Ekkehart Wersich
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vor zwei Monaten lautete der Schlusssatz meiner Eingangsrede: Jetzt muss wieder - wie der Hamburger sagt - Butter bei die Fische. Vorausgegangen war ein von SPD-Bundestagsabgeordneten organisiertes Gespräch mit Vertretern der Lärmschutzinitiativen im Hause des Bundesverkehrsministers Tiefensee in Berlin und das ist auch schon ein Vierteljahr her. Werte Kollegen der SPD, ich kritisiere ausdrücklich nicht das Engagement Ihrer Bundestagsabgeordneten in diesem Zusammenhang, Herr Quast, sondern ich kritisiere den Zeitpunkt und auch die schlechte Vorbereitung des Gesprächs.
Meine Damen und Herren! Dem Besuch in Berlin folgte ein blitzschneller Antrag der Opposition hier im Hause mit dem Titel: Hamburg ist in der Verantwortung. Der Titel sollte wohl suggerieren, alles klar in Berlin, Hamburg möge jetzt nachziehen und endlich mehr für den Lärmschutz tun. Die Herren Lühmann und Quast, aber auch Frau Goetsch, reagierten mit völligem Unverständnis auf unsere Ablehnung Ihres doch so gut gemeinten Antrags, den Sie lieber gar nicht debattiert hätten. Einen Überweisungsantrag hatten Sie übrigens gar nicht gestellt und das, meine Damen und Herren, ist entlarvend.
Liebe Frau Gregersen, warum also die Eile? Waren die Damen und Herren der Opposition schon damals sicher, dass sie so schnell werden keine Lösung präsentieren können? Vielleicht wissen Sie mehr als wir. Vielleicht erfahren wir heute Verwertbares.
Meine Damen und Herren! Ich zitiere aus dem Protokoll der Diskussion vom 10. Oktober in diesem Hause. Da erfahren wir von der SPD:
"Das Bundesverkehrsministerium steht an der Seite der Hamburger.
Ich habe mich beim Minister dessen versichern können. Die nötigen Anträge für die Entdröhnung der Brücken durch die Deutsche Bahn sind eingefordert.
Die Kosten, die die Bahn auf die Bürger abwälzen will, sind auf dem Prüfstand."
- Für jemand, der einmal Senator werden will, alle Achtung. -
Ich fahre fort:
"Auch das Bundesministerium fordert eine Geschwindigkeitsbegrenzung, solange der Lärmschutz nicht vollendet ist."
- Wollen Sie auch Senatorin werden?
Hinweise auf Ergebnisse dieser Art habe ich bis heute nicht bekommen können. Tatsache bleibt: Die Lärmschutzinitiativen und die Freie und Hansestadt Hamburg stehen gemeinsam noch immer einer Handvoll von zum Teil schwerwiegenden Problemen gegenüber. Bahn und Bund bleiben in der Verantwortung. Jetzt hat Berlin - und das ist ausdrücklich der Verdienst aller Beteiligten, allen voran danke ich hier Senator Gedaschko und der BSU -
uns wenigstens in einem ganz wichtigen Punkt weitergebracht: Aktiver Lärmschutz wird auch im östlichen Teil der Güterumgehungsbahn möglich sein. Jetzt können sich die von der sogenannten Ertüchtigung betroffenen Wohnungs- und Grundstückeigentümer in Barmbek, Dulsberg, Eilbek, Hamm und Horn für Lärmschutzwände auch an dieser Strecke einsetzen. Passiver Lärmschutz kann in dem Zusammenhang zurückgezahlt werden. Das hat Berlin regeln können und das ist ein ganz wichtiger Punkt. Zusagen von SAGA/GWG, von Wohnungsgenossenschaften und Anliegern soll es schon geben, eine sehr wichtige Entscheidung für die Menschen an der Bahn. Wir hatten den Betroffenen vor Ort zugesagt, dass es keine Ungleichbehandlung von Grundstücks- und Wohnungseigentümern an der Strecke der Güterumgehungsbahn Nord geben wird. Wir werden auch in Barmbek, Dulsberg, Eilbek, Hamm und Horn jeden für den aktiven Lärmschutz gesammelten Euro der Anlieger verdoppeln. Wir, aber auch Senat und BSU werden selbstverständlich die Aktivitäten der Initiativen vor Ort unterstützen, ein sehr wichtiges Signal für die Menschen an der Bahn. Da bleiben aber von dem halben Dutzend noch fünf ungelöste Probleme. Hier noch einmal stichwortartig: Erstens zu hohe Planungskosten, zweitens unsinnige Rückbaukosten, drittens ungelöstes Problem der Brückenentdröhnung, zum Teil der Brückensanierung, viertens notwendige Geschwindigkeitsreduzierungen solange Lärmschutz nicht realisiert ist, fünftens die Lösung der Problematik Vorauszahlung.
Meine Damen und Herren, bisher keine gute Nachricht für diese fünf Anliegen der Menschen an der Bahn. Diese Begehren richten sich nach wie vor an die Lärmverursacher Bund und Bahn. Sie sind zum Teil überhaupt Voraussetzung für die sinnvolle Investition in Lärmschutzwände. Vor zwei Monaten, werte Kollegen der SPD, hatte ich Sie um Unterstützung des beim SPD-geführten Verkehrsministeriums in Berlin gebeten, denn die Lärmschutzinitiativen müssen jetzt entscheiden. Was haben denn Ihre SPD-Abgeordneten Annen, Carstensen und Kahrs in Berlin erreicht? Außer großem Spektakel scheint es zumindest bis heute nicht viel zu sein. Wir und die Menschen vor Ort können nicht monatelang auf Antwor
ten, Rückfragen und/oder avisierte Runde Tische warten. Es muss jetzt losgehen.
Haben Sie nachgefragt, welche Ergebnisse es gibt oder noch zu erwarten sind? Die Anträge für die Entdröhnung der Brücken sind unterwegs, sagen Sie. Hoffentlich haben Sie recht. Bis heute weiß ich nur von drei Brücken, die schon vor längerer Zeit als Projekte auserkoren wurden. Hoffentlich gibt es bald gute Nachrichten für die Menschen an der Bahn. Jetzt müsse Hamburg etwas machen, sagen Sie,
wie immer völlig losgelöst davon, dass Hamburg schon lange macht, Herr Buss. Unser Antrag heute - wir haben ihn sehr ausführlich in der Drucksache begründet, deswegen will ich darauf nicht weiter eingehen - unterscheidet sich von Ihrem Papier von vor zwei Monaten.
Erstens: Sie wollen, dass Hamburg den lückenlosen aktiven Lärmschutz an der Güterumgehungsbahn betreibt. Sie haben uns nicht gesagt, wie Sie 25 Millionen Euro bei überhaupt nicht vorhersehbaren Kosten für zum Beispiel die Brückenentdröhnung bezahlen wollen. Kommt das Geld tatsächlich von Bund und Bahn? Sie haben auch nicht erklärt, was Sie unter schutzbedürftigen Flächen verstehen.
Das ist ein Begriff, den Sie immer gerne waberartig nutzen. Kommen Sie mir nicht wieder damit, dass ich Ihren Antrag richtig lesen soll, Herr Quast. Schreiben Sie auf, was Sie wirklich wollen, dann verstehe ich das schon.
- Herr Lühmann, Sie bekommen auch noch das Recht, hier zu sprechen.
Ich glaube, Herr Lühmann, Sie werden nicht verzweifeln. Es wird schon vorangehen, und zwar im Sinne der Menschen an der Bahn. Da habe ich volles Vertrauen.
Sie haben uns auch nicht gesagt, wie Sie sich bei so großem Engagement den Anliegern an anderen lärmgeplagten Stellen in Hamburg gegenüber verhalten wollen. Welche Wahlversprechen wollen Sie machen, Herr Quast? Zu lesen ist, dass die SPD ein Lärmschutzprogramm auflegen will. Berichten Sie doch einmal, was sich dahinter verbirgt.
Aber das wird wohl auch nichts mit Butter bei die Fische. - Das mit dem Mikrofon abschalten, wenn ich rede, finde ich eine gute Idee. Das würde dann umgekehrt für andere auch gelten. Man könnte sich hier so manches sparen.
Wir haben hier heute schon tolle Sachen vernehmen können. Da mache ich sofort mit.
Zweitens: Zur Verdoppelung der Mittel für den östlichen Teil der Güterumgehungsbahn …
A C
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- Ein bisschen Redezeit haben wir noch, nicht wahr?
Zweitens: Zur Verdoppelung der Mittel für den östlichen Teil der Güterumgehungsbahn hatten wir die Zusage bereits gegeben. Wir hätten uns das hier auch alles sparen können, wenn Sie nicht beim letzten Mal mit Ihrem albernen Antrag gekommen wären.
Die Voraussetzungen für aktiven Lärmschutz sind jetzt erst - vor wenigen Tagen - durch das Bundesverkehrsministerium gemeinsam mit dem EBA geschaffen worden. Wir setzen sofort um.
Drittens: Wir sagen: Die erste Priorität des Schutzes mit Unterstützung von Steuergeldern muss den Menschen gelten, die an der Strecke leben und wohnen. Wir wollen an zweiter Stelle den Schutz von sozialen Einrichtungen, Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen zum Schutz sensibler städtischer Flächen. Dafür wollen wir Mittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro bereitstellen - für die Kinder an der Bahn. Ein besonderer Umstand führt zu Mehrausgaben im Bereich Alsterdorf. Am Lückenschluss auf dem Hochbahngelände wird sich Hamburg ausnahmsweise mit 60 Prozent der Kosten beteiligen. Für das große Engagement der Initiativen im westlichen Teil brauchen wir weitere Haushaltsmittel, die wir heute beantragen.
Zu guter Letzt schreiben wir dem Bundesverkehrsministerium noch einmal die zur Lösung dringend anstehenden Probleme auf, wie es die Behörde regelmäßig tut und Sie es uns vor zwei Monaten empfohlen haben. Unserer Forderung "Erst die Wand, dann die Bahn" war man zu unser aller großen Enttäuschung damals nicht gefolgt. Hoffentlich hilft der politische Appell dieses Mal. Wir tun alles uns Mögliche für die Menschen an der Bahn - unsere Unterstützung hier aus dem Hause für die Menschen an der Bahn.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Selten gibt es die Gelegenheit, hier als erster Redner einen Antrag anderer Fraktionen zu begründen.
- Wir sind sehr flexibel.
Das will ich gern tun, zumal ich den Eindruck habe, dass Sie heute gern auf diese Debatte verzichtet hätten.
Meine Fraktion will Sie nicht so billig davonkommen lassen, deswegen haben wir den Antrag heute zur Debatte angemeldet. Zu groß mag das Verlangen der Opposition sein, sich nach einer hier verlorenen Abstimmung ohne Debatte hinzustellen und den Menschen vor Ort die Botschaft zu überbringen, die CDU mache beim Lärmschutz nicht mehr mit. Das wollen wir lieber von vornherein vermeiden und deswegen unterhalten wir uns heute über Ihr Papier.
Warum kommt dieses Papier jetzt und heute, Herr Egloff?
Unsere Forderung, erst die Wand, dann die Bahn, ist schon ohne Wirkung geblieben. Auch andere, dringend zu lösende Anliegen können Bürgerschaft und Senat bei Bahn nur anfragen und erbitten. Tatsache ist, die Lärmschutzinitiativen und die Freie und Hansestadt Hamburg stehen gemeinsam einem halben Dutzend zum Teil schwerwiegender Probleme gegenüber. Bahn und Bund sind in der Verantwortung und nicht nur CDU-Politiker sind an dem SPD-geführten Ministerium in Berlin bisher gescheitert, auch Senat und BSU können auf weitgehend unbeantwortete Fragen beziehungsweise ungelöste Probleme verweisen.
- Genau.
In diesem Zusammenhang weise ich gern darauf hin und mache auch keinen Hehl daraus, dass ich kein Freund Großer Koalitionen bin. Als Koalitionspartner von einem Minister und seinem Ministerium ausgebremst zu werden, ist nicht sehr lustig. Davon wissen auch die Hamburger CDU-Bundestagsabgeordneten ein Lied zu singen.
Es war höchste Zeit - Herr Egloff, jetzt komme ich dazu, das ist nämlich der Punkt -, dass die Kollegen der SPD aus Land und Bund endlich aktiv wurden und Minister Tiefensee zumindest ein Gespräch mit dem Staatssekretär und der IG Schienen-Lärm gemeinsam anboten. Allerdings, Herr Egloff, wie zum Jagen getragen, fand dieses Gespräch leider erst vor ein paar Wochen statt. Auch Ihnen sind die Probleme mit Bund und Bahn schon seit langer Zeit bekannt. Immerhin, alle vorgetragenen Punkte, das halbe Dutzend - ich komme noch dazu - würden geprüft, meine Damen und Herren. Im Beisein der SPD-Bundestagsabgeordneten Annen, Kahrs und Carstensen war man seitens des Ministeriums offensichtlich nicht einmal über alle Problempunkte mit Bahn und Eisenbahnbundesamt informiert. Das nenne ich - mit Verlaub gesagt - eine tolle Vorbereitung. Mit Professionalität hat das überhaupt nichts zu tun.
Vor einer Woche kam eine Pressemitteilung aus Berlin. Ich hatte die Hoffnung, nun gibt es Ergebnisse. Nein, Fehlanzeige. Es ist lediglich die Zusammenfassung des Gesprächs mit den Prüfanträgen. Da tritt man wohl als Hamburger Sozialdemokrat gern aufs Gas und tritt sozusagen die Flucht nach vorne an. Mangelt es etwa an Hoffnung positiver Ergebnisse aus Berlin? Im Interesse aller Beteiligten sage ich nein, ich hoffe nicht.
Warum Ihr Antrag, Herr Quast? Jetzt muss Hamburg etwas machen, sagen Sie, völlig losgelöst davon, dass Hamburg schon lange macht, und zwar erfolgreich. Vergleichbares ist aus anderen Kommunen oder Ländern nicht bekannt. Ich erspare Ihnen jetzt die Einzelheiten, wir haben dieses schon an anderer Stelle debattiert. Die GAL, bei den Gesprächen in Berlin übrigens auch nicht dabei, ergänzt die Vorlage der SPD noch um einige der in Berlin vorgetragenen Punkte. Herr Lühmann, das bringt uns richtig vorwärts. Nein, meine Damen und Herren, das ist nichts.
Nehmen wir jetzt die von der IG Schienenlärm in Berlin vorgetragenen Punkte, das halbe Dutzend, wie bereits erwähnt.
Erstens: Anwohner und die Freie und Hansestadt Hamburg sollen erheblich höhere Planungskosten tragen als vergleichsweise der Bund.
Zweitens: Wir sollen für Rückbaukosten - in 40 Jahren - und den Erhalt der wartungsfreien Lärmschutzwände zahlen. Auch eine tolle Nummer.
Drittens: Die Brücken müssen saniert und entdröhnt werden, sonst sind Lärmschutzwände an vielen Stellen eher kontraproduktiv.
Viertens: In der lärmschutzwandfreien Zeit müssen die Züge zumindest nachts langsamer fahren.
Fünftens: Die Initiativen brauchen eine Lösung der Problematik Vorauszahlungen. Überzahlungen können den Betroffenen meist gar nicht erstattet werden.
Sechstens: Der passive Lärmschutz in den Bereichen Barmbek, Dulsberg, Eilbek und Hamm muss zurückgenommen werden. Nur weil einige Eigentümer dort bereits Lärmschutzfenster eingebaut haben, sollen ganze Straßenzüge keine Lärmschutzwand mehr bekommen können.
Meine Damen und Herren, diese Begehren richten sich an den Lärmverursacher. Das sind Bund und Bahn. Das sind die Voraussetzungen für die Schaffung von Lärmschutzwänden. Kosten für Brücken - zum Teil über 8.000 Euro pro laufender Meter -, Ablöserückbau, überhöhte Planungskosten können von den Anliegern nicht übernommen werden. Im östlichen Bereich müssen jetzt die Voraussetzungen geschaffen werden, damit überhaupt aktiver Lärmschutz möglich wird und die Eigentümer für Lärmschutzwände mit Aussicht auf Realisierung Geld sammeln können. Es wird an der Strecke der Güterumgehungsbahn im Übrigen keine Ungleichbehandlung von Grundstücks- und Wohnungseigentümern geben. Wir werden auch in Barmbek, Dulsberg, Eilbek und Hamm jeden Euro der Anlieger verdoppeln und die Mittel durch Beschluss der Bürgerschaft zur Verfügung stellen. Auch werden Senat und BSU selbstverständlich die Aktivitäten der Menschen vor Ort unterstützen.
Schauen wir uns jetzt noch einmal den Inhalt des SPDGAL-Papiers an, Herr Lühmann, jetzt kommen wir dazu.
Erstens: Sie wollen den lückenlosen aktiven Lärmschutz an der Güterumgehungsbahn.
Das ist nicht nur aus fachlicher Sicht zum Teil unsinnig, sondern es stellt sich auch gleich die Frage, wer das bezahlen soll.
Hamburg springt für Bund und Bahn mit 25 Millionen Euro plus der überhaupt nicht vorhersehbaren Kosten für die Brückenentdröhnung ein. Das kann es wohl nicht sein.
- Herr Buss, weil Sie "sicher" dazwischen rufen, wie verhalten Sie sich gegenüber Anliegern an anderen lärmgeplagten Stellen in Hamburg? Welche Wahlversprechen wollen Sie machen? Sie können sich auch gern zu Wort melden, Herr Buss, sagen Sie den Bürgern, was Sie alles machen wollen.
Zweitens: Zur Verdoppelung der Mittel für den östlichen Teil der Güterumgehungsbahn - ich habe die Zusage bereits gegeben -, noch einmal: Voraussetzung dafür ist, dass der Bau von Lärmschutzwänden überhaupt genehmigt wird. Darum kümmert sich jetzt hoffentlich das Bundesverkehrsministerium, nachdem das Eisenbahnbundesamt dieses kategorisch abgelehnt hat.
Zu Ihrem Punkt 3 kann ich nur sagen: Die erste Priorität gilt den Menschen, die an der Strecke leben und wohnen.
Zu viertens, Senkung der Planungskosten, und fünftens, Forderung nach Geschwindigkeitsbegrenzungen: Es sind die in Berlin ebenfalls vorgetragenen Punkte von Bahn und Eisenbahnbundesamt nach wie vor abgelehnt.
Wir brauchen jetzt schnell positive Ergebnisse aus Berlin. Liebe Kollegen der SPD, sprechen Sie mit Ihren Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion Annen, Kahrs und Carstensen und lassen Sie sie jeden Tag in Berlin nachfragen, aber es muss hier vorangehen. Wir brauchen auch nicht monatelang auf irgendwelche runden Tische zu warten.
Ihren Show-Antrag werden wir heute ablehnen, wir brauchen auch keine Behandlung in irgendeinem Ausschuss, was Sie im Übrigen auch nicht beantragen. Ihre schönen Worte in Ihrer Pressemitteilung und Ihre Anträge, werte Opposition, helfen in der Sache nicht weiter. Wie man in Hamburg so schön sagt: "Jetzt muss Butter bei die Fische".
Der Mann ist groß; lang, meine ich.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Letzte, Herr Lühmann, kann man einmal aufgreifen. Das ist natürlich der Nachteil, wenn man seinen eigenen Antrag zunächst nicht begründen darf, sondern auf die Rede eines Politikers einer anderen Fraktion eingehen soll, und dann seine vorbereitete Rede vorträgt, ohne zugehört zu haben.
Von Herrn Quast höre ich, dass wir die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unterstützen würden. Das kann man im Protokoll nachlesen. Ich habe auch zu Hamburger CDU-Bundestagsabgeordneten etwas gesagt. Auch das werden Sie im Protokoll nachlesen können. Sie sagen, Herr Lühmann, wir sollen Mumm aufbringen für das, was die SPD-Abgeordneten in Berlin, die wir übrigens unterstützen, vorhatten. Meine Kritik richtet sich nicht dagegen, dass ich nicht eingeladen wurde. Damit habe ich gar kein Problem. Meine Kritik geht dahin, dass es erstens recht spät war und zweitens - das können Sie auch nachlesen, aber ich wiederhole es gern noch einmal -, dass man natürlich, wenn man in so ein Gespräch geht, einen Staatsminister vorher über die Punkte informiert. Es kann nicht sein, dass ich von der IG Schienenlärm höre, dass Punkte vorgetragen werden, von denen der Staatssekretär vorher nie gehört hat, und feststelle, dass die Punkte in dem Ministerium monatelang schriftlich vorlagen. Das ist dilettantisch und ich habe vorhin versucht, das zum Ausdruck zu bringen.
Dass wir hier keinen Mumm aufbringen und dass wir uns als diejenigen verstehen, die mit den Anwohnern in einem Boot sitzen - alles andere stellt bisher Dagewesenes auf den Kopf -, können Sie nicht ernst meinen. Das gehört, wie ich schon am Anfang meiner Rede meinte, ein bisschen zum Wahlkampf. Wir haben es zur letzten Wahl geschafft, dieses Thema aus dem Wahlkampf herauszuhalten und da war es auch schon aktuell. Wir wollen das auch weiterhin und deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.
Lesen Sie das Protokoll und Sie werden feststellen - vielleicht werden Sie es bei mehrmaligem Lesen auch verstehen -, warum wir Ihren Antrag heute ablehnen. Wir müssen auf die Ergebnisse aus Berlin warten. Wir haben alles getan, alle Punkte sind nach Berlin geliefert worden. Bahn und Bund müssen sich bewegen, sonst ist der ganze Lärmschutz hier für den …. Wir kommen ohne Berlin nicht weiter. Wir können tausend Sachen für die Bahn fordern und schöne Anträge stellen, damit werden die Damen und Herren der Initiative, die 60.000 Anwohner, nicht ernst genommen. Wir müssen den Anwohnern realistische Perspektiven nennen. Wir haben die sechs Punkte, die ich genannt habe und die Sie noch einmal wiederholt haben. Die sind alle richtig. Das sind die Punkte, die wir hier nicht lösen können, kein Ole von Beust, auch kein Herr Gedaschko, ich nicht und Sie nicht. Aber der Herr Minister Tiefensee mit seinem Staatssekretär können sie lösen,
denn sie haben Einfluss auf die Bahn und auf das Eisenbahnbundesamt. Ich hoffe, dass es zu einem guten Abschluss kommt. Wir werden weiter daran arbeiten, dass wir eine Gesamtlösung finden, aber zunächst warten wir auf die Ergebnisse aus Berlin. - Danke.
– Ja, lieber Herr Lühmann, jetzt kommt Herr Wersich.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lieber Herr Lühmann! 60 000 Menschen sind von der sogenannten Güterumgehungsbahn betroffen. Das sind 60 000 Menschen, die seit 2002 ein Unwort des Jahres kennen, und zwar jedes Jahr wieder. Dieses Unwort des Jahres, das auch über drei Bezirke geht, ist das Wort Ertüchtigung. Mit dem Wort Ertüchtigung wird etwas verbunden, was für die betroffenen Menschen erheblichen Schaden anrichtet, das aber juristisch nicht angreifbar ist. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass wir etwa vor vier Jahren die ersten Anhörungen zu diesem Thema im Bezirk hatten, denn ich war im November 2002 Bezirksabgeordneter. Es gab schnell eine zweite Anhörung und wir mochten das, was wir dort gehört haben, gar nicht so recht glauben. Es wurde hier bereits gesagt – es wurde lediglich von passivem Lärmschutz gesprochen. Wir hatten auch den Eindruck, dass die Bahn aktiv wird und sich Unterschriften Betroffener für den passiven Lärmschutz holt. Das galt es zu verhindern. Deswegen sind wir Politiker damals auch sehr froh gewesen, dass sich dann Anfang 2003 als Ergebnis eine Interessengruppe, die IG
Schienenlärm, gegründet hat, die heute koordinierende Aufgaben übernimmt und der ich dann im Verlaufe der Zeit nach den ersten Erfahrungen mit der Deutschen Bahn auch persönlich beigetreten bin. Denn ich muss sagen, man fühlte sich doch sehr alleine gelassen.
Wir haben sehr schnell herausgefunden, dass für den Lärmschutz Bund und Bahn verantwortlich sind, nicht die Freie und Hansestadt Hamburg. Bei der Haushaltslage ist das auch nichts, wo man einfach sagen kann: Ich springe hier einmal ein. Herr Rosenfeldt, da komme ich natürlich auf Ihren Beitrag und von Frau Sparr habe ich Ähnliches auch schon gehört: Warum habt Ihr denn nicht früher gehandelt? Herr Rosenfeldt, wir haben versucht, in Gesprächen und Verhandlungen die Verantwortlichkeiten so zu klären, dass die Unterstützung von Bahn und Bund auch wirklich kommt.
Es sind damals Ihre Staatssekretärin im Verkehrsministerium – es regierte damals noch Rotgrün in Berlin – und die Bundestagsabgeordneten sensibilisiert worden, sich dieses Themas anzunehmen. Es haben sich alle dafür eingesetzt und wir haben bis zum Schluss versucht, den Hamburger Haushalt so weit wie möglich zu schonen. Deswegen habe ich immer wieder auf Bürgerversammlungen und in Antworten auf Briefe, die Bürger an mich gerichtet haben, betont, dass die Freie und Hansestadt Hamburg nicht in der Lage sei, für den Bund einzuspringen. Dass wir am Ende die Bahn nicht so in die moralische Verpflichtung einbinden können, dass diese auch weitere Kosten übernimmt, haben wir jetzt erkennen müssen. Wir erkennen ein Engagement der Bürger an, die bereits sehr viel Geld gesammelt haben, die sich beteiligen wollen, die selbst auch erkannt haben, dass juristische Wege nichts nützen. Wir erkennen das an und sind froh, dass wir eine interfraktionelle Lösung gefunden haben, diesen Menschen zu helfen.
Es ist noch eine ganze Reihe von Problemen zu lösen, wo wir auch heute noch keine endgültigen Antworten haben. Ich nenne nur einmal die Problematik der Entdröhnung von Brücken oder das Ziel des durchgängigen Lärmschutzes. Die Pfeilerbahnproblematik haben wir hier bereits erkannt und wir haben erhebliche Probleme mit den Ultimaten der Bahn.
Ich sagte vorhin, wir diskutieren vier Jahre. Die Bahn sagt uns heute:
"Jetzt geht es aber los"
und versucht den Schwarzen Peter den Anwohnern unterzujubeln. Jetzt geht es aber los, aber wir schaffen von dem, was wir bauen müssten, gerade einmal die Hälfte. Der Rest ist dann 2008 dem Lärm ausgesetzt und ab 2009 schauen wir dann einmal weiter, wie es geht. Das ist nicht hinnehmbar.
Ich habe mir dann einmal überlegt, was die Bahn eigentlich alles Positives oder weniger Positives gemacht hat. Das einzig Positive ist herausgestrichen worden, das ist die Beteiligung am Runden Tisch. Was ich als besonders negativ empfinde, ist der Verfahrenstrick dieser Ertüchtigung. Man hat die Strecke, die man nutzen will durch drei geteilt, hat zwei Teile mit entsprechenden Planfeststellungsverfahren, mit Lärmschutz eingerichtet und hat dieses Mittelstück, viele Kilometer, völlig ungeschützt, also
ohne Planfeststellungsverfahren, vorantreiben können. Man hat völlig zögerlich angefangen. Jetzt auf einmal marschiert man voran und sagt, es muss aber losgehen, und konnte den Bürgern bis vor kurzem noch nicht sagen, was das Ganze überhaupt kosten soll.
Ich will es hierbei belassen, weil das Thema im Endeffekt natürlich, auch wenn es bezirksübergreifend ist, schon auch ein bisschen regionalen Charakter hat. Unsere Message an die Deutsche Bahn muss hier heute sehr deutlich sein, dass wir nämlich gemeinsam fordern, dass erst die Wand und dann die Bahn kommt.
Ich habe noch eine Bitte an die Kollegen aus dem Bezirk Hamburg-Nord, der noch rotgrün ist, dass man dort jetzt den Widerstand aufgibt und endlich die 150 000 Euro der CDU beschließt, damit wir auch in diesem Bereich weiterkommen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Staatsrat! Gibt es Planungen für darüber hinausgehende Veränderungen für das Ortsamt?
Wie beurteilt der Senat, dass die Bewerbungen nunmehr an das Oberlandesgericht und nicht – wie ursprünglich geplant – an die Justizbehörde gerichtet werden sollen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Kann man im Protokoll noch einmal von vorn anfangen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Quast, Sie sind ja schon ganz unruhig. Stellen Sie sich einmal vor, ich wäre Gastronom und ich möchte mich gern selbständig machen.
Das kann man sich vorstellen, nicht?
Ich stellte mir etwas Schönes vor, machte sogar eine kleine Erbschaft – leider im Bezirk Hamburg-Nord, warum "leider", dazu komme ich später –
und dächte mir, das sei ein schönes Grundstück, dort könnte ich ein Restaurant bauen, vielleicht noch ein Wohnhaus. Es wäre allerdings noch ein größerer Baum auf dem Grundstück. Vielleicht möchte ich auch eine Markise, Herr Quast.
Es gibt also eine ganze Reihe Dinge, die ich mir vorstellen kann. Vielleicht möchte ich das Grundstück auch noch teilen, das heißt, ein Stück verkaufen, um das Ganze zu finanzieren. Sie ahnen, worauf ich hinaus will: Das ist der normale Wahnsinn für einen Gastronomen. Bei einer solchen Konstellation, wie sie Gastronomen gerade betrifft, wird so etwas schnell zum Alptraum. Der Gastronom benötigt nämlich jetzt eine ganz andere Ausbildung und ganz andere Erfahrungen. Der Senator hat es angedeutet: Sie haben von der Idee über das Verfahren, die Erlaubnis bis zur Realisierung als Gastronom einen Marathon über die Bauprüfabteilung, Schornsteinfeger, Tiefbauabteilung, Stadtentwässerung, Verbraucherschutzamt
und so weiter vor sich. Bevor darüber Jahre vergehen und mein Bier sauer ist, habe ich sehr viele Bekanntschaften in Behörden gemacht und werde wahrscheinlich mein Projekt nie realisieren können. Diese Problematik wird jetzt angefasst. Nach dem Grundsatz "one face to the customer" ist hier – und der Begriff ist richtig – mit der neuen Hamburgischen Bauordnung ein Meilenstein gesetzt worden.
A C
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Die Opposition wirft uns vor, dass dies den Rückzug in Deregulierung – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – und den Verlust von Qualität bedeute. Im Übrigen biete das vereinfachte Verfahren auch keine Rechtssicherheit. Diese Kritik der Opposition überrascht mich natürlich nicht. Wir sind da völlig unterschiedlicher Auffassung. Zu Ihrer Beruhigung – und das finde ich sehr fortschrittlich – werden wir die Auswirkung der neuen Hamburgischen Bauordnung nach drei Jahren evaluieren. Wir schreiben das auch ins Gesetz.
Sie werden sehen, nach und nach arbeiten wir die Dinge ab. Sie sind ja jetzt schon neidisch.
Was tun Sie denn, meine Damen und Herren von der Opposition? Sie sprechen den Menschen vorab die Fähigkeit zur Übernahme von Eigenverantwortung ab. Das ist unredlich.
Das geht einmal mehr an der Realität vorbei. Wir haben das heute bei anderen Beiträgen hier auch schon erlebt, so hatte ich jedenfalls stark das Gefühl. Es geht auch an den Menschen völlig vorbei. Im Übrigen gilt: Wer unsicher ist, kann sich nach wie vor alles genehmigen lassen.
Sie haben verschiedene Punkte kritisiert, auch in den Ausschusssitzungen. Ich möchte nur ein paar herausnehmen. Einmal zur Wohnqualität, hinsichtlich der Sie sehr große Bedenken haben, dann zum Denkmalvorbehalt und zur Forderung nach Anzeigepflicht für sensible Vorhaben. Sie haben große Sorge, dass Menschen auf einmal Carports oder Garagen bauen oder auch Mobilfunkmasten aufstellen. Sie fordern Nachbarschutzrechte und die Abstandsflächen sind für Sie eins der größten Probleme.
Ja, das ist alles richtig. Ich scheue die Auseinandersetzung mit Ihnen ja nicht.
Zum Denkmalvorbehalt: Der Paragraph 59 Absatz 2 Hamburgische Bauordnung stellt sicher, dass Denkmalschutzvorschriften eingehalten werden müssen. Wer unsicher ist, geht ins konzentrierte Baugenehmigungsverfahren. Wer Denkmalschutz absichtlich zu umgehen versucht, riskiert bauaufsichtliche Eingriffe. Auch dort wird die Evaluation nach drei Jahren zeigen, was denn da wirklich gewesen ist.
Die Anzeigepflicht für sensible Vorhaben verstehe ich überhaupt nicht, da die erste Frage wäre, was ein sensibles Vorhaben sei.
Der zweite Punkt ist, wofür diese Anzeige sein soll. Für die Ablage? Wohl eher nicht. Soll es eine inhaltliche Auseinandersetzung darüber geben? Wenn ja, ist das eine Beschäftigungsmaßnahme. Oder soll es sogar so sein, dass diese Anzeigepflicht Konsequenzen im Sinn von Rechtssicherheit hat, nach dem Motto "ich habe dieses ja angezeigt, ich weiß zwar, dass das, was ich dort vorhabe, nicht rechtens ist, aber wenn die jetzt nichts sagen, ist es wohl schon okay"? Das verstehen wir nicht unter schlanker Verwaltung. Die sinnlose Beschäftigung von Behör
denmitarbeitern, einfach nur für die Ablage, ist nicht in unserem Sinne.
Sie haben sich mit Ihren Anträgen im Ausschuss dafür stark gemacht, Herr Quast, den jährlichen Austausch von Sand in Sandkisten in der Hamburgischen Bauordnung zu regeln. Dazu herzlichen Glückwunsch von hier aus.
Das hat dort wirklich nichts zu suchen. Sie fallen zurück auf ihr vierstufiges Modell. Veränderung möchten Sie eigentlich gar nicht. Die staatliche Regelung ist schon immer das Beste gewesen.
Dann haben Sie uns hier heute wieder damit konfrontiert, dass wir in Zukunft nur 2,30 Meter Raumhöhe haben werden
und unser Fraktionsvorsitzender in Zukunft nicht mehr aufrecht in seiner Wohnung gehen kann.
Bisher konnte in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen ebenfalls 2,30 Meter Innenraumhöhe zugelassen werden. Nunmehr sind in Gebäudeklassen 1 und 2 – das sind auch nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten – eben diese Höhen nicht mehr als KannVorschrift, sondern als Maßstab gesetzt. Alle übrigen Aufenthaltsräume – also auch Aufenthaltsräume in Wohnungen – müssen eine Höhe von 2,40 Meter haben. Die Regelung – die mit der Musterbauordnung übereinstimmt – ist keine Erfindung des Hamburger Senates, sondern Ergebnis eines sorgfältigen Abwägungsprozesses zwischen den Bundesländern.
Diese Veränderung ist überfällig und nur eine Angleichung an die Realität. Der Markt hat doch längst Aufenthaltsräume im Kellergeschoss angeboten, als sogenannte Kinder-tobe-Stuben, separierte Elternschlafzimmer oder auch als Gästezimmer.
Bürokratischer Dirigismus mit sehr hoch angesetzten Gestaltungsvorschriften verteuert das Bauen unnötig. Das geht zulasten einer Klientel, die Sie von der Opposition hier so stark vertreten, nämlich von Projekten für einkommensschwache Schichten.
Hamburg bleibt bei den Standards der Musterbauordnung. Diese sieht vor, dass für bestimmte Gebäudeklassen und im Dachgeschoss keine Mindesthöhen mehr vorgeschrieben werden. Dem ist Hamburg übrigens nicht gefolgt, sondern auch hier hält sie an der Vorstellung eines bauordnungsrechtlichen Mindeststandards fest, dessen Einhaltung nicht dem Markt überlassen werden könne. Deshalb kann von einem Qualitätsverlust nun wirklich nicht gesprochen werden.
Außerdem können Sie sich nicht vorstellen, dass Menschen auf einmal Garagen, Carports oder Mobilfunkantennen aufstellen, ohne damit fünfmal beim Amt gewesen zu sein und ohne sich viele Stempel zu holen. Anlagen müssen natürlich trotz Genehmigungsfreiheit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Das
ist eine Binsenweisheit. Der mündige Bürger weiß dies und wird sich auch erkundigen.
Wenn man ganz sicher sein will, Herr Lühmann, kann man sich nach wie vor alle Bauvorhaben genehmigen lassen. Es ist ein wesentlicher Irrtum, Herr Quast, mit Ihrem SPD-Antrag zu den Ausschussberatungen, dass die HBO suggeriere, man könne Carports, Garagen und anderes beliebig in die Landschaft bauen. Paragraph 59 Absatz 2 Hamburgische Bauordnung sagt genau das Gegenteil: Der Bauherr ist verpflichtet, sich mit den planerischen und sonstigen baurechtlichen Gegebenheiten vor Ort auseinander zusetzen und danach unter Berücksichtigung der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Eigenverantwortung zu handeln. Dazu wird Ihnen Hilfe angeboten.
Es gibt Hilfe und Auskunft bei den Bauprüfstellen und Flurkarten des Geoinformationssystems. Wer dann noch unsicher ist, hat das Wahlrecht nach Genehmigungsverfahren entsprechend Paragraph 61 und 62 Hamburgische Bauordnung.
Kurzes Fazit: Ein kundiger Bürger kann sich selbständig informieren und danach selbst entscheiden. Er trägt aber auch das Risiko seiner Entscheidung. Der Bürger mit Hilfsbedarf wird nicht allein gelassen.
Nur ein Wort zum Thema Mobilfunkantennen,
weil das den Menschen am meisten Angst macht: Dort gibt es ein sehr dichtes Regelwerk. Eine solche Diskussion gehört in den Fachausschuss, aber lassen Sie mich ganz kurz sagen, in welchen Regelwerken dies geregelt wird. Das sind zum einen die Bestimmungen des Baugesetzbuches, das ist die Baunutzungsverordnung und das ist die Bundesnetzagentur. Es gibt verschiedene Selbstverpflichtungen. Nur wenige Gebiete weisen eine derartige Regelungs- und Überwachungsdichte auf. Wer Mobilfunkantennen aufstellt, muss alle relevanten Bestimmungen kennen. Dies scheint bei den Aufstellern und Betreibern von Antennen auch der Fall zu sein, denn alle Bundesländer haben in ihren Landesbauverordnungen genehmigungsfreie Verfahren bei Antennen bis zu zehn Metern Höhe vorgesehen. Hamburg befindet sich hier im Konsens und auch mit all den Ländern – davon gibt es ja nicht mehr so viele –, die nicht von der CDU regiert werden.
Die Forderung nach Nachbarschaftsregelung: Verschiedentlich haben wir gehört, wir bräuchten ein Gesetz für Hamburg. Warum soll es ein Nachbarschaftsrecht geben? Aus anderen Bundesländern kennen wir, dass Höhe und Beschaffenheit, Material von Grenzwänden, Nachbarwänden, Einfriedungen und so weiter geregelt werden, ebenso wer wann und was wie kurz- oder zurückzuschneiden hat, also die Grenzabstände für Heckenpflanzung. Hamburg, Bayern aber auch Mecklenburg-Vorpommern verfügen über kein eigenständiges Nachbarrecht.
Dort gilt, dass die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Grundstücksnachbarn über das bürgerliche Ge
setzbuch geregelt werden. Meine Prognose ist, dass die Klärung nachbarschaftlicher Rechte in einem Nachbarschaftsgesetz die Zahl der Streitigkeiten und Prozesse eher erhöht. Die derzeitige Regelung rein privatrechtlicher Natur im BGB ist ausreichend. Eine weitere Detaillierung wird dazu führen, dass die Bürger sich in ihren Rechten bestätigt und ermutigt fühlen, vor Gericht ihr vermeintliches Recht durchzusetzen.
Der letzte Punkt: Ich muss zu den Abstandsflächen noch etwas sagen, denn das hat auch sehr große …
Wir machen das jetzt ganz kurz.
Wenn man von da hinten kommt, hat man nicht so oft die Möglichkeit, hier vorn einmal zu sprechen.
Das wollten Sie hören und das bekommen Sie auch zu hören.
Die alte Regelung der Abstandsflächen war nur auf dem Papier eine Höhe, also 1 H. Die Realität war doch eine ganz andere, dass wir zu Maßen von 0,75 H, 0,5 H oder teilweise auch 0,25 H gekommen sind. Wir schaffen jetzt lediglich ein klare Regelung, die dieses Gezocke nicht mehr zulässt.
Für einen Stadtstaat mit sehr begrenzter Fläche, wie es Hamburg ist, besteht die besondere Notwendigkeit des ökonomischen Umgangs mit dem Faktor Boden. Die Altbauquartiere zum Beispiel haben sehr geringe Abstandsflächen. Es gibt dort eine sehr große Akzeptanz. Das Mindestmaß von 2,50 Metern entspricht dem Bedürfnis des Stadtstaates. Es ermöglicht auch bei schmalem Grundstückszuschnitt noch eine bauliche Nutzung. Es gilt für all dies, dass Abweichungen im B-Plan selbstverständlich möglich sind. Dort, wo Bebauungspläne aufgestellt werden, werden Sie in Zukunft auch Abstandsflächen regeln können.
In der neuen Hamburgischen Bauordnung werden zwei wichtige Grundsätze Hamburger CDU-Politik verwirklicht. Neue Freiheit – hören Sie gut zu – für eigenverantwortliches Handeln, wo es möglich ist, aber auch staatliche Aufsicht und Fürsorge dort, wo sie nötig sind.
Wahlrecht und Abstufungen bei den Genehmigungsverfahren schaffen Spielräume, Beschleunigung und Kosteneinsparung bei vielen Bauvorhaben, die zukünftig mit größerer Eigenverantwortung durchgeführt werden können und zugleich die Möglichkeit einer umfassenden staatlichen Betreuung, wenn diese vom Bauherren her gewünscht oder geboten ist.
Herr Lieven, meinen Sie eigentlich, wer die Augen schließt, stehe im Dunkeln? Auch wenn ich jetzt die Augen zu mache, stehe ich, glaube ich, nicht im Dunkeln. – Herzlichen Dank.
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ein Dauerbrenner in den Gremien dieser Stadt sind die Straßen und der Winter. Kein geringerer als der Sozialdemokrat Kahlbohm rief im letzten Jahr von diesem Pult:
"Einen Winter haben wir in jedem Jahr, auch in Hamburg".
Und der Kollege Neumann, der jetzt leider nicht im Raum ist, hatte damals diesen sinnlichen Zwischenruf, den man im Protokoll wiederfindet:
"Immer so überraschend".
Ja, meine Damen und Herren, die Überraschung ist wieder da, der Winter steht wieder vor der Tür
und Sie ahnen es vielleicht: Keine Überraschung seitens unseres Senates, unserer Fraktion. Wir investieren in die Sicherung der Straßen. Der Senat schlägt hierfür zusätzliche Mittel in Höhe von 2,7 Millionen Euro vor.
Dieses Geld, meine Damen und Herren, wird für die Aufstockung der Mittel zur Unterhaltung und Instandsetzung der Straßen gebraucht. Es wird professionell gearbeitet, denn die Voraussetzung für eine effektive Straßenerhaltung ist natürlich die Erkenntnis über die baulichen Zustände. In 2003 hat es hierzu eine Zustandserfassung und -bewertung gegeben. Das Gesamtbild zeigt, dass etwa 78 Prozent der Straßen in unserer Stadt in Ordnung sind. Für knapp 9 Prozent unserer Straßen sind investive Grundinstandsetzungen notwendig. Hierfür, meine Damen und Herren, hatten wir bereits ein Sonderprogramm
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für 2004 in Höhe von 2 Millionen Euro aufgelegt. Die hier veranschlagten 2,7 Millionen Euro teilen sich nach Prioritäten auf. Als Erstes selbstverständlich die Verkehrssicherungspflicht, die mit 1,5 Millionen Euro veranschlagt wird und als Zweites die Substanzerhaltung mit 1,2 Millionen Euro. Ein Maßnahmenpaket sieht den sofortigen Beginn vor.
Ich merke, wie gut es ist, wenn man ein Mikrophon hat, denn wenn ich dort sitze und sehe, wie die Kollegen manchmal Mühe haben, hier durchzudringen, dann sind solche Mikrophone tatsächlich etwas wert.
Die Arbeiten, die vorwiegend vorgenommen werden, sind also Deckschichterneuerungen, der Einsatz von Dünnschichtbelegen und in Einzelfällen auch punktuelle Sanierung der Deckschicht.
Meine Damen und Herren! Vom ADAC war zu lesen, dass 2,7 Millionen Euro zu wenig seien. Die Forderung, die man dort vernehmen konnte, war die Verdoppelung des Haushaltes in dem Titel für öffentliche Straßen auf etwa 15 Millionen Euro. Meine Damen und Herren, das ist ein Beitrag, der uns wirklich weiterbringt. Vorschläge zum Geldausgeben bekomme ich als Abgeordneter jeden Tag. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Wenn man jemanden fragt, wo die Kohle herkommen soll, dann ducken sich alle Kollegen weg. Das ist so, als wollten Sie Ehrenämter vergeben. Dann sind alle weg. Aber Kohle ausgeben, das geht.
So geht es also nicht. Hier wird jeder Cent im Hause doppelt und dreifach umgedreht. Es gibt inzwischen auch keine Bereiche mehr, die nicht von Sparmaßnahmen ausgenommen sind. Es tut teilweise auch schon richtig weh. Ich will jetzt – mehr aus Rücksicht auf meine Fraktion – darauf verzichten, irgendwelche Ausführungen zu den Ursachen zu machen. Damit habe ich mich schon einmal unbeliebt gemacht. Deswegen lasse ich das jetzt.
Die absolute Notwendigkeit der Maßnahmen wird hier wohl niemand ernsthaft anzweifeln wollen, denn logischerweise bedeutet keine Unterhaltung erhebliche Folgekosten, nämlich der Grundinstandsetzung und das ist selbstverständlich unverantwortbar für unsere Stadt.
Dem Ersuchen des Senats, meine Damen und Herren, kommen wir heute gerne nach. Damit Straßenunterhaltung und -instandsetzung noch vor dem Winter möglich sind, stimmen Sie dem Senatsantrag zur Sicherung der Straßen unserer Stadt zu. – Herzlichen Dank.