Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, werden wir in Hamburg über einen sehr umfangreichen Nichtraucherschutz verfügen. Das Rauchen wird dann in öffentlichen Gebäuden, in Krankenhäusern, Schulen, Einkaufszentren und vielen anderen Gebäuden nicht mehr gestattet sein. Das allein wird kein großes Problem sein. In vielen Bereichen, die ich eben genannt habe, ist das Nichtrauchen schon Realität und in großen Teilen auch akzeptiert. Zurzeit erhitzen sich die Gemüter noch bei der Umsetzung des Nichtraucherschutzes in Restaurants und in Gaststätten. Wir Gesundheitspolitiker haben in der Vergangenheit sehr viele Mails und Zuschriften bekommen. Wir haben uns aber durchgerungen, denn auch die SPD-Fraktion war zuerst gespalten, ob ein gesetzliches Rauchverbot in Restaurants und Gaststätten notwendig ist. Auch bei der CDU-Fraktion hat es - Herr Krüger wird mit Sicherheit darauf eingehen - eine geänderte Meinungsfindung gegeben. Wir haben aber gesehen, dass das gesundheitliche Risiko sehr hoch ist. Jährlich sterben über 3300
Menschen nur an den Folgen des Passivrauchens. Wir haben auch gesehen, dass freiwilligen Selbstverpflichtungen in der Gastronomie, sofern sie überhaupt eingegangen wurden, nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben. Das betraf ohnehin nur die DEHOGA-Mitglieder. Viele Gaststätten haben selbst das, was die DEHOGA angeboten hatte, nie für sich akzeptiert, sodass jetzt die Umsetzung im Prinzip gesetzlich geregelt werden sollte.
Selbstverständlich kann und will niemand das Rauchen komplett verbieten. Das ist logisch. Zigaretten sind Genussmittel - wir können als Gesundheitspolitiker natürlich auch Suchtmittel sagen -, die eine sehr lange Tradition haben. Jeder muss natürlich die Entscheidung, ob er rauchen möchte oder nicht, für sich persönlich treffen.
Der Gesetzentwurf sieht deswegen natürlich vor, dass die Möglichkeit besteht, Raucherräume zu schaffen und dort das Rauchen weiterhin zu ermöglichen. Nur eines soll es in Zukunft nicht mehr geben, dass die Raucher entscheiden, ob der Nichtraucher passiv rauchen muss. Das ist bisher die Regel. Jeder darf für sich persönlich entscheiden, aber jeder muss persönlich damit umgehen und darf den anderen nicht beeinträchtigen. Es ist sehr wichtig, dass man dieses Grundprinzip versteht und akzeptiert, um ein Nichtraucherschutzgesetz für sich persönlich annehmen zu können.
Wie bereits erwähnt, haben wir das Thema sehr sorgsam beraten. Unabhängig von der grundsätzlichen Zustimmung, die wir haben, haben wir natürlich noch einen Nachbesserungsbereich gesehen. Alle drei Fraktionen haben Zusatzanträge eingereicht. Wir sind der Meinung, dass ein Rauchverbot explizit im Rathaus bestehen sollte. Es gab Uneinigkeit, ob die jetzige Gesetzesformulierung auch das Rathaus betrifft. Wir meinen, wir Parlamentarier sollten so klug sein, dass wir uns selbst binden und im Rathaus nicht mehr rauchen, besonders nicht in den Aufgängen zur Besuchertribüne. Das würde in Zukunft ein schlechtes Bild auf dieses Haus werfen.
Des Weiteren sind wir der Meinung, dass es Gesetzeslücken im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs gibt. Auch Spielplätze sollten im Prinzip rauchfrei sein, weil hier die Gefahr einer Vergiftung besteht, wenn Kippen im Sand liegen und Kinder sie in den Mund nehmen.
Wir haben auch noch Änderungen im Bereich der Bußgeldregelungen vorgesehen. Ich habe gesehen, dass die CDU-Fraktion zu einer neuen Auffassung gekommen ist. Das halten wir für sehr wichtig. Sie hatte bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot eine gebührenfreie Verwarnung vorgesehen. Das hätte bedeutet, dass jede erste Zigarette erst einmal umsonst geraucht werden kann, denn bei der ersten muss man kein Bußgeld zahlen, und die zweite verkneift man sich dann. Das fanden wir sehr unglücklich, aber Sie haben jetzt einen Ergänzungsantrag gestellt, der klarstellt, dass das im Prinzip nicht so sein kann.
Ich möchte noch einen Bereich ansprechen, der mir persönlich sehr am Herzen liegt und den wir auch in den Beratungen erörtert haben. Es ist die Frage, wie es Kindern im privaten Bereich ergeht. Wir sind zu der Auffassung gekommen, dass dieser gesetzlich nicht regelbar ist. Es hilft im Prinzip nur ein Appell an die Vernunft von Eltern, das Rauchen im häuslichen Bereich und auch im Kraftfahrzeug, wenn Kinder anwesend sind, zu unterlassen. Es gibt kein Gesetz, das regeln kann, dass man zu
Hause oder im Kraftfahrzeug nicht mehr rauchen darf, aber es ist natürlich selbstverständlich, dass man es nicht tun sollte, wenn Kinder anwesend sind.
Ich möchte eine Initiative der Gesundheitssenatorin begrüßen. Ich bin ein wenig traurig, dass die Gesundheitsbehörde bei dieser Debatte nicht vertreten ist. Trotzdem möchte ich die Initiative loben, die die Gesundheitssenatorin gemeinsam mit dem ADAC gestartet hat. Sie appellieren an Eltern, im Kraftfahrzeug nicht zu rauchen. Ich würde mich freuen, wenn die Presse morgen - sie ist jetzt nicht mehr im Hause vertreten, aber es gibt ja technische Möglichkeiten, dieser Debatte trotzdem zu folgen - nicht nur Artikel darüber bringt, wo man in Zukunft nicht mehr rauchen darf, sondern auch den Hinweis gibt, wo man nicht rauchen sollte, das heißt, in Anwesenheit von Kindern. Es würde diese Debatte etwas ausgewogener gestalten, wenn man in der Öffentlichkeit dafür wirbt. Andere Möglichkeiten haben wir nicht.
Ich kann schon fast sagen, danke für den Applaus, weil das eigentlich meine letzten Worte waren. Ich bin gespannt, wie die Debatte weiterhin verlaufen wird. Ich erwarte keine großen Überraschungen mehr, aber man weiß nie, was noch passiert. Ich denke, dass wir etwas Gutes auf den Weg bringen werden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Bestmann hat es eben gesagt, wir stehen heute erneut vor diesem Thema, weil die freiwillige Selbstkontrolle, die eingegangen worden ist - unabhängig davon, ob alle gastronomischen Betriebe dort angeschlossen waren oder nicht - schlichtweg nicht eingehalten worden ist. Ich sage das deshalb zu Anfang, weil jeder von uns im Gesundheitsbereich sehr viele E-Mails bekommen hat. Die letzte haben wir am Freitagmorgen um 0.16 Uhr bekommen, weil es einen Spezialfall betraf. Es hätte der Gastronomie gut zu Gesicht gestanden, wenn sie dieses Problem selbst geregelt hätte, dann hätten wir es nicht gesetzlich regeln müssen.
Vor fünf Monaten, am 31. Januar 2007, habe ich hier vor zu schnellen und zu hektischen Lösungsversuchen bei dem Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewarnt. Die Zeit, die wir uns genommen haben, war gut investiert. Die CDU hat drei Monate später einen Gesetzentwurf vorgelegt, der so ausgewogen gewesen ist, dass er die Zustimmung aller Experten bekommen hat. Das ist bei einem solchen Thema sicherlich nicht ganz einfach. Ich habe im Januar bereits gesagt, es gibt weder SPDRaucher noch CDU-Nichtraucher. Deswegen freue ich mich auch, dass sich alle drei Fraktionen auf den CDUEntwurf geeinigt haben.
Der Name, der ein bisschen sperrig ist - "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit" - ist Programm. Es geht um den Schutz vor ungewolltem Passivrauchen in der "gefühlten" Öffentlichkeit. Es ist kein Tabakkonsumverbotsgesetz. Das halte ich für sehr wichtig. Die Menschen müssen selbst entscheiden, was sie in ihren eigenen vier Wänden tun oder auch nicht tun. Aber es gibt in Hamburg eindeutig einen Paradigmenwechsel: Nichtrauchen wird in der
Ich möchte an dieser Stelle etwas zur seinerzeitigen Hektik sagen. Meines Wissens sind wir das erste Parlament in Deutschland, das dieses Gesetz nicht einbringt, sondern tatsächlich verabschiedet hat. Hamburg setzt hier also ein Zeichen.
Gefühlte Öffentlichkeit bedeutet: Rauchen in Gaststätten einschließlich Diskotheken - das ist sehr wichtig - wird verboten sein. Ausnahmen sind spezielle, abgeschlossene Räume, die mit eigener Be- und Entlüftung versehen und entsprechend zu kennzeichnen sind. Aber wir haben Rauchverbot - das haben wir in beiden Anhörungen und im Ausschuss einvernehmlich festgestellt - konsequenterweise auf andere Bereiche ausgeweitet. Es geht um alle öffentlichen Gebäude, Verwaltungsgebäude, übrigens auch um dieses Rathaus. Von daher denke ich nicht, dass eine besondere Erwähnung erforderlich wird. Rauchen wird in öffentlichen Gebäuden nur noch dort erlaubt sein, wo spezielle Raucherräume eingerichtet werden.
Rauchen ist - das sollte für alle selbstverständlich sein -, in Krankenhäusern verboten. Ausnahmen sind nur da möglich, wo es aus therapeutischen oder aus menschlichen Gründen sinnvoll ist, davon abzusehen, zum Beispiel in der Palliativmedizin - man will sicherlich niemandem, der im Sterben liegt, in den letzten Lebenswochen das Rauchen abgewöhnen - oder im Maßregelvollzug, wo wir es sicherlich nicht wollen, dass jemand zum Rauchen vor die Tür geht.
Rauchen ist in Heimen verboten. Ausnahmen gibt es dort, wo Menschen in ihren eigenen Zimmern wohnen, also leben. Rauchen - auch das ist in Hamburg schon selbstverständlich - ist in Schulen, Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen verboten.
Rauchen wird in Hochschulen und Bildungseinrichtungen für Erwachsene verboten sein, in Theatern, Museen, Sporthallen, Schwimmbädern und so weiter. Und Rauchen ist verboten in allen Geschäften, in denen Lebensmittel oder Getränke zubereitet und verkauft werden. Wir wollen das natürlich aus Gründen der Wettbewerbssicherheit nicht nur in Einzelgeschäften haben, sondern auch in geschlossenen Einkaufszentren. Wir haben im Gesetz Festzelte ausgenommen, weil die Fluktuation in einem Festzeltbetrieb eine sinnvolle Kontrolle einfach nicht durchsetzbar macht und eine Durchsetzung unverhältnismäßig wäre.
Wir haben - damit gehe ich noch einmal auf die GALPresseinformation von heute ein - in Vereins- und Klubheimen, die nicht öffentlich zugänglich sind, also nur Mitgliedern vorbehalten sind, die Entscheidung den Betreibern und den Vereinsmitgliedern - das ist wirklich privater Bereich - selber überlassen. Es geht nicht um jedes Vereins- und Klubheim, es geht um die nicht öffentlichen, nicht öffentlich zugänglichen Einrichtungen. Wir werden heute einen Zusatzantrag zu beschließen haben, der Ihnen vorliegt, was den Bereich der Polizei anbelangt, weil es sicherlich sinnvoll ist, dass in Arresträumen oder auch während der Vernehmung ein Täter beispielsweise nicht die Zeugenaussage unterbricht, um eine Zigarette zu rauchen, sondern dass ihm das gestattet wird.
Ganz kurz noch zu den Zusatzanträgen, von denen hier eben gesprochen wurde. Ambulante Gesundheitseinrichtungen, das sind zum Beispiel Arztpraxen, haben wir
D Etwas Ähnliches gilt für den Wunsch der SPD, das Rathaus mit hineinzunehmen. Selbst der Senat hat zugegeben, dass in der jetzigen Lesart unklar ist, ob das Rathaus unter das Gesetz fällt oder nicht. Ich würde sehr darum bitten, dass das Rathaus vielleicht auch nicht erst zum 1. Januar 2008, sondern schon etwas früher konsequent rauchfrei wird. Da kann man sicherlich mit gutem Beispiel vorangehen und damit in der Gesellschaft auch für ein bisschen mehr Verständnis für dieses Gesetz werben, als wenn man sich selber sozusagen auch erst zum Jagen tragen lässt.
bewusst nicht im Gesetz erwähnt, weil es zum einen sicherlich jedem Arzt überlassen ist, was er in seinen eigenen Räumen tut, und auf der anderen Seite habe ich noch niemals - Sie müssten mich eines Besseren belehren - eine Arztpraxis erlebt, in der im Behandlungsraum oder im Wartezimmer geraucht wird. Das gibt es nicht. Insofern, glaube ich, ist es nicht nötig.
Was den öffentlichen Personennahverkehr anbelangt, so haben wir es hier mit der konkurrierenden Gesetzgebung zu tun. Der Bund hat den Bereich des öffentlichen Nahverkehrs geregelt. Ausnahme ist in der Tat der Flughafen. Ich habe mich in den letzten Tagen noch einmal persönlich davon überzeugt, dass der Flughafen Vorrichtungen getroffen hat, dass an den 18 Rauchertischen, die es im Flughafen gibt, eine Atemluft herrscht, die sicherlich besser ist als in jedem anderen Bereich. 99 Prozent aller Partikel werden gefiltert. Hier ist eine Regelung nicht erforderlich.
Auch Spielplätze, Frau Bestmann, halte ich in der Tat vom Prinzip für genauso sinnvoll. Allerdings geht es hier um ein Gesetz, das vor den Gefahren des Passivrauchens schützen soll. Es passt einfach nicht in die Systematik dieses Gesetzes hinein, auch die Gefahren der Kippen mit zu regeln. Ich darf Sie beruhigen, alle sieben Hamburger Bezirke haben entweder das Rauchen - und die Bezirke sind für Spielplätze zuständig - auf Spielplätzen bereits verboten oder bereiten es entsprechend vor. Also, auch Rauchen auf Spielplätzen wird sicherlich im Laufe dieses Jahres der Vergangenheit angehören.
Dieses Gesetz soll in erster Linie Menschen motivieren Rücksicht zu nehmen und es soll zur Rücksichtnahme auffordern. Wir wollen aber keine Kriminalisierung, deshalb bleiben wir bei dem Bußgeldrahmen, den wir ursprünglich vorgesehen haben. Bußgelder von 1 000 oder gar 5 000 Euro für Rauchen halten wir einfach für unverhältnismäßig. Kein Gastronom möchte jeden Abend 500 Euro zahlen oder gar jeden Abend Kontrollen haben. Die Änderung, von der Sie gesprochen haben, ist eine sprachliche. Wir bleiben nach wie vor dabei, dass derjenige, der kontrolliert - der BOD, der Wirtschafts- und Ordnungsdienst, wer auch immer - bei der zufälligen Zigarette, die sich jemand gedankenverloren in der Gaststätte anzündet, nicht gleich mit der Gebührenkeule kommt, sondern in der Erwartung ermahnt, dass dann die Zigarette ausgemacht wird. Wer sich dem hartnäckig widersetzt, muss eben ins Portemonnaie greifen. Das, finde ich, ist auch in Ordnung. Insofern ist es eine sprachliche Richtigstellung dessen, was wir von Anfang an wollten.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft, damit insbesondere die Gastronomen genügend Zeit haben sich umzustellen. Das ist eine Konzession, die wir an Gastwirte gemacht haben in der Erwartung, dass das dann auch konsequent umgesetzt wird.
Rauchfreiheit ist in vielen anderen Ländern gelungen. Ich habe mich gerade vor ein paar Wochen wieder in Lettland davon überzeugt - ein Land, in dem traditionell sehr viel geraucht wird und wo es seit wenigen Monaten ein sehr stringentes Rauchverbotgesetz gibt, durch das tatsächlich in jeder Diskothek, in jeder Kneipe und in jedem Speiselokal mit Ausnahme von Raucherzimmern nicht mehr geraucht wird. Es funktioniert auch in solch einem Land. Deshalb bin ich ganz sicher: Auch in Hamburg wird das Nichtrauchen in der Öffentlichkeit in wenigen Monaten Selbstverständlichkeit sein.
Ja, ich kann mir vorstellen, dass ich nicht die Einzige bin, die nach Hause möchte. Von daher werde ich Sie jetzt nicht mit Argumentationen und Rückblicken belästigen, die meine Vorredner und Vorrednerinnen dankenswerterweise schon sehr ausführlich gebracht haben. Ihr Gesetzentwurf ist gut. Wir werden ihm zustimmen. Er könnte besser sein, wenn Sie unserem Zusatzantrag zustimmen. Ich finde auch, dass er besser sein könnte, wenn Sie auch dem zweiten Punkt des SPDZusatzantrags zustimmen würden.
Ich möchte zu einigen Punkten kurz noch etwas sagen. Ich teile nicht die Auffassung, dass der Flughafen ausgenommen werden sollte, weil er technischen Nichtraucherschutz praktiziert. Wir geben diese Möglichkeit, technischen Nichtraucherschutz zu praktizieren, aus gutem Grund auch anderen Einrichtungen nicht, da wir an technischen Nichtraucherschutz nicht glauben. Das schien mir jedenfalls Konsens im Ausschuss gewesen zu sein. Von daher wundert mich ein wenig, warum der Flughafen mit modernen Abluftanlagen arbeiten darf, mit denen andere nicht arbeiten dürfen. Außerdem: Weil Sie dem Flughafen unbedingt dieses Privileg sichern wollen, nehmen Sie jetzt die Passagierterminals der Häfen, die vergleichbare Regelungen nicht haben, auch nicht mit hinein. Das finde ich wirklich inkonsequent.
Wirklich ganz inständig bitten möchte ich Sie eigentlich, doch den Spielplätzen zuzustimmen. Ich finde auch, dass das Argument, das von Herrn Krüger und auch im Gesundheitsausschuss schon gebracht worden ist, dass es in irgendeiner Form nicht ins Gesetz passen würde, nicht trägt. Ich möchte Ihnen noch einmal etwas vorlesen. Ich habe das im Gesundheitsausschuss schon gemacht, aber ich möchte es hier einfach noch einmal für das ganze Haus tun. Sie haben in Paragraf 2 Absatz 5 darauf hingewiesen:
"… erstreckt sich das Rauchverbot auch auf das Gelände, auf welchem sich die Gebäude befinden, sowie auch auf alle schulischen Veranstaltungen und alle Kinder- und Jugendveranstaltungen außerhalb der Gebäude."
Das bedeutet: Wenn die Kita-Gruppe mit ihren Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern zum Spielplatz geht, dann dürfen die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner nicht rauchen, und zwar aus Passivrauchschutzgründen. Die Eltern, die daneben stehen, dürfen ihre Kleinen allerdings bequarzen. Ich finde das ehrlich gesagt kein besonders gutes Signal.