Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

mal eine Mehrheit haben.

(Zuruf von der CDU: Die GAL-Fraktion auch nicht!)

- Das ist auch nicht erforderlich. Wir können uns mit der SPD zusammentun und Ihr Gesetz erreicht dann nicht das Gesetzblatt.

Bei diesem Gesetz sind wir auch nicht sonderlich erstaunt, dass wir nicht nur über Geisterknäste reden, sondern auch eine Geisterdebatte führen, denn dieses Gesetz ist wirklich gründlich missraten.

(Beifall bei Antje Möller GAL)

Dieses Gesetz ist immer noch von dem ideologischen Kurs Ihres früheren Senators Kusch geprägt, an den Sie sich so ungern erinnern. Herr Kusch war seinerzeit bei Sheriff Joe in Arizona, weil er sich dort abschauen wollte, wie man Strafvollzug durchführen soll.

Dieser ideologische Kurs, der tatsächlich sämtliche Erkenntnisse der Kriminologie und erfolgreicher Maßnahmen zur Verhinderung künftiger Straftaten ignoriert, wird in dieses Gesetz geschrieben. Das ist das Problematische daran.

Sheriff Joe ist insoweit ein gutes Stichwort. Der "Economist" hat im Jahre 2003 einmal über die USA und das dortige Gefängnissystem geschrieben, ich zitiere:

"The most aggressive jailor must now confront the iron law of imprisonment: those who go in always almost come out."

Das heißt frei übersetzt: Diejenigen, die dort hineingehen, kommen irgendwann auch wieder heraus, jedenfalls die allermeisten. Das ist eine ganz einfache Erkenntnis, die Ihnen so schwerfällt, aber wenn Sie diese Erkenntnis beherzigen würden, dann würden Sie nicht ein solches Gesetz - um einen weiteren englischen Begriff zu verwenden, den man anderswo normalerweise kennt -, das eine derartige "end of pipe"-Terminologie atmet -, hier beschließen wollen, das tatsächlich nur darauf schaut, wie man das Risiko minimiert, dass es Schlagzeilen über Ausbrüche sowie weggelaufene Gefangene gibt und denen es ganz egal ist, was eigentlich nach der Haftentlassung passiert.

(Vereinzelter Beifall bei der GAL und der SPD)

Das Interessante daran ist, dass man Ihnen nicht nur diesen mittelschweren Gedanken vermitteln muss, dass diejenigen, die dort hineingehen, auch irgendwann einmal wieder herauskommen, sondern man muss Ihnen auch - wenn man die Presse vom Wochenende liest - erst einmal beibringen, dass Nichtinhaftierte erst gar nicht weglaufen können.

Was den Strafvollzug in Hamburg betrifft, müssen wir, wenn man mit Ihnen diskutieren will, ganz von vorn anfangen. Sie präsentieren hier Zahlen, die überhaupt nicht berücksichtigen, dass wir mittlerweile ein Drittel weniger Gefangene haben, als das 2001 noch der Fall war, und rechnen uns dann hierauf nur die absolute Summe an Entweichungen vor. Das ist absoluter Unsinn und ist in Wirklichkeit eine Zahlenspielerei, die nichts mit der Realität zu tun hat.

(Vereinzelter Beifall bei der GAL und der SPD - Vizepräsidentin Dr. Verena Lappe übernimmt den Vorsitz.)

Durch dieses Gesetz soll eine bislang vielfach rechtswid

rige Praxis legalisiert werden, die eine massive Einschränkung von Lockerungen und des offenen Vollzugs vorsieht, die durch die Zahlen, die Sie selbst auch bekanntgegeben haben, überhaupt nicht zu begründen ist.

Frau Spethmann, Sie haben seinerzeit eine Anfrage gestellt, die ich bereits oft zitiert habe, und dann kam heraus, dass bei vielen Lockerungsmaßnahmen die Missbrauchsquote bereits im Jahre 2001 im Promillebereich lag. Das heißt, über 99 Prozent der Gefangenen waren in der Lage, mit den ihnen gewährten Lockerungen dann auch verantwortlich umzugehen und sich an die Regeln zu halten.

Aber trotzdem ist seinerzeit Herr Kusch darangegangen und hat massiv diese Lockerungen sowie den offenen Vollzug reduziert. Genau dieser Kurs ist von Herrn Lüdemann fortgesetzt worden und wird jetzt in dieses Gesetz hineingeschrieben. Das hat überhaupt nichts mit der vollzuglichen Realität zu tun und ist ein Angriff auf die langfristige Sicherheit der Bevölkerung, weil tatsächlich Chancen genommen werden, die diese Gefangenen benötigen, um sich wieder in die Gesellschaft eingliedern zu können.

Und Chancen ist genau das Stichwort. Herr Trepoll, Sie haben erklärt, dass die Gefangenen nicht nur ihre Strafe absitzen, sondern die Haftzeit auch nutzen sollen. Dann sollte es aber wenigstens gewährleistet sein, dass die Haftzeit derjenigen Gefangenen, die vor ihrer Entlassung keine Chance erhalten, sich schrittweise an die Freiheit zu gewöhnen, konsequent für die Vorbereitung auf die Freiheit genutzt wird. Aber die Realität sieht anders aus und dieses Gesetz ist auch anders gestrickt.

Dieses Gesetz sieht nämlich vor, dass die Gefangenen, die sich nicht bemühen und keine Initiative mitbringen, keine Angebote im Vollzug erhalten. Das werden viele Gefangene sein, weil es diejenigen sind, die im Vollzug landen, die eine solche Persönlichkeitsstruktur aufweisen und am Ende nur die Strafe absitzen. Sie werden weder während der Zeit, in der sie eingesperrt sind, Angebote erhalten, noch werden sie die Möglichkeit kurz vor der Haftentlassung bekommen, sich an die Freiheit zu gewöhnen beziehungsweise wieder in die Freiheit hingeführt zu werden.

Von den Experten ist massiv kritisiert worden, dass die Vorbereitung auf die Haftentlassung im Gesetz eine viel zu geringe Rolle spielt und dass es viel zu wenige Regelungen gibt, die gewährleisten sollen, dass die Haftentlassung funktionieren kann und dass die Lockerungen und der offene Vollzug in sachlich nicht zu begründender Weise eingeschränkt worden sind.

Von den von Ihnen benannten Experten aus der Praxis ist aber auch kritisiert worden - deswegen finde ich es infam, dass Sie sich hier positiv auf die Bediensteten beziehen -, dass es zu enge Regelungen für Lockerungen und den offenen Vollzug gibt. Ihnen ist deutlich gesagt worden, dass diese Regelungen ein massives Misstrauen gegenüber den Bediensten bedeuten. Dieses Gesetz sagt, wir trauen euch nicht zu, dass ihr in der Lage seid, verantwortliche Entscheidungen zu treffen. Es ist nicht in Ordnung, dass man gegenüber den qualifizierten Bediensteten des Strafvollzugs in Hamburg eine solche Haltung an den Tag legt. Die von Ihnen benannten Experten aus der Praxis haben gesagt, die im Strafvollzug arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - das

gilt für Hamburg und für die Bundesländer, aus denen die Experten kamen -, wissen genau, wann es zu verantworten ist, dass ein Gefangener eine bestimmte Lockerung erhält und in den offenen Vollzug verlegt wird. Wer soll es besser wissen als die Bediensteten? Natürlich ist es eine Gratwanderung zwischen kurzfristigen und langfristigen Sicherheitsinteressen. Aber keine der beiden Pole darf vernachlässigt werden. Ihr Gesetz nimmt den Bediensteten die Entscheidung zwischen diesen beiden wichtigen Polen, verlagert eindeutig das Gewicht auf die kurzfristige Sicherheit und nimmt ihnen damit die Chance, ihre Qualifikation für eine langfristige Verbesserung der Sicherheit der Bevölkerung einzubringen.

Der dritte massiv kritisierte Punkt ist die Kollision mit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts. Herr Trepoll, Sie haben gesagt, wir nehmen hier unsere Aufgabe wahr. Bitte tun Sie es. Aber nehmen Sie nicht nur die Aufgabe wahr, indem Sie irgendein Gesetz schreiben und sagen, jetzt ist alles klar. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai letzten Jahres hat eindeutig gesagt, man braucht kein Gesetz, um die Maßnahmen zu rechtfertigen, die in die Freiheitsrechte der Gefangenen eingreifen, sondern man braucht ein Gesetz, das bestimmten Anforderungen genügt und Regelungen schafft, die der besonderen Lebenssituation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen Rechnung trägt. Sie haben aber ein Gesetz geschaffen, das vielfach nur zum Schein die besondere Lebenslage junger Menschen berücksichtigt, indem es zunächst die Standards für Erwachsene herunterschraubt und dann den Jugendlichen das gewährt, was bisher Standard für die Erwachsenen war. Beispielsweise wird den Jugendlichen - das war in der Praxis bisher Standard - jetzt als besondere Maßnahme sozialpädagogische Betreuung angeboten. Auf diesen billigen Trick wird das Bundesverfassungsgericht nicht hereinfallen. Ich kann nur die Hoffnung äußern, dass in der Praxis die Standards im Erwachsenenvollzug nicht auf ein Minimum heruntergefahren werden, wenn zum Beispiel die Rede davon ist, dass den Jugendlichen berufliche Qualifikationen zu gewähren sind, das aber für Erwachsene nicht mehr im Gesetz steht.

Der letzte Punkt. Die GAL hat einen Zusatzantrag eingebracht, in dem sie den Senat auffordert, eine Bundesratsinitiative zu starten. Herr Klooß hat den gleichlautenden Antrag der SPD bereits vorgestellt. Es ist ein unglaublicher Vorgang, dass Hamburger Justizvollzugsanstalten in einer ganzen Reihe von Fällen eindeutige Entscheidungen von Gerichten missachten. Es wurde zum Beispiel nicht nur irgendwann eine eigentlich zu beachtende gesetzliche Norm nicht eingehalten, sodass ein Gericht nachher sagen musste, das war nicht in Ordnung, nein, es wurden in einer Reihe von Fällen - wir haben im Rechtsausschuss mindestens zehn Fälle diskutiert - konkrete Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern am Landgericht missachtet, nicht umgesetzt oder mit so extremer Verzögerung umgesetzt, dass es gar keinen Sinn mehr hatte. Und der Senat sagt, es gibt keinen Handlungsbedarf. Das kann nicht sein. Wenn man erreichen will, dass diese Menschen, die mit der Beachtung unserer Rechtsordnung ein Problem haben - sonst säßen Sie nicht im Vollzug -, mehr Respekt vor der Rechtsordnung bekommen, kann das nur gelingen, wenn der Vollzug sich selbst an die Rechtsordnung hält. Es muss eine Regelung geben, die sicherstellt, dass der Vollzug sich an Recht und Gesetz hält.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Dieses Gesetz ist aus den genannten und aus weiteren Punkten, auf die ich nicht alle eingehen will, missraten. Es wird dringend Zeit, dieses Gesetz nach der Wahl so schnell es geht durch ein Gesetz zu ersetzen, das die bewährte Praxis des Strafvollzugs berücksichtigt und mit dem man eine Vergleichbarkeit mit anderen Bundesländern herstellen kann. Deswegen wird dieses Gesetz die allerkürzeste Zeit in Kraft sein. - Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Frau Spethmann hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte zuerst aus dem SPDWahlprogramm zitieren. Darin heißt es,

"(…) das von der CDU gegen jeden Expertenrat verabschiedete Strafvollzugsgesetz zu überarbeiten."

Danke, Sie haben uns zugetraut, dass wir das Gesetz verabschieden, Sie haben schon vorgegriffen.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Es war bezeichnend, dass die Opposition vorhin bei der Geschäftsordnungsdebatte ihre Abgeordneten Maaß und Ernst und keinen Rechtspolitiker ins Rennen geschickt hat. Sie haben natürlich falsche Dinge behauptet. Seit Mai haben wir dieses Gesetz im Ausschuss beraten, vorher wurde es in der Deputation, in der Behörde, beraten, es war lange bekannt. Es ist falsch, wenn Sie sagen, dieses Gesetz würde durchgepeitscht werden.

(Dr. Till Steffen GAL: Es ist doch erst im Juni ein- gebracht worden!)

Sie verkennen die Tatsachen. Herr Maaß ist jetzt nicht einmal mehr da, der interessiert sich für das Thema gar nicht. Frau Ernst, lassen Sie sich besser informieren und lassen Sie sich keinen Bären aufbinden.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte zum Punkt "Zwangsmittel gegen eine Behörde" in den Änderungsanträgen der GAL und der SPD kommen. Das ist rechtstechnisch höchst interessant, es gibt keinen einzigen Wissenschaftler, der sich mit diesem Thema befasst hat. Ich könnte mir vorstellen, manche Bundesbehörde würde sich sehr freuen. Starten Sie doch selbst eine Initiative bei Ihren Bundeskollegen.

(Zurufe von der SPD)

Ich könnte mir vorstellen, dass man im Bereich Umweltbehörden durchaus manche Dinge umsetzen könnte. Wie man so etwas umsetzt, ist technisch höchst interessant.

(Dr. Till Steffen GAL: Gucken Sie doch einmal in die VwGO hinein!)

Sie sind rechtstechnisch auf dem völlig falschen Dampfer. So etwas gibt es gar nicht. Das Rechtsstaatgebot bindet jede Behörde.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Was nützt denn das?)

- Das nützt sehr wohl etwas.

Ich muss es neutral formulieren, ich darf nicht aus der Akteneinsicht zitieren. Aber es gibt durchaus Fälle, die schon zu Zeiten von Rotgrün nicht beachtet worden sind.

Das ist nicht richtig, das halten wir alle - auch der Senator - nicht für richtig. Wir kommen jetzt bei insgesamt 3.000 vorgelegten Fällen, die strittig waren, auf sieben Fälle, die überprüft werden, und auf ein bis zwei Fälle, bei denen tatsächlich etwas falsch gelaufen ist. Wir heißen das nicht für gut. Wir sagen auch, Rechtsstaat ist Rechtsstaat und danach muss gehandelt werden. Insoweit ist Ihr Antrag falsch und wir werden ihn deswegen auch ablehnen.

(Beifall bei der CDU)

Noch schöner ist der Entwurf der GAL-Fraktion. Er wurde in jedem Bundesland vorgestellt. Kein einziger Praktiker hat sich dem je angeschlossen. Das, was Sie vorgeschlagen haben, Herr Steffen, beinhaltet keine Disziplinarmaßnahmen. Wie wollen Sie im Jugendstrafvollzug ohne Disziplinarmaßnahmen auskommen? Sie leben in einer anderen Welt. Sie klagen sonst immer über die Jugendlichen und dann soll es keine Disziplinarmaßnahmen geben? Das ist inkonsequent.

(Beifall bei der CDU)