Wir haben heute eine besondere Situation. Wir kommen gleich zum ersten Debattenpunkt des heutigen Tages, Drucksache 19/5816, Bericht des Stadtentwicklungsausschusses: Evaluierung und Änderung der Hamburgischen Bauordnung.
[Bericht des Stadtentwicklungsausschusses über die Drucksache 19/4798: Evaluierung und Änderung der Hamburgischen Bauordnung (Senatsantrag) – Drs 19/5816 –]
[Antrag der Fraktion der SPD: Wartung privater Kinderspielflächen – Rücknahme von Vorbescheiden – Drs 19/5974 –]
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die neue Hamburgische Bauordnung ist am 1. April 2006 in Kraft getreten. Die Zielsetzung damals war verhältnismäßig einfach, denn wir sagten, sie solle einfacher werden, schneller und unbürokratischer.
Das bedeutet Vereinfachung und damit Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, bessere Transparenz für Antragsteller, abschließende Gesetzesregelungen, Verzicht auf Ausnahmen, verlässliche Höchstbearbeitungsfristen und bei Überschreitung Genehmigungsfiktion, das heißt, der Antrag gilt durch Zeitablauf als genehmigt. Es bedeutet auch die Reduzierung staatlicher Überwachung auf das Notwendige, zum Beispiel Verzicht auf Bauanzeigeverfahren, verbesserter Service für Antragsteller, zum Beispiel durch Baugenehmigung aus einer Hand, und die Angleichung an die Musterbauordnung. Das ist wichtig insbesondere auch für Bauherren, die in mehreren Bundesländern aktiv sind. Im Wesentlichen ist dies also eine Deregulierung, das heißt, eine Erleichterung für Bauherren und Abbau staatlicher Überwachung.
Im Baurecht wird unterschieden: Es gibt einmal verfahrensfreie Tatbestände, das vereinfachte Genehmigungsverfahren und das Genehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung. Wichtig ist für die Antragsteller, dass der sogenannte Grundsatz der Wahlfreiheit nach oben besteht.
Natürlich sind neue Wege, die wir damals beschritten haben, auch immer mit einem Teil Ungewissheit verbunden. Daher haben wir damals im Gesetz einen Evaluierungsauftrag der Bürgerschaft an den Senat festgeschrieben bezüglich der neuen Vorschriften und einen Bericht über Erfahrungen bei der Durchführung der HBauO angefordert, ebenso eine Darstellung eventueller Änderungsbedarfe und hierzu gesetzestechnische Vorschläge zur Umsetzung.
Der Bericht ist nachvollziehbar, ist eine offene Darstellung auch bei den Problempunkten und plausibel bei den Vorschlägen. Nebenbei gewährt er einen guten Einblick in das Geschehen rund um die Baugenehmigungsprüfung. Ich kann also jedem der Kollegen empfehlen, die schon immer etwas über das Bauen wissen wollten, diesen Bericht aufmerksam zu lesen.
Es gibt noch einige Vorteile, die dieser Bericht uns bringt. Alle Beteiligten, Architekten, Bauherren und Bauprüfer wurden befragt und in die Untersuchung einbezogen. Aber auch andere Elemente, wie zum Beispiel Workshops, Anhörungen von Verbänden und bestimmte statistische Auswertungen sind mit eingeflossen. Hierzu gehört dann auch die Bewertung mit Noten und deren Veröffentlichung.
Ein kleiner Wermutstropfen ist, dass es eine sehr gute Beteiligung seitens der Bauprüfer gab, aber eine weniger gute Beteiligung bei Bauherren und Architekten. Dies liegt allerdings nicht in der Verantwortung der Verwaltung. In beiden Fällen gibt es ausreichend hohe Stichprobenanteile und zusätzliche Orientierung bei der Evaluierung auch an anderen wichtigen Quellen.
Daher mein ganz besonderer Dank an alle, die sich an der Untersuchung und dem Bericht beteiligt haben.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch kurz auf die Ergebnisse eingehen. Das sind erstens die materiellen Vorschriften, zweitens verfahrensfreies und vereinfachtes Verfahren und drittens das konzentrierte Verfahren.
Die Ergebnisse im Bereich der materiellen Vorschriften: Dort gab es überwiegend positive Rückmeldungen, nur vereinzelt kritische Stimmen. Das ist jedoch kein Ansatz für grundsätzliche Änderungen, auch nicht bei den Abstandsregelungen. Die Hamburgische Bauordnung wurde mit den Stimmen der CDU damals verabschiedet und wenn ich ein Wort an euch Sozialdemokraten richten darf,
Die SPD lehne Regelungen ab, die geeignet wären, die Lebensqualität in unserer Stadt und das friedliche Miteinander in den Quartieren zu beeinträchtigen. Und weiter: Eine Bauordnung, die für Klein Kleckersdorf passen würde, müsse nicht in der hamburgischen Metropole richtig sein.
Herr Klooß hatte damals auch prophetische Ansichten und meinte, es handele sich vielmehr um ein unausgegorenes Gesetz mit schweren Mängeln. Das alles hörte sich damals nach Untergang der Metropole Hamburg mit der CDU und ihrer Hamburgischen Bauordnung an.
Die Änderungsbedarfe im Detail werde ich Ihnen ersparen, die können Sie nachlesen auf den Seiten 2, 3 und 5. Ich greife nur einmal Paragraf 9 "Nicht überbaute Flächen" heraus, wo es jetzt die Möglichkeit einer etwas erweiterten Nutzung von Vorgärten für Stellplätze gibt, sofern die Gartengestaltung nicht erheblich beeinträchtigt wird und das durch Vorgärten geprägte Straßenbild erhalten bleibt.
Zweiter Punkt: die Ergebnisse bei den verfahrensfreien und den vereinfachten Verfahren. Hier gab es insbesondere eine gute Bewertung durch die sogenannten Kunden, also Bauherren und Architekten. Nur 2 Prozent der Verfahren endeten mit Genehmigungsfiktionen, also durch Fristablauf. Aus Sicht der Bauprüfer ist festzustellen, dass sie die Zwei-Monats-Frist in Ordnung finden, eine Ein-Monats-Frist jedoch sehr knapp ist. Hier gibt es sicherlich einen Zielkonflikt. Kurze Bearbeitungsfristen für die Bauherren und die Stadt sind gut, aber wenn viele Bauwillige bauen, ist es natürlich auch eine Belastung für die Dienststellen und hier wird man gegebenenfalls über Hilfe nachdenken müssen.
Die weiteren Bedenken aus dem Bauprüfbereich sind die zeitweiligen Vermutungen des Wildwuchses bei vereinfachten Verfahren durch Missbrauch der gestiegenen privaten Verantwortung. Da bin ich in Übereinstimmung mit der Verwaltung, dass es hier noch eine Evaluation geben muss – die soll in 2011 kommen –, wo man diese und andere Bedenken eruieren kann, wenn eine größere Anzahl von Gebäuden errichtet worden sind und wir dann eine breitere Evaluationsgrundlage haben. Positiv wurde auch bewertet, dass das vereinfachte Ver
Es gab Kritik an der Funktion des Prüfsachverständigen für Bautechnik, und die ist auch berechtigt. Der Praxistest wurde nicht bestanden und deswegen sind wir selbstverständlich einverstanden damit, dass die Aufgabenbereiche des Prüfsachverständigen wieder in die Hoheit des staatlichen Bauprüfbereichs zurückkehren.
Dann zu den Ergebnissen beim konzentrierten Verfahren: Hier gab es keine grundsätzliche Infragestellung, aber das Verfahren zeigt bei Einzelpunkten Verbesserungsbedarf, zum einen die Möglichkeit des Nachreichens von Unterlagen, zum Beispiel zur technischen Detaillierung, zu Tatbeständen des Baunebenrechts oder der bautechnischen Nachweise, ohne – und das ist jetzt neu – dass der Fristablauf bereits eingereichter Anträge verändert wird.
Das ist eine Erleichterung für Bauherren und Architekten, eine bessere Möglichkeit zur Verhandlung von Finanzierungsfragen, wenn über grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit schon einmal größere Klarheit vorhanden ist und die Bautechnik dann in einem zweiten zeitlichen Schritt im Detail nachgearbeitet werden kann. Das nimmt den Druck aus dem Verfahren und ist eine gute Regelung.
Zum anderen haben wir aber auch das Problem der vollständigen Unterlagen. Wir begrüßen es, dass die Bauvorlagenverordnung präzisiert werden wird, auch das ist ein Beitrag zur Problemminderung.
Zum Schluss, meine Damen und Herren, haben wir eine weitere gute Regelung, das ist die Möglichkeit der Verfahrenskonferenz, eine partnerschaftliche Absprache zwischen Bauherren, Architekten und Bauprüfern an einem Tisch. Sie ermöglicht eine gemeinsame Festlegung der zeitlichen Fristen und Abläufe zur Optimierung des Verfahrens, die Verminderung oder Beseitigung von Druck, Stress und Missverständnissen und letztendlich auch ein Baugenehmigungsverfahren als partnerschaftlicher Prozess anstelle eines Hoheitsaktes. Das ist erfreulich und ebenso erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass von den Antragstellern selbst diese Verfahrenskonferenz angeregt werden kann. Aus meiner Sicht allerdings ist Werbung und Schulung dafür, auch im Bauprüfbereich, sinnvoll.
Insgesamt kann man sagen, dass die neue Hamburgische Bauordnung sich gut bewährt hat, die jetzigen Änderungsvorschläge ein Beitrag zur Optimierung der Hamburgischen Bauordnung innerhalb eines Entwicklungsprozesses sind und wir auch in Zukunft mögliche Änderungsnotwendigkeiten genau beobachten werden zum Nutzen der Bauwilligen, die wir in Hamburg brauchen, und zu
Und, Herr Grote, ich weiß nicht, was Ihr Antrag heute soll. Vielleicht sammeln Sie Fleißsternchen oder etwas Ähnliches. Wir hatten am 8. Dezember dazu eine Senatsvorlage, am 11. Februar haben wir ausführlich im Stadtentwicklungsausschuss beraten und gestern Nachmittag bekomme ich Ihren Zusatzantrag. Ich weiß überhaupt nicht, was Sie damit erreichen wollen. Sollen wir dem Inhalt jetzt zustimmen,
sollen wir insgesamt das Verfahren abbrechen und zurücküberweisen an den Ausschuss? Mein Vorschlag: Bringen Sie Ihre Ideen zur nächsten Evaluation ein, die wird kommen, und dann können wir gern über Ihre Vorschläge diskutieren. Aber klären Sie vorher Ihren Antrag auf Vereinbarkeit mit dem Bundesrecht.
(Beifall bei der CDU und Heiterkeit bei der SPD – Dr. Andreas Dressel SPD: Genau so ist das! – Glocke)
Beschweren Sie sich ruhig darüber, dass wir uns auch einmal loben können, weil uns mit der Hamburgischen Bauordnung etwas gelungen ist. Und Ihre Regelungswut, was die Kinderspielplätze angeht, die können Sie gern gleich begründen. – Vielen Dank.