Es war zu erwarten, dass Sie diese guten Zahlen zerreißen. Es seien zu wenige Wohnungen und die verkehrten Wohnungen für die verkehrten Personen in den verkehrten Stadtteilen. Das ist im Grunde genommen völlig unakzeptabel. Nehmen Sie doch einfach zur Kenntnis, dass wir das, was wir versprochen haben, gehalten haben.
Wir sind der Wohnungswirtschaft, den Bezirken und dem Mieterbund sehr, sehr dankbar, dass sie uns auf diesem Weg unterstützt haben, denn nur gemeinsam war dieses möglich. Es wäre schön, wenn das Parlament ebenso handeln würde.
Ich möchte kurz auf das Wohnraumförderprogramm 2015/2016 eingehen. Die Senatorin hat schon viel dazu gesagt, aber ein Punkt ist mir sehr wichtig, nämlich dass mit aufgegriffen wurde, dass in Zukunft auch an die immer älter werdenden Generationen gedacht wird und der soziale Wohnungsbau barrierereduziert ist. Das ist ein sehr wichtiger Weg, und wir sind froh, dass unsere Anregungen, die wir voriges Jahr dazu gemacht haben, aufgegriffen worden sind.
Damit kann dem Wunsch gefolgt werden, den viele ältere Menschen haben, nämlich solange wie möglich in ihrem Quartier zu verbleiben und die sozialen Kontakte weiterhin zu pflegen.
Außerdem werden – darauf hat die Senatorin auch hingewiesen – die Zuschüsse weiterhin auf einem sehr hohen Niveau fortgeschrieben. Es stehen mehr als 171 Millionen Euro für die energetische Modernisierung, für die Barrierefreiheit und für die Stabilisierung in den Quartieren zur Verfügung. Von daher ist Ihre Kritik sehr schwer nachvollziehbar. Wenn Wohnungen aus der Bindung fallen, sind diese Wohnungen doch nicht weg vom Markt.
Es ist völlig irre, was hier dargestellt wird. Als ob in dem Moment, in dem eine Wohnung aus der Bindung fällt, sie dem Markt nicht mehr zur Verfügung stünde.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD – Christia- ne Schneider DIE LINKE: Das ist doch gera- de das Problem!)
Ich bitte, doch einfach zur Kenntnis zu nehmen, dass der Weg des Senats richtig ist und wir den Senat auch weiterhin unterstützen werden. Wir
Sie haben gesagt, dass Wohnungen, die aus der Bindung fallen, nicht vom Markt sind. Das ist überhaupt gar keine Frage, die Wohnungen bestehen weiter, aber das Problem ist, dass sie jetzt genau den Marktmechanismen unterliegen.
Es gibt dann die Möglichkeit, die Mieten zu erhöhen, die Kappungsgrenze voll auszuschöpfen. Ich lasse gern eine Zwischenfrage von Herrn Dressel zu.
Ist Ihnen bewusst, dass es, wenn die Wohnungen aus der Bindung auslaufen, nicht über Nacht eine Mieterhöhung auf 12 Euro gibt – ad 1 – und – ad 2 –, dass der Senat mit der Kappungsgrenze die Möglichkeiten gerade für Mieterhöhungen bei aus der Bindung ausgelaufenen Wohnungen eingeschränkt hat, dass das auch weiter begrenzt wird?
Ich danke Ihnen für diese Frage, Herr Dressel. Wenn es eine Mietwohnung gibt, die mittlerweile bei 6 Euro liegt, kann sie innerhalb von drei Jahren um
Es mag für Sie wenig Geld sein, wenn Sie pro Quadratmeter 2 oder 3 Euro in diesen drei Jahren mehr bezahlen.
Gut, ich habe jetzt so tief angefangen. Ich kann so schlecht rechnen, wenn ich gleichzeitig gegenanreden muss.
Wir stellen erstens fest: Die Wohnung fällt aus der Bindung, eine Mieterhöhung ist innerhalb von drei Jahren möglich. Das gilt jetzt für Hamburg noch weitere zwei Jahre, denn diese Begrenzung, die Kappungsgrenze, gilt für fünf Jahre. Innerhalb von drei Jahren kann die Miete um 15 Prozent erhöht werden oder um 20 Prozent, wenn das wieder aufgehoben ist.
Das heißt, die Mieterhöhung schlägt zu. Für Sie mögen 1 Euro oder 2 Euro mehr Miete pro Quadratmeter wenig sein.
Liebe Leute, Sozialwohnungen in Hamburg kosten nicht mehr nur 6 Euro, es gibt welche, die auch höher im Preis sind, auch bei mietpreisgebundenen Wohnungen, deswegen ist mein Beispiel richtig. Darf ich jetzt weitermachen?