Protokoll der Sitzung vom 15.09.2010

Herr Hakverdi, bitte beginnen Sie mit dem Namensaufruf.

(Der Namensaufruf und die Wahlhandlung werden vorgenommen.)

Meine Damen und Herren! Ist ein Mitglied dieses Hauses jetzt nicht aufgerufen worden? – Das ist erkennbar nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind und die Stimmabgabe abgeschlossen ist. Ich erkläre die Wahlhandlung für geschlossen.

Ich bitte nun, die Stimmenauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmenauszählung unterbreche ich die Sitzung.

Unterbrechung: 17.58 Uhr

Wiederbeginn: 18.08 Uhr

(Vizepräsidentin Dr. Eva Gümbel übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet.

(Norbert Hackbusch)

Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt:

Insgesamt wurden 110 Stimmzettel abgegeben, die alle gültig waren. Davon waren 83 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen. Damit ist Herr Burkert zum vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt worden.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich bitte Herrn Burkert, nach vorne in unsere Mitte zu kommen.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.)

Herr Burkert, die Bürgerschaft hat Sie soeben zum vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt. Dazu darf ich Ihnen die Glückwünsche des Hauses aussprechen.

Herr Tim Burkert: Vielen Dank.

Ich frage Sie nun, ob Sie die Wahl annehmen wollen.

Herr Tim Burkert: Frau Präsidentin, ich nehme die Wahl an.

Nach Paragraf 7 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht haben die Mitglieder des Verfassungsgerichtes vor Antritt ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten. Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eides vor und bitte Sie, mit erhobener rechter Hand die Beteuerungsformel "Ich schwöre es" oder "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" nachzusprechen. Der Eid hat folgenden Wortlaut:

"Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter allezeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung und die Gesetze getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde."

Herr Tim Burkert: Ich schwöre es.

Sie haben damit den erforderlichen Eid vor der Bürgerschaft geleistet. Im Namen des ganzen Hauses wünsche ich Ihnen eine glückliche Hand in der Amtsführung, alles Gute, Glück und Befriedigung auch in Ihrer neuen Aufgabe.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Meine Damen und Herren! Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 5 auf, Drucksache 19/7134: Wahl von drei Mitgliedern des Kuratoriums der Wissenschaftsstiftung Hamburg.

[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl von drei Mitgliedern des Kuratoriums der Wissenschaftsstiftung Hamburg – Drs 19/7134 –]

Der Stimmzettel liegt Ihnen vor. Er enthält bei den Namen jeweils ein Feld für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Sie dürfen bei jedem der Namen ein Kreuz machen, aber bitte nur eines. Mehrere Kreuze beziehungsweise kein Kreuz bei einem der Namen machen die Wahl dieses Kandidaten ungültig. Auch weitere Eintragungen oder Bemerkungen würden zur Ungültigkeit des gesamten Stimmzettels führen.

Bitte nehmen Sie jetzt Ihre Wahlentscheidung vor.

(Die Wahlhandlung wird vorgenommen.)

Ich darf die Schriftführerinnen nun bitten, mit dem Einsammeln der Stimmzettel zu beginnen.

Sind alle Stimmzettel abgegeben worden? Dann schließe ich die Wahlhandlung.

Das Wahlergebnis wird nun ermittelt und ich werde es Ihnen im Laufe der Sitzung bekanntgeben.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 49 auf, Drucksache 19/7229, Antrag der Fraktionen der GAL und der CDU, sowie Drucksache 19/7278, Antrag der Fraktionen der SPD und der LINKEN: Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes zur Umsetzung des Volksentscheids vom 18.7.2010.

[Antrag der Fraktionen der GAL und CDU: Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes zur Umsetzung des Volksentscheids vom 18.7.2010 – Drs 19/7229 –]

[Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE: Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes zur Umsetzung des Volksentscheids vom 18.7.2010 – Drs 19/7278 –]

Wird das Wort gewünscht? – Herr Gwosdz, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben als Bürgerschaft den Volksentscheid verloren, wir haben neulich schon darüber debattiert. Mit den nun vorliegenden Anträgen setzen wir das Ergebnis des Volksentscheids vom 18. Juli unverzüglich um. Im Kern beschließen wir heute drei wichtige Änderungen: Wir streichen aus dem Schulgesetz den Paragrafen über die Primarschule, die Klassen 5 und 6 bleiben Teil des Gymnasiums beziehungsweise der Stadtteilschule und das Elternwahlrecht nach Klasse 4 wird im Gesetz verankert.

Diese Änderungen sind die unmittelbaren Folgen des Volksentscheids. Aus dem Wegfall der Primar

(Vizepräsidentin Dr. Eva Gümbel)

schule und dem Verbleib der fünften und sechsten Klassen an den weiterführenden Schulen ergeben sich auch einige mittelbare Folgen, auf die ich gleich noch eingehen werde.

Einigen Kolleginnen und Kollegen, die nicht direkt mit uns Obleuten gesprochen haben, erscheint das Verfahren möglicherweise etwas intransparent, weil die endgültige Fassung des Gesetzentwurfs erst zu Beginn der Sitzung vorgelegt wurde. Deswegen werde ich auch das eine oder andere Detail noch erläutern.

Vorab möchte ich aber meiner Freude darüber Ausdruck geben, dass sich alle Bürgerschaftsfraktionen bei den Gesprächen und Beratungen der letzten Wochen weiterhin der gemeinsamen Verantwortung gestellt haben, den Volksentscheid umzusetzen. Das Einverständnis der Opposition ermöglicht es uns heute, diese Doppellesung vorzunehmen und am heutigen Tag das Schulgesetz zu ändern. Das ist nicht nur atmosphärisch wichtig und ein deutliches Zeichen, dass die Bürgerschaft als Ganzes das Schulgesetz, wie beauftragt, unverzüglich ändern will, sondern es hat auch eine große praktische Bedeutung. Die heutige Verabschiedung und der Verzicht auf eine Überweisung an den Ausschuss, eine dortige Beratung und dann Wiedervorlage ermöglichen es der Schulbehörde, die ursprünglich geplanten Fusionen der Grundschulen zu Primarschulen abzubrechen. Indem wir im Rahmen einer Übergangsregelung die Fristen für die Wahl der Gremien an den Schulen einmalig verlängern, werden diese Wahlen erst dann fällig, wenn die Schulen formal wieder defusioniert sind. Insofern ersparen wir durch das Einverständnis aller Fraktionen, das Gesetz heute schon zu verabschieden, den Schulen einiges an Unruhe. Ich danke allen beteiligten Fraktionen dafür, dass dies möglich ist.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

In den Verhandlungen mit den Fraktionen und auch in den Gesprächen, die wir mit der Volksinitiative und mit den Kammern der Eltern, Lehrer und Schüler geführt haben, ist es uns gelungen, Missverständnisse auszuräumen. Wir haben einige Punkte aus diesen Gesprächen aufgegriffen. So wird zum Beispiel der Bildungsauftrag der Gymnasien im neuen Gesetz fast genauso formuliert wie im alten; die Beobachtungsstufe bleibt im Gesetz erhalten und ebenso die Mittelstufe als organisatorische Einheit an den Gymnasien. Sie sehen also, wir haben uns als Fraktionen miteinander verständigt, auf Grundlage der Gespräche mit der Volksinitiative und den Kammern den ursprünglichen Entwurf des Gesetzes zu verändern.

Wir haben eine neue, sehr detaillierte Regelung zum Paragrafen über das Elternwahlrecht und zur Schullaufbahnberatung – das ist der Paragraf 42 – ausgearbeitet. Es wird künftig keine Empfehlung zur Schullaufbahn mehr geben. Das bedeutet aber

nicht, dass Eltern orientierungslos gelassen werden. Wir setzen an die Stelle der Schullaufbahnempfehlung eine fundierte Beratung über die Schullaufbahn. Wer beklagt, dass die aufnehmenden Gymnasien ohne eine Gymnasialempfehlung nicht mehr wüssten, ob sie ein Kind aufnehmen können oder nicht, der hat das Elternwahlrecht nicht verstanden. Das Gymnasium benötigt keine Gymnasialempfehlung als Grundlage für die Aufnahme eines Kindes. Wir haben ein Elternwahlrecht und das heißt, jedes Kind, das an einem Gymnasium angemeldet wird, muss aufgenommen werden. Um diese Verantwortung können sich die Gymnasien nicht drücken.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Gestatten Sie mir an dieser Stelle einen kleinen Rückblick an den Anfang der schulpolitischen Auseinandersetzungen im Jahr 2008. Wer tatsächlich will, dass nur Kinder mit Gymnasialempfehlung auch tatsächlich auf das Gymnasium kommen, der hätte eigentlich den ursprünglichen Plan von CDU und GAL unterstützen und mittragen müssen.

Manchen ist der Unterschied zwischen der Schullaufbahnempfehlung und der Schullaufbahnberatung nicht ganz klar. Das ist eigentlich ganz einfach. Künftig entfällt der Zwang zum Schwarzweiß-Denken. Es muss nicht am Ende der vierten Klasse ein Kreuz gemacht werden bei Gymnasium oder Stadtteilschule. In vielen Fällen, das wissen wir aus vielen Gesprächen, ist es den Lehrkräften nach vier Jahren schlicht nicht möglich, eine eindeutige Entscheidung für oder gegen das Gymnasium oder die Stadtteilschule zu treffen. Bei einem Fünftel der Kinder kann man vielleicht eine klare Aussage machen, dass das Kind auf jeden Fall für das Gymnasium geeignet ist, bei einem weiteren Fünftel kann man sicherlich schon im Alter von zehn Jahren feststellen, dass der Besuch des Gymnasiums eine Überforderung wäre, doch bei einem großen Teil der Schülerinnen und Schüler, ungefähr bei drei Fünfteln der Viertklässler, liegt die Wahrheit einfach zwischen dieser eindeutigen Entscheidung.

Künftig wird die Zeugniskonferenz nach dem ersten Halbjahr der vierten Klasse eine Einschätzung abgeben. Auf Grundlage dieser Einschätzung beraten dann der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin – und natürlich kein externer Berater – die Eltern. Diese Beratung wird schriftlich dokumentiert und den Eltern mitgegeben. Daran können sich die Eltern orientieren, sie wissen dann auf Grundlage dieser Beratung, was für den Bildungsgang Gymnasium oder für den Bildungsgang Stadtteilschule spricht. Das ist bei sehr vielen Kindern nicht einfach zu entscheiden, da muss differenziert beraten werden. Die Eltern erhalten künftig ein differenziertes Bild und keine Vorfestlegung. Und erst diese differenzierte Beratung – ich glaube, davon sind

wir alle überzeugt – ermöglicht ein wirklich freies Elternwahlrecht.

Auch die Wiedereinführung der Langformschulen folgt mittelbar aus dem Ergebnis des Volksentscheids. Sie wird durch den Wegfall der Primarschule möglich. Die Primarschule wäre zwingend immer eine selbstständige organisatorische Einheit gewesen. Künftig können Grundschulen wieder Abteilung einer Stadtteilschule sein, so wie in der Vergangenheit die Gesamtschulen auch Grundschulabteilungen hatten.