Die Daten der aktuellen Hamburger Kriminalstatistik – Herr Hesse hat es angedeutet – geben uns darin recht, dass Hamburg seit 23 Jahren die niedrigsten Kriminalitätszahlen hat.
Wir haben rund 80 000 Straftaten weniger als 2001 zu verzeichnen; das sind Tausende von Opfern im Jahr weniger.
Seit dem Jahre 2001 ist das ein Rückgang der Kriminalität – ich betone es – um 25 Prozent. Wir haben deutliche Rückgänge in wichtigen Deliktsfeldern zu verzeichnen, zum Beispiel bei Wohnungseinbrüchen, bei Diebstählen rund ums Auto oder bei Rauschgiftdelikten.
Erfreulich sind beispielsweise auch die Rückgänge bei allen Formen von Raubdelikten und das sind Straftaten – das möchte ich ganz deutlich sagen –, die die Sicherheit der Menschen besonders betreffen.
Die Gewaltdelikte stiegen dagegen im Jahre 2006 geringfügig um 0,7 Prozent an. Sie machen zwar nur 3,8 Prozent aller Straftaten aus, haben aber – ich möchte es ganz bewusst nicht verniedlichen – gravierende Folgen für die Opfer. Ein Problem innerhalb der Gewaltdelikte stellen insbesondere gefährliche und schwere Körperverletzungen dar. Sie sind auch in Hamburg im Jahre 2006 um 4,2 Prozent gestiegen.
Diese besorgniserregende Entwicklung in einem Teilbereich der Kriminalität ist Teil eines bundesweiten Trends, es ist keine Hamburgensie. Ein Teil dieser steigenden Zahlen geht nach Einschätzung von Wissenschaftlern und Praktikern auf eine gestiegene Anzeigenquote und Anzeigenbereitschaft durch Opfer und Zeugen zurück.
Um Erfahrungen über erfolgreiche Konzepte bei der Bekämpfung der bundesweit angestiegenen Jugendgewalt auszutauschen, habe ich Fachleute aus dem Bereich der Innenressorts und der Polizei aus Bund und Ländern im Januar zu einer Fachkonferenz eingeladen.
In Hamburg werden sie sich in einer neuen behördenübergreifenden Staatsrätelenkungsgruppe unter Vorsitz der Behörde für Inneres und einer Amtsleiterrunde unter
Die Umsetzung hat bereits begonnen, weil sich diese Arbeitsgruppe bereits am heutigen Tag auf ihrer ersten Sitzung konstituiert hat.
Sie sehen, dass wir nicht nur irgendwelche Mogelpackungen propagieren mit Vorschlägen, die zum größten Teil bereits auf dem Markt sind oder schon in Gesetzen stehen. Nichts anderes als eine öffentlichkeitswirksame Mogelpackung ist das, was Sie gestern verkündet haben, meine Damen und Herren von der SPD. Frau Boeddinghaus, hier von einer fundierten Analyse zu sprechen, geht meines Erachtens ein bisschen zu weit.
Sehr schön ist, dass Sie nach Jahren der Untätigkeit auf einmal die Sicherungsverwahrung für Jugendliche fordern. Darüber sollten Sie aber noch einmal mit Ihrer Bundesjustizministerin sprechen. Sie hat nämlich erst jetzt einen aus unserer Sicht immer noch unzureichenden Entwurf in Aussicht gestellt. Dabei fordert der Senat diese Sicherungsverwahrung über den Bundesrat seit über einem Jahr.
Auch sehr schön ist, dass Sie endlich das Fahrverbot für Jugendliche entdeckt haben. Sie zitieren damit eine Bundesratsinitiative der CDU-Bundesländer aus dem Jahre 2005, das ist also auch nichts Neues.
Herr Dressel, ich greife einen weiteren Punkt aus Ihren großartigen "Forderungen" auf. Sie fordern die polizeiliche Vorführung im Jugendstrafverfahren. Wenn ich mich nicht täusche, sind Sie Jurist und müssten es eigentlich besser wissen. Ein Blick ins Gesetz erleichtert oftmals die Rechtsfindung. Man sollte es nicht glauben.
Hätten Sie nämlich ins Gesetz geschaut, dann wüssten Sie, dass genau diese Forderung seit dem 1. Januar 2007 im Gesetz steht. Es ist also eine weitere Luftblase.
Meine Damen und Herren, zurück zu dem, was dieser CDU-geführte Senat bereits seit vielen Jahren umgesetzt hat und in der Zukunft weiter umsetzen wird. Es gibt mehr als 230 Cop4U an den allgemeinbildenden Schulen, die täterorientierte zentrale Bearbeitung bei Intensivtätern, die mir besonders wichtig ist, aber auch Präventionsunterricht an den Schulen, der durch Polizeibeamte durchgeführt wird.
Frau Blömeke, ich habe gerade versucht, auf Ihre Vorwürfe zu antworten. Wir tun etwas für Prävention und es stimmt nicht, dass dieser Senat nur Repression betreibt. Die betreibt er auch, aber nur für eine bestimmte Klientel. Er betreibt Prävention beispielsweise an den Schulen durch Polizeibeamte oder er führt innovative Präventionskonzepte durch. Es gibt zum Beispiel "Faustlos" oder das Streitschlichterprogramm, das von der Behörde für Bildung und Sport weiter betrieben wird.
Sie sehen, meine Damen und Herren, wer in Hamburg handelt, das ist der Hamburger CDU-Senat, und wer, wie immer, nur heiße Luft produziert, Herr Dressel, das brauche ich nicht deutlich zu sagen. Das kam in verschiedenen Beiträgen zutage.
(Vereinzelter Beifall bei der CDU – Michael Neumann SPD: Was erleben wir gerade? Wer hat denn hier die Fönfrisur?)
Wir brauchen uns in Hamburg mittlerweile nicht mehr zu verstecken. Wir können weiterhin von innovativen und erfolgreichen Konzepten anderer Bundesländer lernen. Wesentlich sind deshalb für mich die Ergebnisse der Fachkonferenz in Bezug auf Maßnahmen und Instrumente, die nur auf Bundesebene geschaffen und verändert und von Innen- und Justizbehörde unterstützt werden können. Darunter fällt vor allem eine Veränderung des Haftrechts, um die Inhaftnahme junger Gewalttäter zu erleichtern, ebenso die regelhafte Anwendung des allgemeinen Strafrechts für sogenannte heranwachsende Gewalttäter oder aber auch die Einführung eines mehrtägigen bis vierwöchigen Warnarrests, der parallel zur Bewährungsstrafe ein klares Stoppsignal für junge Täter setzt, damit sie den Gerichtssaal nach Verhängung einer Bewährungsstrafe nicht mit dem "Victory-Zeichen" verlassen können nach dem Motto "ich habe doch gesiegt".
Auch das Verbot von Killerspielen gilt als Zeichen dafür, dass die Gesellschaft virtuelles Töten nicht toleriert.
Frau Blömeke, wenn Sie in Niedersachsen im KFN anrufen, werden Sie erfahren, dass dort Untersuchungen ergeben haben, dass das Töten über Killerspiele sehr wohl Auswirkungen auf den Charakter, die Ausbildung und die Entwicklung junger Menschen hat. Aus diesem Grunde bin ich gegen Killerspiele. Als Vater und als Bürger dieses Landes kann ich virtuelles Töten einfach nicht akzeptieren.
Die erleichterte Möglichkeit für Familiengerichte, Weisungen für Eltern und Kinder erlassen zu können, ist mir sehr wichtig und soll vorangetrieben werden, ebenso soll die Einführung eines Waffentrageverbots für bestimmte Gebiete weitergeführt werden.
Zum Stichwort Waffentrageverbote. Ich sage jetzt, glaube ich, schon zum fünfundzwanzigsten Male in diesem Hause, dass für das Führen von Waffen eine Änderung des Waffengesetzes erforderlich ist, auch wenn es von der SPD immer anders gesehen wird. Hier hat die Hamburger Bundesratsinitiative breite Unterstützung gefunden und auch bereits Maßstäbe gesetzt.
Nach dem gegenwärtigen Sachstand kann davon ausgegangen werden, dass die bundesgesetzliche Ermächtigung im zweiten Quartal dieses Jahres in Kraft treten wird. Seitens der Innenbehörde werden wir für Waffen und gefährliche Gegenstände, die im Sinne des Gesetzes keine Waffen sind, eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen. Um es plastisch auszudrücken: Wer auf den Kiez geht, braucht nachts um halb eins schlicht und ein
Die Überlegungen im SPD-Antrag, ein vollständiges Verbot von Hieb- und Stoßwaffen, sind praxisfremd und bedeuten heiße Luft. Herr Dr. Dressel, Sie sind in den Neunzigerjahren schon einmal mit einem ähnlich praxisfremden Vorhaben an ihren eigenen Parteikollegen im Bund und in den Ländern gescheitert. Wenn es nach Ihnen ginge, müssten vermutlich auch Messer und Gabel verboten werden. Deswegen sage ich ganz einfach, lassen Sie uns bei dem bleiben, was machbar und umsetzbar ist.
Sehr geehrte Abgeordnete der SPD-Fraktion, ein klares Wort zu Ihrem Antrag. Er ist bei näherem Hinsehen zum größten Teil nur eine Zusammenfassung Ihrer früheren Anträge, zu denen bereits alles Notwendige gesagt wurde. Einen weiten Teil der Forderungen Ihres Antrags – verzeihen Sie mir die offenen Worte – haben Sie augenscheinlich aus Senatsprogrammen oder den Ergebnissen der Fachkonferenz "Handeln gegen Jugendgewalt" oder aber aus den Gesetzesanträgen des Bundesrats zur Bekämpfung der Jugenddelinquenz abgeschrieben. Auch Frau Blömeke hat deutlich darauf hingewiesen, insofern decken sich unsere Wahrnehmungen beim Lesen dieses Antrags.
Meine Damen und Herren von der SPD, es sind übrigens Ihre eigenen Parteifreunde im Bundestag und in der Bundesregierung, die die längst überfällige Umsetzung zum Teil seit Jahren blockieren. Anstatt immer wieder neue Wiederholungen zu produzieren, fordere ich Sie auf, endlich im Interesse Hamburgs zu handeln und ihre Parteifreunde in der Bundesregierung und im Bundestag zu überzeugen, dem Gesetzentwurf des Bundesrats in dieser Sache zuzustimmen. – Besten Dank.