Ich sage dies besonders deshalb, weil wir Öffentlichkeit haben und heute am Girls'Day besonders viel, die ich ausdrücklich begrüße.
Sie haben es selbst angesprochen. Es ist oft nicht gut für das Parlament, wenn wir solche Spezialistenfragen noch einmal in aller Breite,
Wir werden diesem Bericht und damit dem Gesetzesverfahren der Novellierung zustimmen. Ich gebe Ihnen auch recht, dass wir gar nicht in diese Ursprungsdebatte verwickelt sind, dass die Vereinfachung und Entbürokratisierung der Bauordnung richtig war, dass allerdings damit zu große Erwartungen verknüpft waren, was die Impulse für den Wohnungsbau und den Mietwohnungsbau angehen. Herr Quast hat das schon dargestellt und ich nehme an, das bilanzieren Sie auch. Die praktische Politik zeigt, dass wir uns noch einige andere Dinge überlegen müssen, wenn wir mit dem Mietwohnungsbau vorankommen wollen.
Es bleibt aber positiv, dass für die vielen Privatleute, die bauen, und auch die Eigenheimbesitzer das entbürokratisierte Verfahren erfolgreich ist. Die Regelungen, die dort schlecht waren, werden mit diesem Gesetz korrigiert. Insofern ist hiermit unter eine sehr kontroverse Debatte erst einmal eine Zwischenbilanz gezogen worden.
Ich begrüße auch ausdrücklich, dass bei solchen Gesetzesvorhaben eine Prüfung eingebaut wird. Es ist gut und richtig, dass man sich selber auferlegt, das nach zwei, drei Jahren zu überprüfen; da stimmen wir mit Ihnen völlig überein.
Herr Wersich, Sie bewerten den Bericht positiv. Dagegen spricht zumindest die selbst von der BSU eingeräumte äußerst schwache Datengrundlage, auf die er sich stützt. Immerhin wird diese Prüfung, wenn auch mit vereinfachtem Verfahren, fortgeführt und das finde ich auch positiv. Wir sollten allerdings schon im Auge behalten, dass eine Rückläuferquote von 5 Prozent methodisch zwar in Ordnung sein mag, aber nicht für die Aussagefähigkeit der Auswertung spricht. Auch in Bezug auf die Anhörung der Verbände kann man von einer sehr schmalen, eingeengten Basis reden. Man hätte dies durchaus um ein paar zusätzliche Verbände erweitern können.
Unterm Strich sehen wir aber, dass Fehlentwicklungen korrigiert worden sind und deswegen stimmen wir dem Antrag zu. Ich gehe davon aus, dass Sie – wir haben es schon gehört – den Antrag der SPD mehrheitlich ablehnen werden, obwohl zumindest der zweite Teil wichtig wäre. Vielleicht können wir diesen Teil in zwei Jahren noch einmal auf die Tagesordnung setzen und dann die letzte verbleibende Unklarheit der Hamburgischen Bauordnung beseitigen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der hier vorliegenden Drucksache erfüllen wir unsere Verpflichtung aus Paragraf 83 der Hamburgischen Bauordnung, der Bürgerschaft über die Erfahrungen der im Jahre 2005 verabschiedeten Bauordnung zu berichten. Das ist auch eine Überprüfung von Änderungen, die Sie goutieren, wie ich aus der jetzigen Debatte verstanden habe. Die Bürgerschaft hat den Senat im September 2008 ersucht, die Erfahrungen bei der Durchführung der Hamburgischen Bauordnung und die erforderlichen Gesetzesänderungen darzustellen. Dem sind wir gern nachgekommen. Auf eine Prüfung sollten Änderungen folgen und das ist auch vernünftig. Die Zielsetzung der Neufassung aus dem Jahr 2005 war, Bauen einfacher, schneller und unbürokratischer zu machen. Es ist von daher auch richtig, das Erreichen dieser sinnvollen Zielsetzung nach einem gewissen Zeitraum zu überprüfen.
Wir haben hier zwei Dinge zu betrachten, den Bericht über die durchgeführte Evaluierung und die Vorschläge zur Änderung. In den Bericht über die Evaluierung sind die Ergebnisse von zumindest breit angelegten Befragungen von Bauherren, Architekten und Bauprüfern mit eingeflossen. Natürlich sind Rückläuferquoten immer ein kritischer Punkt, sicherlich können wir da noch hinzulernen. Neben dieser breit angelegten Befragung sind aber auch Ergebnisse aus der Anhörung von Verbänden berücksichtigt worden, die im Frühling des vergangenen Jahres stattgefunden hat. Dadurch hat sich die Vorlage ein wenig verzögert, was ich allerdings im zuständigen Fachausschuss erläutert hatte. Auch in der Deputation meines Hauses hatten wir eine sehr ausführliche Befassung zu diesem Thema.
Jetzt möchte ich kurz – in der Debatte sind schon einige Punkte genannt worden – auf die Paragrafen der Bauordnung hinweisen, bei denen sich wesentliche Änderungen ergeben haben.
Erstens: Paragraf 9 "Nicht überbaute Flächen". Hier wird eine Regelung zum Schutz der Vorgärten vor Bebauung mit Garagen und Kellerersatzräumen eingeführt. Damit kann dem Schutz der Vorgärten vor übermäßiger Bebauung umfassender als bisher Rechnung getragen werden.
Kinderspielflächen waren schon Thema in dieser Debatte. In der Tat hat die Evaluierung gezeigt, dass die Aufnahme einer qualitativen Anforderung an die Ausstattung von Kinderspielflächen erforderlich ist, um im Sinne der Zielsetzung einer familien- und kinderfreundlichen Stadt sicherzustellen,
dass wir kindgerechte Spielflächen herstellen. Allerdings sind Kinderspielgeräte keine baulichen Anlagen und unterliegen damit nicht der Hamburgischen Bauordnung. Deswegen kann ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit auch nicht, wie von der SPD gefordert, durch das Bauordnungsrecht gewährleistet werden.
Zweitens: Paragraf 68 "Bautechnische Nachweise und ihre Prüfung". Die Evaluierung hat gezeigt, dass die Verlagerung der Prüfung bautechnischer Nachweise auf privat beauftragte Sachverständige insbesondere für den Brandschutz im vereinfachten Genehmigungsverfahren zu erheblichen Schwierigkeiten in der Praxis geführt hat. Die Prüfung der bautechnischen Nachweise soll deshalb zukünftig einheitlich gehandhabt und wie im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung durch die Bauaufsicht beziehungsweise durch die von ihr beauftragten hoheitlich tätigen Prüfingenieure erfolgen. Wir haben hier ein Beispiel für eine Anpassung nach einer Evaluierung.
Drittens: Paragraf 70 "Bauantrag, Bauvorlagen; Beteiligung anderer Stellen". Im Gesetz wird die Möglichkeit, Bauvorlagen zur technischen Detaillierung auch nach Feststellung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens einreichen zu können und mit einem späteren Ergänzungsbescheid genehmigen zu lassen, nunmehr ausdrücklich geregelt.
Viertens: Paragraf 73 "Geltungsdauer der Baugenehmigung und des Vorbescheids". Die Geltungsdauer der Vorbescheide wird auf zwei Jahre verlängert. Es hat sich gezeigt, dass gerade bei größeren Investitionsvorhaben die bisherige Geltungsdauer von einem Jahr vielfach zu knapp bemessen war, um die Planungen für das eigentliche Baugenehmigungsverfahren durchführen zu können.
Die letzte Änderung, die ich erwähnen möchte, bezieht sich auf die verfahrensfreien Vorhaben. Hier hat der Wunsch nach eindeutigeren und verständlicheren Formulierungen zu zahlreichen Verbesserungen und Klarstellungen geführt. Darüber hinaus erfolgen weitere inhaltliche Anpassungen, beispielsweise an die Regelungen der Musterbauordnung.
In der Debatte wurde das vereinfachte Verfahren angesprochen. Wir schlagen in unserer Drucksache hier eine gezielte weitere Evaluierung vor. Dazu muss klar festgestellt werden, dass der für die jetzige Evaluierung zur Verfügung stehende Erhebungszeitraum für diese Fragestellung zu kurz bemessen gewesen wäre. Zum Zeitpunkt der Befragung lagen zu diesem Gegenstand, ob die im vereinfachten Genehmigungsverfahren nicht geprüften Anforderungen von den Bauherren in der Praxis eingehalten werden oder nicht, keine nennenswerten Erfahrungen vor.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Februar die hier vorgelegten Änderungen einstimmig empfohlen. Darüber freue ich mich und erwarte nun, dass wir diese heute einheitlich beschließen können. Sicherlich wird dieses Thema dann mit der schon angekündigten zweiten Evaluierung auch weiter hier im Parlament erörtert werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Zunächst zum Antrag der SPD-Fraktion aus Drucksache 19/5974. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Nun zum Bericht des Stadtentwicklungsausschusses aus Drucksache 19/5816. Wer sich der Ausschussempfehlung anschließen und das Gesetz zur Änderung der Hamburgischen Bauordnung und des Wohnwagengesetzes aus Drucksache 19/4798 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Das ist einstimmig beschlossen.
Wer das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 44, Drucksache 19/5841, Antrag der SPD-Fraktion: Kettenreaktion: Aktions- und Menschenkette zwischen den AKWs Brunsbüttel und Krümmel – Atomkraft abschalten.
[Antrag der Fraktion der SPD: Kettenreaktion: Aktions- und Menschenkette zwischen den AKWs Brunsbüttel und Krümmel – Atomkraft abschalten – Drs 19/5841 –]
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Kettenreaktion am 24.4.: Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel sofort stilllegen! – Schwarz-grüne Versprechen – Drs 19/5979 –]
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das hat es noch nie gegeben, dass ein breites gesellschaftliches Bündnis zu einer so großen Anti-Atomkraft-Demonstration aufgerufen hat. Mit dabei sind Gewerkschaften, Kirchen, Umwelt-, Klima und Jugendverbände, ein Wirtschaftsverband für erneuerbare Energien sowie SPD, GAL und LINKE.
Intellektuelle und Künstler, der Nobelpreisträger Günter Grass, Udo Lindenberg, Jan Delay, Nina Hagen und viele, viele andere unterstützen dieses breite Bündnis, wie wir heute in einer Zeitungsanzeige lesen konnten. Drei Sonderzüge und 200 Busse werden erwartet mit Tausenden von Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet, die an der Kette von Brunsbüttel über Hamburg nach Krümmel teilnehmen wollen. Die SPD stellt den Antrag, dass die gesamte Bürgerschaft sich diesem Aufruf anschließt und die Hamburgerinnen und Hamburger aufruft, sich am kommenden Samstag, dem 24. April, zwei Tage vor dem Jahrestag des Reaktorunglücks in Tschernobyl, an der Aktions- und Menschenkette zwischen den Atomkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel zu beteiligen.
Ziel dieser Aktion ist es, der Bundesregierung klarzumachen, dass Atomkraft ausgedient hat, Brunsbüttel und Krümmel nicht wieder ans Netz gehen und die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke nicht verlängert werden dürfen. 80 Prozent der Bevölkerung lehnen Atomkraft ab. Es wäre ein Skandal, wenn die Bundesregierung sich derart in Gegensatz zu der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung setzen würde und ohne Rücksicht auf ihre berechtigten Sicherheitsinteressen eine Verlängerung der Laufzeiten auf bis zu 60 Jahre – davon ist die Rede – durchpauken würde.
Atomkraft ist gefährlich, die Atommüllentsorgung ist nach wie vor ungeklärt und wir brauchen keine Atomkraft für unsere Stromversorgung.
Meine Damen und Herren, liebe Hamburgerinnen und Hamburger! Machen Sie mit, reihen Sie sich ein in die Menschenkette zwischen den beiden Atomkraftwerken für "Zukunft statt Atom".
Brunsbüttel und Krümmel gehören zu den pannenreichsten Reaktoren der gesamten Republik. Nach den Bränden in beiden Anlagen wurden Brunsbüttel und Krümmel im Sommer 2007 abgeschaltet. Auf einen Bericht über die Brandursachen warten wir noch heute, daher stimmen wir dem Zusatzantrag der LINKEN zu, der einen entsprechenden Bericht einfordert. Zur Erinnerung: Beim Wiederanfahren des Reaktors Krümmel kam es im Sommer 2009 zu einer folgenreichen Panne. In Hamburg fielen Ampeln aus, Wasserrohre barsten, ganze Straßenzüge wurden unterspült und unpassierbar und in vielen Betrieben wurde die Produktion unterbrochen. Das war ärgerlich und teuer, aber es hätte noch viel schlimmer kommen können. Die Katastrophe von Tschernobyl jährt sich zum vierundzwanzigstenmal; sie muss uns eine Mahnung sein.