Protokoll der Sitzung vom 26.11.2014

Punkt 20, Drucksache 20/13546, Bericht des Haushaltsausschusses: Haushaltsplan 2013/2014,

Haushaltsjahr 2014, Einzelplan 6 "Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt", Nachträgliche Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben nach Paragraf 37 Absatz 4 in Verbindung mit Paragraf 15a Landeshaushaltsordnung, hier: Mehrauszahlungen in Höhe von 203 000 Euro für sonstige Investitionen "Pontonanlage Entenwerder".

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 20/12744: Haushaltsplan 2013/2014, Haushaltsjahr 2014, Einzelplan 6 "Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt" Nachträgliche Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben nach § 37 Absatz 4 in Verbindung mit § 15 a Landeshaushaltsordnung (LHO) hier: Mehrauszahlungen in Höhe von 203 Tsd. Euro für Sonstige Investitionen "Pontonanlage Entenwerder", Investitionen des Aufgabenbereichs 263 "Landes- und Landschaftsplanung" (Senatsantrag) – Drs 20/13546 –]

Wer sich der Ausschussempfehlung anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das haben wir mehrheitlich so beschlossen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht.

Wer möchte den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung fassen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das auch in zweiter Lesung so beschlossen worden.

Punkt 21, Drucksache 20/13500, Bericht des Haushaltsausschusses: Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2012 (kameral) und Jahresbericht 2014 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2012 und Ergänzung zum Jahresbericht 2014 des Rechnungshofs, Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Freien und Hansestadt Hamburg auf den 31. Dezember 2012 mit Stellungnahme des Senats zum Jahresbericht 2014 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts-und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2012 sowie zur Ergänzung zum Jahresbericht 2014 des Rechnungshofs über die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Freien und Hansestadt Hamburg auf den 31. Dezember 2012 sowie Prüfung der Haushalts- und

(Gabi Dobusch)

Wirtschaftsführung des Rechnungshofs im Haushaltsjahr 2012.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksachen 20/10091: Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2012 (kameral) (Senatsantrag), 20/10825: Jahresbericht 2014 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2012 (Vorlage des Präsidenten des Rech- nungshofs), 20/11600: Ergänzung zum Jahresbericht 2014 des Rechnungshofs, Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Freien und Hansestadt Hamburg auf den 31. Dezember 2012 (Vorlage des Präsidenten des Rechnungshofs) , 20/11876: Stellungnahme des Senats zum Jahresbericht 2014 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2012 sowie zur Ergänzung zum Jahresbericht 2014 des Rechnungshofs über die Prüfung des Jahresund Konzernabschlusses der Freien und Hansestadt Hamburg auf den 31. Dezember 2012 (Senatsmitteilung) und 20/10826: Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungshofs im Haushaltsjahr 2012 (Vorlage des Präsidenten des Rechnungshofs) – Drs 20/13500 –]

Wir kommen zunächst zu den Empfehlungen des Haushaltsausschusses aus Punkt A.

Die unter Ziffer 1 erbetenen Kenntnisnahmen sind erfolgt.

Wir kommen zu den Empfehlungen aus Ziffer 2.a.

Wer möchte den dort aufgeführten Beanstandungen des Rechnungshofs mit Ausnahme der Beanstandungen zu den Textzahlen 84 bis 102, 135 bis 156, 79 bis 83, 281 bis 305, 350 bis 358 und 385 beitreten? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig.

Wer möchte nun den Beanstandungen zu den Textzahlen 84 bis 102 und 135 bis 156 betreten? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann mit wenigen Gegenstimmen so beschlossen.

Wer möchte dann, wie vom Ausschuss empfohlen, den Beanstandungen zu den Textzahlen 79 bis 83 nicht beitreten? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann ebenfalls mehrheitlich so beschlossen.

Wer möchte darüber hinaus den Beanstandungen zu den Textzahlen 281 bis 305 nicht beitreten? –

Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das ist dann mit Mehrheit so beschlossen.

Wer möchte außerdem den Beanstandungen zu den Textzahlen 350 bis 358 nicht beitreten? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist auch das mehrheitlich so beschlossen.

Wer möchte des Weiteren der Beanstandung zur Textzahl 385 nicht beitreten? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das ist mehrheitlich so beschlossen.

Wir kommen zu Ziffer 2.b.

Wer möchte den Empfehlungen aus Ziffer 2.b des Ausschussberichts folgen und den dort aufgeführten Darlegungen des Rechnungshofs mit Ausnahme der Textzahlen 404 bis 416, 3 und 4, 20 bis 23, 32 und 33 und 65 bis 67 des Ergänzungsberichts beitreten? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das haben wir dann bei wenigen Gegenstimmen so beschlossen.

Wer möchte nun den Darlegungen zu den Textzahlen 404 bis 416 beitreten? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war dann einstimmig.

Wer möchte dann den Darlegungen zu den Textzahlen 3 und 4, 20 bis 23, 32 und 33 sowie 65 bis 67 des Ergänzungsberichts nicht beitreten? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann mehrheitlich so beschlossen.

Die in Ziffer 2.c des Berichts empfohlene Kenntnisnahme ist erfolgt.

Wer möchte, wie in Ziffer 3.a des Ausschussberichts empfohlen, die in der Haushaltsrechnung 2012 ausgewiesenen Überschreitungen genehmigen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das haben wir dann einstimmig getan.

Hier bedarf es aber einer zweiten Lesung. Ist der Senat mit einer sofortigen zweiten Lesung einverstanden?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das ist er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht.

Wer möchte den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung fassen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann haben wir das auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

Wer möchte der Ausschussempfehlung zu Ziffer 3.b folgen und dem Senat für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung erteilen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann mehrheitlich so erfolgt.

Unter Punkt B. empfiehlt uns der Haushaltsausschussbericht, dem Rechnungshof für dessen Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2012 ebenfalls Entlastung zu erteilen.

(Präsidentin Carola Veit)

Wer möchte so beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen worden.

Ich möchte auch in diesem Jahr wieder die Gelegenheit nutzen, dem Rechnungshof und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit ausdrücklich unseren herzlichen Dank zu sagen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Punkt 22, Drucksache 20/13565, Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien: Fünfter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein.

[Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien über die Drucksache 20/13346: Fünfter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein (Fünfter Medienänderungs- staatsvertrag HSH – 5. MÄStV HSH) (Senatsan- trag) – Drs 20/13565 –]

Wer möchte sich der Ausschussempfehlung anschließen und das Gesetz zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag HSH aus Drucksache 20/ 13346 beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen worden.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Ist der Senat mit einer sofortigen zweiten Lesung einverstanden?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das ist er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht.

Wer möchte das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann haben wir das auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen.

Wir kommen zu Punkt 23, Drucksache 20/13579, ebenfalls Bericht des Wirtschaftsausschusses: Sechzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge.

[Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien über die Drucksache 20/13048: Sechzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter

Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Senatsan- trag) – Drs 20/13579 –]

Wer möchte sich auch hier der Ausschussempfehlung anschließen und das Gesetz zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag aus Drucksache 20/13048 beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das mehrheitlich so beschlossen worden.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)