Auch wenn wir jetzt die Abschlussdebatte über den Untersuchungsausschuss führen, wird uns doch das größte finanzielle Desaster dieser Stadt weiter beschäftigen. Nach wie vor bürgen die beiden Bundesländer im Umfang von 10 Milliarden Euro, auch wenn die HSH Nordbank jetzt ein Ablösen der Bürgschaften ankündigt. Der Finanzfonds sitzt noch immer auf 3 Milliarden Euro Schulden. Die Gewährträgerhaftung beträgt immer noch etwa 40 Milliarden Euro und eine weitere Krise dieser Bank würde die beiden Länder Hamburg und Schleswig-Holstein existenziell bedrohen.
Die Schieflage der Bank 2008 wird uns auch nach Beendigung dieses Untersuchungsausschusses weiter beschäftigen. Drei Staatsanwaltschaften ermitteln und wenn ich es richtig weiß, gibt es im Moment acht laufende Ermittlungsverfahren. Gerichte werden sich im Zweifelsfall damit beschäftigen. Der Untersuchungsausschuss in Kiel wird seine Arbeit weiter leisten. Man muss auch einmal feststellen, dass bestimmte Vorfälle – ich denke nur an die ganzen Vorfälle rund um die Firma Prevent – überhaupt nicht Gegenstand des Untersuchungs
ausschusses waren. Es wird auch Aufgabe der Anteilseigner sein, dort weitere Untersuchungen durchzuführen. Es sollen mittlerweile zumindest Teile eines Gutachtens vorliegen. Weitere Gutachten über die Frage von Pflichtverletzungen werden noch folgen und auch das Freshfields-Gutachten wird noch abschließend zu bewerten sein.
Als wir den Untersuchungsausschuss vor 18 Monaten eingesetzt haben, haben alle Fraktionen betont, dass es auch darum gehe, ähnliche Situationen künftig nicht zu wiederholen; Herr Dr. Bischoff hat eben darauf hingewiesen. Wenn wir das erreichen wollen und tatsächlich sicher sein wollen, dass sich eine solche Krise nicht wiederholt, dann müssen wir eingestehen und die Konsequenzen daraus ziehen, dass die Krise der HSH Nordbank in weiten Teilen hausgemacht war.
Der schlichte Hinweis auf die Finanzkrise und den Zusammenbruch der Lehman-Bank greift aus unserer Sicht zu kurz. Die HSH Nordbank wurde mehr als andere Banken Opfer der Finanzkrise, weil sie schlecht aufgestellt war und fast alle Beteiligten von den vorhandenen Defiziten in der Bank wussten. Die von uns angeforderten Unterlagen, die uns zur Verfügung gestellt wurden, und die Aussagen einzelner Zeugen belegen aus unserer Sicht deutlich, dass im Verhältnis zur Bilanzsumme die HSH Nordbank mehr Risiken als andere Banken hielt, dass ihr Management diesen Risiken nicht gewachsen war und dass – für die politische Bewertung aus meiner Sicht besonders wichtig – die Probleme der Bank in der Risikokultur und im Risikomanagement in der Bank und im Aufsichtsrat ein offenes Geheimnis waren. In diesem Zusammenhang, Herr Kollege Kleibauer, finde ich es nicht ganz ehrlich, wenn Sie darauf hinweisen, dass es nur im KPMG-Bericht entsprechende Aussagen gibt. Sie wissen sehr wohl, dass wir über bestimmte Aussagen, die wir in den Ausschusssitzungen gehört haben, nicht reden dürfen. Und Sie wissen sehr wohl, dass sich auch die BaFin mit diesem Thema beschäftigt hat. Ich sage sehr ausdrücklich, ohne Ergebnisse zu nennen: Sie hat sich schon vor 2008 damit beschäftigt. Das wusste in der Bank jeder.
Diese Mängel im Risikomanagement und dieses Missverhältnis von Bilanzsumme und Risiken waren aus unserer Sicht die wesentliche Ursache für die Anfälligkeit der Bank in der Finanzkrise, außerdem die extreme Schieflage der Bank und das bis heute fortdauernde Risiko für das Vermögen der Stadt. Diese Krise wird sich wiederholen, wenn wir glauben, dass sie wie ein Unwetter über uns gekommen ist; Herr Kollege Bischoff hat eben darauf hingewiesen.
Ihr ehemaliger Bürgermeister hat vor ziemlich genau drei Jahren in einer Fernsehsendung des NDR gesagt, dass die HSH Nordbank gerade deshalb so gut fahre, weil die politische Einflussnahme auf
diese Bank sehr gering ist und man dort im Vorstand und im operativen Bereich Sachverständige hätte, die gerade nicht, wie teilweise unter Rot-Grün, unter politischen Entscheidungen arbeiten müssten, sondern nur von ihrem Sachverstand ausgehen könnten. Eine solche Haltung müssen wir hinter uns lassen. Natürlich soll sich die Politik nicht in die Kreditvergabe der HSH Nordbank einmischen, aber sie muss sich einmischen, wenn es darum geht, in immer komplexere Wertpapierstrukturen zu investieren. Und sie muss sich einmischen, wenn zugleich bekannt wird, dass die Bank im Risikomanagement schlecht aufgestellt ist und schon die ersten verlustreichen Bauchlandungen gemacht hat. Politik muss sich einmischen, wenn das Geschäftsmodell radikal verändert, auf Wachstum und Rendite getrimmt wird und wenn zugleich die Länder als Gewährträger in Milliardenhöhe haften. Der Hamburger Bürgermeister darf eine solche Bank nicht einfach gewähren lassen und nur für den Notfall seine Handynummer hinterlegen. Er hätte sich aus Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern intensiver um die Bank kümmern müssen. Das war definitiv nicht der Fall und deshalb tragen Sie die Mitverantwortung für das HSH-Nordbank-Desaster.
Die HSH Nordbank wurde nach ihrer Gründung systematisch und radikal umgebaut und auf Wachstum getrimmt, ich habe das eben schon erwähnt. Die kontrollierenden Bereiche sind nicht entsprechend mitgewachsen. Herr Freytag hat in einer Sitzung des Untersuchungsausschusses behauptet, die Bürgerschaft habe mit der HSH Nordbank einen Formel-1-Wagen bestellt. Es war aus unserer Sicht ein Formel-1-Wagen ohne Formal-1-Piloten, ohne Sicherheitspaket und ohne Boxenteam.
Ich sage Ihnen ganz deutlich, dass eine international tätige Geschäftsbank kein Freibrief dafür ist, Roulette zu spielen, alles auf eine Zahl zu setzen, um beim Börsengang abzukassieren und solange die Kugel rollt, die Augen zu verschließen. So hat aber die HSH Nordbank ihr Geschäft betrieben.
Die Transaktionen des Jahres 2007 mit den blumigen Namen St. Pancras und Omega sind ein weiterer Beleg für die Strategielosigkeit der HSH Nordbank. Sie werden im Zweifelsfall noch Gegenstand von gerichtlichen Überprüfungen sein.
Eine wichtige Frage ist noch nicht angeschnitten worden, nämlich was für die Zukunft zu tun ist. Aus unserer Sicht muss es eine intensive Prüfung möglicher Schadensersatzforderungen gegen ehemalige Vorstände und den Aufsichtsrat der HSH Nordbank geben. Dass wir eine Abfindung für Herrn
Nonnenmacher ablehnen, muss ich nicht noch einmal besonders betonen. Die Frage der Schadensersatzprüfungen ist eine Aufgabe der Anteilseigner für die nächste Zeit.
Weiterhin muss die Bank konsequent auf ihre Funktion als Bank für insbesondere die mittelständische Wirtschaft im norddeutschen Raum zurückgeführt werden. Das Eigentum der FHH an der HSH Nordbank muss nach Möglichkeit vermögenschonend zurückgeführt werden. Die fachlich zuständigen Behörden – wir hatten dies vorhin schon beim Thema Hapag-Lloyd – müssen in den Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen und Beteiligungen vertreten sein und die Arbeit dieser Unternehmen nicht nur beobachten, sondern richtig begleitend bewerten und beaufsichtigen. Die politisch verantwortlichen Behördenleitungen müssen in den Aufsichtsgremien vertreten sein, insbesondere in den Aufsichtsgremien der vermögensrelevantesten öffentlichen Unternehmen.
Wir brauchen eine deutlich verbesserte Informationspolitik gegenüber dem Parlament, wir brauchen bessere Informationsrechte für das Parlament und die Rechnungshöfe und wir müssen in diesem Zusammenhang darüber nachdenken – Herr Dr. Bischoff hat es eben schon erwähnt –, ob wir nicht einen richtigen Ausschuss für öffentliche Unternehmen und nicht nur einen Unterausschuss des Haushaltsausschusses in der nächsten Wahlperiode einrichten. Das wird eine Aufforderung sein, die sich an die Bürgerschaft der nächsten Wahlperiode richtet, genauso wie auch die Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes. Dazu liegt noch ein Zusatzantrag vor, den wir gemeinsam gestellt haben, und das ist auch gut so.
Wir sollten im Zusammenhang mit der HSH Nordbank selbstkritisch genug sein, um festzustellen, dass wir mit diesem Untersuchungsausschuss an gewisse Grenzen gestoßen sind. Das hat zum einen mit der Verweigerungshaltung der Bank zu tun. Sie hat zwar die Zusammenarbeit im Munde geführt, aber wenn es ernst wurde, erst einmal ihre Rechtsanwälte vorgeschickt. Es hat auch mit dem Senat zu tun, der sich zumindest teilweise geweigert hat, die entsprechenden Herausgaberechte gegenüber der Bank durchzusetzen. Es hat aber auch mit grundsätzlichen Fragen des Haushaltsrechts, des Aktienrechts und des Untersuchungsausschussgesetzes zu tun. Es ist gut, wenn wir das Thema aufgreifen in der nächsten Wahlperiode und dann daraus etwas entwickeln.
Zu guter Letzt, meine Damen und Herren: Die Sanierung der Bank ist bei Weitem nicht abgeschlossen; damit werden sich Senat und Parlament weiter zu befassen haben. Wir werden uns grundsätzlich und auch im Einzelfall damit befassen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die aktuelle Berichterstattung über die Weiterentwicklung und die Sanierung der Bank gegenüber dem Parla
ment mindestens im gleichen Maße fortgesetzt wird, wie das in dieser Wahlperiode geschehen ist. Es darf aus unserer Sicht beim Parlament kein Nachlassen geben.
Ich habe noch eine abschließende Bemerkung zur Zusammenarbeit des Untersuchungsausschusses. So etwas ist in der Regel nicht immer einfach, aber bei allen Unterschieden haben wir auf einer relativ vernünftigen Art und Weise die politische Auseinandersetzung im Untersuchungsausschuss geführt. Dafür möchte ich mich aus Sicht meiner Fraktion bei allen bedanken. Man muss nicht immer einer Meinung sein, das waren wir auch nicht und das geben diese Debatte und der Abschlussbericht wieder. – Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die parlamentarische Aufarbeitung des HSH-Nordbank-Debakels findet hier und heute ihr vorläufiges Ende. Auch die GAL fragt sich, ob sich der Aufwand gelohnt hat. Haben sich die vielen Arbeitsstunden des Arbeitsstabs gelohnt, der häufig am Wochenende und bis spät in die Nacht hinein arbeiten musste? Dafür bedanke ich mich auch recht herzlich. Haben sich die Stunden gelohnt für die zusätzlichen Mitarbeiter, die wir in den Fraktionen eingestellt haben, für die Schreib- und Bürokräfte, die die Protokolle angefertigt haben, aber auch natürlich die vielen Stunden, die wir Abgeordneten im Ausschuss verbracht haben?
Insgesamt haben wir Kosten produziert, die weit über 2 Millionen Euro liegen dürften. Aus Sicht der GAL fällt die Bilanz durchaus zwiespältig aus. Offiziell handelt es sich bei diesem Bericht nämlich nur um einen Zwischenbericht, er ist kein Abschlussbericht, denn die Legislaturperiode ist vorzeitig beendet worden. Dennoch bezweifele ich, wenn wir einen Abschlussbericht ordnungsgemäß am Ende dieses Jahres hätten vorlegen können, ob wesentlich Anderes darin gestanden hätte als in dem jetzigen, recht schnell entstandenen Bericht. Woran liegt das? Es liegt an den letztendlich ziemlich begrenzten Aufklärungsmöglichkeiten, die wir im Untersuchungsausschuss hatten.
Zunächst hatten wir eine ganze Reihe von Aussageverweigerungsrechten der Zeugen, Zeugen, die mittlerweile Opfer staatsanwaltschaftlicher Untersuchungen waren oder diese befürchten mussten. Sie haben deshalb zu Recht Aussageverweigerungsrechte geltend gemacht, teilweise aber wohl auch zu Unrecht, weil sie sehr pauschal behaupteten, dass sie überhaupt nichts sagen wollten. Ein
gutes Beispiel dafür ist Herr Stuhlmann, der Vorstandsvorsitzende, der gar nicht erst gekommen beziehungsweise dann sehr schnell wieder gegangen ist. Es lässt schon sehr tief blicken, wenn alles, was im Vorstand Rang und Namen hatte, Gegenstand von staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen ist oder aber dies zukünftig befürchten muss. Da begreift man schon sehr viel über die Unternehmenskultur in der HSH Nordbank.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk (unterbrechend) : Entschuldigen Sie, Herr Waldowsky, dass ich Sie unterbreche. Ich bitte um etwas mehr Ruhe im Saal. Danke Ihnen. Fahren Sie bitte fort.
Das zweite Problem, das wir bei den Zeugenaussagen hatten, war, dass wir uns teilweise Märchenstunden anhören mussten. Leider konnten wir die Märchenerzähler nicht immer mit der notwendigen Energie unterbrechen und sie mit Fakten konfrontieren, die ihre Märchen entlarvt haben. Die Fakten hätten wir nämlich mangels Zeugenaussagen aus den Urkunden, aus den Akten entnehmen können. Meine drei Vorredner sagten bereits, dass die Aktenvorlage ein unheimlich schwieriges Geschäft war. Wir haben uns, was die Vorlage der Bank anbelangt, in endlose Prozesse verstrickt, die zudem am Ende dieser Tätigkeit vorzeitig abgebrochen werden mussten. Herr Kleibauer hat darauf hingewiesen, dass sehr viele Unterlagen vorlagen. Das war richtig, aber die Aussagekraft der Unterlagen, die uns vorlagen, war häufig sehr begrenzt.
Das war ganz am Ende dieser Legislaturperiode, die letzten vier, fünf Wochen hatten wir Zeit, dahin zu kommen.
(Thilo Kleibauer CDU: Sehen Sie, dann ha- ben Sie viele Unterlagen gar nicht gesehen! – Thies Goldberg CDU: Dann haben Sie Ih- ren Auftrag nicht erfüllt!)
Das mag sein, die Unterlagen wurden uns am Ende erst vorgelegt ohne das Recht, Kopien anzufertigen. Es waren all diese Einschränkungen, die die Bank uns aufgelegt hat.
Ein klassisches Beispiel, wie schwierig die Aufklärungsarbeit war, ist St. Pancras. Dies ist ein Vorgang, der uns nur durch die Medien und Anwälte bekannt geworden ist. Wir haben auch die entsprechenden Klageschriften auf Umwegen kennengelernt. Herr Nonnenmacher hat uns dann, als wir ihn darauf ansprechen konnten, weil durch die Medien
dieses Geschäft bekannt geworden war, tatsächlich zugebilligt, dass uns vier Akten zugestellt wurden. Drei Aktenordner bestanden aus englischsprachigen Vertragstexten, die die verschiedenen Untergesellschaften abgeschlossen hatten. Und es gab einen schmalen, vierten Aktenband, der sichtlich ausgeflöht und durchgesucht worden war, mit einigen wenigen Unterlagen der Bank, die allerdings zu den wirklich interessanten Fragen im Zusammenhang mit St. Pancras keine Antwort gegeben haben. Wenn es darum ging, in diesem Zusammenhang Einblick in E-Mail-Verkehre zu bekommen, dann mussten wir uns auf das Material stützen, das uns von den Medien und Anwälten zugespielt worden ist. Die Bank hatte – das ist der Eindruck, der sich bis zum Ende immer wieder aufdrängte – ein Interesse am Vertuschen. Diese Rechnung ist letztendlich aufgegangen und da stellt sich doch die Frage nach der parlamentarischen Kontrolle. Der Abschlussbericht stellt zu Recht fest, dass wesentliche Fehlentscheidungen beim Vorstand der Bank getroffen wurden. Deshalb hätte uns interessiert, wie dort die Prozesse abgelaufen sind.
Ein weiteres Problem bei der Aufklärung waren zum Teil übertriebene Geheimhaltungsvorschriften. Der Abschlussbericht wirft ein interessantes Licht auf diese Geheimhaltungsvorschriften, denn wie so etwas aussieht, erkennt man im Anhang des Berichts. Da gibt es tatsächlich geschwärzte Stellen. So haben teilweise auch Senatsakten ausgesehen, die wir zu sehen bekommen haben. Besonders putzig ist übrigens der Anhang 4 im Abschlussbericht. Hier wird die Geheimhaltungspflicht sehr wörtlich genommen.
Der ganze Anhang 4 sieht so aus und daran sieht man, in welchem Ausmaß die Öffentlichkeit letztendlich informiert werden kann oder soll.
Es wurde schon auf die Schwierigkeiten der BaFin hingewiesen. Die Zusammenarbeit mit der BaFin war deshalb schwierig, weil die Akteneinsicht unter extremen Geheimhaltungsvorschriften stattfand. Wir mussten in Anwesenheit eines Geheimschutzbeauftragten Einsicht nehmen in Akten, die extra in einem Stahlschrank verwahrt waren, auf den auch der Arbeitsstab keinen Zugriff hatte. Dieser Geheimschutzbeauftragte saß ständig neben uns, damit wir keine Notizen und Fotos machen konnten. Wir konnten sehr Interessantes aus diesen Unterlagen der BaFin entnehmen, durften sie allerdings nicht verwerten. Es gab keine Möglichkeit, auf diese Erkenntnisse in öffentlichen Sitzungen oder im Ausschussbericht zurückzugreifen.
Dasselbe gilt für die Zeugen. Der Abend, an dem die vier Mitarbeiter der BaFin vernommen wurden und der erst um 23.45 Uhr endete, war einer der spannendsten Abende. Wir haben unglaublich viel
gelernt über die Arbeit der Bankenaufsicht, die wirklich eine zentrale Funktion wahrgenommen hatte. Die Aussagen waren sehr interessant und wichtig für das Verständnis der Vorgänge in der Bank. Wir durften sie leider nicht auswerten; Herr Dr. Bischoff ist darauf schon eingegangen. In seinem Beitrag ist er aus meiner Sicht relativ mutig auf diese Dinge eingegangen.
Häufig gab es bei der Geheimhaltungsvorschrift die etwas skurrile Situation, dass Dokumente in den Medien durchaus bekannt waren, wie zum Beispiel das KPMG-Gutachten, aus dem schon ausführlich in den Medien zitiert wurde. Uns wurde es erst sehr spät zugestellt. Als es uns dann entsprechend zur Kenntnis gegeben wurde, unterlag es wieder der Geheimhaltung. Wir standen also ständig mit einem Bein im Gefängnis. Wenn wir nämlich aus diesen Unterlagen, die bereits den Medien zugespielt und dort publiziert worden waren, zitiert oder vorgelesen hätten, wären wir Gefahr gelaufen, eventuell der Strafverfolgung anheimzufallen.
Welche politischen Erkenntnisse haben wir nun aus dieser Tätigkeit gewonnen? Wenn der Vorstand das Zentrum der Fehlentscheidungen war und dort auch die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen gefällt worden sind, dann ist natürlich die politische Kontrolle einer der zentralen Punkte, die wir uns näher anschauen müssen. In Zukunft müssen wir beispielsweise sicherstellen, dass der Aufsichtsrat der HSH Nordbank tatsächlich wieder eine effiziente Kontrolle durchführt. Mit der SPD haben wir uns hier etwas darüber gestritten, ob es ein Senator sein muss, der im Aufsichtsrat sitzt, um diese Kontrolle durchzuführen. Man kann hier durchaus sehr gespaltener Meinung sein. Das Beispiel Dr. Peiner zeigt, dass auch einem ausgewiesenen Fachmann, der etwas vom Geschäft versteht, durchaus Fehler passieren können bei seiner Tätigkeit als Aufsichtsrat. Insofern halte ich die Lösung, dass es unbedingt ein Senator sein müsse, der die Stadt im Aufsichtsrat vertritt, für durchaus schwierig.
Entscheidend ist letztendlich – darauf haben einige meiner Vorredner schon hingewiesen – die Qualität des Beteiligungsmanagements, also der Leute, die die Hamburger Mitglieder im Aufsichtsrat vorbereiten und eng die Tätigkeit der Bank verfolgen sollen. Herr Dr. Peiner hatte wohl das Beteiligungsmanagement personell relativ ausgedünnt, weil er sehr vieles selbst machen wollte beziehungsweise eine zu enge Kontrolle von Unternehmen wie der HSH Nordbank gar nicht wünschte. Das Personal wurde in den letzten Jahren wieder aufgestockt und es soll dort qualitativ und quantitativ noch besser werden, denn wir werden es auch in Zukunft mit einer steigenden Anzahl von Unternehmen zu tun haben, die zwar in Hamburger Besitz sind, aber der direkten Kontrolle durch die Behörden entzogen sind. Das sind zum einen privatwirt
schaftlich organisierte Unternehmen, aber auch die jetzt geschaffenen Sondervermögen, die Anstalten Öffentlichen Rechts und so weiter.
Ein zweiter Punkt in diesem Bereich ist die parlamentarische Kontrolle. Herr Dr. Bischoff und Herr Völsch haben schon darauf hingewiesen, dass der Unterausschuss für öffentliche Unternehmen aufgewertet werden muss. Er wird im Moment häufig ein bisschen lieblos und lustlos von den Kollegen wahrgenommen. Wir müssen dafür sorgen, dass er ein zentraler, vielleicht dem Haushaltsausschuss gleichgestellter Ausschuss wird, in dem mit Kritik und Leidenschaft weitergearbeitet wird. Es geht darum, dass auch in der nächsten Legislaturperiode nicht vergessen wird, der Bank regelmäßig die Quartalsberichte abzufordern und kritisch nachzufragen. Einige Kollegen verzichten häufig auf die kritischen Nachfragen und sehen lieber zu, dass sie so einen Ausschuss schnell hinter sich bringen. Ich würde mir bei dem einen oder anderen Kollegen etwas mehr Biss wünschen.