Wer möchte diesen Antrag annehmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt.
Wir haben hinreichend Fraktionsredezeiten. Es kann über alles debattiert werden. Jetzt stimmen wir erst mal weiter ab.
Wer möchte die Textzahl 261 beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich so beschlossen.
Wer möchte die Textzahl 262 beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich so beschlossen.
Wer möchte Textzahl 263 annehmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich so beschlossen.
Wir kommen zu den Einzelplänen 1.2 bis 1.8: Bezirksämter und hier zu den Empfehlungen des Haushaltsausschusses aus der Drucksache 18/5000. Das betrifft die Textzahlen 265 bis 271. Über diese Textzahlen wird am Mittwoch abgestimmt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem Amtsantritt des Senators Lüdemann scheint sich in der Hamburger Justizpolitik einiges geändert zu haben, jedenfalls auf den ersten oberflächlichen Blick.
Herr Abgeordneter, ich muss wieder das Gedächtnis einiger Abgeordneter der Regierungsfraktion auffrischen.
Bei genauerem Hinsehen – und der Haushaltsplan bietet dafür die beste Gelegenheit – stellen wir fest, dass sich zwar der Ton und das Auftreten dieses Senators von seinem Vorgänger unterscheidet, wofür ich Ihnen ausdrücklich meinen Dank aussprechen möchte, Herr Senator Lüdemann –,
(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU – Michael Neumann SPD: Na super, klatscht ruhig weiter!)
Herr Lüdemann, Sie werden sich sicherlich an die vollmundigen Forderungen erinnern, die von Ihnen und Ihrer Fraktion zuzeiten erhoben wurden, als Sie sich noch in der Opposition befanden. 10 Prozent mehr Personal für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft war Ihre Forderung. Was ist davon übrig geblieben? Recht wenig. Genauer gesagt, sogar nichts. Nehmen wir zum Beispiel die Staatsanwaltschaft. Hier hatte der Senat einen besonderen Schwerpunkt gesetzt. 15 neue Staatsanwälte versprach Ihr Vorgänger vollmundig. Das hörte sich gut an, das machte Eindruck. Aber wie sah der Stellenbestand nun wirklich aus? Im Jahr 2001 hat Hamburg 170 Stellen im Bereich der Staatsanwaltschaft. Als Plan für die Jahre 2007, 2008 sind es nur 175 Stellen. Dabei ist noch gar nicht eingerechnet, dass im gesamten Bereich der Staatsanwaltschaften weitere 6,5 Stellen als Folge der sogenannten Einsparverpflichtungen wegfallen. Das Ganze ist also ein Minusgeschäft, wie so vieles in diesem Haushalt.
Übrigens mit Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der CDU, zusätzlich zwei Stellen für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität einzurichten, rennen Sie bei uns offene Türen ein. Sie greifen alte Forderungen von uns
auf. Aber dann seien Sie doch seriös und sagen Sie uns, wo Sie die Kosten andernorts durch Umschichtungen aufbringen wollen.
Die Einsparverpflichtungen, die dieser Senat festgelegt hat, treffen aber nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern alle Gerichtsbereiche in gleichem, teilweise noch stärkerem Maße. Seien es die Amtsgerichte, das Landgericht, das Verwaltungsgericht oder die Obergerichte. Überall werden Stellen abgebaut. Dies ist das Gegenteil der Politik, die die CDU einmal angekündigt und versprochen hat.
Gerade im Bereich der Justiz werden diese Stellenstreichungen erhebliche Konsequenzen haben. Jeder, der schon einmal in der Situation war, ein Recht klageweise vor Gericht geltend zu machen, weiß, wie lange die Gerichte für die Erledigung eines Verfahrens benötigen. Bereits jetzt sind die Verfahrensdauern in Hamburg ein ernstes Problem. Bei dem zu erwartenden und vom Senat zu Recht im Haushaltsplan prognostizierten Zuwachs an Verfahren wird sich dies noch weiter zuspitzen. Insbesondere dort, wo die Schwächsten der Gesellschaft um ihr Recht kämpfen, vor den Sozialgerichten, haben wir mittlerweile eine Situation zu beklagen, die dramatisch ist. Seit Einführung des neuen Arbeitslosengeldes II ist die Zahl der Verfahren, die die Sozialgerichte zu bewältigen haben, rasant gestiegen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer wird in diesem Bereich mit 15 Monaten prognostiziert. Können Sie sich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Antrag auf ALG II abgelehnt wird und man 15 Monate auf eine gerichtliche Entscheidung warten muss? Hier besteht akuter Handlungsbedarf.
Meine Fraktion schlägt vor und hat dies als eigenen Haushaltsantrag eingebracht, dass hier weitere gerichtliche Stellen geschaffen werden müssen, jedenfalls aber zu prüfen ist, weitere Stellen aus anderen, weniger belasteten Gerichtsbarkeiten – ich nenne hier einmal ganz konkret die Verwaltungsgerichte – zu verlagern.
Meine Damen und Herren! Durch die Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Der Senat hat diese Chance gierig aufgegriffen. So hat der Senat bei den Beratungen im Rechtsausschuss angekündigt, die Entwicklung eines neuen, eigenen Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes zum Schwerpunkt seiner zukünftigen Justizpolitik zu machen. Gleichzeitig gibt es eine Initiative aus zehn Bundesländern, ein einheitliches Jugendstrafvollzugsgesetz zu entwickeln. Dieser Initiative will sich der Senat ausdrücklich nicht anschließen, was wir für eine grundsätzlich falsche Entscheidung im Hinblick auf Rechtsharmonisierung und Gleichheit der Lebensbedingungen in Deutschland halten.
Was Sie planen, Herr Senator, ist eine Abkehr von den bisherigen bewährten Grundprinzipien. Sie stehen damit in der Tradition Ihres Vorgängers Kusch, der in Hamburg die Wende "zurück in den Verwahrvollzug des vorletzten Jahrhunderts" eingeläutet hatte. Wir brauchen keinen Ersatz für das bewährte Erwachsenenstrafvollzugsgesetz, das im Übrigen auch nach der Föderalismusreform weiter gilt.
Mit Ihrer Parole, dass die Sicherheit der Allgemeinheit als erstes und wichtigstes Ziel in ein neues Strafvollzugsgesetz aufgenommen werden soll, wollen Sie den Eindruck erwecken, als wenn Sicherheit im Strafvollzug bisher keine oder keine wichtige Rolle gespielt hätte. Das Gegenteil ist der Fall, denn Sicherheit bedeutet dreierlei: Die konkrete derzeitige Sicherheit der Allgemeinheit vor dem Gefangenen während der Haft. Das heißt, solange zu befürchten ist, dass der Gefangene weitere Straftaten begehen wird, ist er im geschlossenen Vollzug unterzubringen.
Sodann die Sicherheit innerhalb der Anstalt, eine Frage, die bei den schrecklichen Ereignissen in Siegburg, als Mitgefangene einen jungen Häftling zu Tode folterten, eine wichtige Rolle spielte.