Protokoll der Sitzung vom 05.11.2008

(Dora Heyenn DIE LINKE: Das müssen Sie belegen!)

Das ist in Hamburg nicht so. Die Hamburger Polizei agiert auf der Basis unseres Rechtsstaats rechtsstaatlich sauber.

Ich will deutlich machen, warum ich diesen Antrag in seiner Intention, eine Gesetzesänderung vorzunehmen, für falsch halte. Wir haben – Sie haben daraus zitiert – eine sehr, sehr gute Dienstvorschrift, die alles regelt, die im Verhältnis zwischen dem Dienstherrn, nämlich der Stadt Hamburg, und dem Polizeibeamten, deutlich macht, was, wann und wo zu tragen ist. Das ist eine ausreichende, gute und sinnvolle Regelung, die – das sollte Ihnen eigentlich am Herzen liegen – gemeinsam mit Gewerkschaften und Personalrat erarbeitet worden ist. Das heißt, die beteiligten Polizeibeamten sind mit im Boot gewesen. Sie haben einen wichtigen Aspekt vergessen. Es gibt für Polizeibeamte im Einsatz natürlich einen Gefährdungsfaktor, denn jeder kann sich sehr schnell beispielsweise den Namen des Beamten X merken und ihn auch außerhalb seines Dienstes behelligen. Diese Fälle hat es gegeben. Das muss kein Anlass sein, den Grundsatz außer Kraft zu setzen, aber wir sollten diesem Argument deutlich Beachtung schenken. Wir können im Innenausschuss gern darüber reden, wo es im Rahmen der geltenden Polizeiverordnung noch technische Probleme in der Durchsetzung gibt. Wir können auch gern darüber reden, wie wir sicherstellen können, dass sich auch die Hundertschaften, die wir gelegentlich aus anderen Bundesländern zur Hilfe holen, diesem Grundsatz öffnen.

Sie erwecken hier den Eindruck, die Hamburger Polizei würde strukturell in einem hohen Maße Gewalt anwenden, erst recht mit Ihrem letzten Satz, den Sie kürzlich schon einmal im Innenausschuss gesagt haben. Der Versuch, die hohe Quote von

Einstellungsverfahren gegen Polizeibeamte als irreal darzustellen und den Staatsanwaltschaften und Gerichten zu unterstellen, sie würden damit nicht auf der Grundlage unserer deutschen Rechtsordnung handeln, zeigt, dass Sie nicht nur ein Problem mit der Hamburger Polizei haben, sondern offensichtlich auch mit der Recht sprechenden Gewalt, die nämlich die Verfahren nicht einstellt, wenn es ihr gefällt.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb unsere klare Ansage. Wir werden mit Ihnen im Ausschuss auf einer sachlichen Basis im Rahmen der Polizeivorschriften gern über technische Dinge diskutieren. Aber aus Sicht meiner Fraktion herrscht keinerlei Bedarf, dass eine solche Formulierung ins Gesetz eingebaut wird. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Herr Dr. Schäfer.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Niemand, Herr Voet van Vormizeele, hat heute von diesem Platz aus der Polizei unterstellt, strukturell Straftaten zu begehen oder zu vereiteln.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und bei Antje Möller GAL)

Wir sollten deswegen zur Sachlichkeit zurückkehren und das ganze Problem auf das reduzieren, um was es tatsächlich geht.

Erstens: Wir haben seit 1995 die Polizeiliche Dienstvorschrift. Die ist insoweit in Ordnung. Es ist aber wieder notwendig nachzufragen, in welcher Weise innerhalb der Polizei Überzeugungsarbeit geleistet wird, damit Polizisten im Dienst ein Namensschild tragen beziehungsweise ihre Visitenkarte weiterreichen, sie sich also im Sinne einer Dienstleistung am Bürger kenntlich machen, um mit ihm in einen unverkrampften und offenen Dialog zu treten.

Ich will nicht lange reden, denn der Antrag wird überwiesen und wir können im Ausschuss in Ruhe darüber diskutieren.

Zweitens: Was geschieht, wenn einzelne Polizisten aus geschlossenen Einheiten nicht erkennbar sind und im Rahmen solcher Aktionen möglicherweise Straftaten begangen wurden? Dann muss man nicht auf Einstellungsquoten von Verfahren zurückgreifen. In der Antwort des Senats vom 31. Oktober steht:

"Im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kommt es vereinzelt – insbesondere bei Einsätzen von geschlossenen Einheiten, bei denen die Beamten einheitli

(Kai Voet van Vormizeele)

che Uniformen und einen Helm mit Visier tragen – zu Schwierigkeiten bei der Identifizierung von tatverdächtigen Polizeibeamten. Das Dezernat Interne Ermittlungen hatte vereinzelt aufgrund fehlender Namensangaben Schwierigkeiten bei der Ermittlung von Polizeibediensteten, denen ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorgeworfen wird."

Wir sind uns einig, dass wir alles tun müssen, um das auf ein Minimum zu reduzieren.

(Beifall bei der SPD – Dora Heyenn DIE LIN- KE: Richtig!)

Wir können im Ausschuss darüber diskutieren, welches der richtige Weg ist, ob man eine gesetzliche Vorschrift braucht, ob man durch geeignete Personalförderungsmaßnahmen dafür sorgt, dass Polizeibeamtinnen und –beamten das selbst in die Hand nehmen, und ob die Aufnahmen, die von der Polizei bei Demonstrationen gemacht werden, dazu herangezogen werden können, staatsanwaltschaftliche Aufklärung zu unterstützen. Wir brauchen keine gesetzliche Vorschrift, aber es muss etwas geschehen, um solche Dinge zu minimieren.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Frau Möller.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben es in der Debatte tatsächlich geschafft, zu dem Punkt zu kommen, den wir im Innenausschuss weiterdiskutieren könnten, ohne Berichte von Amnesty International zu lesen. Wir sollten uns darüber verständigen, dass es zum normalen Kontakt zwischen der Polizei und den Bürgerinnen und Bürgern auf dieser Straße und im öffentlichen Raum gehört, dass man als Individuum erkennbar ist. Das sollte für uns als Bürgerinnen und Bürger ebenso gelten wie für einzelne Polizeibeamtinnen und -beamte. Das geht. Dafür brauchen wir höchstwahrscheinlich keine Gesetzesänderung, sondern eine klare Regelung in den Dienstvorschriften. Wir müssen uns verständigen, ob wir eine sachliche Debatte darüber führen wollen oder ob wir uns immer wieder in FeindbildAnsätze verstricken, die hier das eine oder andere Mal durch Zwischenrufe deutlich wurden. Das heißt, es steht eine anonyme Masse von Menschen, die das Gewaltmonopol unseres Staates innehaben, einer ebenso anonymen Masse von Straftätern gegenüber. Der Alltag ist nicht so. Es ist ein gefährliches Klischee, wenn wir sagen, dass die Polizei ständig im Angesicht von Straftätern steht. Die überwiegenden Kontakte hat die Polizei mit Bürgerinnen und Bürgern im Alltag, bei Fußballspielen, nach Fußballspielen, beim Falschparken oder auch bei Missverständnissen anderer Art, aber auch mit Menschen, die ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen. Es muss möglich sein, die

agierenden Polizistinnen und Polizisten individuell zu erkennen. Ich glaube auch, dass die einzelnen Beamtinnen und Beamten auf der Straße damit keine Probleme haben. Wir werden mit den Gewerkschaften sicherlich darüber diskutieren müssen, denn meistens muss man sich mehr mit den Interessenverbänden streiten als mit den Menschen, die es tatsächlich betrifft. Aber der Innenausschuss wird es schon regeln. – Danke.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der CDU)

Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Senator Ahlhaus.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Polizeiliches Handeln ist legitime und notwendige Ausübung von Staatsgewalt im Rahmen des staatlichen Gewaltmonopols. Im demokratischen Rechtsstaat muss diese natürlich auch einer angemessenen Kontrolle unterliegen, insbesondere dann, wenn möglicherweise im Rahmen des legitimen Gewaltmonopols in Rechte Dritter eingegriffen wird. Deshalb müssen in Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols handelnde Personen – auch Polizeibeamte – grundsätzlich identifizierbar sein. Wir haben über alle Fraktionen hinweg gar keinen Dissens.

(Dora Heyenn DIE LINKE: Das ist ja wun- derbar!)

Die Frage ist nur, ob wir mit diesem Faktum und mit dieser Notwendigkeit ein Problem haben. Ich glaube, nein. Deshalb freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir in Hamburg in diesem Zusammenhang nicht nur eine – das ist mehrfach gelobt worden – auch im Vergleich zu anderen Bundesländern vorbildliche Dienstvorschrift, sondern auch vorbildliche Polizeibeamte haben. Seitdem bei der Hamburger Polizei mit der neuen Uniform auch eine neue Tragekultur Einzug erhalten hat, benutzen im Dienst fast alle Uniformträger Namensschilder, wie es die entsprechende Vorschrift, die schon zitiert worden ist, auch empfiehlt. Ich sehe, um es deutlich zu sagen, keinen Handlungsbedarf. Ich bin überrascht, wenn heute Herr Schäfer für die SPD-Fraktion offensichtlich einen Handlungsbedarf sieht. Ich glaube, es ist die erste innenpolitische Debatte in diesem Hause in den letzten Jahren, die nicht vom Kollegen Dressel eröffnet worden ist.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Warten Sie doch mal ab!)

Ich weiß jetzt auch, warum. Die markigen Worte von Herrn Dr. Dressel an die Adresse aller Polizeibeamten, die heute in "Der Welt" zu lesen waren, er stelle sich als Schutzmann vor die Interessen unserer Beamten, waren sehr dünn, denn Herr

(Dr. Martin Schäfer)

Schäfer hat genau das Gegenteil gesagt. Das finde ich bemerkenswert.

(Beifall bei der CDU – Dr. Andreas Dressel SPD: Da haben Sie nicht zugehört!)

Deswegen ist mir klar, warum Herr Schäfer dieses Mal die innenpolitische Debatte eröffnen durfte. Herr Dressel wollte sich natürlich nicht in den Verdacht begeben, hier etwas Kritisches zur Polizei sagen zu müssen. Das überlässt er lieber den Fraktionskollegen.

Ich habe nichts Kritisches zur Polizei zu sagen, denn ich bin der Auffassung, für eine Verankerung im Polizeigesetz, wie die LINKE es in ihrem Antrag fordert, besteht keine Veranlassung und keine Notwendigkeit. Herr Voet van Vormizeele hat es bereits ausgeführt. Ich glaube eher, dass in diesem Antrag Misstrauen einer Fraktion gegenüber unseren Beamten steckt, die alltäglich unter Hinnahme erheblicher Gefahren für Leib und Leben ihre Pflicht tun.

Ich kann Ihnen versichern, wir haben eine bürgerfreundliche Polizei, die gern in Kontakt mit den Menschen tritt. Ich stimme Frau Möller zu, zu 99 Prozent handelt es sich um friedliche Menschen, die mit der Polizei, die auf der Straße Präsenz zeigt, gemeinsam gut arbeiten wollen. Hier trägt die Polizei Namensschilder, die dazu beitragen, Berührungsängste abzubauen, Offenheit zu zeigen und den Dialog zu fördern.

(Beifall bei der CDU)

Unsere Hamburger Polizei braucht im Sinne von Bürgerfreundlichkeit, Demokratieprinzip und legitimem Handeln bestimmt keine Nachhilfe von der Fraktion der LINKEN. Das kann man mit Nachdruck sagen.

(Beifall bei der CDU)

Ich bin vielmehr der Auffassung – lassen Sie mich das bei allem Respekt sagen –, dass man aus Ihrem Antrag weit über das Thema Namensschilder noch ein bisschen mehr herauslesen kann. Der Antrag ist für mich ein Symbol für Ihr tief sitzendes Misstrauen gegenüber unserer Polizei und unserer demokratischen Ordnung, obwohl die Kollegen jeden Tag im wahrsten Sinne des Wortes ihren Kopf auch für Sie, für die Sicherheit der Menschen in unserer Stadt hinhalten.

Wir konnten heute in den Hamburger Tageszeitungen davon lesen, dass es einen Anschlag auf ein Fahrzeug der Firma Vattenfall gegeben habe. In dem Fahrzeug sei eine Gasflasche explodiert, als Polizeibeamte den Tatort abgesichert haben. Wir verdanken nur einem glücklichen Umstand die Tatsache, dass bei dieser Explosion im Dienst handelnde Polizeibeamte nicht zu Schaden gekommen sind.

(Ingo Egloff SPD und Dora Heyenn DIE LIN- KE: Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun!)

Das werde ich Ihnen gleich sagen.

An einem solchen Tag würde ich mir von diesem Haus und von verantwortlich handelnden Abgeordneten eine Unterstützung für unsere Beamten wünschen und kein politisch motiviertes Zurschaustellen von Misstrauen.

Ich bin sehr gespannt auf das, was Herr Dressel sagt. Es muss ja zu dem passen, was er heute in "Der Welt" geäußert hat.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Da machen Sie sich mal keine Sorgen!)

Ich bin gespannt, wie Sie den Spagat hinbekommen wollen, und freue mich auf die weitere Debatte. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Herr Dr. Bischoff.