Petra Brinkmann

Appearances

18/6 18/9 18/14 18/15 18/16 18/19 18/24 18/30 18/33 18/34 18/38 18/42 18/46 18/49 18/50 18/53 18/59 18/61 18/63 18/69 18/73 18/85 18/87 18/88 18/89 18/90 18/99

Last Statements

- Vielen Dank, Frau Ehlers, für Ihre nette Einführung.
Ich möchte gerne einmal nicht den heutigen Stand im sozialen Bereich aufgreifen. Ich möchte einmal die Ent
A C
B D
wicklung zu dieser gespaltenen Stadt hin etwas aufzeigen und möchte an Dinge erinnern, die in den letzten sechs Jahren von diesem Senat gemacht worden sind, aber bei Ihnen mit Ihrem Kurzzeitgedächtnis offensichtlich verloren gegangen sind.
Ich möchte nur daran erinnern: Im ersten und zweiten Haushaltsjahr, als Sie die Regierung übernommen haben, haben Sie fast die Hälfte aller Frauenprojekte in Hamburg gestrichen. Sie sind an die Frauenhäuser herangegangen, Sie haben ein Frauenhaus geschlossen und Sie haben weitere Frauenprojekte gekürzt. Sie haben das Blindengeld praktisch gestrichen, jedenfalls sehr weit reduziert.
- Natürlich stimmt das. Fragen Sie doch einmal die Blinden. Sie haben das Blindengeld in jeder Weise reduziert.
Wir haben uns damals nicht dafür eingesetzt, dass das Blindengeld in der bestehenden Höhe erhalten werden muss, weil es nicht unbedingt heißt, dass jemand arm ist, wenn er blind ist. Aber man hätte es sozial staffeln können. Das ist bei Ihnen nicht passiert.
Sie haben das Sozialticket gestrichen. Damit haben Sie auch im Bereich der Arbeitsmarktpolitik viele Projekte, die im diakonischen oder paritätischen Bereich lagen, immer wieder gekürzt. Kommen wir zum Wohnungsmarkt: Sie wollen allen möglichen Menschen preisgünstige Wohnungen in dieser Stadt anbieten, bauen aber keine Wohnungen für diesen Zweck. Das ist doch zum Lachen, wenn es nicht so traurig wäre.
Den Menschen im Obdachlosenbereich wollen Sie Wohnungen anbieten, haben sie aber nicht. Deshalb gibt es auch keine Wohnungen für Obdachlose. Bei den Frauenhäusern fragen Sie gar nicht nach, wie viele Frauen überhaupt aus dem Frauenhaus noch herauskommen und Wohnungen bekommen können. Das Einzige, was Ihnen in den Schoß gefallen ist und Ihnen geholfen hat, ist, dass wir keine Asylbewerber mehr haben und dass Sie die ganzen Unterkünfte, die wir für diese hatten, anders verwerten können, und dass Sie die ganzen Gelder, die Sie dort eingespart haben, umschichten konnten. Das ist aber nicht Ihr Verdienst. Die Asylbewerber kommen aus anderen Gründen heute nicht mehr.
Ich möchte noch einmal auf die älteren Menschen in dieser Stadt zurückkommen. Dort haben Sie die Bildungsprojekte gekürzt, was sehr viele ältere Menschen sehr hat vereinsamen lassen, weil sie sich Kurse und Ähnliches nicht mehr leisten können. Sie haben die Zuschüsse bei der Volkshochschule gekürzt. Ein Landespflegegesetz haben wir jahrelang angemahnt. Da haben Sie nur aufgezeigt, als nach dreieinhalb Jahren endlich - viel zu spät - ein Landespflegeplan von Ihnen erstellt wurde. Damit haben Sie nur erstellt, was wir in dieser Stadt haben, und haben damals ganz deutlich gesagt, dass die Zahl der Dementen eventuell steigen könnte, aber das 700-Plätze-Programm in Hamburg ausreiche und wir gar nicht mehr bräuchten. Heute, kurz vor der Wahl, sieht Ihre … (???) wieder anders aus. Nun meinen Sie, dass man dort vielleicht doch noch einmal etwas zulegen müsste.
Zum Schluss möchte ich auch noch einmal Ihren Lebens
lagenbericht ansprechen. Jahrelang ist von uns ein Armuts-Reichtums-Bericht gefordert worden. Jeder Wissenschaftler, nicht nur in der Stadt, sondern in der ganzen Bundesrepublik, hat einen Armuts- und ReichtumsBericht gefordert. Nur Sie waren dagegen, weil es Ihnen unangenehm war, Dinge aufzuzeigen, die Sie verursacht haben. Wenn man sich jetzt diesen Lebenslagenbericht anschaut, den Sie erstellt haben, dann ist das eine Aufzählung von Tatsachen. Aber, was Sie daraus schließen und welche Konsequenzen das für Sie bedeutet, geht daraus nicht hervor. Das wird auch von allen paritätischen und diakonischen Einrichtungen bemängelt. Das haben Sie auch immer wieder zu hören bekommen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem die Föderalismusreform in Kraft getreten ist, ist der Weg für eine Reform des Heimgesetzes auf Landesebene frei. Das, Frau Bürgermeisterin, gibt Ihnen die Chance, wichtige Pflegekriterien festzuschreiben.
Die SPD-Fraktion hat den Antrag zum Heimgesetz eingebracht, weil wir im Gegensatz zu Ihnen, Frau Bürgermeisterin, und zu der CDU-Fraktion, die immer alles schön- und gutreden wollen, der Meinung sind, dass in der Pflege nicht alles in Ordnung ist.
Natürlich gibt es in Hamburg viele Pflegeheime, in denen eine qualitativ hochwertige Pflege stattfindet, aber auch dort wird über die Überlastung des Personals und schlechte Arbeitsbedingungen geklagt.
A
B
C
D
Uns geht es daher darum, dass diese Arbeitsbedingungen verbessert werden müssen und genauer vorgeschrieben wird, welche Qualitätsstandards vorgesehen werden müssen, um besser und transparenter kontrollieren zu können.
Die SPD-Fraktion hat in ihrem Antrag die Punkte aufgeführt, die uns besonders wichtig sind und von denen wir meinen, dass diese Punkte Voraussetzung für eine gute Pflege sind.
Zunächst einmal sind wir der Auffassung, dass die Begriffe Pflege, Qualität der Pflege und Fachkraft neu definiert werden müssen. Die bisherigen Berufsbegriffe haben sich weiterentwickelt, lassen aber andere Professionen in dem Bereich nicht zu, die zukünftig in diesem Bereich unbedingt mit einbezogen werden müssen. Ich spreche hierbei von Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Geriatern und so weiter.
Ganz wichtig ist auch, dass die Mitwirkungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner gestärkt werden. Die Mitwirkung bezieht sich auf die Bereiche Unterkunft, Betreuung, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung, also auf die Ausgestaltung des alltäglichen Lebens.
Bei der Unterbringung im Heim möchte ich gleich den Punkt des Einbettzimmers ansprechen, weil der mir persönlich unabdingbar erscheint. Es ist mit der Würde der Menschen nicht vereinbar, dass jemand auf Dauer mit allen seinen körperlichen Gebrechen im Alter sowie seinem persönlichen Schamgefühl mit einer ihr oder ihm unbekannten Person auf engstem Raum - 18 Quadratmeter sind heute Standard - zusammenleben muss. Der Anspruch auf ein Einzelzimmer darf nicht vom Geldbeutel abhängig sein,
sondern muss sich dem Wunsch der zu Pflegenden beugen.
Die Aufgaben der Heimaufsicht müssen von den Aufgaben des MDK, des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, klar getrennt werden. Wenn es schon so wenig Personalstellen bei der Heimaufsicht gibt, muss klar geregelt sein, was der MDK zu leisten hat und wofür die Heimaufsicht zuständig ist. Die heutzutage immer wieder stattfindenden Doppelkontrollen dürfen zukünftig nicht mehr sein.
Die gesetzlichen Regelungen für Menschen mit Behinderung und der stationären Altenhilfe sollten getrennt werden. Bisher waren die Heime in diesen Bereichen einheitlich geregelt, aber die Aufgabenfelder sind unserer Meinung nach so unterschiedlich, dass wir uns zukünftig nur eine Trennung vorstellen können.
Die alternativen Wohnformen, die wir in der letzten Diskussion angesprochen haben und die Sie auch alle wollen, bedürfen eigenständiger Rahmenbedingungen und einer Qualitätssicherung. Hier muss auch überprüft werden, ob es zukünftig möglich sein kann, dass verschiedene Dienstleistungen, nämlich Wohnen und Pflege, aus einer Hand angeboten werden dürfen, was zurzeit verboten ist.
Die bis jetzt angesprochenen Punkte beziehen sich fast ausschließlich auf die stationäre Pflege. Pflege findet aber auch in Einrichtungen der Kurzzeit- und der Tagespflege statt sowie darüber hinaus auch ambulant. Daher gilt es, dass neue gesetzliche Bestimmungen die Schutz
bedürfnisse aller zu Pflegenden im Auge haben. Hierfür benötigen wir eine Veränderung des Verbraucherschutzgesetzes.
Mit der Veränderung des Verbraucherschutzgesetzes muss eine Stärkung der Beratung einhergehen. Wie finde ich den richtigen Heimplatz? Wer hilft mir bei dem Problem mit den Leistungsanbietern? Wer hilft mir, eine gute Finanzierung zu finden? Alles das sind Fragen, die auf ältere Menschen zukommen und die dann, wenn der Zeitpunkt gekommen ist, vor der schwierigen Entscheidung stehen, das richtige Heim für sich zu finden.
Daher begrüßt die SPD-Fraktion den Vorschlag von Ulla Schmidt, mit der Regulierung des Pflegegesetzes in allen Bezirken Pflegestützpunkte einzurichten.
- Die Bezahlung wird auf Bundesebene geregelt, Frau Ahrons. Wenn das vielleicht auch nicht zu Ihrem Aufgabenbereich gehört, sollten Sie sich das wenigstens einmal anhören.
Die GAL-Fraktion hat einen Zusatzantrag eingebracht, den wir annehmen werden, da fast alle Punkte mit den unsrigen übereinstimmen. Eine neue Beschwerdestelle einzurichten, halten wir allerdings für zu viel Bürokratie, denn wir haben bereits das Pflegetelefon. Danach kann man auch Beschwerden vernünftig bearbeiten und auflisten.
Sie sehen, es gibt eine Vielzahl von Punkten, die im Heimgesetz neu geregelt werden sollten. Wir versprechen uns hiervon eine Verbesserung der Pflege und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das Personal, was dann den älteren Menschen wieder zugute käme.
Frau Bürgermeisterin, es hat keinen Sinn, die Veränderung des neuen Heimgesetzes auf die lange Bank zu schieben, was auch aus unserer Kleinen Anfrage 18/6924 hervorgeht. Wir wissen, dass das bundesweit geltende Heimgesetz so lange gilt, bis es vom Landesgesetz abgelöst wird. Nur die vielen Eckpunkte, die ein Landesgesetz beinhalten sollte, machen doch deutlich, welche Schwachpunkte in dem bestehenden Gesetz liegen, die zum Teil eine schlechte Pflege zulassen.
Es muss unser Ziel sein, die Situation in der Pflege aller Menschen, die darauf angewiesen sind, zu verbessern.
Also, Frau Bürgermeisterin, packen Sie es an!
Meine Damen und Herren! Ich habe nur zwei Fragen an den sozialpolitischen Sprecher der CDU, den ich hier bei der Debatte vermisst habe.
- Hallo, Herr Schira, es ist nett, dass Sie hereingekommen sind. Ich möchte Sie bitten, hier nach vorn zu kommen, um mir folgende Fragen zu beantworten.
Erstens: Nach dem Wortbeitrag von Herrn von Frankenberg, der deutlich gemacht hat, welche Einigkeit es in vielen Punkten der Fragen gibt, möchte ich wissen, warum Sie diesen Antrag ablehnen.
Zweitens: Wenn Sie wie Herr von Frankenberg, der gern einiges von mir erklärt haben wollte, Nachfragen haben, deren Beantwortung ich aber hier nicht zulasten von Herrn Ohlsen, der sich sowieso immer beschwert, dass alles so lange dauert, vornehmen möchte, würde ich gern wissen wollen, warum unser Antrag nicht an den Ausschuss überwiesen wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Letzte Woche hatten wir in Deutschland die Woche des bürgerschaftlichen Engagements und bei den Veranstaltungen spielte nicht nur das Ehrenamt eine Rolle, sondern auch die Freiwilligendienste.
Eines ist diese Woche erneut deutlich geworden: Ohne das freiwillige Engagement wäre unsere Gesellschaft sehr viel ärmer.
Bei der Vorstellung der ausgezeichneten Projekte der ehrenamtlich tätigen Jugendlichen konnte man sehen und spüren, mit welchem persönlichen und überzeugenden Engagement sich Jugendliche einsetzen. Wenn diese Jugendlichen sich dann für ein Jahr Freiwilligenarbeit entscheiden, erleben viele von ihnen die erste große Enttäuschung, denn sie bekommen eine Absage. Es gibt in unserer Stadt eine große Bereitschaft zu freiwilligem Einsatz, aber es gibt leider viel zu wenig Plätze für dieses Engagement.
Wir als SPD-Fraktion wollen, dass jede und jeder geeignete Bewerberin oder Bewerber einen Platz im Freiwilligendienst in dieser Stadt bekommt.
Das ist heute leider nicht so und das ist genau das Problem. Eigentlich müsste es ein Glück für diese Gesellschaft sein, dass jedes Jahr die Zahl der Jugendlichen, die sich für einen Platz im Freiwilligendienst bewerben, ansteigt. Aber wenn die Zahl der abgelehnten Bewerbungen viel schneller steigt, werden die jungen Menschen bald frustriert ihre Bewerbungen einstellen, aber gerade heute braucht unsere Gesellschaft diese vorwiegend sozialen Dienste ganz besonders dringend.
In der Sozialausschusssitzung hat der Senat diese Situation bestätigt. Es gibt zu wenig Plätze für die vielen Bewerber. Auch wenn es mehr Plätze gibt als früher, reichen sie immer weniger, um die steigende Nachfrage zu decken. Der Senat bemüht sich auch gar nicht, dieses zu ändern, er hat keine konkreten Ansätze oder Lösungsvorschläge.
- Die Wahrheit muss einmal gesagt werden.
Er überlässt es der Kreativität der Träger, in Wahrheit lässt er sie allein. Dass mehr Geld für die Träger keine Verbesserung bringen könnte, darüber war sich der Senat im Ausschuss ganz sicher. Dabei wird im Gespräch mit den Trägern immer wieder darauf hingewiesen, dass es gerade die finanzielle schlechte Situation ist, die den Trägern eine Einrichtung weiterer Plätze verbietet.
Dieses trifft besonders die kleinen und privaten Träger, die sich keine Freiwilligenplätze leisten können.
Ihr Argument, Hamburg sei in Bezug auf die Quote der Plätze absolute Spitze im Bundesvergleich, mag richtig sein. Aber trotzdem reicht es nicht und vor allem ist es auch nicht das Verdienst dieses Senats. Wieder schmücken Sie sich, Frau Bürgermeisterin, mit fremden Federn, denn der Ausbau der Plätze ist allein den Bemühungen der Träger und der enormen finanziellen Verbesserung der Bundesregierung anzurechnen.
Der Senat bezweifelt außerdem die von ihm vorgelegten Zahlen, da es hierzu keine Erhebungen gäbe. Er rechnet vor, dass es bei den Bewerbungen viele Mehrfachmeldungen gibt, sodass man davon ausgehen könnte, dass nur circa 60 Prozent der Zahlen Realität seien. Die Bewerbungen lägen nur den Trägern vor und da es keine Gesamterfassung gäbe, könne man auch keine klare Aussage machen, wie viele sich einen Platz wünschen und wie viele wirklich einen Platz bekommen. Genau hier liegt das zweite Problem. Wenn man keine Zahlen hat, weil man sie nicht erheben will oder nicht erheben kann, dann braucht man ein anderes Instrument, um Angebot und Nachfrage zusammenzubringen. Was bietet sich in diesem Falle besser an, als eine zentrale Platzbörse zu schaffen, wie die SPD-Fraktion es in ihrem Antrag vorschlägt.
Diese an ein Internetportal anzuschließen, ist gerade für junge Menschen heute der richtige Weg. Dort könnten sie dann nicht nur jederzeit erfahren, wo welche Plätze frei sind, sondern hätten auch die Möglichkeit, sich mit anderen auszutauschen. Im Bereich des Au-pair- oder Schüleraustausches hat man damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Was spricht also gegen diese Einrichtung? Selbst das Argument des Staatsrats, dass alles zu viel Bürokratie sei, trifft bei einer Platzbörse nicht zu.
Als Letztes möchte ich noch auf die Teilnahmequote der Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss oder mit geringem Schulabschluss eingehen. Heute liegt die Quote der Bewerbungen dieser Schüler bei null und das darf es zukünftig nicht mehr geben. Auch diese Jugendlichen haben Fähigkeiten, die sie einbringen können. Gleichzeitig wäre gerade für sie diese Chance einer Berufsfindung und -vorbereitung, auch mit Qualifizierung verbunden, sehr notwendig. Natürlich würden diese Plätze mehr Geld kosten, weil diese Jugendlichen eine viel engere und bessere Anleitung und Betreuung bräuchten. Aber das sollte uns die Chance für die Jugendlichen wert sein, vor allem, wenn man betrachtet, welche Laufbahn sonst von einigen eingeschlagen wird.
Sie sehen, meine Damen und Herren von der CDU, dass alle Forderungen im SPD-Antrag sinnvoll sind.
A C
B D
Nichts davon wird bisher von Ihnen bearbeitet. Stimmen Sie aus diesem Grund und für eine sinnvolle Zukunftsgestaltung unserer Jugendlichen unserem Antrag zu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Pflegenotstand in Hamburg.
Es fehlen 2.000 Pfleger und Pflegerinnen, so titelte eine große Tageszeitung in Hamburg am Montag in ihrer Ausgabe. Diese Meldung hat viele Menschen wieder einmal aufgerüttelt und man war entsetzt über die hohen Zahlen und über die aufgezeigten Missstände. Ob die Zahl stimmt, ob sie vielleicht geringer oder noch größer ist, weiß keiner so genau. Was wir aber genau wissen, ist, dass es Missstände in den Pflegeheimen gibt.
Die SPD-Fraktion hat jährlich mit ihren Anfragen und Anträgen auf die Defizite in der Pflege aufmerksam gemacht. Dieses Thema wurde auch in diesem Hause immer wieder diskutiert. Nur, meine Damen und Herren, das hat an der Situation in den Pflegeheimen überhaupt nichts geändert. Das haben Sie, Frau Bürgermeisterin, zu verantworten.
Sie haben Verbesserungen blockiert, zum Teil, weil Sie es nicht besser wissen wollten, zum Teil, weil Sie es nicht ändern wollten. Dieses machen folgende Beispiele deutlich:
Die Heimaufsicht. Für ganz Hamburg - mit seinen sieben Bezirken - haben Sie acht Stellen vorgesehen, von denen 6,6 Stellen besetzt sind. Das heißt, pro Bezirk steht nicht einmal eine ganze Stelle zur Verfügung. Erzählen Sie uns einmal, Frau Bürgermeisterin, wie da eine vernünftige Überprüfung stattfinden soll.
Die rotgrüne Bundesregierung hatte schon 2002 das Problem auch in anderen Bundesländern erkannt und eine Pflegeprüfverordnung eingebracht, die andere Standards setzen sollte. Diese Prüfverordnung passierte den Bundestag, wurde aber im Bundesrat - und zwar mit Ihrer Stimme, Frau Bürgermeisterin - abgelehnt. Das war ein Skandal.
Ein weiteres Beispiel ist die Pflegerahmenplanung. Schon 2003/2004 und mehrmals in 2005 hat die SPD-Fraktion in verschiedenen Anträgen eine Pflegerahmenplanung eingefordert. Ende 2005 haben Sie diese endlich vorgelegt, leider ohne jegliches Konzept und ohne Linie. Dieses hat unsere Fraktion stark kritisiert. Sie haben zwar auch eingeräumt, dass die Zahl der zu Pflegenden in den nächsten Jahren ansteigen wird, aber Sie haben keinerlei Personalverstärkung vorgesehen. Die Menschen, die heute in ein Pflegeheim gehen, sind älter, kränker und sie verweilen dort kürzer. Das heißt, die Pflegesituation hat sich für die Pflegerinnen und Pfleger stark verschlechtert. Deshalb scheiden immer wieder viele aus diesem Beruf aus.
Es nützen auch keine Plakatkampagnen, auf die sich einige Bewerberinnen und Bewerber gemeldet haben, die sich aber sehr schnell wieder verabschiedet haben, nachdem sie die tägliche Praxis erfahren haben.
Hut ab, meine Damen und Herren, vor den Pflegerinnen und Pflegern - davon gibt es in Hamburg zum Glück doch noch eine ganze Reihe -, die diesen Beruf über Jahre gut und gewissenhaft ausführen.
Kritisiert hat die SPD-Fraktion in der Rahmenplanung auch die Situation der Ausbildung. Wer heute nicht ausbildet, darf sich nicht wundern, wenn später die Fachkräfte fehlen. Das hat die SPD-Fraktion 2004 und 2005 bemängelt. Hätten Sie damals reagiert, Frau Bürgermeisterin, dann hätten wir heute eine andere Situation.
Aus meiner Kleinen Anfrage, Drs. 18/660, geht zum Beispiel hervor, dass allein bei pflegen & wohnen, die es damals noch gab und die immer gut ausgebildet haben, die Zahl von 213 Ausbildungsplätzen in der Zeit von 1999 bis Ende 2004 auf 52 heruntergefahren ist. Ja, Frau Senatorin, so schafft man keine Fachkräfte für die Zukunft.
Ein letztes Beispiel, weil meine Redezeit gleich zu Ende ist: Sie brüsten sich, neue Wohnformen und Einrichtungen zu schaffen. Guckt man sich das genau an, so sind
A
B
C
D
die neuen Einrichtungen und Modelle alle noch unter dem rotgrünen Senat geplant worden. Sie hatten lediglich das Vergnügen der Einweihung. Viel Neues ist nicht hinzugekommen. Sie haben, Frau Bürgermeisterin,
- ein letzter Satz - als verantwortliche Senatorin seit nunmehr sechs Jahren die Pflege nicht vorangebracht. Im Gegenteil. Dieses schwere Versäumnis ist nur Ihnen vorzuwerfen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich für meine Fraktion
vehement die Unterstellung zurückweisen, wir würden dieses Thema und auch diesen Fünfminutenbeitrag nur wegen des anstehenden Wahlkampfes anmelden.
Das haben Sie heute Mittag behauptet. Uns ist das Thema wichtig.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Uns ist das Thema wichtig und das haben wir dadurch bewiesen, dass wir in den letzten Jahren jedes Jahr mindestens zwei bis drei Anfragen oder Anträge zu diesem Thema eingebracht und hier debattiert haben.
Frau Gregersen, es wäre nett, wenn Sie uns Ihr Rezept verraten würden, mit dem Sie Erfolge im Bereich der Pflege verzeichnen können, wenn wir uns alle nur ein bisschen anstrengen, aber der Senat nichts tut. Das würde uns auch einmal interessieren.
Wir haben diesen Antrag und die Debatte zur Deregulierung des Landespflegegesetzes angemeldet, weil wir als Fraktion bisher keine Möglichkeiten hatten, uns überhaupt dazu zu äußern.
Wir kritisieren erstens das Verfahren und zweitens die inhaltlichen Punkte.
Zum Verfahren. Diese Gesetzesregulierung hat sechs Jahre in der Behörde gelegen. Sie wurde dann im Herbst 2006 an die Landespflegekonferenz gegeben, die in einem sehr kurzen von der Behörde vorgegebenen Zeitraum - nämlich vier Wochen - ihre Stellungnahme abgeben musste.
In einer Expertenanhörung im Sozialausschuss wurde dann auch entsprechende Kritik der Träger geäußert. Die Mitglieder des Ausschusses stellten während der Anhörung fest, dass sie die Landespflegegesetzdurchführungsverordnung, in der die meisten Kritikpunkte der Träger stehen, nicht bekommen hatten, darüber natürlich nicht diskutieren und die Punkte auch nicht nachvollziehen konnten.
In der folgenden Sozialausschusssitzung, zu der sehr kurzfristig - zwei Tage vorher - diese Durchführungsverordnung nachgereicht wurde, fand die Senatsanhörung statt. Dann wurde von der CDU plötzlich der Antrag eingebracht, es wird nicht debattiert, sondern sofort über das Gesetz - es handelt sich immerhin um ein Gesetz -
A C
B D
abgestimmt. Die Fraktionen hatten keine Möglichkeiten, dazu Stellung zu nehmen. Ein Gesetz, das sechs Jahre in der Behörde gelegen hat, das zunächst nur in Bruchstücken dem Ausschuss zugegangen war und das ohne Stellungnahme der anderen Fraktionen zu verabschieden war, ist ein Skandal.
- Herr Reinert, Sie waren nicht dabei, aber vielleicht können Sie Ihrer Fraktion einmal beibringen, was anständiges Verhalten ist.
Zum Inhalt. Wir haben unsere inhaltlichen Punkte jetzt im Antrag verdeutlicht. Auch hier zeigt sich die Ignoranz der CDU und des Senats, denn Sie werden das Gesetz gleich verabschieden und unseren Antrag ablehnen.
Die Abschreibung von Pflegeheimen wurde auf 50 Jahre festgeschrieben. Die Verzinsung wurde von 4 auf 3 Prozent abgesenkt. Weder das Gesetz noch die Durchführungsverordnung schreiben Mindeststandards vor, wie ein Platz im Pflegeheim gestaltet sein muss. All das sind Punkte, die die SPD-Fraktion gern debattiert hätte und die uns jetzt zur Ablehnung des Gesetzes veranlassen.
Auch Ihre Ausrede, erst einmal das Gesetz zu verabschieden und anschließend die Durchführungsverordnung zu ändern, ist für meine Fraktion nicht glaubwürdig.
Wer nach sechs Jahren Nichtstun der Opposition keine sechs Wochen zur Diskussion einräumt, muss es aus nicht glaubwürdigen Gründen sehr eilig gehabt haben. Der 24. Februar 2008 sitzt Ihnen im Nacken.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lange, sehr lange hat es gedauert, bis dieser Senat endlich die Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes eingebracht hat. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, als Herr Kusch mit seinem Freund, unserem heutigen Bürgermeister Ole von Beust, im Wahlkampf 2001 eine Pressekonferenz gab, in der Herr Kusch, sollte er gewählt werden und Justizsenator werden, sofort das Gesetz ändern wollte, weil mit dem bestehenden Gesetz die größten Gefahren für die hamburgische Bevölkerung von den Patienten und Patientinnen im Maßregelvollzug ausgehen würde. Heute haben wir 2007 und die Novellierung liegt vor. Wir haben keinen Justizsenator Kusch mehr und die von ihm ausgegangenen Gefahren waren für die Bevölkerung größer als die, die vom Maßregelvollzug ausgegangen sind.
Dazu, Herr Müller-Kallweit, nur eine Zwischenbemerkung, was die Qualität des Hamburger Maßregelvollzugs betrifft: Die ist immer gut gewesen. Hamburg ist in der Therapie immer führend gewesen und wir haben bundesweit immer die wenigsten Ausbrüche gehabt. Schauen Sie einmal, wie das in der Vergangenheit in Bayern oder Baden-Württemberg ausgesehen hat. Das hat nichts mit Asklepios allein zu tun.
Heute diskutieren wir nun nach mehreren Ausschusssitzungen und Expertenanhörungen die Änderung des Gesetzes. Da es sich hier um Menschen handelt, die doppelt stigmatisiert sind, nämlich krank und kriminell, haben sich der Gesundheitsausschuss und der Rechtsausschuss mit dem Gesetzentwurf befasst. Ich werde nun, genau wie Sie, Herr Müller-Kallweit, nur zu dem gesundheitlichen Aspekt etwas sagen. Mein Kollege Rolf-Dieter Klooß wird im Anschluss etwas zu den rechtlichen Dingen sagen.
Das größte Problem im Maßregelvollzug ist in den letzten Jahren immer die Belegungssituation gewesen. Es werden immer mehr Menschen dort eingewiesen und daher ist die Nachfrage nach Plätzen anhaltend hoch. In den letzten Jahren hat es stets eine Überbelegung gegeben, die nicht nur für die Patientinnen und Patienten häufig zu großen Problemen geführt hat, sondern ganz besonders auch für das Personal. Heute ist die Situation nach baulichen Maßnahmen und Renovierungen etwas besser. Aber schon jetzt müssen wieder Erweiterungsbauten geplant werden, um den weiter ansteigenden Zahlen gerecht werden zu können.
Als die SPD-Fraktion 2002 einige Anträge zur Nachbetreuung und damit zur frühzeitigeren Entlassung eingebracht hatte, wurden diese leider von der CDU-Fraktion abgelehnt. Erst zwei Jahre später wurde auch von Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, erkannt, wie wichtig eine qualifizierte Nachbetreuung und eine Ambulanz sind. Jetzt haben wir in der Expertenanhörung von
dem Leiter des Maßregelvollzugs aus Moringen in Niedersachen einen weiteren Vorschlag gehört, wie dort das Problem der Überbelegung erfolgreich gelöst wurde, nämlich mit dem sogenannten Probewohnen. Dort befinden sich zurzeit von den circa 400 Patienten 80 im Probewohnen. Das heißt, sie sind physisch gar nicht in der Anstalt anwesend und manchmal sogar für zwei, drei oder vier Jahre in ihren Wohnungen oder in anderen Wohneinrichtungen untergebracht.
Niedersachsen hat mit diesem Modell die besten Erfahrungen gemacht und hat uns dieses als das Mittel der Wahl dargestellt und uns ein zeitlich unbegrenztes Probewohnen empfohlen. Leider ist der Staatsrat bei der Senatsanhörung auf die guten Argumente nicht eingegangen. Wir hatten auch häufiger den Eindruck, dass er es gar nicht wollte und auch gar nicht verstehen wollte. Jedenfalls hat der Leiter des Hamburger Maßregelvollzugs, Herr Dr. Knecht, den Sie eben ja zu Recht so gelobt haben, in seinen Ausführungen sehr bedauert, dass dieses Anliegen, das er auch gehabt hat, nicht in das Maßregelvollzugsgesetz aufgenommen wurde. Es behindere ihn in seiner Arbeit ganz erheblich, hat er gesagt, und er führte noch einmal aus, dass die möglichen drei Monate, die im Gesetz stehen, viel zu kurz seien. Eine eventuelle Verlängerung dieses Zeitraums setze wieder eine erhebliche Bürokratie voraus, die sonst hätte verhindert werden können. - Schade, dass der Senat in dieser Frage so beratungsresistent gewesen ist.
Zum Glück sehen die drei Fraktionen in der Bürgerschaft das anders und haben das Gesetz in der Richtung verändert, dass das Probewohnen aufgenommen werden soll. Ich kann nur hoffen, dass der Senat das auch korrekt umsetzt und nicht in irgendeiner Art und Weise unterläuft.
Ein kleinerer, aber nicht unerheblicher Fehler, der sich im Gesetz befindet, ist aus gesundheitlicher Sicht die Terminologie. Wir sollten, wenn wir über Menschen im Maßregelvollzug sprechen, über Patientinnen und Patienten sprechen und nicht über untergebrachte Personen. Das widerspricht auch Ihren Ausführungen, Herr MüllerKallweit, die Sie zum Teil zu diesem Punkt gemacht haben.
Mit den Begriffen Patientinnen und Patienten soll deutlich gemacht werden, dass die Behandlung einer Krankheit im Vordergrund steht und es sich nicht nur um das bloße Absitzen einer Strafe handelt.
Zum Schluss möchte ich zu meinem Bedauern noch darauf hinweisen, dass die weiblichen "Patientinnen" nämlich in dem Gesetz überhaupt nicht vorkommen. Wir haben zurzeit im Maßregelvollzug dreißig Frauen und im Zeitalter des Mainstreaming gehört einfach in solch ein Gesetz auch die weibliche Form.
Zu den rechtlichen Ausführungen wird Herr Klooß dann später noch Stellung nehmen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich habe mich auch noch einmal zu Wort gemeldet, weil mich einige Ihrer Bemerkungen, Frau Senatorin, geärgert haben.
Herr Klooß hat es gesagt, Sie sind bei der Anhörung gar nicht anwesend gewesen. Das kann man entschuldigen, das ist klar, Sie können nicht immer dabei sein und Sie waren auch dieses Mal wieder nicht dabei.
Aber, meine Damen und Herren, ich erwarte wenigstens, dass Frau Senatorin das Protokoll liest, auch wenn es 66 Seiten hat. Nicht einmal das hat sie getan, denn sonst hätte sie erkannt, dass natürlich von einigen Experten Kritik und auch Anregungen gekommen sind. Sie hätten hier dann nicht gesagt, Sie haben als Senat etwas übernommen. Sie haben in keinem Punkt eine Gesetzesänderung vorgenommen. Es war Ihre Fraktion, die einen Antrag eingebracht hat. Die Fraktionen in der Bürgerschaft waren sich einig, aber der Senat hat überhaupt nichts geändert.
Der zweite Punkt. Es ärgert mich auch immer, dass Sie sich dann, wenn es Ihnen passt, mit fremden Federn
A C
B D
schmücken. Der Maßregelvollzug ist wie ich schon gesagt habe in Deutschland immer führend und fortschrittlich gewesen. Es ist die SPD-Fraktion gewesen, die fortschrittliche Anträge in den Jahren 2002 und 2003 eingebracht hat, die von Ihnen abgelehnt wurden. Wenn Sie nicht ein paar Jahre später diese Einsicht gehabt hätten, hätten wir heute noch keine qualifizierte Nachbetreuung. Also bleiben Sie auch in diesen Punkten bei den Tatsachen.
Was die Privatisierung anbetrifft, da wünschen wir den Mitarbeitern, dass sie die gleichen guten Bedingungen beibehalten, die sie in den Jahren zuvor gehabt haben. Das kann man nur hoffen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Problem, wie ich die Gesellschaft vor Sexualstraftätern schütze, muss auch unter dem gesundheitlichen Aspekt betrachtet werden. Der ist sehr viel tief greifender und umfangreicher, Herr Müller-Kallweit, als nur der von der SPD eingebrachte Antrag zur Pädophilie, der dem Gesundheitsausschuss vorliegt.
Fast alle Sexualstraftäter leiden nämlich unter ihren krankhaften Veranlagungen und müssen deshalb medizinische Unterstützung erhalten, damit ihre krankhaften Neigungen nicht wieder ausbrechen und sie wieder zu Tätern werden. Eine große Anzahl von Sexualstraftätern ist im Maßregelvollzug untergebracht und wird dort therapiert. Wenn diese Täter entlassen werden, haben sie die Möglichkeit, sich weiterhin in der forensischen Ambulanz behandeln zu lassen, und das nach der letzten Evaluation sehr erfolgreich.
A C
B D
Nur zur Erinnerung, meine Damen und Herren von der CDU: Es war die SPD-Fraktion, die im April 2002 einen Antrag in dieses Haus eingebracht hat, eine forensische Ambulanz am Klinikum Nord einzurichten. Es war damals der CDU-Senator Roger Kusch, der diese Sache für Blödsinn hielt, und Sie haben diesen Antrag mit Ihren Stimmen abgelehnt. Das war 2002 - zwei Jahre später waren Sie dann endlich auch zu der Erkenntnis gekommen, wie sinnvoll diese Einrichtungen wären, und die forensischen Ambulanzen, die heute mit sehr viel Erfolg arbeiten, wurden eingeführt. Aber hätte man zwei Jahre vorher mit der Arbeit begonnen, wären wir heute schon weiter und wären vielleicht auch schon im Strafvollzug so weit.
Da es in diesen Ambulanzen bereits Erfahrungen in der Arbeit mit Sexualstraftätern gab und diese positiv sind, ist es doch auch selbstverständlich, darüber nachzudenken, dass Sexualstraftäter aus dem Vollzug ihre Nachbehandlung in Ambulanzen bekommen sollten. Ich weiß nicht, warum das in Ihrem Antrag ein Prüfantrag ist, da bereits Erfahrungen vorliegen, die positiv aussehen. Außerdem arbeitet seit vielen Jahren das Institut für Sexualforschung und forensische Medizin am UKE an der Behandlung mit Sexualstraftätern. Auch hier liegen Erfahrungsberichte vor.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage von Herrn Dr. Steffen, die Sie vorhin erwähnt haben, spricht der Senat sich bereits für eventuelle Standorte von Ambulanzen aus und erklärt auch die Finanzierung nach SGB V. Die Kassen waren aber nur bereit, in diesem Modellprojekt eine ganz bestimmte Anzahl von Betroffenen behandeln zu lassen und in letzter Zeit haben sie die Zahlen sogar reduziert. Mittlerweile muss das UKE jährlich circa 1.000 Patienten mit sexuellen Störungen abweisen und kann sie nicht behandeln oder beraten. So kann es nicht sein. Die Erfahrungen der forensischen Ambulanzen sowie des Instituts für Sexualforschung und forensische Psychiatrie sind positiv. Von daher lassen Sie uns heute nicht wieder Prüfanträge beschließen, sondern verabschieden Sie endlich diese Einrichtungen, damit der Senat diese forensischen Ambulanzen einrichten kann. Sie haben nicht mehr viel Zeit. Der 24. Februar 2008 kommt schneller, als Sie denken. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dass das bürgerschaftliche Engagement oder das Ehrenamt staatlich gefördert werden sollte, ich
A C
B D
glaube, darüber sind sich alle Fraktionen in diesem Hause einig. Ein ehrenamtliches Engagement macht unsere Gesellschaft reicher. Es zu fördern und zu stärken, ist eine gute Kapitalanlage und Investition in die Zukunft.
Freiwilligendienste sind eine besondere und eigene Form des bürgerschaftlichen Engagements und nur um diese geht es in unserem Antrag. Freiwilligendienste sind keine Pflichtdienste und lassen sich als eigenständiges Angebot nur rechtfertigen, wenn sie als soziale Bildungsprojekte und nicht als kostengünstige Arbeitsdienste konzipiert werden. Sie sind wichtige Lernorte zwischen Schule und Beruf, sie bieten jungen Menschen nach abgeschlossener Schulausbildung oder in der weiteren Ausbildungsphase neue Lernerfahrungen, vermitteln ihnen wichtige soziale und interkulturelle Fähigkeiten und stärken Selbstständigkeit und Selbstbewusstsein. So beschrieb zum Beispiel eine Jugendliche ihre Erfahrung während ihres Freiwilligendienstes in Israel als ein kleines Wunder und einen wichtigen Wegweiser für ihre spätere Berufsorientierung.
2002 hat die rotgrüne Bundesregierung das Gesetz zur Änderung des Gesetzes eines Freiwilligen Sozialen Jahres novelliert und verabschiedet. Damit wurde es für die Jugendlichen möglich, sich nicht nur in den klassischen Bereichen wie Alten- und Krankenpflege zu betätigen, sondern auch in der Kultur, im Sport und in der Denkmalpflege. Aber dieses Erweiterungsangebot reicht uns heute nicht. Die SPD-Fraktion fordert einen Ausbau der Einsatzfelder für Schule, Familie und Benachteiligte.
Gerade bei den von uns so gewünschten Ganztagsschulen könnten vielfältige Aufgaben wahrgenommen werden, wie zum Beispiel die Übernahme von Betreuungsaufgaben in der Ganztagsbetreuung oder Unterstützung in Schulfreizeit oder auch bei schulischen Ferienangeboten. Auch für Zivildienstleistende gilt jetzt, dass sie statt ihres neunmonatigen Zivildienstes zwölf Monate Freiwilligendienst ableisten können. Ziel muss es auf jeden Fall sein, die Zahl der Freiwilligendienstleister zu erhöhen. Dazu dient die Gesetznovellierung der rotgrünen Bundesregierung.
Diese hat aber auch die finanziellen Mittel dafür aufgestockt, 2002 um 5 Millionen auf 16,1 Millionen. 2003 und 2004 wurde auch aufgestockt, trotz oder obwohl die Haushaltslage sehr schwierig war. 2005 wurden die Mittel bereits auf 16,7 Millionen erhöht und 2007 auf 18,2 Millionen. Durch eine Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wurde zudem in dem sogenannten Bereinigungsausschuss, einem Sonderausschuss des Haushaltsausschusses, parteiübergreifend eine Aufstockung um eine weitere Million beschlossen. Das macht deutlich, wie wichtig den Bundesparteien die Freiwilligendienste sind. Die Platzzahlen sind jedenfalls bundesweit stark angestiegen.
Nun komme ich zu Hamburg. Wie sieht es in Hamburg aus? In Hamburg äußert sich der Senat seit der Regierungsübernahme 2001 weder zum Freiwilligen Sozialen Jahr noch zum Freiwilligen Ökologischen Jahr oder zu anderen Freiwilligendiensten oder zum Zivildienst. Beschlüsse der Bürgerschaft wurden seitens des CDUgeführten Senats ignoriert. Auf Antrag der CDU wurde 2003 mit den Stimmen der SPD ein Antrag zum Ausbau des Freiwilligen Sozialen Jahres verabschiedet. In die
sem Antrag wurde der Senat unter anderem aufgefordert, über den Stand der Freiwilligendienste zu berichten und ein Konzept zu erarbeiten, wie in Hamburg der Ausbau von Freiwilligendiensten entsprechend der besonderen gesellschaftlichen Bedeutung gefördert werden kann. Der Senat hat bis heute kein Konzept vorgelegt.
Ein Antrag der SPD-Fraktion, unter anderem dem Beispiel Baden-Württembergs oder auch SchleswigHolsteins zu folgen und ergänzend zu den Bundesmitteln auch Geld aus dem Landeshaushalt zur Verfügung zu stellen, damit möglichst viele Bewerber einen Platz erhalten können, wurde von der CDU-Fraktion in diesem Hause abgelehnt. Die CDU-geführten Senate äußern sich seit sechs Jahren nicht zu den Freiwilligendiensten, legen keinerlei Zahlen vor und verweigern ein von der Bürgerschaft gefordertes Konzept.
Wie auch aus der Großen Anfrage hervorgeht, hat sich die Zahl der Bewerber stark erhöht, die Zahl der Plätze aber kaum, sodass sich die Relation von Bewerbern zu Plätzen verschlechtert hat. Der Senat hat jetzt einen ersten Schritt gemacht und eine wunderbare Broschüre herausgegeben, in der die Jugendlichen darüber aufgeklärt werden, welche Möglichkeiten sie haben. Aber diese Broschüre ist nichts, wenn der Senat nicht den zweiten Schritt tut, nämlich die Landesmittel neben den Bundesmitteln so anzuheben, dass fast jeder geeignete Bewerber oder jede geeignete Bewerberin einen Platz bekommen kann. Andere Bundesländer machen uns das vor und Hamburg sollte bei dieser Initiative nicht zurückstehen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ein paar Dinge gibt es klarzustellen. Zunächst einmal ist es sehr schade, dass die Frau Senatorin wieder nicht anwesend ist. Sie hatte vorgestern eine sehr eingehende Entschuldigung, sie war zur Ministerkonferenz. Sie war gestern zur Ministerkonferenz. Ich frage mich, wie lange diese Ministerkonferenzen heute dauern, denn sie ist heute wieder nicht da. Es ist ganz offensichtlich keiner aus diesem Senat in der Lage, überhaupt etwas zu dem Thema zu sagen. Das ist sehr bedauerlich.
Wie die CDU-Fraktion dieses Thema abhandelt, hört man an der Wortwahl von Herrn von Frankenberg, dass Sie sagen, wir haben das Thema wieder aufgebacken. Sehr freundlich. Vielleicht hängt das auch damit zusammen, dass eine Frau dazu gesprochen hat.
Sie haben sehr richtig gesagt - und das habe ich auch in meiner Rede gesagt -, dass die Platzzahlen angestiegen sind. Aber, Herr von Frankenberg, ich finde es wirklich grotesk, dass Sie versuchen wollen, sich damit zu schmücken. Die Platzzahlen sind angestiegen, weil die Bundesmittel in einem hohen Maße erhöht wurden und zum Teil auch die Träger etwas dazu gegeben haben, was dieser Senat nicht getan hat. Nur daher haben wir eine erhöhte Platzzahl. Das hat mit Ihrer Politik überhaupt nichts zu tun.
Irgendwie verstehen Sie auch das Thema nicht richtig, wenn Sie anführen, dass Sie das Geld für Werbebroschüren und Infostände auf irgendwelchen Messen aufgestockt haben. So ist das nicht gemeint. Natürlich finden wir das Ergebnis, das Sie mit den Broschüren vielleicht auch erreichen wollten, dass sich mehr bewerben, gut und ich habe Ihre Broschüre auch gelobt. Aber Sie müssen doch dann, wenn Sie die jungen Leute auffordern, sich zu bewerben, auch den zweiten Schritt machen und ihnen die Möglichkeit geben, einen Platz zu bekommen. Das ist überhaupt nicht zu verstehen.
Als Letztes kommen wir noch einmal zum Geld. Sie bringen da das Argument mit der Gießkanne. Das mag manches Mal passen, aber in diesem Fall geht es um junge Menschen, und zwar um alle und da wird nicht mit der Gießkanne aussortiert, ob sie dick oder dünn, oder groß oder klein sind, sondern es geht um alle Menschen und da gibt es kein Gießkannenprinzip. Das passte dieses Mal überhaupt nicht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In einer Hamburger Tageszeitung war am 29. Januar 2007 zu lesen, dass immer mehr Ärzte sozial schwache Stadtteile verlassen und dass daher die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg dem Sicherstellungsauftrag für die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in diesen Gebieten nur noch unzureichend nachkommt.
Meine erste Frage: Wie schätzt der Senat die Situation der ärztlichen Versorgung in sozial schwachen Stadtteilen ein?
Und meine zweite Frage: Trifft es zu, dass bei Berücksichtigung der durchschnittlichen Einnahmen der Arztpraxen sowie des durchschnittlichen Einkommens der niedergelassenen Ärzte eine kostendeckende Arbeit einer Arztpraxis nur möglich ist, wenn mindestens 10 Prozent der Praxispatienten privat versichert sind?
Eine Nachfrage zur zweiten Frage. Wie hoch schätzt der Senat das durchschnittliche Einkommen eines niedergelassenen Arztes ein?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine 75-jährige Hamburgerin sucht für ihren psychisch kranken Sohn einen Heimplatz in Hamburg. Im Jahr 2005 befindet sich dieser Sohn in stationärer Behandlung in der Asklepios-Klinik in Rissen. Anfang Juli 2005 fährt diese Frau mit ihrem Sohn nach Rickling, weil der Sohn jetzt entlassen werden soll und sie einen Heimplatz suchen. Sie fahren also nach Rickling in eine Einrichtung, die von dem Sohn nicht gewünscht wird, weil sie nicht in Hamburg liegt und er in der Nähe seiner Mutter bleiben möchte.
Am 11. August 2005 fand in der Einrichtung "Die Fähre" am Graumannsweg ein Besuch statt. Dort war auf ab
A
B
C
D
sehbare Zeit kein Platz vorhanden. Am 15. August 2005 fand ein Telefonat mit der Einrichtung Rautenberg-Haus, Hufnerstraße, statt. Auch dort war auf absehbare Zeit kein Platz vorhanden. Am 17. August 2005 fand ein Telefonat mit dem Diakoniezentrum Hummelsbüttel statt: Die Bewerbung sei sinnlos, da der Patient für die Einrichtung nicht geeignet sei und es auf absehbare Zeit keinen Platz gäbe. Ende August 2005 wurde Kontakt zu pflegen & wohnen in Farmsen aufgenommen. Dort stünden vor dem Sohn fünf Personen auf der Warteliste. Anfang September 2005 gab es ein Gespräch in der Sozialbehörde. Das Gespräch endete ohne jede Hilfe. Am 12. September 2005 gab es ein Gespräch in einer Einrichtung in Kropp. Dort gab es keinen Platz, weil der Sohn nicht krank genug sei.
Ich könnte die Suche nach einer geeigneten Unterbringung dieser 75-jährigen Mutter für ihren Sohn noch weiter fortführen. Der Sohn hatte im Mai 2006 immer noch keinen Platz gefunden. Ich wollte mit diesem Beispiel eigentlich nur die Situation psychisch erkrankter Menschen in Hamburg deutlich machen – wie katastrophal die Möglichkeiten für eine Unterbringung in Hamburg sind. Deshalb haben wir diesen Antrag heute gestellt und haben ihn auch zur Debatte angemeldet, damit auch in der Öffentlichkeit dieses Problem bewusster gemacht wird.
Das Thema wird seit über zehn Jahren immer wieder durch Anträge und Anfragen in der Bürgerschaft diskutiert. Die wohnortnahe Versorgung aller psychisch Kranken ist das Kernstück der Psychiatriereform 1975 gewesen. Danach wurden erst in den Achtziger- und Neunzigerjahren einige dezentrale Einrichtungen aufgebaut, die bewirkten, dass wenige chronisch psychisch Kranke weiter in ihrem Stadtteil leben konnten. Erst Mitte der Neunzigerjahre wurde klar, dass nur ein Teil der Psychiatriepatientinnen und -patienten wirklich davon profitiert hatten. Parallel zu dem Aufbau der stadtteilintegrierten Einrichtungen expandierte völlig ungesteuert und fast unbemerkt der Heimbereich im näheren und ferneren Umland. Für viele psychisch Erkrankte bedeutete jetzt Enthospitalisierung somit nicht Rückkehr nach Hause in den Stadtteil, sondern Verlegung in ein weit entferntes Heim, wo sie meist bis zu ihrem Lebensende geblieben sind.
Auf Antrag der SPD- und GAL-Fraktion hat der letzte rotgrüne Senat Anfang 2001 ein Berichtsersuchen der Bürgerschaft beantwortet und Lösungsansätze dargestellt. Es wurde eine Steuerungsgruppe zur Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung in Hamburg eingesetzt mit dem Ziel, die Vernetzung der klinischen und außerklinischen Versorgungsangebote und eine Verbesserung der regionalen Versorgungsmöglichkeiten zu erreichen. Erste Ergebnisse sollten der Bürgerschaft Ende 2001 mitgeteilt werden. Dazu kam es leider nicht mehr. Dazu kam es bis heute nicht. Dieser Senat hat nie mitgeteilt, was aus der Steuerungsgruppe geworden ist. – Ich muss auch leider feststellen, dass die Senatorin nicht anwesend ist und der Staatsrat eigentlich nicht zuhört, sondern sich mit seinen Kollegen unterhält, was ich sehr bedauerlich finde.
Dieser Senat hat nicht mitgeteilt, ob es diese Steuerungsgruppe noch gibt. Er hat auch nicht mitgeteilt, ob er noch an irgendwelchen Lösungen arbeitet. Gar nichts haben wir seit 2001 gehört.
Der rotgrüne Senat hatte allerdings mit der Umsetzung von konkreten Lösungen begonnen. So wurde für ältere psychisch Kranke ein gerontopsychiatrisches Pflegeheim gebaut. Es wurden weiterhin ein neues ambulantes Leistungssystem und pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum eingerichtet.
Und es wurde für hamburgische Träger die Möglichkeit geschaffen, ihre Einrichtungen bis mindestens 100 Prozent, zum Teil sogar darüber hinaus, auszulasten, wenn dadurch eine Verlegung nach außen vermieden werden konnte. Sieht man sich die damals dazu durchgeführte Bürgerschaftsdebatte einmal an, so sind die Ausführungen des damaligen Oppositionssprechers Dietrich Wersich schon interessant.
Ich bedaure es, dass er nicht anwesend ist und sich …
Jetzt kommt er ja.
Ich zitiere Herrn Wersich aus dem Bürgerschaftsprotokoll aus der sechzehnten Legislaturperiode:
"Für die CDU ist ganz klar, dass die stationären Hamburger Angebote für psychisch kranke Menschen unzureichend sind. Sie befinden sich … in einem baulich katastrophalen Zustand, …"
Weiter unten geht er noch einmal darauf ein, dass keine Plätze vorhanden sind
und sagt:
"… Kranke … werden dazu gezwungen, Hamburg zu verlassen. Das, meine Damen und Herren, finden wir allerdings schlimm und wäre im Sinne einer Freiheitsberaubung eine Sache für die Gerichte."
So sprach der heutige Staatsrat der BSF, der heute alle Möglichkeiten der Veränderung hätte, wenn er nur an seine damaligen Worte selbst geglaubt hätte – aber was interessiert ihn heute schon sein Geschwätz von gestern.
Genaue Zahlen kann der Senat bis heute immer noch nicht benennen. Da ist die Statistik des rotgrünen Senats in seinem Bericht von 2001 schon sehr viel aussagekräftiger. Unsere Große Anfrage 2002/2003 wurde in diesem Punkt nicht beantwortet. Und auch auf die Kritik in der Debatte ist der Senat nie eingegangen. Die Drucksachen werden alle nicht zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen und bis heute, meine Damen und Herren von der CDU, haben Sie kein Interesse, dieses Problem anzugehen.
Die Teilnahme an einer Podiumsdiskussion im November 2006 zum Tag der Sozialpsychiatrie im Rauhen Haus hat die Vertreterin der CDU-Fraktion mit der Begründung abgesagt, dass der Staatsrat anwesend sei und das ausreichen würde. Das zeigt, wie unabhängig diese CDUFraktion vom Senat ist.
A C
B D
Die Aufsichtskommission gemäß Paragraf 23 des Hamburgischen PsychKGs mahnt sowohl 2004 als auch 2005 in ihren Berichten diese Defizite an. Zu diesen Berichten muss der Senat eine Stellungnahme abgeben und meint, das Problem durch den Aufbau eines Wohnheims mit 40 Plätzen am Kiwittsmoor durch den Freundeskreis Ochsenzoll lösen zu können.
Meine Damen und Herren von der CDU, ich habe jetzt sehr deutlich das Problem der auswärtigen Unterbringung psychisch kranker Menschen aufgezeigt. – Sie haben gestern einen eigenen Antrag dazu eingereicht. In diesem Antrag führen Sie genau die gleichen Ziele an, die in unserem Antrag stehen.
Ich kann es nicht verstehen, dass Sie sich nicht ein Mal einen Ruck geben können, wenn Sie etwas so Gutes und Richtiges lesen, und sagen: Die Opposition hat recht, da stimmen wir heute einmal zu. – Nein, Sie kommen mit einem Antrag, der zum Teil wirklich lächerlich ist. In dem ersten Teil stehen die beiden Punkte, die wir als Ziele angegeben haben, und im zweiten Teil degradieren Sie die Abgeordneten zu Hampelmännern und Hampelfrauen, indem Sie uns auffordern, das Engagement des Senats zu begrüßen, das er nun angeblich zukünftig haben wird aber seit sechs Jahren nicht gehabt hat. Was erwarten Sie eigentlich von der Opposition?
Ich möchte Sie bitten, dieses Problem noch einmal zu überdenken und im Interesse der psychisch Kranken in Hamburg unserem Antrag zuzustimmen.
Ein paar Dinge müssen noch klargestellt werden, die können nicht so im Protokoll stehen bleiben.
Liebe Frau Eggers, so einfach ist es nicht, das ist uns klar. Deshalb bearbeiten wir dieses Problem seit über zehn Jahren und wir waren endlich zum Ziel gekommen, als der rotgrüne Senat Vorschläge konkret gemacht hat.
Ja, Herr Ploog, aber seit sechs Jahren passiert in dieser Richtung absolut nichts.
Eine Spalte des Ohres leiht Herr Wersich diesen Menschen vielleicht. Das will ich gern zugeben. Ich setze große Hoffnung darauf, dass jetzt vielleicht etwas kommt. Aber darauf Ihren Antrag zu begründen, ist wirklich eine Zumutung.
Sie haben – das wurde von Ihren Kolleginnen und Kollegen stark beklatscht – das hervorragende teilstationäre Versorgungsangebot für psychisch Kranke in Hamburg genannt. Das Versorgungsangebot ist gut, nur, darum ging es erstens nicht. Und zweitens waren das alles Sachen, die der rotgrüne Senat beschlossen hat.
So ist es.
Von Ihrer Seite ist vielleicht das eine oder andere eingeweiht worden und Sie haben sich dann mit fremden Lorbeeren geschmückt.
Ich möchte nur an die Einweihung der Psychiatrie im Albertinenhaus erinnern. Die Kinderpsychiatrie in Harburg ist noch nicht fertig, die ist schon 2000 beschlossen worden. Die Tagesklinik in Volksdorf haben Sie auch eingeweiht, das ist Ihr gutes Recht.
Wenn Ihr Senat auch nur etwas getan hätte, dann würden wir den Antrag vielleicht begrüßen können, aber Sie haben von diesen Dingen nie etwas in den Ausschuss überwiesen, um mit uns sachlich darüber zu reden. Sie haben das immer abgelehnt. Darum möchte ich Sie nochmals bitte, stimmen Sie den Anträgen zu.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bürgermeisterin, selten ist Ihnen eine so unglaubwürdige Rede aufgeschrieben worden, wie heute.
Ich frage mich, wie Sie dazu kommen, dieses Parlament für so dumm zu verkaufen und damit auch die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt.
Wie können Sie sich hier hinstellen und Ihre Millionen und Milliarden für diese sozialen Ausgaben verkaufen, wovon 95 Prozent Ihrer Ausgaben doch gesetzlich sind, zu denen Sie verpflichtet sind.
Der größte Teil davon wird auch noch vom Bund erstattet. Also Grundsicherung beziehungsweise Unterbringung oder Wohngeld sind alles Leistungen, die Sie zahlen müssen. Für diese Ausgaben brauchen Sie sich nicht hier hinzustellen und sich damit zu schmücken.
Sie sprechen davon, dass unsere Fraktion diese Gesellschaft durch die Beiträge spaltet. Sie wissen gar nicht, was Spaltung ist. Sie spalten durch solche Beispiele, wie die Finanzierung des neuen HVV-Tickets, die Herr Kienscherf angesprochen hat.
Ich möchte ganz kurz noch einmal auf drei Punkte eingehen, die Sie teilweise beziehungsweise überhaupt nicht genannt haben, und zu denen ich Anmerkungen machen muss.
Nein. – Ich komme jetzt zu dem Thema Frauen und davon versteht Herr Hesse sowieso nichts.
Frau Bürgermeisterin, Sie haben hier das Senatsamt für die Gleichstellung abgeschafft, weil Sie erklärt haben, dass Sie diesen Komplex auch im Sozialbereich mit ab
A C
B D
decken können. Und was haben wir heute aus Ihrer Rede vernommen? Außer der Zwangsheirat gab es überhaupt keinen Beitrag oder irgendein Wort für Frauen.
Es gibt genügend deutsche Frauen in dieser Stadt, die erhebliche Probleme haben, aber darüber gehen Sie hinweg. Das existiert für Sie nicht mehr. Das beste Beispiel sind die Frauenhäuser, die Sie so positiv zur Eröffnung des fünften Frauenhauses verkaufen wollten.
Tatsache ist, dass die Frauenhäuser übervoll sind, also weit über 100 Prozent belegt sind. Sie können mit der Eröffnung eines neuen Hauses auch nicht davon ablenken, dass Sie Plätze und Psychologenstellen abgebaut oder gekürzt haben. Also loben Sie sich nicht mit solchen Dingen, die nicht zu loben sind.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist der Opferschutz. Sie haben das Referat neu gegründet. Das begrüßen wir sehr und werden das auch immer loben.
Aber Sie müssen doch nicht glauben, dass hier ein Cent neu daraufgekommen ist. Das ist eine Umschichtung beziehungsweise eine Zusammenfassung von älteren Titeln.
Dinge, wie beispielsweise Finanzierung der Hotline, müssen Sie ein bisschen transparenter machen. Hier reden Sie einmal von 200 000 Euro für die Hotline, dann wieder von 165 000 Euro und alles ist bei "pro-aktiv" angesiedelt, die sowieso schon 200 000 Euro haben. Dann kommen noch 100 000 Euro aus der Stiftung für eine telefonische Beratung zwischen 10.00 und 22.00 Uhr hinzu, also zu einem Zeitpunkt, in der alle Beratungsstellen in Hamburg sowieso geöffnet sind.
Ich frage mich, was Sie eigentlich mit dem ganzen Geld unternehmen. Im Sozialausschuss haben Sie das bisher nicht verdeutlicht.