Protocol of the Session on August 30, 2007

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Das ist ein Riesenunterschied. In Deutschland steht selbst in den Bereichen, in denen Privatisierungen und Delegationen stattgefunden haben, die oberste Leitung der Anstalt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.

(Dr. A. W. Heinrich Langhein CDU: Das stimmt doch gar nicht! Das ist doch gar nicht wahr, was er da sagt!)

So ist es beispielsweise auch in Niedersachsen. Das hat eine große Bedeutung, weil wir nämlich auf der Grundlage des Beleihungsvertrags gesehen haben, welche Möglichkeiten die Anstalt und der Träger der Anstalt haben. Mit viel Mühe haben wir es erreicht, dass uns der Beleihungsvertrag zugänglich gemacht wurde. Es wäre möglich, hier aus den Einzelheiten zu zitieren, aber es reicht aus, wenn ich sage, die Entscheidung über Widersprüche und Beschwerden liegt bei der Anstaltsleitung. Aber das ist eine privatrechtliche Angelegenheit.

Dann ist dieser ganze Vertrag auf eine Dauer angelegt, die eine Generation beträgt, mit einer Kündigungsfrist, die so lang ist wie die übliche befristete Arbeitsleistung für einen Vorstandsvorsitzenden. Jetzt können Sie sich das ausrechnen.

Das heißt, wir haben de facto eine Privatisierung, eine Übertragung von hoheitlichen Aufgaben auf einen privaten Träger. Hinzu kommt die Hausordnung. Mein Kollege Dr. Steffen hat besonderen Wert darauf gelegt, ich bin ihm dankbar dafür, dass er insistiert hat. Auch der Blick in die Hausordnung zeigt, dass diese Hausordnung viel mehr ist als nur das Regeln von normalen Verhaltensweisen in einer geschlossenen Umgebung. Darüber hinaus gibt es dort auch Möglichkeiten für die Anstaltsleitung, bei bestimmten Verhaltensweisen einzugreifen. Das gehört da nicht hinein.

Aber zusammen genommen ist es eine höchst bedenkliche Sache und Sie können, wenn Sie auf die Beschlusslage von vor zwei Jahren verweisen, wirklich nicht der SPD und der GAL vorwerfen, wir hätten das gewollt. Im Gegenteil, wir haben es nicht gewollt.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Das Wort bekommt Frau Brinkmann.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich habe mich auch noch einmal zu Wort gemeldet, weil mich einige Ihrer Bemerkungen, Frau Senatorin, geärgert haben.

(Harald Krüger CDU: Unschwer erkennbar!)

Herr Klooß hat es gesagt, Sie sind bei der Anhörung gar nicht anwesend gewesen. Das kann man entschuldigen, das ist klar, Sie können nicht immer dabei sein und Sie waren auch dieses Mal wieder nicht dabei.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Die ist ja wie Ole!)

Aber, meine Damen und Herren, ich erwarte wenigstens, dass Frau Senatorin das Protokoll liest, auch wenn es 66 Seiten hat. Nicht einmal das hat sie getan, denn sonst hätte sie erkannt, dass natürlich von einigen Experten Kritik und auch Anregungen gekommen sind. Sie hätten hier dann nicht gesagt, Sie haben als Senat etwas übernommen. Sie haben in keinem Punkt eine Gesetzesänderung vorgenommen. Es war Ihre Fraktion, die einen Antrag eingebracht hat. Die Fraktionen in der Bürgerschaft waren sich einig, aber der Senat hat überhaupt nichts geändert.

Der zweite Punkt. Es ärgert mich auch immer, dass Sie sich dann, wenn es Ihnen passt, mit fremden Federn

schmücken. Der Maßregelvollzug ist wie ich schon gesagt habe in Deutschland immer führend und fortschrittlich gewesen. Es ist die SPD-Fraktion gewesen, die fortschrittliche Anträge in den Jahren 2002 und 2003 eingebracht hat, die von Ihnen abgelehnt wurden. Wenn Sie nicht ein paar Jahre später diese Einsicht gehabt hätten, hätten wir heute noch keine qualifizierte Nachbetreuung. Also bleiben Sie auch in diesen Punkten bei den Tatsachen.

Was die Privatisierung anbetrifft, da wünschen wir den Mitarbeitern, dass sie die gleichen guten Bedingungen beibehalten, die sie in den Jahren zuvor gehabt haben. Das kann man nur hoffen.

(Beifall bei der SPD und bei Christa Goetsch GAL)

Das Wort bekommt Frau Husen.

Ich möchte eigentlich nur noch einmal die Auskunftspersonen, die in der Anhörung Kritik oder zumindest Zweifel an der Privatisierung geäußert haben, gegen Ihre dummdreiste Argumentation in Schutz nehmen, dass es dabei um den LBK ginge.

(Bernd Reinert und Harald Krüger, beide CDU: Na, na, na!)

Wir haben als Auskunftspersonen Professor Tondorf, Dr. Willenbruch und Dr. Schott gehabt, die alle drei gesagt haben, dass es im Bereich der Privatisierung im Maßregelvollzug in diesem Gesetz Punkte gibt, die sehr wohl der Überlegung wert sind. Dann hier zu behaupten, diese Argumentation sei einzig und allein getrieben davon, dass man den Mitarbeitern von Asklepios, die natürlich die gleichen Mitarbeiter sind, die auch unter dem LBK schon exzellente Leistungen erbracht haben, ans Bein pinkeln wollen würde, ist dumm und ärgerlich.

(Beifall bei der SPD und der GAL - Bernd Reinert CDU: Frau Präsidentin! - Glocke)

Liebe Frau Husen, dann gebe ich Ihnen auf dem Rückweg noch mit zu bedenken, dass es für die Ernsthaftigkeit der Debatte sehr hilfreich wäre, wenn Sie sich überlegen, was parlamentarischer Sprachgebrauch ist.

Ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst zum SPD-Antrag aus Drs. 18/6850.

Wer den Antrag annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zum Bericht aus der Drs. 18/6760. Wer möchte den Empfehlungen des Ausschusses für Gesundheit und Verbraucherschutz folgen und das Gesetz über den Vollzug von Maßregeln, der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt aus Drs. 18/5955 mit den vom Ausschuss empfohlenen Änderungen beschließen, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist mit Mehrheit angenommen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

- Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? - Den sehe ich nicht.

Wer das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe? - Enthaltungen. - Das ist damit in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 28, Drs. 18/6734, Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 31. Mai 2006 "Aus alten Fehlern lernen - die Zukunft für Radfahrer gestalten".

[Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 31. Mai 2006 "Aus alten Fehlern lernen – die Zukunft für Radfahrer gestalten" (Drucksache 18/3684) - Drs. 18/6734 -]

Wer wünscht das Wort? - Herr Hesse.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute die Gelegenheit finden, im Parlament über die Drs. 18/6734 zu sprechen, denn was man aus Sicht aller Fraktionen heute sagen kann, noch nie war in dieser Stadt die Ausgangsposition für eine bessere Radfahrpolitik so gut wir in diesen Tagen.

(Beifall bei der CDU)

Der Dank hierfür gilt insbesondere unserem Senator Axel Gedaschko, der sich nämlich als zuständiger Fachsenator dafür eingesetzt hat, dass in den nächsten Jahren 5 Millionen Euro pro Jahr in den Radverkehr gesteckt werden. Das ist eine Leistung, damit kann man etwas erreichen. Herr Gedaschko, vielen, vielen Dank hierfür von der CDU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU - Christian Maaß GAL: Wir sind hier der Souverän, nicht er!)

- Lieber Kollege Maaß, ich glaube, der Dank müsste, wenn Sie es mit dem Radverkehr ernst meinen, auch noch gleich von der GAL-Fraktion kommen.

Wenn man etwas Gutes für die Radfahrer tut - ob es der Senat ist oder die Fraktion -, man darf es sagen.

Ich glaube, dass auch die Fraktion ihre Hausaufgaben gemacht hat, denn wir haben mit dem Antrag, den wir heute als Berichtsdrucksache des Senats vorliegen haben, auch schon einiges bewegt. Ich möchte insbesondere auf zwei Aspekte eingehen.

Ich freue mich, dass schwerpunktmäßig weiterhin finanzielle Mittel - das ist unter Punkt 3 dieser Drucksache auch zu lesen - in benutzungspflichtige Radwege investiert werden, um den baulichen Zustand entsprechend den Vorschriften und Regelwerken herzurichten.

Genau das ist es, wo wir in den letzten Jahren Probleme hatten, genau dahin muss das Geld gehen. Ich freue mich, dass der Senat dieses erkannt hat und eine weitere Vergabe der Mittel ankündigt.

(Beifall bei der CDU)

Ich freue mich aber auch über einen zweiten Punkt, der uns, lieber Kollege Lühmann, in den letzten Monaten und Jahren umgetrieben hat, nämlich wenn es um die Gestaltung von Radwegen in der Stadt ging. Da gibt es - da brauche ich keine Neuigkeiten zu erzählen - aus den letzten Jahren Radwege, die uns nicht alle glücklich gemacht haben. Ich freue mich, dass der Senat auch zu den Punkten 3 und 4 sagt - Zitat -: