Harald Krüger

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Senator Freytag hat es gerade gesagt, dass die hohe Zahl der Rückkehrer Hamburg vor eine Herausforderung stellt. Ich halte es aber für sehr wichtig, dass die Zahlen, über die wir reden - das sind ja Einzelschicksale -, ein bisschen realistischer dargestellt werden.
1960 Menschen haben dieses Rückkehrrecht für sich geltend gemacht. Wiederholt ist gesagt worden, dass wir über etwa 350 Personen reden, bei denen bereits in erster Instanz in verschiedenen Entscheidungen die Rechtsauffassung der Stadt bestätigt worden ist, dass kein Rückkehrrecht besteht. Selbst wenn das in zweiter Instanz nicht bestätigt werden würde
- mit Verlaub, das sind Mitarbeiter der Klinikreinigung und meines Wissens werden auch in Hamburg Behörden und Ämter gereinigt - kann man sich mit ein bisschen Fantasie vorstellen, wo Reinigungskräfte in Zukunft tätig werden könnten.
- Doch, doch, auch Behörden werden gereinigt, Frau Dräger, darauf können Sie sich verlassen.
Dann haben wir noch etwa 1.600 Personen. Von diesen 1.600 Personen, über die wir dann sprechen, werden etwa 100 noch im Verlauf dieser Frist, bis zu der ihr Rückkehrrecht gilt, entweder in den Ruhestand eintreten oder sind so langfristig beurlaubt, dass das für das Jahr 2008/2009 gar keine Relevanz hat, wir also heute überhaupt noch keine Aussage über deren zukünftige Verwendung treffen können. Dann sind es bislang 33 Personen, die dem LBK erklärt haben, dass sie ihr Rückkehrrecht zurückgezogen haben. Die Gespräche werden weiter fortgesetzt, es werden also noch mehr sein. Das ist auch ganz klar, weil dieses Rückkehrrecht erst vor relativ kurzer Zeit ausgeübt worden ist und man diesen Menschen erst einmal eine Perspektive aufzeigen muss.
Dann gibt es ein paar weitere individuelle Einzelfälle, für die gar kein Rückkehrrecht besteht, und dann sind es 59 Personen, die bereits auf ausfinanzierte Stellen der Hansestadt kostenneutral vermittelt worden sind. Wir reden also nicht über 1.960, sondern vermutlich über 1.400 Personen. Das sind in der Tat noch sehr viele, aber ich finde es seriös, über realistische Zahlen zu reden und keine aufgebauschte Stimmungsmache zu betreiben, denn offenbar vergessen Sie über Ihr Wahlkampfgetöse, dass wir hier über Einzelschicksale reden und darauf möchte ich Sie bitten, wieder zurückzukommen.
Zu diesem Wahlkampfgetöse - und das muss ich auch Herrn Schäfer noch einmal sagen - passt sehr gut, dass im Jahre 2003, also mindestens ein Jahr bevor feststand, dass Asklepios derjenige wird, der den LBK weiterführt, fast 2.100 Mitarbeiter des LBK in einer Aktion von Ver.di schriftlich erklärt haben, sie würden auf jeden Fall, egal wie privatisiert wird, von ihrem Rückkehrrecht Gebrauch machen. Das, meine Damen und Herren, ist Stimmungsmache und unseriös.
Das heißt, die aktuelle Entscheidung, das Rückkehrrecht
in Anspruch zu nehmen, was völlig legitim ist, ist keine Entscheidung für oder gegen Asklepios gewesen, sondern hier haben Menschen schon 2003 den Wunsch gehabt, also lange bevor sie wussten, mit wem sie es später zu tun haben, im vermeintlich sicheren öffentlichen Dienst bleiben zu wollen.
Nun hat der LBK gerade kürzlich einen Tarifvertrag abgeschlossen, der medizinisches Personal finanziell sogar besserstellt. Es wurde gerade auf die Situation hingewiesen, dass wir viele langjährige Beschäftigte haben, die in der Vergütungsgruppe schon relativ hoch angesiedelt sind. Gerade medizinisches Personal wird vom LBK mittlerweile finanziell bessergestellt. Im ersten Quartal 2007 hat der LBK im pflegerischen Bereich 200 neue zusätzliche Stellen geschaffen. 100 weitere sind geplant. Das Verhältnis Mitarbeiter am Patienten und in der Verwaltung ist ganz eindeutig in Richtung Mitarbeiter am Patienten verbessert worden. Ganz deutlich ist, dass die Patienten, die Bürger diese Verbesserung der Qualität honorieren. Der LBK hat nämlich eine Steigerung seiner Patientenzahlen um 4,7 Prozent gehabt. Das ist etwa dreimal so viel wie alle anderen Hamburger Kliniken für sich verzeichnen können.
Aber zurück zu den Rückkehrern. Von diesen 1.960 Personen, von denen ich Ihnen erklärt habe, dass das gar nicht 1.960 sind, haben 27 Ärzte ihr Rückkehrrecht erklärt. Von diesen 27 Ärzten sind zurzeit 13 Ärzte gar nicht im Dienst. Das heißt, die ärztliche Unzufriedenheit mit dem Arbeitgeber Asklepios kann so schrecklich groß nicht sein. Dann erklärt es sich auch, warum eine Veranstaltung für Ärzte, auf die eben hingewiesen wurde, natürlich nicht Dutzende von Bewerbungen produzieren kann, weil wir nur über 14 Ärzte sprechen, die aktuell überhaupt betroffen sind.
Beim Pflegepersonal geht es um 276 Vollzeitstellen. Zum Vergleich: Die Fluktuation im Pflegebereich liegt ohnehin jedes Jahr bei etwa 200 Krankenschwestern und -pfleger. Sie wird bislang immer ganz problemlos durch den Arbeitsmarkt ausgeglichen.
Der LBK bildet jedes Jahr 280 Krankenschwestern und -pfleger aus. Das heißt, allein die Abgänger des nächsten Jahrganges reichen aus, um den Abgang, wenn denn alle 276 Krankenschwestern und -pfleger wirklich ihr Rückkehrrecht in Anspruch nehmen, auszugleichen. In der öffentlichen Debatte zu suggerieren, auch die medizinische Versorgung sei gefährdet, ist ein Spiel mit den Ängsten der Beschäftigten und Sie spielen mit den Ängsten der Bevölkerung.
Ganz klar ist, dass die Rückkehrer nach Möglichkeit auf freie Stellen innerhalb der Verwaltung vermittelt werden. Sie werden also kostenneutral untergebracht. Wenn Sie aus der Drucksache ersehen, dass allein 330 Schreibkräfte, Bürokräfte, Verwaltungsfachleute da sind, dann dürfte die Integration in Behörden und Ämtern - wir haben 73.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst - sicherlich in Hamburg kein großes Problem darstellen. Fluktuation gibt es auch in Behörden. Ähnliches gilt für Lehrkräfte und Sozialpädagogen. Wo es erforderlich ist, werden wir über Umschulungen reden. Beispielsweise ist eine Aufstockung des bezirklichen Ordnungsdienstes eine Forderung, die in diesem Haus immer wieder erhoben worden ist, übrigens auch von Ihnen. Sie haben immer wieder darauf hingewiesen, dass der BOD personell verstärkt werden muss. Ich kann überhaupt nicht verstehen, was daran ehrenrührig sein soll, dass bei
spielsweise ein Haustechniker für den Ordnungsdienst umgeschult wird und in Zukunft mit seinen Kollegen in den Bezirken zuständig ist.
Zu den Haushaltsauswirkungen. Selbst wenn alle 1960 zur Stadt zurückkehren würden - wie gesagt, das ist nicht so -, hätte die Stadt mit rund 75 Millionen Euro zu rechnen. Die Zahl der Stellen wird deutlich geringer sein und viele von diesen Personen werden auf bereits finanzierte Stellen zurückkehren. Wir reden also über einen deutlich geringeren Kostenblock. Konkrete Beträge kann man heute noch nicht nennen, denn wir sind ja gerade im Gespräch mit diesen Menschen.
Asklepios muss 15 Millionen Euro für diese Rückkehrer zahlen. Umschulungen oder Ähnliches sind also finanziert und erzeugen keine zusätzlichen Kosten. Nun war der LBK hoch verschuldet: 550 Millionen Euro, über eine halbe Milliarde Euro oder 1 Milliarde DM. Es wäre ein Fass ohne Boden geworden und auf die EU-rechtlichen Konsequenzen, dass eine staatliche Subventionierung gar nicht weiter zulässig gewesen wäre, hat Herr Goldberg bereits hingewiesen. Das wollen Sie nicht hören, Herr Kerstan, ich weiß das. Ich habe es Ihnen schon so oft erzählt. Leider hören Sie es nicht. Sie haben ja ein gewisses Maß an Beratungsresistenz.
Hamburg wird durch die Maßnahmen der Privatisierung - und das muss man deutlich sagen - von Jahr zu Jahr um 100 Millionen Euro entlastet, 100 Millionen Euro, die nicht von der Stadt in die staatlichen Krankenhäuser gesteckt werden müssen, um permanente strukturelle Verluste auszugleichen, sondern die wir - das habe ich Ihnen beim letzten Mal erzählt - in die Zukunftsinvestitionen der Krankenhäuser stecken. Das ist nämlich in etwa die Summe, die wir jetzt Jahr für Jahr für alle Hamburger Krankenhäuser investieren können.
Um diese 100 Millionen Euro zu erklären: Das sind ohne Pensionslasten rund 30 Millionen Euro im strukturellen Bereich, das sind Tarifsteigerungen und die Mehrwertsteuererhöhungen. McKinsey hat vor der Privatisierung festgestellt, dass der alte LBK pro stationärem Patienten Personalkosten in Höhe von 3.435 Euro hatte. Nach Einführung der Fallpauschalen bekommt ein Hamburger Krankenhaus im Schnitt etwa 2.800 Euro, das heißt, davon sind 2.400 Euro für Personalkosten. Es fehlen also beim LBK nach alter Struktur rund 1.000 Euro an Personalkosten. Bei 170.000 Patienten, die der LBK jedes Jahr hat, wären das bei 1.000 Euro …
Das liegt vermutlich daran, dass die Kollegen von der SPD mit großen Zahlen ihre Schwierigkeiten haben und es deshalb auch nicht nachvollziehen können.
Diese personelle Situation hätte die Stadt jedes Jahr um 175 Millionen Euro an zusätzlichem Zuschussbedarf belastet. Umbau im Personalbereich, organisatorische Veränderungen, Neuausrichtung, Strukturwandel waren für den LBK absolut unvermeidlich, um weiter bestehen
zu können. Ich kann deshalb nachvollziehen, dass solche Irritationen bei Mitarbeitern zu dem Wunsch führen, in der Sicherheit des öffentlichen Dienstes zu bleiben. Das ist legitim. Die Stadt wird eine adäquate Lösung für all diese Menschen finden. Aber eines ist völlig klar: Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, auch vor dem Hintergrund der Rückkehrer, gab und gibt es keine Alternative zur Privatisierung des LBK.
Frau Präsidentin, meine lieben Kollegen! Der Krankenhausplan 2010 ist wie immer - wie auch die vorherigen Exemplare - eine große Fleißarbeit gewesen, eine halbe Telefonbuchstärke. Deshalb geht zunächst einmal mein Dank an die Mitarbeiter im Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz, die diese Daten haben zusammenstellen müssen.
Schön, dass wir uns in diesem Punkt einig sind.
Die Besonderheit dieses Krankenhausplanes ist aber,
dass es erstmals seit 1990, also seit 17 Jahren, gelungen ist, mit dem Krankenhausplan dieses Senats eine Grundlage zu schaffen, die eine einvernehmliche Verständigung zwischen den Krankenkassenverbänden und der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft, also den Hamburger Krankenhäusern gebildet hat. Dafür mein Dank an die Akteure, denn so viel Einvernehmen ist heute im Gesundheitsbereich leider keine Selbstverständlichkeit mehr, und insbesondere an den Senat. Der hat den Beweis geliefert, dass gesundheitliche Versorgung einen besonderen Stellenwert in dieser Stadt genießt, dass Hamburg eindeutig Gesundheitsmetropole im Norden ist.
Die hohe Qualität der Hamburger Krankenhäuser und die Gesundheitsmetropole beweisen sich auch darin, dass beispielsweise viel mehr Menschen aus SchleswigHolstein Hamburger Krankenhäuser aufsuchen als Hamburger sich in Kliniken unseres nördlichen Nachbarlandes behandeln lassen.
Aber zum Krankenhausplan selber. Der Krankenhausplan 2010 setzt die Anpassung des Planes 2005 an veränderte Bedarfe und Versorgungskapazitäten im stationären Bereich konsequent fort. Er führt zu weiteren Ausdifferenzierungen und Spezialisierungen der Hamburger Krankenhauslandschaft und sichert die Entwicklungspotenziale und Flexibilität der Krankenhäuser angesichts der Herausforderungen, denen sich heute auch Hamburger Kliniken stellen müssen. Denken Sie nur an den Ablauf der sogenannten Konvergenzphase bei der Einführung der Fallpauschalen oder an die Schaffung des Gesundheitsfonds. Ganz wichtig ist, dass er die Grundlage für die Investitionsplanungen der nächsten Jahre zur Sicherheit der Wirtschaftlichkeit, der Innovationsfähigkeit und der Leistungsfähigkeit im Sinne der Patienten bildet. Für unsere Hamburger Bürger und Bürgerinnen sind Investitionen erforderlich, mit denen Hamburg bei den Pro-KopfAusgaben auf Platz 1 aller Bundesländer liegt. 2007 sind dies 63 Euro pro Einwohner oder fast 9.800 Euro pro Bett gewesen. Das heißt insgesamt 100 Millionen Euro für die Hamburger Krankenhäuser in diesem Jahr. 2008 werden es rund 106 Millionen Euro sein, 2009 knapp 115 Millionen Euro. Das heißt, bis 2011 ist vorgesehen, 537 Millionen Euro auszugeben, die dieser Senat in die Krankenhäuser und damit in die medizinische Versorgung der Hamburgerinnen und Hamburger stecken wird. Hinzu kommen noch die Mittel für den Hochschulbau. Allein der Teil Hamburgs am Ausbau des UKE zu einer der modernsten Unikliniken Europas beläuft sich auf 90 Millionen Euro. Deutlicher kann ein Beleg für das Engagement Hamburgs als Gesundheitsmetropole nicht ausfallen.
Leistungseinschränkungen sind - und das möchte ich ganz deutlich vorwegnehmen - mit der Relation der Planbetten, die im Plan enthalten sind, nicht verbunden. Sie tragen allein der mittlerweile kürzer werdenden Verweildauer der Patienten, dem medizinischen Fortschritt, dem Ausbau der ambulanten Versorgung und nicht zuletzt der Einführung von Fallpauschalen Rechnung. Hingegen wird die teilstationäre Kapazität ausgebaut. Hamburg wird künftig 915 statt 821 Betten haben.
Ausdifferenzierung und Spezialisierung bedeuten insbesondere den Ausbau der psychiatrischen Versorgung, für die der Bedarf überall in Deutschland größer wird. Hamburg stellt damit als eines der ersten Bundesländer rechtzeitig die Weichen. Das heißt im Detail, dass zum Beispiel an der Asklepios-Klinik Wandsbek eine Psychiatrie
mit 100 vollstationären und 20 Tagesplätzen ausgebaut wird. Wir schaffen zusätzliche, wohnortnahe Behandlungsangebote in psychiatrischen Tageskliniken. Frau Brinkmann, Sie haben gerade gestern auf die besonderen Bedarfe in Wilhelmsburg hingewiesen. Wilhelmsburg und Mümmelmannsberg sind die Standorte für diese zusätzliche psychiatrische Versorgung. Wir werden die Psychiatrie in Harburg um 26 Betten ausbauen. Am UKE entsteht mit zwölf Plätzen für Suchtmittelabhängige und psychisch kranke Kinder eine Entgiftungs- und Behandlungseinheit.
Ausdifferenzierung und Spezialisierung bedeuten auch den bedarfsgerechten Ausbau der Palliativmedizin durch entsprechende Einheiten im Marienkrankenhaus und im UKE. Die Festlegung von Qualitäts- und Strukturstandards im hochinvasiven Bereich, etwa bei der Versorgung von Schlaganfall- und Herzinfarktpatienten, Prüfaufträge …
Das liegt vielleicht daran, dass man zwar gerne gesundheitliche Entscheidungen und LBK-Entscheidungen kritisiert, aber ein Teil des Hauses den Krankenhausplan nicht liest.
Dazu gehört eben auch, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, spätestens 2009 mit der Zwischenfortschreibung des Krankenhausplanes die Entscheidung für die Einrichtung von Perinatalzentren, also Zentren für Früh- und Neugeborene zu schaffen.
Der Krankenhausplan 2010 legt die Standorte und die Fachgebiete der Krankenhäuser fest. Er schafft somit Planungssicherheit und gerade in Zeiten veränderter Nachfragen die Möglichkeit, auf Schwankungen einzugehen, Schwerpunktsetzungen zu ermöglichen, indem die Krankenhäuser im Rahmen ihrer Gesamtkapazitäten ihre Disziplin um plus/minus 10 Prozent ausbauen oder einschränken können. Für die Periode bis 2010 hat die Umsetzung des Diakonie-Klinikums in Eimsbüttel unverändert hohe Priorität, ebenso die Neuordnung der Krankenhauslandschaft im Süden Hamburgs. Hier werden wir noch den Rechtsstreit abwarten müssen, der sich aus der Entscheidung des Bundeskartellamtes zur Fusion von AK Harburg und Maria Hilf ergeben hat. Beide Krankenhäuser werden getrennt weitergeführt.
Schließlich sind im Krankenhausplan 2010 strukturelle Maßnahmen zur Sicherung der Klinikstandorte vorgesehen, zum Beispiel die Einrichtung eines Epilepsiezentrums am Krankenhaus Alsterdorf oder die Festlegung, was mit dem Betrieb Ochsenzoll des Klinikums Nord weiter geschehen wird. Hamburg schafft und sichert
durch den Krankenhausplan 2010 hervorragende Voraussetzungen für seine Kliniken und die gesundheitliche Versorgung in dieser Stadt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Familien - darüber besteht hier sicherlich und hoffentlich Konsens - verdienen und brauchen die Unterstützung der ganzen Gesellschaft.
Familienfreundlichkeit zeigt sich aber nicht nur bei den großen Themen wie Kindertagesstätten, Schulen, Spielplätzen oder der sicherlich sinnvollen finanziellen Entlastung von Familien, oft setzen gerade kleine, individuelle Angebote Akzente.
Das Gesundheits- und Familienmobil, das dem Deutschen Kinderschutzbund für seine Arbeit zur Verfügung gestellt werden soll, ist eine neue Idee für einen solchen Akzent und es bietet sich darüber hinaus ganz hervorragend für eine Public Private Partnership an.
Die CDU möchte, dass Kinder, Jugendliche, die ganze Familie, direkt vor der eigenen Haustür, im eigenen Umfeld erreicht werden, beispielsweise regelmäßig auf dem Schulhof oder vor einer Kita, auf Spielplätzen, bei Straßenfesten, auf dem Wochenmarkt oder bei Sportveranstaltungen, eben dort, wo sich Kinder und Familien aufhalten und gern sind.
Dieses niedrig schwellige, ohne bürokratischen Aufwand vorgehaltene Angebot ist ein Mix aus Anregungen, Informationen, Vermittlung von Hilfen und auch Spaß und Unterhaltung. Themen für ein Familien- und Gesundheitsmobil können zum Beispiel die Gesundheitsvorsorge sein, Anregungen im Bereich der Psychomotorik, der Bewegungslehre, Tipps für gesunde Ernährung, bis hin zu Hinweisen für Früherkennungsuntersuchungen, Freizeit- und Familienangeboten, Anschriften von Behörden und Kindertagesstätten aus dem Umfeld oder Unterstützung für aktuelle Kampagnen der Stadt zu erforderlichen Impfungen. Außerdem gehören vielleicht auch kleine Spiel- und Bewegungsangebote dazu, um dieses Mobil überhaupt attraktiv zu machen und um es in Anspruch zu nehmen.
Der Deutsche Kinderschutzbund, den wir als Träger vorgesehen haben, ist sicherlich auch aufgrund seiner Vielzahl engagierter Ehrenamtlicher in besonderem Maße geeignet, dieses Fahrzeug zu betreiben.
Aus Kindertagesstätten, aus Schulen oder auch von den mittlerweile sehr erfolgreichen und von uns sehr forcierten Familienhebammen wissen wir, dass Eltern heute häufig die Grundinformationen fehlen, wie sie mit ihren Kindern umzugehen haben, welche Bedürfnisse gerade kleinere Kinder haben, welche Rolle die Ernährung spielt. Das liegt häufig daran, dass ihnen dieses Grundwissen oft gar nicht mehr von den eigenen Eltern übermittelt worden ist. Andererseits fehlen aber auch Kontakte oder man traut sich nicht zu fragen. Gerade diese Eltern sind es, die für öffentliche Beratungs- und Hilfsangebote oft nur schwer zu erreichen sind. Deshalb ist es sehr wichtig, gerade zu diesen Familien zu gehen und dort anzusetzen, wo Aufklärung erforderlich ist, um überhaupt eine erste Verbindung herzustellen.
Ich bin davon überzeugt, dass Freie Träger für ein solches Angebot vielleicht häufig besser geeignet sind, weil
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die Vorbehalte, die man gegen staatliche, öffentliche Stellen hat, hier nicht gegeben sind und der Zugang somit viel einfacher wird.
Das Beratungsnetz wird erweitert und ausgebaut. Gesundheits- und Familienförderung passen inhaltlich sehr gut zueinander und ergänzen sich.
Das Gesundheits- und Familienmobil ist kein Allheilmittel, es soll und kann strukturelle Angebote nicht ersetzen. Aber es soll sinnvoll dazu passen und präventiv wirken. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung, für dieses Projekt einmalig 100.000 Euro aus dem SIP-Fonds zur Verfügung zu stellen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Außer Spesen nichts gewesen könnte das Resümee über diesen 314 Seiten starken Abschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Informationsweitergabe heißen. Die Höhe der Spesen - das haben Sie mittlerweile gesehen - werden wir sicherlich noch ermitteln wollen; sie werden beträchtlich sein. Gleichwohl möchte ich dem Arbeitsstab, der hier mehrheitlich vertreten ist, für die Fleißarbeit, die sich dahinter verbirgt, meinen Dank aussprechen.
Rechtsverstöße wurden - das möchte ich schon einmal vorwegnehmen - von fünf Personen begangen, von Thomas Böwer, Christiane Blömeke, einer Mitarbeiterin des Arbeitsstabs und zwei Mitarbeiterinnen der Bürgerschaftskanzlei, von niemand anderem sonst.
Das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft ist in allen Fällen längst eingestellt worden.
Aber zur Chronologie, lieber Kollege Dressel, was eigentlich geschehen war. Am 2. März 2006, also vor knapp anderthalb Jahren, hatte der Leiter des Arbeitsstabs PUA "Feuerbergstraße" einen Namen auf einer Verteilerliste für die Protokolle entdeckt, der dort nicht hingehörte, nämlich den Namen eines Mitarbeiters der Senatskanzlei. Herr Böwer - zur Erinnerung, das ist einer derjenigen, dem Rechtsverstöße vorgeworfen werden - wurde ganz schnell aktiv. Am 6. März heißt es in einer Pressemitteilung von ihm:
"Sollten der Bürgermeister und seine Stellvertreterin eine klärende Aussage verweigern, werten wir das als Eingeständnis, über diese illegalen Machenschaften zumindest informiert gewesen zu sein - wenn sie nicht sogar aktiv beteiligt waren."
Und im "Hamburger Abendblatt" setzt er dann noch eins drauf:
"Der Senat wird zu einer Vereinigung von Tricksern, Täuschern und Rechtsbeugern."
Als der PUA eingesetzt wurde, hat Herr Egloff uns hier erzählt, was SPD und GAL mit diesem PUA bezweckt haben. Er sagte nämlich:
"Der Grund für die Einbringung dieses Antrags ist der ernste Versuch der Exekutive, das schärfste Instrument der Legislative, den parlamentarischen Untersuchungsausschuss, auszuhebeln."
"Niemals in der Geschichte der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse der Hamburger Bürgerschaft (…) ist vonseiten der Regierung der Versuch der Einflussnahme so massiv vorgenommen worden wie von diesem Senat."
Daraus entnehme ich, dass frühere Senate sehr wohl Einfluss genommen haben.
Und dann kommt noch:
"(…) organisiert von der Senatskanzlei, die wie die Spinne im Netz saß."
Das können Sie im Protokoll der Bürgerschaftssitzung nachlesen.
Die Antworten auf Ihre Vorwürfe gegen den Senat haben sich SPD und GAL in ihrem Minderheitenvotum - das ist der Teil, wo wir als CDU wirklich gänzlich unverdächtig sind, mitgewirkt zu haben - selber gegeben. Da heißt es plötzlich ganz kleinlaut:
"Die ersten drei Protokolle des PUA "Feuerbergstraße" gelangten durch ein Versehen von der Bürgerschaftskanzlei in den Bereich des Senats."
Das hatte uns übrigens, liebe Kollegen, der Sonderermittler der Bürgerschaftskanzlei schon nach wenigen Tagen mitgeteilt; dem war nichts hinzuzufügen.
Dann zur Frage, wie weit denn nun die Sozialsenatorin und Zweite Bürgermeisterin involviert war. Auch da zitiere ich wieder aus Ihrem Minderheitenvotum. Uns ist vorgeworfen worden, wir hätten die Minderheitenmeinung nicht entsprechend berücksichtigt. Deshalb zitiere ich immer nur aus dem Minderheitenvotum, also Ihrem Anteil am Bericht:
"Erkenntnisse darüber, dass auch die Leitung der Behörde für Soziales und Familie im engeren Sinne - zu der im Untersuchungszeitraum Frau Senatorin Schnieber-Jastram und der damalige Staatsrat Meister zählten - in Berührung mit PUAProtokollen kam, hat der Ausschuss nur im Hinblick auf den damaligen Staatsrat Meister gewonnen."
Auch das ist nicht neu. Weiter heißt es dann:
"Erkenntnisse darüber, dass Frau Senatorin Schnieber-Jastram vor März 2006 von dem Vorliegen von Protokollen des PUA "Feuerbergstraße" in der Sozialbehörde wusste, gibt es nicht."
Das sagen SPD und GAL.
Und zum Umgang mit dem Vermerk Nummer 18, der vermutlich in der Sozialbehörde schon auf dem Treppen
haus zu finden gewesen sein soll, jedenfalls ist er an die Presse gelangt:
"Erkenntnisse darüber, dass Frau Senatorin Schnieber-Jastram die Anforderung des Vermerks Nummer 18 veranlasste oder hiervon wusste, gibt es nicht."
Sie wusste noch nicht einmal, dass es ihn überhaupt in der Behörde gegeben hat; auch das stellen SPD und GAL fest.
Lieber Kollege Dressel, die Senatskanzlei als Spinne im Netz, Aushebelung des Untersuchungsausschusses, massive Einflussnahme durch den Senat, in Ihrem eigenen Bericht ist dazu absolute Fehlanzeige zu beobachten. Wenn Sie, Herr Egloff und Herr Böwer, der sich als Hinterbänkler geoutet hat, irgendetwas wissen, was nicht im Minderheitenvotum von SPD und GAL steht, dann sollten Sie uns das bitte heute sagen. Ansonsten ist das die Gelegenheit, sich endlich für die ausgesprochen polemischen Vorwürfe gegenüber dem Senat zu entschuldigen.
Am Kollegen Böwer kann man übrigens das Phänomen der selektiven Wahrnehmung ganz hervorragend studieren.
Wie wir wissen, war für ihn schon am 6. März 2006 klar, dass der Senat eine Vereinigung von Rechtsbeugern sei. Über ein Jahr später, am 4. Mai 2007, heißt es dann in einer Pressemitteilung von Herrn Dr. Dressel:
"Ebenso stünde mittlerweile fest, dass bei der Weiterleitung von Protokollen des PUA zur geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße durch Behörden und Senat 'geltendes Recht gebrochen' worden sei."
Dass sich Herr Dr. Dressel hier in indirekter Rede zitieren lässt, ist vielleicht schon ein Hinweis darauf, dass er sich beim Verfassen der Zeilen selbst nicht mehr ganz sicher gewesen ist. Aber so weit, so schlecht.
Um die Frage zu klären, welche Rechtsverstöße es denn tatsächlich gegeben hat, wurde der Arbeitsstab beauftragt, ein Rechtsgutachten zu erstellen. Dazu erklären SPD und GAL vollmundig in einer Pressemitteilung:
"Dressel und Steffen kündigen an, die Darstellung des Arbeitsstabs …"
- also dieses Rechtsgutachten zu den Rechtsverstößen -
"… als Teil ihres Votums in die Abschlussberatungen einzuführen."
Das ist völlig konsequent, Herr Dr. Dressel, da man erwarten kann, dass so ein Rechtsgutachten auch wirklich Ross und Reiter nennt und man in der Darstellung des Arbeitsstabs nachlesen kann, wer denn alles Rechtsverstöße begangen hat. Das Rechtsgutachten des
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Arbeitsstabs findet sich tatsächlich im PUA-Bericht, nämlich im offiziellen Teil, für den wir die Verantwortung haben. Im Minderheitenvotum von SPD und GAL - ich erinnere an Ihre Pressemitteilung - fehlt dieses Rechtsgutachten erstaunlicherweise. Sie haben es einfach weggelassen und das ist eigentlich logisch. Offensichtlich ist Ihnen das Ergebnis nämlich völlig peinlich, zu Recht. Aufseiten des Senats hat es in der sogenannten Protokollaffäre keinerlei Rechtsverstöße gegeben.
Herr Böwer und Frau Blömeke haben hingegen gegen das PUA-Gesetz verstoßen. Sie haben in Pressemitteilungen vertrauliche Unterlagen veröffentlicht. Insofern hatte Herr Dr. Dressel sicherlich nicht ganz unrecht. Er hat zwar in seiner Pressemitteilung von Rechtsverstößen gesprochen, nur waren es seine eigenen Kollegen, die es mit der Vertraulichkeit nicht so ganz genau genommen haben.
Es ist ein Treppenwitz dieses PUA, dass ausgerechnet diejenigen, bei denen die meisten Fragen offen geblieben sind, am massivsten, am lautstärksten Aufklärung gefordert haben, wenn es allerdings um Vorwürfe gegen andere ging. Der Kollege Böwer hatte nämlich im Ausschuss jede Frage zur Weiterleitung vertraulicher Unterlagen an Dritte kategorisch verweigert. Er hat uns nicht eine einzige Aussage gemacht.
Auch die anderen Mitglieder von SPD und GAL haben sich im Ausschuss nicht immer mit Ruhm bekleckert. Es wurde verlangt, dass quasi die Dienstrechner aller Zeugen - wir hatten fast 50 - gesperrt werden. Ja, der Senat sollte sogar seinen gesamten E-Mail-Verkehr offen legen. Wir haben uns sogar mit so wesentlichen Teilen beschäftigt wie mit der Frage, welche Farbe der Aktendeckel gehabt haben mag, der in der Sozialbehörde diese vermeintlichen Protokolle enthalten hat, und haben dann über Rot oder Grün gestritten. Selbst solche wesentlichen Fragen haben wir erörtert.
Sogar gegen den Ergänzungsvortrag der CDU, doch aufzuklären, ob nicht auch von Abgeordneten die Vertraulichkeit gebrochen worden sei, ist man vor das Verfassungsgericht gezogen und dort, wie wir wissen, auf den Boden der rechtlichen Tatsachen zurückgebracht worden.
Ein paar Fragen, lieber Kollege Böwer, könnten Sie uns aber heute und hier beantworten.
- Doch, doch, er ist da, aber als Hinterbänkler sieht man ihn nicht gleich.
Warum hat Frau Cordes, eine Mitarbeiterin des Arbeitsstabes und, wie wir wohl wissen, SPD-Mitglied, ausgerechnet Sie als Ersten am 2. März 2006 angerufen, um Ihnen mitzuteilen, dass sie Protokolle an die Senatskanzlei weitergeleitet hat? Warum haben Sie in diesem Telefonat Frau Cordes - Sie wussten es ja - nicht darauf hingewiesen, dass Kontakte des Arbeitsstabes zu Mitgliedern des PUA ausschließlich aufgrund einer Organisationsverfügung über den Leiter des Arbeitstabes hätten erfolgen dürfen? Warum hat die Kollegin, die mit Frau Cordes das Büro teilt, uns im PUA gesagt, Frau Cordes kenne Herrn Böwer relativ gut und sie wisse, dass sie mit ihm öfter telefoniert habe, während Herr Böwer uns angegeben hat, das sei ihm nicht erinnerlich und ansonsten kenne er Frau Cordes eigentlich gar nicht persönlich.
Warum haben Sie, lieber Kollege Böwer, als am 2. März bekannt geworden ist, dass dort etwas nicht so gelaufen ist, wie es hätte laufen sollen, als der Leiter des Arbeitsstabes Sie angerufen hat, um Sie darüber zu informieren, nicht gesagt, ich weiß das schon, Frau Cordes hat mich schon angerufen? Das haben Sie nicht gemacht. Am selben Tage ruft Sie Herr Dr. Jäger an, Vorsitzender dieses PUA, um Ihnen das auch zu erzählen. Auch da wissen Sie von nichts.
Am nächsten Tag, am 3. März, tagt der PUA und es wird darüber gesprochen. Auch da erzählen Sie Ihren Kollegen im PUA nicht, dass Sie bereits als Erster informiert waren. Nein, im Gegenteil, wie die Unschuld vom Lande - auch dazu zitiere ich das Protokoll - heißt es dann: Da fragen Sie, lieber Herr Böwer,
"(…), ob es noch etwas gebe, was sowohl Herr Dr. Knütter …"
- das ist der Leiter des Arbeitsstabes -
"… als auch Herr Dr. Jäger im Rahmen der Recherche erfahren hätten, was bisher noch nicht Gegenstand im Ausschuss gewesen sei?"
Ja, nur die Kleinigkeit, dass Sie als Erster informiert waren, die haben Sie vergessen.
18 Tage später - übrigens zwei Tage, nachdem die "Hamburger Morgenpost" schon darüber spekulierte, dass Sie offensichtlich von Frau Cordes sehr frühzeitig informiert waren - geben Sie zu, das haben Sie schon gewusst, das Telefonat mit Frau Cordes hat stattgefunden. Solange hat es gebraucht.
Ein letzter Punkt in diesem Zusammenhang: Sie haben sich sehr viel Zeit gelassen, nachdem Vorwürfe in der Öffentlichkeit bekannt wurden, Sie hätten am Parlamentarischen Abend 2006, am 20. Februar, Staatsrat Meister sehr massiv gedroht. Auch da wurde schon spekuliert, dass Sie schon sehr viel früher von der Weitergabe der Protokolle gewusst haben.
Erst Wochen später reagieren Sie. Ansonsten sind Sie immer sehr wortgewaltig - ich habe ein paar Zitate gebracht - und nicht besonders zurückhaltend mit Ihren Äußerungen. Ihre lapidare Erklärung ist, das sei wohl ein flapsiger Spruch in bierseliger Runde gewesen.
Bis heute, Herr Böwer, wäre es einfach gewesen, wenn Sie gesagt hätten, ich habe niemals zu Herrn Meister gesagt, wenn die geschlossene Unterkunft Feuerbergstraße nicht dicht gemacht werde, hätten Sie etwas in den Händen, was Dr. Meister binnen 48 Stunden das Amt kosten würde. So einfach wäre es gewesen, das zu dementieren. Das haben Sie bis heute nicht gemacht.
Es ist sehr bedauerlich, Kollege Böwer, dass gerade Sie nicht die Gelegenheit genutzt haben, daran, was Sie am Schärfsten gefordert haben, nämlich die Aufklärung all dieser Fragen, in irgendeiner Form beizutragen. Sie haben sich hier verweigert. Ich bin sicher, Sie werden einen Grund dafür gehabt haben.
Dass sich der Senat und die Bürgerschaftskanzlei nichts vorzuwerfen gehabt haben, geht aus dem Bericht deutlich hervor. Das wussten wir aus den Berichten der Sonderermittler. Das geht selbst aus Ihrem Minderheitenvotum hervor.
Das schärfste Schwert der Exekutive, der parlamentarische Untersuchungsausschuss - pardon, der Legislative -
ist nicht vom Senat ausgehebelt worden. Senat und Bürgerschaft haben nach wenigen Tagen sehr schnell und sehr umfassend aufgeklärt und das Ergebnis geliefert, das wir jetzt in diesem 314 Seiten starken Exemplar wiederfinden.
Sie, liebe Kollegen von der Opposition, haben den Versuch gemacht, diesen PUA für Ihre Effekthascherei zu nutzen. Es ist Ihnen nicht gelungen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Bestmann hat es eben gesagt, wir stehen heute erneut vor diesem Thema, weil die freiwillige Selbstkontrolle, die eingegangen worden ist - unabhängig davon, ob alle gastronomischen Betriebe dort angeschlossen waren oder nicht - schlichtweg nicht eingehalten worden ist. Ich sage das deshalb zu Anfang, weil jeder von uns im Gesundheitsbereich sehr viele E-Mails bekommen hat. Die letzte haben wir am Freitagmorgen um 0.16 Uhr bekommen, weil es einen Spezialfall betraf. Es hätte der Gastronomie gut zu Gesicht gestanden, wenn sie dieses Problem selbst geregelt hätte, dann hätten wir es nicht gesetzlich regeln müssen.
Vor fünf Monaten, am 31. Januar 2007, habe ich hier vor zu schnellen und zu hektischen Lösungsversuchen bei dem Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewarnt. Die Zeit, die wir uns genommen haben, war gut investiert. Die CDU hat drei Monate später einen Gesetzentwurf vorgelegt, der so ausgewogen gewesen ist, dass er die Zustimmung aller Experten bekommen hat. Das ist bei einem solchen Thema sicherlich nicht ganz einfach. Ich habe im Januar bereits gesagt, es gibt weder SPDRaucher noch CDU-Nichtraucher. Deswegen freue ich mich auch, dass sich alle drei Fraktionen auf den CDUEntwurf geeinigt haben.
Der Name, der ein bisschen sperrig ist - "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit" - ist Programm. Es geht um den Schutz vor ungewolltem Passivrauchen in der "gefühlten" Öffentlichkeit. Es ist kein Tabakkonsumverbotsgesetz. Das halte ich für sehr wichtig. Die Menschen müssen selbst entscheiden, was sie in ihren eigenen vier Wänden tun oder auch nicht tun. Aber es gibt in Hamburg eindeutig einen Paradigmenwechsel: Nichtrauchen wird in der
Öffentlichkeit in Zukunft der Normalfall sein und Rauchen die Ausnahme.
Ich möchte an dieser Stelle etwas zur seinerzeitigen Hektik sagen. Meines Wissens sind wir das erste Parlament in Deutschland, das dieses Gesetz nicht einbringt, sondern tatsächlich verabschiedet hat. Hamburg setzt hier also ein Zeichen.
Gefühlte Öffentlichkeit bedeutet: Rauchen in Gaststätten einschließlich Diskotheken - das ist sehr wichtig - wird verboten sein. Ausnahmen sind spezielle, abgeschlossene Räume, die mit eigener Be- und Entlüftung versehen und entsprechend zu kennzeichnen sind. Aber wir haben Rauchverbot - das haben wir in beiden Anhörungen und im Ausschuss einvernehmlich festgestellt - konsequenterweise auf andere Bereiche ausgeweitet. Es geht um alle öffentlichen Gebäude, Verwaltungsgebäude, übrigens auch um dieses Rathaus. Von daher denke ich nicht, dass eine besondere Erwähnung erforderlich wird. Rauchen wird in öffentlichen Gebäuden nur noch dort erlaubt sein, wo spezielle Raucherräume eingerichtet werden.
Rauchen ist - das sollte für alle selbstverständlich sein -, in Krankenhäusern verboten. Ausnahmen sind nur da möglich, wo es aus therapeutischen oder aus menschlichen Gründen sinnvoll ist, davon abzusehen, zum Beispiel in der Palliativmedizin - man will sicherlich niemandem, der im Sterben liegt, in den letzten Lebenswochen das Rauchen abgewöhnen - oder im Maßregelvollzug, wo wir es sicherlich nicht wollen, dass jemand zum Rauchen vor die Tür geht.
Rauchen ist in Heimen verboten. Ausnahmen gibt es dort, wo Menschen in ihren eigenen Zimmern wohnen, also leben. Rauchen - auch das ist in Hamburg schon selbstverständlich - ist in Schulen, Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen verboten.
Rauchen wird in Hochschulen und Bildungseinrichtungen für Erwachsene verboten sein, in Theatern, Museen, Sporthallen, Schwimmbädern und so weiter. Und Rauchen ist verboten in allen Geschäften, in denen Lebensmittel oder Getränke zubereitet und verkauft werden. Wir wollen das natürlich aus Gründen der Wettbewerbssicherheit nicht nur in Einzelgeschäften haben, sondern auch in geschlossenen Einkaufszentren. Wir haben im Gesetz Festzelte ausgenommen, weil die Fluktuation in einem Festzeltbetrieb eine sinnvolle Kontrolle einfach nicht durchsetzbar macht und eine Durchsetzung unverhältnismäßig wäre.
Wir haben - damit gehe ich noch einmal auf die GALPresseinformation von heute ein - in Vereins- und Klubheimen, die nicht öffentlich zugänglich sind, also nur Mitgliedern vorbehalten sind, die Entscheidung den Betreibern und den Vereinsmitgliedern - das ist wirklich privater Bereich - selber überlassen. Es geht nicht um jedes Vereins- und Klubheim, es geht um die nicht öffentlichen, nicht öffentlich zugänglichen Einrichtungen. Wir werden heute einen Zusatzantrag zu beschließen haben, der Ihnen vorliegt, was den Bereich der Polizei anbelangt, weil es sicherlich sinnvoll ist, dass in Arresträumen oder auch während der Vernehmung ein Täter beispielsweise nicht die Zeugenaussage unterbricht, um eine Zigarette zu rauchen, sondern dass ihm das gestattet wird.
Ganz kurz noch zu den Zusatzanträgen, von denen hier eben gesprochen wurde. Ambulante Gesundheitseinrichtungen, das sind zum Beispiel Arztpraxen, haben wir
D Etwas Ähnliches gilt für den Wunsch der SPD, das Rathaus mit hineinzunehmen. Selbst der Senat hat zugegeben, dass in der jetzigen Lesart unklar ist, ob das Rathaus unter das Gesetz fällt oder nicht. Ich würde sehr darum bitten, dass das Rathaus vielleicht auch nicht erst zum 1. Januar 2008, sondern schon etwas früher konsequent rauchfrei wird. Da kann man sicherlich mit gutem Beispiel vorangehen und damit in der Gesellschaft auch für ein bisschen mehr Verständnis für dieses Gesetz werben, als wenn man sich selber sozusagen auch erst zum Jagen tragen lässt.
bewusst nicht im Gesetz erwähnt, weil es zum einen sicherlich jedem Arzt überlassen ist, was er in seinen eigenen Räumen tut, und auf der anderen Seite habe ich noch niemals - Sie müssten mich eines Besseren belehren - eine Arztpraxis erlebt, in der im Behandlungsraum oder im Wartezimmer geraucht wird. Das gibt es nicht. Insofern, glaube ich, ist es nicht nötig.
Was den öffentlichen Personennahverkehr anbelangt, so haben wir es hier mit der konkurrierenden Gesetzgebung zu tun. Der Bund hat den Bereich des öffentlichen Nahverkehrs geregelt. Ausnahme ist in der Tat der Flughafen. Ich habe mich in den letzten Tagen noch einmal persönlich davon überzeugt, dass der Flughafen Vorrichtungen getroffen hat, dass an den 18 Rauchertischen, die es im Flughafen gibt, eine Atemluft herrscht, die sicherlich besser ist als in jedem anderen Bereich. 99 Prozent aller Partikel werden gefiltert. Hier ist eine Regelung nicht erforderlich.
Auch Spielplätze, Frau Bestmann, halte ich in der Tat vom Prinzip für genauso sinnvoll. Allerdings geht es hier um ein Gesetz, das vor den Gefahren des Passivrauchens schützen soll. Es passt einfach nicht in die Systematik dieses Gesetzes hinein, auch die Gefahren der Kippen mit zu regeln. Ich darf Sie beruhigen, alle sieben Hamburger Bezirke haben entweder das Rauchen - und die Bezirke sind für Spielplätze zuständig - auf Spielplätzen bereits verboten oder bereiten es entsprechend vor. Also, auch Rauchen auf Spielplätzen wird sicherlich im Laufe dieses Jahres der Vergangenheit angehören.
Dieses Gesetz soll in erster Linie Menschen motivieren Rücksicht zu nehmen und es soll zur Rücksichtnahme auffordern. Wir wollen aber keine Kriminalisierung, deshalb bleiben wir bei dem Bußgeldrahmen, den wir ursprünglich vorgesehen haben. Bußgelder von 1 000 oder gar 5 000 Euro für Rauchen halten wir einfach für unverhältnismäßig. Kein Gastronom möchte jeden Abend 500 Euro zahlen oder gar jeden Abend Kontrollen haben. Die Änderung, von der Sie gesprochen haben, ist eine sprachliche. Wir bleiben nach wie vor dabei, dass derjenige, der kontrolliert - der BOD, der Wirtschafts- und Ordnungsdienst, wer auch immer - bei der zufälligen Zigarette, die sich jemand gedankenverloren in der Gaststätte anzündet, nicht gleich mit der Gebührenkeule kommt, sondern in der Erwartung ermahnt, dass dann die Zigarette ausgemacht wird. Wer sich dem hartnäckig widersetzt, muss eben ins Portemonnaie greifen. Das, finde ich, ist auch in Ordnung. Insofern ist es eine sprachliche Richtigstellung dessen, was wir von Anfang an wollten.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft, damit insbesondere die Gastronomen genügend Zeit haben sich umzustellen. Das ist eine Konzession, die wir an Gastwirte gemacht haben in der Erwartung, dass das dann auch konsequent umgesetzt wird.
Rauchfreiheit ist in vielen anderen Ländern gelungen. Ich habe mich gerade vor ein paar Wochen wieder in Lettland davon überzeugt - ein Land, in dem traditionell sehr viel geraucht wird und wo es seit wenigen Monaten ein sehr stringentes Rauchverbotgesetz gibt, durch das tatsächlich in jeder Diskothek, in jeder Kneipe und in jedem Speiselokal mit Ausnahme von Raucherzimmern nicht mehr geraucht wird. Es funktioniert auch in solch einem Land. Deshalb bin ich ganz sicher: Auch in Hamburg wird das Nichtrauchen in der Öffentlichkeit in wenigen Monaten Selbstverständlichkeit sein.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Schäfer, Sie haben gerade gesagt, einen solchen Kaufvertrag hätten Sie auch gern abgeschlossen. Hätten Sie das getan, hätten Sie der Stadt viel Kummer und viel Geld erspart. Leider haben Sie es nicht getan, weil Sie dazu nicht in der Lage waren.
Die Auseinandersetzung mit diesem Thema ist notwendig, denn es sind viele Mitarbeiter, viele Einzelschicksale betroffen und es sind in der Tat mehr Menschen, als wir erwartet haben. Die Art, wie Sie und wie auch ver.di oder die Betriebsräte mit diesem Thema umgehen, ist mehr als verantwortungslos.
Als Opposition müssen Sie natürlich keine Verantwortung tragen. Der Senat wird mit dem Thema deshalb umso sorgfältiger umgehen.
- Melden Sie sich zu Wort, dann können Sie anschließend auch noch sprechen.
Der miserable Kaufvertrag, von dem Sie gesprochen haben, der minimale Kaufpreis, all das ist gebetsmühlenartig wiederholt worden, wird aber durch Wiederholung nicht wahrer.
Auf der einen Seite beklagen Sie, dass der LBK nicht so wirtschaftlich arbeitet, wie er sich das vorgestellt hat und wie wir es auch erwartet haben. Auf der anderen Seite ist es aus Ihrem Blickwinkel offenbar ein Sahnestück gewesen, für das man viel mehr hätte bekommen müssen. Sie müssen sich schon einmal entscheiden.
Die Art, wie Sie mit diesem Thema umgehen, ist schlicht nicht akzeptabel. In der Tat werden wir es zurzeit mit ungefähr 1.100/1.200 Mitarbeitern zu tun haben - übrigens keine Planstellen, sondern Mitarbeiter, in
Köpfen reden wir über etwa 750 Menschen -, die ihren absolut sicheren Arbeitsplatz aufgeben, denn es hat bislang trotz aller Unkenrufe von Ihnen, lieber Kollege Schäfer, nicht eine Entlassung beim LBK gegeben. In der Tat ist bei 200/300 Personen das Rückkehrrecht noch fraglich. Ganz ohne Not wird es jetzt dazu kommen, dass Krankenpfleger in völlig andere Tätigkeiten umgeschult werden müssen und ihren ursprünglichen Beruf aufgeben.
Die LBK-Kliniken sind - anders als Sie behaupten - sehr gut von der Bevölkerung angenommen worden. Wir haben in der Belegung 4 bis 5 Prozent Steigerungsraten gehabt. Wer die Szene kennt, weiß, dass das ein außerordentlich gutes Ergebnis ist. Wir haben keine Zweiklassenmedizin, wir haben keine Medizin für Privatpatienten. Die Hamburger sehen das ganz anders als Sie.
Sie sprechen von einem schlechten Kaufpreis. Der Verkauf des LBK hat dazu geführt, dass Hamburg mehr Krankenhausinvestitionsmittel zur Verfügung stellen kann als jedes andere Bundesland - hochgerechnet auf die Bevölkerung. Das wäre nicht möglich gewesen, wenn dieses Fass ohne Boden weiterhin bei der Stadt Hamburg geblieben wäre.
Der LBK hat mit der Belegung der Patienten Schritt gehalten. Wir haben im LBK von April 2006 bis zum April dieses Jahres über 200 zusätzliche Vollzeitstellen für Krankenschwestern und Krankenpfleger geschaffen, das heißt, es ist Personal aufgebaut worden, nämlich da, wo es hingehört, bei den Patienten und nicht in der Verwaltung, wie wir es früher hatten. 100 weitere Stellen waren unabhängig von der Rückkkehrer-Debatte jetzt schon geplant. Das bedeutet in der Konsequenz: Zu früheren Zeiten hatten wir ein Verhältnis von vier Mitarbeitern am Bett zu einem in der Verwaltung. Mittlerweile haben wir beim LBK ein Verhältnis von 4,4 Menschen am Bett und einem in der Verwaltung. Das ist eine Steigerung von 10 Prozent mehr Menschen, die das tun, was man im Krankenhaus erwartet: Kranke Menschen behandeln.
Auch die Mitarbeiter, die jetzt den LBK verlassen, werden vom LBK ersetzt werden. Es ist also nicht die Sanierung, die Sie dem LBK unterstellen, sondern es werden Einstellungen vorgenommen werden.
Wichtig ist allerdings der Aktivposten eines Krankenhauses, das heißt die pflegerischen Mitarbeiter.
Ich darf Ihnen verraten, dass von diesen 1.100 oder 1.200 Menschen, über die wir reden, ganze 150 Krankenschwestern oder -pfleger sind, und zwar von insgesamt 3.500 Krankenschwestern oder -pflegern. Von 1.600 Ärzten üben bislang elf das Rückkehrrecht aus. Die Personen, die in der Pflege tätig sind, scheinen offenbar nicht so unzufrieden zu sein, wie Sie es hier sagen. Angesichts der Tatsache, dass beim LBK eine Fluktuationsrate von 4 Prozent besteht, würden wir ohnehin jedes Jahr etwa 500 Menschen austauschen müssen.
Trotzdem finde ich jede Rückkehr bedauerlich, denn ein qualifizierter, kompetenter, engagierter Mitarbeiter verliert sein Berufsfeld, das er sich einmal gewählt hat.
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Ich habe deshalb überhaupt kein Verständnis für ver.di. In diesen Tagen ist der Tarifvertrag mit ver.di abgeschlossen worden, der nahezu alle Forderungen der Gewerkschaften erfüllt. Ich kann daran nicht erkennen, dass dieser Arbeitgeber so schlecht ist.
Ich schließe mit einem letzten Satz. In der vergangenen Woche ist der offene Brief von ver.di oder den Betriebsräten mit dem Appell, helft uns, Bürgerschaft, angekündigt worden. Um 10.00 Uhr fand eine Pressekonferenz statt, um 10.30 Uhr bin ich um ein Interview gebeten worden. Ich habe gesagt, das kann ich nicht geben, weil ich den Brief noch nicht habe. Von 12.00 bis 15.00 Uhr bin ich immer wieder gefragt worden. Der Brief war immer noch nicht im Rathaus.
Um 18.00 Uhr wurde er vom stellvertretenden Gesamtbetriebsratsvorsitzenden mit der Bemerkung verteilt: Mit Ihnen wollen wir ohnehin nicht reden. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kollegen! Es ist wirklich spannend. Sie haben vorhin aus der Literatur zitiert, Herr Kerstan. Ich habe mich immer in Grimms Märchen zurückversetzt gefühlt, weil Sie hier Dinge kultivieren, die einfach nicht wahr sind.
Der Senator hat es eben sehr deutlich dargestellt. Der LBK war ein absolutes Fass ohne Boden, hat jedes Jahr höhere Mittel verschlungen, von denen wir nicht einen einzigen Cent zurückbekommen hätten, der aber unweigerlich dazu geführt hätte, dass dieser LBK innerhalb
kürzester Zeit an die Wand gefahren worden wäre. Es gab überhaupt keine andere Alternative als dafür zu sorgen, dass jemand dieses Unternehmen übernimmt und es mit einer gewissen Produktivität weiterführt. Deshalb kann ich auch das ganze Geschrei, der LBK-Immobilien hält die Verluste, das Geschrei mit den Grundstücken, überhaupt nicht nachvollziehen. Sie wissen doch genau so gut wie ich, Herr Kerstan, dass die Krankenhäuser, die sich in Hamburg auf öffentlichen Grundstücken, auf Immobilien der Stadt befinden, in der Praxis ganz ähnliche Grundlagen haben, dass Sie für diese Grundstücke nämlich auch nichts bezahlen oder minimale Beträge bezahlen. Das ist doch eindeutig.
- Das stimmt übrigens nicht, auch wenn Sie sich noch so echauffieren. Denken Sie an Ihren Blutdruck, lieber Kollege. Es ist einfach nicht wahr. Das wird auch durch Beschreien nicht wahr.
Es werden immer die Pensionslasten beschworen. Was man eindeutig feststellen muss, ist, dass nicht unser Senat, als er den LBK ausgegliedert hat, den Dolchstoß für dieses Unternehmen gesetzt hat, denn diese Pensionslasten einem Unternehmen mitzugeben, ohne es mit der finanziellen Ausstattung zu versehen, war doch der Grundstein dafür, dass dieser LBK nie wieder wirtschaftlich Luft bekommen würde. Das heißt, Sie haben mit dieser Ausgliederung den Grundstein für das gelegt, was wir mühsam haben verhindern können.
Lieber Kollege Zuckerer, wenn Sie sagen, Betriebsräte gehen doch nicht an der Realität vorbei, die können doch nicht gegen die Realität arbeiten. Festzustellen ist, dass die Interessen an der Rückkehrerproblematik die ganze Zeit immer vor sich hin plätscherten. Mitte April dieses Jahres stellt der LBK-Vorstand den Betriebsräten seine strategischen Ziele für das Jahr 2010 vor. Schlagartig in dem Moment steigt die Rückkehrerwelle an. Warum steigt sie an? Weil der LBK-Vorstand ganz eindeutig dargestellt hat, dass die Produktivität des LBK im Vergleich zu anderen Krankenhäusern - übrigens öffentlichen wie privaten - weit, weit unter dem liegt, was die Konkurrenten bei HELIOS angucken können, was sie angucken können, wenn sie nach Berlin schauen. Das heißt, die Produktivität liegt weit darunter. Also hat der LBK-Vorstand seine originäre Aufgabe wahrgenommen - deshalb haben wir uns ja den Investor gesucht - und strategische Ziele definiert. Es ging hier nicht um Stellenabbau, es ging darum, dass die Produktivität steigen muss. Das ist genau der Grund, weshalb man systematisch die Information des LBK-Vorstandes missverstanden hat und dann gezielte Desinformationen gegeben hat, die die Mitarbeiter, die Umstrukturierungen und vielleicht Veränderungen an ihrem Arbeitsplatz erfahren sollen, in Unruhe versetzt hat. Das ist das, was ich Ihnen vorwerfe. Das ist unseriös, das ist Panikmache, das ist Stimmungsmache.
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Und zu Ihren Zahlenspielereien, Herr Kerstan. Es bleibt bei 150. Das ist der Stand von gestern. Sie hoffen vielleicht, dass es mehr werden und das ist eben unseriös. 150 von 3.700 sind bei mir 4 Prozent.
Das können Sie nachrechnen. Ich stelle Ihnen gerne meine Finger zur Verfügung, wenn Sie mit Ihren zehn nicht zurechtkommen. 4 Prozent ist die Fluktuationsrate, die im pflegerischen Bereich des LBK - übrigens auch in anderen Krankenhäusern - üblich ist. Wir haben jedes Jahr 265 Auszubildende in der Krankenpflegeschule des LBK. Das war schon immer so. Deshalb können Sie feststellen, dass allein die Ausgebildeten, die früher immer auch für andere Häuser ausgebildet wurden, bei weitem ausreichen, um all diese Plätze zu füllen.
Es wurde auch über die verzweifelten Ärzte gesprochen und über das Krankenhaus Eilbek.
Von diesen elf Ärzten ist ein Arzt, der dann vom LBK ins AK Eilbek gewechselt ist. Vom AK Eilbek hat er sein Rückkehrrecht zum LBK wieder geltend gemacht und nun stellt er fest, LBK gefällt ihm auch nicht, er will zur Stadt. Ob das nun als Beispiel dafür dienen möge, dass das verzweifelte Ärzte sind, bei elf von 1.600, nein, Herr Kerstan, das glaube ich Ihnen beim besten Willen nicht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Frau Bestmann, Straftaten mit pädophilem Hintergrund machen uns besonders betroffen. Das ist an der großen öffentlichen Anteilnahme an solchen Straftaten, an den Medienberichten immer sehr gut abzulesen. Diese Reaktionen sind auch sehr verständlich, denn sexueller Missbrauch von Kindern ist in der Tat ausgesprochen perfide. Hier werden Ahnungslo
sigkeit, Hilflosigkeit und auch das Vertrauen, das Kinder nun einmal in Erwachsene brauchen, auf das Übelste ausgenutzt und sich zunutze gemacht.
Erschreckend ist dabei, dass etwa die Hälfte der Täter aus dem sozialen Umfeld der Opfer kommt. Man sagt, dass etwa 20 Prozent der Täter Verwandte seien, 30 Prozent im weitesten Sinne Bekannte und die Täter sind fast immer Männer. Wir hatten in Hamburg in den letzten fünf Jahren unter allen Verurteilten nur zwei Frauen. Bundesweit hatten wir 2005 rund 14.000 registrierte Fälle von versuchtem oder vollendetem Kindesmissbrauch. Auch wenn das seit Anfang der Neunzigerjahre der niedrigste Stand in der Kriminalstatistik überhaupt gewesen ist, ist uns allen klar, dass die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher ist, weil solche Straftaten häufig gar nicht angezeigt werden.
Nach wissenschaftlichen Erhebungen in der Bundesrepublik werden etwa 8 Prozent aller Mädchen und 3 Prozent aller Jungen im Laufe ihrer Kindheit einmal Opfer eines sexuellen Übergriffs. In Hamburg hatten wir in den vergangenen fünf Jahren etwa 40 bis 70 Verurteilungen pro Jahr aufgrund von Straftaten nach den Paragrafen 176, 176a und 176b, das ist der sexuelle Missbrauch von Kindern. Damit ist Hamburg sicherlich eher im Mittelfeld angesiedelt. Gleichwohl hat Frau Bestmann ein sehr bedrückendes Thema angesprochen, weil die Taten das gesamte Leben der Opfer verändern; nicht nur das Leben der Opfer, auch das Leben der Angehörigen, und diese Taten wirken bei den Kindern ein Leben lang nach. Deshalb ist es ganz richtig, das Berliner Projekt sehr aufmerksam zu verfolgen. Jede verhinderte Straftat erspart den potenziellen Opfern sehr viel Leid und die Initiative der Charité aus dem Jahr 2005 ist sehr zu begrüßen.
Ein bisschen möchte ich davor warnen, die Ergebnisse und den Erfolg zu überschätzen, denn die Teilnehmer, die sich in dem Forschungs- und Therapieprojekt befinden, haben eher ein etwas geringeres Risikopotenzial, weil - das ist die Voraussetzung für die Teilnahme - sie das Problem für sich schon erkannt haben, weil sie Einsicht in ihre Krankheit und Behandlungsbereitschaft gezeigt haben. Wir wissen, dass die Mehrzahl der Sexualstraftäter und insbesondere der Täter mit pädophilem Hintergrund ihre Erkrankung nicht wahrnehmen, also eher leugnen und sich deshalb auch als potenzieller Straftäter schwer zu erkennen geben, sodass man vorher schwer reagieren kann.
Dieses Therapie- und Forschungsprojekt in Berlin ist noch nicht abgeschlossen. Es gibt einen Teilabschluss, der jetzt auch publiziert worden ist. Etwa die Hälfte der Teilnehmer befindet sich meines Wissens noch in der Therapie, die eine Mischung aus Verhaltenstherapie und medikamentöser Einstellung ist. Die vorliegenden Resultate - Frau Bestmann hat darauf hingewiesen - sind allerdings sehr positiv ermutigend und man sollte das Endergebnis abwarten, bevor man an eine Übernahme in Hamburg denkt. Gleichwohl ist es ein sehr begrüßenswerter Ansatz.
In Hamburg haben wir mit der Asklepios-Klinik Nord ein sehr hochwertiges stationäres und auch ambulantes Angebot zur Behandlung von Sexualstraftätern einschließlich pädophiler Männer. Dazu gehört auch ein begrenztes präforensisches Therapieangebot. Gleichwohl ist es mit dem, das ist völlig richtig, was die Charité in Berlin gemacht hat, nicht zu vergleichen.
Im Universitätsklinikum Eppendorf haben wir mit dem Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie eine Einrichtung, die die strukturellen und inhaltlichen Voraussetzungen bieten würde. So etwas auch in Hamburg anzusiedeln, die Einbettung in ein wissenschaftliches Institut, ist sinnvoll und wenn, dann sollte man über eine Einrichtung hier nachdenken.
Der Leiter des Projekts in Berlin, Herr Professor Beier, hat uns heute noch einmal mitgeteilt, dass er natürlich keine Bedenken hätte, so ein Vorhaben auch in Hamburg zu starten. Gleichwohl hat er darauf hingewiesen, dass er weder die personellen noch die finanziellen Ressourcen hätte, um - wie das im SPD-Antrag gefordert ist - einen Hamburger Anschluss an dieses Forschungsprojekt begleiten zu können, sodass diese Möglichkeit an den Berliner Schwierigkeiten scheitert. Und, Frau Bestmann hat es eben auch gesagt, im Herbst läuft die jetzige Finanzierung aus und verständlicherweise wird sich die Charité im Moment nicht mit zusätzlichen Verpflichtungen belasten, wenn sie ihre eigene Zukunft noch nicht klären kann.
Ein eigenes Hamburger Projekt in Anleitung an die Berliner Ergebnisse kann man natürlich erst seriös und sinnvoll machen, wenn diese Ergebnisse vorliegen. Es sind - das wäre unsere Stellung dazu - bei allen positiven Signalen, die wir aus Berlin haben, noch eine Reihe von Fragen offen. Deshalb würden wir diesen Antrag gerne zu einer ausführlichen Befassung - wir haben uns gestern im Ausschuss schon darauf verständigt, in der nächsten Sitzung bereits über das konkrete Vorgehen zu debattieren, wie wir mit so einem Antrag umgehen wollen - an den Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz überweisen. Ich möchte Sie bitten, dementsprechend zuzustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion beantragt nach Paragraf 26 Absatz 4 der Geschäftsordnung, für den Tagesordnungspunkt 24, Drucksache 18/5780, sowie für den Tagesordnungspunkt 33, Drucksache 18/5717, die erste Lesung jeweils für die Sitzung am heutigen Mittwoch und die Abstimmung über die zweite Lesung der beiden Drucksachen für morgen, Donnerstag, den 1. März vorzusehen, sofern der Senat einer sofortigen zweiten Lesung nicht widerspricht.
Die Drucksache 18/5780 über die Neuregelung der Stadtteilgrenzen steht im direkten Zusammenhang mit den Empfehlungen der Wahlkreiskommission und der Umsetzung dieser Vorschläge.
Wie Sie wissen, dürfen Wahlkreise keine Bezirksgrenzen durchschneiden. Deshalb muss eine Entscheidung über die Stadtteilgrenze und damit die Frage, welche Straßen genau zu welchem Bezirk gehören, mindestens parallel zu der Festlegung der Wahlkreisgrenzen erfolgen. Ansonsten entspräche dieses, zumindest kurzfristig, nicht den Anforderungen des Wahlgesetzes.
Während der Ausschussberatungen wurde diese Ausschusssitzung auf Wunsch der GAL verschoben, sodass eine erste Lesung am 14. Februar nicht mehr möglich war. Die Dringlichkeit der Drucksache ergibt sich daraus, dass ab dem 17. März, also in zwei Wochen, die Aufstellungsverfahren der Parteien beginnen können. Dieses setzt natürlich voraus, dass dann die Wahlkreiseinteilung endgültig feststeht.
Trotz der Dringlichkeit hat uns die Opposition nun signalisiert, der sofortigen zweiten Lesung nicht zustimmen zu wollen. Der dann eintretende Zustand ist aber nicht hinnehmbar. Deshalb bitte ich Sie sehr, zumindest diesem Kompromiss, wie ich ihn gerade vorgeschlagen habe, als Lösung zustimmen zu wollen.
Herr Staatsrat, ist es richtig, dass die Kassenärztliche Vereinigung bei besonderen Bedarfslagen Sonderbedarfszulassungen aussprechen kann und dass das in Hamburg in der Vergangenheit auch mehrfach geschehen ist?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Schäfer, der Antrag, den Sie vorgelegt haben, ist das, wovor er uns eigentlich bewahren sollte, nämlich viel Qualm und Rauch, allerdings ohne Substanz.
Den Exkurs, den Sie über die Geschichte des Rauchens seit Kolumbus geführt haben, mag ganz nett sein, aber er trägt zur Sacherhellung nicht wirklich bei.
Genau auf dem Niveau befindet sich auch der Diskussionsstand, den Sie hier vortragen.
Herr Egloff, melden Sie sich doch anschließend. Sprechen Sie nach mir, aber fallen Sie mir nicht ins Wort.
Das ganze Thema, das Sie vortragen, ist schon deshalb unverständlich, weil wir im Gesundheitsausschuss eine sehr klare Absprache hatten, Herr Dr. Schäfer, und da sind Sie auch dabei gewesen. Die lautete, dass der Meinungsbildungsprozess in den Fraktionen – die einzelnen Kollegen nicken – nach der Expertenanhörung und der Befragung des Senats durchgeführt werden soll und dass wir uns dann – wir hatten gesagt, im Januar wird das wohl noch erforderlich sein –, etwa ab Februar, erneut damit im Ausschuss befassen. Dass Sie sich an solch eine Absprache nicht halten, finde ich ein bisschen bedauerlich. Das lässt Rückschlüsse auf zukünftige Absprachen zu.
Ich darf Sie daran erinnern, dass noch im Herbst, als das Thema aufkam, Herr Neumann in der Presse damit zitiert wurde, dass er von Verboten nichts hält und dass Ihr Pressesprecher Holstein eben solches von sich gibt. Von daher war der Meinungsbildungsprozess
eindeutig im Schwange.
Nun ist es offenbar so, dass der blaue Dunst, den Sie hier produzieren, von anderen Problemen, die Sie haben, ablenken soll. Vielleicht kümmern Sie sich erst einmal darum.
Ich bewege mich auf dem Niveau meines Vorredners, Herr Neumann.
Festzustellen ist, dass es auch in der SPD-Fraktion eine ganze Reihe von Rauchern gibt.
Übrigens habe ich gegen 14.50 Uhr das Rathaus betreten und als ich in die Halle kam, klingelte mein Handy. Da hat mich ein nicht unprominenter SPD-Funktionär angerufen und gesagt, tue mir einen Gefallen, bleibe bitte standhaft, ich will mir das Rauchen im Lokal nicht verbieten lassen. Also, das geht querbeet.
Es gibt eindeutig keinen Grund, ein Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern zum Gegenstand von Parteienstreit zu machen, denn es gibt eindeutig keine SPD-Raucher und es gibt keine CDU-Nichtraucher, sondern das ist ein grundsätzliches Thema. Herr Dr. Schäfer, Sie suggerieren hier, dass die CDU das Thema Schutz vor dem Passivrauchen nicht ernst nimmt. Das ist dummes Zeug, das wissen Sie. Das ist ein gesundheitliches Problem, das völlig anerkannt ist. Das ist nicht neu.
Der SPD-Antrag, den Sie vorgelegt haben, enthält aber überhaupt keine eigenen Ideen, sondern er ist ganz billig von dem Gesetzentwurf abgeschrieben worden, der einmal auf Bundesebene geplant worden ist.
Null eigene Initiative. Die fehlende Zuständigkeit des Bundes, dieses durchzusetzen, kann uns eigentlich auch nicht gewundert haben. Sie erinnern sich daran, wenn Sie in den Ausschüssen zugehört haben, dass wir die Frage der Abgrenzung, wo Bundesrecht aufhört und Landesrecht beginnt, mehrfach diskutiert haben. Dass der Bund hier nicht erfolgreich war, kann eigentlich nicht verwunderlich sein.
Aber zum Sachverhalt, um das einmal klarzustellen.
Hamburg hat bereits einen sehr weitreichenden Schutz zum Thema Passivrauchen. Der Regelungsbedarf ist deshalb lange nicht so groß wie in anderen Ländern. Beispiel: Sie haben selber darauf hingewiesen, dass es sehr löblich ist, dass eine CDU-Initiative – ich gucke natürlich den Kollegen Böttger an – in Schulen ein generelles Rauchverbot gilt, übrigens anders als in einigen anderen Bundesländern, wo Ausnahmen zulässig sind. Wir haben ein vollständiges Rauchverbot.
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Ja, Frau Dräger, genau. Das war unser Senat, der das gut gemacht hat.
Wir haben ein vollständiges Rauchverbot in Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen.
Auch hier wird es übrigens in anderen Bundesländern unter anderem so gehandhabt, dass Ausnahmen zulässig sind. Hamburg ist dort weiter. Wir haben sehr weitgehende Vereinbarungen mit den Personalräten in Behörden und Bezirksämtern. Denken Sie an die Gesundheitsbehörde in der Billstraße, wo es ein konsequentes Rauchverbot gibt, oder an die Vereinbarung mit den Personalräten in Bezirksämtern, wo das Rauchen in ganz eng beschriebenen Räumen nur ausnahmsweise zulässig ist und ansonsten die Bezirksämter rauchfrei sind. Wir haben ganz ähnliche Vereinbarungen. Wir sprechen auch mit dem DGB. Nach Aussage des DGB, ist es die Mehrzahl der Unternehmen in der privaten Wirtschaft, in denen genauso verfahren wird und in denen Regelungen vorhanden sind. Wir haben ein Rauchverbot in Bahnhöfen von U- und S-Bahnen, wir haben ein Rauchverbot in Fernbahnhöfen. Ausnahmen sind Raucherzonen unter freiem Himmel, wir haben ein Rauchverbot in allen Züge und Bussen. Wir haben – mit wenigen Rauchzonen ausgenommen – ein Rauchverbot auf dem Hamburger Flughafen. Wir haben klare Regelungen in der Mehrheit der Krankenhäuser. Gerade in den Krankenhäusern, meine Damen und Herren, wird es immer Ausnahmen geben müssen, weil es bestimmte Bereiche gibt, in denen man das Rauchen schlichtweg nicht verbieten kann. Ich denke an den Bereich, in dem sich Menschen sehr lange im Krankenhaus aufhalten müssen oder denken Sie an den Bereich, wo Menschen die letzten Wochen ihres Lebens im Krankenhaus verbringen und man denen wohl kaum in den letzten Tagen das Rauchen abgewöhnen wird.
Ohne gesetzliche Regelungen sind wir in Hamburg vor allem im Bereich der Gastronomie. Hier haben wir – wie eigentlich alle anderen auch – darauf gehofft, dass die freiwillige Selbstverpflichtung des Gaststättengewerbes greift.
Das hat sie nicht in dem Maße getan – das wissen wir –, wie es wünschenswert gewesen wäre. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass man freiwillige Selbstverpflichtung abwarten sollte, was den Erfolg anbelangt. In diesem Fall hat es offensichtlich nicht geklappt.