In wie vielen Fällen sind Kinder während ihres Aufenthalts auf dem Wohnschiff in Hamburg zunächst in Hamburg auch zur Schule gegangen und können dies aufgrund ihrer Verlegung in die Wohnaußenstelle nicht mehr?
Werden in der Aufnahmeeinrichtung die Viereinhalbjährigen-Untersuchungen durchgeführt und sind dort auch Sprachfördermaßnahmen geplant?
Nein, Sprachfördermaßnahmen und vorschulische Untersuchungen liegen außerhalb der Zuständigkeit der Aufnahmeeinrichtung.
Ist mittlerweile die Frage geklärt, welche Gerichte für die sich für die Asylbewerber ergebenden Rechtsfragen zuständig sind, insbesondere im Zusammenhang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz?
Die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit kann abschließend nur im jeweiligen Verfahren durch das Gericht geklärt werden. Im Zusammenhang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz sind bislang keine Gerichtsverfahren aufgetreten, bei denen als Vorfrage die Zuständigkeitsfrage geklärt worden wäre. Im Bereich des Asylverfahrens liegt bislang ebenfalls noch keine gerichtliche Entscheidung über die örtliche Zuständigkeit vor."
Sammelübersicht gemäß § 26 Absatz 5 GO für die Sitzung der Bürgerschaft am 31. Januar und 1. Februar 2007
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