Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. Die Sitzung ist eröffnet. Wir kommen gleich zur
Vielen Dank, Frau Präsidentin. In dieser letzten Fragestunde der Bürgerschaft, die es nun geben wird, möchte ich folgende Fragen an den Senat richten:
Das Hansa-Kolleg sowie andere Einrichtungen des zweiten Bildungswegs befürchten aufgrund der von Bundesministerin Dr. Annette Schavan, CDU, im Gesetzentwurf zur 22. BAföG-Novelle vorgeschlagenen Einschränkung der elternunabhängigen Kollegiatenförderung oder auch des elternunabhängigen BAföG für den zweiten Bildungsweg einen erheblichen Rückgang der Bildungsteilnehmer auf dem zweiten Bildungsweg und sehen deshalb ihre Einrichtungen als in der Existenz gefährdet an.
Welche Position vertritt der Senat in der Frage der Einschränkung der elternunabhängigen Kollegiatenförderung?
Wir haben im Bundesrat keine Einwände gegen die Novelle der Bundesregierung erhoben. Ziel der Novelle ist es, Gutes zu tun, also diejenigen zu stärken, die während des Studiums oder der Ausbildung Kinderbetreuung leisten oder Auslandsaufenthalte haben wollen. Außerdem soll die Integration von Migrantenkindern gefördert werden. Das ist das eigentliche Ziel dieser Novelle.
Das ist aber wegen der Finanzrahmensetzung nur dann möglich, wenn man die Ausgaben insgesamt fokussiert und stark auf das ausrichtet, was wir eigentlich wollen, also stringent auf die Zielgruppen ausrichtet. Das bedeutet für den Bereich der Abendgymnasien und Kollegs - davon sprachen Sie -, dass die elternunabhängige BAföG-Förderung auf das eingeschränkt wird, wofür sie immer vorgesehen war, nämlich: Elternunabhängigkeit für diejenigen, die bereits eine Berufsausbildung absolviert haben, berufstätig gewesen sind und sich insoweit vom Elternhaus entfernt haben. In diesem Sinne hat die Novelle eine vernünftige Zielsetzung.
Was will der Senat tun, um das Hansa-Kolleg sowie andere Einrichtungen des zweiten Bildungsweges in ihrer Existenz zu unterstützen?
Dieses ist Aufgabe der Schulbehörde, die mitgeteilt hat, dass man erst nach Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens entscheiden kann. Es ist nicht abgeschlossen und hängt im Moment im Bundesrat, man weiß den endgültigen Text noch nicht.
Wenn die Novelle definitiv vorgelegt wird, können die finanziellen Konsequenzen ermessen werden. Dann werden sich die zuständige Behörde und der Senat damit beschäftigen.
Herr Staatrat, nun ist aber bekannt, das die SPD-Bundestagsfraktion im Rahmen dieser Beratung zur 22. BAföG-Novelle einen Antrag einbringen wird, der gerade diese Einschränkung für den zweiten Bildungsweg verhindert.
Inwieweit ist damit zu rechnen, dass der Senat sich auf Bundesratsebene dieser Initiative anschließen wird?
Der Senat wird das Gesamtergebnis, das dabei herauskommt, was in einer Großen Koalition manchmal schwer vorhersagbar ist, umsetzen.
Herr Abgeordneter, ich möchte noch einmal auf Folgendes hinweisen. Es ist immer vereinbart gewesen, dass die elternunabhängige Förderung für die Fälle gilt, die ich skizziert habe, also für diejenigen, die länger aus dem Elternhaus heraus sind, eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder schon im Berufsleben standen. Auf die von Ihnen erwähnten Kollegiaten trifft das laut Bundeserhebung zu ungefähr zwei Dritteln aber gar nicht zu. Sie sind unter 24 Jahren und haben keine Berufstätigkeit ausgeübt, fallen also nicht unter das, was wir im BAföG allgemein zur Elternunabhängigkeit regeln. Das heißt, es hat sich in dem Kolleg-System etwas breit gemacht, was ursprünglich weder bei SPD-Meinungen noch bei CDUMeinungen intendiert war. Insofern meinen wir, dass mit dieser Novelle der Weg zu früher vereinbarten Zielsetzungen beschritten wird.
Herr Staatsrat Salchow, ich wüsste gern, wie viele Schülerinnen und Schüler zurzeit in Hamburg elternunabhängig Kollegiatenförderung beziehen und wie viele es nach der geplanten Veränderung durch die Bundesministerin wären?
Diese Zahl muss ich nachliefern, sie liegt nicht vor. Ich sagte eben, man muss abwarten, wie dann die Formulierungen sind. Es gibt übrigens nicht nur einen bundesweiten Streit zwischen SPD und CDU, sondern auch zwischen den Ländern. Je nach Definition - wann gibt es elternabhängige und wann elternunabhängige Unterstützung - werden diese Zahlen zu ermitteln sein.
es mehr Abiturienten geben sollte - insbesondere junge Menschen, die auf dem zweiten Bildungsweg diesen Weg beschreiten - und dass man sie dabei unterstützt? Dies gilt insbesondere für Menschen mit einem Migrationshintergrund, die zum Bespiel dann, nachdem sie eine berufliche Ausbildung gemacht haben, in das Kolleg eintreten können, um anschließend das Abitur zu machen und nicht erst ihre entsprechenden Entwicklung unterbrechen und dann nach mehreren Jahren Berufstätigkeit in diese Förderung einsteigen können?
Herr Abgeordneter, wir haben im BAföG insgesamt diese Prinzipien - die BAföGGerechtigkeit - organisiert, das heißt die Elternunabhängigkeit, wenn die Leute das Berufserlebnis gehabt haben. Wir wollen nur, dass dies System, das für normale BAföG-Menschen gilt und von niemandem bestritten wird, auch für die Abendgymnasien und für die Kollegs gilt.
Herr Staatsrat, habe ich Sie eben richtig verstanden, dass Sie eine Veränderung unterstützen, die dazu führt, dass ein großer Teil studierender Schülerinnen und Schüler nicht mehr in den Bezug dieses elternunabhängigen BAföGs kommt und dass Sie gleichzeitig keine Aussage darüber machen können, wie groß dieser Personenkreis für Hamburg ist?
Mir fällt es manchmal schwer zu sagen, ob Sie mich richtig verstehen wollen. Ich habe meine Aussagen sehr klar gemacht, was wir machen wollen und was wir nicht machen wollen.
Herr Staatrat, kann ich es dann als erklärte Politik des Senats erfragen, das Durchschnittsalter der Kollegiaten in unserem Hamburger Kolleg erhöhen zu wollen?
Sie hatten das geringe Durchschnittsalter angesprochen und haben daraus gemutmaßt, dass es vorher keine berufliche Erfahrung gab. Ist es also die Position des Senats, das Durchschnittsalter der Kollegiaten zu erhöhen, indem bestimmte Gruppen aus der Förderung herausfallen?
Herr Abgeordneter, es ist falsch, was Sie sagen. Ich habe gesagt, wir haben ein BAföG-Gesetz, das alle gemeinsam beschlossen haben. Der Senat möchte, dass man dieselben Gerechtigkeitsprinzipien, die man im allgemeinen BAföG hat, auch auf dem Terrain der Abendgymnasien und Kollegs anlegt. Ich habe nicht dafür plädiert, dass das Alter geändert wird, sondern wir ziehen daraus nur Konsequenzen. Früher war das Alter der Leute in den Kollegs und in den Abendgymnasien deutlich höher als heute. Daraufhin müssen wir systemimmanent reagieren.
Frau Präsidentin! Im Rahmen des Umzugs der Schule Chemnitzstraße bleibt für die "Schlumper", eine in Hamburg längst zur Institution gewordene Künstlergruppe behinderter Menschen, die Ungewissheit, was mit ihrem bisherigen Domizil in der Thedestraße wird, denn die Gruppe hat Pläne, in ihrem bisherigen Haus zu verbleiben, und dort, in AltonaAltstadt, ein Museum zur Outsider Art einzurichten.