Also nicht, wie Sie es eben global formuliert hatten, sondern nur auf diese Erstaufnahme bezogen. Herr Staatsrat, bitte.
Herr Staatsrat, können Sie uns sagen, wann Sie selber die Einrichtung in Augenschein genommen haben?
Ich werde die Einrichtung dann besuchen, wenn ich es für notwendig erachte und dann werde ich auch darüber entscheiden.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 44 auf, Drucksache 18/5645, Antrag der SPD-Fraktion: Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern.
[Antrag der Fraktion der SPD: Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern – Drucksache 18/5645 –]
[Antrag der Fraktion der GAL: Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern – Drucksache 18/5693 –]
Beide Drucksachen möchte die GAL-Fraktion an den Gesundheitsausschuss überweisen. Wird das Wort gewünscht? – Das ist der Fall. Der Abgeordnete Dr. Schäfer bekommt es.
Vielen Dank, Herr Präsident! Als Ende des 15. Jahrhunderts Christoph Kolumbus Amerika entdeckt hatte, geriet ein Kraut nach Europa, das, geeignet behandelt und kleingeschnitten und in gewisse Gefäße gefüllt, angezündet werden konnte und dann glimmend abbrannte. Es gab Menschen, die ernsthaft den so entstehenden Rauch inhalierten und das, obwohl das Zeug grauslich schmeckt, obwohl es die Geschmacksnerven zerstört und auch sonst Krankheiten erzeugt, von denen man damals noch gar nichts wusste, von denen man heute aber umso mehr weiß.
Gleichwohl zog dieses Kraut einen Siegeszug durch Europa an und hat es auch geschafft, einige Versuche im 16. und 17. Jahrhundert, Tabak zu verbieten, zu überleben. Dahinter muss irgendetwas stecken, das all diese Widrigkeiten beim Rauchen von Tabak überwindet. Mittlerweile wissen wir auch das: Es erzeugt Sucht.
Mittlerweile wissen wir auch, dass es eine Industrie gibt, die das soweit ausgebaut hat, dass dieses suchterzeugende Potenzial noch weiter gesteigert worden ist und
dass es Inhalationsmöglichkeiten gibt, die so sind, dass nicht nur derjenige, der das Zeug freiwillig raucht, davon betroffen ist und davon geschädigt wird, sondern auch dessen Umgebung, jedenfalls dann, wenn sie sich diesem Rauch nicht entziehen kann.
So richtig es ist, dass Rauchen freiwillig geschieht und dass jeder, soweit er es will, sich auch freiwillig schädigen darf, so richtig ist es leider auch, dass Passivrauchen nicht freiwillig geschieht, jedenfalls solange nicht, wie nicht sichergestellt ist, dass an Orten, an denen sich Menschen aufhalten, nicht geraucht wird.
Aus diesen Gründen erscheint es uns notwendig, dass vonseiten des Gesetzgebers Regelungen getroffen werden, die sicherstellen, dass jemand, der vom Tabakrauch nicht belästigt werden möchte, das auch nicht wird. Es gibt nun Orte, an denen der Gesetzgeber so etwas regeln kann – dort sollte er es unserer Ansicht nach auch tun –, und es gibt Orte, wo er es nicht kann. Der Privatbereich bleibt selbstverständlich außen vor. Aber Sie haben damit begonnen – zu Recht und auch erfolgreich –, Schulen rauchfrei zu machen. Das war gut so, das muss nur weitergehen. Das muss weitergehen in anderen öffentlichen Gebäuden, in Krankenhäusern, in Sportstätten und dergleichen mehr mit ganz gewissen, eng umgrenzten und beschriebenen Ausnahmen – das haben wir auch so vorgestellt – und es muss verbindlich geschehen. Freiwilligkeit nützt an dieser Stelle erfahrungsgemäß nichts.
Das Argument, die Souveränität des Einzelnen würde durch ein solches Verbot eingeschränkt werden, zieht insofern nicht, als die Souveränität des Einzelnen in jedem Fall eingeschränkt ist. Heute ist sie eingeschränkt durch den Ausschluss derer, die nichts zu dieser prekären Situation beitragen, dass es Räume gibt, die rauchgeschwängert sind, die aber durch ihre Befindlichkeit, dadurch nicht belästigt werden zu wollen, ausgeschlossen sind, an gewissen Dingen teilzunehmen.
Sollten wir ein Verbot für diese Räume bekommen, dann wäre die Souveränität derer eingeschränkt, die das alles verursachen, allerdings nur temporär, nur solange sie diese Verursacher tatsächlich sind. Nachdem sie ihre Zigarette geraucht haben, können sie wieder reinkommen. Das ist nicht das Problem. Der Raucher sollte Rücksicht nehmen, nicht der Nichtraucher.
Dort nur dann eingeschränkt sehen, wenn es wirklich eine räumliche Trennung gibt, die dadurch geschieht, dass in dem Raum, in dem sich Nichtraucher aufhalten, kein Zigarettenrauch ist. Sollte diese räumliche Trennung nicht vorgenommen werden können, ist in solchen Gaststätten ein Rauchverbot auszusprechen, klar und eindeutig. Das umso mehr, als Beschäftigte in Gaststätten, dann, wenn man diese Arbeitsplätze mit anderen industriellen Arbeitsplätzen vergleicht, von der Belastung der Luft her gesehen, eigentlich eine Maske tragen müssten. So jedenfalls die Erkenntnis aus der Expertenanhörung, die wir
Ich möchte jetzt noch auf ein Argument eingehen, das wahrscheinlich gleich kommen wird und das lautet, dass wir diesbezüglich keinen föderalen Flickenteppich in der Bundesrepublik haben möchten. Dieses Argument zieht aus zwei Gründen nicht.
Erstens gibt es einen föderalen Flickenteppich europaweit. Je nachdem, in welches Land man in Europa reist, darf man an manchen Orten rauchen, an anderen nicht.
Zweitens gab es überhaupt kein Problem mit diesem föderalen Flickenteppich, solange wie es in einigen Bundesländern beispielsweise Sperrstunden gab, in anderen nicht. Das alles ließ sich problemlos machen. So ließe es sich auch problemlos durchführen, Gaststätten als solche auszuzeichnen, in denen geraucht werden darf und als solche, in denen definitiv nicht geraucht werden darf. Sollte das in Norderstedt anders sein, dann wäre das nicht weiter schlimm, denn wir haben nicht umsonst einen föderalistischen Bundesstaat.
Wenn wir das haben und haben wollen, dann dürfen sich die Bundesländer an solchen Stellen auch unterscheiden. Insofern ist es notwendig, jetzt tätig zu werden. Deswegen haben wir jetzt dieses Gesetz vorgelegt. Sie können sich dazu entsprechend verhalten; wir finden, dass es höchste Zeit ist, ein solches Gesetz zu erlassen.