Protokoll der Sitzung vom 21.04.2010

Erstens: Wenn sich neben der Finanzbehörde, die mit höchst sensiblen Daten zu tun hat, ausgerechnet die Innenbehörde, die viel mit Grundrechten zu tun hat, nicht dazu hat entschließen können, behördliche Datenschutzbeauftragte zu bestellen, dann ist das kritikwürdig. Wir unterstützen die Forderung des Datenschutzbeauftragten, die Bestellung behördlicher Datenschutzbeauftragter gesetzlich zu regeln.

Zweitens: Der Aufgabenbereich des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, das haben hier eigentlich alle Redner gesagt, wächst und wächst. Er wächst in einem Ausmaß, dass nicht zu sehen ist, wie der Beauftragte ihm mit der gegebenen personellen Ausstat

tung eigentlich gerecht werden kann. Bei der Haushaltsberatung wird unseres Erachtens deshalb zu überprüfen sein, ob die Freie und Hansestadt Hamburg bereit ist, hier zusätzliche Stellen zu finanzieren, oder ob sie es sich leisten will, den Datenschutz und den Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung hintanzustellen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat nunmehr Senator Dr. Steffen.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben am Anfang des parlamentarischen Beratungsprozesses schon einmal die Gelegenheit, diesen ganz frischen und neuen Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten zu diskutieren. Es ist der erste Bericht, den der jetzige Amtsinhaber vorlegt. Herr Caspar hat einen sehr erfreulichen und erfrischenden Start hingelegt; er hat neue Schwerpunkte gesetzt, auf aktuelle Entwicklungen reagiert und scheut nicht davor zurück, sich mit Global Playern wie Google oder Facebook anzulegen. Dieses sehr mutige Eintreten in der Auseinandersetzung mit großen Unternehmen macht deutlich, welchen Stellenwert und welchen Einfluss Datenschutz hat, wie sehr jeder einzelne und jede einzelne von Datenschutz profitieren kann und wie die Dienststelle eines Hamburgischen Datenschutzbeauftragten einen wertvollen Beitrag dazu leisten kann.

Wir haben die Diskussion verfolgen können, wie das Verhältnis zwischen staatlicher Überwachung und privater Datensammelei ist und wo die Schwerpunkte liegen. In der Tat gibt es aufgrund der immer differenzierteren Sammlung, Verwendung und Verknüpfung von Daten und dem sich immer stärker ausweitenden Datenhandel von Privaten eine Schwerpunktverlagerung, die auch eine Schwerpunktverlagerung bei der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten erforderlich macht. Gleichwohl bleibt die Aufgabe bestehen, staatliches Handeln zu kontrollieren, schließlich nimmt der Staat besondere Rechte für sich in Anspruch, die Private so nicht haben. Das erfordert eine besonders sorgfältige Überwachung und daher ist es sehr vernünftig, dass wir eine unabhängige Kontrolle durch einen Datenschutzbeauftragten haben. Das bleibt richtig und vernünftig.

(Beifall bei der GAL und bei Kersten Artus und Christiane Schneider, beide DIE LINKE)

Es ist zutreffend gesagt worden, dass die Behörden sehr frühzeitig die Zusammenarbeit mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten suchen und dass diese Zusammenarbeit intensiv und kooperativ ist. Natürlich haben dabei die verschiedenen Beteiligten jeweils ihre Rollen. Das macht aber

(Christiane Schneider)

deutlich, dass das Bewusstsein dafür, Datenschutz bei staatlichem Handeln selbstverständlich zu berücksichtigen, tief verwurzelt ist. Es ist eben nicht so, dass Datenschutz die Behörden nicht interessiert, sondern es wird frühzeitig der Rat des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten eingeholt, um sicherzustellen, dass der Datenschutz bei der sehr sensiblen Verwendung von Daten – etwa im Bereich der Innenpolitik, der Justiz oder der Sozialverwaltung – gewährleistet werden kann. Das funktioniert, und dass wir einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten haben, ist sicher eine gute Gewähr dafür, dass das auch so bleibt.

Der Stellenwert des Datenschutzes im privaten Bereich ist gestiegen. Es ist deswegen auch so wichtig, dass wir hier im Gegensatz zu anderen Bereichen, in denen wir im Rahmen der Konsolidierung Personal abbauen und Einschnitte bei öffentlichen Leistungen vornehmen müssen, keine Kürzungen vornehmen. Infolge des Aufgabenzuwachses im Hinblick auf die Informationsfreiheit haben wir zuletzt einen kleinen Stellenzuwachs beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragen vornehmen können. Aber natürlich werden, was die Personalausstattung betrifft, die Bäume in den jetzigen Zeiten nicht in den Himmel wachsen können.

Umso wichtiger ist es, dass der Senat in den Bereichen, wo es gut möglich ist, selbst die Kontrolle über die Wahrung des Datenschutzes zu übernehmen, das auch tut. Deswegen wird er in Kürze veranlassen, dass sämtliche Behörden eigene Datenschutzbeauftragte einrichten. Auch bezüglich der Videoüberwachung in Dienstgebäuden wird es zeitnah eine Senatsentscheidung über einen Gesetzesentwurf geben, der Ihnen dann vorgelegt werden wird.

Für den privaten Bereich bleibt dennoch die Frage: Wie können wir die Bürgerinnen und Bürger stärker aktivieren? Es ist viel zum Schutz und dem behutsamen Umgang mit den eigenen Daten gesagt worden, aber es gibt eben auch Bereiche, in denen die Verwendung der eigenen Daten durch private Unternehmen zu bestimmten Zwecken zunächst erwünscht ist. Wir müssen daher Instrumente entwickeln, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, Datenschützer in eigener Sache zu werden und nicht nur auf Aufsichtsbehörden angewiesen zu sein, die natürlich nur exemplarisch Missstände in privaten Unternehmen aufspießen können. Ich habe deswegen bereits im letzen Jahr unter dem Motto "Bürger zu Datenschützern in eigener Sache machen" ein Konzept vorgelegt, das von dem Gedanken getragen wird, es müsse dem Einzelnen möglich sein, auch gegenüber großen Unternehmen Autonomie über die eigenen Daten zu erkämpfen.

Ein zentraler Vorschlag ist, dass Unternehmen, die mit Daten umgehen, einen Herkunftsnachweis führen müssen, um in der Lage zu sein, auf Anfrage

des Bürgers oder der Bürgerin über die Herkunft der Daten Auskunft zu geben. Dann wäre festzustellen, wer wann welche Daten weitergegeben hat. Wir brauchen außerdem eine Beweislastumkehr. Es ist den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern nicht zuzumuten, dass sie im einzelnen nachweisen, wo in komplexen Datenverarbeitungssystemen der Fehler passiert ist, der zu einer unbefugten Weitergabe der Daten geführt hat. Wir brauchen effektive Schadensersatzregelungen, die dann auch tatsächlich wirksam werden können. Über diese Vorschläge wird gegenwärtig in einer Länderarbeitsgruppe gemeinsam mit anderen Bundesländern beraten. Wir bereiten uns darauf vor, diese Vorschläge im Rahmen der angekündigten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes einzubringen.

All das bisher gesagte macht zwei Punkte deutlich. Wir haben zum einen einen breiten Konsens darüber, dass wir dem Datenschutz einen hohen Stellenwert einräumen wollen. Zum anderen zeigen die vielen Beispiele aber auch, wie viele unterschiedliche Beteiligte – Parlament, Senat, private Unternehmen und der unabhängige Datenschutzbeauftragte – sich in ganz unterschiedlichen Bereichen für den Datenschutz einsetzen müssen. Ich freue mich, dass wir hier so einen breiten Konsens haben. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Das Wort bekommt Herr Müller-Kallweit.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur, um Legendenbildungen vorzubeugen, Herr Kollege Klooß, zwei Anmerkungen.

Zunächst zu den Datenschutzbeauftragten in den Behörden. Vor der letzten Bürgerschaftssitzung, am 31. März um 13.00 Uhr, hat der Unterausschuss Datenschutz getagt. Wir haben dort ausdrücklich erklärt, dass wir von einem Gesetzgebungsverfahren erst einmal absehen wollen und nicht, weil dies langwierig und diffizil in der Ausgestaltung wäre, sondern weil sich der Senat selber verpflichtet hat, diese Stellen zu schaffen. Er hat dies auch schon getan und von bislang zwei Datenschutzbeauftragten auf zurzeit sechs oder sieben aufgestockt. Auch der Punkt Datenschutzbeauftragte in den Bezirksämtern wurde angesprochen und sehr wohlwollend aufgenommen. All das ist völlig unstreitig. Deswegen wundere ich mich, dass jetzt skandalisiert wird, der Senat tue nichts. Im Zweifel obliegt es uns als Gesetzgeber, einen Gesetzesentwurf einzubringen. Weil es aber eine Übereinkunft zwischen dem Datenschutzbeauftragten und dem Senat gibt, diese Stellen zu schaffen, lohnt sich das nicht. Es ist nicht rechtens, ein Problem zu produzieren, wo gar keines vorhanden ist.

(Senator Dr. Till Steffen)

Die zweite Anmerkung: Auf der eben erwähnten Sitzung wurde das Thema Videoüberwachung in öffentlichen Gebäuden angesprochen. Der Senat hat erklärt, er werde in Kürze einen Gesetzesentwurf vorlegen. Auch da schickt es sich nicht, sich hinzustellen und das Fehlen eines Entwurfs als Skandal anzuprangern. Uns wurde erklärt, dass es ein paar Tage bis zur Vorlage dauern werde. Auf die Nachfrage der SPD-Fraktion kann ich nur sagen, es wird eben so lange dauern, wie es dauert. Die Rechtsmaterie ist diffizil und es nützt keinem, wenn ein mit heißer Nadel gestricktes Gesetz verabschiedet und im nächsten Moment wieder kassiert wird.

Wir sollten uns schon an die Tatsachen halten und an die sehr einvernehmlichen Diskussionen im Unterausschuss Datenschutz.

(Christiane Schneider DIE LINKE: Abgese- hen davon, dass wir uns über Grundrechte unterhalten!)

Der weitere Weg ist uns vom Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten vorgegeben. Wir haben genug andere Sachen anzupacken, mit denen wir uns beschäftigen müssen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung.

Wer einer Überweisung der Drucksache 19/5867 an den Rechts- und Gleichstellungsausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so geschehen.

Ich rufe auf den Punkt 50 der Tagesordnung, Drucksache 19/5850, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Bundesratsinitiative für die Abschaffung des Sanktionsparagraphen 31 SGB II nach Verfassungsgerichtsurteil.

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Bundesratsinitiative für die Abschaffung des Sanktionsparagraphen 31 SGB II nach Verfassungsgerichtsurteil – Drs 19/5850 –]

Diese Drucksache möchte die Fraktion DIE LINKE an den Wirtschaftsausschuss überweisen. Gibt es Wortmeldungen? – Herr Joithe, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben im November schon einmal einen Antrag zu diesem Paragrafen gestellt. Damals ging es um dessen Aussetzung und heute, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, geht es um seine Abschaffung.

Die Sanktionierung von Hilfeempfängern ist seit geraumer Zeit Gegenstand heftiger Kritik von zahlreichen Verfassungsrechtlern und Wohlfahrtsverbänden. Dem Sanktionsmoratorium haben sich inzwischen parteiübergreifend viele Menschen – auch Mitglieder dieses Hauses außerhalb meiner Fraktion – angeschlossen. Es geht darum, ob man das Existenzminimum noch kürzen darf und ob die Kürzung des Existenzminimums nicht im Konflikt mit dem grundgesetzlich gewährleisteten Teilhabeanspruch steht.

Ich möchte gleich im Vorwege klarstellen, dass es in unserem Antrag ausschließlich um den sogenannten Sanktionsparagrafen 31 SGB II geht. Es gibt im Sozialgesetzbuch II noch vielfältige andere Möglichkeiten, das Existenzminimum rechtmäßig zu unterschreiten. Ich nenne hier nur die Aufrechnungsmöglichkeiten bei der Darlehensgewährung oder den Fall, dass jemand vorsätzlich und grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat. Selbstverständlich wird er in einem solchen Fall zur Kasse gebeten, die Zahlungen werden bis zu 30 Prozent unter das Existenzminimum gekürzt und gegebenenfalls wird eine Anzeige wegen Betrugs gestellt. Kosten für Unterkunft und Heizung können bei Unangemessenheit gekürzt werden und Unter-25-Jährige müssen einen Totalverlust des Anspruchs auf Unterkunftskosten fürchten. Verstöße gegen die Erreichbarkeitsanordnung führen ebenfalls zur Kürzung. Über all diese Maßnahmen sprechen wir hier nicht.

Um das noch einmal für diejenigen deutlich zu machen, die in dem Thema nicht so tief drin stecken: Hier geht es ausschließlich um die Sanktion des Paragrafen 31 SGB II. Nach Meinung aller Erwerbsloseninitiativen, der Wohlfahrtsverbände, meiner Partei, aber inzwischen auch von Mitgliedern der SPD und der Grünen ist seine Anwendung auszusetzen.

Welche Gründe haben wir für diese Forderung? Sie werden sagen, Sanktionen habe es immer gegeben, nicht nur im SGB II. Auch im alten Bundessozialhilfegesetz und im SGB III, im Bereich des Arbeitslosengeldes, waren und sind Sanktionen verankert. Sie werden außerdem sagen, Sanktionen seien Steuerungselemente, die verhindern, dass das System ausgenutzt wird. Soweit, so gut – oder doch nicht? Die Bedingungen haben sich seit der Einführung der schändlichen Hartz-IV-Gesetze enorm verschärft. Früher kannte man beispielsweise in der Arbeitsmarkt- oder Sozialpolitik die Sippenhaft nicht, die im SGB II verankert wurde.

(Egbert von Frankenberg CDU: Nun mäßi- gen Sie sich doch mal!)

Hören Sie gut zu.

Der Paragraf 31 SGB II ist so zugeschnitten, dass schon bei einem ersten Verstoß die Sanktionen,

(Wolfgang Müller-Kallweit)

die ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft treffen sollen, auch Auswirkungen auf alle anderen Personen der Bedarfsgemeinschaft haben, Herr von Frankenberg. Möglich wird dies durch das unselige Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft und auch durch die vor vier Jahren vorgenommene Änderung des SGB II dahingehend, dass erwachsene Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in diese Bedarfsgemeinschaft miteinbezogen werden, als ob Eltern heutzutage tatsächlich die Kontrolle über ihre erwachsenen Kinder ausüben könnten. Wer das denkt oder fordert, ist komplett lebensfremd. Es kann doch nicht sein, dass alle darunter leiden müssen, wenn einer Mist baut; das verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

So kam es im August letzten Jahres zu dem Fall, dass eine Mutter ihre Miete nicht mehr zahlen konnte, weil der unter 25-jährige Sohn für drei Monate zu 100 Prozent sanktioniert wurde – soviel zur Sippenhaftung –

(Egbert von Frankenberg CDU: Sie wissen doch gar nicht, was das ist!)

und das auch die anteiligen Kosten für die Miete betraf. Der junge Herr war seinem Termin bei der ARGE nicht nachgekommen. Die arrogante Reaktion des Pressesprechers der ARGE, eines gewissen Herrn Weise, war, die Mutter hätte ihren Sohn zu größerer Zuverlässigkeit erziehen sollen. Ein entsprechender Bericht erschien in der "Hamburger Morgenpost"; danach musste die ARGE nachbessern.

Es ist ein Unding, den Müttern die Schuld in die Schuhe zu schieben und es die Mütter ausbaden zu lassen. Dies ist aber ein typischer Ausfluss des Sanktionsparagrafen, der im Grunde genommen alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, gleich welcher Größe, dazu verpflichtet, sich ständig gegenseitig zu kontrollieren. Sie müssen nicht nur die Post prüfen, um mitzubekommen, ob ein Termin bei der ARGE ansteht – versuchen Sie mal, das bei Ihrem 24-jährigen Sohn zu überprüfen –, Sie müssen den erwachsenen Sohn oder die Tochter möglichst noch zum Gesprächstermin tragen, sonst können Sie unter Umständen morgen die Miete nicht mehr zahlen. Das ist geradezu absurd und gehört abgeschafft.

(Beifall bei der LINKEN)

Inzwischen weisen Studien nach, dass Sanktionen insbesondere gegen unter 25-jährige Erwachsene wenig bringen, obwohl sie angeblich einen erzieherischen Charakter haben sollen. Ganz im Gegenteil sind die Folgen häufig Verschuldungsprobleme, Räumungsklagen, Verweigerung ärztlicher Behandlung, Kündigung von Bankkonten, Sperrung von Telefonanschlüssen sowie eine Verschärfung der Lage und insbesondere gesundheitliche Probleme. Psychische Probleme nehmen bei Jugend

lichen und Jungerwachsenen ohnehin zu, wie die Statistiken der Krankenkassen ausweisen. Es darf als Tatsache betrachtet werden, dass die Sanktionierung nicht den Zweck einer Annäherung an den Arbeitsmarkt erfüllt. Ganz im Gegenteil, betroffene Personen können sich in ihrer verschärften Lage erst recht nicht mehr mit dem Thema Arbeit auseinandersetzen. Insofern ist das kontraproduktiv oder politisch gewünscht; darüber kann man gerne streiten.

Die Hilfebedürftigkeit der sanktionierten Personen erhöht sich. Die Menschen müssen sich an andere Stellen wenden, um die neu entstandenen Probleme zu bewältigen; dafür müssen dann also andere sorgen. Sozialarbeiter berichten, dass in manchen Fällen auch der kriminelle Weg eingeschlagen wird, um den Geldverlust zu kompensieren. Das kann nicht Sinn und Zweck von Arbeitsmarktpolitik sein