Protocol of the Session on December 8, 2005

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Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen, damit wir hier alsbald beginnen können.

Die Sitzung ist eröffnet. Wir kommen sogleich zur

Fragestunde

Ich rufe die erste und einzige Frage und die Abgeordnete Spethmann auf.

Dieses Mal ist die Regierungsfraktion mit der einzigen Frage dran, die Opposition hat dieses Mal geschwächelt.

Zum 1. Januar 2006 wird das Richtereinstellungsverfahren verändert. Interessenten richten ihre Bewerbung dann nicht mehr jeweils an die einzelne Gerichtsbarkeit beziehungsweise die Staatsanwaltschaft, sondern zentral an das Oberlandesgericht.

Welche Änderungen wird es im Einzelnen geben?

Es antwortet der Senator.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Ich sehe es übrigens als Kompliment der Opposition für den Senat an, dass nur die Regierungsfraktion eine Frage stellt.

(Beifall bei der CDU)

Ich bin mir mit sehr vielen Menschen – nicht nur in Hamburg, sondern weit über Hamburg hinaus – darin einig, dass für junge Juristinnen und Juristen Hamburg mit Abstand die attraktivste Stadt Deutschlands ist.

(Dr. Willfried Maier GAL: Juristen sind nicht die ur- teilsstärksten Menschen!)

Das möchte ich jetzt nicht im Einzelnen belegen. Jedenfalls ist das Bewerberfeld, das sich bei uns meldet und gern in den hamburgischen Justizdienst eintritt, an der obersten Leistungsgrenze der Referendarinnen und Referendare. Trotz eines Verfahrens, mit dem wir sehr gute Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte rekrutieren können, hat sich die Justizbehörde darüber Gedanken gemacht, dass auch ein gutes Verfahren noch verbessert werden kann. Das wollen wir ab dem 1. Januar tun, insbesondere mit dem Vorteil für die Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern, dass sie sich bei der Bewerbung für den Justizdienst nicht mehr zwischen fünf Briefkästen entscheiden müssen, sondern am Sievekingplatz einen zentralen Briefkasten haben. Das ist der große Vorteil für die Bewerber. Der große Vorteil für die vorschlagenden Präsidenten und die Justizbehörde ist, dass erstmals seit dem 1. Januar 2006 oder ab diesem Termin …

(Unruhe – Glocke)

Meine Damen und Herren, es ging doch gestern Abend auch, etwas mehr Ruhe, bitte. Herr Senator, fahren Sie bitte fort.

Für die Hamburger Justiz wird sich eine Leistungssteigerung ab dem

1. Januar daraus ergeben, dass künftig alle Präsidenten, die Generalstaatsanwältin und die Justizbehörde den Blick auf das volle Bewerberfeld haben, während alle bisher nur Segmentwissen hatten, sodass man bei der Bestenauslese gelegentlich die Besten gar nicht in den Blick bekam. Das bereits gute Verfahren wird noch besser.

Eine zweite Frage der Abgeordneten Spethmann.

Wie ist das Verfahren in anderen Bundesländern geregelt?

(Dr. Willfried Maier GAL: Schlechter!)

Herr Senator.

Frau Abgeordnete, das Verfahren ist in den 16 Bundesländern recht unterschiedlich geregelt. Es gibt Bundesländer wie zum Beispiel Bremen, deren Verfahren ähnlich wie bisher in Hamburg strukturiert sind. Es gibt Bundesländer, bei denen das Ministerium einen größeren Einfluss hat als die Justizbehörde in dem hamburgischen Verfahren. Schließlich haben die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz ein ausschließlich beim Ministerium zentralisiertes Verfahren. Dort nehmen Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht am Verfahren teil.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Maaß.

(Dr. Andrea Hilgers SPD: Lohnt das?)

Herr Senator, vor dem Hintergrund, dass Sie gerade gesagt haben, bei dem bisherigen Verfahren würden Ihnen die Besten oftmals gar nicht zu Gesicht kommen, frage ich Sie: Sind Ihnen in der Vergangenheit Beschwerden von den selbst ernannten Besten vorgelegt worden, dass sie nicht in den hamburgischen Justizdienst eingestellt wurden?

Herr Senator.

Ja.

Stimmt es auch, dass diese Beschwerden auf Briefpapier der CDU-Fraktion geschrieben wurden?

Herr Senator.

Herr Abgeordneter, mein Gedächtnis ist leider nicht so,

(Lachen bei der GAL und der SPD)

dass ich alle Briefe der letzten vier Jahre vor Augen hätte und mich erinnern könnte, was für Briefpapier verwendet wird. Konkret erinnere ich mich nicht an einen Briefkopf aus der CDU-Fraktion.

Alsdann eine Nachfrage des Abgeordneten Wersich.

A

B

C

D

Wie beurteilt der Senat, dass die Bewerbungen nunmehr an das Oberlandesgericht und nicht – wie ursprünglich geplant – an die Justizbehörde gerichtet werden sollen?

Herr Senator.

Wir hatten in der letzten Woche in der Justizbehörde ein Gespräch mit dem Oberlandesgerichtspräsidenten und der Generalstaatsanwältin. Dabei hatte ich Gelegenheit, dem Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts dafür zu danken, dass von ihm der Briefkasten an den Sievekingplatz geholt wurde, weil das mit Verwaltungsarbeit verbunden ist, für die ich ihm danke, dass er sie der Justizbehörde abnimmt.

(Dr. Andrea Hilgers SPD: Grüne Pfeile auf dem Bürgersteig!)

Eine Nachfrage des Abgeordneten Müller-Kallweit.

Ich frage den Senat, warum die Justizbehörde ursprünglich das Verfahren bei sich konzentrieren wollte.

Herr Senator.

In den meisten Bundesländern ist die Justizbehörde – oder dort heißt es dann das Justizministerium – die zentrale Anlaufstelle. So hatten wir uns an den Mainstream halten wollen. Aber das war keine besonders wichtige Frage für uns.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Hesse.

Herr Präsident! Herr Senator, Gegenstand der Änderung ist auch eine höhere Flexibilität im Einsatz der Proberichter. Was verspricht sich die Justizbehörde davon?

Herr Senator.

Zur Beantwortung dieser Frage muss ich auf die Beobachtungen hinweisen, die wir in den letzten Wochen und Monaten gemacht haben. Wir waren uns im Senat und in der Justizbehörde und zwischen Justizbehörde und Gerichten immer einig, dass Durchlässigkeit und Flexibilität wichtige Elemente für den öffentlichen Dienst sind. Wenn beispielsweise jemand in den höheren Verwaltungsdienst der Freien und Hansestadt Hamburg genommen wird, durchläuft er in der Regel in den ersten drei Probejahren vier Stationen, mindestens aber drei Stationen.

Nun hatten wir beobachtet, dass es insbesondere bei der Staatsanwaltschaft junge Staatsanwältinnen und junge Staatsanwälte gibt, die dort als Probestaatsanwalt eingestellt werden, durch Deputationsbeschluss nach drei Jahren Staatsanwalt auf Lebenszeit werden und in diesen drei Jahren nie ihren Schreibtisch gewechselt haben. Das empfinden wir als Missstand und Derartiges wird es künftig in Hamburg nicht mehr geben.