"Damit diese Belastungen [für die Nachbarn] nicht spürbar erhöht werden, hat das Bezirksamt […] die für die Nachbarn günstigen Regelungen getroffen."
Für die Kinder günstige Regelungen haben in der Abwägung offenbar überhaupt nicht stattgefunden oder verloren. Ich finde das schlecht.
Fast zwei Jahre hat es gedauert, einen neuen Standort für die Kita Marienkäfer im Stadtteil Marienthal zu finden. Das müsste doch auch Ihnen zu Denken geben. Dass Sie Ihre Planungskapazitäten in symbolträchtige Prestigeobjekte stecken und die Bezirke mit den Bebauungsplänen nicht hinterherkommen, ist ein offenes Geheimnis. Aber die Schwierigkeiten, die es jetzt speziell in Marienthal gab, sind keine besonderen Schwierigkeiten. Sie werden so oder in anderer Form auch anderenorts auftauchen. Mir sind jedenfalls schon weitere neue Fälle bekannt. Überall in der Stadt gibt es veraltete Baustufen- oder Bebauungspläne, die für soziale Einrichtungen, Sportplätze und Kindergärten ein großes Problem sind, wenn man nichts unternimmt. Da hätte der von Ihnen vor der Zeit mit einem neuen Mandat gesegnete Oberbaudirektor einmal ein echtes Betätigungsfeld. Aber Herzog & de Meuron planen eben keine Kindergärten. Wir haben jedenfalls große Sorge, dass dieses Beispiel Schule macht. Der erste Fall, Frau Strasburger, ist übrigens immer ein Einzelfall.
Immerhin werden wir allein im Krippenbereich in den nächsten fünf Jahren mindestens 6.000 neue Kita-Plätze brauchen. Wo wollen Sie die eigentlich alle hinbauen, wenn Sie nicht die Voraussetzungen ändern? In die Gewerbegebiete? Ich halte das nicht für eine gute Lösung.
Dass die Nachbarn auch am neuen Standort erfolgreich gegen die Kita vorgehen konnten und Einschränkungen durchgesetzt haben, über die ganz Deutschland wieder einmal die Nase rümpft und wegen der die Menschen von überall her mit dem Finger auf das wieder einmal kinderfeindliche Hamburg gezeigt haben, liegt unter anderem daran, dass Sie unsere Vorschläge für eine vernünftige
Regelung für ein Gesetz, dass Kinder- und Jugendlärm privilegiert, und damit eine Möglichkeit leichtfertig vom Tisch gewischt haben. Ich glaube nicht, dass Sie es nicht besser gewusst haben. Ich denke, Ihnen liegen die Wählerstimmen von ein paar Hunderttausend Haus- und Grundbesitzern einfach näher als die der Eltern von 59.000 Kindern, die die Hamburger Kitas besuchen.
Frau Koop hatte auch schon gesagt, bei diesem Einzelfall müsse man nicht gleich in hektische Betriebsamkeit verfallen. Aber Sie sorgen doch gerade mit Ihrer Politik dafür, dass es nicht bei einem Einzelfall bleiben wird.
Das in der UN-Kinderrechtskonvention geltende Recht auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung schlägt sich in Ihrer Politik leider nicht nieder und das ist traurig.
Leise Kinder braucht das Land, das ist offenbar die Maxime der CDU. Wir sagen: Ein Hamburger Kinderlärmgesetz ist möglich, richtig und dringend nötig. Wir haben unseren Gesetzentwurf gestern erneut eingebracht. Wenn Sie noch andere Ideen haben, diskutieren wir die auch gerne mit Ihnen. Aber am Ende werden Sie sich für die Kinder entscheiden müssen oder gegen sie. - Vielen Dank.
Verehrte Damen und Herren, man hat das Gefühl, Sie arbeiten Ihren Ärger, dass die Bürgerschaft - aus guten Gründen übrigens - seinerzeit Ihrem Vorschlag nicht gefolgt ist, zur falschen Zeit am falschen Objekt ab. Sie sind frustriert.
Manchmal hat man den Eindruck, dass Sie bei diesem Fall so ziemlich alles durcheinander bekommen, was man durcheinander bekommen kann.
Worum ging es denn eigentlich? Es ging darum, dass in einem bestehenden Wohngebiet, wo eine Ausnahmeregelung für eine Altenwohnanlage vorgesehen war, etwas passieren sollte. Was wir nämlich haben, ist die Problematik des deutschen Baurechts und nicht das von Ihnen beschriebene Kinderschutzgesetz.
Das ist eine völlig andere Verfahrensweise, um die es geht. Sie setzen auf ein völlig falsches Pferd.
Im Übrigen werde ich nachher auch noch etwas zu dem Entwurf der SPD und zu dem Entwurf der GAL sagen. Diese hätten im Ergebnis zu noch katastrophaleren Ergebnissen geführt. Wir werden aber Ihre Entwürfe jetzt auch noch einmal der Presse zugänglich machen, damit auch alle wissen, wovon wir reden. Das sind Ihre Paragrafen 5 und 4.
Dieser Bebauungsplan stammt aus dem Jahre 1982. Leider gilt die dafür seinerzeit von Ihnen - von Ihren Vorgängern - zu verantwortende Baunutzungsverordnung. Danach sind Kindergärten eben in diesen Baugebieten, weil es so ist, nicht zulässig. Das ist das Problem. Deswegen und weil die Kita auf dieser ursprünglich als Altenwohnanlage ausgewiesenen Fläche gebaut werden sollte, musste eine Befreiung erteilt werden. Das war die eigentliche Problematik, die Befreiung von einem geltenden Bebauungsplan. Diese Befreiung musste erteilt werden, weil schlicht und ergreifend nicht mehr die Zeit da war. Sonst wäre dieser Kindergarten kaputt gegangen. Hätten Sie das gewollt? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Dieses Ziel hätten wir nur noch über eine Befreiung erreichen können.
Ich denke, die Verantwortlichen im Bezirksamt haben goldrichtig gehandelt. Im Übrigen ist es so, dass im Bezirk interfraktionell diese Vorgehensweise befürwortet wurde. Ich werde auch die entsprechenden Ausführungen gleich noch einmal darstellen.
(Christian Maaß GAL: Dem Bezirksamt macht niemand einen Vorwurf. Der Vorwurf geht an Sie, Herr Gedaschko!)
An die Befreiung stellt das Gesetz hohe Anforderungen. Dieses Gesetz, um es auch einmal ganz deutlich zu machen, das Baugesetzbuch wird nicht in Hamburg gemacht. Dieser Kindergarten brauchte also schnell eine Regelung. Es war keine Zeit, um noch einen neuen B-Plan zu machen. Der damalige Bezirksamtsleiter Gerhard Fuchs schrieb die Fraktionen an und hat sich für eine einvernehmliche Lösung eingesetzt. Diese Lösung lag im B-Plan auf einer Gemeinbedarfsfläche. Wie gesagt, diesen Befreiungstatbestand gibt es nicht umsonst. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Insofern finde ich es schon ganz schön interessant, dass Sie auf dem Rücken dieser Kindergarteneinrichtung versuchen Politik zu machen.
Im Januar dieses Jahres stimmten alle Fraktionen im Hauptausschuss des Bezirks, also auch SPD und GAL, zu.
Die GAL meinte hierzu, ein Bebauungsplan mit einer entsprechenden Ausweisung würde eine größere Rechtssicherheit geben, weil Ihre Fraktion im Bezirk im Gegensatz zu Ihnen begriffen hatte, worum es ging.
Es ist das Problem des Baurechts, des bestehenden alten B-Plans und nicht irgendeines Kinderschutzgesetzes. So weit, so gut.
Dann wird noch Folgendes gefordert - bitte einmal auf der Zunge zergehen lassen, meine Damen und Herren von der GAL:
"Für uns macht eine Zustimmung zu der Verlagerung der Kita Marienkäfer in den Zikadenweg nur dann Sinn, wenn Sie …"
"… sicherstellen können, das nicht durch Klagen benachbarter Eigentümer die Verlagerung erfolgreich torpediert werden kann."