Andreas Dressel
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin über diesen Fall auch insofern etwas verwundert, weil wir auf unseren Antrag hin im Innenausschuss über genau diese Thematik gesprochen haben.
Wenn ich das richtig erinnere – Herr Vahldieck, Sie waren auch im Raum und haben intensiv zugehört –, war eigentlich der Konsens im Ausschuss, dass Sie sehr wohl jetzt schon in die ausländerbehördliche Praxis mitnehmen, genau wie Frau Möller eben gesagt hat, mögliche Anwendungsfälle, die von der bundesrechtlichen Änderung erfasst sind, die jetzt auf dem Weg ist, auf die Seite zu legen und von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen und so weiter abzusehen. In ein paar Monaten wird ein Gesetz verabschiedet und da macht es wirklich keinen Sinn, die Leute vorher noch rauszuschicken, sondern ganz im Gegenteil sollten wir schauen, denen hier schon einmal eine Perspektive zu geben, auch im Vorgriff auf eine entsprechende gesetzliche Regelung. Da gibt es die Möglichkeit der Duldung, das haben Sie auch alles ausgeführt. Herr Vahldieck, ich habe das Ausschussprotokoll jetzt nicht hier, aber ich hatte Sie so verstanden, dass das auch Ihre Praxis sein soll. Deshalb wundere ich mich, dass dieser Fall so hochkommt. Da wir Einigkeit darüber erzielt haben, dass man in die Richtung gehen will – es gab eine hohe Einigkeit im Parlament, dass wir solche Fälle wie Kate Amayo hier nicht mehr haben möchten, sondern schauen wollen, dass die eine Bleiberechtsperspektive bekommen –, sollte man auch schon im Vorgriff etwas in diese Richtung tun und es wundert mich, dass das nicht passiert. Insofern unterstütze ich ausdrücklich die Ausführungen von Frau Möller. Wir müssen diesen Menschen eine Perspektive geben und deswegen kann es im Vorfeld dieser bundesgesetzlichen Änderung nicht sein, dass hier irgendwelche aufenthaltsbeendenden Maßnahmen getroffen werden. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die IMK ist vorbei, der IMK-Vorsitz Hamburgs in fünf Wochen auch, und da stellt sich natürlich die Frage, was bleibt,
und zwar messbar und konkret. Gemessen an den lautsprechermäßigen Ankündigungen der Herren Vahldieck und Ahlhaus muss man leider konstatieren: Außer Spesen nichts gewesen.
Wo war denn der lenkende Kurs der Vorsitzenden Ahlhaus und Vahldieck? Aber wie sollte man auf Bundesebene einen Kurs bestimmen, wenn man sich schon am heimischen Steuer mit der eigenen Beifahrerin nicht auf den richtigen Kurs verständigen kann? Sie haben die Messlatte sehr hoch gehängt und sind weit unter ihr geblieben. Vieles bleibt ungelöst.
Das erste Stichwort ist das Bleiberecht für gut integrierte Minderjährige. Nach der Diskussion um Kate Amayo, die wir auch hier gemeinsam geführt haben, waren die Erwartungen hoch. Ob aber der Beschluss tatsächlich ein Durchbruch ist, wie der Senator ihn betitelte, muss bezweifelt werden, denn es kommt in diesem Fall auf das Gesetz an und nicht auf irgendwelche Schaufensterbeschlüsse. Das können wir sehr konkret fassen: Weder konnte sich die IMK auf einen Abschiebestopp für die konkret Betroffenen verständigen, noch – und das ist entscheidend – wurden die Anforderungen an das Gesetz genau definiert.
Da schaut man dann sehr genau auf das Kleingedruckte. Es gibt eine Protokollnotiz aus Bayern – die CSU wird das Bundesgesetz mitbeschließen müssen –, in der Folgendes steht:
"Die […] Bleiberechtsregelung soll im Ermessen der Ausländerbehörden stehen und den Begünstigten keine Rechtsansprüche vermitteln."
Keine Rechtsansprüche also. Wenn das so kommt, dann wird dieses Gesetz ein Papiertiger. Dann wird es keine Sicherheit und keine Perspektive für die Betroffenen geben. Das wäre fatal; das darf so nicht kommen.
Aber es geht noch weiter. Hamburg hat, gemeinsam mit den anderen CDU-regierten Ländern, ebenfalls per Protokollnotiz wissen lassen, dass es im Übrigen – man höre und staune – eine generelle Bleiberechtsregelung ablehne. Dazu wollen wir hier und heute von Ihnen, insbesondere auch von der GAL, wissen: Ist das die Position Hamburgs, ist das die Position von CDU und GAL oder ist das nur eine CDU-Position? Die Betroffenen, die in endlosen Warteschleifen hängen, haben einen Anspruch darauf, dass Sie hier Klarheit schaffen.
Vor diesem Hintergrund bleibt unser Antrag weiterhin aktuell, dass, wenn es kein vernünftiges Bundesgesetz geben sollte, die Ausländerbehörde in Hamburg in der Pflicht sein sollte, ihren gesetzlichen Rahmen so auszuschöpfen, dass wir den Betroffenen helfen können, ohne erst im Gnadenwege zu einer Regelung zu kommen. Diesen Antrag halten wir weiterhin aufrecht.
Ein zweiter Punkt ist das Thema Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte. Was hat da vor allem Herr Ahlhaus immer herumgetönt.
So hat er bei der Übernahme des IMK-Vorsitzes folgende Marschroute vorgegeben:
"Staat und Gesellschaft müssen hier eindeutige Signale der Unterstützung für unsere Einsatzkräfte aussenden."
Wo waren denn die von Ihnen ausgesandten eindeutigen Signale? Wir haben ein breit angelegtes Schutzkonzept vorgelegt. Sie haben es abgelehnt. Es gab einen Antrag im Bundesrat. Sie haben null Versuche gemacht,
sich zwischen Schwarz und Grün zu einigen. Sie haben sich der Stimme enthalten und vom Acker gemacht. Und wenn andere nicht ihre Hausaufgaben gemacht hätten, wäre gar nichts passiert.
Am Freitag ist das Thema nun erneut auf der Tagesordnung im Bundesrat. Deshalb formulieren wir hier und heute die klare Aufforderung an Sie, einen deutlichen Beschluss zu fassen, dem Gesetzesentwurf dort die Zustimmung Hamburgs zu geben. Wir leben in einer Zeit, in der Polizei- und Feuerwehrkräfte in großen Belastungssituationen stehen. Stehen Sie zu diesen Einsatzkräften von Polizei und Feuerwehr; stimmen Sie am Freitag im Bundesrat zu.
Diese schwarz-grüne Rumeierei zieht sich leider durch den gesamten Bereich der Innen- und Rechtspolitik. Alkoholverbot und Sicherungsverwahrung sind weitere Stichworte; Themen, bei denen die CDU rechts blinkt, die GAL links und am Ende entweder nichts herauskommt oder Murks. Das ließe sich beliebig fortsetzen. Sie haben Ihre Konflikte nicht geklärt, sondern Sie schieben sie vor sich her, zum Nachteil der Sicherheit in dieser Stadt.
Und, weil sich hier ein Rumoren auf der GAL-Seite vernehmen lässt, den großen Gewinn für die Bürgerrechte können wir bisher nicht erkennen. So haben Sie es beispielsweise immer noch nicht geschafft, ein verfassungskonformes Polizeirecht vorzulegen. Das geht auch auf Ihr Konto, meine Damen und Herren.
Wir kommen zu dem Ergebnis, dass Ihre politischen Sitzblockaden, die Sie sich bei diesem Thema gegenseitig leisten, weder der Sicherheit noch der Freiheit nützen, sondern dieser Stadt schaden. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn man vorhin Herrn Müller und Herrn Vahldieck zugehört hat, dann hat man gesehen, dass die Debattenanmeldung zum Thema Schwarz-Grün schiebt seine Probleme vor sich her exakt richtig war,
denn Sie haben quasi eine Protokollerklärung abgegeben zu dem, was der Senator gesagt hat, egal ob es sich um das Thema Vorratsdatenspei
cherung, das Thema Sicherungsverwahrung oder das Thema Alkoholverbot handelt. Wir können die ganze Tagesordnung durchgehen und Sie werden viele Punkte finden, wo Sie sich eben nicht, wie es eigentlich Ihre Aufgabe gewesen wäre, vorher zu einer Hamburger Linie bekannt haben; denn im Protokoll steht überall, dass das Land Hamburg dafür oder dagegen ist, und Sie regieren ja dieses Land irgendwie mit.
Es wäre an der Stelle Ihre Aufgabe gewesen, eine Position zu finden. Das ist Ihr Job und den sollten Sie machen.
Der Senator hat die ganze Tagesordnung sehr ausführlich abgearbeitet, aber interessanterweise ganz viele Sachen vergessen, die für Hamburg nicht so gut gelaufen sind. Was ist denn mit dem Thema Kostenerstattung für Polizeieinsätze bei Großveranstaltungen? Da haben Sie bereits 2,7 Millionen Euro in Ihren Haushalt eingestellt, den wir morgen im Innenausschuss beraten, quasi im Vorgriff auf eine Einigung in der Innenministerkonferenz, die Ihnen in dem Punkt einen ziemlich deutlichen Laufpass verpasst hat. Wie kann man denn einen Haushalt erarbeiten, bei dem man eine wirklich in den Sternen stehende Einigung auf der Innenministerkonferenz vorwegnimmt? Das ist unseriöse Politik, die sich durch all diese Themen durchzieht.
An der Stelle möchte ich noch einmal ein abschließendes Wort zum Bleiberecht in Ihre Richtung sagen. Wir haben immer gesagt, dass das Beste eine gesetzliche Regelung ist. Das ist auch nach wie vor unsere Position und wir haben schon sehr früh einen entsprechenden Antrag im Bundestag vorgelegt. Aber wenn es eine gesetzliche Regelung, die die von uns erwarteten Anforderungen erfüllt, nicht gibt,
dann ist es unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit, durch die Ausländerbehörden die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die es gibt; in der Reihenfolge. Wir kämpfen weiter dafür, dass es zu einer gesetzlichen Regelung kommt. Aber wenn die CSU mit den dumpfen Parolen, die im Moment aus München kommen, durchkommt, also damit, dass es keinen Rechtsanspruch an der Stelle gibt,
dann ist diese Regelung im Nachhinein das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Deshalb kämpfen wir
für ein vernünftiges Gesetz und wenn das nicht geht, für eine Regelung, die man in Hamburg ausschöpft. So muss es sein. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Diskussion über Ihren Kulturkahlschlag hat die letzten Wochen dominiert und überdeckt, dass auch in anderen Ressorts …
– Ich kann auch noch etwas lauter reden, damit alle mich verstehen.
Die Diskussion um den Kulturkahlschlag hat in den letzten Wochen überdeckt, dass auch in anderen Ressorts an einigen Stellen durchaus zweifelhafte Kürzungsideen versteckt sind. Aber keine Sorge, in den Haushaltsberatungen der nächsten Wochen werden wir die Luftbuchungen und nicht gedeckten Schecks herausarbeiten. Vielleicht wird auch schon diese Debatte dazu beitragen.
Im Innenressort haben Sie 17 Punke auf eine Liste gesetzt. 120 Millionen Euro sollen mit dieser sogenannten Sparliste zusammenkommen, die so geniale Einfälle wie die Blaulichtsteuer – offenbar ein Urlaubssouvenir von Herrn Voet van Vormizeele aus Österreich – oder die Kostenbeteiligung bei Großveranstaltungen – eine Sparidee, die wahrscheinlich platzen wird – enthält.
Eine weitere Idee bezieht sich auf die Hochschule der Polizei. Ich zitiere aus Ihrer wolkigen Pressemitteilung:
"Eine Kooperation der Hochschule der Polizei sowie der Feuerwehrakademie Hamburg […] mit anderen Einrichtungen im norddeutschen Raum wird angestrebt, um Aufwendungen zu reduzieren."
Dabei ist völlig unklar, welches Volumen dahinter steht.
Zusammen mit der GAL haben wir in der letzten Wahlperiode sehr intensiv über die Fragestellung Hochschule der Polizei diskutiert und vieles kritisiert, als das Gesetz über die Hochschule der Polizei auf den Weg gebracht wurde; ich will das gar nicht alles wieder in Erinnerung rufen. Wir haben über die Besetzung des Präsidentenamtes diskutiert und darüber, ob eine Hochschule in dieser Größenordnung überhaupt in der Lage ist, ihre Aufgabe effizient wahrzunehmen. Mir fällt dazu immer das Wort des Kollegen Schäfer von der Bonsai-Hochschule ein. Die Frage ist in der Tat berechtigt, ob man eine Hochschule dieser Größenordnung vernünftig betreiben kann. Wir hatten Fragen zur demokratischen Verfasstheit dieser Hochschule, zu ihrer fachlichen Tiefe und ihrem wissenschaftlichen Anspruch. Zu allem Überfluss haben Sie damals die Alimentation im Grundstudium gekappt, was ein echter Nachteil ist, wenn es darum geht, Seiteneinsteiger für die Polizeiausbildung zu gewinnen. Ein weiterer kritischer Punkt war die Zusammenfassung von Polizeiausbildung und privatem Sicherheitsmanagement, die wir für ein Risiko gehalten haben. Es gab also viele Fragezeichen.
In einem Punkt gab es aber durchaus eine Bereitschaft, darüber nachzudenken, nämlich die Frage der Kooperation im norddeutschen Raum. Angesichts Ihrer Haushalsnotlage wollen Sie nun auch über eine solche Kooperation nachdenken. Das ist
einerseits begrüßenswert, wenn Sie das allerdings nur machen, um Einsparungen zu generieren, ist es gefährlich. Das Vertrauen der Menschen und der Politik in die Arbeit der Polizei fußt im Wesentlichen auf der Kompetenz unserer Polizeibeamten. Nur fundiert und sorgfältig aus- und fortgebildete Polizeibeamte sind in der Lage, ihren Job gut zu machen. Die ständig wachsenden Anforderungen müssen sich in ihrer Aus- und Fortbildung niederschlagen. Strukturentscheidungen im Bereich der Polizeiausbildung dürfen sich niemals allein auf Einsparzielen gründen. Ziel muss es sein, Polizeibeamte bestmöglich auszubilden.
Wir sind deshalb alarmiert von den Gerüchten, dass Sie die Hochschule der Polizei auf Akademieniveau herunterschrauben wollen. Davor haben wir schon damals, als die Hochschule eingerichtet wurde, gewarnt. Eine solche Lösung wird den fachlichen Ansprüchen nicht gerecht. Deshalb erwarten wir von Ihnen ein klares Bekenntnis dazu, dass bei der Qualität der Polizeiausbildung in Hamburg der Rotstift nicht angesetzt wird; das sollten Sie klarstellen.
Wir sind durchaus offen für Kooperationsüberlegungen im Norden. Legen Sie eine valide Evaluation vor, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt. Wenn Sie Strukturentscheidungen treffen und zu Veränderungen im norddeutschen Raum kommen wollen, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Evaluation. Wir erinnern gern an Ihren Koalitionsvertrag, Frau Möller, in dem – sicherlich auf Druck von Ihnen – ein Prüfauftrag festgeschrieben wurde. Wenn man an der Struktur arbeiten, Veränderungen herbeiführen und eventuell mit anderen Einrichtungen zusammengehen will, dann wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, mit der Evaluation anzusetzen. Was lief gut, was lief schlecht? Haben sich unsere Befürchtungen bestätigt oder sind sie widerlegt worden? Hat sich der Studiengang Sicherheitsmanagement in dieser Form bewährt oder haben sich die damals von uns genannten Risiken realisiert? Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt für die Beantwortung dieser Fragen.
Ich habe gerade vor dieser Beratung mitbekommen, dass die Innenbehörde die Konkretisierung der Konsolidierungsbeschlüsse nicht abgeschlossen hat und noch Zeit braucht, um diese weiter auszuarbeiten. Insofern haben Sie durchaus Gelegenheit, trotz des von uns formulierten ehrgeizigen Zeitziels Dezember die Chance, das nachzulegen, damit eine vernünftige Evaluation vorgelegt werden kann.
Ich möchte zum Abschluss zitieren, was wir seinerzeit in den Ausschussberatungen zur Hochschule der Polizei vonseiten der GAL gehört haben – ich zitiere aus dem Ausschussprotokoll –:
"Abschließend unterstrichen sie …"
nämlich die GAL, Frau Möller und wahrscheinlich auch ihre Kollegin Frau Opitz –
"… ihren Wunsch nach einer sorgfältigen und frühzeitigen Evaluierung der ersten Jahre der gemeinsamen Studiengänge."
Die Studiengänge sind jetzt einmal durchgelaufen. Es wäre richtig, nun auch diese Evaluation vorzulegen, damit wir eine vernünftige Grundlage haben, um zu entscheiden, wie es mit der wichtigen, unverzichtbaren Polizeiausbildung in Hamburg weiter geht.
Herr Ahlhaus hat vor seiner Wahl zum Bürgermeister gesagt, der Koalitionsvertrag gelte mit Punkt und Komma. Unser Antrag soll Sie daran noch einmal erinnern. Eine Evaluation muss vorgelegt werden; das ist unser Vorschlag und ich bin gespannt, wie Ihre Reaktion darauf ist. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! So ganz können wir die Nörgelei an dem, was wir vorgeschlagen haben und was einen guten, vermittelnden Weg in der aktuellen Integrationsdebatte aufzeigt, nicht nachvollziehen. Das sage ich in alle Richtungen in diesem Hause, denn in Bremen ist es mit interfraktioneller Zustimmung – von der einen Seite des Hauses bis zur anderen – gelungen, das durchzusetzen.
Alle möglichen Begründungen dafür zu finden, warum das alles ganz schwierig sei, überhaupt nicht gehe und doch wieder das falsche Signal sei, überzeugt nicht. Wenn wirklich ernst gemeint ist, was Sie in der Integrationsdebatte sagen, dann sollten Sie sich noch einmal einen stärkeren Ruck geben.
Fangen wir mit der Härtefallkommission an, auf die immer so schön verwiesen wird. Dort muss so ein Fall erst einmal auf die Tagesordnung gelangen. Was passiert denn mit all den Fällen, die nicht groß mit Foto in der "Bild"-Zeitung aufgemacht sind und in denen das "Hamburger Abendblatt" nicht von einer großen Unterschriftenaktion der Schule berichtet? Da sind einige dabei, die bei einer solchen Regelung durchs Rost fallen, das muss man einfach so knallhart sagen. Deswegen braucht es eine Regelung, die darüber hinausgeht.
Dann sind Sie auf die Frage der Rechtswidrigkeit eingegangen. Auch das ist interessant. Ihr Kompagnon von der CDU hat das in Bremen mit keinem Wort erwähnt. Er hat im Gegenteil genau dargelegt, warum die CDU in Bremen als Oppositionspartei zugestimmt hat, als das "Hamburger Abendblatt" noch einmal nachfragte. Von Rechtswidrigkeit war da kein Wort zu hören. Das wirkt wie ein hergesuchtes Argument und deshalb kann das nicht überzeugen.
Herr Voet van Vormizeele, eine direkte Frage an Sie. Sie haben sich im "Hamburger Abendblatt" – derselbe Artikel – beschwert, dass der Bremer Innensenator zwar Vorschläge unterbreite, aber nicht kooperiere – ich zitiere –:
"Wir haben Informationen aus Bremen angefordert, aber nicht erhalten."
Sie haben jetzt die Gelegenheit zu präzisieren, was Sie damit gemeint haben und wo man sie da hat im Dunklen tappen lassen. Mir scheint auch
das ein hergesuchtes Argument zu sein, aber vielleicht kommen wir heute in der Debatte ein bisschen weiter, als es bisher der Fall gewesen ist.
Noch einmal zu den Gesetzesänderungen auf Bundesebene. Dort fand in der Tat eine Sachverständigenanhörung statt und wir haben Anträge von der SPD-Fraktion, der Linksfraktion und den Grünen. Heute hat die Regierungskoalition in Berlin gezeigt, was sie von diesen Anträgen hält, indem sie einen eigenen Gesetzesentwurf zum Ausländerrecht vorgelegt hat. Dort stehen einige Sachen drin, die okay sind und für die es auch politisches Einvernehmen gibt, wie zum Beispiel schärfere Regelungen gegen Zwangsheirat, aber das wäre auch eine Chance gewesen, den von uns diskutierten Aspekt mit aufzugreifen. Ich sehe aber nicht, dass es bei CDU und FDP bei den Tönen, die da auf Bundesebene teilweise aus ihrer Ecke kommen, eine Perspektive für eine bundesrechtliche Regelung gäbe, wie Sie sie zu Recht anmahnen. Natürlich wäre das besser, aber wenn es sie nicht gibt, kann es doch nicht heißen, dass wir untätig bleiben und diese Leute in die Perspektivlosigkeit schicken. Das kann es nicht sein.
Natürlich gibt es auch noch die Möglichkeit der Innenministerkonferenz. Sie reden von Signalen, Impulsen und dass man ein Zeichen setzen müsse. Diesen Kindern und Jugendlichen nützen aber keine Zeichen, sondern Aufenthaltstitel.
Und genau dafür schafft der Bremer Erlass eine Rechtsgrundlage. Darum sollten wir gemeinsam in diese Richtung gehen.
Mein letzter Punkt. Wir sind uns sehr bewusst, dass es in einer Situation, in der wir bundesweit eine kontroverse Integrationsdebatte führen, auch darum gehen muss, ausgewogen zu diskutieren.
Der Bremer Erlass enthält durchaus Punkte, die dem Prinzip Fördern und Fordern entsprechen – darauf hat schon Willi Buss hingewiesen –, dass nämlich die Verlängerung von Aufenthaltstiteln von Integrationsfortschritten abhängig gemacht wird. Das ist etwas, was auch konsensfähig bei den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land ist. Darauf müssen wir gerade in diesem sensiblen Bereich achten. Logischerweise kann ein jugendlicher Intensivtäter, der schwer kriminell ist, nicht von dieser Regelung profitieren. Das ist sicher ein wesentlicher Punkt, um eine solche Regelung für breite bürgerliche Schichten konsensfähig zu bekommen. Deswegen ist das, was die LINKE vorgeschlagen hat, genau an der Stelle eine Gewindedrehung zu weit. Für eine Regelung, das unabhängig von den Integrationsfortschritten zu machen, ist im Moment
der gesellschaftliche Boden nicht da. Wir werden da keinen parteiübergreifenden Konsens bekommen.
Deshalb unser Appell: Lassen Sie uns die Schritte gemeinsam gehen, die wir politisch gemeinsam gehen können und die auch bei den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt durchsetzbar sind. Der Fall Kate Amayo hat gezeigt, dass eine Bereitschaft dafür da ist, diesen Weg mitzugehen. Insofern noch einmal unsere Aufforderung an Sie: Geben Sie sich einen Ruck. Im Innenausschuss haben Sie dazu noch einmal die Gelegenheit. Wir freuen uns auf eine gute Debatte. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In einem Punkt, aber auch nur in einem einzigen, stimme ich Frau Schneider zu: Das Parlament sollte sich stärker mit den Ein
sätzen Hamburger Polizistinnen und Polizisten in ausländischen Krisengebieten befassen. Diese Auffassung teilen wir ausdrücklich. Deshalb werden wir, wenn dieses Überweisungsbegehren abgelehnt wird, im Innenausschuss eine Selbstbefassung beantragen, damit wir uns dort damit auseinandersetzen können, wie der Einsatz aussieht, welche Gefährdungen es gibt, wie mit ihnen umgegangen wird und welche Sicherungsmaßnahmen es gibt. Das ist ein Gebot der Verantwortung gegenüber den dort eingesetzten Kollegen der Polizei und das gebietet auch der Respekt gegenüber den Personalvertretungen und dem, was von ihnen geäußert wird. Wir können über ihre Sorgen, die sie zum Ausdruck bringen, nicht einfach so hinweggehen, sondern müssen uns mit ihnen befassen.
Ein anderer Punkt ist die Frage, ob Hamburg isoliert aus diesem Einsatz aussteigen sollte. Ich habe für die Entscheidung Brandenburgs kein Verständnis.
Wenn ein Bundesland aus einer Sache aussteigt, die gemeinsam begonnen wurde und bei der die Länder zusammen mit dem Bund eine Verpflichtung eingegangen sind, finde ich das schwierig. Schauen Sie sich doch einmal die Zahlen an, was an Polizeikräften ausgebildet wurde. Die deutschen Polizeikräfte nehmen nicht in erster Linie Sicherheitsaufgaben wahr, sondern sie leisten vor allem Hilfe zur Selbsthilfe und bilden afghanische Polizisten aus. Das ist eine wirklich wichtige Verpflichtung und dabei geht es um riesige Größenordnungen. 34 000 afghanische Polizisten waren oder sind in der Ausbildung und das Ziel ist, bis Ende 2012 weitere 5000 Polizeianwärter auszubilden. Das ist eine gute Investition in die Sicherheit und den Frieden in Afghanistan. Da sollte eigentlich sogar noch mehr passieren, weil das wirklich sinnvoll für die Menschen vor Ort ist.
Irgendwann muss es eine Exit-Strategie geben, das eint alle politischen Kräfte im Bundestag. Dass weder die Bundeswehr noch andere Kräfte dort ewig bleiben sollten, ist völlig klar und unsere Partei diskutiert das auch intensiv. Gerade deshalb muss doch aber alles dafür getan werden, selbsttragende Sicherheit vor Ort zu organisieren. Da sind die Polizeikräfte ein entscheidender Baustein, um eine Basis für die regionale Sicherheit in den Städten und Ortschaften zu schaffen. Deswegen ist es so wichtig, dass diese Ausbildung auf einem vernünftigen Niveau weiterläuft und deswegen sollten die deutschen Länder auch daran festhalten, und zwar gemeinsam. Diese Sache sollte sinnvollerweise nicht nur auf einigen Schultern lasten,
sondern auf allen. Der Einsatz der Polizeikräfte ist ein freiwilliger – Herr Warnholz sagte es –, keiner darf dazu verpflichtet werden; das ist auch ein entscheidender Punkt. Wir sollten weiter auf diese Maßgaben setzen. Unser Vorschlag in Richtung der Regierungsfraktionen wäre aber ein Mindestmaß parlamentarischer Beteiligung bei solchen Auslandseinsätzen, auch wenn sie freiwillig sind. Dem Ausschuss sollte Bericht erstattet, die Bedingungen klargestellt und erklärt werden, was für die Sicherheit der Kollegen vor Ort getan wird. Es geht um Kollegen aus Hamburg, die dort ihren Dienst tun, und deswegen ist das auch ein Thema für die Hamburgische Bürgerschaft. Es ist meine Bitte an die Regierungsfraktionen, dass wir das im Innenausschuss besprechen. – Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch zu dieser späten Stunde gibt es noch ein wichtiges Thema, nämlich die Auflösung der Arbeitsgruppe Scientology in der Innenbehörde. Wir haben heute schon viel über Sparmaßnahmen gesprochen und bisher war all diesen Sparmaßnahmen, die öffentlich diskutiert werden, durchaus gemein, dass es Proteste und Einwände von Betroffenen, Experten, Vereinen und Verbänden gegeben hat. Jetzt haben wir eine Sparmaßnahme, die eine Ausnahme bildet, allerdings keine besonders rühmliche. Hier haben Sie nämlich aus einer Ecke ganz kräftigen Beifall dafür bekommen, dass Sie eine Sparmaßnahme realisieren und wahrscheinlich werden in diesen Wochen nebenan am Domplatz, dort, wo die Scientology-Zentrale in Hamburg ist, die Sektkorken knallen, wenn die mitbekommen, was tatsächlich vollzogen wird.
Scientology freut sich – das haben sie auch der Presse gegenüber erklärt –, dass eine Verschwen
dung von Steuergeld jetzt ein Ende findet. Diese Position hat der Bund der Steuerzahler erfreulicherweise sehr deutlich kritisiert und auch eine eigene Einschätzung dagegengestellt - ich zitiere –:
"Hamburgs Steuerzahler ermöglichen mit ihrem Geld zahlreichen Menschen ein neues selbstbestimmtes Leben.
Die Arbeitsgruppe Scientology wurde 1992 als Idee geboren und nach einem überparteilichen Beschluss im darauf folgenden Jahr eingerichtet. Seitdem wurden beachtliche Erfolge erreicht, die bundesweite Strahlkraft entfaltet haben. Die Arbeitsgruppe Scientology hat zahlreichen Menschen ein neues freies Leben ermöglicht, andere durch beharrliche Aufklärung vor einem fremdbestimmten Leben bewahrt. Damit erfüllen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Aufgaben, die im Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg und ihrer Bürger liegen."
Da hat der Bund der Steuerzahler absolut recht.
Deshalb ist es schon bitter, in welcher Art und Weise Sie in diesen Wochen mit der Arbeitsgruppe Scientology kurzen Prozess machen. Man muss es ganz klar zusammenfassen: Was dieser Psycho-Konzern in 15 Jahren nicht geschafft hat, schaffen Sie jetzt in wenigen Wochen und das ist ziemlich beschämend.
Sicherlich ist Frau Caberta als Leiterin der Arbeitsgruppe nie eine bequeme Person für eine Behörde, für eine Verwaltung gewesen. Aber sie ist eine mutige Kämpferin gegen diesen Psycho-Konzern und deshalb war ihre Arbeit auch national und international so anerkannt. Bei der faktischen Zerschlagung, die man jetzt in der Innenbehörde betreibt, wird man das Gefühl nicht los, dass es auch darum geht, sie konkret in ihrer Funktion in der Form kaltzustellen. Und genau das macht Ihr Handeln an dieser Stelle so schäbig.
In den ganzen Monaten, in denen Sie das von langer Hand vorbereitet haben, haben Sie versucht, das mit Tarnen, Tricks und Täuschen vor der Öffentlichkeit zu verheimlichen. Noch am 6. August hieß es in der Senatsantwort, die Planungen, wie es mit dieser Arbeitsgruppe weitergehe, seien nicht abgeschlossen. Dabei haben Sie am 15. Juli schon den Mietvertrag für die Räumlichkeiten der AGS gekündigt. Das kann wohl keine transparente Informationspolitik sein.
Jetzt wird erzählt, die Arbeitsgruppe Scientology werde gar nicht aufgelöst. Das werde nur neu ver
teilt, weil eine Arbeitsgruppe gar nicht zusammenhängend sein müsse, es reiche, wenn man das in den verschiedenen Bereichen der Innenbehörde aufteile.
Das war doch gerade der gemeinsame Ansatz, den wir 1992 im Parlament hatten – zwar nicht unbedingt wir, sondern unsere Vorgänger –, zu sagen, die Kompetenzen müssten in einer Arbeitseinheit gebündelt sein. Jetzt sagen Sie, das werde neu verteilt und bliebe weiterhin bei der Arbeitsgruppe. Das können Sie der Öffentlichkeit und vor allem den vielen Betroffenen in diesem Punkt nicht erzählen. Hier wird gerade das Vertrauen, das bei Aussteigern, bei Leuten, die Beratung brauchen, aufgebaut wurde, bitter enttäuscht.
Und es geht noch weiter. Lesen Sie doch einmal die Senatsantwort, Drucksache 19/7008, da steht nämlich, man hätte das im Einvernehmen mit der Leiterin der Arbeitsgruppe Scientology zum 1. September umgesetzt. Von Einvernehmen mit Frau Caberta kann keine Rede sein, ganz anders wird ein Schuh draus. Sie hat selbst ein Konzept vorgelegt, das der Innenbehörde bekannt sein dürfte und das besagt, dass die Arbeit umstrukturiert wird, die Arbeitsgruppe Scientology aber als selbständige Einheit erhalten bleibt und trotzdem die 140 000 Euro Sparbetrag erbracht werden. Das haben Sie beiseite gewischt und auch deshalb zeigt sich einmal mehr, dass es wohl auch darum ging, sie als Person kaltzustellen. Das fällt auf Sie zurück.
Und dann haben wir gefragt, warum das nicht etwas sei, was eigentlich in der Bürgerschaft entschieden werden sollte?
Vielen Dank, Frau Schneider, aber es kommt an der Stelle noch etwas dazu.
Eine Beteiligung der Bürgerschaft sei gar nicht erforderlich, es sei nur eine formale Umorganisation und werde nur neu aufgeteilt. Dazu muss man schon wissen, dass dies 1992 gemeinsam eingeführt und vom Senat auf den Weg gebracht wurde. Das ist der eine Punkt, da können Sie sagen, es sei formal trotzdem nicht erforderlich.
Wir haben aber auch in diesem Punkt über Gesetze beraten, und zwar nicht 1992, sondern 2009. Einige dürften sich noch daran erinnern, dass wir über ein Informationsfreiheitsgesetz beraten haben. Dort haben wir einen Extra-Passus eingebaut, der die Arbeit der Arbeitsgruppe Scientology, diese vertrauensvolle Arbeit, die notwendig gemacht werden muss, in genau dieser Situation als eigenständige Einheit speziell unter Schutz stellt und dafür sorgt, dass es für Scientology nicht möglich ist – was sie in allen Bundesländern versucht ha
ben –, durch Anfragen und Anträge hineinzuleuchten in die Behördeninformationen, die über sie gespeichert sind.
Deswegen haben wir extra einen Passus in dieses Informationsfreiheitsgesetz eingebaut. Dem nehmen Sie jetzt die Geschäftsgrundlage und Sie wollen uns nicht damit befassen. Das kann nicht sein, deshalb sagen wir: Über so eine wesentliche Frage muss hier entschieden werden. Das gehört ins Parlament, meine Damen und Herren.
Dann heißt es immer, wir würden nur meckern und keine Vorschläge machen. Schauen Sie sich das doch noch einmal an. Wir sagen Ihnen, wo die 140 000 Euro als Sparbeitrag erbracht werden können. Wir haben heute schon gelegentlich über die Leitungsebenen in der Innenbehörde gesprochen. Keine Behörde hat bei den Intendanzausgaben in den letzten Jahren so zugelangt. Wir haben seit 2001 eine Verdoppelung der Leitungsebene in der Innenbehörde. Warum braucht die Innenbehörde eigentlich drei Pressesprecher, wenn die Ämter der Innenbehörde auch alle noch eigene Pressestellen haben? Da muss der Rotstift angesetzt werden, da können die 140 000 Euro erbracht werden und nicht bei der Arbeitsgruppe Scientology.
Deshalb haben Sie heute noch einmal die Chance, den Senat zu einer Umkehr zu bewegen. Dann würde sich auch das Verhältnis, wo man Zustimmung bekommt, umkehren. Es kann wohl nicht unser Ziel sein, dass Scientology über politische Entscheidungen in dieser Stadt jubelt, sondern dass man dort, wo es um eine gesellschaftliche Aufgabe geht, eine gesellschaftliche Zustimmung bekommt von den Kirchen, den Betroffenen, den Aussteigern, die unsere Unterstützung erwarten. Geben Sie sich deshalb einen Ruck. Versuchen Sie mit uns zusammen, diese Einheit, die so gute Arbeit geleistet hat, zu erhalten. Und erhalten Sie im gemeinsamen Interesse den Konsens, den wir bisher beim Thema Scientology-Bekämpfung hatten. – Vielen Dank.
– Es geht auch schnell, versprochen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Voet van Vormizeele hat die Sache mit der Evaluation angesprochen. Wir haben in der letzten Wahlperiode eine Selbstbefassung im Innenausschuss gemacht, wo wir das alles miteinander besprochen haben. Es wäre doch Ihr gutes Recht gewesen zu sagen, dass Sie einmal sehen wollen, was die da machen, dass Sie gerne im Innenausschuss darüber sprechen wollen und dann Vorschläge zu machen, wie die Arbeit anders zu organisieren wäre.
Es hat überhaupt keine Evaluation, sondern nur den Sparvorschlag gegeben. Selbst das, was Frau Caberta selbst vorgeschlagen hat – Umstrukturieren und auch den Sparbeitrag erbringen, aber bitte in einer eigenständigen Einheit –, wurde nicht gewichtet, gewertet und hier vorgelegt. Das wäre eine Möglichkeit gewesen, das Parlament und die Öffentlichkeit mitzunehmen. Insofern geht Ihr Hinweis an der Stelle absolut ins Leere.
Dann die Sache mit der Beratung. Es war interessant, Frau Möller, dass Sie gesagt haben, das werde im Prinzip auf dem gleichen Niveau weitergeführt.
Sie haben gesagt, dass es auf demselben Level weitergeführt werde, der Senat hat dazu aber etwas anderes gesagt – ich zitiere –:
"Die Aufgaben der AGS werden weiter wahrgenommen, wenn auch im Beratungsbereich in reduziertem Umfang."
Das sagt der Senat. Frau Möller, Sie haben heute etwas anderes gesagt und das, was der Senat vorhat, trifft es – leider Gottes, muss man sagen – da eher. Deswegen sind wir gerade im Beratungsbereich sehr in Sorge, weil das ein Qualitätsmerkmal war. Man wusste bei Frau Caberta und ihrer Arbeitseinheit, dass man eine bedingungslose Unterstützung hatte, sich aus den Fangarmen dieses Konzerns zu befreien, dass es die Fachkompetenz und dass es die Informationen gab. Das, meine Damen und Herren, geht verloren und das ist sehr bitter.
Und, man muss es sagen, in diesem Fall zitieren:
"Die von Ursula Caberta geleistete Einzelfallberatung wird sicher nicht in derselben Qualität von einem Landesamt für Verfassungsschutz geleistet werden können."
Sagt das ein SPD-Politiker? Nein, das sagt keiner von uns, sondern einer der Ihrigen, nämlich Günther Beckstein,
ehemaliger Landesinnenminister und aktuell Vizepräsident der EKD-Synode. Und wer sich in der Sache auskennt, weiß, dass er gerade in Fragen der Sektenbekämpfung ein bundesweit anerkannter Experte ist. Ich bin überzeugt, dass er sehr gut einschätzen kann, was der Verfassungsschutz leisten kann und wo es wichtig wäre, dass aufgrund von Kenntnissen oder besonderer Sensibilität so eine Arbeitsstelle agiert. Herr Beckstein hat recht; nicht in allen Punkten, aber in diesem. Das wollen wir noch einmal deutlich hervorheben.
Ich komme zum Schluss. Es ist über die Gefährdungslage gesprochen worden und auch darüber, dass Sie ein Scientology-Verbot fordern und gleichzeitig diese bewährte Einrichtung schließen wollen. Das passt nicht zusammen; überdenken Sie Ihren Schritt noch einmal.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, dass weder Ihr Selbstlob noch Ihre wirklich unerträgliche Polemik dieser Debatte angemessen sind, um das einmal klar zu sagen.
Fakt ist, dass dieses EGMR-Urteil und seine Konsequenzen in den letzten Monaten bei vielen Menschen Kopfschütteln ausgelöst hat. Nur muss man festhalten, dass seit letztem Dezember in Hamburg und anderen Bundesländern bekannt war, dass da etwas auf uns zukommen kann.
Da hat nämlich der EGMR entschieden. Im Mai wurde das rechtskräftig, aber Sie hätten sich seit Dezember darauf vorbereiten können und das haben Sie nicht getan.
Hinzu kommt, dass Hamburg seit Januar den Vorsitz in der Justizministerkonferenz und der Innenministerkonferenz innehat. Da hätte es eigentlich zu Ihren vornehmsten Aufgaben gehört, das Chaos, das wir in den letzten Wochen zwischen den Bundesländern erlebt haben, zu verhindern und eine ordnende Hand zu haben, aber da war nichts von Ihnen zu sehen.
Dass bei Freilassungen in anderen Bundesländern einige die Anonymität der Großstadt suchen wollen, ist auch nichts, was völlig fernliegend ist. Auf diese Situation hätte man sich vorbereiten müssen und das haben Sie auch nicht getan.
Kommen wir zur systematischen Entlassungsvorbereitung. Das sollte eigentlich die Musterdisziplin von Herrn Dr. Steffen sein, weil er sich gern als Musterschüler im Bereich Resozialisierung generiert. Die Kollegen im Eingabenausschuss könnten von vielen Fällen berichten, die dort behandelt worden sind. Schauen wir uns doch einmal den Fall desjenigen an, der voraussichtlich im Dezember entlassen wird. Anwaltlich beraten wird er von dem GAL-Deputierten Ernst Medecke – jeder weiß, wer das ist –, der sich in "Der Welt" dazu geäußert hat, und zwar über die mangelnde Entlassungsvorbereitung Ihrer Behörde und das fällt auf Sie zurück.
Und wie sieht es mit Unterkünften aus, welche Möglichkeiten gab es, Herrn W. unterzubringen? Dass Sie in dieser Situation auf Ihren CDU-Skandalvermieter Kuhlmann zurückgreifen mussten, ist doch absurd.
Wir könnten das fortsetzen. Da ist die Frage, wer die Kosten trägt für die Gutachten, die Polizeiüberwachung und, und, und. Von Vorbereitung ist nichts zu sehen. Wir wollten frühzeitig im Rechtsausschuss mit Ihnen darüber reden. Sie wollten das nicht, weil Sie keine gemeinsame schwarzgrüne Positionierung haben. Es läuft wie immer: Schwarz blinkt rechts, die GAL blinkt links, passieren tut nichts und am Ende sind die Sozis dann wieder schuld. So wird die Rechnung hier nicht aufgehen, das ist armselig.
Wir haben heute, im Gegensatz zu Ihnen, konkrete Vorschläge vorgelegt, über die wir miteinander reden können. Wir sagen nicht, dass die Fußfessel das Allheilmittel ist, aber es ist ein Baustein, es auch für die Polizei erträglicher zu machen. Wir sagen aber in der Tat, im Einklang mit der Bundesregierung und dem Bundesjustizministerium, dass man bei denjenigen mit teilweise schwersten psychischen Störungen prüfen muss, ob die Voraussetzungen des PsychKG vorliegen. Lesen Sie einmal den Auftrag der Bundesregierung an die Bundesländer, da steht das drin und genau das fordern wir von Ihnen und nichts anderes.
Worüber Sie nichts gesagt haben, Frau Spethmann, ist, dass Sie auf dem besten Wege sind, das EGMR-Urteil zu übergehen. Sie wollen etwas schaffen, was womöglich mit der Rechtsprechung des EGMR gar nicht vereinbar ist und das kann es nicht sein, dass als Konsequenz dieses Richterspruchs etwas geschaffen wird, was nachher wieder in Straßburg landet und dort kassiert wird. Das ist eine Scheinsicherheit und wahrer Populismus. Das sollten Sie nicht tun.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur ganz kurz zwei Klarstellungen. Herr Medecke macht einen Superjob als Deputierter und als Anwalt. Aber er hat sich am 7. August in "Der Welt" – der Artikel liegt sicherlich allen Informierten vor – zu demjenigen geäußert, der voraussichtlich an Weihnachten freikommen wird, und er hat sich nicht nur im Hinblick auf Lockerungen geäußert, sondern auch die Frage der anderen Entlassungsvorbereitungen angesprochen – ich zitiere –:
"'Bisher ist ihm [dem zurzeit Sicherungsverwahrten] aber nicht einmal klar, unter welchem Baum er sich niederlassen soll, wenn er die Anstalt verlässt.' Sein Mandant wolle aber zumindest eine Unterkunft für die Zeit nach der Entlassung finden. 'Er bittet um Hilfe, er möchte nach der Entlassung nicht in ein schwarzes Loch fallen.'"
Das soll also Ihre tolle Entlassungsvorbereitung sein?
Da stellen sich aus unserer Sicht schon einige Fragen, meine Damen und Herren.
Der zweite Punkt. Ich finde es schon ziemlich infam, was an Gleichsetzung beim Prüfpunkt PsychKG von den beiden anderen Fraktionen genannt worden ist. Wir beziehen uns darauf, dass in allen Bundesländern, die jetzt verantwortlich mit dem Thema umgehen müssen, sowohl auf Basis der Empfehlung des Bundesjustizministeriums als auch auf derjenigen der Bundesregierung, sehr wohl diese Option PsychKG als Prüfpunkt mit genannt worden ist. Ich zitiere einmal aus einer Vorlage der Bundesregierung, das können Sie auch nachlesen, Bundestagsdrucksache 17/2205:
"In Ausnahmefällen können auch Maßnahmen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker in Betracht kommen. Ob im Hinblick auf dieses gefahrenabwehrrechtliche Instrumentarium gesetzgeberische Maßnahmen angezeigt und möglich sind, um den Schutz der Allgemeinheit vor – etwa infolge einer schweren Persönlichkeitsstörung – gefährlichen Personen weiter zu verbessern, haben die Länder zu beurteilen."
Genau das fordern wir von Ihnen und es ist kein Tabubruch, sondern Ihre verdammte Pflicht und Schuldigkeit, das zu prüfen.
Ansonsten habe ich nicht so viel gesehen an neuen Konzepten, auf die Sie sich gemeinsam verständigen können.
Sie haben sich vor allem darauf verständigen können, uns Watschen zu verpassen, aber an neuen Konzepten, die die Stadt an dieser Stelle braucht und auf die die Menschen warten, haben wir von Ihnen wenig gehört. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Schneider, ich möchte Ihnen in einem Punkt recht geben, wir können hier und heute die konkreten Ursachen der Eskalation, wie es an dem Abend anfing, nicht aufklären, sondern das muss ermittelt werden. Dafür haben wir Strafverfolgungsorgane und es war auch heute in der Zeitung zu lesen, dass die Staatsanwaltschaft sich damit befasst. Deswegen finde ich, dass sich an dieser Stelle eine Vorverurteilung in irgendeine Richtung wirklich verbietet.
Wir sollten in der Tat über die grundsätzlichen Ursachen gesellschaftlicher Art reden, aber auch darüber, was in dieser Stadt konkret von den Behörden und vom Senat getan werden kann angesichts dieser dramatischen Einzelfälle, die aber durchaus ein Spiegelbild haben in den Zahlen, die wir der Gewaltentwicklung zurechnen müssen. Ich nenne nur einmal ein Schlaglicht: Wir haben seit 2005 eine Zunahme der Gewalt im öffentlichen Raum um 70 Prozent. Diese Zahl ist alarmierend und zwingt den Senat zum Handeln.
Zum einen nehmen die Spaltungstendenzen in dieser Stadt zu; die haben zu tun mit Integrationsdefiziten, mangelnden Bildungschancen und wenigen beruflichen Perspektiven, vor allem in diesen Stadtteilen, über die wir reden. Wir müssen feststellen – und das ist auch eine Erkenntnis aus den letzten Wochen und Monaten angesichts dieser Gewaltentwicklung –, dass diese soziale Spaltung mit der Sicherheitslage in unserer Stadt durchaus etwas zu tun hat, und da können Sie sich nicht wegducken, meine Damen und Herren.
Die Menschen erwarten konkrete Antworten und nicht, dass wir sagen, das ist ein allgemeines gesellschaftliches Problem und dazu kann der Staat an der Baustelle etwas tun, aber bei den anderen konkreten Baustellen, wo es darum geht, den Instrumentenkasten in diesen Fällen auch zu schärfen und richtig zur Anwendung zu bringen, da machen wir einmal Sendepause. So kann es nicht funktionieren, sondern man muss sowohl konsequent gegen die Ursachen als auch konsequent gegen die Gewalt angehen. Das ist die Lösung, die die Sozialdemokratie hier noch einmal deutlich hervorheben will.
Aber was machen Sie, was macht der Senat? Sie haben jetzt eine Senatskommission eingesetzt, obwohl die Behörden schon zig Runden zu diesem Thema gemacht haben, obwohl zig Vorschläge von uns und von Experten aus dieser Stadt auf dem Tisch liegen und obwohl Sie uns vor drei Wochen – da saßen viele der beteiligten Senatoren auch in der Landespressekonferenz – gesagt haben, das Handlungskonzept gegen Jugendgewalt sei eigentlich gut und es gebe nur ein paar kleine Stellschrauben, bei denen noch ein bisschen nachgelegt werden müsste. Jetzt, drei Wochen später, heißt es noch einmal zurück auf Anfang, alles noch einmal von vorne, eine neue Senatskommission. Was soll das denn sein? Das ist ein Zeichen Ihrer Hilflosigkeit und Planlosigkeit bei dem Thema.
Und es geht weiter. Nach diesen schrecklichen Ereignissen in Neuwiedenthal stellt sich der Innensenator hin, im "Hamburger Abendblatt" ist es zu lesen, und kündigt eine temporäre Verstärkung der kaputtgesparten Polizei im Süderelbebereich an. Dazu sagt er – ich zitiere –:
"Ich möchte wissen, was in dem Stadtteil vor sich geht."
Was haben Sie denn eigentlich die ganze Zeit vorher gemacht? Waren Sie so ahnungslos, was die Gewaltentwicklung auch in dem Bereich angeht? Das ist ein Offenbarungseid, den Sie damit abgelegt haben.
Warum tappen Sie denn da so im Dunkeln? Sie haben im Bereich Süderelbe erst eine Wache dichtgemacht und dann Polizeistellen abgebaut, ein Minus von 12 Prozent. Die Polizeipräsenz auf der Straße hat in den letzten Jahren um 18 Prozent abgenommen, das ist das Ergebnis. Die Ängste der Menschen in Süderelbe sind offenbar sehr weit weg von Ihnen, Herr Ahlhaus.
Und dann die Bekenntnisse zur Polizei, die erwartet, dass man ihr nicht nur verbal den Rücken stärkt, sondern auch in der ganz konkreten Frage von Ausstattung und Stellen. Warum mussten die Polizeibeamten, die dort in dieser gefährlichen Situation waren, fast 20 Minuten darauf warten, dass Verstärkung kam? So hätte vielleicht eine Eskalation in der Situation verhindert werden können.
Verantwortungslos wäre es nach den bisherigen Sparmaßnahmen auch, wenn Sie dort jetzt so weitermachen. In der Zeitung war in den letzten Ta
gen zu lesen, dass es Sparideen bei den bürgernahen Beamten gibt.
Das ist bestimmt nicht meine Idee. Dazu können Sie gleich noch einmal etwas sagen.
Bei den bürgernahen Beamten, die als Cop4U hervorragende Arbeit gegen Jugendgewalt in den Schulen leisten, den Rotstift anzusetzen, das ist aberwitzig, das muss sofort vom Tisch.
Was ist eigentlich mit dem Opferschutz? Das war auch einmal ein Punkt, den der CDU-Senat hochgehalten hat, jedenfalls verbal. Gestern Abend hatten wir Herrn Sielaff vom Weißen Ring nebenan im Kaisersaal zu Gast, der sich noch einmal Ihre Aufarbeitung des Falls Elias angeschaut hat. Das Wort Opferschutz taucht dort überhaupt nicht auf. Das ist Ihnen nicht einmal mehr ein Lippenbekenntnis wert. Zum Thema Schutz von Polizeibeamten haben wir den Antrag gestellt, einen Opferfonds für verletzte Polizeibeamte einzurichten,
den Sie ohne Begründung abgelehnt haben. So sieht das aus, verbal immer dabei, aber wenn es um die Konsequenzen geht, sind Sie nicht dabei. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sie haben gerade ein gutes Beispiel dafür gegeben, was viele Menschen in der Stadt satt haben,
dass nämlich diese Punkte mit Phrasen abgefertigt werden.
Sie tragen vor, was es alles Tolles an Konzepten gibt. Dann fragt man sich, wie es konkret in der Praxis aussieht, welches Konzept eigentlich an welcher Nahtstelle greift.
Deshalb haben wir uns auf den Weg gemacht, bei diesen Einzelfällen sehr genau nachzufragen, wie diese Konzepte greifen, hier konkret das Handlungskonzept gegen Jugendgewalt. Wie greift es jeweils, wenn es schon Auffälligkeiten im Bereich der Kita gibt, im Bereich der Schule, zum Beispiel bei der Schulpflichtverletzung. Wir hören immer den Spruch, die Papierlage sei gut, man hätte die Richtlinien auf Vordermann gebracht, alles sei ganz prima. Dann sehen wir aber bei diesen Fällen – wir haben genau die Fälle aus dem ersten Halbjahr nachgefragt –, wie viele Hunderte von Fehlstunden zusammengekommen sind. Was erfolgte hieraus? Ein Elternbrief, ein folgenloses Gespräch und nichts weiter. Das soll Ihre Konsequenz sein, das können Sie der Stadt nicht weismachen.
Und das, obwohl in Ihrem Handlungskonzept doch Maßnahmen stehen. Sie wenden Sie nur nicht an.
Deswegen ist der Verweis darauf, was Sie alles auf irgendwelche Papiere geschrieben haben, in der öffentlichen Auseinandersetzung und der Debatte in der Stadt überhaupt nicht hilfreich. Das bringt Sie keinen Millimeter weiter und die Leute glauben es Ihnen auch nicht mehr.
Ich könnte noch viel aufzählen, was das Thema der Richtlinie Gewalt an Schulen beispielsweise angeht, wie konsequent es jeweils verfolgt wird. Auch hier ist die entscheidende Frage, ob die Fälle auch zur Anzeige gebracht werden, was wir alle hoffen, denn nur dann können auch die Maßnahmen nach dem Schulgesetz greifen. Die Fälle, die im Dunkelfeld bleiben, erfährt niemand, und der vorhandene Instrumentenkasten wird nicht genutzt. Auch da gibt es noch ein riesiges Dunkelfeld, das aufgehellt werden muss, damit diese Maßnahmen greifen können. An der Stelle zucken Sie noch zurück, aber dieses Dunkelfeld existiert.
Ein weiterer Punkt sind zum Beispiel die Fallkonferenzen. Wir haben es bei Elias A. gesehen: Die Fallkonferenz ist eine gute Sache, wir haben das auch mitgetragen als Konzept, aber was nützt eine Fallkonferenz, wenn sie sieben Monate, nachdem Elias A. als Intensivtäter eingestuft wurde
acht Monate, Kollege Böwer hat recht –, einberufen wird. Das kann doch nicht ernsthaft Ihr Vorschlag sein, dass erst so spät ein koordiniertes Behördenhandeln geschieht. So fällt das Kind in den Brunnen und so kann man dieses Thema nicht angehen.
Ich will Sie jetzt nicht mit Polizistenzahlen und Präsenzzahlen nerven, aber wir haben gehört, was der Innensenator gesagt hat, dass bei den Polizeibeamten auf der Straße nicht gespart werde.
Das sollen wir Ihnen glauben? Was haben wir denn in den letzten Jahren erlebt? Ihr Vorgänger, Herr Nagel, hatte hier noch erzählt, dass die Indianer verschont würden und nur bei den Häuptlingen gespart werde. Aber was haben wir nachher festgestellt? Wir haben uns die Zahlen in den Kommissariaten genau angesehen. Wer hat später stellenmäßig daran glauben müssen? Es waren am Ende die Indianer, die Präsenzzahlen gingen nach unten. Dieses Versprechen, das Sie abgegeben haben, hatten Sie schon vorher nicht gehalten, und wie soll dies denn bei dieser neuen Sparrunde gelingen? Von daher wird Sie das einholen, Herr Ahlhaus, das verspreche ich Ihnen.
Es wurde auch nichts zum Thema Tatkatalysator Alkohol gesagt. Wir haben bei mehr als 50 Prozent der Gewalttaten in diesen Brennpunkten die Situation, dass Alkohol im Spiel ist. Dazu haben Sie überhaupt nichts gesagt. Es reicht nicht, dass wir irgendwo in der Stadt ein paar Plakate haben, ein paar Flyer ausgeteilt werden und ein bisschen Beratung stattfindet. Auch dieses Thema müssen wir bearbeiten, wir haben dazu Vorschläge gemacht. Sie sagen, wir würden nur Plattitüden ablegen.
Lesen Sie unsere Anträge, da steht es.
Ein weiterer Punkt sind die Waffen. Hier hatte ich gehofft, dass von der GAL noch etwas mehr kommt, denn immerhin haben Sie im Koalitionsvertrag Folgendes durchgesetzt – ich zitiere –:
"Die mit der Waffenverbotszone St. Pauli begonnene Entwaffnungsstrategie wird fortgesetzt. Die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten, derartige Zonen auszuweiten, werden intensiv geprüft und nach Möglichkeit zügig umgesetzt. Die Koalitionspartner vereinbaren eine behördenübergreifende öffentliche Aufklärungskampagne, die insbesondere an Schulen ansetzen soll."
Haben wir in dieser Stadt mitbekommen, was das für eine Aufklärungskampagne gegen Waffen sein soll? Auch eine Waffenverbotszone gibt es bisher
nicht. Ihre Entwaffnungsstrategie ist über den Koalitionsvertrag nicht hinausgekommen und das ist auch ein momentanes Problem in dieser Stadt.
Sie müssen sich fragen lassen, ob sich das, was Sie an verbalen Plattitüden heute wieder abgeliefert haben,
messen lässt an der Realität in der Stadt. Wir werden Sie daran messen, ob Ihre Konzepte auch umgesetzt werden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe vorhin Ihren Koalitionsvertrag zitiert
und es ist schon ein bisschen bizarr, dass wir als Opposition Sie gelegentlich an Ihre eigene Zielsetzung erinnern müssen. In Ihrem Koalitionsvertrag steht etwas von einer Entwaffnungsstrategie, von Waffenverbot und Aufklärungskampagne. Niemand behauptet, wir könnten ein Waffenverbot machen und dann sei alles gut. Sie haben hier aber viel von gesellschaftlicher Grenzsetzung gesprochen und davon, dass eine Gemeinschaft sagt, dass wir bestimmte Sachen in unserer Stadt nicht haben wollen, und da ist ein Waffenverbot schon ein entscheidender Baustein. Interessanterweise sind Sie selber auch zu der Einsicht gekommen und haben Waffen auf dem Kiez verboten, überall stehen da entsprechende Schilder. Wenn sie das, was Sie eben gesagt haben, konsequent zu Ende denken, dann müssten Sie die Schilder eigentlich wieder abbauen,
weil das dann Quatsch wäre. Messen Sie sich doch einmal an den von Ihnen selber aufgestellten Zielen, statt sich jetzt von ihnen verabschieden zu wollen. Das ist das Gegenteil von überzeugender Politik.
Wir haben eine interessante Bandbreite in dieser Diskussion: sehr seminarlastige Äußerungen des Justizsenators, staatsphilosophisch und allgemein, und Herrn Warnholz mit der genau entgegengesetzten Positionierung.
Das stellt die Bandbreite schwarz-grüner Innenpolitik wieder einmal sehr beeindruckend unter Beweis.
Zwei Punkte möchte ich abschließend noch ansprechen. Herr Warnholz, zunächst an Ihre Adresse. Sie sind Vorsitzender des Innenausschusses und ich bin Schriftführer. Wir hatten in der letzten Sitzung einen Antrag auf der Tagesordnung, bei dem es um Gewalt gegen Polizeibeamte ging und wo auch das Thema, das Sie gerade angesprochen haben, nämlich Strafverschärfung bei Übergriffen auf Polizeibeamte, behandelt wurde.
Nee, nee, nichts auf Bundesebene. Das ist interessant, Frau Spethmann, dass Sie das sagen.
Es geht hier um die Änderung des Strafgesetzbuches, die Heraufsetzung des Strafrahmens von zwei auf drei Jahre. Das ist keine Sache, die nur das ferne Berlin betrifft, sondern da geht es ganz konkret darum, wie dieser Senat sich im Bundesrat verhält. Bisher haben wir von Ihnen viele verbale Plattitüden zu diesem Thema gehört. Viele Tausend Polizeibeamte in der Stadt warten auf ein klares Signal dieses Senats und natürlich darauf, ob er es schafft, dass einer solchen Vorlage die Zustimmung erteilt wird. Was ist passiert? Sie haben die Zustimmung verweigert, Sie haben sich enthalten. So sieht die Realität bei diesem Thema aus.
Nach den ganzen Plattitüden, die Sie heute abgeliefert haben, zu sagen – Frau Möller, damit komme ich noch einmal zu Ihnen –, wir würden einen Gemischtwarenladen oder Krämerladen vorschlagen …
Wir haben die ganzen Jahre über konkrete Konzepte vorgelegt, Sie können das in der Parlamentsdatenbank alles noch einmal nachlesen. Wir haben Vorschläge gemacht und arbeiten entlang der Einzelfälle die Mangelpunkte des Handlungskonzepts auf, bei denen noch mehr Konsequenz erforderlich ist. Wir haben zu allen Punkten konkrete Vorschläge gemacht. Das ist der Kramladen, den Sie meinen. Ich bin sicher: Die Stadt erwartet keine neuen Plattitüden, sondern konkrete Antworten und wir haben sie geliefert. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Debatte darüber, was im Bereich Jugendgewalt getan werden muss, haben wir miteinander aufgenommen. Wir haben die Arbeit an diesem Einzelfall jetzt gemacht, auch in der Frage, wie das Handlungskonzept gegen Jugendgewalt weiterentwickelt werden muss mit den
vielen präventiven Aspekten; das ist die eine Baustelle.
Hier haben wir jetzt einen konkreten Bereich herausgenommen, nämlich die Frage der Sicherheit im ÖPNV. Das soll nicht gegeneinander ausgespielt werden, es sind verschiedene Themenfelder, die bearbeitet werden müssen. Zum Bereich Jugendgewalt haben wir jetzt einen Diskussionsprozess vereinbart zum Handlungskonzept, an dem noch weitergearbeitet werden muss.
Ich möchte nur zwei Sachen ansprechen zum Alkoholverbot. Unser Vorschlag zum Alkoholverbot ist interessanterweise dem ähnlich von Herrn Ahlhaus und Herr Wersich hat es auch gefordert. Jetzt habe ich von den Grünen gehört, dass es nicht ihren Vorstellungen entspräche. Die Vorschläge des HVV, 15 Euro Strafzahlungen für Pöbeltrinker zu erheben, haben natürlich auch Anwendungsprobleme, nämlich wo genau die Grenze zu ziehen ist, wann eine Belästigungsschwelle erreicht ist. Dies scheint mir eher eine Alibiveranstaltung zu sein. Eine klare Regelung zum Alkoholkonsum in U- und S-Bahnen wäre das, was wir vorschlagen und was durchaus auch im Senat überlegt wird. Insofern sollten Sie sich von Ihrer Seite aus noch ein bisschen bewegen.
Bei der Frage des Waffenverbots bei den Beförderungsbedingungen ist bizarrerweise im Moment das Tragen von Schusswaffen ausdrücklich verboten. Es gibt keine Regelung zu den Stichwaffen. Schauen Sie einmal zu anderen Verkehrsverbünden, zum Beispiel nach Berlin. Dort gibt es ein allgemeines Waffenverbot entsprechend den Regelungen des Waffengesetzes. Die Frage ist erst einmal, welche Formulierung in den Beförderungsbedingungen steht.
Warum steht dann zum Beispiel das Schusswaffenverbot dort schon drin?
Insofern gibt es einen Ansatz, bei dem man weitergehen kann. Lassen Sie uns das gemeinsam im Ausschuss diskutieren.
Ein letzter Punkt: Hier sollten wir vielleicht einmal ein wenig innehalten, weil Herr Hesse so viel von dem Sicherheitsempfinden gesprochen hat. In den letzten Wochen haben die Ereignisse in der Tat – Herr Egloff hat es angesprochen – dazu geführt, dass das Sicherheitsempfinden der Menschen, bezogen auf den ÖPNV, nicht besser geworden ist. Es hat Umfragen gegeben, die auch repräsentativ waren, nach denen 73 Prozent der befragten Hamburger Angst haben, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. 40 Prozent sind schon einmal belästigt worden im öffentlichen Nahverkehr. Ich denke, wir müssen das ernst nehmen und das sollten wir in den nächsten Wochen bei den Beratungen
auch tun. Gerade an dieser Stelle ist das subjektive Sicherheitsempfinden entscheidend, wenn es darum geht, mehr Leute zum Umstieg zu bewegen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach den tragischen Selbstmorden von David M. und Yeni P. steht der Abschiebehaftvollzug in Hamburg und auch über Hamburgs Grenzen hinweg unter besonderer öffentlicher Beobachtung. Es ist gut, dass wir uns im Ausschuss mit diesem Thema befasst haben und noch einmal Akteneinsicht beantragt haben, um uns ein genaues Bild von den Vorgängen zu machen.
Es ist noch gar nicht so lange her ist, dass das Antifolterkomitee Hamburg besucht und die hiesigen Abschiebebedingungen gerügt hat. Ich gestehe gerne zu, dass seitdem etwas passiert ist. Vor dem Hintergrund dessen, was damals – und das war nicht vor zehn oder zwanzig Jahren, sondern 2005/2006 – kritisiert wurde, stehen wir in einer besonderen Verantwortung, diese Zustände sehr genau im Blick zu behalten und darauf zu achten, was verändert und verbessert werden kann.
Lenken wir den Blick etwas weiter in die Vergangenheit, so haben wir auch den Selbstmord von Mike S. zu beklagen, bei dem es zwar nicht um Abschiebehaft, aber ebenfalls um einen Suizid im Vollzug ging. Wir haben es also mit drei Suizidfällen innerhalb kurzer Zeit zu tun, sodass wir das Thema Suizidprävention in den Ausschusssitzungen ausführlich debattierten und in der nächsten Ausschusssitzung die bisherigen Maßnahmen zur Prävention noch einmal im Einzelnen durchgehen wollen.
Da die Suizidprävention auch in diesem konkreten Fall nicht funktioniert hat, müssen wir sie hinterfragen. Wir wollen wissen, was bei der Suizidkonferenz, die sich mit diesem Thema auseinandersetzt, herausgekommen ist. Auch wenn die Fälle ganz unterschiedlich sind, treibt uns die Frage um, ob die Mitarbeiter der Behörde dieses Worst-CaseSzenario tatsächlich immer schon beim ersten Anhaltspunkt für einen Suizid durchspielen. Wird bei einem suizidgefährdeten Häftling tatsächlich das Maximum getan, um seinen Suizid zu verhindern, zum Beispiel durch Verkürzung der Überwachungsintervalle? Dass auch am Wochenende Psychologen anwesend sind, ist immerhin schon ein Schritt, reicht aber noch nicht aus. Nach drei Suizidfällen innerhalb einer so kurzen Zeit können
wir nicht einfach zur Tagesordnung übergehen und gerade Sie als grüner Justizsenator sind in der Pflicht, etwas vorzulegen und auf diese drängenden Fragen Antworten zu geben.
Wir begrüßen zwar, dass Sie inzwischen keine Abschiebehaft mehr bei straffälligen Minderjährigen beantragen, müssen sich aber trotzdem der Frage stellen, warum sie bei David M. beantragt wurde. Sie sind von Rechts wegen verpflichtet, eine sehr genaue Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen, zumal die Abschiebehaft gerade bei Minderjährigen – zum damaligen Zeitpunkt ging man davon aus, dass David M. minderjährig ist – erst recht Ultima Ratio ist.
In Paragraf 42 SGB VIII steht, dass in solchen Fällen das Jugendamt zwingend einzuschalten und in den gesamten Prozess mit einzubeziehen ist. Ich möchte schon sehr genau wissen, ob ein Dubliner Übereinkommen fundamentale Normen unseres Kinder- und Jugendhilferechts einfach über Bord werfen kann. Das kann es aus Sicht der SPD nicht.
All diese Fragen werden wir aufarbeiten müssen und uns darum zu kümmern haben, wie es weitergeht. Wir als SPD haben bereits Ende März vorgeschlagen, einen Punkt aufzugreifen, den das Antifolterkomitee bereits 2005/2006 gefordert hat, nämlich unterschiedliche Abschiebehaftrichtlinien für Hamburg. Diese sind in Schleswig-Holstein 2003 eingeführt worden und führten dort in der Tat teilweise zu Verbesserungen für die Betroffenen. Anders als die Linkspartei sagen wir als SPD ganz klar, dass die Abschiebehaft weiterhin Ultima Ratio sein muss. Allerdings muss ihre konkrete Ausgestaltung so human wie möglich sein, so human, wie es die Situation im Vollzug erlaubt. Abschiebehaft ist keine Strafhaft; dieser Tatsache muss der Vollzug Rechnung tragen und alles tun, damit sich solche schrecklichen Fälle nicht wiederholen.
Ich möchte ein paar konkrete Punkte nennen, die im Fall von Yeni P. deutlich geworden sind. Im Ausschuss haben wir unter anderem gehört, dass sie sich offenbar sehr darüber beklagt hatte, keine klare Auskunft über ihr weiteres Schicksal bekommen zu haben. In den schleswig-holsteinischen Richtlinien, die ich mir noch einmal angesehen habe, ist Vorschrift, dass das Landesamt für Ausländerangelegenheiten über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt der Ausreise unverzüglich und verlässlich informiert und berät, damit die Isolationssituation des Abschiebehäftlings, also nicht zu wissen, was wann mit ihm passiert, trotz Durchsetzung des Ausländerrechts – bei dem machen wir keine Abstriche, aber bitte vernünftige Bedingungen und vernünftige Begleitung und Unterstützung – verkürzt wird. Das würden wir uns auch für Hamburg wünschen.
Auch Landesbeirat und NGOs sollten jederzeit vernünftig in die Beratungssituation mit eingebunden werden, da sie eine ganz wichtige Hilfestellung leisten können. Mit Ihrem Runden Tisch, an dem die Opposition nicht beteiligt ist – was wenig sinnvoll ist, da man bei diesem sensiblen Thema doch eigentlich einen breiten überparteilichen Konsens herbeiführen sollte –, liegen Sie hinter SchleswigHolstein noch ein bisschen zurück, denn in Schleswig-Holstein gibt es zum Beispiel einen dauerhaften Landesbeirat für Abschiebehaftvollzug, in dem sich auch die Flüchtlingsorganisationen engagieren und der mit einer Art Regelverfahren den Abschiebehaftvollzug begleitet und evaluiert.
Ein einmaliger Runder Tisch, an dem allerdings auch die Opposition teilnehmen sollte, ist ein Anfang, aber noch besser wäre es, wenn der Abschiebehaftvollzug zukünftig von einem Regelverfahren und einem Landesbeirat begleitet werden würde. Dies haben wir mit unserem Antrag im März vorgeschlagen. Unsere Vorschläge liegen also auf dem Tisch und wir sollten uns dem Thema weiterhin gemeinsam widmen, was wir auch nächste Woche im Rechtsausschuss tun werden. – Vielen Dank.
– Ich glaube, wir haben hier ein Helmverbot, das haben wir noch nicht ausprobiert, es ist aber eine interessante Frage.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der letzten Wahlperiode war es im Hause Konsens, die teilweise unerträgliche Situation bei unserer Berufsfeuerwehr anzugehen. Wir erinnern uns alle an die Diskussion über den schwierigen, teilweise auch unzumutbaren Dienstplan, über Dienstunfähigkeiten und reduzierte Löschzüge. Einmal musste eine Feuerwache sogar vorübergehend schließen, weil kein Personal mehr da war, die Feuerwehr war an einigen Stellen wirklich ausgebrannt.
Es hat dann Veränderungen gegeben, der Dienstplan ist überarbeitet worden, das war gut. Es gibt jetzt ein neu eingeführtes Gesundheitsmanagement und in den Haushaltsplanberatungen 2009/2010 hat es eine Stellenverstärkung bei der Berufsfeuerwehr von 40 Stellen gegeben; das wurde hier fast einstimmig beschlossen. Das ist ein richtiger Schritt, aber es bleibt noch deutlich hinter dem zurück, was die Feuerwehr selbst gefordert hatte, aber es war immerhin schon eine Verbesserung. Auch im Konjunkturprogramm wurden die
Ausbildungsplätze in dem Bereich noch einmal verstärkt.
Aber was ist das Ergebnis? Statt diesen Weg der Gesundung unserer Hamburger Feuerwehr weiterzugehen und diese Personalentwicklung auch weiterzuführen, reißen Sie genau das wieder ein, was wir mühsam gemeinsam versucht haben aufzubauen.
Im November 2009 verkündeten Sie die Zusammenlegung der beiden Feuerwachen im Süderelbe-Bereich und Sie kündigen jetzt die Streichung von 50 Stellen an, wohlgemerkt, wenige Monate, nachdem wir gemeinsam beschlossen haben, 40 Stellen mehr zur Verfügung zu stellen. Das ist an Widersprüchlichkeit nicht zu überbieten, meine Damen und Herren.
Der Kollege Völsch ist leider noch nicht wieder da, er ist noch auf dem Flugrückweg. Er könnte noch ein Lied singen von der Diskussion über die Zusammenlegung dieser beiden Feuerwachen im Südwesten unserer Stadt. Vor Ort wird dies von den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von vielen, die sich damit auskennen, als sehr gefährlich empfunden; Stichwort sind hier die Hilfsfristen. Die werden nicht mehr so sein können, dass sie den Standards entsprechen, die wir erwarten. Außerdem planen Sie in dem Bereich Neubaugebiete, es sollen neue Leute hinziehen, aber vor der Besiedelung wird die Feuerwehrversorgung gekappt. Das ist das Gegenteil von "Wachsen mit Weitsicht" und auch deswegen ist diese Maßnahme falsch.
Eigentlich hätten jetzt noch zwei weitere Abgeordnete klatschen müssen, ich schaue einmal, wo sie gerade sind. Kollege Hecht zum Beispiel zieht es offenbar vor, dieser Debatte nicht zu folgen.
Ich wäre da vorsichtig, Frau Thomas, denn wir schauen noch einmal in das "Hamburger Abendblatt" vom 18. Dezember 2009.
Ich zitiere jetzt nicht nur das "Hamburger Abendblatt". Frau Thomas, hören Sie doch einmal zu. Wenn Sie das kennen, ist das super, aber der Kollege Neumann kennt es noch nicht:
"CDU-Politiker fordern Sparverbot […]."
Da äußert sich dann der Kollege Hecht, denn der Wahlkreis Finkenwerder ist in dem Bereich direkt betroffen:
"Sicherheit ist ureigene CDU-Politik."
Da würde ich mittlerweile ein Fragezeichen setzen. Und dann geht es weiter, dass man hier keine falschen Akzente setzen solle.