wiederholt. Auch mein Schichtdienstplan steht bis in ferne Zukunft fest, sodass es sich auch hier um eine planbare Not handelt, dass mein Mann und ich uns in Zukunft kaum noch sehen werden. Diese planbaren Ereignisse sind von den Feuerwehrmännern mehrfach angesprochen worden und Grundlagen unserer Ängste. Jetzt von unerwarteten Nöten zu sprechen, ist ein deutliches Zeichen dafür, die Lage der Feuerwehrmänner und deren Familien nicht ausgiebig und ernsthaft reflektiert zu haben. "
Jetzt kommt noch ein Feuerwehrbeamter selbst und ich finde das sehr eindrucksvoll, was er sagt:
"Dieser Dienstplan ist erst ein Monat alt, hat aber innerhalb meiner Familie schon mehr Unzufriedenheit und Frust erzeugt, als zusammen 15 Jahre Feuerwehr Hamburg und 20 Jahre verheiratet zu sein. "
Spaß muss auch sein.
"Ich kann es nicht zulassen, dass dieser Dienstplan meine noch intakte Familie zerstört. Ich bin bis zum 28. Februar 2007 immer gern zum Dienst gegangen. Ich war bereit, im wahrsten Sinne des Wortes mein Leben zu
A C
B D
geben, nicht nur, weil ich es geschworen habe. Aber was dieser Dienstplan innerhalb eines Monats an Motivation und Liebe zu dem Beruf bei mir vernichtet hat, kann ich nicht in Worte fassen."
Herr Nagel, ich kann Sie nur auffordern, nehmen Sie die Sorgen dieser Menschen ernst.
Es gibt noch einen Spielraum. Nutzen Sie ihn und treten Sie wieder in die Gespräche ein, zum Wohle der betroffenen Familien und damit auch zu unserer aller Sicherheit. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Frage, wie unsere Gesellschaft, wie wir mit unseren Kindern und Jugendlichen umgehen, wie wir sie aufwachsen lassen, wie wir sie unterstützen und fördern ist gleichermaßen eine Frage, die leicht und schwer zu beantworten ist, leicht, weil natürlich sofort mit großer Geste konstatiert wird, die Kinder seien unsere Zukunft, wir müssten alles tun, um ihnen die denkbar besten Chancen zu geben, damit sie ein vollwertiges Mitglied unserer Gemeinschaft werden können. Schwer wird es aber, wenn es darum geht, die Rahmenbedingungen zu definieren und dementsprechend auch ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen.
Es gibt mittlerweile einen großen Konsens in Fragen der Frühförderung, der familienbegleitenden und unterstützenden Maßnahmen. Auch die Einsichtsfähigkeit in die notwendige Veränderung unserer Schulen zu fördernden Bildungseinrichtungen ist gestiegen. Einigkeit besteht hoffentlich darüber, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen früher, gezielter und konsequenter Präventionsarbeit und gelungener Integration der Heranwachsenden in unsere Gesellschaft gibt beziehungsweise
___________
Ergebnisse siehe Anlage 1 Seite 4126
dass bei fehlender Unterstützung und fehlenden Perspektiven die Gefahr zunimmt, dass sich junge Menschen nicht aufgenommen und gebraucht fühlen und so auf die sogenannte schiefe Bahn geraten und eine kriminelle Karriere beginnen, wenn keine andere in Aussicht steht.
Die SPD-Fraktion legt mit ihrem Antrag zur Jugendgewalt eine fundierte Analyse und ein schlüssiges Maßnahmenpaket vor, von dem wir uns wünschen, dass es auch Ihre Unterstützung, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, findet, denn Sie müssen, bei Lichte betrachtet, einsehen, dass die vollmundigen Ankündigungen beider CDUSenate, die Jugendgewalt deutlich reduzieren zu wollen, bloße Ankündigungen geblieben sind. Die Ergebnisse belegen in besorgniserregendem Ausmaß leider das Scheitern der CDU-Politik.
Wir brauchen hingegen ein Gesamtkonzept, das präventive und repressive Handlungsoptionen wieder in ein vernünftiges und sinnvolles Gleichgewicht bringt.
Dabei ist natürlich völlig klar, dass es keine einfachen Antworten und schon gar keine Patentrezepte gibt. Wir zeigen vielmehr mit unserem Antrag, dass das immer stärker werdende Problem der Jugendgewalt ein sehr komplexes Problem ist und dementsprechend auch differenziert und umfassend darauf reagiert werden muss. Populistische Forderungen, die sich vordergründig toll und schlagkräftig anhören, sind Sprechblasen und werden dem Problem in keiner Weise gerecht.
Wir setzen auf eine eingehende Beschäftigung mit Formen, Entstehungszusammenhängen und Ursachen von Jugendgewalt. Um herauszufinden, wie Jugendkriminalität wirkungsvoller vermieden werden kann, brauchen wir eine systematische, qualifizierte und objektive Evaluation der in den vergangenen Jahren erprobten Gegenmaßnahmen, um daraus Rückschlüsse ziehen zu können, in welcher Weise und in welchem Umfang sie zukünftig zur Anwendung gebracht werden sollen. Wir müssen die Gewaltpräventionsarbeit in Kitas und Schulen deutlich verstärken und konsequenter durchführen. Sie muss integraler Bestandteil des normalen Schulunterrichts werden.
Das erfolgreiche Cop4U-Programm ist dahingehend umzustellen, dass die Polizeibeamtinnen und -beamten diese Aufgabe nicht als zusätzliche Funktion, sondern mit ausreichenden zeitlichen Kapazitäten als wesentlichen Teil ihres Dienstes versehen können.
Dies würde natürlich eine Reduzierung ihres sonstigen Aufgabenspektrums bedeuten. Wir brauchen Antigewalttraining schon in der Frühphase einer kriminellen Karriere, nicht erst bei Intensivtätern, wir brauchen eine konsequente Entwaffnungsstrategie, insbesondere bei Jugendlichen, wir brauchen – ganz wichtig – eine Medienpolitik, die mehr Verantwortung im gewaltpräventiven Bereich durch eine verbesserte Medienfrüherziehung übernimmt, wir brauchen verlässliche Kontroll- und Sicherheitsstandards für Videoverleihautomaten und natürlich auch
Verbote von Killerspielen und gewaltverherrlichenden Videos.
Wir müssen erreichen, dass die Eltern in Fällen, in denen sie eine mangelnde Bereitschaft zeigen, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen, dazu notfalls auch gezwungen werden können, indem das Familienrecht so zu überarbeiten ist, dass familiengerichtliche Maßnahmen hinsichtlich schwerwiegend verhaltensauffälliger, insbesondere straffälliger Minderjähriger erleichtert werden. Die Erziehungsberechtigten müssen zur Inanspruchnahme von Jugendhilfemaßnahmen verpflichtet werden. Als Ultima Ratio bleibt mit neuem Konzept und neuem milieufernen Standort die geschlossene Unterbringung.
Wir wollen das Haus des Jugendrechts in einem Pilotversuch schon zum 1. Januar 2008 nach Stuttgarter Vorbild beginnen lassen, indem die Jugendsachbearbeiter der Polizei, die Jugendstaatsanwaltschaft und die Jugendgerichtshilfe zusammengefasst werden, um so ein effektives Fallmanagement und eine Beschleunigung der Verfahren zu ermöglichen, denn die Strafe muss der Tat auf dem Fuße folgen, weil ein zügiges Verfahren gerade bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität von elementarer Bedeutung ist.
Mit verbindlichen Verfahrensleitlinien zwischen Staatsanwaltschaft und Gerichten soll dafür Sorge getragen werden, dass das vereinfachte Jugendverfahren beziehungsweise das beschleunigte Verfahren wesentlich intensiver in geeigneten Fällen zur Anwendung kommt. Eine Weiterentwicklung des Jugendstrafrechts, eine noch konsequentere Anwendung des Jugendarrests als wichtiges Instrument klarer Grenzsetzung und weitere erzieherische Maßnahmen wie die Möglichkeit des Fahrverbots oder Meldeauflagen sollen dazu beitragen, kriminelle Karrieren in geeigneten Fällen zu stoppen.
Die verschiedenen Ansätze präventiver und repressiver Bekämpfung der Jugendgewalt müssen in entsprechender Weise gebündelt werden, die Akteure aus den staatlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen müssen kontinuierlich vernetzt sein. Dafür sollen die bezirklichen Fachkommissionen gestärkt und eine zentrale, mit angemessenen personellen Ressourcen ausgestattete Einrichtung geschaffen werden, zum Beispiel nach dem Vorbild der Berliner Landeskommission gegen Gewalt.
Dabei brauchen wir natürlich ein strenges Controlling. Sämtliche laufenden Programme etwa der Sozialbehörde, der Innenbehörde und der Bildungsbehörde im Bereich der Jugendgewalt sollen qualifiziert evaluiert und die Ergebnisse der Bürgerschaft und der Öffentlichkeit vorgelegt werden.
Wir glauben, dass wir mit unserem Antrag eine ganzheitliche und systematische Vorlage bieten unter der Überschrift: Konsequent gegen die Ursachen, konsequent gegen die Erscheinungsform von Jugendgewalt, sodass eine höhere Wirksamkeit bei der Vermeidung von Jugendgewalt entsteht.
Meine Damen und Herren! Nachdem Senator Nagel als Verantwortlicher einer Arbeitsgruppe, die sich auf Bundesebene mit diesem Thema beschäftigt, im Januar in
A C
B D
Hamburg eine Fachtagung durchgeführt und der staunenden Öffentlichkeit einen Hundert-Punkte-Plan angekündigt hat, es bis dato aber nur bei ein paar öffentlichkeitswirksamen Parolen geblieben ist, bin ich jetzt sehr gespannt, was Sie uns auf den Tisch des Hauses legen werden. Sie werden uns sicherlich auch erklären, warum Sie dieses so wichtige Thema nicht mit uns im Ausschuss debattieren wollen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, Herr Staatsrat! Bedeutet die Tatsache, dass es bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen Vorrang entsprechender Spezialförderung vor additiver Förderung gibt und die vorschulischen Sprachfördermaßnahmen, abweichend von der Sprachförderpflicht gemäß Paragraf 28 a Hamburgisches Schulgesetz, freiwillig erfolgen?
Welche Kapazitäten für vorschulische sonderpädagogische Fördermaßnahmen stehen überhaupt zur Verfügung?
Frau Präsidentin, Herr Staatsrat! Im Falle, dass ein Geschwisterkind schon an der gewünschten weiterführenden Schule aufgenommen war, konnten Eltern sich bisher darauf verlassen, dass auch das nachfolgende Geschwisterkind aufgenommen wird. Wie gedenkt der Senat, den Umgang mit Geschwisterkindern zukünftig zu regeln?
Wie die Beispiele der Max-Brauer-Schule oder der Gesamtschule Bergedorf zeigen – Sie erwähnten es schon –, stehen an einigen besonders beliebten Schulen nicht genügend Raumkapazitäten zur Verfügung, um allen Anmeldewünschen gerecht zu werden.
Ist es denkbar für den Senat, in solchen Fällen Dependancen der Schulen anderswo einzurichten, oder müssen die überzähligen Schüler an andere Schulen verteilt werden?
Frau Präsidentin, Herr Staatsrat! Die Behörde für Bildung und Sport beabsichtigt, Grundsanierung, Zubau, Bauunterhaltung und Bewirtschaftung der Schulen südlich der Norderelbe, also in Finkenwerder, Harburg und auf der Veddel – im Modell "Hamburg-Süd, Neuorganisation im Schulbau" Anfang 2007 auf das hundertprozentig staatseigene Unternehmen, die GWG Gewerbe (Tochter der GWG) zu übertragen.
Wann genau ist das Bewerbungsverfahren der Schulen, die an dem Modellprojekt teilnehmen wollen, abgeschlossen und wann ist dementsprechend mit einer Entscheidung seitens der zuständigen Behörde zu rechnen, welche Schulen in dieses Pilotprojekt aufgenommen werden?
Haben Sie schon definitive Absagen von Schulen?
In der Drucksache 18/4500 hat der Senat geantwortet, Bausanierung, Bauunterhaltung und Bewirtschaftung derjenigen Schulen, die nicht am ÖPP-Modell teilnehmen wollen, erfolgten im bisherigen System.
Wie kann sichergestellt werden, dass diese Schulen in den oben genannten Punkten zufrieden stellend und ausreichend versorgt werden, wenn die zuständige Behörde zur Begründung für das von ihr geplante ÖPPProjekt stets darlegt, sie verfüge nicht über die geeigneten Mittel, um Schulen instand zu setzen?
Sind Schulen im Vorfeld Ihrer Entscheidungsfindung, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und weiterer schriftlicher Unterlagen für die Erörterung und Beschlussfassung Ihrer schulischen Gremien zur Verfügung gestellt beziehungsweise bis wann sind Sie Ihnen von der zuständigen Behörde in Aussicht gestellt worden?
Können die Schulen die erforderlichen Aktivitäten vor Schuljahresende auch ohne Kenntnis der ausstehenden Leitfadenlieferung vornehmen, ohne dass eventuell rechtsfehlerhaft oder mit unverhältnismäßig großer Eigenleistung gearbeitet wird?
Für welche Aktivitäten sind die Hinweise aus den ausstehenden Kapiteln des Leitfadens notwendig?
Herr Präsident, Herr Staatsrat! Wie viele Plätze in den so genannten additiven Sprachkursen sind derzeit überhaupt belegt?
Wie sollen die Kinder, die einen Ganztagsplatz haben, nach Auffassung der zuständigen Behörde zu den Kursen kommen, zumal bei 44 Standorten teilweise erhebliche Wegstrecken zu bewältigen sind?
Frau Präsidentin, Frau Staatsrätin! Sind die notwendigen Lehrerstunden zur Begleitung der Schülerinnen und Schüler zum Schulschwimmen bereits in den jeweiligen Schuletats eingeplant oder aus welchen Mitteln werden sie bezahlt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Dinges-Dierig, ich erinnere mich noch gut daran, als Sie bei Ihrem Amtsantritt den Eltern einen intensiven und dauerhaften Dialog versprachen und ihnen damit große Hoffnung auf Verbesserungen machten. Ich kann mich auch deshalb so genau daran erinnern, weil ich selbst Teil dieser Elternschaft bin, einer Elternschaft, die in ihren Interessen und Bedürfnissen sehr vielfältig und unterschiedlich ist, die aber durch einen zentralen Wunsch geeint ist, nämlich dem Wunsch nach Sicherheit, was die Betreuung und Chancen ihrer Kinder angeht.
Die Realität ist leider von der Erfüllung dieses Wunsches weit entfernt. Zum einen fühlen sich die Eltern von Ihnen verraten, weil Sie ihnen beziehungsweise ihren Kindern entgegen früherer Zusagen immense Gebühren und Verschlechterung an den Schulen zumuten. Zum anderen vermitteln Sie ihnen den Eindruck, ihre Mitarbeit ist in Wahrheit gar nicht erwünscht, wenn es zum Beispiel um die Berücksichtigung zahlreicher Stellungnahmen zum Schulentwicklungsplan oder – jüngst erlebt – zur Einführung des Büchergeldes geht.
Von der Elternkammer bis zu den einzelnen Elternräten hagelte es massive Kritik ob der viel zu engen Fristen. Sie ist aber seltsamerweise bei der Behördenleitung nicht angekommen, wie wir später noch sehen werden.
Die Eltern leisten in ihrer Freizeit, Frau Senatorin, einen Berg von ehrenamtlicher Arbeit und bekommen von Ihnen so gut wie keine Resonanz darauf.
Das frustriert und demotiviert engagierte Eltern zutiefst und veranlasst noch unentschlossene Eltern nicht gerade zum Mitmachen. Kurz gesagt: Eltern fühlen sich von Ihnen eher im Stich gelassen als in ihrer Arbeit wertgeschätzt. Unter Ihrer Verantwortung, Frau Dinges-Dierig, ist die Luft für Hamburgs Eltern sehr dünn geworden.
Da die Mitwirkungsrechte der Eltern im Hamburger Schulgesetz genau definiert und festgelegt sind und eine zukunftsfähige Schule nur gemeinsam mit den Eltern funktioniert, liegt es nahe, einmal genau nachzufragen, wie es um die konkrete Realisierung der Mitbestimmungsrechte der Eltern an den Schulen bestellt ist.
Das haben wir mit der vorliegenden Großen Anfrage gemacht und müssen leider bei der Auswertung der Senatsantwort feststellen, dass die zuständige Behörde so gut wie keine Erkenntnisse über die Realität der Elternmitwirkung an den Schulen hat.
Vielmehr beruft sie sich immer wieder auf eine Erhebung, die sie im Jahre 2002 zu diesem Thema zusammen mit der Elternkammer durchgeführt hat. Neue Erhebungen zur Beantwortung dieser Großen Anfrage werden verweigert.
Dies ist natürlich vor dem Hintergrund rasanter und tief greifender Veränderungen, die seit 2002 an den Schulen
stattgefunden haben – beispielsweise die Einführung des Lehrerarbeitszeitmodells oder die Schulgesetznovellierung im Juni 2003 –, völlig inakzeptabel.
Zu Beispielen im Einzelnen: Elternsprechtage. Die Behörde misst den Elternsprechtagen eine hohe Bedeutung bei. Zu Recht, wie ich finde, sind doch die Elternsprechtage ein wichtiger Baustein in der Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus. Umso erstaunlicher ist es, dass die BBS aber nicht weiß, wie häufig und flächendeckend solche stattfinden.
Insbesondere erklärt sie sich für unwissend hinsichtlich der Frage, was sich bei Regelmäßigkeit und Zeitaufwand von Elternsprechtagen seit Einführung des Lehrerarbeitszeitmodells geändert hat.
Auch stellt die Behörde keinerlei Überlegungen an, wie man Gesprächsmöglichkeiten für Lehrer und Eltern in der Zukunft attraktiver gestalten könnte, um auch insgesamt für ein besseres Schulklima zu sorgen, was dringend erforderlich wäre.
Unterrichtsausfall – wahrlich die Achillesferse eines jeden Präses der Bildesbehörde. Nichts treibt Eltern mehr um als die Sorge, ihre Kinder könnten den versäumten Lernstoff nicht aufholen und in den Prüfungen versagen. Sind Ihnen, Frau Dinges-Dierig, diese Sorgen der Eltern bekannt? Offenbar nicht, denn es gibt in der Antwort auf unsere Große Anfrage keine Angaben über das reale Maß des Unterrichtsausfalls. Offenbar wollen Sie es auch gar nicht wissen.
Da passt es auch ins Bild, dass die Behörde keinerlei Interesse an der Frage zeigt, welche Mittel die Eltern in ihrer Not mittlerweile für private Nachhilfe und Weiterbildungsangebote ausgibt, obwohl aktuelle Untersuchungen vorliegen.
Zu den Klassenkonferenzen, in denen die zuständigen Lehrkräfte zusammen mit den Elternvertretern und -vertreterinnen über die pädagogischen und disziplinarischen Belange der jeweiligen Klassen beraten. Sie müssen vom Gesetz her mindestens zweimal im Jahr stattfinden. Aus der eingangs erwähnten Erhebung von 2002 wissen wir, dass dies an circa 20 Prozent der Schulen real nicht der Fall war. Wo sie stattfinden, erfolgt dies leider viel zu häufig aufgrund disziplinarischer Notwendigkeiten und viel zu selten, um pädagogische Aspekte der jeweiligen Klasse in den Mittelpunkt zu stellen. Angesichts dessen ist sowohl die Weigerung der Behörde, hierzu aktuelle Daten zu erheben, als auch die Tatsache, dass seit 2002 daraus keine entsprechenden Konsequenzen gezogen werden, völlig unverständlich und zeugt von einer erstaunlichen Ignoranz seitens der Behörde.
Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern angesichts der anhaltenden öffentlichen Debatte über Erziehungsprobleme der Eltern kommt diesen Angeboten eine steigende Bedeutung zu.
Unsere Frage, ob diese Angebote und Kapazitäten ausreichen, bejaht der Senat. Wir sind dagegen der Meinung, diese Angebote müssen ausgebaut werden, sowohl in die Fläche als auch durch zusätzliche Ressourcen.
Auch bei dem Komplex Erziehungspartnerschaften und besonders bei der Umsetzung der Rechte der Eltern im Falle von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen möchte ich ausdrücklich die sehr engagierte und erfolgreiche Arbeit der zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Behörde würdigen. Auch in diesem sensiblen Bereich der Kommunikation zwischen Schule und Eltern ist ein Ausbau von Unterstützungsangeboten sehr wünschenswert. Das sage ich auch aus meiner eigenen Erfahrung als langjährige Elternvertreterin und Mutter dreier schulpflichtiger Kinder.
Leider ist den Angaben des Senats zu entnehmen, dass die Verfahrensweisen an den einzelnen Schulen zu den Anhörungsrechten der Eltern nur sehr vage gefasst sind. Insbesondere fehlen klare Regelungen bezüglich der Information, der Fristen und der Dokumentation der Ergebnisse, obwohl Letztere gesetzlich in Paragraph 49 Absatz 5 vorgeschrieben ist.
Bei der Frage nach der Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte im Umgang mit Konflikten mit den Eltern muss der Senat konstatieren, dass hier noch ein weißer Fleck herrscht. Gerade dieser Aspekt ist aber zentral, wenn wie in Paragraph 3 des Hamburgischen Schulgesetzes eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gefordert ist.
Die Schulkonferenz, das einzige schulische Gremium, in dem Eltern, Schüler, Schülerinnen und Lehrkräfte gemeinsam über die allgemeinen Belange der Schule beraten und beschließen, muss mindestens viermal im Jahr stattfinden. Aus der schon zitierten Erhebung von 2002 wird deutlich, dass diese Vorgabe in jeder zweiten Schule aber gar nicht eingehalten wird. Auch hier sind von der BBS bis dato keine Konsequenzen gezogen worden. Sie verweist lediglich in der Antwort bei der Umsetzung dieser Vorgabe lapidar auf die Zuständigkeit der Schulleitung. Das ist aus unserer Sicht sehr fahrlässig und verantwortungslos.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Senat durchweg nur vage bis gar keine Informationen über den tatsächlichen Stand und die Probleme der Arbeit der Elternvertreterinnen an den Schulen hat. Er hält sie offenbar auch nicht für interessant, denn er verweigert die Erhebung diesbezüglicher Daten.
Dies gilt auch für die praktische Realisierung der Anhörungs- und Stellungnahmenrechte der Elternvertretung an den Schulen. Wie ich zu Beginn schon andeutete, dass in der Praxis oftmals zu enge Fristen die Mitwirkungsmöglichkeit der Eltern einschränken, ist in der Behörde weder bekannt noch von Interesse. Dies ist eine bittere Erkenntnis für Eltern, die sich tagtäglich in den Schulen ehrenamtlich engagieren.
Gerade hier verschenkt die Behörde aber durch ihr Wegsehen ein großes Potenzial an Eltern mit ihren jeweiligen Professionen, mit ihren unterschiedlichen kulturellen Erfahrungen, die wir aber alle für die Weiterentwicklung einer demokratischen Schule dringend brauchen.
Darum misst die SPD-Bürgerschaftsfraktion der aktiven Elternmitwirkung an den Schulen einen hohen Stellenwert bei. Wir werden deshalb auch in Rücksprache mit den zahlreichen Elternvertretungen einen Antrag in die Bür
gerschaft einbringen, der die Mitbestimmungsrechte der Eltern vor Ort an den Schulen stärken möchte und – ganz wichtig – Wege aufzuzeigen versucht, wie auch Eltern zur Mitarbeit motiviert werden können, die noch abseits stehen.
Das geht aber nur über eine stärkere Verpflichtung der Behördenleitung, dafür Sorge zu tragen, dass die Grundlagen an jeder Schule geschaffen werden, auf denen sich Lehrkräfte und Eltern auf gleicher Augenhöhe begegnen und gemeinsam Verantwortung zum Wohle der Kinder übernehmen können.
Dieser Prozess kann nicht alleine der jeweiligen Schule überlassen bleiben, er muss von der Behördenleitung gewollt sein und aktiv mitgestaltet werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, Herr Staatsrat! Mussten die Schulen nach dem Verteilen des um vier Wochen verspäteten Elternflyers weitere Informationen an die Eltern geben, damit alle anspruchsberechtigten Eltern gleichermaßen informiert sind?
Wie viele ergänzende Informationen über konkrete Anspruchsberechtigungen, die über die Flyeraussagen hinausgehen, hat die BBS inzwischen an die Schulen geschickt?
Herr Präsident, Herr Staatsrat! Die Anfrage der Kollegin Fiedler hat auch ergeben, dass die Schulleitung der Lehrerin unterrichtsfrei gegeben hat, damit sie an einer CDU-Pressekonferenz teilnehmen kann, und zwar mit der Begründung, dass ihr
A C
B D
das Thema der Pressekonferenz ein pädagogisches Anliegen gewesen sei.
Ja.
Er hat sie ja leider nicht ganz beantwortet.
Ich habe Teil eins der ersten Frage noch nicht beantwortet bekommen, ob es in der Klasse war, in der Schule oder zu Hause.
Ich möchte noch eine weitere Frage stellen.
Aber ich möchte sie mir offen halten und wenn ich da jetzt noch einmal nachfragen muss, ist meine zweite Frage weg.
Ich formuliere es noch einmal: Trifft es zu, dass die pädagogisch begründete Teilnahme der Lehrerin an der CDU-Veranstaltung dazu geführt hat, dass Unterricht durch eine unbeaufsichtigte, so genannte Projektaufgabe ersetzt wurde, indem der Rest der Gruppe mit einem Arbeitsauftrag nach Hause geschickt wurde?
Herr Staatsrat, ist es richtig, dass die Elterninformation zum Büchergeld noch gar nicht in den Schulen sind?
Herr Staatsrat! Sind jetzt alle in Berlin für Hamburg reservierten Gelder abgerufen oder gibt es da noch ungenutzte Reserven? Wenn ja, wie viele beziehungsweise für wie viele Schulen reichen sie für eine Umwandlung in eine Ganztagsschule?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Hesse, alle Achtung. Da haben Sie ja heute nach den aus Ihrer Sicht sehr langweiligen und überflüssigen Debatten um die geschlossene Unterbringung und Ihr gescheitertes Konzept der Feuerbergstraße endlich einmal ein richtiges Aufregerthema gefunden. Offen gesagt, ich kann mir das richtig gut vorstellen, wie sie total frustriert von den ewigen Rechtfertigungs- und Niedrig-häng-Arien in der Diskussion um den PUA jetzt endlich einmal sehnsüchtig nach etwas Leichtem
und Erfreulichen gesucht haben.
Ich komme zum Thema.
Da kam Ihnen Ihre adrette Bekleidungsbeauftragte gerade recht und schwupps hatte die Hamburger Öffentlichkeit ein strahlendes Heile-Welt-Bild auf dem Rathausbalkon und Sie hatten endlich einmal einen problemlos heiteren wie überflüssigen Antrag.
Aber sagen Sie einmal ehrlich, Herr Hesse: Was gibt es in diesem Antrag substanziell Neues zu entdecken? Er beschreibt doch lediglich langjährig praktizierten schulischen Alltag im Rahmen individueller Schulprogrammentwicklung. Wer wollte Schulen zurückpfeifen, die einheitliche Schulkleidung in ihr Programm aufgenommen
haben und meinen, damit für alle etwas Gutes zu tun, oder ihre Erfolge damit infrage stellen? Wer wollte Schulen, die sich inspiriert fühlen, auf diesem Weg weiter zu gehen und Neues auszuprobieren, in Ihrem Vorhaben behindern, immer vorausgesetzt, er ist von allen wirklich gewollt?
Natürlich erkennt es auch die SPD-Fraktion an, wenn Schulen mit einheitlicher Schulkleidung für sich eine Stärkung des Gruppen- und Wir-Gefühls feststellen und für dieses Ziel eine Menge Arbeit investieren. Wir würden selbstverständlich jede Schule mit einem solchen Vorhaben unterstützen, wenn es ohne Ausübung von Zwang und Druck passiert. Nur deshalb werden wir Ihren Antrag annehmen.
Das ist aber doch eigentlich keine Frage und schon gar nicht eine echte Debatte wert, oder, Herr Hesse? Ihre wahre Motivation nämlich, die hinter diesem Antrag steckt, ist der Versuch, von den eigentlichen Problemen, mit denen die Schulen zu kämpfen haben, abzulenken.
Lassen Sie uns doch lieber einmal über diese Probleme reden, die der Senat und Ihre Fraktion zu verantworten haben: Kürzungen ohne Ende, Verschlechterung des Personalschlüssels, größere Klassen, Unterrichtsausfall in Schwindel erregender Höhe, Einführung der Vorschulgebühren, Abschaffung der Lehrmittelfreiheit,
eine Unmenge an zusätzlichen Verwaltungsaufgaben und ein gnadenloses Abzocken der Eltern.
Sie wollen mit Ihrem Antrag einen Weichspüler über diese ganze Misere gießen, nach dem Motto "Außen hui, innen pfui". Herr Hesse, das nenne ich einen bescheidenen und zynischen Versuch, die Schulwelt, die Sie gerade zerdeppern, schönzureden. Ich bezweifle sehr, dass irgendeine Schule in Hamburg im Moment nur ein Fünkchen Energie übrig hat, um sich über Kollektionen einheitlicher T-Shirts, Pullis, Röcke oder Hosen Gedanken zu machen. Die Schuhe haben Sie übrigens dabei noch vergessen. Solange Sie mit Ihrer desaströsen Politik die Schulen strangulieren und die Arbeits- und Lernbedingungen auf unverantwortliche Art und Weise verschlechtern, werden Sie mit keiner noch so cleveren Logistik weitere Schulen motivieren, neben gerade zwangsweise konstituierten Lernmittelausschüssen auch noch einen Schulkleidungsausschuss zu gründen.
Auch der in Ihrem Antrag zitierte Giessener Wissenschaftler, Herr Dr. Dickhäuser, der Schulklassen mit und ohne einheitliche Schulkleidung über einen längeren Zeitraum untersucht und verglichen hat, sagt ganz klar:
"Es wäre naiv zu glauben, dass lediglich ein einheitlich farbiger Pulli diese Probleme in deutschen Klassenzimmern löst."
"Auch unsere Untersuchung zeigt nicht eindeutig, dass es die Schulkleidung ist, die die Unterschiede zwischen den Klassen bewirkt."
Damit also einheitliche Schulkleidung als ein richtiger Baustein zur Wirkung kommt – wenn er wirklich von allen gewollt ist –, muss das gesamte Klima stimmen und die jeweilige Schule wieder eine gesunde Arbeitsgrundlage haben. Ein Zustand, von dem aufgrund Ihrer derzeitigen Politik leider nicht die Rede sein kann.
Ich würde Ihnen im Übrigen dringend empfehlen, Eltern nicht den Eindruck zu vermitteln, sie würden jetzt noch für Schulkleidung zusätzlich zur Kasse gebeten, wo doch der Senat gerade dabei ist, bei Kita- und Vorschulgebühren, bei Schulbüchern und Studiengebühren die Hand aufzuhalten. Sie betonen in Ihrem Antrag ja gerade, dass diese Initiative vornehmlich in den Grundschulen gestartet werden soll. Bedenken Sie bitte dabei, dass gerade in diesen Altersstufen der Zuwachs in der Kleidergröße nicht gerade unerheblich ist. Oder wollen Sie auch hier Ihre Politik der sozialen Spaltung in den Klassenzimmern fortsetzen, dass Eltern, die schon jetzt keinen Cent mehr übrig haben, dann auf Schulflohmärkte angewiesen sind und die anderen sich für ihre Kinder stets die neueste Kollektion leisten können?
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDUFraktion, machen Sie sich endlich gerade, fordern Sie den Senat schleunigst auf, sich von seiner falschen Familien- und Bildungspolitik zu verabschieden,
helfen Sie dadurch mit, dass an den Schulen wieder ein besseres Klima herrscht, dann – das werden Sie sehen – kommt die einheitliche Schulkleidung wie von selbst, oder auch nicht. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es fällt mir natürlich jetzt nicht leicht, zur Tagesordnung überzugehen, aber der Alltag geht weiter.
Der Senat bittet Hamburgs Eltern in einer Größenordnung zur Kasse, die jedem, der immer noch an den versprochenen Schwerpunkt Bildung und Familie geglaubt hat, jetzt endgültig klar macht, dass von diesem Senat für die Familien und deren Kinder nichts Gutes mehr zu erwarten ist.
Die Folge dieser Mehrbelastungen in Millionenhöhe für Eltern wird sein, dass die Teilhabe an Bildung immer ungerechter wird. Seit Pisa 1 hatte die CDU Zeit, sich Diagnose und Therapie unseres Bildungssystems von Fachleuten erklären zu lassen, nämlich den verheerenden Zusammenhang von Schulerfolg und familiärem Hintergrund und die deshalb dringend notwendige Frühförderung vieler Kinder, besonders im Bereich Sprache. Aber anstatt endlich gegenzusteuern, um die zutiefst ungleichen Bildungschancen unserer Kinder schrittweise zu verbessern, setzt der Senat noch eins drauf, beschneidet die Mittel für die Sprachförderung und führt Gebühren für die Vorschule ein. Wir wollen eine vorschulische Spracherziehung zur Förderung der Integration, so steht es in Ihrem Programm zur letzten Bürgerschafts
A C
B D
wahl. Erinnern Sie sich noch? Sie werden aber das genaue Gegenteil erreichen. Schon jetzt verzeichnen die Grundschulen eine bedenkliche Zurückhaltung der Eltern gegenüber den Vorschulen. Gerade aber die Eltern, deren Kinder Förderung und Unterstützung bräuchten, um den Anschluss in der ersten Klasse nicht zu verfehlen, werden sich den Besuch der Vorschulklasse nicht leisten können. Schon deshalb finden wir diese Eltern in gestiegener Anzahl dank Ihrer Kita-Kriterien auch nicht mehr in den Kitas.
Neben erhöhten Gebühren bei der Jugendmusikschule und vielen weiteren Einschnitten ist der nächste Griff ins Portemonnaie der Eltern die Abschaffung der Lernmittelfreiheit, ein fataler Missgriff.
Schon jetzt bezahlen Eltern eine Menge Geld für Klassenreisen, zusätzliche Lektüre, Theaterbesuche und viele andere schulische Extras. Sie machen sich lang, damit ihre Kinder nicht ausgeschlossen werden, damit sie mithalten können. Der finanzielle Leistungsdruck ist schon jetzt enorm hoch. Diese Aufwendungen belasten viele Familienbudgets beträchtlich. Da gibt es keinen Spielraum mehr.
Betroffen sind nicht nur die Familien, die staatliche Bezüge erhalten, sondern die, die gerade so aus eigener Kraft klarkommen, aber unter den verschärften Bedingungen bald kapitulieren müssen. Das leichtfertige Gerede davon, dass sich die Eltern endlich auch einmal an den Kosten beteiligen sollen, ist daher genauso realitätsfern wie zynisch.
Schon jetzt gibt es eine große Schere zwischen denen, die es sich leisten können, die Mängel des Schulsystems privat durch Nachhilfe auszugleichen und denen, die das nicht können. Die Folgen können wir schwarz auf weiß bei Pisa studieren. Doch der Senat lässt diese Schere der sozialen Ungleichheit in den Klassenzimmern gnadenlos auseinander klaffen und öffnet der Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Schule Tür und Tor.
Er demütigt Eltern, die finanziell nicht mithalten können, und deren Kinder, die anfangen, sich für ihre Eltern zu schämen. Wollen Sie für diese Folgen, meine Damen und Herren von der CDU, wirklich die Verantwortung übernehmen? Wer ein solches Klima schafft, der muss sich nicht wundern, wenn der Wunsch nach Kindern unterdrückt wird und Familien als gesellschaftliche Randgruppe festgeschrieben werden.
Wir fordern Sie auf, die Familien zu unterstützen und die Eltern nicht länger die Zeche zahlen zu lassen für Ihre verfehlte Finanzpolitik. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als Mitinitiatorin der Unterschriften
aktion "Bildung ist Menschenrecht" vor zwei Jahren kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, wie wichtig es den Menschen ist, wenn sie einmal der Politik jenseits des Kreuzchenmachens alle vier Jahre ihre Meinung zurückmelden können.
Das ist für die Menschen wirklich gefühlte Demokratie. Es ist gerade wichtig, auf der Straße auch mit anderen Menschen ins Gespräch zu kommen und dort der eigenen Meinung durch eine Unterschrift Gewicht zu verleihen. Warum haben Sie so viel Angst?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Opfer einer Gewalt- oder Straftat zu werden, ist sicher eine der schlimmsten Erfahrungen, die ein Mensch in seinem Leben machen kann.
Neben einem rechtsstaatlich fairen Umgang mit dem Täter muss aber auch dem Opfer angemessen, konsequent und umfassend geholfen werden.
Dazu gehören klare gesetzliche Regelungen, Beratungs- und Unterstützungsstellen in ausreichender Zahl und finanzielle Mittel zur Opferentschädigung. Schutz und Unterstützung hat der Erste Bürgermeister Anfang dieses Jahres noch ausdrücklich den Opfern von Verbrechen zugesichert und versprochen, die Zuwendungen im Opferbereich nicht zu kürzen.
Leider sieht die Realität in Hamburg aber für die Opfer ganz anders aus. Anstatt die Vermögenswerte von Straftätern, die nach deren Verurteilung dem Staat zufließen, den Opfern zugute kommen zu lassen, werden damit die Haushaltslöcher gestopft. Schutzräume, gerade für hilfesuchende Frauen, werden in ihren Mitteln drastisch beschnitten. Der Senat macht so die betroffenen Menschen ein zweites Mal zu Opfern, nämlich zu Leidtragenden seiner kalt- und halbherzigen Opferschutzpolitik.
Wo bleibt im Übrigen die längst angemahnte zentrale Ansprech- und Koordinierungsstelle für Opfer? Seit zwei Jahren prüft der Senat diesen Antrag. Dass die Zeit drängt, zeigt auch der einstimmige Beschluss der Bürgerschaft vom 27. Oktober 2004 zu folgendem Ersuchen des Eingabenausschusses:
"Der Senat wird ersucht sicherzustellen, Opfer von Gewaltdelikten bereits zum Zeitpunkt der Aufnahme der Straftat durch die Polizei über ihre Rechte und Möglichkeiten umfassend zu informieren."
Beim Vorwurf an die SPD, sie hätte sich nicht ausreichend um die Opfer gekümmert, nimmt die CDU den Mund immer gewaltig voll. Aber wenn der von ihr gestellte Senat in unseren Anfragen seine Strategie zum Opferschutz darlegen soll, steht da ziemlich kleinlaut: Der Senat hat sich nicht befasst, der Senat prüft noch.
So auch bei einem ganz sensiblen Bereich des Opferschutzes, beim Stalking. Wir haben mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass sich die Landesregierung bisher nicht einmal mit den Ausmaßen dieses Problems auseinander gesetzt hat, geschweige denn Strategien entwickelt hat, wie es bewältigt werden könnte, zumal im Bundesrat dieses Thema bald auf der Tagesordnung steht. Eine aktuelle Studie zu Stalking zeigt nämlich, dass Stalking auch in Deutschland ein erhebliches und ernstzunehmendes Problem darstellt. Stalking umfasst ein
belästigendes und unerwünschtes Verhalten wie zum Beispiel permanente Telefonanrufe, Nachstellungen, unbefugtes Lesen von Briefen, Einschleichen in familiäre Strukturen, ständiges Beobachten, Verfolgen, Drohungen bis hin zu Mord.
Daneben gibt es auch das Cyberstalking, beispielsweise das unbefugte Lesen von E-Mails, das Verschicken von E-Mail-Bomben oder das Verunglimpfen einer Person in von ihr aufgesuchten Chat-Räumen. Das Stalking-Verhalten ist für das Opfer grundsätzlich bedrohlich und angstauslösend. Häufig sieht das Opfer keinen anderen Ausweg als den Arbeitsplatz oder sogar den Wohnort zu wechseln, was leider oft erfolglos bleibt.
Mit dem Gewaltschutzgesetz von Rotgrün, 2002 eingeführt, wird zwar dem Tatbestand Stalking eine besondere strafrechtliche Relevanz eingeräumt, aber in der Phase vor der Feststellung zivil- oder strafrechtlichen Tatbestands gibt es kaum konkrete Hilfsangebote für das Opfer. Hier herrscht eine rechtliche Grauzone, die das Leid des Opfers schmerzlich hinauszögert. Liegen nämlich keine Verstöße vor, die wie Nötigung, Hausfriedensbruch oder Körperverletzung sowieso unter das Strafrecht fallen, müssen Stalking-Opfer nach der derzeitigen Rechtslage auf dem Wege des Zivilprozesses eine so genannte Unterlassungsanordnung gegen den Täter erwirken. Erst bei einem Verstoß gegen eine solche einstweilige Verfügung greift das Strafgesetzbuch.
Das heißt also, dass das Opfer selbst erst die Voraussetzungen schaffen muss, um später strafrechtlichen Schutz genießen zu können, währenddessen der Stalker – zu 80 Prozent sind es Männer – weiter sein Unwesen treibt.
Für die Betroffenen ist dies ein unhaltbarer Zustand. Sie leiden häufig unter schwersten Panikattacken, Schlafstörungen und Depressionen und brauchen in dem Moment, in dem sie zu einem Stalking-Opfer werden, sofort kontinuierliche Hilfs- und Beratungsangebote.
Deshalb muss zum einen Stalking als eigener Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden, zum anderen aber auch die verbindliche Schulung und Fortbildung von Polizistinnen und Polizisten in der Diagnosekompetenz sichergestellt werden, um rechtzeitig das Vorliegen von Stalking erkennen und geeignete Maßnahmen einleiten zu können. Dazu bedarf es eines ganzheitlichen Konzepts für ein koordiniertes Vorgehen von Polizei, Rechtsanwälten, Gerichten und Therapeuten vor Ort.
Liebe Abgeordnete der CDU, Ihr Antrag geht uns nicht weit genug. Wir brauchen keine Praxisbefragungen mehr. Es gibt Bundesratsinitiativen, die auf ausführlichen Recherchen beruhen. Wir brauchen jetzt und nicht in ferner Zukunft dringenden Handlungsbedarf zum Schutze der Opfer.
Wir fordern darum den Senat auf, sich endlich zu positionieren und dazu beizutragen, dass Opferschutz wieder ernst genommen wird. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, lieber Herr Weinberg, Ihr Antrag und Ihre Rede basieren auf frappierender Unkenntnis der Realität und der alltäglichen Arbeit in den IR-Schulen vor Ort.
Sie wissen in Wahrheit überhaupt nicht, wovon Sie sprechen.
Wie auch. Die Eltern sowie die Lehrkräfte an den Schulen und auch die Wissenschaftler sind bei Ihnen ja gar nicht zu Wort gekommen.
Frau Knipper, Ihre ehemalige Schulexpertin, hat sich dieser notwendigen Auseinandersetzung gestellt und sich dann in Kenntnis der pädagogischen Arbeit in den IRSchulen überzeugen lassen. Herr Weinberg, Sie sagen, Sie wären mit den Eltern in ständigem Kontakt. Wie erklären Sie dann Ihr Vorgehen, in nur zwei Wochen ohne Behandlung im Schulausschuss, ohne Expertenanhörung und eingehende Diskussion mit der Eltern-, Lehrer- und Schülerschaft einen solchen Antrag durchbringen zu wollen?
Die gestrige Demonstration mit über 1000 Menschen und die Berge von Briefen und Faxe an Sie haben Ihnen hoffentlich deutlich gemacht, dass Sie sowohl in der Form als auch mit den Inhalten auf dem Holzweg sind.
Warum handeln Sie so, weil Sie nicht so enden wollen wie Frau Knipper oder weil integrative Systeme der CDU schon immer ein Dorn im Auge gewesen sind?
Das sehen wir deutlich an der immer noch vorherrschenden Desinformation über die integrativen Gesamtschulen und deren daraus resultierenden übermäßig starken Mittelbeschneidung, an der Abschaffung des durchaus erfolgreichen Schulversuchs IHR und der Einführung schärferer Selektionsauflagen in der Beobachtungsstufe – das übrigens zum Thema freier Elternwille.
Sie wollen einfach nicht wahrhaben, dass integrative Systeme allen Kindern die größten Chancen auf Lust am Lernen, Lernerfolge und gute Abschlüsse bieten.
Stattdessen versuchen Sie in Wahrheit, Ihre ideologische Marschrichtung, von der Ihr Antrag geleitet wird, mit nicht haltbaren Scheinargumenten zu kaschieren. So behaupten Sie, das IR-Angebot sei nicht wohnortnah und gerecht verteilt, nicht erfolgreich und die Ressourcen würden im System versickern. Ich frage Sie, wie denn zehn bis 15 Förderzentren im Hamburger Gebiet wohnortnaher
A C
B D
und gerechter arbeiten können als Grundschulen an 36 Standorten.
Wie viele Stellen aus diesen Förderzentren kommen denn überhaupt an jede Schule, wie viel Förderung ans Kind? Fakt ist doch erst einmal, dass die Ressourcen gedeckelt sind und da sind Sie sich auch nicht mehr mit der Elternkammer einig. Die Elternkammer sagt nämlich deutlich, die Ressourcen dürften nicht gedeckelt sein. Eine Überschlagsrechnung zeigt ungefähr, dass aus einem Förderzentrumstopf von circa 230 Stellen erst einmal 30 Stellen in die Verwaltung abwandern, circa 90 Stellen für die stationäre Aufnahme von Kindern und circa 80 Stellen für die Frühförderung, die ja nun auch noch aus diesem Gesamttopf geleistet werden muss. Somit bleibt ein Rest von 30 Stellen.
30 Sonderpädagogen müssen dann also den Bedarf aller 235 Grundschulen mit Diagnose und Förderung abdecken. Das nennen Sie Gerechtigkeit, ich nenne das ein klammheimliches und gigantisches Sparprogramm, das alle Grundschulen schwer belasten wird.
Mit Ihrem Konzept zerschlagen Sie an den IR-Grundschulstandorten eine über 13 Jahre gewachsene Infrastruktur multiprofessioneller Kompetenzen, die Sie nie in dieser Intensität und Wirkungskraft an den Förderzentren aufbauen können. Damit setzen Sie die Bildungschancen vieler Kinder wissentlich aufs Spiel. Dafür nehmen Sie einen erheblichen Verlust an Ressourcen in Kauf, aber auch an notwendiger Motivation vieler Lehrkräfte, die von integrativer Pädagogik zutiefst überzeugt sind und nun gezwungen werden, eine rückwärtsgewandte Pädagogik zu bemühen.
Die Wahrheit ist, meine Damen und Herren der CDUFraktion, dass die meisten IR-Schulen schon seit Jahren Diagnose- und Förderpläne erstellen, allerdings nicht zum Zwecke der Ausgrenzung und Stigmatisierung, sondern um dem jeweiligen Kind in seinem vertrauten Schulumfeld bestmögliche Förderung zuteil werden zu lassen. Die 36 IR-Grundschulen stehen nicht in Konkurrenz zu den übrigen Grundschulen, sie nehmen vielmehr jetzt schon eine Vielzahl von Kindern mit Förderbedarf aus Nachbarschulen auf, unterstützen dadurch umliegende Schulen und tragen ihren Teil zu einer gerechteren Verteilung von Ressourcen bei. So sieht es im Übrigen auch der Hamburger Grundschulverband, der sich eindeutig für den Erhalt der IR-Schulen als einen notwendigen und unverzichtbaren Bestandteil der Hamburger Schullandschaft einsetzt. Kein Schulversuch ist in Deutschland wissenschaftlich so präzise evaluiert und ausgewertet worden wie der der integrativen Grundschule, und zwar mit positivem Ergebnis für diese Form der integrativen Pädagogik innerhalb der allgemeinbildenden Schulen, siehe zum Beispiel Professor Schuck. Zweifelsfrei ist bewiesen, dass die Förderzentren in Bayern wie im Saarland nicht kostengünstiger arbeiten, sondern das Gegenteil der Fall ist.
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion knüpft mit ihrem Antrag "Grundschulen als Förderzentren" an die Kompetenzen der IR-Grundschulen an und möchte klare Kriterien schaffen, nach denen Grundschulen Förderzentren werden
können. Sie möchte die Kooperation der jeweiligen IR-Grundschule mit Nachbarschulen, mit denen aus der Sekundarstufe I, da man, da haben Sie vollkommen Recht, viel mehr tun muss für die Anschlussbetreuung und den Kita-Ausbau. Auf diese Weise können sich in einem intensiven Austausch die Lehrkräfte und Mitarbeiter gegenseitig weiterbilden im Sinne einer ganzheitlichen und präventiven Förderung des Kindes von der Kita über die Grundschule bis zur weiterführenden Schule.
Erfolgreiche Integration findet nämlich in einem kontinuierlichen Prozess statt, der, ausgehend von einer optimalen Unterstützung des einzelnen Kindes, ständig kontrolliert, reflektiert und verbessert werden muss. Da haben Sie uns ganz auf Ihrer Seite. Das geht aber nur in einem Team von vielen unterschiedlichen Fachkräften, die in ständigem Austausch und Kontakt stehen und so schon vom ersten Tag an dem Kind helfen können und nicht erst, wenn nach zwei Monaten vielleicht jemand vom Förderzentrum abgeordnet wird.
Gerade deshalb müssen die Mittel ins System Schule fließen, um sie vor Ort in genauer Kenntnis der Kinder und ihrer Lernumgebung gezielt zum Wohle des einzelnen Kindes einsetzen zu können. Der reisende Sonderschullehrer zwischen Förderzentrum und Grundschule wird das jeweilige Kind nie so wirkungsvoll erreichen und ansprechen können. Er wird zum Kollegium nicht diesen intensiven Austausch aufbauen können und er wird keinen Einblick bekommen in das soziale Umfeld des Kindes und damit eine vertrauensvolle Basis zum Kind entwickeln können. Echte integrative Förderung funktioniert eben nicht wie eine Pille, die eine Stunde nach Verabreichung ihre Wirkung zeigt und für den Rest der Woche ist alles gut, derweil der Sonderschullehrer schon wieder zum nächsten Kind in die Nachbarschule eilt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Gespräche, Diskussionen, Informationen, Hospitationen und eine Expertenanhörung gehören vor die Beschlussfassung eines Antrags mit diesen weitreichenden Folgen.
Ich bitte Sie deshalb eindringlich, der Überweisung unseres Antrags an den Schulausschuss zuzustimmen. Das wäre fairer demokratischer Stil und ein wichtiges Signal an die Stadt, an die Kinder, Eltern und Lehrer. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir müssen heute sicher nicht darüber debattieren, ob wir Ganztagsschulen brauchen, aber wir müssen sicher über die Fragen diskutieren, wie Ganztagsschulen eingeführt werden, wo sie eingeführt werden, wie sie organisiert sind und mit welchen Mitteln sie ausgestattet werden. Wir wollen Ganztagsschulen, die ihren Namen wirklich verdienen. Das sind Schulen – man muss das bei so vielen Fälschungen, die im Moment im Umlauf sind, noch einmal ganz deutlich sagen –, die die individuelle Förderung des einzelnen Kindes in den Mittelpunkt ihrer Ganztagsschulpädagogik stellen, die gute Konzepte vorlegen, die eine sinnvolle Einteilung des Unterrichts über den ganzen Tag gewährleisten, und man braucht ausreichende Mittel.
Deshalb setzen wir auf Klasse statt Masse. Wir wollen pro Jahr zehn bis 15 Ganztagsschulen in Hamburg einrichten, die vorher ein gutes Konzept vorlegen und die – ganz wichtig – regional- und schulformgerecht sind. Ganztagsschulen light zugunsten einer einzelnen Schulform lehnen wir dagegen ganz entschieden ab.
Der Senat betreibt einen wirklich ärgerlichen Etikettenschwindel und diskreditiert damit das notwendige und wichtige Ganztagsschulprojekt. Um die überhastet eingeführte Schulzeitverkürzung zu finanzieren, werden alle Hamburger Gymnasien kurzerhand in eine Mogelpackung gesteckt, auf der "Ganztagsschule" steht. Öffnet man diese Verpackung, so sieht man wirklich nichts Neues und ausschließlich mehr vom Gleichen, nämlich lediglich die Verlängerung des Unterrichts in den Nachmittag, mit Essen auf Rädern oder Plastikgeschirr in unfertigen Kantinen.
40 Prozent der Bundesmittel fließen alleine in die Umbaumaßnahmen, bei denen aus Klassen- oder Kellerräumen Kantinen werden sollen. Fertig gestellt ist bis heute – drei Wochen nach Schulbeginn – im Übrigen kaum eine Kantine und in vielen Schulen wird es auch noch lange dauern.
Die Bundesregierung hat mit ihrem Investitionsprogramm "Zukunft, Bildung und Betreuung" wahrlich andere Ziele verfolgt, als einem Senat unter die Arme zu greifen, der ein Prestigeobjekt, nämlich das Abitur nach 12 Jahren auf Biegen und Brechen durchsetzen musste, obwohl er wusste, dass ihm die Mittel dafür fehlten und nun die Zeche die Schülerinnen und die Lehrerinnen zahlen lässt.
Zahlen müssen auch die schon bestehenden echten Ganztagsschulen. Sie müssen insgesamt 80 Stellen abgeben. Meine Damen und Herren von der CDU, ist Ihnen eigentlich bewusst, dass Ganztagsschulen in Mümmelmannsberg, Steilshoop und Wilhelmsburg, die in sozialen Brennpunktgebieten wichtige Arbeit leisten, die Unterrichtsverdichtung der siebten Klassen in den Gymnasien finanzieren? Das bedeutet drastische Kürzungen
A C
B D