Protokoll der Sitzung vom 08.07.2009

Wir kommen dann zum Bericht des Rechtsausschusses aus der Drucksache 19/3295.

Wer möchte der Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen folgen? – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist dann mit Mehrheit so geschehen.

Wer möchte sich Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen anschließen und das Gesetz zur Überarbeitung des Hamburgischen Strafvollzugsrechts und zum Erlass eines Hamburgischen Jugendstrafvollzugsgesetzes aus der Drucksache 19/2533 mit den vom Ausschuss empfohlenen Änderungen sowie den soeben beschlossenen Änderungen beschließen? – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Enthaltungen ist dies einstimmig angenommen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht.

Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Dies ist bei wenigen Stimmenthaltungen einstimmig geschehen. Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Bevor ich nun den Tagesordnungspunkt 7 aufrufe, gebe ich Ihnen das Ergebnis der Wahl zunächst eines Deputierten der Behörde für Wissenschaft und Forschung bekannt. Für diesen Wahlgang sind insgesamt 114 Stimmzettel abgegeben worden, 1 Stimmzettel war ungültig, bei 8 Enthaltungen und

3 Neinstimmen entfielen auf Herrn Thore Stolley 102 Jastimmen. Er ist damit gewählt.

Nun zum Wahlergebnis der Wahl einer Deputierten der Behörde für Inneres. Insgesamt wurden 114 Stimmen abgegeben, die alle gültig waren, bei 7 Neinstimmen und 3 Enthaltungen entfielen 104 Jastimmen auf Frau Christine Schmehl, die ebenfalls gewählt worden ist.

Meine Damen und Herren! Ich rufe dann die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf, Prekäre Beschäftigung an den Hamburger Hochschulen, an den Forschungseinrichtungen und an den sonstigen hochschulnahen Einrichtungen.

[Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Prekäre Beschäftigung an den Hamburger Hochschulen, an den Forschungseinrichtungen und an den sonstigen hochschulnahen Einrichtungen – Drs 19/2937 –]

Wird das Wort gewünscht? – Frau Heyenn, bitteschön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Prekäre Beschäftigungen gibt es, und das hätte vor 10 Jahren keiner geglaubt, heute in verschiedenen Branchen. Und meine Fraktion lehnt jede Art dieser Arbeit ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Mit dem zur Debatte angemeldeten Thema, Prekäre Beschäftigung an den Hamburger Hochschulen, an den Forschungseinrichtungen und an den sonstigen hochschulnahen Einrichtungen, geht es um die Problematik Wissenschaft als Beruf. Das ist kein modernes Phänomen. Max Weber hat bereits 1917 einen Vortrag zu diesem Thema gehalten und für den wissenschaftlichen Nachwuchs Folgendes festgestellt:

"Denn es ist außerordentlich gewagt für einen jungen Gelehrten, der keinerlei Vermögen hat, überhaupt den Bedingungen der akademischen Laufbahn sich auszusetzen. Er muss mindestens eine Anzahl Jahre aushalten können, ohne irgendwie zu wissen, ob er nachher die Chancen hat, einzurücken in eine Stellung, die für den Unterhalt ausreicht."

Das war 1917 und es scheint sich, was die soziale Absicherung anbetrifft, bis heute nicht viel geändert zu haben. Zur Situation heute in Hamburg hat der Senat auf die Drucksache 19/2937 geantwortet, leider sei die Zahl derjenigen Menschen, die an unseren Hochschulen tätig und prekär beschäftigt sind, stetig gewachsen.

(Vizepräsident Wolfhard Ploog)

Insbesondere die sogenannten Lehraufträge werden von den Hochschulen inzwischen weit über ihren eigentlichen Zweck hinaus genutzt. Der ursprüngliche Zweck von Lehrbeauftragten war, Dozentinnen und Dozenten aus der beruflichen Praxis zu gewinnen, um das Lehrangebot der hauptberuflich Lehrenden der Hochschule sinnvoll zu ergänzen. Zwischenzeitlich ist es üblich geworden, dass Hochschulinstitute einen Stamm an bewährten Lehrbeauftragten unterhalten. Genau betrachtet ist es so, dass der Lehrbetrieb an den Hochschulen ohne Lehrangebote von Lehrbeauftragten überhaupt nicht aufrechterhalten und garantiert werden könnte. Das ist insbesondere der Fall im Fachbereich Erziehungswissenschaft, wo der Anteil der Lehrbeauftragten besonders hoch ist.

Aus der Drucksache 19/2937 geht hervor, dass zurzeit circa 2000 Lehrbeauftragte an den Hamburger Hochschulen tätig sind, das fängt an mit 6 Prozent an der Medizinischen Fakultät am UKE und, man höre und staune, geht bis zu 31 Prozent an der HCU. An der Hamburger Universität ist es, wie gesagt, der Fachbereich Erziehungswissenschaft, der einen unverhältnismäßig hohen Anteil an Lehrbeauftragten hat.

Lehrbeauftragte übernehmen neben zusätzlichen Angeboten immer häufiger langfristige Vertretungsaufgaben und sind dadurch auch verdeckt unbefristet tätig. Nach einer soziologischen Untersuchung ist die Lehrtätigkeit für viele Lehrbeauftragte inzwischen die Haupteinnahmequelle. Das eigentlich als Zusatzeinkommen vorgesehene Honorar wird zum ausschließlichen Einkommen. Ein zunehmender Anteil der Lehrbeauftragten ist daher auch nicht mehr sozialversichert. Aufgrund dieser Umstände ist eine zuverlässige Lebensplanung für die meisten Betroffenen überhaupt nicht möglich.

Viele reguläre Aufgaben in Lehre und Studierendenbetreuung werden inzwischen von Lehrbeauftragten übernommen. Der Trend zum Lehrauftrag ist leider in vielen Bundesländern zu beobachten. Laut einer Studie an der FU Berlin gaben 46 Prozent der befragten Lehrbeauftragten an, dass diese Tätigkeit ihre Haupteinnahmequelle darstelle. 62 Prozent gaben ein Nettoeinkommen von 1000 Euro und weniger an. Die Folgen sind fatal. Eine zuverlässige Lebens- und Karriereplanung wird unmöglich bei Verträgen, die Sicherheit lediglich für ein oder zwei Semester gewährleisten können.

Vergütet werden bei Lehraufträgen, und das ist ein besonderes Problem, nur die tatsächlich abgeleisteten Semesterwochenstunden. Ein ähnliches Phänomen haben wir bei den Lehraufträgen an den Hamburger Schulen. Das ist für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt anderswo verdienen, nicht so ein großes Problem. Wer aber sein Einkommen einzig aus solchen Lehraufträgen bestreitet, hat ganz große Probleme. Der Aufwand für Vor- und

Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, für Betreuung und Beratung von Studierenden, für die Abnahme von Prüfungen, die mit Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge enorm zugenommen haben, werden bei dieser Vergütung nicht berücksichtigt.

An den wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein werden zum Beispiel für Lehraufträge pro unterrichteter Stunde bis zu 29,05 Euro gezahlt, und zwar an alle diejenigen, die ein abgeschlossenes Studium vorweisen können, aber noch nicht habilitiert sind. Diejenigen, die habilitiert sind, bekommen bis zu 51,98 Euro, also bis zu 52 Euro. Und in Schleswig-Holstein werden die mit dem Lehrauftrag zusammenhängenden Tätigkeiten, wie ich sie eben aufgeführt habe, extra abgegolten. Also Schleswig-Holstein zahlt höhere Vergütungen, es werden mehr Leistungen abgegolten, hat Mindestvergütungen, die haben wir in Hamburg nicht, und das alles bei niedrigeren Lebenshaltungskosten als in der Metropole Hamburg.

Für die Vergütung der Lehrbeauftragten an Hamburger Hochschulen gelten die in der Verwaltungsanordnung über die Vergütung der Lehrbeauftragten in den Hamburger Hochschulen vom 15. März 2006 festgelegten Sätze. Die Einzelstundenvergütung für Lehrbeauftragte mit Aufgaben einer Lehrkraft für besondere Aufgaben, die ein Studium an einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule abgeschlossen haben oder entsprechend qualifiziert sind, beträgt bis zu 24 Euro ohne Mindestgarantie. Für Lehrbeauftragte, die ein Studium an einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule abgeschlossen haben oder entsprechend qualifiziert sind und Lehraufgaben wie Professorinnen und Professoren wahrnehmen, beträgt die Einzelstundenvergütung bis zu 40 Euro, sie kann also auch niedriger sein. Mit der Lehrtätigkeit gegebenenfalls zusammenhängende Tätigkeiten, wie Vorbereitung des Unterrichts, individuelle Anleitung, Korrekturen, Teilnahme an Prüfungen, Konferenzen und dergleichen, sind mit der Vergütung abgegolten. Das wird also nicht extra bezahlt, obwohl extra gearbeitet werden muss.

Nicht nur in Bezahlung und Absicherung, auch im Bereich der Mitbestimmung sind die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Lehraufträge bekommen, Mitarbeiter zweiter Klasse. 2068 Lehrbeauftragte sind zurzeit an den Hamburger Hochschulen tätig. Sie sind weder Beamte noch Arbeitnehmer. Ein beachtliches Demokratiedefizit besteht darin, dass Lehrbeauftragte in den Hochschulgremien nicht mit Sitz und Stimme vertreten sind, obwohl sie im Paragraf 26 des Hamburgischen Hochschulgesetzes erwähnt werden und verantwortlich angehende Akademiker ausbilden. Die Grundordnungen der Hochschulen sehen grundsätzlich kein Mitsprache- und Vertretungsrecht von Lehrbeauftragten in den akademischen Gremien vor, und das, obwohl sie in so großer

Zahl vertreten sind. Nur wenige Hamburger Hochschulen haben den Lehrbeauftragten das Recht zur Mitwirkung in den Ausschüssen des Akademischen Senats eingeräumt. In der Praxis sind Lehrbeauftragte der Willkür der Universitäten und Hochschulen ausgeliefert.

Die Fraktion DIE LINKE fordert deshalb den Senat auf, Maßnahmen zu ergreifen, um prekäre Beschäftigung an hamburgischen Hochschulen zu verhindern. Um dies zu erreichen, sollen Mindeststandards für außerordentlich Beschäftigte in Lehre und Forschung sowie studentische Hilfskräfte festgelegt werden. Lehrbeauftragte müssen Hochschulmitglieder mit dem Recht zur Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung werden. Dazu schlagen wir vor, den Anteil der Lehraufträge an dem gesamten Lehrangebot gesetzlich zu begrenzen. Wir fordern die Anhebung der Mindestvergütung auf 25 Euro für Lehrbeauftragte, die ein abgeschlossenes Studium vorweisen können und die Aufgaben einer Lehrkraft für besondere Aufgaben wahrnehmen, und die Anhebung der Mindestvergütung auf 45 Euro für Lehrbeauftragte, die ein abgeschlossenes Studium vorweisen können und Lehraufgaben wie Professorinnen und Professoren wahrnehmen. Wir fordern eine Vergütung der Vorund Nachbereitungszeiten und eine Beteiligung der Hochschulen an den Sozialversicherungsbeiträgen der Lehrbeauftragten.

(Beifall bei der LINKEN)

Mitsprache- und Vertretungsrechte von Lehrbeauftragten in den akademischen Gremien müssen im Hamburgischen Hochschulgesetz festgeschrieben werden.

Nun zu den studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften: Hamburg muss studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte als Arbeitnehmer/-innen anerkennen. Circa 4 500 Studierende in Hamburg waren im Wintersemester 07/08 und im Sommersemester 08 als Hilfskräfte für Professoren und in der Verwaltung und Technik an Hamburger Hochschulen tätig. Die Vergütung der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte beträgt seit dem 1. Mai 2004 an allen Hamburger Hochschulen 7,72 Euro je Arbeitsstunde. Vorher waren es 8,02 Euro und da die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 auf 40 Stunden erhöht wurde, wurde auf diesem Weg das Gehalt gekürzt, das sowieso schon erbärmlich genug ist.

Die hohe Leidensfähigkeit von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften aufgrund ihrer hohen Identifikation mit den Inhalten ihrer wissenschaftlichen Arbeit ist beileibe keine Rechtfertigung für Ausbeutung und das, was stattfindet, ist Ausbeutung; zehn Jahre Nullrunden sind mehr als genug.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir schlagen für die studentischen Hilfskräfte Folgendes vor: die Schaffung eines Tarifvertrags, die Mindestbeschäftigungsdauer von vier Semestern, eine Mindeststundenzahl von 40 Stunden pro Monat. Und Ziel muss es sein, einen Mindestlohn von 10 Euro zu bekommen.

(Beifall bei der LINKEN)

Es muss auch Zuwendungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld geben und es muss ein eigene Personalvertretung an den Hamburger Hochschulen geben. Wenn wir über 4000 studentische Hilfskräfte haben, ist das nur recht und billig.

Nun zu den befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Die Prekarisierung der Wissenschaft hat neben den normalen unbefristeten Arbeitsverhältnissen und den befristeten Beschäftigungsverhältnissen ein ganz unsicheres und fragwürdiges Beschäftigungssystem etabliert: die prekären Beschäftigungsverhältnisse von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Das Problem ist, dass die Kontinuität und Qualität der wissenschaftlichen Arbeit darunter leidet. Wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nur Fristverträge bekommen, diese sehr kurz sind und vor allem immer wieder neue Fristverträge vergeben werden, es also keine Perspektive gibt, zu einem bestimmten Zeitpunkt und dann auf Dauer Wissenschaft als Beruf ausüben zu können, dann leidet die ganze Sache.

Befristete Beschäftigungsverhältnisse müssen besonders begründet werden und auf eine besondere Rechtsgrundlage, zum Beispiel auf das Teilzeitund Befristungsgesetz, gestützt werden. Da Hochschulen zunehmend auf Drittmittel angewiesen sind, und da sind mir fast die Augen aus dem Kopf gefallen, werden Studiengebühren stellentechnisch wie Drittmittel behandelt, das muss man sich einmal überlegen. Und dadurch, dass Hochschulen zunehmend auf Drittmittel angewiesen sind, sind die meisten Stellen, die befristet sind, drittmittelfinanziert und das bedeutet im Grunde, dass die Hochschulen nach Gutsherrenart immer wieder neue Fristverträge begründen können; das lehnen wir ab.

(Beifall bei der LINKEN und bei Ksenija Be- keris SPD)

Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern muss eine klare Perspektive auf eine Dauerposition geboten werden. Wir brauchen an den Hamburger Hochschulen eine vernünftige Personalentwicklung. Das Wissenschaftszeitgesetz von 2007 hat den Weg für dauerhaft befristete Arbeitsverhältnisse von wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufgrund von Drittmittelfinanzierung geebnet und schreibt die 2002 eingeführte Möglichkeit der Befristung in der Qualifikationsphase fort.

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz hat im Hochschulbereich ein Sonderarbeitsrecht für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler geschaffen. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis ist schlicht auf den Kopf gestellt worden. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können heute, ohne dass sie einen besonderen Grund dafür angeben müssen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet beschäftigen. Und tatsächlich ist es so, dass mittlerweile auf Ebene der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer mehr Beschäftigten Fristverträge angeboten werden, insbesondere bei drittmittelfinanzierten Projekten. Arbeitsverträge mit kurzen Laufzeiten sind hier eher die Regel und unbezahlte Mehrarbeit wird oft stillschweigend erwartet. Weiterqualifikation wird in die Freizeit verlegt, natürlich unbezahlt. Diese Entwicklung ist weder im Interesse der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler noch im Interesse der Qualität und Kontinuität von Forschung und Lehre an den Hamburger Hochschulen.

Das unbefristete Beschäftigungsverhältnis muss die Regel bleiben und das befristete Beschäftigungsverhältnis die absolute Ausnahme. Dazu schlagen wir Folgendes vor: die Überprüfung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, zweitens Mindeststandards bei Befristungsrecht, das zum Beispiel ausschließt, dass Verträge von unter zwei Jahren begründet werden. Lehr- und Forschungstätigkeiten an Hochschulen dürfen nicht in prekären Verhältnissen stattfinden. Eine Verbesserung an dieser Stelle dient dem jeweiligen Menschen, der Qualität der Lehre, den Studierenden und damit letztendlich dem Wissenschaftsstandort Hamburg. Prekäre Beschäftigung an Hamburger Hochschulen führt zu prekarisierter Wissenschaft. Das muss aufhören, und zwar sofort.

(Beifall bei der LINKEN und bei Ksenija Be- keris SPD)

Das Wort erhält Herr Kleibauer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Heyenn, ich finde es schon ein Stück weit bemerkenswert, was Sie alles unter dem Oberbegriff Prekäre Beschäftigung an Hochschulen in der Anfrage zusammengefasst haben: Stiftungsprofessuren, Lehrbeauftragte, wissenschaftliche Mitarbeiter, studentische Hilfskräfte, Drittmittelprojekte.

(Dora Heyenn DIE LINKE: Da haben Sie ei- niges lernen können!)

Sie werfen sehr viele unterschiedliche Dinge in einen Topf.

(Beifall bei der CDU)

Vor allen Dingen haben Sie den Redetext genauso wie den Vorspann Ihrer Anfrage auch schon geschrieben, bevor Sie die Antworten gelesen haben.