[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts – Drs 20/14091 –]
Da das Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht in seinem Paragrafen 4 eine geheime Wahl vorschreibt, findet die Wahl in Wahlkabinen statt. Wir verfahren so, dass Frau Timmermann und Herr Wankum abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie, dann zur Kanzleibank zu
gehen und dort Ihren Stimmzettel entgegenzunehmen. Jeder Stimmzettel enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann bitte in eine der Wahlkabinen und nehmen Ihre Wahlentscheidung vor. Ich bitte, den Stimmzettel nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig. Nach der Wahlhandlung begeben Sie sich dann bitte zu Frau Timmermann, bei der die Wahlurne steht. Stecken Sie dann bitte Ihren Stimmzettel in die Wahlurne.
Meine Damen und Herren! Ist ein Mitglied dieses Hauses nicht aufgerufen worden? – Ich stelle dann fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind und die Stimmabgabe abgeschlossen ist. Damit erkläre ich die Wahlhandlung für geschlossen. Ich bitte nun, die Stimmauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmauszählung ist die Sitzung unterbrochen.
Bei der Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts sind 107 Stimmzettel abgegeben worden. Davon waren null Stimmzettel ungültig. Somit sind 107 Stimmzettel gültig. Herr Jörg Kuhbier erhielt 93 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Damit ist Herr Kuhbier erneut zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt worden.
Herr Kuhbier, die Bürgerschaft hat Sie soeben erneut zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt. Dazu darf ich Ihnen die Glückwünsche des Hauses aussprechen. Ich frage Sie nun, ob Sie die Wahl annehmen?
Da Sie bereits Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts sind, haben Sie den Eid nach Paragraf 7 des
Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht vor der Bürgerschaft schon geleistet. Eine erneute Vereidigung ist nicht erforderlich.
Im Namen des ganzen Hauses wünsche ich Ihnen als Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts weiterhin eine glückliche Hand in der Amtsführung, alles Gute, Glück und auch Befriedigung bei Ihrer Arbeit. Herzlichen Glückwunsch.
Die Glückwünsche sind ausgesprochen. Wir kommen zu Punkt 105 der Tagesordnung, Drucksache 20/14178, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Gesundheit ist keine Ware – Krankenhäuser gehören nicht in Investorenhände.
Hierzu liegen Ihnen als Drucksache 20/14570, 20/14576 und 20/14577 Anträge der Fraktionen der SPD, der LINKEN und der GRÜNEN vor.
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Gesundheit ist keine Ware – Krankenhäuser gehören nicht in Investorenhände – Drs 20/14178 –]
[Antrag der SPD-Fraktion: Eine gute stationäre Versorgung auch in Zukunft sichern. Patientensicherheit, Qualität und Beschäftigungsverhältnisse in Asklepios-Häusern weiter verbessern – Drs 20/14570 –]
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Eine gute stationäre Versorgung auch in Zukunft sichern. Patientensicherheit, Qualität und Beschäftigungsverhältnisse in Asklepios-Häusern weiter verbessern – Drs 20/14576 –]
[Antrag der GRÜNEN Fraktion: Prüfbericht der Ärztekammer zum AsklepiosStrahlenskandal umgehend öffentlich zugänglich machen – Drs 20/14577 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werter Pressesprecher von Asklepios! Krankenhäuser gehören neben Bildung, Wasser, Energie und Wohnen sowie Mobilität zur Daseinsvorsorge. Sie haben die Aufgabe, die medizinische Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Gegen die überwältigende Mehrheit der Hamburgerinnen und Hamburger in einem Volksentscheid wurde der Landesbetrieb
Krankenhäuser 2005 und 2007 zu 74,9 Prozent privatisiert. Vorausgegangen war eine Formulierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, SchillPartei und FDP vom 19. Oktober 2001. Ich zitiere:
"Die gegenwärtige Struktur und Rechtsform des Landesbetriebes Krankenhäuser wird mit Hilfe externen Sachverstandes überprüft, eine andere Rechtsform wird angestrebt. Das schließt die Möglichkeit einer Privatisierung oder Teilprivatisierung ein."
Wenn man heute darauf hinweist, dass Hamburg 25,1 Prozent der Anteile an den Asklepios-Krankenhäuser hält, dann glaubt das niemand. Warum? Weil der Senat seinen Einfluss auf die Krankenhauspolitik über seine Beteiligung entweder nicht nutzen will oder sie sich von dem Privatinvestor schlicht verbieten lässt. Wie in einem Bericht des Gesundheitsausschusses nachzulesen ist, dürfen die städtischen Vertreter und Vertreterinnen nicht gegen die Mehrheitsgesellschafterin stimmen – zum Beispiel bei der Besetzung des Vorstandes von Asklepios –, ansonsten wird, wie es im Bericht heißt, das Aufsichtsratsmitglied der Stadt aus dem Aufsichtsrat entfernt, also rausgeschmissen.
25,1 Prozent, wir erinnern uns, war auch die Beteiligungsquote bei den inzwischen aufgelösten Verträgen des SPD-Senats mit E.ON und Vattenfall 2011. Im Zuge der Auseinandersetzung um den Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Netze hat der Bürgermeister Olaf von Scholz …
Bürgermeister Olaf Scholz hat immer wieder vehement betont, dass der SPD-Senat mit einer 25,1-prozentigen Beteiligung sehr wohl Einfluss auf die Geschäftspolitik habe, und er davon auch Gebrauch machen wolle. Wir erwarten, dass das auch bei den Asklepios-Krankenhäusern umgesetzt wird.
Was bei den Energiekonzernen möglich gewesen wäre, das muss doch wohl bei einer privaten Krankenhausgesellschaft erst recht möglich sein.
schlossen habe und es daher nicht möglich sei, die Anforderungen an eine bedarfsorientierte Gesundheitspolitik so zu vertreten, wie es eigentlich notwendig wäre. Das kann man glauben oder nicht. Auf keinen Fall wollen wir, DIE LINKE, uns damit abfinden.
Deshalb fordern wir die Offenlegung aller Verträge, die zwischen Asklepios und den Hamburger Senaten abgeschlossen wurden.
Das stellt für uns einen ersten Schritt zur dringend gebotenen Rekommunalisierung der AsklepiosKrankenhäuser dar. Das muss auf den Weg gebracht werden. Wir glauben, dass viele Hamburger und Hamburgerinnen das unterstützen, und das erleben wir auch in unseren Diskussionen mit ihnen. Die Ideologie vom Krankenhaus als Wirtschaftsunternehmen führte beim Verkauf des LBK dazu, dass wieder einmal die Gewinne privatisiert und die Verluste sozialisiert werden. "Die Welt Online" berichtete am 10. Mai 2009 – ich zitiere –:
"Lediglich einen Teil des Kaufpreises in Höhe von 318,6 Millionen Euro hat der Neueigentümer bislang gezahlt. Aufgrund vertraglicher Regelungen hat die Stadt jedoch bereits 108,4 Millionen Euro zurück überwiesen, weil die Ertragslage des Unternehmens den garantierten Umsätzen nicht ansatzweise entsprach. Für das Geschäftsjahr 2007 musste Hamburg 39,2 Millionen Euro an Asklepios zahlen."