Protocol of the Session on January 23, 2008

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Andere, die die Tücken des Wattenmeers kennen, zum Beispiel in Ihrer Bundestagsfraktion, haben gerade den Unterstützungsantrag zurückgezogen. Die haben sich gesagt, dass sie da noch Beratungsbedarf hätten. Wenn man dann einmal schaut, ist es so: Wenn Sie das angemeldet haben, dann gibt es ein Schreiben von Herrn Tiefensee. Und Herr Tiefensee sagt zum Thema Waldschlösschenbrücke - die kennen Sie alle, das ist nur eine Brücke, das ist kein Hafen, keine Elbe, nur eine Brücke.

(Christian Maaß GAL: Das ist ein anderer Fall!) - Das wusste ich. Das würde ich als Jurist auch sagen, dass das ein anderer Fall ist. Dort führt er Folgendes aus, nämlich ob das binden würde: "Die Bundesrepublik Deutschland ist der Welterbekonvention beigetreten." (Christian Maaß GAL: Weil das nicht vorher angemeldet war!) - Lassen Sie mich doch einmal ausreden.

"Dabei seien die nach Grundgesetz Artikel 59 erforderlichen Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass die Welterbekonvention innerstaatlich nicht nur den Bund, sondern auch die Länder und Kommunen bindet."

Ein Teil von diesem Binden ist zum Beispiel, dass Sie beim Weltnaturerbe nachweisen müssen, dass es zwingend ist und dass Sie es nicht woanders machen können.

Ich glaube, die holländischen Freunde - charmant, wie sie sind - sagen: "Hamburger Hafen muss nicht sein. Wir machen das." Das bieten die uns aus purer europäischer Freundschaft an. Und dann stehen Sie da und sagen: "Wir wollten vertiefen für den Hamburger Hafen, damit der noch …" Und dann sagen die Holländer: "Das müsst Ihr nicht, wir machen es." Also, von daher bleiben Sie alleine zwischen Neuwerk und Cuxhaven im Wattenmeer stehen. Die Flut der Vernunft wird Sie wegspülen.

(Heiterkeit und lang anhaltender Beifall bei der CDU)

Das Wort bekommt für eine Minute der Abgeordnete Egloff.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dann will ich das schnell machen. Wir finden die Prämissen, die Herr Kruse aus dem Jahre 2001 zitiert hat, richtig, nämlich zu sagen, dass es keine Wettbewerbsnachteile für den Hamburger Hafen geben darf. Deswegen möchten wir, dass die rechtlichen Probleme eindeutig geklärt sind. Deswegen sind wir dafür, den Antrag aufzuschieben. Bevor diese Probleme nicht geklärt sind und nicht sicher ist, dass im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Fahrrinnenanpassung gesichert ist, sind wir nicht dafür, dass dieser Antrag gestellt wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Ich gebe das Wort Senator Uldall.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mit einer persönlichen Bemerkung beginnen. Ich glaube, es gibt nur wenige Abgeordnete in diesem Haus, die sich in der nordfriesischen Halligwelt so gut auskennen und so viel im Wattenmeer gewandert sind wie ich.

(Michael Neumann SPD: Das wissen Sie. Wir fra- gen uns immer, wer der Experte ist!)

Deswegen habe ich durchaus Verständnis dafür, dass gesagt wird,

(Dr. Willfried Maier GAL: Er kennt jeden Hering!)

wir wollen diese schöne Landschaft in Nordfriesland und in Ostfriesland schützen.

Aber Politik bedeutet immer ein Abwägen zwischen verschiedenen Gesichtspunkten. In diesem Fall gilt es abzuwägen zwischen dem Schutz für die Landschaft im Wattenmeer und der Gefährdung von Arbeitsplätzen im Hamburger Hafen. Nun hat der Kollege Maaß eben schon völlig richtig gesagt, dass das Schutzniveau für das Wattenmeer durch die Naturparks und durch die deutsche Gesetzgebung hinsichtlich Umweltschutz bereits so hoch gesetzt ist, dass inhaltlich durch eine Welterbeerklärung überhaupt keine zusätzlichen Schutzwälle mehr aufgebaut werden.

(Christian Maaß GAL: Politische Schutzwälle!)

Das müssen wir jetzt zur Kenntnis nehmen. Wir steigern durch einen Beitritt zu diesem Welterbeabkommen nicht den Umweltschutz und den Naturschutz in den Wattenmeeren, sondern wir verändern, erschweren und verkomplizieren nur das Prozedere bei weiteren Verwal

tungsschritten bei uns in Deutschland. Nur das Prozedere wird verkompliziert.

(Beifall bei der CDU)

Wenn wir dem UNESCO-Übereinkommen beitreten, dann verpflichtet sich Deutschland, mit vollem Einsatz aller Möglichkeiten - durch Änderung von Gesetzen, durch Erlass von Verordnungen - und allen zur Verfügung stehenden Mitteln, einen weiteren Schutz und Erhalt dieses Weltnaturerbes sicherzustellen. Wir haben eine laufende Berichtspflicht gegenüber der UNESCO wahrzunehmen.

Wenn wir uns einmal ansehen, was das für das Planfeststellungsverfahren bedeutet, dann heißt das, dass die Komplexität des heute ohnehin an Komplexität überhaupt nicht mehr zu überbietende Planfeststellungsrechts in Deutschland noch einmal gesteigert wird, ein Planfeststellungsrecht, das es in dieser Form wohl kaum in anderen Nationen gibt. Nach der Anhörung von Verbänden und unter Beachtung der Naturschutzgesetze gibt es jede denkbare hierarchische Ebene, die in diesem Verfahren konsultiert werden muss und deren Zustimmung eingeholt werden muss. Es beginnt mit den Kommunen an der Elbe. Es setzt sich fort über die Einverständniserklärungen, die Niedersachsen und Schleswig-Holstein abgeben müssen. Es muss dann die Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums vorliegen und die EU muss entsprechend der FFH-Richtlinie in Brüssel zustimmen. Nun kommt nach diesen vielen hierarchischen Ebenen noch die Weltebene durch die UNO und die UNESCO und da kann ich nur sagen: Dieses verkompliziert es, ohne tatsächlich zusätzlichen Schutz für das Wattenmeer zu erreichen.

Die UNESCO hat - wie Sie es richtig gesagt haben - die Zuständigkeit für das Weltnaturerbe in allen Teilen der Welt. Das bedeutet, dass sich die Aufmerksamkeit der UNESCO über die ganze Welt verteilt. Glauben Sie bitte nicht, Herr Maaß, dass man mit besonderem Augenmerk verfolgt, was bei uns stattfindet und Verständnis für die Komplexität unserer Abwägungsprozesse hat, die wir hier durchzuführen haben. Deswegen können wir mit Sicherheit sagen, dass sich durch einen Beitritt zum Weltnaturerbe eine zeitliche Verzögerung ergeben wird oder der Fahrrinnenausbau sich sogar als unmöglich ergeben könnte. Das bedeutet wiederum Gefährdung des Hafenausbaus und Verlagerung von Verkehren zu anderen Häfen. Das bedeutet den Verlust von Tausenden Jobs bei uns im Hamburger Hafen. Der Abwägungsprozess, den wir vorzunehmen haben, bedeutet einerseits keine weitere Verbesserung der tatsächlichen Lage im Wattenmeer und andererseits die Gefährdung von Tausenden Jobs bei uns im Hamburger Hafen. Deswegen sage ich: Wer den Beitritt zum Weltnaturerbe für das Wattenmeer fordert, der muss auch die Ehrlichkeit haben zu sagen, dass er damit bereit ist, Tausende von Jobs zu gefährden.

(Beifall bei der CDU)

Dazu kann ich nur sagen, bin ich nicht bereit.

Wir haben als große Gefahr die Abwanderung nach Rotterdam. Dieses ist auch immer die Position des Senats gewesen. Unter Ortwin Runde in der rotgrünen Koalition hat der Senat - Sie haben eben darauf hingewiesen, Herr Kruse - bereits eine Festlegung getroffen, dass es sichergestellt sein muss …

A

B

C

D

(Glocke)

Darf ich den Abgeordneten Dr. Stehr bitten, es zu unterlassen, von dort oben mit Blitzlicht zu fotografieren. Fahren sie bitte fort.

(Dr. Willfried Maier GAL: Er macht seine Abschiedsfotos!)

Auf Antrag des damaligen Umweltsenators Porschke hat der Senat eine Linie festgelegt, dass die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Häfen in Dänemark, in den Niederlanden und in Belgien sichergestellt werden muss. Bei dieser Linie bleibt der Senat. Es ist gegenüber Dänemark, Niederlande oder Belgien nicht gelungen, unsere Häfen zu sichern. Rotterdam - das haben die Niederländer sehr klug gemacht - ist außerhalb des Schutzgebietes Wattenmeer. Die Dänen haben sich nicht angeschlossen. Esbjerg ist damit weiterhin bevorteilt gegenüber Hamburg und Antwerpen ist von vornherein ausgeklammert. Diese Linie, die damals von Rotgrün festgelegt worden ist, wird von uns weiter verfolgt werden.

Herr Egloff, ich habe mich über die klare Rede von Ihnen gefreut, aber es kann nicht angehen, dass man in den geschlossenen Räumen eines feinen Clubs in Hamburg etwas anderes sagt als in der Öffentlichkeit.

(Beifall bei der CDU)

Wer sich um das Bürgermeisteramt bemüht, meine Damen und Herren, der muss sagen, was er will.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort bekommt der Abgeordnete Kerstan.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es mag eingebildete Kranke geben und es mag auch eingebildete Umweltgefahren oder Gefährdungen des Hafens geben. Von dem zweiten Fall haben wir gerade ein beredtes Zeugnis in der Rede von Herrn Uldall erlebt.

(Beifall bei der GAL)

Ich möchte nur darauf hinweisen, warum diese kämpferische Pose, die hier an den Tag gelegt wird, keinesfalls notwendig ist, um den Hafen zu verteidigen, sondern das ist eine Pose mitten im Wahlkampf, wo der CDU Themen fehlen, wo sie von dem Justizsenator ablenken will und wenn es dann keine Gefahren für den Hamburger Hafen gibt und man sich doch so gerne als Verteidiger der Wirtschaft darstellen will, dann muss man diese Gefahren selber erfinden. Das wird ganz deutlich, Herr Uldall, wenn man einmal auf diese ein, zwei, drei Argumente eingeht, die Sie eben im Gegensatz zu Herrn Kruse genannt haben, der überhaupt nichts über die Gefahren gesagt hat, die angeblich dem Hafen durch ein Weltnaturerbe Wattenmeer drohen.

Erstens: Der Unterschied zur Waldschlösschenbrücke in Dresden - das ist im Moment das Thema, das auch durch die Medien gegangen ist - ist, dass damals, als das Elbtal bei Dresden als Weltnaturerbe angemeldet wurde, diese Brücke in den Antragsunterlagen nicht erwähnt wurde. Wenn der Bau dieser Brücke damals bei

der Anmeldung erwähnt worden wäre und die UNESCO der Meinung gewesen wäre, dass diese Brücke den Status Weltnaturerbe oder Weltkulturerbe so stark beschädigen würde, wissen Sie, was dann passiert wäre? Dann wäre das Elbtal gar nicht als Weltnaturerbe ausgewiesen worden.

(Christian Maaß GAL: So ist es!)

Genauso ist es doch jetzt bei der Elbvertiefung. Im Gegensatz zu den Dresdnern haben der Hamburger Senat und auch die anderen Landesregierungen jedes einzelne Detail, das in der Elbe geplant ist, so auch den Planfeststellungsbeschluss in den Antrag auf Aufnahme als Weltnaturerbe hineingeschrieben.

(Barbara Ahrons CDU: Da werden wir was ändern müssen!)

Sie haben immer bestritten, dass die Elbvertiefung schädlich ist. In Ihren Planfeststellungsunterlagen steht sogar, dass die Elbvertiefung gar kein Eingriff ist. Insofern ist es ein Eingeständnis, dass Sie anscheinend auch bei Ihrem Planfeststellungsverfahren nicht ganz die Wahrheit sagen, wenn Sie jetzt so große Sorgen haben. Selbst wenn man das beiseite lässt und einmal unterstellt, das wäre so, dann würde die UNESCO jetzt sagen, mit einer Elbvertiefung, die ja Bestandteil der Anmeldung als Weltnaturerbe ist, wird das Wattenmeer kein Weltnaturerbe mehr. Wo ist denn jetzt eigentlich das Problem?