Viviane Spethmann

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dass Sie sich trauen, Herr Dressel, zum angeblichen Täuschen, Tricksen, Tarnen hier etwas vorzutragen, nachdem Sie selbst erwiesenermaßen Journalisten an der Nase herumgeführt haben, finde ich schon ein starkes Stück.
Sie sind der Beweis für etwas anderes, denn wer in den letzten Wochen täuscht und tarnt und lügt, das sind Sie, Herr Dressel, und niemand anderes.
Ich kann es auch anders formulieren. Sie sind unanständig und unehrlich, Sie betreiben Wahlkampfgetöse, aber das ist der Sache nicht angemessen.
Der Justizsenator hat eingesehen, dass es ein Fehler war, die Statistikprobleme nicht eher bekanntgegeben zu haben. Ich finde das ehrenwert und in der heutigen Zeit auch vollkommen richtig.
Bis September hat kein Mensch gewusst, dass wir ein gravierendes Problem in den Statistiken haben. Hingegen hat Herr Steffen in der Rechtsausschusssitzung am letzten Freitag bekundet, ihm sei schon im Mai letzten Jahres klar gewesen, dass da etwas falsch wäre. Die Frage stellt sich, warum er nichts gesagt hat.
Sie, Herr Dressel, sind sich auch nicht zu schade, zusammen mit Ihrem Kollegen Steffen dieses in den letzten Wochen so zurechtzudrehen, wie es Ihnen passend erscheint, aber nicht zusammenpasst und Sie finden auch noch genügend willfährige Helfer in der Presse. Das ist Wahlkampf und nichts anderes.
Sie nutzen jede Gelegenheit, um in beispielloser Weise einen Wahlkampf mit unanständigen Mitteln zu führen. So haben Sie nicht nur Fragen und Sachverhalte verfälscht, sondern - ein schönes Beispiel - bereits vor der Sondersitzung des Rechtsausschusses, der angeblich der Aufklärung dienen sollte, Interviews mit den Ergebnissen gegeben. Das ist Ihre Arbeitsweise, die Ergebnisse vorwegzunehmen und nicht abzuwarten. Das ist Wahlkampf und nichts anderes.
Sie denunzieren Ihren Gegner und versuchen, in beispielloser Art und Weise eine Aneinanderreihung von Problemen vorzunehmen,
die in diesem Sinne keine große Bedeutung haben. Warum machen Sie das? Sie machen das nur, um davon abzulenken, dass Sie gar keine Konzepte haben, die die Menschen hören wollen.
Was wollen Sie inhaltlich im Bereich der Justiz? Wir wissen es bis heute nicht, für konsequente Politik stehen Sie nicht ein.
Herr Steffen hat noch eine andere schöne Art an den Tag gelegt. Sie haben es vorgezogen, unbeteiligte Mitarbeiter namentlich in der Zeitung zu nennen. Ich finde das ausgesprochen unanständig.
Sie haben zusammen mit Frau Goetsch eine Pressemeldung zu einem Sachverhalt des Beamtengesetzes herausgegeben, mit dem der Justizsenator zum einen gar nichts zu tun hatte und zum anderen Ihre eigenen Parteifreunde im Haushaltsausschuss diesen Maßnahmen zugestimmt haben und hier haben Sie daraus Politik gemacht.
Das Allerbeste ist, dass zwei der betroffenen Personen, die Sie genannt haben, gar keine CDU-Mitglieder sind. Der eine ist seit 30 Jahren bekennender Sozialdemokrat und Sie, Herr Steffen, lassen den fallen. Das ist eine merkwürdige Art und Weise, mit Freunden umzugehen, so etwas machen wir nicht.
Der andere Amtsleiter ist erwiesenermaßen parteilos, erwiesenermaßen ein Fachmann und den erwähnen Sie auch in der Öffentlichkeit.
Warum haben Ihre Kollegen das nicht im Haushaltsausschuss getan? Dass Sie zu diesem Mittel greifen und diese Namen öffentlich nennen, zeigt, wie Sie ticken. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Den Mitarbeitern der Justiz graut es davor, wenn Sie irgendwann einmal dort das Sagen haben sollten, die wollen mit Ihnen nichts zu tun haben.
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Was Sie auch wieder verheimlichen - das zum Thema Tarnen und Täuschen -, ist Ihre wundervolle neue Kandidatin für den Justizsenatorposten, Frau Professor Frommel. Kein Mensch kennt sie, aber wir haben einmal recherchiert, was Frau Professor Frommel verlautbart hat: Das wahre Opfer ist der Täter. Na danke, das zum Thema Opferschutzpolitik und Ehrlichkeit, die wir bei Ihnen wirklich vermissen. Zeigen Sie endlich Ihr wahres Gesicht und versuchen Sie nicht, durch andere Punkte darüber hinwegzutäuschen. Sie sind die wahren Täuscher und nicht irgendjemand anderes. - Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion beantragt nach Paragraf 26 Absatz 4 der Geschäftsordnung, für TOP 54, Drs. 18/7440, Bericht des Rechtsausschusses über die Drs. 18/6490, Hamburgisches Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Sicherungsverwahrung, die Abstimmung über die zweite Lesung der Drucksache für morgen, Donnerstag, den 13. Dezember 2007, vorzusehen, sofern erstens der Senat heute einer sofortigen zweiten Lesung nicht widerspricht und zweitens es heute Widerspruch gegen eine sofortige zweite Lesung aus dem Hause gibt.
Wir begründen dies wie folgt: Mit dem vorgelegten Entwurf eines Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes soll die verfassungsrechtlich gebotene umfassende gesetzliche Grundlage für den Vollzug der Jugendstrafe geschaffen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat 2006 entschieden, dass für den Bereich des Jugendstrafvollzugs bis Ende 2007 eine umfassende Gesetzesgrundlage zu schaffen ist. Seit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform sind hierfür die Länder zuständig.
Der Entwurf dieses Gesetzes war im Rechtsausschuss lange Gegenstand von intensiven Beratungen sowie einer Sachverständigenanhörung, die umfassend ausgewertet wurde. Wir haben umfassend, langwierig und ohne Eile beraten. Trotzdem hat die SPD angekündigt, keine sofortige zweite Lesung zuzulassen. Damit könnte zum einen die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist nicht eingehalten werden, zum Zweiten würde aber die Verschiebung des Inkrafttretens dazu führen, dass zum Beispiel Disziplinarmaßnahmen und Durchsuchungen im Jugendstrafvollzug unzulässig wären. Die Funktionsunfähigkeit des Jugendstrafvollzugs ab Januar 2008 wäre die Folge.
- Herr Neumann, vielleicht lassen Sie sich einmal von Ihren Leuten unterrichten. Die Frage ist nämlich, will die SPD wirklich diesen Zustand ab 1. Januar 2008 so herbeiführen.
Wir bitten daher um Ihre Zustimmung für den Antrag.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte zuerst aus dem SPDWahlprogramm zitieren. Darin heißt es,
"(…) das von der CDU gegen jeden Expertenrat verabschiedete Strafvollzugsgesetz zu überarbeiten."
Danke, Sie haben uns zugetraut, dass wir das Gesetz verabschieden, Sie haben schon vorgegriffen.
Es war bezeichnend, dass die Opposition vorhin bei der Geschäftsordnungsdebatte ihre Abgeordneten Maaß und Ernst und keinen Rechtspolitiker ins Rennen geschickt hat. Sie haben natürlich falsche Dinge behauptet. Seit Mai haben wir dieses Gesetz im Ausschuss beraten, vorher wurde es in der Deputation, in der Behörde, beraten, es war lange bekannt. Es ist falsch, wenn Sie sagen, dieses Gesetz würde durchgepeitscht werden.
Sie verkennen die Tatsachen. Herr Maaß ist jetzt nicht einmal mehr da, der interessiert sich für das Thema gar nicht. Frau Ernst, lassen Sie sich besser informieren und lassen Sie sich keinen Bären aufbinden.
Ich möchte zum Punkt "Zwangsmittel gegen eine Behörde" in den Änderungsanträgen der GAL und der SPD kommen. Das ist rechtstechnisch höchst interessant, es gibt keinen einzigen Wissenschaftler, der sich mit diesem Thema befasst hat. Ich könnte mir vorstellen, manche Bundesbehörde würde sich sehr freuen. Starten Sie doch selbst eine Initiative bei Ihren Bundeskollegen.
Ich könnte mir vorstellen, dass man im Bereich Umweltbehörden durchaus manche Dinge umsetzen könnte. Wie man so etwas umsetzt, ist technisch höchst interessant.
Sie sind rechtstechnisch auf dem völlig falschen Dampfer. So etwas gibt es gar nicht. Das Rechtsstaatgebot bindet jede Behörde.
- Das nützt sehr wohl etwas.
Ich muss es neutral formulieren, ich darf nicht aus der Akteneinsicht zitieren. Aber es gibt durchaus Fälle, die schon zu Zeiten von Rotgrün nicht beachtet worden sind.
Das ist nicht richtig, das halten wir alle - auch der Senator - nicht für richtig. Wir kommen jetzt bei insgesamt 3.000 vorgelegten Fällen, die strittig waren, auf sieben Fälle, die überprüft werden, und auf ein bis zwei Fälle, bei denen tatsächlich etwas falsch gelaufen ist. Wir heißen das nicht für gut. Wir sagen auch, Rechtsstaat ist Rechtsstaat und danach muss gehandelt werden. Insoweit ist Ihr Antrag falsch und wir werden ihn deswegen auch ablehnen.
Noch schöner ist der Entwurf der GAL-Fraktion. Er wurde in jedem Bundesland vorgestellt. Kein einziger Praktiker hat sich dem je angeschlossen. Das, was Sie vorgeschlagen haben, Herr Steffen, beinhaltet keine Disziplinarmaßnahmen. Wie wollen Sie im Jugendstrafvollzug ohne Disziplinarmaßnahmen auskommen? Sie leben in einer anderen Welt. Sie klagen sonst immer über die Jugendlichen und dann soll es keine Disziplinarmaßnahmen geben? Das ist inkonsequent.
Sie haben eben gesagt, dass im Strafvollzug Berufsausbildung und Beschäftigung nicht gewährleistet sein könnten. Wir haben zurzeit fast Vollbeschäftigung. Es wird manchem Gefangenen zum ersten Mal in seinem Leben eine neue Möglichkeit der Berufsqualifikation und Ausbildung angeboten, vielleicht nicht auf höchstem Niveau, aber Gabelstaplerfahrer ist für manchen durchaus eine Berufsperspektive, die er bisher nicht hatte. Wenn Sie sagen, man würde hier nichts tun, ist das eine Verkennung der Tatsachen.
Interessant ist in dem Zusammenhang, dass Herr Steffen am Montag im "Hamburger Abendblatt" bedauert hat, der offene Vollzug sei vom jetzigen Senat so weit zurückgefahren, dass es nicht mehr wie zu rotgrünen Zeiten weiter hohe Ausbruchszahlen gibt. Wir wollen keine hohen Ausbruchszahlen und mit Ihnen würden sie wieder kommen.
Des Weiteren bemängeln Sie, dass Hamburger Gefängnisse immer leerer werden. Das ist natürlich traurig. Die unhaltbaren Zustände, die es früher gegeben hat, haben wir dadurch abgeschafft, dass wir neue Haftanstalten gebaut haben.
Die Gefangenen können nicht mehr frei herumlaufen. Warum sind die Gefängnisse leerer? Wenn man den Behauptungen der Opposition Glauben schenken würde, würde nur im offenen Vollzug resozialisiert werden. Ich schließe im Moment daraus, wir haben eher weniger Gefangene, die rückfällig werden, und wir zeigen sehr wohl, dass wir mit diesem Vollzug richtig handeln.
Eines ist vor allen Dingen wichtig: Im geschlossenen Vollzug ist der Gefangene anwesend und das ist die erste Chance, mit manchen Menschen, die gestrauchelt sind, überhaupt in Kontakt zu kommen und ihnen nicht wieder die vermeintliche Freiheit zu geben wie manchen Freigängern in Vierlande, die sich wieder mit Drogengeschäften und Ähnlichem beschäftigt haben. Das kann nicht
unsere Überzeugung sein. Wir wollen mit den Gefangenen arbeiten und dafür sind sie in der Haftanstalt. Die Opfer haben ein Recht, dass diese Gefangenen auch so behandelt und in Sicherheit untergebracht werden.
Das Gesetz verankert die Mitwirkungspflicht. Das kritisieren Sie beim Thema Chancenvollzug. Wir halten das für richtig. Wir sagen, jeder hat seine Chance mitzuwirken, sie wird auch eingefordert, bei den Jugendlichen mehr als bei den Erwachsenen. Ich weiß nicht, welche Probleme Sie damit haben. Wir halten diese konsequente Grundausrichtung für richtig.
Zum Schluss möchte ich noch einen Punkt erwähnen, den Sie natürlich immer unter den Tisch fallen lassen. Wir sind das einzige Bundesland, das im Gesetz die Einzelunterbringung im Erwachsenenvollzug festschreibt. Das ist einzigartig. Insofern, Herr Dressel, loben Sie auch einmal etwas, kritisieren Sie nicht immer nur. Wir halten das Gesetz nicht für verfassungswidrig. Wir werden es heute so abstimmen und morgen in zweiter Lesung auch. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das, was die GAL heute abliefert, ist schon ein bisschen erstaunlich. Ich habe gedacht, hier sitzt die FDP. Ich glaube nicht, dass das, was Sie hier vertreten haben, auf der Grundlinie der GAL oder der Grünen auf Bundesebene liegt. Wenn Sie so bei der Frage des Verbots der NPD argumentieren, dann graust es mich.
Herr Maier, Sie haben ein Freiheitsdenken an den Tag gelegt, das ich als Mitglied einer freiheitsliebenden Partei so nicht akzeptieren kann. Das ist für mich kein Kaninchenzüchter- oder ein Kleingartenverein, das ist eine kriminelle Vereinigung mit ganz anderen Machenschaften.
Sie waren beide sehr spitzfindig. Die GAL und die Grünen sind sonst immer die öffentlichen Bedenkenträger und die öffentlichen Akklamatoren irgendwelcher Probleme. Mahnmale und Ähnliches wollen Sie immer gern haben, aber in dieser Frage wollen Sie noch nicht einmal einen Antrag stellen. Das ist merkwürdig und das passt nicht in Ihre normale Linie.
Einen Punkt möchte ich hier noch erwähnen. Denken Sie an die Opfer, die in die Fänge dieser Sekte geraten sind, und ihre Familienangehörigen. Es gerät nicht der "normale" Mensch hinein, sondern Menschen mit gewissen Abhängigkeitsbestrebungen oder anderen Problemen. Denken Sie an die und denken Sie daran, welche Mühe es macht, denen zu helfen. Gehen Sie nicht von der Freiheit aus, sondern helfen Sie denen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Mandel, ich glaube, in der Sache sind wir uns einig, dass wir die Opfer schützen wollen. Aber das, was Sie hier gemacht haben, war Aktionismus und Blendwerk pur und das kann ich nicht verstehen.
Es gibt keine Regelungslücke. Sie führen den Fall vom 9. Oktober an, als eine junge Frau von einem Stalker überfallen worden ist. Hätten wir die Ingewahrsamnahme, wie Sie sie sich vorstellen, dann hätte das gar nichts gebracht.
- Das gibt es schon.
Frau Mandel, ich habe als Anwältin gerade gestern einen Fall bekommen. Heute haben wir die Wohnungswegweisung und das Näherungsverbot. Das ist alles nicht das Problem. Sie wollen eine Ingewahrsamnahme. Das hätte in dem Fall, den Sie hier ansprechen, gar nichts genützt, denn der Mann war noch nie gewalttätig geworden. Er hat die Frau seit drei Jahren belästigt, aber mehr nicht.
- Frau Mandel, Sie müssen mir zuhören. Es hätte Ihnen nichts genützt. Einen Haftbefehl hätte kein Richter unterschrieben. Es gab keinen Haftgrund.
(Doris Mandel SPD: Aber natürlich, weil Stalking ein Straftatbestand ist! Insoweit geht das, was Sie hier fordern, völlig fehl. Sie betreiben Aktionismus, schieben Opferschutz vor und praktizieren stattdessen Selbstdarstellung, mehr ist es nicht. Das geschieht zulasten der Opfer und das finde ich nicht in Ordnung. (Beifall bei der CDU - Doris Mandel SPD: Das ist nun wirklich Opferverhöhnung, Frau Spethmann!)
Frau Mandel, hier gilt dasselbe, was bereits gestern gesagt wurde: Kümmern Sie sich eher um Ihre Bundespolitiker. Im Jahre 2005 hat die CDU in Hamburg eine Initiative gestartet. Alle CDU-regierten Bundesländer haben gewollt, dass Stalking bestraft werden soll. Durch
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die lange Blockadehaltung Ihrer Bundesjustizministerin ist es erst im März 2007 dazu gekommen, dass dieser Straftatbestand eingeführt worden ist.
Vor diesem Hintergrund zu behaupten, hier würde nichts gemacht werden, kann nicht richtig sein. Dann bitte ich Ihre Bundespolitiker aktiv zu werden, dass sie in diesen Fällen etwas machen. Aber in Hamburg zu sagen, eine Ingewahrsamnahme sei die letzte Maßnahme, ist unsinnig. Wir brauchen sie nicht, wir haben Maßnahmen, die wirken. Ich nenne folgendes Beispiel: Gestern geschah ein Übergriff auf eine Frau, heute haben wir bereits den Beschluss des Gerichts: Der Mann darf sich der Frau nicht nähern, es ist sogar der eigene Ehemann.
- Er wird festgenommen, weil er dann gegen einen Straftatbestand verstößt, Herr Dressel.
Ihre gesamte Argumentation geht völlig ins Leere.
Lassen Sie diesen Aktionismus und das Blendwerk zulasten der Opfer und ziehen Sie diesen Antrag zurück.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Herren! Herr Dressel, dass Sie einmal eine Sache nicht parteipolitisch sehen, würde mich sehr wundern. Ich glaube, Sie sehen sie nur parteipolitisch.
Sie sind der Meinung, es müsse darüber diskutiert werden. Ich erinnere mich an diverse Ausschüsse in den letzten Jahren. Wir hatten ausführliche SOG-Beratungen, wir hatten im Sozialausschuss und im Rechtsausschuss - in verschiedenen Zusammenhängen, mit sehr vielen Drucksachen - ausführliche Beratungen zum Thema Opferschutz. Dass es im letzten halben Jahr außergewöhnliche Neuerungen gegeben haben soll, muss ich bezweifeln. Das ist noch einmal die Bestätigung, die ich hier anführen möchte: Was Sie hier machen, ist parteipolitisch, ist Wahlkampftaktik, und nichts weiter. Das ist das, was ich Ihnen vorgehalten habe, sie machen das zulasten der Opfer.
Noch einmal zu dem Thema, dass wir in diesem Bereich steigende Opferzahlen haben. Wir können feststellen, dass es in den letzten Jahren zu einem erhöhten Anzeigeverhalten gekommen ist, weil Frauen sich mehr trauen und sie es nicht mehr akzeptieren, dass ein Mann sie schlägt. Deswegen können Sie nicht sagen, wir haben ein steigendes Feld, sondern Sie müssen es differenzierter beurteilen. Sie wiederholen eine Diskussion schlichtweg nur, um die Öffentlichkeit mit hineinzuziehen, aber nichts weiter.
Ich möchte noch einmal den Fall, den Sie hier anführen, zitieren. Die Frau, die von dem Stalker überfallen worden ist, hat den Stalker am Montag vor der Tat angezeigt. Die Polizei hat ihn mit zur Wache genommen. Am nächsten Morgen kam es zu der bekannten Tat. Der Stalker war aber in den letzten drei Jahren zuvor nie wegen Gewalttätigkeiten aufgefallen.
Spielen wir nun die von Ihnen beantragte Gesetzesänderung durch, wenn es sie schon gegeben hätte: Es hätte das Kontakt- und Näherungsverbot gegeben. Hierdurch hätte es für ein paar Stunden eine Ingewahrsamnahme gegeben. Aber was wäre dann passiert? Ein Richter hätte ihn freigelassen, weil keine Haftgründe vorliegen. Herr Dressel, wir leben in einem Rechtsstaat.
- Herr Dressel, wenn keine Haftgründe vorliegen, dann sind Sie doch derjenige, der am lautesten schreit, wenn jemand in Haft bleibt.
Hier ist der Beweis für Aktionismus pur gegeben und nichts weiter.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich finde, man kann feststellen, dass Frau Blömeke durchaus ein paar gute Ansätze gezeigt
hat, was die Jungenarbeit betrifft. Ich finde, das ist durchaus ein Punkt, über den wir weiter sprechen können. Aber fangen Sie erst einmal bei Ihrer eigenen GALLandesliste an. Das wäre auch nicht schlecht.
Bei der GAL kann ich alles nur unter einem Punkt zusammenfassen - kuscheln, kuscheln, kuscheln. Aber das ist es nicht. Wenn Sie von Armutsproblematik reden: Eine der Mütter hat ganz klar gesagt, es sei kein Armutsproblem in Ihrer Familie, in der der Sohn Täter geworden ist. Das ist nicht die Frage. Sondern wir haben tatsächlich eine Frage der Sozialisation und nicht der Armut. Insoweit liegen Sie da auch vollkommen falsch.
Bei der SPD mangelt es langsam wirklich an Seriosität. Herr Schäfer, Sie haben ein gutes Beispiel gebracht. Was haben Kinderkuren mit Jugendkriminalität zu tun? Wenn Ihnen nicht mehr einfällt, ist das ziemlich erbärmlich.
Ein weiterer Beweis der mangelnden Seriosität, Herr Dr. Dressel, ist Ihr Vorwurf über das heutige Fehlen des Justizsenators. Der Justizsenator weilt bei der Justizministerkonferenz. Ich finde es unfair, so etwas zum Thema zu machen. Der Staatsrat weilt auch dort. Das ist mangelnde Seriosität, die Sie beweisen. Ich kann noch weitere Punkte bringen.
Ein weiteres Mal möchte ich Sie ansprechen, Herr Dr. Dressel. Sie tönen, der Senat möge aktiv werden. Das tut er. Aber werden Sie einmal aktiv im Bereich der Seriosität auf Bundesebene. Ich nenne hier einmal schlagwortartig ein paar Punkte, bei denen die SPD auf Bundesebene etwas machen kann, es aber verhindert - ihre Bundestagsfraktion, Ihre SPD-Bundesjustizministerin: Einführung Warnschussarrest, Anwendung des allgemeinen Strafrechts auf Heranwachsende, was grundsätzlich angewendet werden sollte - beides verhindert von der SPD-Fraktion. Machen Sie doch dort etwas, anstatt hier groß herumzutönen und Rhetorik zu machen. Machen Sie dort etwas und nicht hier.
Weder passiert etwas seitens der SPD auf Bundesebene bei der Erweiterung des Strafrahmens für Heranwachsende schwerster Verbrechen, noch liegt ein Gesetzentwurf vor. Sicherungsverwahrung wollen Sie erst ab sieben Jahre Jugendstrafe. Wir wollen das schon ab fünf Jahre Jugendstrafe.
- Haben wir.
So, wie Sie sich äußern, ist es zynisch zulasten der Opfer. Ihnen ist nämlich sehr wohl bekannt: Die CDU hat auf Bundesebene alles getan, die SPD nicht.
Wenn es darum geht, in Hamburg tatsächlich Maßnahmen zu ergreifen, erschrecken Sie - beim Strafvollzug, bei der Dezentralisierung der Jugendgerichte. Dann kneifen Sie. Da muss ich eins sagen: Mangelnde Seriosität.
Das, was Sie machen, ist reiner Wahlkampf und nichts weiter. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte einmal vor Augen führen, wer eigentlich im Maßregelvollzug sitzt. 80 bis 90 Prozent - Frau Brinkmann, das wissen Sie, aber nicht die Allgemeinheit des Hauses - der dort Einsitzenden sind höchst kranke Menschen, die nicht hoch gefährlich sind. Das ist der kleine Brandstifter, der regelmäßig irgendwelche Mülleimer anzündet, der psychisch Kranke, der zwar andere verfolgt, im klassischen Sinne nicht gefährlich, aber trotzdem behandlungsbedürftig ist. Dieses sage ich vorweg, um deutlich zu machen, dass es nicht darum geht, Menschen wegzusperren, sondern Menschen wirklich zu helfen und für sie da zu sein. Nichtsdestotrotz wollen wir alle nicht, dass ein Brandstifter durch die Gegend läuft und Mülleimer anzündet.
Man muss sich vor Augen führen, dass dort aber auch eine Klientel einsitzt, die die Strafanstalten dieser Stadt teilweise noch toppen. Es sind ein Thomas Holst und andere perverse Straftäter, vor denen uns allen graut, und wir können nur froh darüber sein, dass sie im Moment höchst sicher untergebracht sind. Die Gleichsetzung eines gefährlichen Straftäters in Haft mit Herrn Dr. Kusch, Frau Brinkmann - und es ist wahrlich nicht meine Aufgabe, Herrn Dr. Kusch zu verteidigen -,
- Nicht mehr.
finde ich nicht in Ordnung.
Die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung ergab sich schon vor einigen Jahren und ich finde es gut, dass wir hier sehr lange beraten haben. Diese Materie ist rechtlich und gesundheitspolitisch ausgesprochen schwierig. Das alte Gesetz hatte einen alten Geist. Ich beschreibe nur: Die dort untergebrachten Personen hießen Patienten. Stellen Sie sich vor, was die Eltern der Opfer sagen, die Thomas Holst als Täter erlebten und der dann als Patient bezeichnet wird. Das war der Hohn für die Opfer. Ich finde es gut, dass wir nun die Patienten nicht mehr als "Patienten" bezeichnen, sondern als "die untergebrachte Person". Das ist neutraler.
Wir müssen aber auch feststellen, dass ein Großteil der Täter kranker geworden ist und dass wir mehr Täter haben. Wir hatten vor einigen Jahren recht spektakuläre Entweichungen. Daraufhin wurden die Sicherheitsmaßnahmen erheblich gesteigert. Wir müssen hier einen Dank an den Leiter, Herrn Dr. Knecht, aussprechen. Er hat in den letzten Jahren ein ausgesprochen "gutes Händchen" dafür bewiesen, wie er mit Lockerungen umzugehen hat. Aber faktisch müssen wir uns vor Augen führen, dass er die Möglichkeit hatte, auch bei einem Thomas Holst über Freigang zu entscheiden. Die Verantwortung können wir einem Leiter nicht allein auferlegen und da haben wir einen Änderungsbedarf gesehen. Wir haben nicht bei dem normalen psychisch Kranken Änderungsbedarf gesehen, sondern bei den hoch gefährlichen. So sehen wir zum Beispiel die Lockerungen, bei denen Sie, Herr Klooß, kritisieren, dass die Staatsanwaltschaft beteiligt werden soll. Wir wollen nicht bei jedem Maßregelvollzugsinsassen, sondern nur bei den gemeingefährlichen Gewaltstraftätern und Sexualstraftätern die Staatsanwaltschaft beteiligen. Ich glaube auch, die
Staatsanwaltschaft freut sich nicht darüber, dass wir auf politischer Ebene diesen Wunsch gehabt haben und dass noch jemand Verantwortung zeigt. Ich hätte mich als Staatsanwalt auch nicht darüber gefreut, aber wir halten es politisch für richtig, dass eine weitere Instanz in diesem Bereich mitspricht und bei diesen Menschen mit entscheidet. Für die Sicherheit der Stadt und der Sicherheit der Opfer halten wir dieses für sehr richtig.
Zum Thema Videoüberwachung. Herr Klooß, nicht alles, was in Anhörungen gesagt wird, ist richtig. Sie ziehen sich immer Ihre selektive Wahrnehmung aus den Dingen. Ich denke an die Anhörung vom letzten Dienstag, in der wir auch zum Thema Videoüberwachung im Strafvollzug geredet haben. Wir hatten dort ein sehr schönes Erlebnis. Der Datenschutzbeauftragte erwähnte Artikel 13, die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Ein Sachverständiger hat mit ein paar kurzen Worten klipp und klar dargestellt, dass ein Haftraum nicht unter Artikel 13 fällt.
Die gesamte Argumentation bricht richtig schön zusammen. Das trifft hier also nicht zu, Sie ziehen hier nur ein Schreckgespenst auf.
Frau Husen spricht davon, wir würden die Anstalt aufgrund dieser Gesetzesgrundlage komplett unter Videoüberwachung stellen. Das ist personell, finanziell und auch sonst nicht machbar. Wir wollen aber die gesetzliche Grundlage haben, dass der Anstaltsleiter - so steht es da auch - in einem abgestuften Verfahren, bei bestimmten Gefährdungslagen eine Videoüberwachung stattfinden lassen darf. Das halten wir für richtig. Es gibt gewisse Gefährdungslagen - beispielsweise bei der Vorbereitung eines Ausbruchsversuchs -, die eine latente Videoüberwachung rechtfertigen. Unter strengen Voraussetzungen halten wir das für richtig. Wir wollen keine massenhafte Überwachung, aber in Einzelfällen wollen wir die Rechtsgrundlage schaffen. Die ist nötig und das haben auch die Experten gesagt.
Nun komme ich noch einmal zur Privatisierung. Die Privatisierung hat letztendlich nur einen Punkt, den wir hier hereingenommen haben, die Anpassung an das gewandelte Organisationsgefüge. Das Grundgesetz verbietet gar keine Privatisierung. Was wir hier haben, ist eine umfassende Fach- und Rechtsaufsicht. Ich habe selten gesehen, wie gründlich in dem Vertrag einzelne Maßnahmen geregelt sind, wann die Behörde eingreifen und etwas tun kann. Ich denke an rotgrüne Zeiten zurück, ich war damals auch schon ein paar Mal im Maßregelvollzug. Ich habe dort keinen einzigen Beamten getroffen, sondern nur Angestellte. Wo ist da jetzt bitte der Wandel zwischen den Angestellten des LBK und den Angestellten des Asklepios Klinikums? Da ist gar kein Wandel. Den privaten Sicherheitsdienst, Herr Klooß, der massive Eingriffe vorgenommen hat, gab es damals schon. Und dann kommen Sie mir heute mit Privatisierungsverboten? Das ist lächerlich.
Ich kann nur feststellen, dass Sie an diesem Gesetz wenig Substanzielles zu kritisieren finden, Sie wollen eine
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erneute LBK-Debatte aufziehen. Das gelingt Ihnen nicht. Dieses Gesetz ist gut und deswegen werden wir es auch so abstimmen, wie es hier vorliegt. - Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die wichtigste Aufgabe des Strafvollzugs ist die Sicherheit. In Hamburg ist konsequentes und stringentes Handeln die Grundlage des Strafvollzugs. Die Sicherheit der Bevölkerung vor Straftätern, ob Jugendliche oder Erwachsene, steht hierbei an erster Stelle.
Hierzu gehört, dass der geschlossene Vollzug und nicht der offene Vollzug der Regelvollzug ist.
Die Debatte wird zeigen, dass Sie das genau anders sehen. In der Praxis sind bisher bundesweit bereits 85 Prozent der Gefangenen im geschlossenen Vollzug. Nicht nur aus Willkür der jeweiligen Behörden und Ministerien, sondern schlichtweg dadurch, weil die jeweiligen Strafvollstreckungskammern dieses auch bestätigen.
Insoweit ist das vorgelegte Hamburger Strafvollzugsgesetz ein ehrliches Gesetz,
denn es benennt die bereits vorherrschende Praxis. Alles andere, was Sie in den letzten Monaten propagiert haben, ist realitätsfern und nicht praxisnah.
Um es ganz deutlich zu machen: Die Bevölkerung geht zu Recht davon aus, dass der Staat, der einen Straftäter zu einer Gefängnisstrafe verurteilt hat, diese zunächst auch innerhalb von Gefängnismauern absitzen lässt. Wenn Sie anderer Meinung sind, ist das realitätsfern und von uns nicht nachzuvollziehen.
Die meisten Menschen wären entsetzt, wenn Sie wüssten, dass Sie fordern, dass ein verurteilter Straftäter höchstens zum Schlafen in das Gefängnis kommen soll und tagsüber weiterhin die Straßen unsicher machen kann. Das können und wollen wir nicht zulassen.
Sie weigern sich, die Zeichen der Zeit zu akzeptieren und hängen noch Ihrer Sozialromantik des Irrglaubens Anfang der Siebzigerjahre nach. Das ist nicht das Allheilmittel. Wir benötigen heute den geschlossenen Vollzug und nicht die Sozialromantik des offenen Vollzugs.
Sie geben vor, die Gefangenen resozialisieren zu wollen. Wie soll das gehen, wenn die Gefangenen tagsüber gar
nicht anwesend sind? Eine Arbeit mit Gefangenen ist doch nur möglich, wenn sie anwesend sind
und einen klar strukturierten Tagesablauf kennenlernen. Häufig müssen wir feststellen, dass es nicht um Resozialisierung, sondern um Erstsozialisierung geht. Ihren Vorschlag in Bezug auf Abwesenheit während des Tages können wir nicht akzeptieren.
Allein dadurch, dass man die Gefangenen innerhalb ihrer alten und oftmals schlechten sozialen Bindungen belässt, ist das keine Wiedereingliederung im klassischen Sinne der Resozialisierung. Ihr Vorschlag ist utopisch.
Sicherlich mag teilweise auch offener Vollzug und der Kontakt zur Außenwelt wichtig sein. Für uns gilt das aber erst am Ende der Strafe und ist nicht von Beginn an nötig.
Das neue Strafvollzugsgesetz sieht aber auch vor, dass die Opfer berücksichtigt werden. Diese werden gewarnt, wenn ein Sexual– und Gewaltstraftäter freikommt. Ich finde, das ist ein deutliches Mehr an Opferschutz.
Hamburg und der Senat haben jetzt mit diesem Gesetz ein modernes und dem Erziehungsgedanken verpflichtetes Strafvollzugsgesetz auf den Weg gebracht. Es werden hierbei die hohen Standards des Hamburger Strafvollzugs legalisiert. Hamburg ist nicht Siegburg und setzt bundesweit jetzt schon einmalige Maßstäbe, wobei auch hier das Ziel ist, effektiv erzieherisch, fordernd und sicher den Strafvollzug durchzuführen.
Im Übrigen entspricht der Hamburger Jugendstrafvollzug bereits zum Zeitpunkt des Bundesverfassungsgerichts vor einigen Jahren dessen Vorgaben. Kein anderes Bundesland kann das so vorweisen. Die darin geforderten Wohngruppen und Ausbildungsangebote waren in Hamburg schon immer Praxis. Ich glaube, wenn wir Sie hier gleich hören, werden wir das Gefühl haben, dass wir uns in einem anderen Bundesland befinden. Aber den Realitäten kann schon mal vorgegriffen werden.
Was die SPD im Bereich Jugendstrafvollzug vorgelegt hat, ist reine Abschreibearbeit und wird nicht den Notwendigkeiten in Hamburg gerecht. Hier sollten Sie sich ein bisschen mehr Mühe geben.
Die Zusammenfassung von bisher zwei Strafvollzugsgesetzen setzt auch bundesweit neue Maßstäbe. Hamburg hat mit Praktikern ein Gesetz für Praktiker gemacht. Dieses Gesetz ist nicht für Schreibtischtheoretiker, wie Sie es fordern.
Der ebenfalls bereits abgelehnte Entwurf der GAL zum Jugendstrafvollzugsgesetz lässt die Sicherheit der Bevölkerung völlig außen vor und verkennt die Klientel der in Hamburg einsitzenden Gefangenen. Die Jugendlichen, die eine Jugendstrafe erhalten haben, bewiesen, dass alle anderen Maßnahmen sie nicht erreicht haben. Wo, wenn nicht im Strafvollzug, wollen wir dann anfangen, den Jugendlichen Grenzen zu setzen? Sie verzichten gänzlich auf Disziplinarmaßnahmen. Einmalig in der Bundesrepublik und sogar einmalig unter Theoretikern wird Ihr Gesetz daher völlig abgelehnt.
Der nun vorgelegte Entwurf ist erheblich besser und bietet auch im erzieherischen Bereich genau die Maßnah
men. Wenn Sie gleich etwas anderes erzählen werden, was ich mir gut vorstellen kann, denn die Presseerklärungen in der letzten Zeit haben bereits genug bewiesen, dann haben Sie das noch nicht erkannt.
Die Kritik, die Sie bisher an der Gestaltung eines Chancenvollzugs vorgelegt haben, ist aus der Luft gegriffen. Sie ignorieren die zahlreichen und eindeutig entgegenstehenden Regelungen des Entwurfs.
Daher sind Ihre Ausführungen, die Sie bestimmt gleich - wie bisher - tätigen werden, irreführend. Wir wollen die Gefangenen fordern. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Sie wollen auf die Gefangenen bis zur letzten Konsequenz zugehen und das wollen wir nicht.
Ich bin auch der Meinung, dass Ihr Ansatz, Gefangene an der Lösung des Problems von Anfang an zu beteiligen, falsch ist. Wir müssen teilweise Gefangene wirklich in eine Situation bringen, sich zu bewegen und nicht immer ständig auf sie zuzugehen.
Insoweit werden wir diesen Gesetzentwurf heute einvernehmlich in den Ausschuss überweisen. Wir haben bereits vorab im Wege der Selbstbefassung eine Expertenanhörung mit zehn Sachverständigen beschlossen und wir werden das sachgerecht sowie intensiv alles besprechen.
Ich fasse zusammen: Die Zustände, die zu Zeiten von Rotgrün im Haus 2 in Santa Fu geherrscht haben und die Sie in Hamburg gern wieder einführen möchten, wünschen sich noch nicht einmal die Gefangenen zurück und wir erst recht nicht. Daher werden wir mit diesem Gesetz die Grundlage haben, in den nächsten Jahren einen anderen Strafvollzug vorzunehmen. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, Sie stellen fest: Hier stoßen Welten aufeinander, die wirklich nicht zusammenpassen. Herr Dr. Steffen, Sie sind wirklich der Vertreter der Theoretiker und der Sozialromantiker. Von der Praxis haben Sie keine Ahnung.
Wie setzt sich denn die Klientel der Insassen im Hamburger Strafvollzug zusammen? - Nicht wie in den Siebzigerjahren, der durchschnittliche deutsche Straftäter, der einmal gestrauchelt ist. Nein, wir haben es mit Gewaltstraftätern, über 50 Prozent Ausländern und teilweise noch nicht sozialisierten Menschen zu tun. Davon zu reden, dass diese Menschen irgendwann eine Einsicht zeigen, ist verrückt von Ihnen.
Sie müssen letztendlich auch sehen: Der kurdische Drogendealer, der sowieso abgeschoben wird, lacht sich über Resozialisierung halb tot. Sie wollen auf den noch zugehen? Ich glaube, bei Ihnen sind irgendwo die Uhren in den Siebzigerjahren stehengeblieben. So alt sind Sie zwar noch nicht aber irgendwie leben Sie noch in der Welt.
Besonders bezeichnend fand ich bei Herrn Klooß die Erwähnung, die CDU würde langfristig private Haftanstalten anstreben. Ich glaube, wenn Ihnen nichts weiter einfällt, kommen Sie auf diesen Trichter.
Wir haben es immer erklärt. Wir wollen es nicht.
Wir streben keine privaten Haftanstalten an und, Herr Dressel, der Maßregelvollzug war unter Ihrer Ägide auch schon quasi privat. Sie haben dort private Angestellte eingesetzt und keine Beamten. Also lügen Sie hier nicht herum. Das hier ist vollkommen falsch.
- Ich werde mich bemühen.
Auch Ihre immer wiederholten aber immer falschen Aussagen zum Verhältnis von geschlossenem und offenem Vollzug: Das, was Sie unter rotgrüner Ägide gemacht haben, war eins. Sie haben im offenen Vollzug die Fehlschläge gar nicht mehr aufgezeichnet, weil Ihnen das peinlich war. Das ist die Realität und dieser wollen wir die Bevölkerung nicht aussetzen. Wir wollen ganz eindeutig zusehen, dass die Menschen erst einmal in einen bestimmten strukturierten Ablauf kommen.
- Frau Mandel, denken Sie doch daran, schauen Sie sich die Zahlen von damals an. Inzwischen haben wir sie und haben festgestellt, dass es erhebliche Versagensfälle gab. Das, was Sie hier machen, ist einfach falsch.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe SPD-Fraktion, das war ein Rohrkrepierer, den Sie hier losgelassen haben. Wenn Frau Blömeke es schafft, dass die CDU-Fraktion klatscht, dann müssen Sie etwas falsch gemacht haben, denn dieser Antrag ist falsch.
Herr Dressel, Sie sind das Marketingaushängeschild der Inneren Sicherheit, aber Ihre Partei folgt Ihnen nicht. Sie guckt in den letzten Minuten eher betreten nach unten und auf Bundesebene haben Sie bei keinem der Punkte, die Sie hier erwähnt haben, irgendwo Erfolg gehabt.
Die SPD versucht offenbar, auf einen fahrenden Zug aufzuspringen, weil sie merkt, dass sie hier Potenzial verliert. Dabei übernimmt sie Forderungen, die wir schon längst gestellt haben, und die auf Antrag CDU-geführter Bundesländer im Bundesrat beschlossen worden sind.
Leider gibt es eine Reihe Ihrer Forderungen noch nicht einmal in Ansätzen. Sie hätten im Bundestag durchaus den Einzelteilen zustimmen können. Nichts ist übernom
men worden. Ihre SPD-Kollegen im Bundestag, Herr Dressel, sind diejenigen, die alles blockieren. Sie können laut erzählen, was Sie wollen, es nützt uns nichts, wenn alles, was wir beantragen, im Bundestag wieder gekippt wird. Es ist verlogen, was Sie hier machen.
Ich erwähne noch einmal die wichtigen Punkte. Ich habe fünf Punkte, die Sie sich vor Augen führen können.
Das Fahrverbot, Bestandteil eines Antrags der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen: Mit den Stimmen Hamburgs wurde der Antrag angenommen und im Bundesrat beschlossen. Im März 2007 wurde er von der SPD-Bundestagsfraktion abgelehnt.
Von der SPD-Bürgerschaftsfraktion wurde gefordert, die Meldepflicht für junge Straftäter einzuführen. Das ist eine Forderung CDU-geführter Bundesländer. Auch diese Umsetzung ist von der SPD-Bundestagsfraktion blockiert worden.
Dritter Punkt: Nachträgliche Sicherungsverwahrung. Wir haben einen Antrag vorgelegt. Frau Zypries hat drei Jahre lang angekündigt, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen.
Ja, jetzt, nach drei Jahren. Wir hätten den Entwurf vor drei Jahren haben können. Wir hätten gewisse Dabelstein-Mörder schon längst in Haft haben können. Und was machen Sie? Nichts. Sie blockieren.
Vierter Punkt: Vorführung im vereinfachten Jugendverfahren. Das steht schon im Gesetz und hat der Senator schon erwähnt – noch ein Rohrkrepierer.
Fünftens: Die erleichterte Einweisung straffälliger Jugendlicher in die geschlossene Unterbringung. Das haben Sie mit den SPD-Stimmen im Bundestag verhindert. Was Sie uns hier mit diesem Antrag vorgeführt haben, ist eine Mogelpackung, Effekthascherei à la Dressel – nichts weiter.
Arbeiten Sie sachlich, lassen Sie uns in Zukunft lieber ordentlich auf Bundesebene wirken. Wir gucken auf Bundesanträge, die von Ihnen auf Ihrem Bundesparteitag gestellt werden. Wenn Sie da Mehrheiten bekommen, dann machen wir mit Ihnen hier weiter. Das hier ist Effekthascherei, nichts weiter. – Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Klooß, in welcher Welt, in welcher Strafanstalt waren Sie in den letzten Jahren?
Wenn ich Sie hier höre, war das ein anderes Bundesland.
Herr Dressel, hören Sie erst einmal zu, denn, ich glaube, Herr Klooß hat hier noch einiges zu lernen.
Erstens: Der Hamburger Jugendstrafvollzug ist zurzeit fast nur zur Hälfte belegt. Nichtsdestotrotz hat der Senator das gesamte Personal dort belassen. Im Jugendstrafvollzug wird bei der Einzelhaft in Wohngruppen gewohnt. Wenn man Sie jetzt gehört hat, hat man das Gefühl, dass hier nur nach Sicherheit oder Ähnlichem gegangen wird. Auch die CDU bekennt sich in dieser Frage ganz eindeutig zum Erziehungsgedanken, aber eben auch zur Sicherheit.
Das, was Sie hier vorgelegt haben, entspricht im Übrigen dem Gesetz, das Sie auch vorgestellt haben, der neun Bundesländer. Das ist Abschreibearbeit, was Sie gemacht haben.
Nichts, was auf die Hamburger Besonderheiten explizit zugeschnitten ist. Das sind insbesondere Notwendigkeiten, die in Rheinland-Pfalz anders sind als in Hamburg. Da müssen Sie eingestehen, dass Sie etwas Faules vorgelegt haben. Das war nichts besonders Gutes.
Frau Mandel, haben Sie nicht gelesen, was der Senator vor kurzem gesagt hat? Er wird in den nächsten Wochen ein eigenes Gesetz vorlegen. Dann haben wir Gelegenheit, das ausreichend im Ausschuss zu diskutieren.
Erregen Sie sich nicht jetzt, sondern dann, wenn Sie das Papier sehen, das der Senator vorlegt.
Die hohen Standards, die Hamburg hat, nämlich Erziehung der Jugendlichen – bisher schon eingeführt –, mehr Erzieher fordernd, werden fortgeführt.
Regen Sie sich insofern nicht auf, sondern warten Sie ab, bis Sie sehen, was wir vorlegen. Ich finde es sehr merkwürdig, dass Sie sich im Bundestag und Bundesrat für Föderalismus aussprechen, aber hier wollen Sie die Kompetenz, die Sie haben, nicht nutzen. Das ist irgendwie zwiespältig. Die SPD redet immer mit zwei Zungen. Bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung verhalten Sie sich auch so komisch. Ich finde, das ist nicht weiter schlimm. Wir haben auch im Polizeigesetz 16 verschiedene Polizeigesetze. Auch das ist keine Rechtszersplitterung, sondern alles kein Problem.
Hamburg ist konsequent und stringent und wird im Vollzug genauso weiteragieren. Ich möchte nur einmal erwähnen: Wer sitzt denn im Jugendhaftvollzug? 60 Prozent der dort Einsitzenden sind Gewalttäter. Das Durchschnittsalter ist 20 Jahre. Es sind also nicht die 15-, 16-Jährigen, die dort einsitzen, sondern durchschnittlich die 20-Jährigen. Nur 35 Prozent der dort Einsitzenden sind deutsche Staatsbürger. 90 Prozent gelten nach den Maßstäben als nicht klassisch ausbildungsfähig. Da liegen unsere Probleme und an den werden wir arbeiten.
Und was meinen Sie, was wir hier tun?
Frau Mandel, wer sitzt im Einzelvollzug, wer sitzt in Wohngruppen? Wir erfüllen die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Ich glaube, aufgrund des strukturierten Tagesablaufes, der Verbindlichkeit, die die Jugendlichen und Heranwachsenden dort erleben, haben wir genau das Richtige und das werden wir auch so umsetzen. Ich glaube, Sie werden sich über das nach unserer Ansicht sehr gute Gesetz wundern, das der Senator in einigen Wochen vorlegen wird. Dann werden wir ausgiebig im Ausschuss debattieren. Die Vorlage, die Sie abgegeben haben, reicht nicht aus, um darüber im Ausschuss zu diskutieren. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Anlass für diese Debatte ist das Vorliegen des Berichtes des Rechtsausschusses über die von uns gestellte Große Anfrage zu den Jugenddezernaten der Staatsanwaltschaft. Über Jahrzehnte wurde es in Hamburg versäumt, geeignete Maßnahmen gegenüber kriminellen jugendlichen Heranwachsenden zu ergreifen. Dies haben inzwischen aber auch die begriffen, die noch vor zehn Jahren konsequent das Konzept "Menschen statt Mauern" vertraten. Es hat ein Umdenkungsprozess in der Hamburger Justiz stattgefunden, der nicht zuletzt auf die konsequente Politik des jetzigen Senats zurückzuführen ist.
Denn Jugendliche, die Straftaten begangen haben, müssen dafür auch deutlich Konsequenzen zu spüren bekommen. So ist die Zahl der Verurteilungen von Jugendlichen angestiegen. Viele Jugendrichter haben inzwischen erkannt, dass Nachgiebigkeit nicht immer der richtige Weg ist.
Um auch die Rolle des Jugenddezernates der Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang zu analysieren, haben wir als CDU-Fraktion eine Große Anfrage zu diesem Thema gestellt. Der Rechtsausschuss hat sich sehr intensiv mehrfach und auch abschließend auf seiner Sitzung am 5. Dezember 2006 mit den Antworten dazu befasst. Das Ergebnis dieser Beratungen ist durchaus sehr erfreulich. Die Annahme, dass die Staatsanwaltschaft unnötig viele Verfahren einstellt, hat sich nicht bestätigt – im Gegenteil. Das Statistische Bundesamt, also eine ganz neutrale Stelle, ermittelte, dass sich das Verhältnis der eingestellten Verfahren zu den insgesamt erledigten Verfahren der Staatsanwaltschaft von 6,7 Prozent in 1998 auf nur 3,7 Prozent verringerte. Zum Vergleich: Das Einstellungsverhältnis im Bundesgebiet hielt sich in diesem Zeitraum konstant zwischen 4,1 und 4,5 Prozent. Das heißt, dass Hamburg hier Vorreiter ist.
Den Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft, der Jugendgerichtshilfe und des Familieninterventions-Teams vor dem Rechtsausschuss, also all derer, die an den Verfahren gegen die Jugendlichen teilhaben, war zu entnehmen, dass auch hier inzwischen die Erkenntnis vorherrscht, dass Nachgiebigkeit den Jugendlichen nicht hilft, sondern, dass die Einstellung des Verfahrens nur in ganz besonderen Fällen in Betracht kommt.
Diese Fälle muss man natürlich unterscheiden. Wir haben es zu tun mit den Intensivtätern, die die Presse beschäftigen, und den vielen Delikten, die eher dem jugendtypischen Bereich zuzuordnen sind. Hier muss man wirklich genau einsteigen. Charakteristisch für diese jugendtypischen Delikte sind ein geringes Schadensausmaß und dass es die erste Tat ist. Es gibt insgesamt 25 000 bis 30 000 dieser kleinen Delikte. Diese werden dann im
Wege der sogenannten Diversionsrichtlinie erledigt. Diese Richtlinie trägt dem Erziehungsgedanken des Jugendgesetzes Rechnung, welches nicht vorrangig darauf ausgerichtet ist, einen Tatausgleich durch Sanktionen stattfinden zu lassen, sondern vielmehr darauf abzielt, auf den Jugendlichen erzieherisch einzuwirken. Das sind solche Fälle wie zum Beispiel der 16-Jährige, der sein Mofa frisiert. Da sind wir uns einig – das ist keine …
Friedrich Merz, wer auch immer.
Auf jeden Fall sind das diejenigen, die nicht mit der Härte des Gesetzes verfolgt werden müssen.
Das hätte bei Ihnen vielleicht auch geholfen, Herr Neumann.
Das wissen wir nicht.
Auf jeden Fall wissen wir, dass diese Fälle durchaus mit einem erzieherischen Gedanken verfolgt werden können. Diese sogenannte Diversionsrichtlinie haben wir im Rahmen der Beratungen überprüft. Wir haben sie genau geprüft und festgestellt, dass sie in Teilen überarbeitet werden könnte. Aber im Grundsatz hält sie gut.
Anders sieht es mit den Intensivtätern aus, die uns hier zahlreich beschäftigen aber wiederum einen vergleichsweise geringen Prozentsatz von Tätern bei der Jugendstaatsanwaltschaft ausmachen. Es handelt sich dabei um besonders schwerwiegende und umfängliche Tatvorwürfe. Diese werden in einem gesonderten Jugenddezernat von zwei Sonderdezernaten vorrangig und täterorientiert bearbeitet. Hier gibt es einen Punkt, der wirklich hervorzuheben ist. Von der Anzeige bis zur Anklageerhebung beträgt die Bearbeitungszeit bei der Staatsanwaltschaft 33 Tage. Ich finde, dass das ein sehr beeindruckender Zeitablauf ist. Ich finde, dass das sehr schnell ist. Ich glaube, dass in der öffentlichen Diskussion hervorgehoben werden muss, dass diese Punkte schnell erledigt werden.
In den Fällen der Intensivtäter gibt es eine sehr intensive Beteiligung der Jugendgerichtshilfe und des Familieninterventions-Teams, die die Lebenssituation der Jugendlichen ermitteln, bewerten und untereinander eng zusammenarbeiten. Gerade das FIT hat in der Beratung sehr eindrucksvoll dargestellt, wie früh und erfolgreich man tätig wird, das heißt, dass die Jugendlichen und deren Eltern relativ schnell nach Bekanntwerden von erheblichen Tatvorwürfen zu Hause aufgesucht werden. Es wird sehr eng zusammengearbeitet.
Bei einigen wenigen zeigt sich, dass diese Maßnahme noch nicht ausreichend ist, aber ich denke, sie bringt trotzdem etwas. Im Übrigen ist in diesem Zusammenhang auch festzuhalten, dass sich hierbei die früher stark kritisierte Dezentralisierung der Jugendgerichte durchaus positiv auswirkt. Sowohl die Zusammenführung von Zivil- und Strafgericht – insbesondere Familien- und Strafrichter – als auch die Erzielung verkürzter Dienstwege hat sich bewährt. Das Fachamt Straffälligen- und Gerichts
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hilfe fasst alle bisher in der Justizbehörde und in den sieben Bezirksämtern angesiedelten Dienste zusammen. Außerdem konnten jetzt auch die Zuständigkeiten bei der Jugendgerichtshilfe den regionalen Zuständigkeiten der Amtsgerichte angepasst werden. Der einzelne Sachbearbeiter kann sowohl weiterhin regional praktizieren als auch mit den örtlichen Diensten zusammenarbeiten.
Als Ergebnis der Beratungen im Rechtsausschuss ist soweit festzustellen, dass das Bearbeitungsgerüst der Jugendstaatsanwaltschaft und die Zusammenarbeit mit Jugendgerichtshilfe, Familieninterventions-Team und anderen Beteiligten stimmen. Sie sind keinesfalls als zu lasch zu bezeichnen. Sofern manches Urteil der Gerichte in der Vergangenheit in den Medien bemängelt wurde, so ist dieses in der Öffentlichkeit möglich. Aber ich muss festhalten, dass das Parlament einer solchen Einzelfallkritik kritisch gegenübersteht. Wir halten uns an den Gewaltenteilungsgrundsatz und können nur generelle Missstände prüfen, aber nicht in den Einzelfall hineinregieren.
Ich kann abschließend feststellen, dass die Bearbeitungsqualität von Professionalität und Sorgfalt zeugt. Dabei soll es bleiben. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, ich habe eine etwas längere Redezeit als Herr Klooß und kann das hier noch ein bisschen wettmachen.
– Eben.
Herr Klooß, das hätten Sie sich auch sparen können. Das waren Textbausteine der vergangenen Jahre. Auf die hätten wir gerne verzichten können.
Der vorgelegte Einzelplan der Justizbehörde zeichnet sich durch Beständigkeit aus. Die Veränderungen im Vergleich zum letzten Haushaltsplan sind marginal. Vielmehr geht es nun darum, die seit 2001 begonnenen Projekte und Schwerpunkte, aber auch den Konsolidierungskurs, fortzusetzen und Ruhe und Stabilität im Justizapparat zu halten.
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Bei Gesprächen auf allen Ebenen der Justiz, mit dem Präsidenten, den Sozialarbeitern, den Therapeuten und den Vollzugsbeamten in den Haftanstalten wird die Politik dieses Senats und insbesondere dieses Senators sehr gelobt. Die Veränderungen seit 2001 waren gut und notwendig. So steht die CDU-Fraktion bedingungslos zu dem seit 2001 eingeschlagenen Kurswechsel im Strafvollzug.
Ich weiß, das mögen Sie nicht hören. Aber wir halten die Erweiterung und Zusammenlegung der Haftanstalten für richtig.
Herr Dressel, Sie können gerne noch einmal reden, aber nicht heute. Sie haben keine Redezeit mehr. Da nützen auch die Zwischenrufe nichts.
Nun sind endlich klare, übersichtliche Strukturen geschaffen worden. Es gibt nun ausreichend Haftplätze. Wenn ich noch an das rotgrüne Überbelegungsdesaster zurückdenke, waren da viele Möglichkeiten nicht gegeben, die heute gegeben sind. Heute ist so viel Arbeit in den Haftanstalten vorhanden, wie vorher noch nie. 70 Prozent der Insassen haben heute Arbeit. Was Sie hier verlangen und reden, ist völliger Schwachsinn.
So mussten aber auch marode Anstalten, die Sie jahrelang …
– Ich bemühe mich, vielleicht auch schillersch zu reden.
So mussten marode Anstalten geschlossen werden. Ich denke da an Vierlande, wo Sie Baumaßnahmen aus den Siebzigerjahren so wenig unterhalten haben, dass sie bereits nach 20 Jahren wieder abgerissen werden mussten. Und wir mussten den offenen Vollzug auf ein vernünftiges Maß zurückfahren.
In welcher Welt leben Sie, dass Sie hier mit Ihren Anträgen den offenen Vollzug zum Regelvollzug zu machen? Mit was für Straftätern haben wir es denn heute zu tun?
Ein Großteil der alkohol- und drogenabhängigen Straftäter ist doch gar nicht in der Lage, außerhalb der Haftanstalt auf den ersten Blick straffrei zu leben. Wie wollen Sie einem Opfer einer erneuten Straftat erklären,
dass dieser Straftäter im offenen Vollzug war und daraus eine Straftat begangen hat? Das ist das, was 2001 bei Ihnen passiert ist. Wir wollen so etwas nicht haben. Deswegen haben wir den geschlossenen Vollzug ausgebaut.
Vielmehr ist der offene Vollzug nur noch für ganz wenige Gefangene geeignet und dieses meist auch nur gegen Ende der Haftzeit. Was jetzt viel wichtiger ist: Es ist jetzt
eine Binnendifferenzierung zwischen den Gefangenen möglich. Es sind genügend Haftplätze vorhanden. Es können die rivalisierenden Gruppen auseinandergehalten werden. Früher ging es nur, dass einer in die Untersuchungshaftanstalt ging. Dies ist jetzt anders.
Aber auch die Strukturen sind anders. Die Drogenabhängigen im Vollzug können von den Dealern abgesondert werden. Ich erinnere mich noch, als ich 1996 das erste Mal in Santa Fu war: Es konnten alle Gefangenen über jedes Stockwerk laufen, sie konnten in jede Station gehen. Was war da bitte los?
Und dann: Der Drogenhandel und die Gewaltkriminalität. Das Allerschönste war, das muss man immer wieder erwähnen: In Fuhlsbüttel konnte jeder Gefangene frei telefonieren. Sie können sich vorstellen, was daraus gemacht worden ist. Es wurden schön die gesamten kriminellen Geschäfte von der Haftanstalt aus weiterbetrieben. Dieses haben wir beendet und dazu stehen wir auch.
Und wenn die Grünen wieder mit solchen Anträgen kommen, dass das Telefonieren erweitert werden soll – gehen Sie einmal zu Opfern, gehen Sie einmal in die Öffentlichkeit und verkaufen Sie diesen Antrag, Herr Steffen. Das ist unglaublich, dass Sie in der heutigen Zeit, nach den Vorfällen solche Anträge wieder aus der Klamottenkiste herausholen.
Wenn wir Ihre Anträge annehmen würden, würden wir uns passiv an diesen gesamten Dingen beteiligen. Wir haben die Verantwortung, uns, Sie und die Häftlinge vor diesen Dingen zu schützen. Gott bewahre uns vor Ihrer Justizpolitik.
Die Sozialtherapie ist neu strukturiert und erweitert worden.
Nein, es ist eine Sozialtherapie vorhanden und Sie werden sich wundern, wie viel jetzt schon und in den nächsten Jahren erfolgreich dort gearbeitet wird.
Nein, es wird sogar alles erweitert und nicht kaputt gemacht.