Protokoll der Sitzung vom 18.01.2006

Da ist die Große Koalition sozusagen sprachlich gelungen, aber in der Sache kommt nicht so richtig viel bei herum, denn Basis beider Anträge ist eine wissenschaftlich fundierte Grundlage, nämlich die Ansicht des ADAC. Der ADAC meint, wir hätten wahrscheinlich 20 Prozent Straßenschilder zu viel in der Stadt.

Wir hatten in der letzten Legislaturperiode die lustige Debatte, ob 20 oder 30 Prozent der Schilder überflüssig seien, die folglich komplett entfallen könnten. Unsere Fraktion hat damals den Antrag gestellt, im zuständigen Bau- und Verkehrsausschuss konzeptionell zu überlegen, welche Schilder das in welchen Situationen sein sollten. Hier wurde mannhaft abgelehnt und durchgestimmt mit dem Erfolg, der ausblieb. Es gab danach kein Verwaltungshandeln und das wundert einen nicht wirklich, wenn man sich das anguckt. Jetzt haben wir wieder einen ähnlichen Antrag und ich bin froh, dass es den Rettungsanker des Überweisungsantrags gibt. Vielleicht kommen wir im Ausschuss doch noch ein Stückchen voran. Bei diesem Antrag hat es uns innerlich ein bisschen zerrissen. Man hätte jetzt gern sagen können, dem stimmen wir einfach zu und dann gucken wir, wie der Senat entweder wieder nichts macht oder sich im Bundesrat bis auf die Knochen blamiert, denn mit der Grundlage geht kaum etwas anderes.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Aber das Ärgerliche an der Situation ist, dass das auf Hamburg zurückfällt. Da sind wir Lokalpatrioten, das geht dann nicht. Wir werden im Ausschuss sehen, was von

diesen 20 Prozent Schildern übrig bleibt, die im Eingangstext noch für überflüssig erklärt wurden, dann aber ersetzt werden müssen. Dann können sie so recht überflüssig nicht sein. Das geht schon sprachlich nicht.

Das Interessante ist, Herr Hesse, dass Sie auf München verweisen. Ich habe auch auf Urlaubsbilder verwiesen, aber wir können auch ein bisschen näher gucken. Was passiert mit Straßenmarkierungen? Sind die wirklich so viel wirksamer, werden sie wirklich so viel besser erkannt?

Es gibt zwei Beispiele in Hamburg, die ich ihnen gern nennen möchte. Es gibt in Ottensen einen Versuch, zusätzlich zu den Schildern noch mit Straßenmarkierungen zu arbeiten. Das ist nämlich auch eine Lösung, die es dabei geben könnte, beides zusammen, zusätzlich also zu den Schildern, Ladezonen mit Straßenmarkierungen besonders deutlich zu machen. Der Erfolg ist gleich null. Es interessiert die Autofahrer schlichtweg nicht. Das Einzige, was sie wirklich interessiert, ist, wenn die Polizei kommt.

Der zweite Ort, an dem wir das erleben können, Herr Hesse, ist die Schmiedestraße zwischen Speersort und Mönckebergstraße. Wir können nachher dort hingehen, das ist nicht weit von hier. Dort gibt es wirklich eine groteske Situation. Es gibt eine Fahrtrichtung in Richtung HafenCity mit einer Geradeaus- und einer Rechtsabbiegespur und einer Linksabbiegespur. Die Spur in Richtung Innenstadt oder Jungfernstieg ist eine reine Busspur. Diese beiden Spuren sind nicht nur durch eine durchgezogene Linie gekennzeichnet, sondern durch ein Sperrfeld. Hinter der Busspur, auf der nur Busse und Taxen fahren dürfen, befindet sich wieder ein großes Sperrfeld. Jeden Tag sehen wir darauf parkende Fahrzeuge. Eine auffälligere Markierung als hier kann man sich schlechterdings nicht vorstellen.

(Wolfgang Beuß CDU: Ja, Sie vielleicht nicht!)

Trotzdem, Herr Beuß, funktioniert das nicht, es wird nicht angenommen. Vielmehr kann man immer noch Leute sehen, die dort auf dem Sperrschild stehen und munter einen Parkschein lösen.

(Michael Neumann SPD: Immerhin!)

Sie müssten sich im Ausschuss doch noch einmal überlegen, was dabei herauskommen soll. – Danke schön.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 18/3461 an den Stadtentwicklungsausschuss zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, die sich im Moment in den hinteren Bereichen stehend aufhalten. Wir haben hier eine Regelung: entweder draußen stehen oder hier drinnen bitte überwiegend sitzen. Entscheiden müssten Sie sich aber bitte schon.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 50, Drucksache 18/3454: Vorlage eines Hamburgischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz), hier: Antrag der Bürgerschaft, Drucksache 18/2465 – Eck

punkte für ein Gesetz über die Haltung von Hunden in der Freien und Hansestadt Hamburg –.

[Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 18/2927: Vorlage eines Hamburgischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz – HundeG) hier: Antrag der Bürgerschaft Drucksache 18/2465 – Eckpunkte für ein Gesetz über die Haltung von Hunden in der Freien und Hansestadt Hamburg – (Senatsantrag) – Drucksache 18/3454 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 18/3536 ein Interfraktioneller Antrag vor.

[Interfraktioneller Antrag: Vorlage eines Hamburgischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz – HundeG) hier: Ausschussempfehlung des Gesundheitsausschusses vom 9. Dezember 2005 (Drucksache 18/3454) – Drucksache 18/3536 –]

Das Wort wird gewünscht? – Der Abgeordnete Fuchs hat es.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach langer interfraktioneller Arbeit ist es selten, dass sich alle in diesem Hause vertretenen Fraktionen am Schluss eines langen, aber doch sehr konstruktiven Diskussionsprozesses nicht nur ihren Standpunkten angenähert, sondern sogar einen gemeinsamen Antrag zu einem von uns allen getragenen Gesetz, über das wir heute abzustimmen haben, gestellt haben.

Das Thema Hundehaltung ist in einer Großstadt wie Hamburg deshalb so komplex, weil wir als Volksvertreter bemüht sein müssen, in dieser Frage allen Beteiligten so gut wie möglich gerecht zu werden. Führen wir uns daher eingangs vor Augen, meine Damen und Herren, dass es bei dieser Diskussion um nichts Geringeres geht als das Zusammenleben zwischen dem Mensch und seinem ältesten und vertrautesten Begleiter. Es gibt schlichtweg kein anderes Tier, das in seiner Vielzahl über Jahrhunderte den Menschen so nahe gekommen ist wie der Hund.

Gerade weil der Hund diese hohe Bedeutung für viele Menschen hat, war es besonders wichtig, klar zu machen, dass die Haltung eines Hundes nicht nur vom Gefühl, sondern auch vom Verstand bestimmt sein sollte.

Für die CDU-Fraktion darf ich daher gleich zu Beginn dem Tierschutzverein, dem Franziskus-Tierheim und den vielen Hundeorganisationen danken, ebenso der Deutschen Kinderhilfe.

Unser Dank geht natürlich zunächst an die GAL, die sich als erste Fraktion bereitgefunden hat, sich einzubringen, ihre Vorstellungen zu formulieren und möglichst deckungsgleich mit uns auszuführen. Dann kam die SPD. Herr Neumann, ich danke Ihnen persönlich dafür, dass Sie mich, obwohl Sie es gar nicht gemusst haben, einmal nach Bergedorf begleitet haben. Wenn wir schon etwas gemeinsam machen, dann darf man auch höflich und nett zueinander sein.

Als Oppositionsführer hätten Sie auch sagen können, lieber Herr Fuchs, das wird kein Heimspiel, gehen Sie

einmal alleine dorthin, wir beteiligen uns dennoch an den Beratungen. Das haben Sie nicht getan und dafür gilt Ihnen unser und auch mein ganz persönlicher Dank.

Vielleicht könnten Sie sich einmal zu einer positiven Reaktion hinreißen lassen, was den Senat betrifft. Ich meine, dass es ihm trotz der Komplexität dieses Themas gelungen ist, sich nach anfänglichen Schwierigkeiten – wie konnte es anders sein –, in sehr kurzer Zeit nicht nur in dieses Thema eingearbeitet, sondern konstruktiv eingebracht hat. Er hat letztendlich erreicht, dass wir heute schon über dieses Gesetz abstimmen können. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren vom Senat.

Ich verspreche dem Staatsrat, dass die Frage, ob er auch für die Katzen zuständig sei, nicht ernst gemeint war. Niemand wird jetzt, lieber Herr Wersich, mit einem Katzengesetz kommen.

Es ist gelungen, alle Regelungen zur Haltung eines Hundes in Hamburg an einer Stelle zusammenzufassen, sodass jeder Hundehalter auf einen Blick erkennen kann, was er mit seinem Hund darf und was er nicht darf. Eine klare gesetzliche Grundlage war und ist die entscheidende Voraussetzung für das zukünftige möglichst störungsfreie Zusammenleben von Mensch und Hund in einem Ballungsraum wie Hamburg.

Zur Notwendigkeit dieses Gesetzes hat es in der Tat auch kritische Stimmen gegeben und es wurde hier immer wieder die Verkehrsgesetzgebung beziehungsweise die Tatsache und die Tragödie angeführt, dass Kinder nicht nur von Hunden gebissen werden, sondern auch von Autos totgefahren werden. Dies ist insofern ein unzulässiger Vergleich, als niemand ernsthaft sagen würde, weil Kinder zu Schaden kommen, erscheine es opportun, die Verkehrsgesetzgebung aufzuheben. Das wäre höchst irrig und war auch in dieser Frage nicht zielfördernd.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal die Eckpfeiler dieses Gesetzes formulieren. Das wichtigste und herausragende Ziel war und ist, den verantwortlichen Hundehalter zu schaffen beziehungsweise diejenigen, die bereits verantwortlich handeln – das ist die weitaus überwiegende Mehrzahl der Hundebesitzer und -besitzerinnen in Hamburg –, sich nicht nur zu ihrem Hund bekennen, sondern auch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung zur Übernahme von Verantwortung im Schadensfall bereitgefunden haben.

Es gibt die Begriffe – das hat in dieser Diskussion eine sehr große Rolle gespielt – "aktive" und "passive" Sicherheit. Alles, was einen Zwischenfall verhindert, läuft unter dem Begriff "aktive" Sicherheit und alles, was die Folgen eines Zwischenfalls lindert, ist "passive" Sicherheit. So ist nämlich der Sicherheitsgurt im Auto "passive" Sicherheit, die Leine allerdings ist "aktive" Sicherheit. Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschlossen, die Leine in dieser Form mit aufzunehmen. Wir haben, wenn Sie so wollen, zwei Möglichkeiten der "aktiven" Sicherheit: Es ist der Maulkorb und es ist die Leine, wenn wir von der Abschaffung des Hundes, die wir jetzt nicht diskutieren wollen, Abstand nehmen. Die Leine ist nicht nur das zulässigste, sondern das artgerechteste Mittel, einen Hund in seiner Gewalt zu behalten. Der Maulkorb ist ein sehr viel entscheidenderer Eingriff in die artgerechte Haltung eines Hundes. Der aber entscheidendste Eingriff in die artgerechte Haltung eines Hundes ist und bleibt ein herrenloser Hund in einer Einzelzelle im Tierheim. Dies zu ver

hindern, war auch unsere Absicht, um dies auch für die Zukunft möglichst unmöglich zu machen.

Ich darf Sie in dem Zusammenhang daran erinnern – Sie werden es in der Zeitung gelesen haben –, dass die Tierheime nicht nur in Hamburg, sondern in ganz Deutschland im Januar voll herrenloser Hunde sind. Dies liegt schlichtweg daran, dass Hunde erworben, zu Weihnachten verschenkt und wieder ins Tierheim zurück gebracht werden, weil dann niemand mehr die Verwendung für sie hat oder weil man schlichtweg sagt, man habe sich einen falschen Hund gekauft.

Wenn dies auch sehr einvernehmlich war, ging es wesentlich turbulenter verständlicherweise bei der Erörterung der Frage der "aktiven" Sicherheit zu, nämlich beim Leinen- und Maulkorbzwang. Wir alle haben in dem Zusammenhang intensiv das Gespräch gerade mit den betroffenen Hundehalterinnen und Hundehaltern in der Stadt gesucht und teilweise kontrovers, aber auch einvernehmlich diskutiert. Wir sind dem Vorsatz und der Aussage gefolgt, ein Hund, der nicht sicher pariert, gehört an die Leine. Natürlich war es von vornherein klar, dass die größte Herausforderung die Umsetzung dieser Maßnahmen zur "aktiven" Sicherheit sein würde. Allerdings geht und ging es bei der Frage der Grünflächenverordnung, die uns auch sehr intensiv beschäftigt hat, nicht ausschließlich um die Fragen der Sicherheit, sondern vielmehr darum, wie viel Freiheit ein Hundehalter für sich und seinen Hund in Anspruch nehmen kann und wie viel Freiheit jene bereit sind zu geben, die keinen Hund besitzen.

In diesem Zusammenhang sind wir letztendlich so deutlich und auch so aufrichtig, dass wir sagen, dass nicht eine Partei – zum Beispiel die GAL oder die SPD – diejenige gewesen ist, die die Grünflächenverordnung hochgehalten hat. Sie können bei den Themen Grünflächenverordnung und Freilauf für Hunde festhalten, dass alle hier im Parlament vertretenen Parteien die gleichen Bedenken, die gleichen Vorbehalte hatten. Wir können diesbezüglich niemanden für das Schlechte verantwortlich machen und sagen, das Gute übernehmen dann die anderen. Das haben wir gemeinsam gemacht.

Wir haben den Wunsch nach größerer Freiheit für Halter und Hund durchaus verstanden, können dem allerdings nur dann Rechnung tragen, wenn wir für mehr Freiheit entsprechend höhere Qualifikation fordern. Diese Qualifikation kann der Halter durch einen Gehorsamstest unter Beweis stellen, der für jeden machbar sein wird, der bereit ist, sich seinem Hund in der notwendigen Weise zu widmen.

Wenn dann dieser Nachweis erbracht wird – und das sage ich sehr deutlich –, haben Hund und Halter beziehungsweise Halterin sehr viel mehr Freiheiten in dieser Stadt als dies bisher der Fall gewesen ist.

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch einige Sätze zur Rasseliste. Zwei Fakten sollten wir hier im Auge behalten.

Erstens: Sie wird fast einhellig von der Veterinärwissenschaft abgelehnt.

Zweitens: Sie wird in einer steigenden Anzahl von Bundesländern und auch im europäischen Ausland in das Instrumentarium zur Verhinderung des Missbrauchs bestimmter Hunderassen eingeführt. Ich darf Ihnen hier aktuell das Beispiel der Schweiz nennen, die sogar mit

dem Gedanken spielt, vereinzelte Hunderassen in Gänze zu verbieten. Auf diesen Listen befinden sich ausschließlich Hunde, die sich durch eine weit überdurchschnittliche Beißkraft und in kritischen Situationen durch ein nicht mehr beherrschbares Aggressionsverhalten auszeichnen können, nicht müssen. Die Rasseliste ist daher für viele dieser Hunderassen eben auch ein Instrument des Schutzes vor unqualifiziertem Zugriff. Ich selbst setze in dieser Diskussion als bekannt voraus, dass ich immerhin einmal drei Mastino Napoletanos hatte. Auf den Zwischenruf von Herrn Dobritz, ich solle mich um meine Paten kümmern, sage ich nur, der passt ja dann immerhin zu mir. Ich möchte mir auch irgendwann wieder solch einen Hund anschaffen und dies wird realistisch, wenn wir die gesetzlichen Grundlagen hierfür haben.

Im Übrigen sollten wir nicht aus den Augen verlieren, dass die Politik die Verantwortung trägt und nicht die Veterinäre, nicht die Wissenschaft und nicht die Juristen. Die Rasseliste hat sich in der Stadt Hamburg als Instrument bewährt, auf das wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht verzichten können und wollen.

Abschließend lassen Sie mich noch einen Blick in die Zukunft wagen. Der SOD hat beispielsweise seine Institution, die auf unsere Initiative hin gegründet wurde, in der Vergangenheit die nicht immer einfache und manchmal undankbare Aufgabe gehabt, die geltende Rechtslage durchzusetzen. Dabei haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SOD zunehmend bemüht, die menschliche Komponente nicht aus den Augen zu verlieren und mit ihren Aufgaben zu wachsen. Dafür gilt ihnen unser Dank und unsere Anerkennung.

Vor diesem Hintergrund sollte man einmal darüber nachdenken, ob es in der Zukunft nicht auch möglich sein sollte, dringende Einsätze des SOD durch die Möglichkeit von Blaulichtfahrten zu optimieren. Hier könnte man beispielsweise auch – wie es in anderen Bundesländern bereits üblich ist – einen Einsatz zur Rettung und Versorgung verunglückter und verletzter Tiere in Betracht ziehen.

Meine Damen und Herren! Dies ist ein gemeinsamer Antrag. Deswegen möchte ich Sie mit meinem Vortrag nicht weiter langweilen. Ich darf noch einmal sagen, dass dies ein gemeinsamer Antrag ist, der den inneren Frieden einer wachsenden Stadt ein Stück näher bringt. Dafür danken wir Ihnen und freuen uns und dürfen noch einmal sehr deutlich sagen, dass es jetzt darum geht, den Hundehalterinnen und Hundehaltern weiter über diese Hürden zu helfen, die jetzt vor ihnen liegen, ihnen zu erklären, worum es geht und dass wir sie nicht alleine lassen und das sage ich sicherlich auch in Ihrem Namen. – Ich danke, dass Sie mir zugehört haben.