Michael Gwosdz
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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Rabe, ich bin schwer beeindruckt, dass Olaf Scholz die Lösung aller Probleme ist.
Dadurch, dass wir die Bürgerschaft vorzeitig aufgelöst haben, haben wir keinen Zeitsprung gemacht. Wir haben die Bürgerschaft aufgelöst, aber wir haben die Legislaturperiode nicht rückwirkend auf dreieinhalb Jahre verlängert. Also, wenn überhaupt, dann hatten wir zweieinhalb Jahre Zeit.
Da Sie immer so viel Wert auf Zahlen legen, möchte ich das doch kurz klarstellen. Wir haben in den letzten zweieinhalb Jahren durchaus nicht versäumt, an der Stadtteilschule zu arbeiten, sondern CDU und GAL haben gemeinsam in diesen zweieinhalb Jahren, aufbauend auf den Empfehlungen der Enquete-Kommission, wichtige Schritte durchgeführt und umgesetzt. 2009 wurde das Rahmenkonzept für die Stadtteilschule verabschiedet. Die Stadtteilschule ist im Schulgesetz implementiert. 2010 wurde über die wesentliche Frage der Kooperation von Berufsschulen und Stadtteilschulen ausführlich diskutiert. Berufs- und Stadtteilschulen haben in unterschiedlichsten Runden und Workshops zueinander gefunden und Kooperationen vereinbart. Dankenswerterweise hat der Senat am Dienstag eine Drucksache verabschiedet, die die Grundlage der Berufsorientierung festschreibt, aber die Kooperationen sind bereits vorbereitet. Sie wissen auch, dass die Stadtteilschule – und das ist wichtig – Jahr für Jahr aufwächst. Wir sind im laufenden Schuljahr mit der siebten Klasse und den Rahmenplänen gestartet und rechtzeitig zum Schuljahr 2011/2012 wird auch die Berufsorientierung implementiert werden. Es kann also über
haupt nicht die Rede davon sein, dass die Stadtteilschule vernachlässigt wurde. Sie wurde mit derselben Energie und mit demselben Aufwand wie alle anderen Schulformen in Hamburg begleitet.
Umso ärgerlicher ist es dann allerdings, dass der Restsenat jetzt, wo wir eigentlich deutlich machen sollten, dass die Stadtteilschule tatsächlich eine Schule ist, auf der Schülerinnen und Schüler dieselben guten Chancen wie auf dem Gymnasium haben, seine Handlungshoheit nutzt und jedem Elternteil, das sein Kind auf der Stadtteilschule anmelden möchte, mit der Wiedereinführung der Gymnasialempfehlung dokumentiert, dass es doch eine Zweiklassengesellschaft gibt. Deswegen ist das, was Dora Heyenn einleitend gesagt hat, für den Stellenwert der Stadtteilschule, ihre Chancen und ihre Zukunft durchaus eine ganz zentrale Aussage. In der Einschätzung zur weiteren Schullaufbahn soll es künftig heißen:
"Die Schülerin/der Schüler wird voraussichtlich dem Lerntempo und den Anforderungen des achtjährigen Gymnasiums gewachsen sein."
An dieser Stelle kann man ein Ja ankreuzen. Wenn dieses Kreuz fehlt, dann heißt das ganz klar, dass dieses Kind den Anforderungen des Gymnasiums nicht gerecht werden wird. Es ist nicht fürs Gymnasium geeignet und deswegen bleibt noch die Stadtteilschule. In dieser Form bekommt das jedes Elternteil jedes Viertklässlers dieser Tage schwarz auf weiß dokumentiert. Damit erweist man der Stadtteilschule einen Bärendienst, wie es auch die Elternkammer gerade festgestellt hat.
Damit sind wir genau bei dem Punkt, Marino Freistedt. Sie haben gesagt, wir müssten den Glauben der Eltern an diese Schulform stärken. Aber genau diesen Glauben, dass die Stadtteilschule tatsächlich eine gleichwertige Schule ist, unterminiert und erschüttert man mit einer solchen Gymnasialempfehlung dieses alten Typs.
Eines ist für mich noch wichtiger. Wir haben uns sehr lange schulpolitisch gestritten, aber wir haben einen Konsens erzielt. Wir haben uns auf den Schulfrieden geeinigt und einen Konsens darüber erzielt, wie wir den gemeinsam verlorenen Volksentscheid umzusetzen haben. Wir waren uns in den Gesprächen immer einig und haben – und das fand ich sehr beeindruckend – in den Verhandlungen mit "Wir wollen lernen!" gemeinsam durchgesetzt, dass die Gymnasialempfehlung alten Typs abgeschafft wird. Alle, die daran beteiligt waren, wissen, wie sehr "Wir wollen lernen!" darauf beharrt hat, dass diese Empfehlung Bestandteil ihres Erfolgs beim Volksentscheid wird. Wir haben sie davon überzeugt, dass das nicht der Fall sein wird, und mit der Änderung des Paragrafen 42 Absatz 4 einen besseren, richtigeren Weg eingeschlagen.
Letzten Endes hat das offensichtlich auch die Volksinitiative erkannt, denn die angekündigte Verfassungsklage gegen diese Änderung ist nicht erfolgt.
Man kann auch nicht sagen, dass das nur eine Frage der Auslegung des Paragrafen 42 wäre. Man darf nicht vergessen, dass wir den Antrag im August mit einer Begründung eingebracht haben. Zur Erinnerung möchte ich diese Begründung noch einmal vorlesen. Da heißt es – das war ein historisch interessanter Moment –sowohl in dem Antrag der SPD und der LINKEN als auch in dem Antrag der CDU und der GAL:
"Auf eine Grundschulempfehlung alten Typs wird verzichtet, da für sie keine fachliche Fundierung existiert."
Das ist eigentlich eine ganz klare Aussage. Die Grundschulempfehlung alten Typs, die Gymnasialempfehlung, also zu sagen, ein Kind ist für das Gymnasium geeignet oder nicht, haben wir gemeinsam abgeschafft. Dass das jetzt wieder aufgerollt wird, ist ein Skandal, und dass eine Partei den Kommunismus einführen will, ist kein Argument dafür, pädagogischen Unfug wieder in Kraft zu setzen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Kurz noch eine Replik auf Herrn Heinemann, zum einen, weil die Erinnerungen offensichtlich teilweise unterschiedlich sind, und zum anderen, weil Sie sich einfach widersprechen. Sie sagen, die Schullaufbahnempfehlung sei keine Frage von Gymnasium oder Stadtteilschule, aber Sie zwingen die Lehrer dazu, unten auf dem Einschätzungsbogen zur wei
teren Schullaufbahn eine ganz klare Empfehlung für eine bestimmte Schulform zu geben. Wir haben aber gemeinsam beschlossen, die Schulformempfehlung abzuschaffen.
Eine Schullaufbahnberatung und eine Einschätzung zur weiteren Schullaufbahn sind etwas ganz anderes als ein Kreuz "Fürs Gymnasium geeignet" oder "Nicht geeignet".
Hinzu kommt, dass wir diesen Bogen natürlich gemeinsam diskutiert haben, aber ohne den unteren Teil. Ich finde es raffiniert und da muss man Herrn Senator Wersich in gewisser Weise fast ein wenig dankbar sein bei diesem Element.
Wo auch immer er ist, bestellen Sie ihm schöne Grüße.
Ich danke ihm in der Hinsicht, dass er – das haben Sie sicherlich gemeinsam entschieden – unseren Einschätzungsbogen behalten und nur unten dieses Feld hinzugefügt hat. Wissen Sie, was Sie damit machen? Sie dokumentieren erst recht den pädagogischen Unfug einer Schullaufbahnempfehlung.
Ich wette mit Ihnen, dass wir nach der Aushändigung dieser Bögen bei den Halbjahreszeugnissen Kinder mit völlig identischem Ankreuzmuster bei der Einschätzung der Kompetenzen haben werden. Da wird es ein Kind geben, bei dem die Bereitschaft, sich anzustrengen, stark ausgeprägt ist und die Fähigkeit, Probleme zu lösen, schwach ausgeprägt und so weiter. Wir werden Kinder mit identischen Bögen haben und einmal sagen die Lehrer, das Kind sei den Anforderungen am Gymnasium gewachsen, und andere Lehrer mit der exakt identischen Kompetenzeinschätzung werden zu dem Ergebnis kommen, das Kind sei den Anforderungen am Gymnasium nicht gewachsen. Insofern werden wir nach der Aushändigung der Halbjahreszeugnisse mit dieser Schullaufbahnempfehlung dokumentiert haben, wie unsinnig es ist, Kinder in "Fürs Gymnasium geeignet" und "Fürs Gymnasium nicht geeignet" einzuteilen,
es sei denn, die Lehrerinnen und Lehrer greifen den Gedanken von Dora Heyenn auf, den ich ganz sympathisch finde, und kreuzen beides an, einfach aus der Tatsache heraus, dass man bei neunoder zehnjährigen Kindern nicht beurteilen kann, welche weitere Schulform für sie besser geeignet ist. Dann ist der Anweisung der Schulbehörde Genüge getan, sie ist erfüllt worden und man ist dem Zwang nachgekommen, da Kreuze zu machen.
Die Aussage ist aber dann letzten Endes die gleiche, die wir auch treffen wollten, dass man einfach keine Einschätzung geben kann, ob ein Kind für das Gymnasium oder die Stadtteilschule geeignet ist. Das wissen auch viele Lehrer und Sie zwingen sie letzten Endes dazu, wider alle pädagogische Vernunft zu handeln und pädagogischen Unsinn zu betreiben. Es wäre schön, wenn Sie die Lehrer davon befreien und diese Anweisung wieder zurücknehmen würden. – Vielen Dank.
Herr Rabe, mich würde nur interessieren, ob Ihnen der Unterschied deutlich ist zwischen einer differenzierten Einschätzung anhand mehrerer Kompetenzen und einem Schwarzweißdenken, gymnasialgeeignet oder nicht geeignet? Da sehe ich einen deutlichen Unterschied und ich möchte Sie fragen, ob Sie diesen Unterschied auch erkennen können.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Man lernt tatsächlich nie aus in der Bürgerschaft. Das Wort Müllgerechtigkeit finde ich auch bemerkenswert, mal sehen, wie man das in Zukunft noch verwenden kann. Aber ich möchte zunächst einmal Frau Dr. Schaal für den Schluss ihrer Rede danken. Die Fragen, die Sie gestellt haben, sind natürlich Fragen, die sich in Zukunft stellen werden. Welche Auswirkungen die Recycling-Offensive in der Praxis tatsächlich haben wird, das müssen wir in der nächsten Legislaturperiode weiter beobachten. Aus unserer Sicht ist das zunächst einmal ein Start, ein Schritt in die richtige Richtung, das Thema ist damit natürlich nicht abgeschlossen. Wir müssen allerdings auch feststellen, dass wir uns in Hamburg in Bezug auf dieses Thema in den Neunzigerjahren selbst geknebelt haben, indem wir die Stadt Hamburg und den Müll der Hamburgerinnen und Hamburger an die restlose Müllverbrennung ausgeliefert haben. Das ist eine der Ursachen dafür, warum wir in Hamburg beim Mülltrennen, Wiederverwerten und Recyceln auf den letzten Plätzen sind. Das ist nicht allein in der Lustlosigkeit der Hamburgerinnen und Hamburger bei der Mülltrennung, sondern natürlich auch darin begründet, dass wir unsere Müllverbrennungsanlagen noch auf Jahre hinaus mit Müll befüllen müssen. Die Verträge laufen jetzt glücklicherweise aus und deswegen müssen jetzt die Weichen für die Zeit gestellt werden, in der wir nicht mehr an die Müllverbrennung gebunden sind.
Wie können wir Hamburgs Müll trennen und das Recycling in den Vordergrund rücken? Wir haben dazu in der auslaufenden Legislaturperiode Initiativen gestartet. Es war für uns ganz klar, dass ein Thema immer hintenan gestanden hatte, nämlich die Sammlung von Bioabfall und die bessere Nutzung der in diesen Abfällen enthaltenen Energie. Das ist ein wesentliches Element der Klimaschutzpläne, die wir gemeinsam aufgelegt haben. Da haben wir ehrgeizige Ziele. Laut einem Gutachten, das Hamburg beim Öko-Institut in Auftrag gegeben hatte, lassen sich mit einer konsequenten Wertstofftrennung und -erfassung über 100 000 Tonnen CO2 einsparen. Mit der Recycling-Offensive macht sich Hamburg jetzt auf den Weg, diese Ziele und
diesen Beitrag zum Klimaschutz zu realisieren. Dies ist natürlich ein weiterer Aspekt, denn Mülltrennung ist kein Selbstzweck, sondern auch ein Betrag zum Klimaschutz. Ihre Kritik, Frau Dr. Schaal, dass die Ziele nicht sofort erreicht werden, ist unlogisch, denn wenn man etwas beginnt umzusetzen, dauert es natürlich auch ein bisschen, bis die Ziele erreicht sind; das Ziel der Abfallreduzierung kann nicht schon am ersten Tag erreicht sein.
Klar ist auch, dass wir gerade bei den Hauseigentümern noch Überzeugungsarbeit leisten müssen. Auch die Fraktion der Grünen sieht das immer noch ungelöste Problem, dass gerade in engen Quartieren wie Ottensen oder im Kerngebiet von Eimsbüttel viele Haushalte ihren Restmüll in Säcken entsorgen müssen. Auch zur Lösung dieser Frage müssen wir noch Einiges tun. Es ist wichtig, dass die Recycling-Offensive begonnen wird, es ist aber noch nicht das Ende aller Aktivitäten zum Thema Recycling erreicht.
Aus unserer Sicht als Grüne ist es bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Trennung und Wiederverwertung von Müll ganz wesentlich, dass am Anfang ein Umdenken im Konsumverhalten stehen muss. Natürlich müssen wir dafür sorgen, dass etwas eher repariert als gleich neu gekauft wird, dass wir eher in haltbare als in kurzlebige Dinge investieren. Das ist eigentlich der erste Schritt zum Vermeiden von Müll. Recycling allein kann es angesichts der Müllmenge, die wir jetzt aufbringen nicht sein, sondern es geht darum, Müll konsequent zu vermeiden.
An der Stelle möchte ich auch noch einmal dafür plädieren, beim Thema Müllvermeidung und Recycling die Produzenten mit in die Verantwortung zu nehmen. Die Wiederverwertung der Produkte und die Entsorgung müssen sich auch im Preis des Produktes widerspiegeln und natürlich müssen die Kundinnen und Kunden beim Kauf auch darüber informiert werden, welches Müllproblem das Produkt mit sich bringt. Für uns steht die Betrachtung des gesamten Lebenszyklus von Produkten im Mittelpunkt, wenn wir uns mit dem Thema Müllvermeidung und -entsorgung beschäftigen. Daher ist uns auch wichtig, Ansätze auf europäischer Ebene, wie das EU-Konzept zur integrierten Produktpolitik, weiterzuentwickeln und konsequent umzusetzen und natürlich, last but not least, den Mehrweg zu stärken und mit erneuerbaren und unschädlichen Ressourcen zu produzieren. Das alles sind Aspekte, die weiterhin auf der Tagesordnung stehen werden. Insofern freuen wir uns, dass die RecyclingOffensive startet, wir sehen aber auch, dass dies noch nicht der Abschluss aller Aktivitäten zum Thema Recycling ist und dass wir noch einiges zu tun haben; aber wir haben auch noch ein paar Jahre
vor uns, in denen wir an dem Thema arbeiten können. – Vielen Dank.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Frau Schneider.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Rabe, so ganz einfach ist es nun nicht. Wir haben den Föderalismus in Deutschland und es gibt nun einmal Grenzen. Wir haben auch Grenzen zwischen den Staaten und man wohnt nun einmal auf der einen oder anderen Seite der Staatengrenze oder der Landesgrenze. Man wohnt auch in Flächenländern auf der einen oder anderen Seite von kommunalen Grenzen; das führt immer mal zu Schwierigkeiten. Ich kenne zum Beispiel eine Absurdität aus meiner alten Heimat in Erlangen. Da ist das Landratsamt des Landkreises Erlangen-Höchstadt in der kreisfreien Stadt Erlangen. Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die im Landkreis untergebracht wurden, mussten jedes Mal eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um überhaupt aus dem Landkreis in die Stadt hineinfahren zu dürfen und nicht gegen ihren Aufenthaltsstatus zu verstoßen.
Insofern gibt es auf diesem Gebiet sehr viele Absurditäten und das Gastschulabkommen gehört sicherlich mit dazu; da haben Sie völlig recht. Es ist schwierig, den Menschen zu vermitteln, warum die Situation so ist, wie sie ist, und warum es diese Verhandlungen geben musste. Auf der anderen Seite, das hat neben Ihnen auch Herr Freistedt ausgeführt, geht es um die Frage, wer für den Unterricht von Schülerinnen und Schülern bezahlt. Es war in der Vergangenheit so, dass Hamburg in einem großen Umfang dafür aufgekommen ist. Wir haben schätzungsweise etwa 30 Millionen Euro für den Unterricht der Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein ausgegeben. Das Land Schleswig-Holstein und die Regierung hatten sich auf die Position versteift, dass es unser Pech ist, wenn wir es zulassen, die Schülerinnen und Schüler in Hamburg zu unterrichten. Deswegen fand ich es konsequent und richtig, dass auch das alte Gastschulabkommen angesichts der starren Haltung in Schleswig-Holstein gekündigt wurde, weil durch diese Kündigung erst eine Dynamik in die Verhandlungen gekommen ist. Es hat sich jetzt auch gezeigt, dass das, was zwei Jahre lang vorbereitet wurde und sicherlich für den Außenstehenden sehr ver
wirrend und schwer durchschaubar war, dazu geführt hat, dass kurz vor Toresschluss, kurz vor Ende des Jahres die Landesregierung in Schleswig-Holstein sich endlich dazu genötigt sah, einzulenken, ihre starre Position aufzugeben und zu sagen, dass sie mehr als 6,9 Millionen Euro nicht an Hamburg überweisen werde. Die Landesregierung hat auch ihre Position aufgegeben, von ominösen Kindern aus Hamburg zu reden,
die irgendwo in Heimen oder bei Pflegefamilien in Schleswig-Holstein untergebracht sein sollen. Sie hat aber nie wirklich transparent gemacht, welche Kinder das sein sollen. Auch bei dem Streit um diese Zahlen hat die Landesregierung eingelenkt und sich im neuen Gastschulabkommen bereit erklärt, dass es völlig selbstverständlich sei, dass Kinder, die in Schleswig-Holstein wohnen, auch von Schleswig-Holstein finanziert werden. Insofern ist das, was auf dem Tisch liegt, was Senator Wersich zusammen mit der Regierung in Schleswig-Holstein unterschrieben hat, ein Ergebnis des langen und klaren Verhandelns der letzten zwei Jahre unter der schwarz-grünen Regierung.
Insofern freut es mich auch, wenn Marino Freistedt noch einmal betont hat, dass wir gemeinsam diese Position vorbereitet haben, dass dieses Abkommen auch das Ergebnis eines gemeinsamen Verhandlungsprozesses ist und es letzten Endes eben nichts ist, was plötzlich innerhalb einer Woche aus der Hand geschüttelt wurde. Es ist das klare und konsequente Ende, auf das wir hingearbeitet haben, nämlich dass sich zum Ende dieses Jahres Schleswig-Holstein bereit erklären muss, ein Abkommen zu unterzeichnen, das den Hamburger Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern entgegenkommt.
Was ich allerdings bedaure, da gebe ich Ties Rabe völlig recht, ist die verpasste Chance, ein klares und einfaches Abkommen auszuhandeln und zu unterzeichnen, das einfach gesagt hätte, jedes Kind aus Schleswig-Holstein und aus Hamburg dürfe außerhalb der Landesgrenze beschult werden und dass genau das bezahlt werde, was das jeweilige Landeskind der eigenen Landesregierung kosten würde. Das war das Angebot für SchleswigHolstein. Dies wurde auch klar und transparent gemacht in einer denkwürdigen Schulausschusssitzung, bei der uns viele Eltern und Kinder von betroffenen Schulen besucht haben. Die Eltern und die Kinder, die da waren, haben die Botschaft wohl vernommen und gemerkt, dass Hamburg hier eine ganz klare, logische Verhandlungsposition vertritt. Sie haben seitdem ihren Protest und ihre Mahnwachen auch in Kiel fortgeführt, weil sie verstanden haben, dass die starre Seite, die das neue Gastschulabkommen verhindert, nicht in Hamburg zu
suchen ist, sondern in Schleswig-Holstein. Deswegen danke ich an der Stelle noch einmal den Eltern und Familien aus Hamburg und Schleswig-Holstein, dass sie nach Kiel gefahren sind, dort den Protest fortgesetzt haben und durch ihre konsequenten Mahnwachen vor Ort in Kiel dazu beigetragen haben, dass die Regierung in Schleswig-Holstein einlenken musste.
Ich hoffe sehr, dass das Gastschulabkommen, so wie es jetzt für fünf Jahre abgeschlossen wurde, wirkt. Aber ich teile auch die Skepsis von Ties Rabe, dass wir in zwei, drei Jahren wahrscheinlich wieder Debatten darüber führen werden,
dass das Geld aus Schleswig-Holstein nicht ausreicht und wir wieder neue Diskussionen führen müssen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich könnte nun auch meine Variante der Ereignisse referieren, die zur friedlichen Revolution in der DDR, zum Fall der Mauer und zur Deutschen Einheit geführt haben
ich könnte das aus fränkischer Sicht machen, lieber Kollege Beuß –,
aber das werde ich nicht tun.
Die friedliche Wende in der DDR, der Fall der Mauer und die Deutsche Einheit sind ohne Zweifel markante Wendepunkte in der Geschichte und es ist
unsere gemeinsame Aufgabe, an diese Wendepunkte zu erinnern und sich diese Zeit zu vergegenwärtigen. Insofern finden wir als GAL-Fraktion den Impuls aus der CDU-Fraktion richtig und werden dem Antrag zustimmen, denn die Umbenennung einer Straße oder eines Platzes kann ein Mosaikstein dabei sein, an diese Wendepunkte und historischen Ereignisse zu erinnern.
Die Umbenennung von Straßen ist generell ein wichtiger Beitrag, die Erinnerung in den öffentlichen Raum zu führen. Ich freue mich, dass wir mit diesem Antrag die Diskussion um die Umbenennung von Straßen wieder aufnehmen und meine, wir könnten sie auch über die Themen "Tag der Deutschen Einheit" und "friedliche Revolution" hinaus führen. Uns ist es wichtig, auch eine Debatte darüber zu führen, welche Straßennamen es in Hamburg gibt, die an Vergangenes erinnern, dessen Erinnerungswert eigentlich fragwürdig ist.
Das ist nicht die richtige Stelle, um das endlos auszuführen. Sie wissen wahrscheinlich, was ich meine. Ich nenne nur das Stichwort Schimmelmannstraße, ein Straßenname, der an die koloniale Vergangenheit Deutschlands erinnert und der vielen in Hamburg lebenden Menschen aus Ländern, die unter dem Kolonialismus zu leiden hatten, tagtäglich vor Augen führt, dass wir die Problematik im Umgang mit unserer Kolonialvergangenheit noch nicht richtig verstanden haben. Deshalb ist Ihr Antrag auch ein Anlass, die Debatte über die Umbenennung von Straßen fortzusetzen.
Ich möchte meinen Redebeitrag auch dafür nutzen, einen Hinweis zum Umgang mit der Erinnerung an die DDR-Vergangenheit zu geben. Ich finde es wichtig, dass wir eine solche Debatte so führen, wie wir sie heute geführt haben. Ich fand es durchaus bemerkenswert, Herr Roock, dass Ihr Beitrag eine Reflexion dessen war, was zum Ende der DDR geführt hat.
Ich will aber auch daran appellieren, dass wir die Debatte in der Erinnerung an das Ende der DDR so führen, dass wir sie und die Erinnerungskultur nicht dazu nutzen, aktuelle politische Gegner zu bashen und zu bekämpfen, denn der Umgang mit der Erinnerung an die DDR-Vergangenheit darf nicht dazu genutzt werden, gegenwärtige politische Kämpfe zu führen. Wir wissen aus der pädagogischen Forschung, dass dies dazu führt, dass sich die jungen Menschen – wie schon von Frau Oldenburg angesprochen – dann von der Erinnerungskultur abwenden und gar nicht mehr wahrnehmen, um was es geht, wenn unter dem Mantel der Erinnerung aktuelle politische Kämpfe geführt werden. Das geschieht leider auch immer wieder hier im Hause. Dann setzen sich die jungen Menschen nämlich gerade nicht mit der Rolle und der
Verantwortung des SED-Regimes auseinander und dann kann sich auch die Links-Partei als angegriffenes Opfer fühlen.
Dann wendet sich die Jugend von der Rhetorik ab und genau der Partei zu, weil das dann nämlich als cool gilt. Ich kann selbst so etwas von mir zugeben und breche einmal das Wahlgeheimnis. Genau wegen dieser Art und Weise des Umgangs mit der DDR-Vergangenheit, der Verquickung mit aktuellen politischen Auseinandersetzungen, die damals stattfanden, habe ich Mitte der Neunzigerjahre, bevor ich zu meiner heutigen Partei gefunden habe, DIE LINKE gewählt,
nicht, weil ich es eigentlich richtig fand, sondern weil ich es abstoßend fand, wie damals mit der Vergangenheit der DDR umgegangen wurde und wie die Erinnerung an die DDR-Vergangenheit genutzt wurde, einen aktuellen politischen Gegner zu diskreditieren. Deswegen hoffe ich, dass wir eine sachliche und ruhige Debatte in Erinnerung an die DDR-Vergangenheit führen und in diesem Stil auch eine geeignete Straße oder einen geeigneten Platz finden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum einen, lieber Kollege Lemke, rannte die Senatorin nicht herum, sondern sie führte kluge Gespräche. Die führt sie jetzt natürlich immer noch, aber in neuer Funktion.
Zum anderen haben wir gestern beschlossen, dass wir die Bürgerschaft auflösen und am 20. Februar Neuwahlen haben. Dadurch verengt sich natürlich der Zeitraum etwas, um noch kluge Entscheidungen in dieser Legislaturperiode zu treffen. Das erklärt natürlich auch, warum wir jetzt diese Zeit noch nutzen möchten, Entscheidungen, die wir ohnehin in drei Monaten gemeinsam – zumindest mit der Koalitionsmehrheit – getroffen hätten, in diesem Hause jetzt noch vorzulegen und es zu ermöglichen, diese Entscheidungen noch nachzuvollziehen. Das ist in diesem Fall eine Entscheidung, die man treffen kann, denn es geht nicht um Haushaltsrelevanz oder um Geld, es geht lediglich um etwas, das uns allen gemeinsam wichtig ist und immer wieder betont wurde, nämlich die paritätische Beteiligung der Sozialpartner im Kuratorium des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung.
Den klugen Vorschlag aus den Reihen der Sozialpartner, der sich schon seit Längerem in den Gesprächen herauskristallisiert hat, haben wir als Gesetzesantrag vorgelegt. Er gibt die Chance, jetzt ein Zeichen auf paritätische Beteiligung zu setzen, und zwar heute schon. Ich zitiere die Kollegin Dobusch, die uns vorhin erklärt hat, die Zeit des Prüfens und der Prüfaufträge sei vorbei, es gelte jetzt zu handeln. Deswegen finde ich es richtig, nun auch diese Chance zu nutzen und im Gesetz zu verankern, dass die Sozialpartner wieder paritätisch im Kuratorium vertreten sind.
Lieber Kollege Lemke, außerdem stellen wir im Gesetz klar, dass das Kuratorium tatsächlich nicht immer nur Vorschläge vorlegen kann. Alle müssen bestätigt werden durch die Behördenleitung und die Deputation. Das heißt, dass das Kuratorium nicht entscheidet, sondern berät, und deswegen ist es auch richtig, darauf hinzuweisen, dass es sich immer um Vorschläge handelt.
Ich würde mich freuen, wenn wir tatsächlich die Zeit des Prüfens und Evaluierens heute abschließen, die Konsequenz aus zweieinhalb Jahren Gesprächen ziehen und den Gesetzesantrag zu einer paritätischen Beteiligung aller Sozialpartner im Kuratorium auch annehmen und umsetzen. Sollte das
nicht gelingen, freuen wir uns zumindest, wenn es ein kleines, deutliches Signal dafür gibt, dass es wenigstens den theoretischen Willen hier im Hause gibt. Ich hoffe, dass aus diesem theoretischen Willen in der nahen Zukunft auch ein praktischer Wille folgen wird.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In den letzten Tagen und Wochen ist das Thema der ganztägigen Betreuung und Bildung an Hamburgs Schulen intensiver diskutiert worden. Ein Aspekt ist in dieser Diskussion völlig untergegangen oder zumindest sehr stark unterbelichtet gewesen. Das Thema hat nämlich auch deswegen erneut Auftrieb und eine neue Dynamik bekommen, weil wir eine sehr starke Nachfrage aufseiten der Eltern haben, und diese starke Nachfrage nach der Einführung von ganztägiger Betreuung und Bildung zeigt uns, dass hier offensichtlich eine Notwendigkeit besteht, ein derartiges Angebot auch in der Praxis umzusetzen. Das ist erst einmal eine sehr positive Entwicklung, dass die Idee der ganztägigen Betreuung und Bildung bei vielen Eltern auf positive Resonanz stößt.
Wenn es jetzt eine Umsetzung geben wird, die möglicherweise mehr Schulen die Möglichkeit gibt, ganztägige Betreuung und Bildung einzuführen als in der Pilotphase vorgesehen, dann kommt das nicht aus einer Entscheidung nach Lust und Laune des Senats oder der beteiligten Behörden heraus, sondern es handelt sich dabei tatsächlich um die Umsetzung des verstärkten Elternwunsches, dies einzuführen. Verlässliche ganztägige Bildung und Betreuung wird im nächsten Schuljahr nur an den Schulen eingeführt, an denen es alle Beteiligten wünschen. Es wird nur an den Schulen eingeführt, an denen die organisatorischen Voraussetzungen auch erfüllt sind. Das Angebot wird es dort geben, wo der Elternrat, die Lehrerkonferenz und die Schulkonferenz dem Vorhaben zustimmen. Es wird dort eingeführt, wo sich ein Hortträger findet, der auch bereit ist, mit der Schule zu kooperieren. Es wird nur dann eingeführt, wenn ein gemeinsames
pädagogisches Konzept und eine gemeinsame pädagogische Idee von Schule und Hortträger bestehen. Es wird nur dann eingeführt, wenn die organisatorischen Voraussetzungen stimmen, und auch nur dann, wenn das Angebot im Sozialraum abgestimmt, kommuniziert und diskutiert wurde. Wenn all diese Voraussetzungen, die ich gerade genannt habe, gegeben sind, dann kann man wirklich guten Gewissens mit dem Modell der ganztägigen Bildung und Betreuung an der jeweiligen Schule starten.
In der Diskussion der letzten Wochen kommt noch etwas anderes völlig zu kurz. Es gibt eigentlich in jeder bildungspolitischen Debatte einen sehr großen übergreifenden Konsens bei der Frage, ob wir mehr Ganztagsschulen brauchen oder nicht. Mehr Ganztagsbetreuung an den Schulen ist auch richtig, sowohl bildungspolitisch als auch integrationspolitisch, bildungspolitisch deshalb, weil ein Ganztagsangebot an der Schule mehr Zeit dafür gibt, die Persönlichkeit der Kinder zu entwickeln. Es geht um die ganzheitliche Bildung des Kindes, nicht nur um Stoffvermittlung am Vormittag. Integrationspolitisch ist das Ziel richtig, denn es ermöglicht, dass Kinder aller Schichten aus einem Stadtteil unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem sozialen Status den ganzen Tag zusammen lernen, spielen und sich austauschen. In Deutschland und auch in Hamburg ist die Ganztagsschule bislang kein Regelangebot. Die Ursache dafür liegt in einigen großen Lebenslügen in Deutschland. Es gibt eine, die oft diskutiert wird, dass Deutschland kein Einwanderungsland sei. Eine andere Lebenslüge in Deutschland wie auch in anderen Ländern ist über lange Zeit natürlich die gewesen, dass die Aufgabe der Frau sich durch Kinder, Küche und Kirche definiert. Wegen dieses Verständnisses von Gleichstellung gab es eine jahrzehntelange Ignoranz gegenüber der Notwendigkeit von Ganztagsschulen. Deswegen haben wir in Deutschland keine Ganztagsschulen.
Man kann diese Aussage durchaus durch Beifall bestätigen.
Vor dem Hintergrund dieser jahrzehntelangen Ignoranz gegenüber der Notwendigkeit von Ganztagsschulen hat sich parallel aus gleichstellungsund familienpolitischer Not heraus ein Hortangebot entwickelt. Heute haben wir die Diskussion, dass es viele ehrenwerte und gute Pläne und Ideen gibt, Ganztagsbetreuung eigentlich an jeder Schule einzuführen. Ernst Dieter Rossmann, der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion,
hat gerade im "Zweiwochendienst" ein sehr schönes ausformuliertes Konzept vorgelegt, wie man bis 2020 jede Schule in Deutschland zu einer
Ganztagsschule machen kann. Ich finde das sehr bemerkenswert und würde mir wünschen, dass wir das auch gemeinsam auf allen Ebenen diskutieren. Das Konzept hat aber einen blinden Fleck; es beantwortet nicht die Frage, was aus den Horten und vor allem aus den Hortträgern wird, wenn wir flächendeckend jede Schule zu einer Ganztagsschule machen. Die ganztägige Bildung und Betreuung, wie wir sie in Hamburg einführen wollen, gibt hierauf eine Antwort. Sie bringt Schule und Hortträger zusammen und bündelt die Erfahrungen und Ressourcen von Schule und von Hort. Das ist in meinen Augen eine weitsichtige, umsichtige und auch verantwortungsvolle Politik.
Wir wollen in Hamburg ausdrücklich nicht Ganztagsschulen aus der bildungspolitischen Perspektive heraus stur ausbauen und das Ganze auf dem Rücken der Träger ausüben. Jede neue Ganztagsschule wäre nämlich – ohne Absprache eingeführt – eine existenzielle Bedrohung für einen Hort am Standort, denn er kann nicht nur von den Randzeiten vor 8 Uhr und nach 16 Uhr leben. Insofern ist es ein wichtiger Schritt, die ganztägige Bildung und Betreuung in Hamburg einzuführen. Sie bündelt Erfahrungen, sie bringt den Ausbau von Ganztagsschule voran und sie ist ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit in Hamburg. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg möchte ich eines klarstellen: Für uns als GAL hat die Reform der beruflichen Bildung denselben Stellenwert wie das längere gemeinsame Lernen. Die Reform des Übergangs von der Schule in den Beruf leistet
einen bedeutenden Beitrag zu mehr Gerechtigkeit und Leistungsfähigkeit im Hamburger Bildungssystem. Nur dann, wenn wir junge Menschen besser ausbilden und ihren Übergang von der Schule in den Beruf besser begleiten, ergeben unsere Reformen in den allgemeinbildenden Schulen einen Sinn. Ohne bessere Übergänge in den Beruf laufen Reformen wie die Einführung der Stadtteilschule ins Leere.
Ich freue mich deshalb sehr, dass sich in dieser Debatte zeigt, dass wir alle in der Bürgerschaft dies so einschätzen und gemeinsam konstruktiv und kooperativ an der Reform des Übergangs von der Schule in den Beruf und des ganzen Systems der beruflichen Bildung arbeiten. Umso erfreulicher ist es, dass es diesen Konsens nicht nur hier im Haus gibt, sondern auch alle Akteure, die in der Stadt auf diesem Gebiet aktiv sind, unsere Schritte konstruktiv und im Konsens begleiten.
Es besteht Einigkeit über den Handlungsbedarf, die Ziele und die zu gehenden Schritte. Auf diesem Fundament der Einigkeit haben wir eine historische Chance, die Perspektive vieler junger Hamburger entscheidend zu verbessern. Diese Chance – Frau Ernst hat es schon deutlich gemacht und ich möchte das absolut unterstützen – dürfen wir auf keinen Fall verspielen. Es geht darum, mit großer Ernsthaftigkeit dafür zu sorgen, künftig nicht nur den jungen Hamburgerinnen und Hamburgern bessere berufliche Aussichten zu ermöglichen, sondern auch die Möglichkeit zu nutzen, gleichzeitig den Bedarf der Hamburger Unternehmen an gut qualifiziertem Nachwuchs besser zu befriedigen. Wir haben die Möglichkeit, mit einer guten und durchdachten Reform des Übergangssystems junge Hamburgerinnen und Hamburger in Berufe zu führen, anstatt sie zu Empfängern staatlicher Hilfeleistungen zu degradieren. Alles das bietet die große Chance, die soziale Gerechtigkeit und den sozialen Frieden in dieser Stadt zu vergrößern und dabei die sozialen Kosten zu senken. Wir haben die Pflicht, gemeinsam alles dafür zu tun, diese Möglichkeiten auch zu nutzen. Wir reagieren damit auf die Herausforderungen, vor die uns der demografische Wandel stellt; Frau Ernst hat das bereits ausgeführt.
Ich möchte mich ausdrücklich dem Dank von Herrn Lemke anschließen, der dem Senat, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Behörden und im Hamburger Institut für Berufliche Bildung gilt, aber auch den Sozialpartnern auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, und zwar dafür, dass diese Reform der beruflichen Bildung bereist so weit und einhellig vorangetrieben wurde und weiter vorangetrieben wird. Dieses gemeinsame Handeln aller beteiligten Akteure, insbesondere auch der Sozialpartner, verdient es, dass die Planungen weiterhin nicht nur gemeinsam, sondern auf gleicher Augenhöhe stattfinden.
Die Antwort auf die Große Anfrage zeigt übrigens, wie ernst auch im Schatten des Streits um die Primarschule in den letzten Jahren gearbeitet wurde. Diese Senatsantwort ist auch ein Beleg gegen Ihre These, Herr Rabe, dass in der Schulbehörde unter der Verantwortung von Frau Senatorin Goetsch viel zu spät mit Planen und Arbeiten begonnen werde. Gerade die Antworten auf Ihre Große Anfrage zeigen, wie systematisch und gründlich in den letzten zwei Jahren gearbeitet wurde. Das Ergebnis ist eine beeindruckende Leistung, die für uns kein Grund zum Ausruhen, sondern Ansporn zum Weitermachen ist.
Die Reform der beruflichen Bildung, die vor uns liegt, ist umfassend, weitgehend, tiefgreifend und hat natürlich viele kleinteilige Schritte. Gerade bei diesen vielen kleinteiligen Schritten muss sich natürlich zeigen, dass das, was theoretisch erst einmal gut fundiert ist, sich in der Praxis auch bewährt. Insofern finde ich es absolut richtig, dass bestimmte neue Modelle erst einmal im kleineren Stil erprobt werden. Da sehe ich jetzt einen Widerspruch zu der Debatte, die wir am Anfang der Bürgerschaftssitzung hatten. Genau hier, mit den 50 Plätzen im Hamburger Ausbildungsmodell und den 98 Plätzen in der neuen Ausbildungsvorbereitung, wird erst einmal erprobt, ob dieses Konzept auch funktioniert und greift. Insofern können Sie nicht in der einen Debatte sagen, wir sollten das erst einmal im kleinen Stil erproben, bevor wir es perspektivisch in die Fläche ausdehnen, und uns in der nächsten Debatte vorwerfen, dass wir viel zu wenig erproben und eigentlich viel schneller flächendeckend Dinge einführen müssten. Insofern finde ich es absolut richtig, das Ausbildungsmodell und die Ausbildungsvorbereitung zunächst einmal mit diesen Zahlen zu erproben und zu evaluieren und dann erst in die Fläche zu tragen. Trotz aller praktischen Erfahrungen, die bereits in die Umsetzungen der Reform einfließen, und trotz aller Anstrengungen auf dem Weg wird es sicher auch Stellen geben, wo es einmal hakt. Ich wünsche mir, dass wir – GAL und CDU, aber auch die Opposition – diese Reform in einer offenen, selbstkritischen und reflektierten Diskussion begleiten. Wenn etwas nicht gut läuft, dann muss das auch offen benannt und angesprochen werden. Ich finde es richtig und wichtig, lieber früher als später nachzujustieren, wenn wir sehen, dass in diesem insgesamt tiefgreifenden und umfassenden Prozess etwas vielleicht nicht in die richtige Richtung läuft. Je früher der Bedarf für ein Nachjustieren erkannt wird, desto besser für alle. Wir tragen hier gemeinsam die Verantwortung, keinen neuen Übergangsdschungel entstehen zu lassen, sondern klare Wege in den Beruf aufzuzeigen. Wir haben die Aufgabe, die Zeit der Warteschleifen zu beenden, in denen viel zu viele junge Hamburgerinnen und Hamburger hängen bleiben.
Im Übrigen kommt die öffentliche Hand natürlich ihrer Aufgabe nach, auch auszubilden. Ich möchte einmal daran erinnern, dass es 2006 370 Ausbildungsplätze im Bereich des öffentlichen Dienstes der Freien und Hansestadt Hamburg gab, 2010 waren es bereits 703. Das zeigt ganz deutlich, wie die Stadt Hamburg ihrer Verantwortung nachkommt, junge Menschen auszubilden.
Lassen Sie uns die Reform der beruflichen Bildung mit Respekt vor der Aufgabe und auch voreinander ernsthaft und offen gemeinsam diskutieren und begleiten. Das wäre die richtige Atmosphäre für eine gute, erfolgreiche und nachhaltige Reform der beruflichen Bildung und wenn das erfolgreich gelingt, dann ist das auch unser gemeinsamer Erfolg hier im Haus. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben als Bürgerschaft den Volksentscheid verloren, wir haben neulich schon darüber debattiert. Mit den nun vorliegenden Anträgen setzen wir das Ergebnis des Volksentscheids vom 18. Juli unverzüglich um. Im Kern beschließen wir heute drei wichtige Änderungen: Wir streichen aus dem Schulgesetz den Paragrafen über die Primarschule, die Klassen 5 und 6 bleiben Teil des Gymnasiums beziehungsweise der Stadtteilschule und das Elternwahlrecht nach Klasse 4 wird im Gesetz verankert.
Diese Änderungen sind die unmittelbaren Folgen des Volksentscheids. Aus dem Wegfall der Primar
schule und dem Verbleib der fünften und sechsten Klassen an den weiterführenden Schulen ergeben sich auch einige mittelbare Folgen, auf die ich gleich noch eingehen werde.
Einigen Kolleginnen und Kollegen, die nicht direkt mit uns Obleuten gesprochen haben, erscheint das Verfahren möglicherweise etwas intransparent, weil die endgültige Fassung des Gesetzentwurfs erst zu Beginn der Sitzung vorgelegt wurde. Deswegen werde ich auch das eine oder andere Detail noch erläutern.
Vorab möchte ich aber meiner Freude darüber Ausdruck geben, dass sich alle Bürgerschaftsfraktionen bei den Gesprächen und Beratungen der letzten Wochen weiterhin der gemeinsamen Verantwortung gestellt haben, den Volksentscheid umzusetzen. Das Einverständnis der Opposition ermöglicht es uns heute, diese Doppellesung vorzunehmen und am heutigen Tag das Schulgesetz zu ändern. Das ist nicht nur atmosphärisch wichtig und ein deutliches Zeichen, dass die Bürgerschaft als Ganzes das Schulgesetz, wie beauftragt, unverzüglich ändern will, sondern es hat auch eine große praktische Bedeutung. Die heutige Verabschiedung und der Verzicht auf eine Überweisung an den Ausschuss, eine dortige Beratung und dann Wiedervorlage ermöglichen es der Schulbehörde, die ursprünglich geplanten Fusionen der Grundschulen zu Primarschulen abzubrechen. Indem wir im Rahmen einer Übergangsregelung die Fristen für die Wahl der Gremien an den Schulen einmalig verlängern, werden diese Wahlen erst dann fällig, wenn die Schulen formal wieder defusioniert sind. Insofern ersparen wir durch das Einverständnis aller Fraktionen, das Gesetz heute schon zu verabschieden, den Schulen einiges an Unruhe. Ich danke allen beteiligten Fraktionen dafür, dass dies möglich ist.
In den Verhandlungen mit den Fraktionen und auch in den Gesprächen, die wir mit der Volksinitiative und mit den Kammern der Eltern, Lehrer und Schüler geführt haben, ist es uns gelungen, Missverständnisse auszuräumen. Wir haben einige Punkte aus diesen Gesprächen aufgegriffen. So wird zum Beispiel der Bildungsauftrag der Gymnasien im neuen Gesetz fast genauso formuliert wie im alten; die Beobachtungsstufe bleibt im Gesetz erhalten und ebenso die Mittelstufe als organisatorische Einheit an den Gymnasien. Sie sehen also, wir haben uns als Fraktionen miteinander verständigt, auf Grundlage der Gespräche mit der Volksinitiative und den Kammern den ursprünglichen Entwurf des Gesetzes zu verändern.
Wir haben eine neue, sehr detaillierte Regelung zum Paragrafen über das Elternwahlrecht und zur Schullaufbahnberatung – das ist der Paragraf 42 – ausgearbeitet. Es wird künftig keine Empfehlung zur Schullaufbahn mehr geben. Das bedeutet aber
nicht, dass Eltern orientierungslos gelassen werden. Wir setzen an die Stelle der Schullaufbahnempfehlung eine fundierte Beratung über die Schullaufbahn. Wer beklagt, dass die aufnehmenden Gymnasien ohne eine Gymnasialempfehlung nicht mehr wüssten, ob sie ein Kind aufnehmen können oder nicht, der hat das Elternwahlrecht nicht verstanden. Das Gymnasium benötigt keine Gymnasialempfehlung als Grundlage für die Aufnahme eines Kindes. Wir haben ein Elternwahlrecht und das heißt, jedes Kind, das an einem Gymnasium angemeldet wird, muss aufgenommen werden. Um diese Verantwortung können sich die Gymnasien nicht drücken.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle einen kleinen Rückblick an den Anfang der schulpolitischen Auseinandersetzungen im Jahr 2008. Wer tatsächlich will, dass nur Kinder mit Gymnasialempfehlung auch tatsächlich auf das Gymnasium kommen, der hätte eigentlich den ursprünglichen Plan von CDU und GAL unterstützen und mittragen müssen.
Manchen ist der Unterschied zwischen der Schullaufbahnempfehlung und der Schullaufbahnberatung nicht ganz klar. Das ist eigentlich ganz einfach. Künftig entfällt der Zwang zum Schwarzweiß-Denken. Es muss nicht am Ende der vierten Klasse ein Kreuz gemacht werden bei Gymnasium oder Stadtteilschule. In vielen Fällen, das wissen wir aus vielen Gesprächen, ist es den Lehrkräften nach vier Jahren schlicht nicht möglich, eine eindeutige Entscheidung für oder gegen das Gymnasium oder die Stadtteilschule zu treffen. Bei einem Fünftel der Kinder kann man vielleicht eine klare Aussage machen, dass das Kind auf jeden Fall für das Gymnasium geeignet ist, bei einem weiteren Fünftel kann man sicherlich schon im Alter von zehn Jahren feststellen, dass der Besuch des Gymnasiums eine Überforderung wäre, doch bei einem großen Teil der Schülerinnen und Schüler, ungefähr bei drei Fünfteln der Viertklässler, liegt die Wahrheit einfach zwischen dieser eindeutigen Entscheidung.
Künftig wird die Zeugniskonferenz nach dem ersten Halbjahr der vierten Klasse eine Einschätzung abgeben. Auf Grundlage dieser Einschätzung beraten dann der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin – und natürlich kein externer Berater – die Eltern. Diese Beratung wird schriftlich dokumentiert und den Eltern mitgegeben. Daran können sich die Eltern orientieren, sie wissen dann auf Grundlage dieser Beratung, was für den Bildungsgang Gymnasium oder für den Bildungsgang Stadtteilschule spricht. Das ist bei sehr vielen Kindern nicht einfach zu entscheiden, da muss differenziert beraten werden. Die Eltern erhalten künftig ein differenziertes Bild und keine Vorfestlegung. Und erst diese differenzierte Beratung – ich glaube, davon sind
wir alle überzeugt – ermöglicht ein wirklich freies Elternwahlrecht.
Auch die Wiedereinführung der Langformschulen folgt mittelbar aus dem Ergebnis des Volksentscheids. Sie wird durch den Wegfall der Primarschule möglich. Die Primarschule wäre zwingend immer eine selbstständige organisatorische Einheit gewesen. Künftig können Grundschulen wieder Abteilung einer Stadtteilschule sein, so wie in der Vergangenheit die Gesamtschulen auch Grundschulabteilungen hatten.
Die Volksinitiative hat uns gegenüber die Sorge bekundet, Stadtteilschulen mit einer Grundschulabteilung könnten Gymnasien die Schüler abgraben, weil viele Kinder lieber auf ihrer Schule bleiben und von der Grundschule nicht auf das Gymnasium wechseln würden, sondern auf die Stadtteilschule. Der Gedanke ist theoretisch durchaus nachvollziehbar, gleichwohl teile ich diese Sorge nicht und, soweit ich es verstanden habe, gilt das auch für die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen. Man darf daran erinnern, dass wir in Hamburg bis zum Ende des vergangenen Schuljahres über 70 Langformschulen hatten und die Gymnasien darunter bislang nicht gelitten haben; im Gegenteil, wir hatten weiter steigende Anmeldezahlen auf den Gymnasien.
Im Übrigen zeigt auch diese Zahl von über 70 Langformschulen ganz deutlich, dass mit dem Schulgesetz keineswegs eine neue Schulform eingeführt wird, sondern ein bewährtes Modell. Diese bewährte Form der Langformschule ist so unumstritten gewesen, dass selbst "Wir wollen lernen!" sich mit jeder E-Mail für den Erhalt der Langformschule eingesetzt hat.
Insofern ist es aus unserer Sicht kein Widerspruch zum Volksentscheid, wenn die vielfach kritisierte Trennung der Langformschulen mit Verabschiedung des Gesetzes nicht notwendig wird, sondern diese Schulen – wie die Max-Brauer-Schule und die Reformschule Winterhude und andere – zusammenbleiben können, wenn sie es wollen; das setzt immer noch eine Entscheidung der Gremien voraus. Wenn wir diese mittelbare Folge des Volksentscheids heute nicht unverzüglich umsetzen würden, dann hätten wir allerdings keine Rechtsgrundlage für die Erhaltung der Langformschulen.
Mit dem Änderungsgesetz bestätigen wir auch noch einmal den Vertrauensschutz für die Kinder, die jetzt die 5. Klasse einer sogenannten Starterschule besuchen. Sie müssen es nicht, aber sie können ihre Schule bis zum Ende der 6. Klasse besuchen; für diesen Jahrgang gilt der Vertrauensschutz. Er gilt aber, das mögen manche bedauern, für keinen weiteren Jahrgang; eine Einführung der Primarschule durch die Hintertür ist diese Regelung sicherlich nicht.
Wenn Sie sich die Details der Gesetzesvorlage ansehen, dann sehen Sie auch noch weitere Änderungen, zum Beispiel beim Mitwirkungsrecht der Kinder in der Grundschule. Auch das ist eine mittelbare Folge des Volksentscheids, denn mit dem Wegfall der Primarschule brauchen wir neue Möglichkeiten für die Kinder in der Grundschule, ihre Mitwirkungsrechte wahrzunehmen. Künftig werden alle Grundschulen dazu verpflichtet, Mitwirkungsmöglichkeiten auch für Kinder der ersten bis vierten Klassen einzurichten. Auch die Beteiligung in den Mitbestimmungsgremien der Langformschule wird neu geregelt; dies wird natürlich durch den Erhalt der Langformschule notwendig. Künftig wird sichergestellt, dass sowohl die Lehrerinnen und Eltern der Grundschulabteilungen als auch der Stadtteilschulabteilungen in den Mitbestimmungsgremien vertreten sind und nicht die eine Abteilung die andere aussticht.
Durch die Umstellung von der sechsjährigen Primarschule zur vierjährigen Grundschule passen wir auch die Notengebung an diese vierjährige Logik an. Es haben uns in der letzten Zeit viele gut begründete Ratschläge erreicht, Notenzeugnisse in der Grundschule komplett zu vermeiden. Ich selbst teile die Auffassung – das gilt sicherlich auch für viele in der GAL und viele Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fraktionen –, dass Berichtsformen eigentlich ein präziseres und differenzierteres Bild abgeben als Noten. Aber Noten sind natürlich eine vertraute Form und geben den Eltern Orientierung. Und gerade bei der Entscheidung des Übergangs von der vierten Klasse auf die weiterführende Schule ist diese Orientierung wichtig.
Die Auseinandersetzungen der letzten zwei bis zweieinhalb Jahre haben uns eines gelehrt: Nicht alles, was uns pädagogisch sinnvoll und gut begründet zu sein scheint, wird von Eltern, Schülern und Lehrern vertrauensvoll angenommen; im Gegenteil, wenn wir etwas ohne lange und gründlich vorbereitete Diskussionen durchsetzen, stoßen wir auf Misstrauen. Unser gemeinsames Ziel ist es, wieder wechselseitiges Vertrauen aufzubauen.
Dieses Vertrauen brauchen wir, um die Aufgaben und Herausforderungen, vor denen Hamburgs Schulen stehen, zu bewältigen. Mit der Stadtteilschule wird eine neue Schulform eingeführt, auch das braucht Ruhe und Vertrauen. Auch die Inklusion ist ein großes Thema, für das wir Vertrauen und Konsens brauchen und das wir in Ruhe umsetzen müssen; wir werden darüber später noch debattieren. Mit dem Übergang von der Schule in den Beruf steht ein weiteres wichtiges Thema an; auch die Sprachförderung ist immer noch nicht abschließend geregelt.
Das alles sind Themen, die wir in den nächsten Monaten und Jahren debattieren werden. Wir sind es Hamburgs Kindern und Jugendlichen schuldig
das sind immer noch dieselben wie vor dem 18. Juli –, weiter an einer gerechten und leistungsfähigen Schule zu arbeiten. Ich hoffe sehr, dass wir weiterhin einen übergreifenden parlamentarischen Konsens finden werden und in der gesamten Stadt zu einer fairen und sachlichen Diskussion in der Schulpolitik zurückkehren werden.
Wenn Sie alle heute dieses Gesetz annehmen, ist der Streit um die Primarschule beendet. Wir haben den Volksentscheid verloren und ich glaube, wir alle haben verstanden, welche Konsequenzen wir daraus ziehen müssen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Inklusion hatten wir im Schulausschuss in mehreren Sitzungen ausführlich beraten. Wir hatten auch schon mehrere Debatten und es wird sicherlich nicht die letzte sein, die wir in dieser Legislaturperiode führen werden und auch nicht die letzte Beratung zu diesem Thema im Schulausschuss. Deswegen werde ich es vergleichsweise kurz machen.
Der Paragraf 12 im Schulgesetz verankert diesen Rechtsanspruch für Kinder nach der UN-Behindertenrechtskonvention. Wir hatten das Schulgesetz bereits im Oktober 2009 verabschiedet, wenn ich daran erinnern darf, und dieses Schuljahr ist das erste Schuljahr, in dem dieser Rechtsanspruch auch praktisch greift, allerdings erst – der Kollege von Frankenberg hat es gerade ausgeführt – seit einigen Wochen. Es hat dazu geführt, dass sich die Situation tatsächlich verbessert hat, dass der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulen deutlich gestiegen ist und wir eine ganze Reihe neuer Standorte haben, an denen Integration stattfindet. Es ist erst einmal ein erfreuli
cher Schritt, dass das Recht, das die UN-Konvention gelegt hat und das wir im Schulgesetz verankert haben, auch tatsächlich in der Praxis zu greifen beginnt.
Es ist aber deutlich zu früh, schon nach einigen Wochen des Schuljahres den Stab über dem Weg, den wir eingeschlagen haben, zu brechen. Uns ist auch klar, das haben wir immer gesagt, dass wir nicht von vornherein mit einem Fingerschnippen den Stein der Weisen haben und das gesamte Schulsystem von dem bisherigen Weg der Trennung von einem Tag auf den anderen in ein inklusives Schulsystem umwandeln können. Das ist ein Weg, der längere Zeit braucht, der langsam aufwachsen muss und den wir begleiten müssen. Die SPD hatte in dem Antrag, über den heute der Bericht vorliegt, ein Aktionsprogramm gefordert. Wenn Sie jetzt monieren, Herr Rabe, dass die Schulbehörde für die Ausarbeitung dieses Aktionsprogramms eine sehr umfangreiche Projektgruppe mit vielen Einzelaufgaben eingesetzt hat, an denen auch sehr viele Akteure aus den Behörden, aber auch aus dem Bereich außerhalb der Behörden, aus dem Bereich der Integrations- und Inklusionsverbände beteiligt sind, dann verstehe ich nicht ganz, worin die Kritik liegt. Das Thema hat es verdient und es ist dem Thema angemessen, dass es in einem ausführlichen, gründlichen und soliden Prozess vorbereitet wird.
Erste Vizepräsidentin Barbara Duden (unterbre- chend): Entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Wir sind hier ganz unter uns, aber trotzdem ist es entschieden zu laut im Plenum.
So ist das, ganz spät am Abend gibt es ein bisschen Aufmerksamkeitsdefizite, das passt ja auch zum Thema.
Ich bin kein Lehrer, mein lieber Kollege Neumann, war es nie und werde es auch nie werden.
Sie haben ein Aktionsprogramm gefordert und das ist auf dem Weg. Wir haben auch im Ausschuss schon gesagt, dass wir, sobald im Herbst die Berichte dieser Projektgruppe vorliegen – natürlich mit programmatischen Aussagen dazu, wie das Thema Inklusion in der Zukunft umgesetzt werden soll –, die Beratungen im Ausschuss fortsetzen werden und dann im Detail darüber diskutieren, ob Ihr Weg oder unser Weg der bessere ist. Ehrlich gesagt, sehe ich keine so große Differenz in den Ansätzen.
Das Einzige, weswegen wir auch im Ausschuss gesagt haben, dass wir Ihren Antrag ablehnen, ist die Tatsache, dass Sie gesagt haben, man müsse von vornherein an Standorten eine Quote festlegen und diese erfüllen. Wenn aber ein Wahlrecht gegeben ist und die Eltern entscheiden können, ob sie ihr Kind an einer allgemeinbildenden Schule oder an einer der noch vorhandenen Sonder- und Förderschulen anmelden, dann können wir nicht gleichzeitig festlegen, dass es so und so viele Schulen geben muss, an denen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im allgemeinen Bereich angemeldet werden. Das geht schlicht nicht. Entweder ist es ein Wahlrecht oder wir legen par ordre du mufti etwas fest. Wir haben uns für den Weg des Wahlrechts entschieden.
Wie der Kollege von Frankenberg schon erläutert hat, ist aber letzten Endes das, was in der Praxis passiert ist, relativ deckungsgleich mit dem, was Sie an Zielzahlen in Ihrem Antrag genannt haben. Deswegen ist aus unserer Sicht – das hatten wir im Ausschuss schon ausführlich dargestellt – das, was Sie beantragt haben, entweder erst einmal erledigt oder bereits auf einen guten Weg gebracht. Wir können die Beratungen im Herbst im Schulausschuss fortsetzen, wenn die Ergebnisse der Projektgruppe vorliegen, und dann weiterhin darüber beraten. Der gute Weg ist eingeschlagen.
Eines noch abschließend. Wir haben auch die Aufgabe, ein Gesamtkonzept zu entwickeln, wie Inklusion und Integration in allen Hamburger allgemeinbildenden Schulen fortgesetzt werden kann. Da ist es auf Dauer nicht sinnvoll, drei unterschiedliche Wege, die aus der Sondersituation der Vergangenheit entstanden sind, parallel fortzuführen. Ziel muss es sein, eine einheitliche allgemeinbildende Schule zu haben, die einen Platz für alle Kinder, ob mit oder ohne Behinderung, anbietet. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Rabe, die Diskussion, die wir gerade und auch schon in der Aktuellen Stunde hatten, zeigt doch, wie schwierig es ist, die Nuancen in Ihren Stellungnahmen und den Sinn für pragmatische Lösungen richtig herauszuhören. Das hat sich gut daran gezeigt, was mein Fraktionsvorsitzender Jens Kerstan in der Aktuellen Stunde von Ihren Äußerungen zu den Starterschulen wahrgenommen hatte. Wenn man länger mit Ihnen spricht und im Schulausschuss diskutiert,
haben Sie auch den Ansatz einer pragmatischen Lösung. Aber wenn Sie einerseits die Fusionen der Grundschulen und die Trennung der Langformschulen verlangen, dann sollte man jetzt ganz pragmatisch sagen, die treten nicht in Kraft, obwohl es aufgrund der Rechtsgrundlage erst einmal so erforderlich ist. Andererseits jedoch zweifeln Sie jede Variante und jede Form an, mit der die Schulbehörde begründet, warum die Starterschulen und die Eltern dort Vertrauensschutz haben. Da sind Sie wiederum nicht bereit für eine pragmatische Lösung, die Sie bei den Fusionen und den Langformschulen einfordern. Bei Ihnen wird nicht ganz klar, wie Sie selbst zu den 865 Kindern und Eltern an den Starterschulen stehen.
Das betrifft nicht nur Sie, das betrifft auch andere Menschen in der Stadt. Der Umgang, der in den letzten Wochen mit den 865 Kindern und Eltern herrschte, die sich für die Starterschulen angemeldet hatten, ist aus meiner Sicht absolut unangemessen und unanständig, nämlich diese ständigen Attacken auf die Starterschulen, als ob diese 865 Kinder an den Starterschulen eine Bedrohung für
die 13 000 Kinder wären, die ganz normal in den fünften Klassen weiterführender Schulen auf den Gymnasien und in den Stadtteilschulen sind. Das sind sie natürlich nicht. Aber die Eltern haben ihre Kinder an den Starterschulen angemeldet zu einem Zeitpunkt, als das Ergebnis des Volksentscheids noch nicht bekannt war. Sie haben auf jeden Fall das politische Vertrauen, denn sie haben darauf vertraut, dass wir als Bürgerschaft, die wir alle hinter der Primarschule standen, für diesen Volksentscheid, für die Umsetzung der Primarschule eingetreten sind. Sie haben das Recht darauf zu vertrauen, dass wir sie, die als Pioniere vorangegangen sind, nach dem Volksentscheid nicht im Regen stehen lassen und nicht von ihnen verlangen, sich während der Schulferien, zu einem Zeitpunkt, wo man sie möglicherweise gar nicht erreicht, oder gar in den ersten Wochen des neuen Schuljahrs noch neue Schulen zu suchen.
Die Eltern, die 865 Kinder und auch die Lehrkräfte an den Starterschulen haben einen Anspruch darauf, nicht nur ein juristisches Vertrauen zu erfahren, sondern auch ein politisches Vertrauen gewährt zu bekommen, damit sie für diesen Jahrgang mit den 865 Kindern ordnungsgemäß arbeiten können. Und wenn die Volksinitiative das infrage stellt und sagt, es sei die Schuld der Eltern, dass sie ihre Kinder dort überhaupt angemeldet hätten und sich keine neuen Plätze während der Sommerferien gesucht hätten, dann muss man fragen, was dieses Nachtreten gegen die Eltern, gegen eine sehr kleine Gruppe von Menschen, durch die Sieger des Volksentscheids soll. Wie ernst hat es die Volksinitiative gemeint, wenn sie gesagt hat, sie trete für den freien Elternwillen ein? Der freie Elternwille dieser Leute ist klar dokumentiert, sie haben die Kinder an den Starterschulen angemeldet, sie möchten sie dort unterrichten lassen. Diesen Vertrauensschutz muss man gewähren. Diesen 865 Eltern kann man jetzt nicht sagen, für sie als einzige Eltern in dieser Stadt gelte der Elternwille nicht, sie würden von der Schulbehörde gezwungen, ihre Kinder bei anderen Schulen anzumelden.
Es ist sicherlich keine Infragestellung des Volksentscheids, einmalig 865 Kinder in zwei Jahrgängen die Starterschulen durchlaufen zu lassen.
Was mich absolut fassungslos macht, Herr Rabe, ist Ihr Vorwurf, es würde irgendjemand aufseiten des Regierungslagers das Ergebnis des Volksentscheids bezweifeln. Ich weiß nicht, wer von uns angeblich irgendwo gesagt hätte, angesichts der Wahlbeteiligung sei der Volksentscheid ungültig. Wo haben Sie so etwas gehört? Das entbehrt jeder Realität. Wir haben jederzeit gesagt, der Volksentscheid gilt, so wie es Frau Föcking sagte. Gera
de wir als Grüne sind dafür eingetreten, dass Volksentscheide verbindlich sind. Natürlich erkennen wir auch Niederlagen an und die Ergebnisse eines Volksentscheids, auch wenn uns das Ergebnis nicht gefällt. Aber es ist ganz klar, dass das Ergebnis des Volksentscheids gilt. Er besagte, dass keine Primarschule eingeführt wird und es weitergeht mit den fünften und sechsten Klassen an den weiterführenden Schulen. Es gibt weiterhin ein Elternwahlrecht nach Klasse 4 und das wird auch so umgesetzt.
Wir dürfen aber auch nicht ignorieren, dass es in der Stadt 217 969 Hamburgerinnen und Hamburger gibt, die unserer Auffassung gefolgt sind, dass die Primarschule ein wichtiger Baustein für eine bessere, gerechtere und leistungsfähigere Schule ist.
Sie haben für die Primarschule gestimmt, leider waren es nicht mehr. Es ist uns in der Tat gemeinsam nicht gelungen, mehr Menschen zu motivieren, am 18. Juli ihre Stimme für die Primarschule abzugeben. Aber denen, die sich für den Erfolg der Primarschule eingesetzt haben, davon viele auch in der Bürgerschaft, und all den Menschen, die für die Primarschule gestimmt haben, möchte ich an dieser Stelle mein herzliches Dankeschön für den Einsatz und das Engagement aussprechen.
Mit dem Ergebnis vom 18. Juli fehlt unserer Schulreform, die weitaus umfassender ist als nur die Primarschule, ein wesentlicher und tragender Bestandteil für das Fundament einer gerechten und leistungsstarken Schule. Wir wissen – das hat sich mit dem 18. Juli leider nicht geändert –, dass es ohne längeres gemeinsames Lernen weitaus schwieriger wird, sowohl gerechte als auch leistungsstarke Schulen zu schaffen, denn heute wie vor dem 18. Juli gilt, dass es bislang kein Schulsystem gibt, das seine Kinder im Alter von zehn Jahren trennt und gleichzeitig hohe Bildungsgerechtigkeit und starke Leistungen hervorbringt. Wenn es uns jetzt gelingt, das erste Schulsystem zu schaffen, das Kinder im Alter von zehn Jahren trennt und sowohl hohe Bildungsgerechtigkeit als auch starke Leistungen hervorzubringen in der Lage ist, dann wäre das der Beweis des bisher wissenschaftlich feststellbaren Gegenteils. Vielleicht gelingt uns das, ich hoffe es, denn unsere Kinder in der Stadt hätten es verdient, dass wir das auch ohne Primarschule schaffen.
Gleichwohl ist das Aus der Primarschule kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Viele Bausteine unserer Schulreform bleiben vom Volksentscheid unberührt. Jeder einzelne dieser Bausteine kann dazu beitragen, Schule gerechter und
leistungsfähiger zu machen. Es wäre geradezu fatal, diese Bausteine nicht umzusetzen, denn eines hat sich am 18. Juli nicht geändert – Frau Föcking und Herr Rabe haben schon darauf hingewiesen –, die schwierige Situation und die Herausforderung für Hamburgs Schulen, denn wir haben immer noch dieselben Schülerinnen und Schüler wie vor dem 18. Juli. Vielen von ihnen droht noch immer, die Schule ohne ausreichende Kompetenzen für ein Berufsleben zu verlassen. Vielen Jugendlichen droht, die Schule ohne Abschluss zu verlassen, und zu wenige Jugendliche werden auf einem hohen Leistungsstand mit Abitur die Schule verlassen. Das können wir nicht verantworten und das werden wir auch nicht hinnehmen. Wir als GAL wollen gemeinsam mit unserem Koalitionspartner die Verantwortung tragen, weitere Schritte hin zu einer besseren Schule umzusetzen.
Vier Punkte möchte ich hier kurz nennen. Wir tragen zum einen natürlich weiterhin die Verantwortung für all die Kinder mit Behinderungen, für die wir Hamburgs Schulen zu einer inklusiven Schule umwandeln wollen, die allen Kindern gerecht wird. Den Weg zu einer inklusiven Schule haben wir erst eingeschlagen und hier haben wir noch viel zu entwickeln.
Wir tragen auch weiterhin die Verantwortung für all die Jugendlichen, denen das ewige Warteschleifenkarussell am Ende der Schullaufbahn droht. Für diese Jugendlichen haben wir eine tiefgreifende Reform des Übergangs von Schule in den Beruf angestoßen, die unsere Begleitung braucht, um erfolgreich umgesetzt zu werden.
Und wir tragen die Verantwortung für all die Kinder, denen Abschulung und Sitzenbleiben droht. Wir haben das hier einstimmig weitgehend abgeschafft und nun tragen wir natürlich die Verantwortung dafür, dass die individuelle Förderung, die an diese Stelle tritt, auch umgesetzt wird.
Wir haben das gemeinsam beschlossen und wir haben auch gemeinsam beschlossen, dass die Stadtteilschule die zweite Säule neben den Gymnasien wird. Sie löst all die unterschiedlichen, teilweise verwirrenden Wege, die es bisher neben dem Gymnasium gab, ab. Das Rahmenkonzept und die Bildungspläne für die Stadtteilschule sind entwickelt, aber wir tragen natürlich gemeinsam – insbesondere die Behörde – die Verantwortung dafür, dass die Stadtteilschule auch in der Praxis erfolgreich arbeiten kann. Hinzu kommt, daran möchte ich kurz erinnern, dass die Stadtteilschule nun auffangen muss, was die Primarschule in den Jahrgängen 5 und 6 an Vorarbeit geleistet hätte. Insbesondere fällt natürlich mit dem Aus der Primarschule die Verzahnung von weiterführenden Schulen und der ersten Schulform weg. Wir tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, dass künftig der Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen nicht mehr zum Bruch wird.
Ohne längeres gemeinsames Lernen ist das schwierig, aber wir werden gemeinsam einen Weg erarbeiten und wir laden die Opposition herzlich dazu ein, diesen Weg in sachlich-kritischer Auseinandersetzung mitzugestalten.
Wir haben auch angekündigt und bereits in der Sondersitzung des Schulausschusses deutlich gemacht, dass GAL und CDU natürlich SPD und LINKE dazu einladen, nicht nur in den formalen Gremien, sondern auch auf informellem Weg gemeinsam an der Änderung des Schulgesetzes zu arbeiten. Wir haben bereits bei der Änderung des Besoldungsgesetzes Vorabgespräche mit Ihnen geführt, das werden wir natürlich auch beim Schulgesetz machen, wenn wir – GAL, CDU und Schulbehörde – uns auf einen Vorschlag geeinigt haben. Diesen werden wir dann mit Ihnen noch beraten und dabei muss auch nicht der Weisheit letzter Schluss in unseren Ergebnissen liegen. Insofern sind wir offen für einen Dialog und dafür, das Schulgesetz so zu ändern, dass natürlich der Volksentscheid umgesetzt wird, wir gemeinsam aber auch eine Perspektive sehen, das Schulsystem im Sinne eines leistungsfähigen und gerechten Schulsystems weiterzuentwickeln.
Insofern werden wir zum 15. September, Ihr Einvernehmen vorausgesetzt, einen Schulgesetzentwurf einbringen und ihn im Ausschuss beraten. Wir haben bereits einvernehmlich dafür gesorgt, dass das Verfahren beschleunigt wird und sich eben nicht hinzieht, indem wir uns auf eine Sondersitzung des Schulausschusses geeinigt haben, in der wir das Gesetz beraten können, sodass rechtzeitig, schnell und zügig ein neues Schulgesetz steht. Damit werden wir dem Auftrag, das Ergebnis des Volksentscheids umzusetzen, gerecht. Wir gewährleisten natürlich auch – das muss man den Leuten von außen, denen es zu langsam geht, immer wieder sagen – bei der Verabschiedung eines Gesetzes den verfassungsgemäßen Ablauf eines Gesetzgebungsverfahrens. Der ist durch einen Volksentscheid und den Auftrag, ein Gesetz zu verabschieden, nicht außer Kraft gesetzt.
Ich würde gerne wissen, Frau Ernst, worauf Ihre Aussage beruht, dass aus der Schulbehörde oder aus den Reihen von CDU und GAL die Aussage kam, dass alle 23 Schulen geschlossen in einen Schulversuch überführt wurden. Dafür hätte ich gerne einen schriftlichen Beleg, ich kenne diese Aussage nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich gebe Britta Ernst völlig recht, der Vergleich der Großstädte untereinander fehlt, um belastbare Zahlen und Ergebnisse dafür zu haben, wie Hamburg im Vergleich zu München, Frankfurt, Stuttgart und anderen Großstädten dasteht. Das ist aber bislang leider nicht der Fall und es ist klar, dass bestimmte Flächenländer daran kein Interesse haben. Insofern müssen wir heute erst einmal mit der Studie
vorliebnehmen, die uns das Berliner Institut für Qualitätsentwicklung und Bildungswesen mit Ergebnissen bei Neuntklässlern vorgelegt hat.
Trotz eines Teilerfolgs für Hamburg im Fach Englisch belegt diese Studie abermals, dass Bildungserfolg in Deutschland wesentlich von der sozialen Herkunft abhängt. Vereinfacht gesagt gilt, dass die Kinder das werden, was ihre Eltern schon sind. Bundesweit hat ein Kind aus der Oberschicht gegenüber einem Schüler aus einer Facharbeiterfamilie bei gleicher Intelligenz, gleichem Lernvermögen und gleicher Leistung eine viereinhalbmal größere Chance, ein Gymnasium zu besuchen. Gleichzeitig zeigt der Vergleich die hohe Benachteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund auf und, wie wir wissen, ist in Hamburg inzwischen jede zweite Erstklässlerin, jeder zweite Erstklässler ein Kind mit Migrationshintergrund. Hamburg hat im Fach Deutsch – auch das ist ein trauriges Ergebnis – eine besonders hohe Differenz in den Leistungen Jugendlicher mit und ohne Migrationshintergrund, wobei wir das schon länger wissen; dafür hätte es diesen Ländervergleich nicht gebraucht, auch die KESS-8-Studie zum Beispiel hat uns gerade ähnliche Ergebnisse geliefert.
Das Ergebnis zeigt uns aber auf jeden Fall, dass wir eine Schulreform brauchen, die Kindern aus Einwandererfamilien bessere Chancen gibt. Mit der um zwei Jahre verlängerten Sprachförderung in der Primarschule, die wir bereits gestern debattiert haben, ist Hamburg auf dem richtigen Weg. Diese Studie zeigt wiederum auch, dass es sinnvoll ist, die Primarschulen in den sozial benachteiligten Gebieten noch besser auszustatten, um somit eine gezielte Förderung zu ermöglichen. Hier setzt Hamburg mit einer Klassengröße von 19 Schülerinnen und Schülern in der Primarschule künftig bundesweit einen Maßstab.
Immer wieder liefern uns diese Studien die Bestätigung, dass Hamburgs Schülerinnen und Schüler noch immer zu schwach sind und sich im Ländervergleich im Fach Deutsch in allen getesteten Kompetenzbereichen unterhalb des deutschen Mittelwerts befinden. Das gilt übrigens leider auch für die erbrachten Leistungen der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten. Die Ergebnisse des Ländervergleichs können letzten Endes nicht wirklich überraschen. Es ist, als hätten wir in regelmäßigen Abständen, inzwischen fast jährlich, ein Déjà-vu-Erlebnis; am Anfang war es PISA, vor zwei Monaten KESS 8. All diese Studien zeigen uns immer wieder, wie es um die Hamburger Schülerinnen und Schüler steht, und einmal mehr müssen wir feststellen, dass die schwachen vernachlässigt und die starken nicht genug gefordert werden.
Wir alle in diesem Haus sind nicht mehr bereit, diese Ergebnisse weiter hinzunehmen, Jahr für Jahr dieselbe Botschaft zu lesen, dass die Mädchen besser als die Jungen abschneiden, dass Bil
dungsgerechtigkeit von der sozialen Herkunft abhängt und dass große Leistungsunterschiede zwischen Schülerinnen und Schülern mit und ohne Migrationshintergrund bestehen. Wir wollen gemeinsam ein leistungsstarkes und chancengerechtes Bildungssystem etablieren, das das alte, auf hohe Selektivität bedachte ersetzt.
Aber das wollen nicht nur wir, sondern über die Grenzen Hamburgs hinaus wünschen sich viele Bundesbürger eine Veränderung in der Bildungslandschaft. Diese Woche erschien eine Forsa-Umfrage im Auftrag des "Stern". In dieser haben einerseits 62 Prozent der Befragten ihre Unzufriedenheit mit dem aktuellen Bildungssystem ausgedrückt, andererseits haben sich 59 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger und – das ist wichtig – 64 Prozent aller befragten Eltern für längeres gemeinsames Lernen ausgesprochen; insofern zeigt auch das, dass wir in Hamburg das umsetzen, was Eltern wollen.
Ob Ländervergleich oder Umfrage, sie geben uns die traurige Realität eines kränkelnden Bildungssystems wieder und sind zugleich Ansporn, unseren Kurs fortzusetzen. Wir fühlen uns in unserem Vorhaben bestätigt und bestärkt. Wir schaffen in Hamburg ein System, das die Schwachen fördert und die Starken fordert und in absehbarer Zeit in der Lage sein wird, beste Ergebnisse seiner Schülerinnen und Schüler zu erzielen. Konkret heißt das, dass wir mit gemeinsamem längerem Lernen die soziale Auslese vermindern und die soziale Kompetenz fördern. Die sechsjährige Primarschule ist hierfür gut, weil sie das Entwicklungspotenzial eines Kindes mit höherem Alter und Entwicklungsstand besser eingeschätzt werden kann, weil am Ende der Klasse 6 Eltern und Kinder hinsichtlich der Übergangsempfehlung sicherer sind und die Schullaufbahnprognose eine geringere Fehlerquote aufweisen wird und auch weil der Übergang von der Primarschule auf eine weiterführende Schule wegen der Einführung des Fachunterrichts ab Klasse 4 leichterfällt. Damit lindern wir den sogenannten Sekundarstufenschock, das heißt den Schock, den man hat, wenn man aus der heilen Welt der Grundschule auf einmal auf das Gymnasium oder andere Formen weiterführender Schulen kommt und einen ganz krassen Wechsel erlebt. Je früher die Auslese erfolgt, desto stärker sind Kinder aus bildungsfernen Familien benachteiligt; auch in dieser Hinsicht ist die Primarschule gut.
Wir müssen aber auch immer wieder betonen, dass wir nicht nur die Struktur ändern, sondern eine neue Lernkultur etablieren, die jedes Kind in den Mittelpunkt stellt. Somit verbessern wir die Chancen benachteiligter Kinder, die mehr Zeit und mehr individuelle Förderung brauchen. Unter anderem führen wir auch den Englischunterricht ab der ersten Klasse ein und werden damit die im Ländervergleich gemessenen Englisch-Kompetenzen ver
bessern. Insofern ist ein Ja zur Primarschule auch ein Ja zu besseren Chancen für alle Kinder.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Wir sind uns im Hause alle einig in der Bewertung der Studie, das hat die erste Runde gezeigt. Es gibt trotzdem eine gewisse Uneinigkeit in der Stadt in der Bewertung. Das zeigen einige Mails, die man erhält, unter anderem natürlich auch von den Gegnern der Reform, den Menschen, die seit zweieinhalb Jahren aktiv dabei sind, gegen die Primarschule zu kämpfen. Die haben mir auf Grundlage der Studie geschrieben, sie würden daraus eine ganz einfache Schlussfolgerung ziehen. Um diese Schlussfolgerungen zu beurteilen, muss ich kurz in meine Muttersprache zurückfallen, ich kann dazu einfach nur sagen: Die pack ich net. Ich pack es nämlich net, wie die Reformgegner uns ernsthaft Bayern auf Grundlage dieser Studie als Vorbild empfehlen. Angeblich seien sie, so erzählen uns die Reformgegner in allen Gesprächen, die wir geführt hatten, bei allen Auseinandersetzungen und auf allen Podien immer wieder, auch für mehr soziale Gerechtigkeit im Bildungssystem, werfen uns dann aber vor, die Primarschule sei nicht der richtige Weg. Wenn ich aber Bayern als Vorbild nehme, dann verstehe ich wirklich nicht, wie man sagen kann, Bayern sei ein richtiger Weg zu mehr sozialer Gerechtigkeit, denn Bayern erreicht bei der Frage der sozialen Gerechtigkeit Spitzenwerte darin, dass ein Akademikerkind bei gleicher Leistung eine sechseinhalbfach höhere Chance hat, auf das Gymnasium zu gehen als ein Arbeiterkind. Wir in Hamburg aber wollen die Abhängigkeit zwischen sozialer Herkunft und dem Bildungserfolg reduzieren und nicht noch weiter verschärfen. Bayern als Vorbild zu nehmen hieße, eine weitere Verschärfung der Abhängigkeit zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg, und das wollen wir nicht.
Und ich packe es auch nicht, weil die Reformgegner seit über zwei Jahren betonen, wie wichtig das Elternwahlrecht sei. Es ist ihnen sogar derart wichtig und zentral, dass sie wider besseres Wissen auch in den letzten Monaten immer weiter behaupten, wir, die Politiker, würden es abschaffen, obwohl das mittlerweile obsolet ist. Im Schulgesetz, wie wir es gemeinsam verabredet haben, gibt es ein Elternwahlrecht.
Wer ganz entschieden für Elternwahlrecht eintritt, der kann auf keinen Fall ernsthaft Bayern als Vorbild empfehlen, denn wie verhält es sich mit dem Elternwahlrecht in Bayern? Dort steht das Wort Elternwahlrecht auf dem Index der verbotenen Wörter. Gerade weil das so ist, scheitern in Bayern reihenweise Jugendliche an den Herausforderungen und dem hohen Druck, der dort im Schulsystem besteht. Sie müssen sich dem hohen Druck der Schule anpassen. Ist das etwas, was wir wollen? Wir wollen dies nicht, wir wollen das einzelne Kind individuell in den Blick nehmen und fördern und es nicht in der Schule scheitern sehen.
Allerdings ist das angepasste Kind anscheinend ohnehin das Ideal, wenn man sich die Kampagne der Reformgegner anschaut. Die Gegner bieten unter anderem den interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen sogenannten Test an, mit dem man herausfinden können soll, ob man für oder gegen die Primarschule ist. Der Test ist relativ simpel; es sind zwei Fotos von Mädchen abgebildet und darüber steht die Frage, bei welchem Kind man lieber babysitten würde. Auf einem Foto ist ein Mädchen von einem Wahlplakat der Reformgegner, auf dem anderen ist unser aller gemeinsame Emily abgebildet vom Plakat für bessere Schulen. Emily sieht aus, wie ein Kind eben ist, neugierig, frech und mit großen Erwartungen an die Welt. Wenn man nun auf Emily klickt und lieber bei ihr babysitten würde, dann erhält man ein Kind, das aggressiv ist, lautstark und penetrant. Diese Aussage zeigt mir, dass eines aufseiten der Reformgegner immer noch nicht verstanden wurde, dass nämlich nicht die Kinder der Schule angepasst werden müssen, sondern die Schule muss sich der Unterschiedlichkeit der Kinder anpassen.
(Beifall bei der GAL und der CDU und bei Kersten Artus DIE LINKE Genau dafür stehen wir alle gemeinsam ein, dafür steht unsere gesamte Schulreform. Mit der Schul- reform verbessern wir die Chancen aller Kinder. Sie finden dann Schulen vor, die sich ihnen wid- men und deshalb bitte ich alle Hamburgerinnen und Hamburger, nicht Bayern als Vorbild zu neh- men, sondern mit ihrem Ja zur Primarschule beim Volksentscheid diese besseren Chancen für alle Kinder möglich zu machen. – Vielen Dank. (Beifall bei der GAL und der CDU und bei Kersten Artus DIE LINKE Präsident Dr. Lutz Mohaupt: Das Wort hat Herr von Frankenberg. Egbert von Frankenberg CDU: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich betonen, dass dies eine gute schulpolitische De- batte ist, die ohne Häme und Vorwürfe geführt wird, und wir uns der gemeinsamen Verantwortung stellen. (Beifall bei der CDU)
Bei den veröffentlichten Ergebnissen hat mich das Englischergebnis sehr gefreut, das ist ein Erfolg. Hier muss man schauen, was besonders gut gelaufen ist und was man vielleicht auf andere Bereiche anwenden kann. Ich habe schon Vermutungen, was man eventuell machen könnte, aber das ist eine Sache, die wir noch genauer analysieren können. Die Stadt ist voll von positiven Modellen, auch im Bereich der Sprachen. Meine eigenen Kinder haben ab der ersten Klasse immersiven Englischunterricht und man ist fasziniert davon, wie
schnell in dem Alter der Lernprozess ist. Man muss immer bestimmte Fenster im Gedächtnis nutzen und je früher man mit der Sprache anfängt, desto besser.
Insgesamt ist festzustellen, dass wir in Hamburg eine schwierige Lage als Großstadt mit all ihren Problemen haben. Deswegen muss man, was das Ranking der Bundesländer betrifft, eine gewisse Zurückhaltung haben. Man kann nicht Ungleiches miteinander vergleichen. Mich würde auch interessieren, wie es in Kiel oder Lübeck aussieht, wenn wir uns mit Schleswig-Holstein vergleichen, oder was mit den anderen Großstädten ist. Dies wäre sehr interessant zu erfahren.
Frau Ernst hatte schon angesprochen, dass es wichtig sei, gemeinsame Standards zu setzen. Mit dieser Frage müssen wir uns noch einmal intensiv im Schulausschuss auseinandersetzen, weil dies von Bedeutung ist und wir daran weiterarbeiten wollen. Ein anderes wichtiges Thema ist die große Leistungsstreuung innerhalb Hamburgs, zum Teil sogar mit ähnlicher Ausgangslage, bei der es zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kommt. Auch das müssen wir noch genauer analysieren und schauen, wie es dazu kommt. Vor allen Dingen muss man auf die Schulen schauen, die es besonders gut schaffen, und sehen, was man von dort für andere Bereiche übernehmen könnte. Wir sollten also genau analysieren, auf die Erfolge schauen und prüfen, wie man sie auf andere Bereiche übertragen könnte. Da sind wir schon auf einem guten Weg.
Die jüngsten Ergebnisse machen klar, dass Hamburg die Reform braucht und sie ist eine gute Sache. Für den Volksentscheid zu werben lohnt weiterhin. Die letzten Stimmen müssen in den Briefkasten, ich habe meinen Zettel auch noch nicht ausgefüllt. Es wird Zeit, dass wir jetzt noch Menschen überzeugen. Ich habe festgestellt, dass viele Falschinformationen gefruchtet haben, also lohnt es sich wirklich, auch im persönlichen Gespräch die Menschen zu informieren und aufzuklären. Zum Beispiel steht das Elternwahlrecht zentral auf den Plakaten der Initiative. Aber darum geht es überhaupt nicht mehr, denn wir haben das Elternwahlrecht schon längst aufgenommen. Daher muss man die Menschen noch einmal informieren, damit wir mehr Aussicht auf Erfolg haben.
Oftmals stellt man sich die Frage, wie es kommt, wenn Schülerinnen und Schüler zu schwach sind. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in der heutigen Zeit beachtenswert sind. Man sagt immer so dahin, dass früher alles besser gewesen wäre, dass besser gelernt worden wäre und so weiter. Aber wenn man sich anschaut, was selbst kleine Kinder schon für eine intensive Lernzeit in der Schule erfahren, dann sieht man, dass auch große Lernerfolge zu
verzeichnen sind. Es wird sehr viel vermittelt und die Breite der Bildung sollte man nicht unterschätzen. Wenn man genauer hinsieht, dann wird man feststellen, dass die Schülerinnen und Schüler in Hamburg zu durchaus erheblichen Leistungen kommen. Zudem ist ein Schultag heute sehr lang. Früher gingen wir für zwei oder drei Stunden in die Grundschule, heute sind es fünf Stunden. Ich bin fest davon überzeugt, dass hier auch sehr viel herauskommt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch wenn man es nach der vorherigen Debatte vielleicht nicht für möglich halten mag, aber es gibt auch Dinge, die wir hier im Haus einstimmig beschließen,
und ich gehe davon aus, dass wir die vorliegende Drucksache trotz der Auseinandersetzung gerade vorhin auch einstimmig beschließen, denn wir haben uns in der Bürgerschaft vor Längerem schon einstimmig für längeres gemeinsames Lernen ausgesprochen. Wir haben uns einstimmig für kleinere Klassen und für ein Elternwahlrecht nach Klasse 6 ausgesprochen. Wir haben damit gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, in denen sich eine bessere, leistungsstärkere und gerechtere Schule entwickeln kann. Wir haben auch den jahrzehntelangen Parteienstreit über Schule beendet und damit etwas getan, was sich viele Menschen immer wieder wünschen; statt Parteienstreit, der sich gegenseitig blockiert, haben wir Einigkeit, um eine richtige Sache endlich voranzubringen.
Wir gehen heute gemeinsam den Schritt und verabschieden nach dem gesetzlichen auch den finanziellen Rahmen für die Schulreform. Wir sagen in Hamburg gemeinsam, dass mehr Geld für Bildung nicht nur eine Sonntagsfloskel sein darf. Wir in Hamburg lassen heute Taten statt Floskeln sprechen. Wir setzen eine Forderung um, die eigentlich überall in Deutschland konsensual erhoben wird: mehr Geld für Bildung. Umso weniger nachvollziehbar ist es für mich, wenn in der Stadt einige
Stimmen erhöhte Bildungsausgaben polemisch kritisieren und behaupten, unser Beschluss heute bedeute mehr Geld für Lehrer statt für bessere Bildung. Hier wird ein Widerspruch aufgemacht, der nicht besteht. Mehr Geld für Lehrer führt zu besserer Bildung. Von den zusätzlichen Ausgaben, die wir heute beschließen, profitieren natürlich alle Schülerinnen und Schüler, aber natürlich nutzen bessere Arbeitsbedingungen und mehr Kolleginnen und Kollegen auch den Lehrerinnen und Lehrern. Aber es werden heute keine Millionen verabschiedet für Dinge, die nicht einer besseren Bildung dienen.
Längeres gemeinsames Lernen bedeutet natürlich auch, dass wir viele unterschiedliche Kinder in einer Klasse haben, und diesen Unterschieden werden wir nur gerecht, indem die Lehrerinnen und Lehrer die einzelnen Kinder in den Blick nehmen und sie individuell fördern. Wir wissen, dass längeres gemeinsames Lernen und individuelle Förderung in der Primarschule kleinere Klassen braucht. Kleinere Klassen für individuelles Lernen und – das ist wichtig – besonders kleine Klassen in sozial schwierigen Gebieten sind zwei wichtige Forderungen, die wir umsetzen, und die verbessern natürlich auch die Arbeitsbedingungen für die Lehrerinnen und Lehrer. Wir benötigen hierfür insgesamt über 540 zusätzliche Stellen für Lehrerinnen und Lehrer und das kostet auch Geld; bis 2016 werden es rund 27 Millionen Euro zusätzlich sein. Das sind Millionen für kleinere Klassen, das sind Millionen für bessere Bildung, für bessere Unterrichtsbedingungen für Schülerinnen und Schüler und für bessere Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer. Wer gegen die Kosten der Schulreform polemisiert, der polemisiert letzten Endes gegen sinnvolle Investitionen in Bildung.
Das macht noch ein zweites Beispiel besonders deutlich. In der Drucksache finden Sie den sperrigen Begriff Anpassung der Zuweisungsfaktoren. Das klingt furchtbar bürokratisch, ist es irgendwie auch, aber dahinter steckt doch auch etwas Bedeutsames. Eine Hamburger Tageszeitung hat das zusammengefasst – ich zitiere –:
"Grundschullehrer kriegen für Unterricht in den Klassen 4 bis 6 einen Bonus, müssen weniger Stunden geben. Auch für Stadtteilschul-Lehrer gibt's Entlastungen."
Zitatende.
Das ist auch richtig, nur die Schlussfolgerung, dass das Geld für Lehrer sei statt für besseren Unterricht, ist völlig abwegig, denn die Anforderungen an guten Unterricht steigen, die Schülerschaft wird immer bunter und heterogener und wir alle haben den Anspruch, dass unsere Lehrerinnen und Leh
rer die Kinder individuell fördern. Guter Unterricht benötigt aber auch Zeit. Zeit für Vorbereitung, Zeit für Nachbereitung, mehr Zeit und weniger Unterrichtsstunden für Lehrerinnen und Lehrer, das nützt 1:1 den Schülerinnen und Schülern. Natürlich sorgt es auch für bessere Arbeitsbedingungen bei den Lehrerinnen und Lehrern. Wenn wir also zusätzliche Stellen für Lehrerinnen und Lehrer bewilligen, um diese Zuweisungsfaktoren anzupassen, dann stellen wir unmittelbar Geld für bessere Bildung zur Verfügung. Mit der Drucksache werden noch viele weitere Maßnahmen finanziert, die pädagogisch und für das Arbeitsklima absolut sinnvoll sind. Ganztagsschulen sind sicherlich unstrittig, über Sprachförderung haben wir gestern erst diskutiert, es gibt Mittel für individuelle Förderung statt Klassenwiederholungen. Es gibt eine Entlastung für ältere Lehrkräfte, die im Übrigen sicherlich den Krankenstand reduziert und damit auch den Schülerinnen und Schülern zugutekommt, wenn es weniger Unterrichtsausfall gibt. Es gibt eine Organisationsreserve für Gymnasien, um ein breites Bildungsangebot organisieren zu können, es gibt Mittel für Teambildung und Fortbildung und eine bessere Unterstützung der Schulleitungen. Wir verabschieden den Wegfall des Büchergeldes beziehungsweise finanzieren das gegen. Es gibt regionale Bildungskonferenzen, die wissenschaftliche Begleitung, die sicherlich auch unstrittig ist und die jeder fordert. Es gibt häufigere Schulinspektionen, auch das kann eigentlich keiner kritisieren, und es gibt mehr Referendare in der Lehrerausbildung; auch das ist eine Forderung, der sicherlich jeder zustimmen wird. Das alles sind Maßnahmen, die direkt oder indirekt für bessere Bildung sorgen. Das alles sind absolut notwendige Ausgaben, die dafür sorgen, dass Primarschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien die Ausstattung erhalten, die sie für besseren Unterricht und bessere Bildung benötigen. Wir sorgen heute gemeinsam dafür, dass unsere Schulen nicht an mangelnden Ressourcen scheitern. Die Schulreform als Ganzes, die Konzepte, das Gesetz, die Bildungspläne, das Fortbildungsprogramm und die neue Struktur werden dafür sorgen, dass Hamburgs Kinder und Jugendliche ihre Talente bestmöglich entfalten können. Wer Ja sagt zu besserer Bildung, zu besseren Schulen und zu mehr individueller Förderung, der sagt auch Ja zu mehr Ausgaben für bessere Bildung und der sagt auch Ja zur Primarschule.
Nur die Schulreform als Ganzes kann auch ihre volle Wirkung entfalten, nur die Schulreform insgesamt führt zu besseren Leistungen und besseren Bildungschancen, unabhängig von der sozialen Herkunft. Wenn wir dafür heute gemeinsam die Mittel bereitstellen, ist das ein richtiger und wichtiger Schritt. – Vielen Dank.
Ich würde gerne wissen, wie Sie die Streichung des Schulgelds bei den privaten Schulen im Altenpflegebereich gleichzeitig mit Ihrem Antrag vereinbaren, den Sie neulich im Schulausschuss als Fraktion DIE LINKE gestellt hatten, nämlich die Zuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft von derzeit 85 Prozent auf 75 Prozent abzusenken. Wie sollen die dann die Streichung des Schulgelds finanzieren?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Leider hatte ich noch kein Mittagessen,
war insofern nicht an der Mittagsrunde von Frau Duden und Herrn Lemke beteiligt und habe deswegen eine nicht abgesprochene Rede.
Das Thema Sprachförderung haben wir auf Grundlage der Großen Anfrage der SPD bereits intensiv im Schulausschuss erörtert. Dabei hat sich gezeigt, dass seit der Einführung der verbindlichen Sprachförderung 2006 schon vieles bewegt wurde. Seit 2006 ist natürlich noch nicht viel Zeit vergangen. Der Vergleich mit anderen Bundesländern und die Erörterung im Ausschuss haben aber gezeigt, dass Hamburg im Bereich der Sprachförderung auf einem richtigen Weg ist. Es gibt, auch wenn es zu früh ist, um wirklich eine systematische Bilanz ziehen zu können, durchaus erste Untersuchungen, die einen begründeten Anlass zum Optimismus geben, dass die Sprachförderung wirkt. So hat sich der Anteil der Kinder mit deutlichen Sprachschwierigkeiten durch die verpflichtende
Förderung in der Vorschule zwischen dem Zeitpunkt der Untersuchung mit viereinhalb Jahren und dem Schulbeginn etwa halbiert. Es zeigt sich auch, dass Kinder, die vor der Einschulung Sprachförderung erhielten, zu Beginn der ersten Klasse bessere sprachliche Lernvoraussetzungen mitbrachten als Kinder, von denen nichts über entsprechende Förderung bekannt ist. Kinder, die eine additive Sprachförderung erhalten, erzielen auch einen deutlich höheren Lernzuwachs im Bereich Lesen und Rechtschreiben. Es ist allerdings zu früh, um die Ergebnisse umfassend bewerten zu können.
Wir haben auch Probleme erkannt, Frau Duden hat es bereits angesprochen. Der Hamburger Bildungsbericht weist zum Beispiel auf den Drehtür-Effekt hin. Ein Teil der Kinder durchläuft erst einmal erfolgreich Sprachfördermaßnahmen, pausiert ein oder zwei Jahre und kommt dann zurück in die Sprachförderung. Da muss man natürlich fragen, woran das liegt. Das kann durchaus darin begründet sein, dass diese Kinder erst zu einem späteren Zeitpunkt auf einem höheren Niveau erneut Schwierigkeiten mit der Sprache bekommen, es kann aber auch sein, dass hier Kinder möglicherweise zu früh aus der Förderung genommen wurden. Dieses Problem hat der Senat erkannt und im Ausschuss angekündigt, dass die Beobachtung der Kinder über einen längeren Zeitraum hinweg fortgesetzt wird, auch wenn sie keinen Förderbedarf mehr haben. Das ist sicherlich eine Maßnahme, um diesem Drehtür-Effekt zu begegnen. Das Problem ist erkannt, es wird auch gar nicht abgestritten, sondern es werden Wege aufgezeigt, wie man ihm begegnen kann.
Herr Lemke hat darauf hingewiesen, dass die veränderte Sprachförderung erst seit wenigen Jahren verbindlich ist. Ich will deswegen auch noch nicht sagen, dass alles gut ist, aber vieles läuft gut. Das Konzept der diagnosegestützten, individuell geplanten und verbindlich dokumentierten Förderung ist flächendeckend in den Schulen eingeführt. Die Förderpraxis im Bereich Sprachförderung hat sich deutlich verändert. Wir müssen jetzt das Rad nicht komplett neu erfinden, aber natürlich lässt sich über die Bahnen diskutieren, in denen es läuft. Das haben wir im Ausschuss auch getan. Die Große Anfrage und die Beratungen haben gezeigt, dass der Senat und die Schulbehörde den Stand der Sprachförderung sehr selbstkritisch reflektieren. Sie schlagen deswegen auch weitere Maßnahmen vor, die notwendig sind, um die Förderung zu stärken und zu verbessern. Genannt seien hier nur die stärkere Einbeziehung der Eltern, die systematische Verbindung des Konzepts Family Literacy mit der Sprachförderung, die Verstärkung der Kooperation und des Erfahrungsaustausches unter den Sprachlernkoordinatoren und die Entwicklung mehrsprachiger Tests. Diese Tests sollen Lehrerinnen und Lehrer befähigen, Kinder in ihrer Muttersprache zu testen. Wir wissen, dass es
einen Unterschied macht, ob ich ein Kind fördere, das im Deutschen Schwierigkeiten hat, aber in seiner Muttersprache absolut fit ist und deswegen eigentlich ein hohes Sprachniveau hat, oder ob ich ein Kind fördere, das sowohl im Deutschen als auch in seiner Muttersprache Schwierigkeiten hat. Da muss ich jeweils ganz unterschiedlich ansetzen. Das noch genauer zu diagnostizieren ist ein wichtiger Punkt. Insofern ist hier vieles in Vorbereitung, was noch umzusetzen ist.
Weil wir das länger im Ausschuss diskutiert haben, noch ein paar Worte zum Verhältnis zwischen integrativer und additiver Sprachförderung. Die integrative Sprachförderung ist ein zentrales Element der Förderung, aber sie lässt sich schlecht quantifizieren. Man kann nicht abfragen, wie viele Stunden integrative Sprachförderung es gibt, weil sie im regulären Unterricht stattfindet. Es wäre jetzt etwas einfach zu sagen, dass der komplette reguläre Unterricht, der in Hamburg gegeben wird, automatisch Unterrichtszeit mit integrativer Sprachförderung ist, obwohl es theoretisch so sein könnte. Es ist aber erkannt worden – Frau Duden hat darauf hingewiesen –, dass die Implementierung der integrativen Sprachförderung durchaus noch Mängel aufweist. Darauf weisen auch die Sprachlernkoordinatoren der einzelnen Schulen hin und geben Rückmeldung, dass es hier noch Schwierigkeiten gibt. Aufgrund dieser selbstkritischen Einschätzung bin ich optimistisch, dass nicht gesagt wird, die integrative Sprachförderung laufe. Darauf könnte man sich relativ einfach zurückziehen. Es wird im Gegenteil tatsächlich auf Mängel hingewiesen. Diese kritische Diskussion gibt uns die Gewissheit, dass das Problem erkannt ist und an einer Verbesserung der Situation intensiv gearbeitet wird.
Integrative Sprachförderung wird künftig durch eine weitere Maßnahme gestärkt, die nicht zu unterschätzen ist. Jeder Lehramtsstudent wird, unabhängig von seiner Fachrichtung, ab diesem Wintersemester verpflichtend Module in Methodik und Didaktik von Deutsch als Zweitsprache absolvieren. Wir wissen, dass diese Schulung für jede künftige Lehrkraft von besonderer Bedeutung ist, weil Sprachförderung eben nicht nur im Deutschunterricht stattfindet, sondern auch in mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern elementar ist, damit die Schülerinnen und Schüler Unterrichtsinhalte und Aufgabenstellungen überhaupt angemessen verstehen können. Es ist deshalb gut, wenn auch die Lehrkräfte der Fächer, die nicht direkt mit Sprache zu tun haben, lernen, die eigene Fachsprache zu vermitteln und für ihre Schülerinnen und Schüler ein sprachliches Vorbild in der mündlichen und schriftlichen Fachsprache zu sein. Je älter die Schülerinnen und Schüler werden, desto sinnvoller ist es, Sprachförderung als Teil des Unterrichts in allen Fächern zu verankern.
Hamburg ist mit seinem Sprachförderkonzept auf einem guten Weg. Entscheidend ist, dass es nun
erfolgreich in allen Schulen umgesetzt wird. Der Hamburger Bildungsbericht weist darauf hin, dass die Schulen mit den höheren Erfolgsquoten das Sprachförderkonzept nachweislich konsequenter umsetzen. Deswegen müssen wir die Schulen hier weiterhin in der Unsetzung unterstützen. Gleichzeitig ist es sicherlich eine sinnvolle Maßnahme, wenn wir die additive Sprachförderung in der sechsjährigen Primarschule um zwei Jahre verlängern, damit die Schülerinnen und Schüler diese zusätzliche Förderung auch länger nutzen können. Auch im Bereich der Sprachförderung wird sich dann zeigen, dass die künftige bessere Schule für Hamburg eine Schule ist, die die individuellen Bedarfe der Kinder in den Blick nimmt und ihnen genau die Unterstützung gibt, die sie brauchen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Herzlichen Glückwunsch nachträglich zur Wahl, da ich gestern nicht hier war. Viel Glück im Amt. Wir sind jetzt die ersten, Frau Bekeris hat es gar nicht mitbekommen, die von unserer neuen Vizepräsidentin aufgerufen wurden, ich der erste aus unserer Fraktion. Ich wünsche Frau Dr. Gümbel eine glückliche Hand oben im Präsidium.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben das Thema Schulabsentismus schon mehrmals hier und im Ausschuss diskutiert und sind wieder an der Stelle, es aufzurufen. Wir haben in den vergangenen Debatten schon häufiger betont, Frau Bekeris hat das eben sehr schön ausgeführt, dass Bildung generell einen hohen und wichtigen Stellenwert in unserer Gesellschaft einnimmt. In Deutschland haben zum Glück, im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, alle Kinder die Möglichkeit, eine schulische Bildung zu erhalten. Es ist ein hohes Gut und eine gute Chance, dass man hier eine intensive Schulbildung genießen kann – in Zukunft in Hamburg noch eine bessere als in der Vergangenheit. Aber es ist nicht nur eine Möglichkeit, sondern es ist auch eine Pflicht und eine große Verantwortung für alle Kinder und Jugendlichen, der es gilt nachzukommen.
Eine wachsende Anzahl gerade in der Großstadt will dieser Pflicht nicht nachkommen, das wissen wir. Deswegen reden wir heute über dieses Thema und dass es das Phänomen Schulabsentismus überhaupt gibt. Ich möchte nicht viel mehr ausführen als das, was sowohl Herr Kreuzmann als auch Frau Bekeris schon gesagt haben. Das Wichtigste bleibt bei der Bekämpfung des Schulabsentismus natürlich das Thema der Prävention. Das haben wir schon im Ausschuss diskutiert und in den Debatten im November 2008 in der Bürgerschaft.
Prävention heißt zunächst einmal, dass wir in der Schule eine Atmosphäre des Vertrauens, des gegenseitigen Respekts brauchen und eine Atmosphäre des Sich-Wohlfühlens erreichen müssen und insbesondere eine Atmosphäre, in der es gilt, keine Angst mehr haben zu müssen vor Versagen, keine Angst mehr vor der Schule generell haben zu müssen. Versagensangst, die zu einer Schulangst führt, führt leider immer noch viel zu viele Jugendliche und auch schon Kinder in den Absentismus. Dieser Schulangst und dem Angst vor Versagen treten wir mit unserer Schulreform sehr bewusst entgegen.
Aber auch jede einzelne Schule muss sich, unabhängig von der Behörde, die dazu höchstens den Anstoß geben kann, immer wieder fragen, wie ihr die Schaffung eines guten Schulklimas gelingen
kann. Ich hatte in der Debatte im November 2008 schon auf die Ergebnisse der Studie von Block, Brettfeld und Wetzels hingewiesen in diesem Zusammenhang, die für Hamburg durchaus positive Zahlen beim Thema Schulabsentismus ausweist, insbesondere in der Frage der Reaktion, die besonders die intensiven Schulschwänzer erfahren. Ihre Zahl liegt in Hamburg deutlich höher als in anderen vergleichbaren Großstädten wie zum Beispiel München. Aber es erfahren noch nicht alle intensiven Schulschwänzer eine Reaktion, besonders diejenigen nicht, die am Beginn einer Schulschwänzerkarriere stehen.
Genau da setzt das Programm der Asklepios-Rückkehrerinnen und -Rückkehrer an. Sie werden an den Schulen eingesetzt, um in einer frühen Phase den Schülerinnen und Schülern eine Rückmeldung zu geben vonseiten der Schule, damit sie erfahren, dass es bei der Schule kein Desinteresse auslöst, ob man seiner Chance nachkommt, die Schule zu besuchen oder nicht. Es soll gezeigt werden, dass es eine Reaktion gibt, eine Rückmeldung und dass es Interesse auslöst, wo die Schüler sind, warum sie nicht in die Schule kommen. Dieses Programm ist angelaufen, wir haben aber noch keine absolute Auswertung. Aber in ersten Reaktionen, auch in den Erörterungen im Ausschuss, haben wir die Rückmeldung, dass es in den Schulen, in denen die Asklepios-Rückkehrerinnen und -Rückkehrer eingesetzt werden, gute Erfahrungen auch aufseiten der Schulbehörde gibt. Deswegen finde ich es gut und richtig, dieses Programms weiter fortzuführen, vor allem so lange, bis eine solide Evaluation dessen vorliegt, was das Programm tatsächlich bringt, welche Ergebnisse es gibt, welche Erkenntnisse wir haben. Führt es tatsächlich dazu, dass das, was wir gerade ausgeführt haben und vermuten, dass eine frühe Reaktion an die Schülerinnen und Schüler wichtig ist und damit im Sinne einer Prävention auch dazu führt, dass die Zahlen des Schulschwänzens und Schulabsentismus zurückgehen. Lässt sich dies tatsächlich evaluieren und beweisen? Wenn es so ist, dann muss man diskutieren, wie man dieses Programm, das aus einer besonderen Situation für den öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg entstanden ist, systematisieren und längerfristig an den Schulen verankern kann.
Eine Randbemerkung im Hinblick auf die Haushaltsberatungen: Dann muss natürlich auch darüber diskutiert werden, dass die Aufgabe, der momentan die Asklepios-Rückkehrer nachgehen, letzten Endes eine erzieherische Maßnahme ist, eine Maßnahme, die auch in die Organisation der Familien eingreift, in die Selbstverantwortung der Kinder und Jugendlichen. Es muss darüber diskutiert werden, ob das tatsächlich noch eine Kernaufgabe von Schule ist, ob das im Einzelplan 3.1 der Schulbehörde richtig verankert ist oder ob es nicht viel
leicht eine Aufgabe ist, die auch anderweitig, langfristig verankert zu finanzieren ist.
Es geht darum, dieses Programm so lange fortzusetzen, bis wir eine gute Evaluation haben. Ich bin aber optimistisch und zuversichtlich, dass die Evaluation positiv abgeschlossen wird. Es wird, abgesehen von dieser Frage, wie erfolgreich der Einsatz der Asklepios-Rückkehrer ist, auch demnächst eine Fortführung der bereits angeführten Studie von Block, Brettfeld und Wetzels geben. Hier haben wir eine weitere wissenschaftliche Erhebung über die Situation der Schulschwänzerinnen und Schulschwänzer in Hamburg, auch im Vergleich zu anderen Städten. Vor diesem Gesamthintergrund der Evaluation des Asklepios-Programms und der neuen wissenschaftlichen Daten werden wir sicherlich demnächst noch in dieser Legislaturperiode auch im Schulausschuss beraten können, ob die eingeleiteten Maßnahmen in der Bekämpfung des schweren Schulabsentismus und auch die Maßnahmen im präventiven Bereich bereits erfolgreich waren und wie wir das ganze Thema hoffentlich nach und nach zurückfahren können.
Einen Satz noch zu Frau Bekeris. Sie haben erwähnt, dass man die Primarschulen nicht außen vor lassen solle. Das ist richtig, es gibt durchaus in allen Schulstufen Schulabsentismus zu beobachten. Der Höhepunkt ist allerdings immer noch in den Jahrgangsstufen 8 und 9. Da gibt es prozentual die meisten Schulschwänzerinnen und Schulschwänzer, deswegen gibt es auch dort gezielt diesen Einsatz. Bei den Erst- bis Sechstklässlern sind es weniger, aber sie sind auch vorhanden. Insofern ist es durchaus zu diskutieren, wenn wir die Evaluation haben, wie es dort einzusetzen ist. Aber ich bin zuversichtlich, dass gerade bei den Kleineren präventive Maßnahmen erst einmal noch erfolgreicher sein werden als repressive Maßnahmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Schaal, wieso eigentlich ein Antrag zu Krümmel und Brunsbüttel? Wir haben Biblis A und B, wir haben Brokdorf, wir haben Isar 1 und 2, wir haben Philippsburg 1 und 2, Grohnde, Unterweser, Emsland, Neckarwestheim 1 und 2, Grafenrheinfeld, Gundremmingen B und C, Mülheim-Kärlich und natürlich Krümmel und Brunsbüttel. Das sind 17 Atomkraftwerke, die noch am Netz sind, wenn sie nicht gerade defekt sind,
und das sind vor allem 17 Atomkraftwerke zuviel.
Die Zahl der Störfälle, nicht nur die in Krümmel und Brunsbüttel, der letzten zwei Jahre, aber auch die Vorkommnisse rund um Asse zeigen uns, dass auch 24 Jahre nach Tschernobyl noch folgender Dreisatz gilt, mit dem ich in die Politik eingestiegen bin: Die Erde ist flach, Schweine können fliegen, Atomkraft ist sicher.
Deshalb wird es ein sehr guter Tag sein für Deutschland, wenn 2022 Neckarwestheim 2 gemäß des unter Rot-Grün vereinbarten Kernenergiekonsensvertrages vom Netz geht.
Eines ist klar: Keinen Tag mehr Laufzeit für Deutschlands Kernkraftwerke,
denn für uns Grüne gilt nach wie vor eines – ich zitiere –:
"Wir wollen, dass die Erneuerbaren voll übernehmen. Wer den jetzigen Kraftwerks-Mix konserviert, verhindert das. Windkraft und Solarenergie müssen durch flexibel und schnell regelbare fossile Kraftwerke ergänzt werden, nicht durch große Kernkraft-Blöcke."
Zitatende.
So äußerte sich Umweltminister Norbert Röttgen am 19. Februar in mehreren Interviews und recht hat er.
So recht Herr Röttgen mit dem obigen Zitat auch hat, er verdeckt damit seine Zustimmung zu einer Laufzeitverlängerung bis 2030, wenn er meint, erst dann könne erneuerbare Energie die Atomkraft ersetzen. Das ist acht Jahre länger als im Atomkonsens festgelegt. Wir lassen uns von der Rhetorik nicht blenden und schauen auf die Taten. Herr Röttgen sollte die Gutachten des Umweltbundesamtes, Frau Schaal hat darauf verwiesen, zur Kenntnis nehmen, die eindeutig aufzeigen, dass der Atomausstieg 2022 auch machbar ist.