Tanja Bestmann

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Senatorin, auch meinerseits noch mal einen Glückwunsch zu diesem Wahnsinnswerk. Ich hatte kurz überlegt, das mit nach vorne zu nehmen und noch einmal hochzuhalten, damit alle sehen, was Herr Krüger, Frau Husen und ich in den letzten Nächten in Fleißarbeit durchgearbeitet haben,
aber ich sehe davon ab und hoffe, dass Sie uns glauben, dass wir natürlich jede Seite dieses großen Werkes gelesen haben.
Ich möchte auf zwei Punkte eingehen, die Herr Krüger benannt hat, nämlich dass dieser Krankenhausplan - so wurde uns gesagt - der erste ist, der im Einvernehmen mit der Krankenhausgesellschaft und den Beteiligten erstellt wurde.
Das ist auch kein Wunder - wenn Sie mir die Anmerkung gestatten -, weil natürlich zwei, drei strittige Punkte, die auch in dem Plan dokumentiert sind, letztendlich nicht entschieden wurden, sondern auf 2009, auf den Zeitpunkt der Fortschreibung vertagt wurden, und weil der Krankenhausplan natürlich auch eine andere Struktur bekommen hat, dass nicht mehr die Planbetten alleine Regularium für die Größe eines Krankenhauses, für die Kapazität und letztendlich auch für die Einnahmen ist, sondern dass das heutzutage über die Budgetierung und Vertragsverhandlungen mit den Krankenhäusern läuft. Insofern hat natürlich dieser Krankenhausplan immer einen Sicherstellungsauftrag für die Gesundheit, aber es ist nicht mehr das Symbol für Größe und Leistungsfähigkeit von Krankenhäusern alleine.
Das große Ziel dieses Krankenhausplans ist natürlich noch nicht gelungen. Das liegt nicht an der Behörde, das liegt nicht an den Beteiligten, sondern das liegt an der Umstellung des Finanzierungssystems. Sie hatten sich vorgenommen, von der Planbettenzahl als Richtgröße wegzukommen und das ganze Konstrukt auf eine Rahmenplanung auf Grundlage von Fallpauschalen umzustellen. Man ist dabei. Ich bin gespannt, ob und in welcher Form es gelingen wird.
Noch hat der Krankenhausplan eine Mischstruktur, die auch weiterhin interessant ist, wenn man sich anguckt, wie groß die Krankenhäuser sind und wie viel Betten sie haben.
Herr Krüger hat schon erwähnt, dass die Planbettenzahlen nach unten abgesenkt worden sind. Was früher zum großen Aufschreien dieser Stadt oder auch in einzelnen Häusern geführt hat, ist heutzutage nicht mehr der Fall. Es ist eher eine Anpassung an die reale Versorgungssituation. Die Steuerung erfolgt eher über die Budgets mit
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den Krankenhäusern und weniger über die einzelnen Betten, die noch vorhanden sind.
Sie haben sich strukturelle Vorhaben vorgenommen, die in dem Krankenhausplan dokumentiert sind: Ausbau und Dezentralisierung der psychiatrischen Versorgung, speziell auch für Kinder und Jugendliche, Ausbau der geriatrischen Versorgung und Ausbau der Palliativmedizin. Das begrüßen wir natürlich, wenngleich ich auch darauf hinweisen muss, dass wir gerade im Bereich der psychiatrischen Versorgung, vor allen Dingen auch im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie, auch in der Vergangenheit immer einen entsprechenden Ausbau angemahnt haben und das Ganze sehr schleppend vorangegangen ist. Das ist sehr schade. Ich habe die Befürchtung, dass der Ausbau bei Weitem noch nicht reichen wird, aber wir werden sehen, was uns die Zukunft in dem Bereich noch bringen wird.
Es gibt natürlich auch Handlungsfelder, die der Krankenhausplan darlegt. Herr Krüger hat den Prüfauftrag der Perinatalzentren erwähnt. Meine Fraktion und ich halten es für richtig, dass die Behörde die Anzahl der Perinatalzentren beschränken will. Ich glaube, das ist gut. Die Krankenhäuser wollen natürlich alle Perinatalzentrum sein, weil dann die Kundschaft kommt und das einiges mit sich zieht. Ich halte es für richtig, das zu begrenzen, weil eine gute Qualität der medizinischen Versorgung nur da gewährleistet ist, wo viele Fälle behandelt werden. Das wird nur der Fall sein, wenn man diese Zentren auch begrenzt.
Was ich für wichtig halte und Ihnen gerne mit auf den Weg geben würde, ist, dass wir auch im Bereich der Perinaltalzentren eine etwas bunte Trägerschaft haben. Bisher ist geplant, sie in den ehemaligen LBK-Häusern und im UKE einzurichten. Wir wissen, dass sich zumindest ein kirchliches Krankenhaus um die Existenz eines Perinaltalzentrums bewirbt. Ich halte es für relativ wichtig, auch in diesem Bereich eines anzubieten, weil es Leute gibt, die Probleme während der Schwangerschaft und nach der Schwangerschaft mit dem Neugeboren haben und gerne in ein kirchliches Krankenhaus gehen, um dort die entsprechende Zuwendung zu bekommen. Das sollte auch zukünftig bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
Bei der palliativmedizinischen Versorgung werden die Krankenhäuser natürlich erst reagieren können, wenn wir wissen, was im ambulanten Bereich alles passiert ist. Es gibt seit dem 1. April einen Anspruch auf eine ambulante Palliativversorgung, das heißt, die Struktur wird sich erst in den kommenden Jahren aufbauen. Ich hoffe, dass Sie das auch kritisch beäugen werden. Mir ist schon von ambulanten Hospizdiensten berichtet worden, die sich mit "tz" schreiben. Das spricht natürlich nicht sehr für die Qualität und man wird sehen müssen, was im ambulanten Sektor passiert, wenngleich wir die Auffassung ambulant vor stationär in dem Bereich teilen, aber ich bitte, das kritisch zu beobachten und entsprechend mit der Krankenhausversorgung zu reagieren.
Ich möchte noch einen Punkt ansprechen und das ist die Genehmigung der ambulanten Behandlung für Schwerstkranke und an seltenen Krankheiten erkrankter Patienten, die seit dem 1. April 2007 auch möglich ist. Die Genehmigung Ihrer Behörde zum Betrieb von ambulanten Pra
xen an Krankenhäusern für diese Patienten steht noch aus. Ich glaube, dass das ein sehr wichtiger Bereich ist, gerade schwerstkranken, krebskranken Patienten eine Behandlung am Krankenhaus ihres Vertrauens auch weiterhin zu ermöglichen. Ich hoffe, dass sich da einiges tun wird. Soweit möchte ich zunächst einmal mit meinen Ausführungen enden. - Danke.
Vielen Dank. Ich hoffe, dass diejenigen, die den Saal verlassen, jetzt nicht aus Protest "eine Rauchen" gegangen sind.
Spaß beiseite. Da es alle Fraktionen betrifft, kann man sich, glaube ich, solche Anmerkungen erlauben. Es kommt in diesem Hause wahrscheinlich nicht allzu häufig vor, dass die Opposition einen Antrag der Mehrheitsfraktion zur Debatte anmeldet, ihn höchstwahrscheinlich loben und für gut befinden und im Anschluss an unsere Beschlussfassung auch noch für eine gesellschaftliche Akzeptanz werben wird. Das liegt mit Sicherheit daran, dass das Thema Nichtraucherschutz in der Vergangenheit quer durch alle Fraktionen, bis hin zum Bundestag kontrovers diskutiert wurde.
Wenn wir an die Diskussionen vor einem halben Jahr denken und die Befürworter und Gegner einer gesetzlichen Regelung quasi interfraktionell aufgeteilt hätten, hätten wir wahrscheinlich die Sitzordnung in diesem Hause vollkommen neu zusammenstellen können.
Intensive Beratungen führen aber auch zu neuen Erkenntnissen und beeinflussen die Meinungsfindung in diesem Hause durchaus, was bei dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf und seiner Entstehung sehr gut nachvoll
ziehbar und auch ein glückliches Stück Parlamentsgeschichte - wenn man das schon so sagen kann - ist.
Der Gesundheitsausschuss hat im September des vergangenen Jahres auf der Grundlage eines GAL-Antrags das erste Mal eine Expertenanhörung zum Thema Nichtraucherschutz durchgeführt. Es gab intensive Diskussionen zu unterschiedlichen Bereichen, es wurden neben medizinischen Fragen der Gesundheitsgefährdung durch das Passivrauchen auch die unterschiedlichen Möglichkeiten eines konsequenten Nichtraucherschutzes - von freiwilligen Selbstverpflichtungen bis hin zu gesetzlichen Regelungen - erörtert und unterschiedliche Schutzmöglichkeiten in Bezug auf verschiedene Personengruppen wie Arbeitnehmer und Kinder diskutiert. Wir hatten bei der Anhörung hochrangige Experten und wir alle haben die Diskussionen als sehr interessant empfunden und sie haben uns in unserer Meinungsbildung, die sich im Laufe der Beratungen entwickelt hat, stark unterstützt.
Das Ergebnis der Beratung war, dass ein konsequenter Nichtraucherschutz unterhalb einer gesetzlichen Ebene kaum zu erreichen ist. Aufgrund der durch das Passivrauchen verursachten erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind alle Fraktionen zu dem Ergebnis gekommen, dass hier eine gesetzliche Regelung geboten scheint. Es hat im Vorwege sehr unterschiedliche Auffassungen gegeben. Viele sagten, es muss möglich sein, nicht alles gesetzlich zu regeln. Aber wir haben gesehen, dass ein wirklich guter Nichtraucherschutz mit Selbstbindungen und gutem Zureden leider nicht durchführbar ist.
Die SPD-Fraktion hat daraufhin einen ersten Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz vorgelegt. Die CDUFraktion hat sich in diesem Bereich nicht lumpen lassen und im Mai dieses Jahres einen relativ lange angekündigten, jetzt aber vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Wir haben die unterschiedlichen Drucksachen - zwei Gesetzentwürfe und einen zusätzlichen Antrag der GALFraktion - in einer weiteren Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss noch einmal beraten. Übrig geblieben ist im Rahmen dieser Beratung der CDU-Antrag. Die anderen Fraktionen haben ihre Anträge zurückgezogen. Das erfolgte mit einem gewissen pragmatischen Realismus - das ist verständlich, wenn man die Mehrheitsverhältnisse in diesem Hause kennt -, aber auch, weil der Gesetzentwurf sehr sauber ausgearbeitet ist und - auch wenn wir unterschiedliche Zusatzanträge gestellt haben - eine sehr gute Beratungsgrundlage darstellt.
Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, werden wir in Hamburg über einen sehr umfangreichen Nichtraucherschutz verfügen. Das Rauchen wird dann in öffentlichen Gebäuden, in Krankenhäusern, Schulen, Einkaufszentren und vielen anderen Gebäuden nicht mehr gestattet sein. Das allein wird kein großes Problem sein. In vielen Bereichen, die ich eben genannt habe, ist das Nichtrauchen schon Realität und in großen Teilen auch akzeptiert. Zurzeit erhitzen sich die Gemüter noch bei der Umsetzung des Nichtraucherschutzes in Restaurants und in Gaststätten. Wir Gesundheitspolitiker haben in der Vergangenheit sehr viele Mails und Zuschriften bekommen. Wir haben uns aber durchgerungen, denn auch die SPD-Fraktion war zuerst gespalten, ob ein gesetzliches Rauchverbot in Restaurants und Gaststätten notwendig ist. Auch bei der CDU-Fraktion hat es - Herr Krüger wird mit Sicherheit darauf eingehen - eine geänderte Meinungsfindung gegeben. Wir haben aber gesehen, dass das gesundheitliche Risiko sehr hoch ist. Jährlich sterben über 3300
Menschen nur an den Folgen des Passivrauchens. Wir haben auch gesehen, dass freiwilligen Selbstverpflichtungen in der Gastronomie, sofern sie überhaupt eingegangen wurden, nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben. Das betraf ohnehin nur die DEHOGA-Mitglieder. Viele Gaststätten haben selbst das, was die DEHOGA angeboten hatte, nie für sich akzeptiert, sodass jetzt die Umsetzung im Prinzip gesetzlich geregelt werden sollte.
Selbstverständlich kann und will niemand das Rauchen komplett verbieten. Das ist logisch. Zigaretten sind Genussmittel - wir können als Gesundheitspolitiker natürlich auch Suchtmittel sagen -, die eine sehr lange Tradition haben. Jeder muss natürlich die Entscheidung, ob er rauchen möchte oder nicht, für sich persönlich treffen.
Der Gesetzentwurf sieht deswegen natürlich vor, dass die Möglichkeit besteht, Raucherräume zu schaffen und dort das Rauchen weiterhin zu ermöglichen. Nur eines soll es in Zukunft nicht mehr geben, dass die Raucher entscheiden, ob der Nichtraucher passiv rauchen muss. Das ist bisher die Regel. Jeder darf für sich persönlich entscheiden, aber jeder muss persönlich damit umgehen und darf den anderen nicht beeinträchtigen. Es ist sehr wichtig, dass man dieses Grundprinzip versteht und akzeptiert, um ein Nichtraucherschutzgesetz für sich persönlich annehmen zu können.
Wie bereits erwähnt, haben wir das Thema sehr sorgsam beraten. Unabhängig von der grundsätzlichen Zustimmung, die wir haben, haben wir natürlich noch einen Nachbesserungsbereich gesehen. Alle drei Fraktionen haben Zusatzanträge eingereicht. Wir sind der Meinung, dass ein Rauchverbot explizit im Rathaus bestehen sollte. Es gab Uneinigkeit, ob die jetzige Gesetzesformulierung auch das Rathaus betrifft. Wir meinen, wir Parlamentarier sollten so klug sein, dass wir uns selbst binden und im Rathaus nicht mehr rauchen, besonders nicht in den Aufgängen zur Besuchertribüne. Das würde in Zukunft ein schlechtes Bild auf dieses Haus werfen.
Des Weiteren sind wir der Meinung, dass es Gesetzeslücken im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs gibt. Auch Spielplätze sollten im Prinzip rauchfrei sein, weil hier die Gefahr einer Vergiftung besteht, wenn Kippen im Sand liegen und Kinder sie in den Mund nehmen.
Wir haben auch noch Änderungen im Bereich der Bußgeldregelungen vorgesehen. Ich habe gesehen, dass die CDU-Fraktion zu einer neuen Auffassung gekommen ist. Das halten wir für sehr wichtig. Sie hatte bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot eine gebührenfreie Verwarnung vorgesehen. Das hätte bedeutet, dass jede erste Zigarette erst einmal umsonst geraucht werden kann, denn bei der ersten muss man kein Bußgeld zahlen, und die zweite verkneift man sich dann. Das fanden wir sehr unglücklich, aber Sie haben jetzt einen Ergänzungsantrag gestellt, der klarstellt, dass das im Prinzip nicht so sein kann.
Ich möchte noch einen Bereich ansprechen, der mir persönlich sehr am Herzen liegt und den wir auch in den Beratungen erörtert haben. Es ist die Frage, wie es Kindern im privaten Bereich ergeht. Wir sind zu der Auffassung gekommen, dass dieser gesetzlich nicht regelbar ist. Es hilft im Prinzip nur ein Appell an die Vernunft von Eltern, das Rauchen im häuslichen Bereich und auch im Kraftfahrzeug, wenn Kinder anwesend sind, zu unterlassen. Es gibt kein Gesetz, das regeln kann, dass man zu
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Hause oder im Kraftfahrzeug nicht mehr rauchen darf, aber es ist natürlich selbstverständlich, dass man es nicht tun sollte, wenn Kinder anwesend sind.
Ich möchte eine Initiative der Gesundheitssenatorin begrüßen. Ich bin ein wenig traurig, dass die Gesundheitsbehörde bei dieser Debatte nicht vertreten ist. Trotzdem möchte ich die Initiative loben, die die Gesundheitssenatorin gemeinsam mit dem ADAC gestartet hat. Sie appellieren an Eltern, im Kraftfahrzeug nicht zu rauchen. Ich würde mich freuen, wenn die Presse morgen - sie ist jetzt nicht mehr im Hause vertreten, aber es gibt ja technische Möglichkeiten, dieser Debatte trotzdem zu folgen - nicht nur Artikel darüber bringt, wo man in Zukunft nicht mehr rauchen darf, sondern auch den Hinweis gibt, wo man nicht rauchen sollte, das heißt, in Anwesenheit von Kindern. Es würde diese Debatte etwas ausgewogener gestalten, wenn man in der Öffentlichkeit dafür wirbt. Andere Möglichkeiten haben wir nicht.
Ich kann schon fast sagen, danke für den Applaus, weil das eigentlich meine letzten Worte waren. Ich bin gespannt, wie die Debatte weiterhin verlaufen wird. Ich erwarte keine großen Überraschungen mehr, aber man weiß nie, was noch passiert. Ich denke, dass wir etwas Gutes auf den Weg bringen werden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dies ist heute der letzte Debattenpunkt und vielleicht genau der richtige Zeitpunkt, um dieses sehr ernste Thema fernab von jeglichem Populismus und Schaukämpfen zu debattieren.
"Lieben Sie Kinder mehr als ihnen lieb ist?" ist das Motto einer Kampagne, mit der seit 2005 Teilnehmer einer Studie an der Berliner Charité-Klinik gesucht werden, mit der Sexualmediziner Kindesmissbrauch vorbeugen wollen. Männer mit pädophilen Neigungen sollen in einer Verhaltenstherapie lernen, ihre sexuellen Gefühle so weit zu beherrschen, dass sie keinen Missbrauch an Kindern begehen, denn die Neigung zur Pädophilie - davon gehen die Wissenschaftler aus - manifestiert sich in der Pubertät, ist nicht heilbar und soll immerhin 1 Prozent der männlichen Bevölkerung betreffen.
Diese vorbeugende Therapie dient dem Opferschutz, indem Taten erst gar nicht begangen werden; das ist ein ganz wichtiger Punkt. Sie wird deshalb nicht nur von der VolkswagenStiftung mit einer sehr hohen Summe - ich meine über 500.000 Euro - bezuschusst, sondern auch vom Weißen Ring und von der Stiftung Hänsel + Gretel unterstützt. Problem dieses weltweit ersten Forschungsprojekts ist, dass es sich auf Berlin beschränkt, Anfragen jedoch aus dem gesamten Bundesgebiet und auch aus den europäischen Nachbarländern Schweiz und Österreich vorhanden sind. Das Problem ist also, dass die Nachfrage nach Therapieplätzen von potenziellen Tätern, von Menschen, die sich selbst als gefährdet erkennen, ihre pädophilen Neigungen auszuleben, weitaus größer ist als die zur Verfügung stehenden Plätze.
Unsere Fraktion möchte deshalb mit diesem Antrag bewirken, dass auch in Hamburg ein entsprechendes Angebot an Therapieplätzen verfügbar ist. Wir wissen, dass das Berliner Projekt in seiner weiteren Finanzierung gefährdet ist. Die Finanzierung ist nur bis November dieses Jahres sichergestellt. Unabhängig von dieser Frage, die wir in diesem Parlament nicht klären können, ist es jedenfalls für unsere Fraktion - ich denke, auch für das ganze Haus - sehr wichtig, dass auch in Hamburg ein entsprechendes Angebot besteht, um letztendlich zu verhindern, dass Kinder Opfer werden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Senatorin, an erster Stelle kann ich meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass Sie zu so fortgeschrittener Debatte des Einzelplans 4 überhaupt noch anwesend sind.
Im Ausschuss haben Sie diese Geduld jedenfalls nicht aufgebracht. Ich habe mir auch noch einmal kurz die Mühe gemacht, zu schauen, wie denn überhaupt …
Ich bin beim Thema, nämlich der Bilanz des Senats im letzten Jahr.
… welchen Stellenwert die Gesundheitspolitik überhaupt hatte. Bei insgesamt neun Ausschusssitzungen war der Senat leider nur dreimal vertreten. Es tut mir leid, ich muss es an dieser Stelle einmal rügen. Herr Krüger, ich habe nachgezählt. Ich habe den Zettel auch dabei, wir können ihn nachher durchgehen.
Insofern haben wir jetzt Gelegenheit, die gesundheitspolitischen Themen der Stadt zu erörtern. Wir durften sie ja schon den Vorworten des Einzelplans 4 entnehmen. Sie führen dort aus, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst, Präventions- und Früherkennungsmaßnahmen, Hilfs- und Beratungsangebote und die Bereiche Sucht- und Aids
prävention in Hamburg gestärkt werden sollen, das ganze natürlich unter dem wunderbaren Deckmantel der Familienfreundlichkeit. Wir hatten es eben schon. Dann erzählen Sie noch ein bisschen zum Verbraucherschutz. Die öffentlichen Krankenhausinvestitionen sind fast schon ein Haushaltsklassiker in der Gesundheitspolitik.
So weit, so gut, das ist alles relativ unspektakulär. Man könnte meinen, es wäre fast schon unpolitisch. Die politische Diskussion, denke ich, beginnt wohl erst damit, dass wir die tatsächlichen Gegebenheiten ihrer Ankündigung gegenüberstellen und betrachten, was Sie alles eventuell nicht tun oder was Sie uns auch verschweigen. Ich hatte es erwähnt und, wie gesagt, Sie haben es selber in der Vergangenheit erwähnt: Der Öffentliche Gesundheitsdienst, das Flaggschiff des Senats – jedenfalls nach Selbstauskunft in diesem wunderbaren Einzelplan 4 zum Thema Gesundheit. Dabei ist es Ihnen noch nicht einmal gelungen, die im Kinderbetreuungsgesetz geregelten Früherkennungsuntersuchungen zeitgerecht umzusetzen. Da mussten meine Kolleginnen, Frau Dr. Hilgers und Frau Veit, Ihnen noch relativ schnell auf die Sprünge helfen, während Sie noch von Modellprojekten in Bergedorf schwärmten und zugeben mussten, dass ansonsten gar kein Personal für diesen ganzen Krimskrams vorhanden ist, obwohl es schon längst das Gebot der rechtlichen Umsetzung gab. – Schade.
Wo wir schon beim Personal sind: Das ist in den Bezirken auch im Öffentlichen Gesundheitsdienst in den vergangenen fünf Jahren Ihrer Regierungszeit konsequent abgesenkt worden. – Herzlichen Glückwunsch. Entsprechend waren Sie noch nicht einmal in der Lage, Auskunft darüber zu erteilen, welche Aufgaben der ÖGD mit welchen Personalschwerpunkten überhaupt wahrgenommen hat. Ich frage mich, wie Sie Ihre angekündigten Schwerpunkte und Steuerungen in diesem Bereich überhaupt umsetzen wollen. Ich bin sehr gespannt. Wir werden es weiter verfolgen.
Betrachten wir Ihre weiteren angeblichen Schwerpunkte bei den Zuwendungen. Hilfs- und Beratungsangebote sowie Sucht- und Aidsprävention sollen gestärkt werden. Wirklich ausbauen tun Sie die Zuwendungen in dem Bereich in zwei Dingen, nämlich in der Schwangerschaftskonfliktberatung und bei den Familienhebammen. Zu den Familienhebammen brauche ich, glaube ich, hier nichts mehr zu sagen. Das wurde diskutiert. Es ist schade, dass Sie sich bei der Konfliktberatung wirklich noch selbst lobhudeln. Sie erhöhen diesen Ansatz um 50 000 Euro, und das Ganze aufgrund gesetzlicher Vorgaben. Da empfehle ich Ihnen zu den Haushaltsberatungen: Tun Sie einfach Gutes und schweigen Sie dazu. Das wäre eher nur peinlich.
Der Bereich Drogen und Sucht wurde bereits in der Vergangenheit zusammengespart. Das verschweigen Sie natürlich. Jegliche Aktivität, die hier hervorgehoben wird, verkaufen Sie als Erfolg und Tätigkeit des Senats. Wohlgemerkt, die Vergangenheit blenden Sie dabei leider ein bisschen aus. Den wahren Klopfer leisten Sie sich aber doch im Bereich der Aidsprävention – wie ich eingangs sagte, ein angeblicher Schwerpunkt des Senats. Da muss man sich wirklich vor Schwerpunkten dieser Stadt fürchten.
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Nicht nur, dass Sie hier bereits in der Vergangenheit das Streichkonzert haben erklingen lassen, nicht nur, dass es im kommenden Haushalt lustig weitergehen soll, indem Sie dem Magnus Hirschfeld Centrum 25 Prozent seiner Zuwendungen kürzen, jetzt adjutiert Ihnen auch noch die CDU-Fraktion mit dem einzigen Antrag, den Sie überhaupt im Bereich der Gesundheitspolitik vorzubringen hat, und sieht eine nochmalige Absenkung der Mittel des MHC vor. Wir haben hier eine Absenkung um 50 000 Euro von 132 000 auf 82 000 Euro. Das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen.
Ich kann Ihnen nur eins mit auf den Weg geben: Vergessen Sie Ihr eigenes Klientel nicht, auch wenn es ein ungeliebtes Kind ist.
Ja, aber Sie sollten darüber nachdenken.
Es ist letztendlich nicht unser Problem.
Dagegen geht es dem Verbraucherschutz fast schon gut. Trotz Gammelfleischskandalen quer durch die Republik gibt es in Hamburg ein lustiges "Weiter so". Die staatlichen Untersuchungen von Lebensmittelproben können schon einmal drei Monate dauern. Aber der geübten Hausfrau fällt es natürlich auf, dass das Roastbeef grün ist. Von daher gibt es auch hier in Hamburg keine Gefahr im Verzug.
Nein, keine Ahnung.
Die Beanstandungen des Rechnungshofes, die wir in der Vergangenheit hatten, werden auch nicht umgesetzt. Insofern sind wir als SPD-Fraktion – und Frau Dr. Schaal wahrscheinlich erst recht – schon froh, dass die Mittel der Verbraucherzentrale nicht noch weiter abgesenkt werden.
Ja, hurra. Das muss man Ihnen dann schon fast zugute halten.
Aber ich möchte ganz gerne einmal die von Ihnen selbst im Einzelplan 4 benannten Schwerpunkte verlassen und die weiteren Baustellen der Gesundheitspolitik in dieser Stadt mit Ihnen anschauen. Na, wer kommt jetzt? – Der LBK, auch eines Ihrer ungeliebten Kinder, beim Wähler dafür noch sehr gut in Erinnerung. Der Deal scheint gelaufen, der Scherbenhaufen wird anscheinend immer größer. Was geblieben ist, sind die Geister, die Sie riefen. Die sind da. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sind in Hamburg eingeleitet worden. Das ist unangenehm, weil der Verdacht vorliegt, dass beim Verkauf eben doch nicht alles mit rechten Dingen zuging. Diskussionen um Stellenabbau kurz vorm Fest machen sich auch nicht wirklich gut und zeugen von einem gewissen Bild eines Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern, bei dem man von Fürsorgepflicht eigentlich nicht mehr sprechen kann.
Ich denke auch, Ihre Verweigerungshaltung im Ausschuss, die wirtschaftliche Situation des LBK zu erörtern, führt in dieser Stadt jedenfalls nicht dazu, dass die Men
schen und auch die Beschäftigten ein Vertrauen in dieses Unternehmen gewinnen können. Da freuen wir uns schon fast auf die immer noch ausstehende Verlagerung der Konzernzentrale nach Hamburg. Man kann nur hoffen, dass eine gewisse Nähe auch eine gewisse Betroffenheit schafft und es vielleicht letztendlich zu einem Umdenken bei den handelnden Akteuren führt.
Umdenken ist dann aber auch das Stichwort. Ich denke, dass in Anbetracht der jetzt anstehenden Entwicklungen auch in Hamburg vielleicht der Senat noch einmal ein Umdenken in Erwägung ziehen sollte. Deswegen können wir nur dem GAL-Antrag folgen. Auch wir als SPD fordern Sie auf: Stoppen Sie den Vollzug der letzten Transaktion bis zur Klärung der bestehenden Vorwürfe. Ich denke, das wäre ein sachgerechter Umgang mit dem ganzen Verfahren. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
Aber es gibt natürlich noch mehr Baustellen in der Gesundheitspolitik. Ich möchte noch zwei Punkte erwähnen. Einer davon ist die Heroinstudie. Hier ist es Ihren Kollegen im Bund gelungen, einen ziemlichen Scherbenhaufen anzurichten. Aus ideologischen Gründen wird die medizinisch kontrollierte Abgabe an Schwerstabhängige nicht fortgeführt werden können, obwohl die Ergebnisse der auch in Hamburg durchgeführten Studie positiv sind. Wohlgemerkt, es geht hier nicht um Diskussionen über die Freigabe von Drogen, sondern um die Zulassung eines Medikamentes für jene Menschen, die anders nicht mehr erreichbar sind, wo quasi Ultima Ratio gefragt ist.
Wir alle wissen, dass der Hamburger Senat dabei eine relativ ausgewogene Position vertritt.
Sie haben sich in der Vergangenheit entsprechend geäußert. Wir nehmen Sie beim Wort. Wir nehmen Sie auch ernst, wir möchten Sie hier unterstützen. Wir schlagen eine entsprechende Bundesratsinitiative vor und würden uns freuen, wenn wir die Sache auch gemeinsam im Sinne unserer Stadt weiter bewegen könnten.
Zum Schluss noch ein Punkt, den ich nicht unerwähnt lassen möchte: Der Nichtraucherschutz. Hierzu möchte ich kaum noch etwas sagen. Was uns aus Berlin geboten wird, haut mich wirklich vom Hocker, um es kurz zu fassen. Damit bin ich nicht zufrieden. Ich bin relativ gespannt, was uns morgen ereilen wird. Eins wird jedenfalls sicher sein: Wenn wir das Thema hier erörtern, dann könnten wir die Sitzplätze quer durch alle Fraktionen neu verteilen. Das ist vollkommen klar. Es wird allerdings so sein, dass mit Sicherheit der Hamburger Senat in die Pflicht genommen wird, entsprechende Maßnahmen auch hier umzusetzen, wenngleich ich mir ein Bundesgesetz wünsche. Wir werden genau schauen, wie der Senat es angeht, ihre Position auch im Sinne einer familienfreundlichen Stadt genau verfolgen, Sie aber selbstverständlich auch dabei unterstützen, wenn es gute Maßnahmen sind, die Sie einleiten würden. – Vielen Dank.
Mich würde interessieren, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, einer Firma die Berechtigung zum Krankentransport überhaupt zu entziehen.
Prüft der Senat aufgrund dieser Kriterien, ob es berechtigt wäre, der Firma Medicent die Berechtigung zum Krankentransport zu entziehen?
Sofern die Kriterien nicht erfüllt sind, wofür es deutliche Anhaltspunkte gibt, da Ihre Behörde dem Unternehmen die weitere Ausbildung untersagt hat, wäre zu prüfen, ob auch die Berechtigung zum Transport an sich – nicht nur die Ausbildung – zu untersagen ist. Da würde mich interessieren, ob dieses erfolgt beziehungsweise ob dieses geprüft ist.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Krüger, um das Ergebnis vorwegzunehmen: Ihr Antrag ist eine gute Sache und wir werden dem mit Sicherheit gern zustimmen. Er greift die Informationskampagne "Organspende schenkt Leben" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf. Wie Sie sagten, sind es ungefähr 70 Prozent der Bundesbürger, die im Prinzip zum Organspenden bereit sind, aber nur ein ganz geringer Teil hat sich tatsächlich zum Thema Organspende geäußert oder trägt diesen Ausweis sogar mit sich. Wenn es dann zum Ernstfall kommt, sind es die Angehörigen, die anstelle und im Sinne des Verstorbenen die Entscheidung zu treffen haben. Ich denke, das machen sich viele nicht leicht, können sich viele nicht leicht machen und kann natürlich zu einer ernsten Belastungsprobe für diese Menschen werden.
Umso wichtiger ist es natürlich, selbst zu Lebzeiten zu einer Entscheidung zu kommen und diese auch entsprechend zu dokumentieren. Aber ich glaube, dass gerade darin auch das Problem liegt, denn dass wir alle einmal sterben werden, ist jedem hier ziemlich klar. Aber sich im Sinne von Organspenden konkret mit seinem eigenen Tod – mit der Verteilung der Organe, die dann vielleicht von einem übrig bleiben – auseinander zu setzen, erfordert noch einen Schritt, der ein bisschen weiter geht als die Erkenntnis allein, dass alles Leben endlich ist. Das ist das Problem. Darüber muss man hinwegkommen, da muss man auch ein bisschen über seinen Schatten springen, den Ausweis nehmen und ihn ausfüllen.
Mir sei an dieser Stelle ein Hinweis gestattet: Die Organspenderausweise sind auch dazu da zu dokumentieren, wenn man gegebenenfalls nicht mit einer Entnahme einverstanden ist. Es ist also keine Einbahnstraße, es ist auch keine Entscheidung für die Ewigkeit, sie ist reversibel und man kann sie in eigenem Sinne auch treffen. Letztendlich muss sich natürlich jeder vor Augen halten, wie glücklich er wäre, wenn er selbst in der Situation wäre, aufgrund von beispielsweise Nierenversagen oder eines Herzfehlers auf ein Spenderorgan angewiesen zu sein. Ich glaube, dann wirft man schnell alle Bedenken über Bord und sagt natürlich, ja, ich wäre froh, wenn ich
dieses lebensrettende Organ bekäme. Das sollte Grund genug sein für uns, unsere Entscheidung zu überdenken und überhaupt eine Entscheidung zu treffen.
Wir stimmen Ihrem Antrag deswegen natürlich sehr gern zu und ich bin zufrieden zu hören, dass Sie hier ein paar Organspenderausweise hinlegen werden. Ich dachte eigentlich, ich komme heute in den Plenarsaal und wir haben alle schon ein kleines Paket auf dem Tisch liegen. Das war nun nicht so, aber ich habe gemerkt, sie werden das nachbessern und das ist auch prima.
Ein weiterer Hinweis sei mir noch an dieser Stelle erlaubt: Jede Kampagne ist natürlich nur so gut, wie sie transportiert wird. Dazu brauchen wir natürlich auch unsere Medien. Nun bin ich gespannt, wie morgen diese Debatte, die in den Medien vielleicht aufgefangen wurde, wiedergegeben und an die Bevölkerung appelliert wird, um sich dieses Themas anzunehmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Martens, da haben Sie uns aber einen mit auf den Weg gegeben. Ich bin erstaunt. Aber um es vorwegzunehmen, wir wollen Ihrem Antrag zustimmen.
Warten Sie ab. Ich bin gespannt, ob Sie am Ende auch noch klatschen. Wir werden diesem noch einmal zustimmen.
Bereits im November – Sie haben darauf hingewiesen – haben wir in diesem Hause einen Antrag zum Thema 10oKUNST debattiert und beschlossen. Ich nehme an, dass wir ihn als Leitantrag zu dieser Thematik bezeichnen können. Leider waren Sie auch damals nicht willens, Ihren Leitantrag an den Ausschuss zu überweisen.
Nun stellt sich heraus, dass das wohl ein Fehler war, denn Sie haben jetzt einen weiteren Antrag – man könnte ihn als Folgeantrag 1 beziffern – vorgelegt. Ich finde es ein bisschen merkwürdig, dass Sie dieses an sich gute Thema jetzt scheibchenweise à la Salami-Taktik durch die Lande tragen. Im November haben Sie mit der Zustimmung des ganzen Hauses den Senat aufgefordert, die kulturellen Einrichtungen entlang des zehnten Längengrades unter dem Titel 10oKUNST zu vernetzen, zu vermarkten und via HafenCity über die Elbe zu tragen. Sie waren nicht bereit, dieses im Ausschuss zu diskutieren. Nun, vier Monate später, wollen Sie per bürgerschaftlichem Beschluss die Kulturbehörde auffordern, im Rahmen von 10oKUNST einen Künstlerwettbewerb durchzuführen, der diese verlängerte Kunstmeile gestalten soll. Im Prinzip ist das nichts anderes als das behördliche Abarbeiten unseres bereits beschlossenen Antrages hier in der Bürgerschaft.
Ich möchte an dieser Stelle deutlich sagen, dass ich ein Vorgehen in dieser Art und Weise parlamentarisch nicht für würdig halte, auf die inhaltliche Diskussion im Ausschuss zu verzichten und das Verwaltungshandeln der Kulturbehörde via Bürgerschaftsantrag oder via weiterer Bürgerschaftsanträge hier abzuarbeiten und quasi die Pressearbeit für die Kulturbehörde zu ersetzen. Das finde ich relativ schade. Da sollte auch die Zusammenarbeit der Behörde und Ihrer Fraktion, die deutlich in Ihrem Redebeitrag herauskam, ihre gewissen Grenzen haben. Ich finde es sehr ärgerlich.
Wir fordern Sie daher nochmals auf, sich der Diskussion dieses Themas zu stellen, einer Ausschussüberweisung heute vielleicht zuzustimmen und es zu unterlassen, die Umsetzung der Bürgerschaftsbeschlüsse in dieser Art
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und Weise zu publizieren, denn die Kunst und die Kultur entlang des zehnten Längengrades – wo immer der verlaufen mag –
entsteht nicht durch die CDU-Bürgerschaftsfraktion und durch Ihre Debattenbeiträge, sondern sie entsteht und lebt durch die Kulturszene in Hamburg und mit dieser muss der Dialog gesucht werden. Das kann nicht hier im Plenum passieren, das muss in der Öffentlichkeit und auch in den Ausschüssen passieren. Von daher würde ich Sie noch einmal bitten, einer Überweisung an den Ausschuss zuzustimmen, damit wir dieses wichtige Thema angemessen debattieren können. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Weinberg, die Anmeldung eines Themas für die Aktuelle Stunde ist nicht immer so einfach, schon gar nicht, wenn man in der Regierungsverantwortung steht und es anscheinend eine der Hauptaufgaben ist, gewisse unbeliebte Themen zu umschiffen. Dann muss ab und zu wieder der Länderfinanzausgleich herhalten. Eine solche Debatte haben wir heute wohl.
Auch wir freuen uns, dass Hamburg stabile Steuereinnahmen verzeichnen kann. Hamburgs Wirtschaft und damit auch seine Steuerstruktur ist besser als die Mehrzahl der anderen Bundesländer. Das kommt aber nicht über Nacht, sondern das ist das Ergebnis einer jahrzehntelangen guten Wirtschafts- und Strukturpolitik in Hamburg.
Den Strukturwandel vom Werften- und Industriestandort zu einer Dienstleistungs- und Handelsmetropole und auch zu einer Medienstadt haben nicht Sie, sondern Ihre sozialdemokratischen Vorgänger im Amt erreicht.
Den Boom im Hafen, den Aufstieg Hamburgs zu einem bedeutenden Standort der Luftfahrtindustrie hat auch nicht Herr Uldall erreicht, sondern das war im Wesentlichen das Werk von Thomas Mirow. Dafür, dass Sie das Projekt HafenCity weiterführen dürfen, erwarte ich immer noch ein lautes Danke. Ich habe es von Ihnen noch nicht vernehmen können.
Es ist klar, die hohen Zahlungen in den Länderfinanzausgleich belasten Hamburg. Auch das ist nicht erst seit gestern so. Für 2004 haben wir wieder Höchstzahlen erreicht; Sie haben die Zahl genannt: Circa 687 Millionen Euro. Den letzten Höchststand hatten wir im Jahr 2000 mit 555 Millionen Euro; 2002 waren es nur 173 Millionen Euro. Sie melden leider erst heute das Thema "Hamburgs erfolgreiche Politik wird bestraft" an und machen hier eine Lobhudelei auf den Senat. Das
haben Sie in der vorherigen Debatte getan und jetzt jammern Sie über die Zahlungen. Es ist eigentlich schade, dass Ihnen das nicht bereits im Jahre 2000 eingefallen ist, als diese Stadt noch sozialdemokratisch regiert wurde. Da hätte ich dann auch gern einige Worte dazu gehört, warum Hamburg eigentlich zahlen muss.
Das ist gar nicht so lange her. Denn Politik wird nicht in zwei Jahren geschaffen, nicht durch irgendwelche Leuchttürme oder Luftblasen, sondern Politik ist ein kontinuierlicher Prozess. Das werden Sie merken, aber vielleicht auch nicht, weil Sie beim nächsten Mal keine Gelegenheit mehr dazu haben werden.
Im Jahre 2002 gingen die Zahlen im Länderfinanzausgleich wieder runter. Eigentlich schade, dass Sie das Thema damals nicht angemeldet haben
und vielleicht von einer schlechten Politik und von schlechten Taten des von-Beust-Senats ausgegangen sind. Heute mussten wir uns etwas über eine erfolgreiche Politik anhören. Jedenfalls lautete die Überschrift dieser Debatte so. Sie haben leider nicht anhand Ihrer Überschrift debattiert, sondern über irgendwelche Strukturgeschichten über den Länderfinanzausgleich erzählt, die dieses Parlament nicht so richtig wachgerüttelt haben. Ihre schlechte Politik in dem Bereich und die niedrigen Zahlungen in den Länderfinanzausgleich haben sich insofern gelohnt, als wir weniger zahlen mussten.
Richtig interessant wird es aber, wenn man sich den Haushaltsplan-Entwurf 2005/2006 anschaut. Dort rechnen Sie wieder mit sinkenden Zahlungen in den Länderfinanzausgleich. Ihre erfolgreiche Politik scheint also Silvester von Sekt in Selters überzugehen. Oder wie erklären Sie sich den abrupten Abbruch Ihrer so erfolgreichen Politik über den kommenden Jahreswechsel?
Die Erläuterung ist relativ einfach. Da muss man sich nur die Presseerklärung der Finanzbehörde ansehen. Die Steigerung beim Länderfinanzausgleich 2002 ist allein die Folge von zwei steuerlichen Sondereffekten. Das hat also nichts zu tun mit toller Politik in Hamburg.
In den Folgejahren sollen die Zahlen nicht nur deshalb sinken, sondern weil Sie mit steigenden Einwohnerzahlen rechnen, die der Stadt beim Länderfinanzausgleich zugute kommen sollen. Ob sich das allerdings realisieren lässt, sei dahingestellt. Ihre Schulsenatorin arbeitet gerade daran, dass die Familien mit Kindern diese Stadt eigentlich nur noch verlassen können.
Ich rate Ihnen dringend – vielleicht kann sich Herr Tants in der folgenden Debatte entscheiden, falls er sie noch führen möchte –,
sich zu entscheiden, nun ob es Sondereffekte sind, die dem Länderfinanzausgleich zugute kommen, oder sind es strukturelle Effekte, die beim Länderfinanzausgleich zu veranschlagen sind. Wenn das der Fall ist, dann sollten
Sie Ihre für 2005/2006 prognostizierten Zahlen im Haushaltsplan-Entwurf richtig veranschlagen. Das führt natürlich dazu, dass Sie Ihren ausgeglichenen Betriebshaushalt 2006 wohl nicht erreichen können. Bekennen Sie hier Farbe, seien Sie ehrlich und sagen Sie uns, woran es liegt. Entweder sind es strukturelle Effekte – dann setzen Sie die Zahlen des Haushaltsplan-Entwurfs richtig fest – oder es sind Sondereffekte. Aber dann geben Sie zu, dass es nicht an Ihrer Politik liegt.
Dass Sie zu guter Letzt auch noch Ihre selbst gesteckten Ziele wieder einmal nicht erreichen, das sollte man hier auch noch benennen.
Sie wollen das Defizit durch Vermögensveräußerungen decken. Das ist wieder einmal eine Bankrotterklärung für jeden Finanzsenator.
Wir werden hören, was uns Herr Peiner dazu sagen wird. – Danke.