Doppelte besser im Bereich der Sozialtherapie als im Regelvollzug. Das heißt, wer mehr in die Sozialtherapie investiert, der wird einen besseren Opferschutz ernten und deshalb muss da mehr passieren als das bisher der Fall ist.
Wir schlagen deshalb - und das werden wir vielleicht nachher diskutieren, wenn es um das Thema Strafvollzugsgesetz geht - vor, dass Sie ein bisschen von den Bayern lernen sollten. Das Justizministerium in Bayern hat interessanterweise vorgeschlagen, dass ab 2012 in der Regel Gewaltstraftäter auch in die Sozialtherapie kommen sollen. Das haben Sie in Ihrem Strafvollzugsgesetzentwurf nicht geschrieben. Sie sind auf dem jetzigen schlechten Stand stehen geblieben. Es gab keine Weiterentwicklung. Deswegen werden wir darüber noch sehr kritisch mit Ihnen zu diskutieren haben.
Über das Thema Pädophilie und das Projekt, das wir vorschlagen, brauchen wir nicht viel zu diskutieren. Wir hoffen - und dass Sie den Antrag, den wir eingebracht haben, überwiesen haben, ist immerhin ein gutes Zeichen -, dass wir dieses wirklich vorbildliche Konzept der Berliner Charité vielleicht auch in Hamburg anwenden können. Das ist der zweite Punkt. Aber der Punkt geht ein bisschen weiter. Deshalb haben wir auch die Frage an Sie, ob Sie den Antrag wirklich genau gelesen haben, denn wir wollen an der Stelle weitergehen. Die Mitglieder des Gesundheitsausschusses haben vom Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie einen Brief bekommen, in dem das Institut sich zu dem Antrag bezüglich unseres Konzepts für die Erweiterung nach dem Vorbild der Charité geäußert hat. Da haben Sie uns wirklich eine alarmierende Information gegeben, dass nämlich pro Jahr 1.000 Patienten mit sexuellen Störungen abgewiesen werden müssen, weil die Kapazitäten nicht ausreichen. Das ist für eine Stadt wie Hamburg ein wirklicher Skandal, dass 1.000 solcher Menschen, die Probleme haben, die auch Gefahren verursachen können für unsere Stadt, abgewiesen werden müssen, weil die Kapazitäten nicht reichen. Da muss sich dringend etwas tun, meine Damen und Herren.
Bei den forensischen Ambulanzen sind wir völlig d'accord. Wir finden nur, dass es nicht reicht, immer nur zu prüfen, da muss man mal etwas machen. Darauf wird auch meine Kollegin Brinkmann noch eingehen. Auch bei dem Thema der verschärften Führungsaufsicht sind wir nicht weit auseinander.
Wozu ich noch etwas sagen möchte, ist zu dem Thema der Sexualstraftäterdatei, das durchaus die Gemüter bewegt hat. Wir sagen ganz klar, dass es eine strenge, nicht öffentliche, nur für die beteiligten Behörden zugängliche Sexualstraftäterdatei geben darf. Es kann nicht sein, dass solche Täter nach der Haftentlassung melderechtlich irgendwo im Nirwana verschwinden und die Sicherheitsbehörden diese Informationen nicht bekommen. Da kann eine solche Datei hilfreich sein, aber auch da unsere Forderung zu sagen, ob wir das nicht auf besonders gefährliche Gewaltstraftäter erweitern wollen. Das, glaube ich, wäre eine sinnvolle Maßnahme. Eine solche Datei ist rechtlich machbar, sie ist praktisch machbar. Wir wollen keinen Internetpranger. Das sei hier noch einmal klargestellt für die SPD-Fraktion.
Zu der Sicherheitsverwahrung haben Sie schon einige Punkte genannt, bei denen wir gar nicht so weit auseinander sind. Wir finden es übrigens an der Stelle sehr schön, dass Sie einen Antrag, den die SPD schon einmal im März eingebracht hat, noch einmal wiederholen. Wir waren schon im März der Meinung, dass man im Bereich der Sicherungsverwahrung für Jugendliche noch stärker herangehen muss. Insofern haben wir in weiten Teilen eine Möglichkeit, zum Konsens zu kommen. Deshalb ist umso unverständlicher, dass Sie die Anträge nicht in den Ausschuss überweisen wollen, damit wir gemeinsam gucken können, was wir noch besser für den Opferschutz in unserer Stadt tun können. Wir sind dazu bereit. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Als ich zunächst in der Zeitung und dann konkret von Ihrem Antrag erfuhr, habe ich mich gefragt, was der Anlass ist, dass Sie damit die Bürgerschaft behelligen, denn viel Neues steht nicht in Ihrem Antrag. Sie berufen sich zum großen Teil auf Dinge, die überhaupt nur auf Bundesebene geregelt werden können, die Sie zum Teil auch längst gefordert haben und immer wieder fordern, gewissermaßen Ihre Evergreens in der Frage, wenn es um Opferschutz geht. Neue Ideen sind nicht dabei. Soweit überhaupt neue Themen darin stehen, ist es auch nicht Ihre Erfindung. Die Ambulanzen, die Nachsorgemaßnahmen für die Gewaltstraftäter und Sexualstraftäter ist eine Forderung, die sich aus einer bundesgesetzlichen Änderung ergibt. Das Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht fordert die Länder quasi auf, es kann die Länder nicht rechtlich verpflichten, aber es ergibt sich daraus indirekt die Forderung an die Länder, solche Einrichtungen vorzuhalten. Deswegen ist es natürlich höchste Eisenbahn, dass die Justizbehörde handelt.
Ich habe bereits einige Zeit bevor Sie Ihren Antrag auf den Tisch gelegt haben den Senat in einer Schriftlichen Kleinen Anfrage gefragt, wann es endlich soweit ist, dass der Senat die im Strafgesetzbuch vorgesehenen Ambulanzen einrichtet. Es heißt dann, es wird an einem Konzept gearbeitet. Das erstaunt insoweit, als dieses Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht eine durchaus lange Geschichte im Gesetzgebungsprozess hat und auch intensiv mit den Ländern entwickelt wurde. Hamburg kann überhaupt nicht überrascht sein. Ich hätte erwartet, dass in dem Moment, wo der Bundesgesetzgeber sagt, so soll es sein, das Konzept aus der Schublade geholt und unmittelbar umgesetzt wird.
Aber auch wir wollen uns natürlich differenziert verhalten. Und wenn Sie eine Forderung, die quasi eine Selbstverständlichkeit ist, noch einmal zum Antrag erheben, stimmen wir gerne zu. Wir unterstützen die CDU-Fraktion gerne darin, wenn Sie den Senat zum Jagen trägt.
Ähnliches gilt für Ihre Forderung "Sicherheitsmanager". Man kann das so nennen. Wir reden herkömmlich von der Führungsaufsicht. Das, was Sie inhaltlich fordern, ist auch Gegenstand dessen, was im Gesetz zur Reform der
Führungsaufsicht vorgesehen ist, nämlich ein etwas engeres Raster im Rahmen der Führungsaufsicht vorzusehen. Das ist sinnvoll. Das ist auch im Gesetz vorhanden. Es ist auch notwendig, dass das umgesetzt wird. Das ist eine bundesrechtliche Forderung.
Soweit es um die Frage der Sexualstraftäterdatei geht, hat Ihre Forderung zunächst einmal mehr Fragen aufgeworfen, als dass sie durch Ihren Antrag beantwortet worden wären. Denn es bleibt in Ihrem Antrag vollkommen offen, was das eigentlich für eine Datei sein soll. Diese Klarstellung wäre aber insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion notwendig gewesen. Eine Sexualstraftäterdatei, die, wie sie teilweise auch aus der Union gefordert wird, sozusagen den Schutz vor Sexualstraftätern in die Hand der Bevölkerung legt - das kann es nicht sein. Da gibt es in anderen Ländern in Europa und auch in den USA unrühmliche Beispiele. So kann man keine Prävention vor Straftaten schaffen, sondern, wenn überhaupt, kann es nur darum gehen - ich finde die Differenzierung, die die SPD hier gemacht hat, ist sehr vernünftig -, dass durch einen Wohnortwechsel niemand aus der Beobachtung herausfällt. Es kann natürlich nicht sein, dass allein der Wohnortwechsel darüber entscheidet. Warum sollte jemand weniger kontrolliert werden, nur weil er einmal umzieht. Wenn es solche Regelungslücken gibt - insoweit finde ich auch die differenzierte Formulierung in dem SPD-Antrag sehr vernünftig -, dann sollten sie geschlossen werden.
Die wichtige Frage, die offen gehalten wird - das ist vor allem so erstaunlich, weil die forensischen Ambulanzen, wie es in der Fachsprache heißt, diesen konzeptionellen Gedanken so gekonnt aufnehmen -, ist in der Tat die Frage nach der Sozialtherapie. Die Sozialtherapie arbeitet inhaltlich mit bestimmten Konzepten. Und es ist immer die Frage gewesen, was eigentlich nach der Haftentlassung passiert. Die Sozialtherapie hat sich damit auch geholfen. Die Sozialtherapie hat selber eine ambulante Nachsorge sichergestellt. Sie ist in einem gewissen Maße bislang gesetzlich dazu verpflichtet gewesen. Natürlich gab es keinen engen gesetzlichen Rahmen für diese Nachsorge aber es war immer das Bemühen darum vorhanden, das Sinnvolle, was die Sozialtherapie geleistet hat, auch nach der Haftentlassung fortzusetzen.
Wenn diese Erkenntnis - die in diesen Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene eingeflossen ist -, dass es wirklich wirksame und sinnvolle Maßnahmen gibt, die frühere Straftäter von Sexual- und Gewaltstraftaten davor bewahren können erneut Täter zu werden, schon in einen Gesetzgebungsprozess eingeflossen ist, dann müsste spätestens bei Ihnen auch der Gedanke angekommen sein, dass es vielleicht nicht so eine schlaue Idee war, dieses erfolgreiche Konzept der Sozialtherapie zugrunde zu richten.
Wir haben in der Bürgerschaft und im Rechtsausschuss eine sehr ausführliche Debatte zu dem Thema der Sozialtherapie geführt. Sie haben sich durch nichts beirren lassen. Sie sind Roger Kusch wie blöd hinterhergetrottelt
und haben diese Einrichtung zugrunde gerichtet, für die wir bundesweit und auch über die Bundesgrenzen hinaus beneidet wurden. Die Einrichtung - das zeigen alle Berichte aus der Praxis -, die Sie an diese Stelle gesetzt
haben, vermag bei Weitem nicht das zu leisten, was die drei Einrichtungen, die es vorher gab, geleistet haben. Das ist wirklich der größte Anschlag auf den Opferschutz, den eine Regierung in Hamburg zu verantworten hat.
Ich will zuletzt einen Satz zu dem Punkt sagen, in dem wir uns von SPD und CDU unterscheiden. Das ist nämlich das Thema der Sicherungsverwahrung insbesondere für Jugendliche. Wir werden diese Forderung in beiden Anträgen ablehnen. Es ist, wie gesagt, Ihr Ladenhüter. Aber wir sind der Meinung - wir sind auch der festen Überzeugung -, dass dies nicht der richtige Ort für das Instrument der Sicherungsverwahrung ist. Wenn ein junger Mensch im Alter von 16 oder 17 Jahren eine schwere Straftat begeht, dann ergibt das natürlich auch eine entsprechend schwere Strafe. Dann gibt es einen langen Zeitraum der Haft, in dem auf diesen Menschen eingewirkt werden kann.
Aber was unserer Meinung nach nicht möglich ist, ist die Prognose, die Voraussetzung für die Sicherungsverwahrung ist, dass bei diesem Menschen eine Besserung nicht mehr möglich ist und dass auf Dauer eine Gefahr von diesem Menschen ausgehen wird. Das halten wir für verfehlt, weil ein solcher junger Mensch noch sehr stark in der Entwicklung ist. Diesem Gedanken muss ein Jugendstrafvollzugsrecht Rechnung tragen. Das ist eine Diskussion, die wir auch nachher noch führen und an dieser Stelle schon einmal geführt haben.
Aber wir meinen: Es kann nicht sein, dass der Jugendstrafvollzug aus der Verantwortung entlassen wird, diese Chance zu nutzen, die gegeben wird, wenn zum Beispiel ein junger Mensch zu fünf Jahren Haft verurteilt wird, auf diesen Menschen einzuwirken. Wir sehen darin eine große Gefahr, dass dieser Mensch von vornherein aufgegeben wird. Das Beispiel des Mörders von Herrn Dabelstein zeigt auch - es gibt solche Beispiele -, dass unter Ihrer Verantwortung Täter von solchen schweren Straftaten aufgegeben wurden und dass in der Haft nicht alles Mögliche unternommen wurde. Aus dieser Verantwortung und auch aus dieser Chance wollen wir den Jugendvollzug nicht entlassen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Problem, wie ich die Gesellschaft vor Sexualstraftätern schütze, muss auch unter dem gesundheitlichen Aspekt betrachtet werden. Der ist sehr viel tief greifender und umfangreicher, Herr Müller-Kallweit, als nur der von der SPD eingebrachte Antrag zur Pädophilie, der dem Gesundheitsausschuss vorliegt.
Fast alle Sexualstraftäter leiden nämlich unter ihren krankhaften Veranlagungen und müssen deshalb medizinische Unterstützung erhalten, damit ihre krankhaften Neigungen nicht wieder ausbrechen und sie wieder zu Tätern werden. Eine große Anzahl von Sexualstraftätern ist im Maßregelvollzug untergebracht und wird dort therapiert. Wenn diese Täter entlassen werden, haben sie die Möglichkeit, sich weiterhin in der forensischen Ambulanz behandeln zu lassen, und das nach der letzten Evaluation sehr erfolgreich.
Nur zur Erinnerung, meine Damen und Herren von der CDU: Es war die SPD-Fraktion, die im April 2002 einen Antrag in dieses Haus eingebracht hat, eine forensische Ambulanz am Klinikum Nord einzurichten. Es war damals der CDU-Senator Roger Kusch, der diese Sache für Blödsinn hielt, und Sie haben diesen Antrag mit Ihren Stimmen abgelehnt. Das war 2002 - zwei Jahre später waren Sie dann endlich auch zu der Erkenntnis gekommen, wie sinnvoll diese Einrichtungen wären, und die forensischen Ambulanzen, die heute mit sehr viel Erfolg arbeiten, wurden eingeführt. Aber hätte man zwei Jahre vorher mit der Arbeit begonnen, wären wir heute schon weiter und wären vielleicht auch schon im Strafvollzug so weit.
Da es in diesen Ambulanzen bereits Erfahrungen in der Arbeit mit Sexualstraftätern gab und diese positiv sind, ist es doch auch selbstverständlich, darüber nachzudenken, dass Sexualstraftäter aus dem Vollzug ihre Nachbehandlung in Ambulanzen bekommen sollten. Ich weiß nicht, warum das in Ihrem Antrag ein Prüfantrag ist, da bereits Erfahrungen vorliegen, die positiv aussehen. Außerdem arbeitet seit vielen Jahren das Institut für Sexualforschung und forensische Medizin am UKE an der Behandlung mit Sexualstraftätern. Auch hier liegen Erfahrungsberichte vor.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage von Herrn Dr. Steffen, die Sie vorhin erwähnt haben, spricht der Senat sich bereits für eventuelle Standorte von Ambulanzen aus und erklärt auch die Finanzierung nach SGB V. Die Kassen waren aber nur bereit, in diesem Modellprojekt eine ganz bestimmte Anzahl von Betroffenen behandeln zu lassen und in letzter Zeit haben sie die Zahlen sogar reduziert. Mittlerweile muss das UKE jährlich circa 1.000 Patienten mit sexuellen Störungen abweisen und kann sie nicht behandeln oder beraten. So kann es nicht sein. Die Erfahrungen der forensischen Ambulanzen sowie des Instituts für Sexualforschung und forensische Psychiatrie sind positiv. Von daher lassen Sie uns heute nicht wieder Prüfanträge beschließen, sondern verabschieden Sie endlich diese Einrichtungen, damit der Senat diese forensischen Ambulanzen einrichten kann. Sie haben nicht mehr viel Zeit. Der 24. Februar 2008 kommt schneller, als Sie denken. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Manchmal - vielen Dank - muss man sich ausdrücklich bei einer SPDAbgeordneten bedanken, nämlich bei Ihnen, Frau Brinkmann, dass Sie die Kollegen Dr. Steffen und Dr. Dressel ein bisschen aufgeklärt haben. Denn Herr Dr. Dressel sagt, wir sollen endlich loslegen und etwas bei den forensischen Ambulanzen machen.