Protokoll der Sitzung vom 31.03.2010

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht.

Wer das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Auch dies ist einstimmig geschehen. Damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Dann komme ich zum Tagesordnungspunkt 48, Drucksache 19/5415, Bericht des Umweltausschusses: Einsatz von Ersatzbaustoffen im öffentlichen Straßen- und Wegebau.

[Bericht des Umweltausschusses über die Drucksache 19/2908: Einsatz von Ersatzbaustoffen im öffentlichen Straßen- und Wegebau (Antrag der SPD-Frakti- on) – Drs 19/5415 –]

Wer der Ausschussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich angenommen worden.

Tagesordnungspunkt 53, Drucksache 19/5585, Bericht des Europaausschusses: Stärkung der Menschenrechte und Hilfe für die Menschen in Hamburgs Partnerstadt León und Unterstützung von Frauenrechtsprojekten im Rahmen der Städtepartnerschaft mit León/Nicaragua sowie Partnerschaft Hamburgs mit León.

[Bericht des Europaausschusses über die Drucksachen 19/4017: Stärkung der Menschenrechte und Hilfe für die Menschen in Hamburgs Partnerstadt León (An- trag der GAL-Fraktion) 19/4078: Unterstützung von Frauenrechtsprojekten im Rahmen der Städtepartnerschaft mit León/Nicaragua (Antrag der Fraktion DIE LINKE) 19/4097: Partnerschaft Hamburgs mit León (Ni- caragua) (Antrag der SPD-Fraktion) – Drs 19/5585 –]

Wer Punkt a) der Ausschussempfehlungen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich geschehen.

Wer sich den Punkten b) 1. bis b) 3. und b) 5. der Ausschussempfehlungen anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig geschehen.

Wer nun den Punkt b) 4. beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Dies ist mehrheitlich so angenommen.

Punkt 62 der Tagesordnung, Drucksache 19/5574, Bericht des Sozialausschusses: "Sozialkarte Hamburg" mit der Bewilligung von Sozialleistungen standardisiert aushändigen.

[Bericht des Sozialausschusses über die Drucksache 19/3349: "Sozialkarte Hamburg" mit der Bewilligung von Sozialleistungen standardisiert aushändigen (Antrag der Fraktion DIE LINKE) – Drs 19/5574 –]

Wer der Ausschussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe.

(Vizepräsident Wolfhard Ploog)

Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich angenommen.

Punkt 67 der Tagesordnung, Drucksache 19/5520, Interfraktioneller Antrag zum Abgeordnetengesetz.

[Interfraktioneller Antrag: Abgeordnetengesetz – Drs 19/5520 –]

Wer das Vierzehnte Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Abgeordnetengesetzes beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Dies ist einstimmig so angenommen worden.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht.

Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Dies ist einstimmig angenommen worden. Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 68, Drucksache 19/5702, Antrag der CDU- und GAL-Fraktion: Untersuchung von Beschäftigung schaffenden Maßnahmen nach Paragraf 16 SGB II.

[Antrag der Fraktionen der CDU und GAL: Untersuchung von Beschäftigung schaffenden Maßnahmen nach Paragraf 16 SGB II – Drs 19/5702 –]

Wer möchte diesen Antrag annehmen? – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist mit sehr großer Mehrheit angenommen.

Punkt 70 der Tagesordnung, Drucksache 19/5704, Antrag der SPD-Fraktion: Hamburg muss vorangehen: Kinderrechte in das Grundgesetz – UN-Kinderrechtskonvention vorbehaltlos zustimmen.

[Antrag der Fraktion der SPD: Hamburg muss vorangehen: Kinderrechte in das Grundgesetz – UN-Kinderrechtskonvention vorbehaltlos zustimmen – Drs 19/5704 (Neufassung) –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 19/5812 ein gemeinsamer Antrag der GAL- und der CDU-Fraktion vor.

[Antrag der Fraktionen der GAL und CDU:

Hamburg muss vorangehen: Kinderrechte in das Grundgesetz – UN-Kinderrechtskonvention vorbehaltlos zustimmen – Drs 19/5812 –]

Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der GAL-Fraktion hierzu gemäß Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird.

Frau Blömeke hat es für maximal fünf Minuten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu später Stunde möchte ich Ihnen noch kurz eine Erläuterung zu diesem Antrag geben. Es liegt Ihnen jetzt ein neuer Antrag von uns vor und ich möchte Ihnen gerne darlegen, warum wir den SPD-Antrag ablehnen und unserem Antrag zustimmen werden.

Der SPD-Antrag beinhaltet zwei Kernthemen. Das eine ist die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung. Darüber haben wir vor einiger Zeit hier schon einmal debattiert und ich sage Ihnen auch heute wenig Neues. Es ist kein Geheimnis, dass wir uns da in der Koalition nicht ganz einig sind. Wir als GAL-Fraktion möchten die Kinderrechte sehr gerne ins Grundgesetz aufnehmen, aber ich habe damals schon gesagt, dass es ein dickes Brett ist, das in dieser Hinsicht mit dem Koalitionspartner gebohrt werden muss. Wir sind dabei gewesen, wir bohren und bohren und vielleicht kommen wir irgendwann zu einer Einigung. Solange das aber nicht geschehen ist, werden wir hier gemeinsam abstimmen und deswegen werden wir diesen Punkt ablehnen.

Bei Ihrem zweiten Punkt, der Kinderrechtskonvention vorbehaltlos zuzustimmen – was am vergangenen Freitag Thema im Bundesrat gewesen ist –, gibt es einen kleinen, feinen Unterschied in Ihrem Antrag zu unserem. Wir haben uns bei unserem Antrag genau an den Wortlaut des Bundesrats gehalten, der die Länder erst einmal auffordert, ihre Beteiligung einzuleiten, während die SPD zügig die Umsetzung der Entscheidung fordert. Das ist ein kleiner Unterschied. Wir denken, dass jetzt schon das Maximum erreicht ist, was man bei diesem Thema herausholen konnte, denn wir alle wissen, dass es schon seit Jahren im Bundestag bewegt wird. Es hat noch keine Koalition, in welcher Form auch immer, geschafft, dieses Thema zurückzunehmen. Ich wäre sehr froh, wenn es jetzt dieser schwarz-gelben Regierung gelingen würde, ich würde sogar positive Worte dafür finden. Aus diesem Grund wollen wir diesen Bundesratsbeschluss auch gerne von Hamburger Seite noch einmal unterstützen. Deshalb haben wir uns an den Wortlaut des Bundesrats gehalten und bitten um Zustimmung zu diesem Antrag, um endlich diese unsägliche Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Vielleicht klappt es, ich glaube, dann wäre das gesamte Haus froh in dieser Hinsicht. – Danke.

(Vizepräsident Wolfhard Ploog)

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Das Wort hat Herr Dr. Dressel für fünf Minuten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei uns kommt es durchaus häufig vor, dass wir auf die schwarz-gelbe Koalition in Berlin schimpfen. Beim Thema der Kinderrechtskonvention ist das Schimpfen auf die schwarz-gelbe Koalition nicht der Punkt, denn das war in ihrem Koalitionsvertrag neben vielem, was wir vermisst haben, immerhin enthalten. Das Problem waren die ganze Zeit über die CDU-regierten Länder – in Klammern: auch Hamburg –, denn dieser Antrag ist von uns schon einmal hier eingebracht worden, auch im Bundesrat. Es ist an den CDU-regierten Ländern gescheitert – leider hat Hamburg sich an dieser Blockade beteiligt –, diesen Vorbehalt wegzunehmen. Es war kein Problem der Bundesregierung, sondern der CDU-regierten Länder. Deshalb hat das von der Argumentation her an der Stelle nicht ganz gepasst.

Wir finden es gut, dass jetzt ein erster Schritt gegangen worden ist, diesen Vorbehalt zu schleifen. Es ist hier aber nicht die Aufgabe, Bundesratsbeschlüsse wörtlich zu wiederholen, sondern ein politisches Signal zu geben, dass die Beteiligungen endlich zügig umgesetzt werden sollen. Deshalb haben wir den Antrag deutlicher formuliert und im Übrigen ist das Thema in der Tat nicht erledigt, weil die Ziffer 1, das dicke Brett, weiter gebohrt werden muss. Deswegen haben wir das noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt und wir geben bei Ihnen die Hoffnung nicht auf, dass Sie zu einer gewissen Erkenntnis kommen, denn immerhin hat bei der Kinderrechtskonvention das lange Bohren in den dicken Brettern auch etwas gebracht.

Unterm Strich hat sich dieser Teil des Parlaments bei dem Thema endlich bewegt – vor allem Herr Ahlhaus, der jetzt in seinen Unterlagen blättert –, hier ein Zeichen für Kinderrechte in Deutschland und Hamburg zu setzen. Wir halten unseren Antrag aufrecht, stimmen aber trotzdem auch Ihrem Antrag zu. – Danke.

(Beifall bei der SPD)

Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen dann zur Abstimmung, zunächst zum gemeinsamen Antrag der GAL- und der CDU-Fraktion aus der Drucksache 19/5812.

Wer möchte diesem Antrag seine Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so angenommen.

Wer den Antrag der SPD-Fraktion aus der Drucksache 19/5704 in der Neufassung annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge

genstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe jetzt Punkt 74 der Tagesordnung auf, Drucksache 19/5708, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Humanitäre Standards für die Aufnahme minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge sicherstellen.

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Humanitäre Standards für die Aufnahme minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge sicherstellen – Drs 19/5708 (Neufassung) –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 19/5804 ein Antrag der SPD-Fraktion vor.