Aber für Spaß ist mir dieses Thema zu ernst. Ich rufe daher auf, die Diskussion sachlich und ohne Polarisierung zu führen.
Bei der Vorbereitung zur Debatte habe ich mich gefragt, was die SPD eigentlich mit diesem Antrag bezwecken will.
Ist es nur eine Erinnerung an den gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU und GAL aus dem letzten Herbst oder geht es darum, das Thema in der Öffentlichkeit zu halten, oder möchte sie gar Zwietracht unter den Koalitionspartnern säen? Ich sage ganz deutlich, meine Damen und Herren von der SPD, das wird Ihnen nicht gelingen.
Weiter hatte ich erwartet, dass Sie den Antrag zur Debatte oder zur Diskussion an den Ausschuss überweisen möchten, aber auch hier Fehlanzeige. Also was ist Sinn und Zweck dieses Antrags?
Da wir von der Fraktion der LINKEN gehört haben, dass die Petita ziffernweise abgestimmt werden sollen, werde ich mich also auch ziffernweise auf den Antrag beziehen.
Zu Punkt 1 des Petitums: Innerhalb der Bundesregierung, das haben Sie eben ausgeführt, wie auch im politischen Umfeld finden derzeit kontroverse Diskussionen statt zur Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken. Sie kennen sicherlich die Formulierung aus dem Koalitionsvertrag und Sie wissen auch, dass CDU und FDP für den Herbst ein neues Energiekonzept erstellen wollen. Hier steht, das haben Sie auch schon erwähnt, eine energiepolitische Grundsatzentscheidung an, um die innerhalb der Koalition und unter Beteiligung der Öffentlichkeit zurzeit gerungen wird. Persönlich werde ich mich nicht dazu hinreißen lassen,
(Michael Neumann SPD: Gottvertrauen! – Ingo Egloff SPD: Das Problem ist ja, dass keiner die Position der CDU kennt!)
Sie haben es schon angedeutet, von Röttgen bis Brüderle ist noch ein weiter Raum. Warten wir es ab, wie sich die Bundesregierung einigt.
Zu Punkt 2 des Petitums: Bei der Diskussion um Kernkraftwerke muss in erster Linie die Sicherheit im Vordergrund stehen und die Wahrung dieser muss auf sachlicher Grundlage erfolgen.
Haben Sie etwa eine schriftliche Aussage oder den Sicherheitsbericht von Vattenfall? Vom zuständigen schleswig-holsteinischen Ministerium gibt es diesen noch nicht und das wissen Sie auch.
Die Kraftwerke Krümmel und Brunsbüttel sind mitnichten am Netz, das wurde nun schon mehrfach festgestellt. Derzeit dauern umfangreiche Reparatur- und Erneuerungsarbeiten an, die mit einem großen Investitionsvolumen und unter Berücksichtigung aktueller technischer Innovationen durchgeführt werden.
Dies und eine daran anschließende detaillierte Sicherheitsprüfung deuten darauf hin, dass die Sicherheit von Betreiber und Aufsichtsbehörde entsprechend ernst genommen werden.
ist es nicht zufriedenstellend, dass wir innerhalb eines halben Jahres keinen Bericht zum Sicherheitsstatus von Krümmel erhalten haben.
Wir haben bereits im Juli und im September 2009 – und das möchte ich heute noch einmal deutlich wiederholen – eine lückenlose Aufklärung der Ereignisse und eine Berichterstattung der zuständigen Behörden gefordert. Es ist nach wie vor wichtig, dass wir wissen, was vor den Toren Hamburgs passiert. Mit Ungeduld und übertriebener Eile erreichen wir gar nichts.
Ich erinnere auch an das Thema Zuständigkeiten. Die Kraftwerke Krümmel und Brunsbüttel liegen beide in Schleswig-Holstein, das ist Ihnen allen bekannt,
sodass Hamburg nicht die Kompetenz hat, die Bundesbehörde bei der Ausübung ihrer Kontrollpflicht hinsichtlich der Genehmigung oder der Versagung der Betriebserlaubnis zu unterstützen.
Wir können an dieser Stelle leider nicht entscheiden, das Kraftwerk Krümmel dauerhaft stillzulegen. Hamburg hat hinsichtlich des Kernkraftwerks Krümmel und auch Brunsbüttel keine Regelungskompetenz. Dieses, liebe Kollegen von der SPD, gilt es zur Kenntnis zu nehmen.
Sollten Sicherheitsmängel belegbar werden, so ist der Hamburger Senat bereits durch den einstimmigen Beschluss des Antrags der Koalition vom 2. September 2009 aufgefordert, sich gegenüber
Ich komme zu Punkt 3 des Petitums. Bei diesem Punkt geht es inhaltlich darum, ob das Atomgesetz ausreichend für die Sicherheit unserer Kernkraftwerke sorgen kann. Wenn ich den Ausführungen des Bundesministeriums ein wenig Ausdruck verleihe, komme ich zu dem Schluss, dass sie es sind. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Strahlenschutz ist sich durchaus bewusst, dass kerntechnische Anlagen ein potenzielles Risiko für Mensch und Umwelt beinhalten.
Deshalb werden umfangreiche Vorkehrungen getroffen, den sicheren Betrieb zu gewährleisten. Während der gesamten Lebensdauer unterliegen Kernkraftwerke einer kontinuierlichen staatlichen Aufsicht. Oberstes Ziel der staatlichen Aufsicht über kerntechnische Anlagen ist es, die Bevölkerung und die in diesen Anlagen beschäftigten Personen vor den mit dem Betrieb der Anlage verbundenen Risiken zu schützen. Die Betreiber der Kernkraftwerke müssen den Aufsichtsbehörden regelmäßig Betriebsberichte vorlegen. Darin sind enthalten Angaben zum Betriebsverlauf, zu Instandsetzungsmaßnahmen und Prüfungen zum Strahlenschutz und zu radioaktiven Abfällen. Die Aufsichtstätigkeiten vor Ort finden im normalen Leistungsbetrieb durchschnittlich einmal pro Woche und Anlage statt. Die Einbindung der verschiedenen Leitungsebenen aufseiten der Anlagenbetreuer ist stets gewährleistet. In Zeiten nach besonderen Vorkommnissen findet die Aufsichtstätigkeit vor Ort gegebenenfalls sogar arbeitstäglich statt.
Nur so kann eine mögliche Unzuverlässigkeit des Betreibers, die Sie hier ansprechen, nachgewiesen werden. Die Aufsichtsbehörde hat also nach unserer Meinung eine wirksame Durchsetzungsmöglichkeit gegenüber diesen Betreibern.
Zum Abschluss komme ich zu Punkt 4 des Petitums und damit noch einmal zum Thema Zuständigkeiten. Ich weiß, es wird ein wenig strapaziert.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat, wie bereits ausgeführt, für den Herbst ein umfassendes Energiekonzept angekündigt. Wen die Bundesregierung an der Erstellung dieses Konzepts beteiligt, ist in erster Linie Sache von CDU und FDP. Nach der Konzepterstellung wird es die Möglichkeit der Einflussnahme über eine breite Diskussion in Ausschüssen und Parlamenten des Bundes und der Länder geben. Ebenso, da bin ich sicher, werden sich Verbände und Energieversorger an der Diskussion beteiligen.
Hinsichtlich der endgültigen Stilllegung der Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel können wir uns aber der Unterstützung von Schleswig-Holstein sicher sein. Der zuständige Minister Schmalfuß aus Schleswig-Holstein hat in der Plenarsitzung vom 27. Januar 2010 von Gesprächen mit Vattenfall berichtet, in denen er Vattenfall nahelegt, eine Strommengenübertragung der beiden Kraftwerke auf das neuere Kernkraftwerk Brokdorf in Betracht zu ziehen, ein Gestaltungsrecht, das nach dem Atomgesetz den Betreibern zugebilligt wird. Dieses hat der schleswig-holsteinische CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher gerade gestern, also am 24. Februar dieses Jahres, wiederholt und bekräftigt. Damit sind wir unserem gemeinsamen Ziel ein Stück näher. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Schaal, wieso eigentlich ein Antrag zu Krümmel und Brunsbüttel? Wir haben Biblis A und B, wir haben Brokdorf, wir haben Isar 1 und 2, wir haben Philippsburg 1 und 2, Grohnde, Unterweser, Emsland, Neckarwestheim 1 und 2, Grafenrheinfeld, Gundremmingen B und C, Mülheim-Kärlich und natürlich Krümmel und Brunsbüttel. Das sind 17 Atomkraftwerke, die noch am Netz sind, wenn sie nicht gerade defekt sind,
(Thomas Böwer SPD: Die liegen doch alle bei Hamburg! – Erste Vizepräsidentin Barba- ra Duden übernimmt den Vorsitz.)