Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Studiengebühren werden in einem Jahr abgeschafft sein. Ich hoffe, dass das Gesetzgebungsverfahren in der Bürgerschaft in diesem Jahr tatsächlich dieses Ergebnis bringen wird. Dann werden ab dem Wintersemester 2012/2013 keine Studiengebühren in Hamburg mehr erhoben werden.
sprechen entspricht dem Wunsch der überwiegenden Zahl der Studierenden in Hamburg, der Hochschulleitungen und vieler Fraktionen in der letzten und in dieser Legislaturperiode. Deswegen glaube ich erstens, dass wir damit etwas gesellschaftlich Richtiges machen, und zweitens hoffe ich, dafür Ihre Unterstützung in der Bürgerschaft zu erhalten.
Wir schaffen die Studiengebühren ab bei voller und sehr großzügiger finanzieller Kompensation für die Hochschulen. Das ist ein wichtiges, herausragendes Signal für die Studierenden und für Chancengerechtigkeit und es ist ein starkes Bekenntnis zu den Hamburger Hochschulen. Sie wissen, die Kompensationssumme umfasst 39 Millionen Euro pro Jahr. Davon fließen 37,8 Millionen Euro an die Hochschulen und 1,2 Millionen Euro in die wichtige soziale Arbeit des Studierendenwerks.
Selbstverständlich werden wir nach dem Motto "pay as you go" verfahren. Wir werden im kommenden Jahr im Haushaltsplan 2013 genau 46,75 Millionen Euro und im Haushaltsplan-Entwurf für das Haushaltsjahr 2014 39 Millionen Euro zusätzlich im Einzelplan 3.2 veranschlagen. Dann werden Sie das nachvollziehen können. Die Mittel werden zusätzlich für den Einzelplan 3.2 zur Verfügung stehen, so wie das auch in der Drucksache dargestellt worden ist.
Will man die vom Senat geplante Regelung einerseits und Teile der heutigen Debatte andererseits einordnen, muss man meiner Meinung nach auch Folgendes sehen: Mit der vorliegenden Drucksache, mit der Abschaffung der Studiengebühren, nehmen wir zugleich an drei Stellen Kürzungen im Hochschulbereich wieder zurück, die schon beschlossen waren.
Erstens hätten die bisher von der Stadt finanzierten Kosten für die Verwaltung der gestundeten Studiengebühren zukünftig von den Hochschulen selbst aus ihren Einnahmen aus Studiengebühren getragen werden sollen. Das sind Kosten in Höhe von ungefähr 2 Millionen Euro. Diese Einsparvorgabe aus dem vergangenen Jahr werden wir nicht umsetzen, sondern im Gegenteil, dafür werden Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Zweitens wären die Ausgleichszahlungen für die seinerzeitige Absenkung der Studiengebühren auf 375 Euro nach dem Beschluss von GAL und CDU im vergangenen Jahr komplett gestrichen worden. Auch diesen Beschluss nehmen wir mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wieder zurück.
Drittens nehmen wir, darauf bin ich eben schon eingegangen, die vollständige Streichung des Zuschusses an das Studierendenwerk zurück und
Das heißt, unter dem Strich stehen die Hochschulen und das Studierendenwerk damit finanziell erkennbar besser dar, als es von der CDU und der GAL, als sie den Senat stellten, geplant war. Hochschulen und Studierendenwerk haben dies auch so wahrgenommen und sich durch die Bank sehr positiv zu den geplanten Veränderungen geäußert.
Trotzdem möchte ich die Gelegenheit nutzen und einen Aspekt, der in dieser Diskussion anklang und auch schon Gegenstand der Ausschussberatungen war, aufgreifen, nämlich die angeblich fehlende Dynamisierung.
Erstens: Die 37,8 Millionen Euro sind zukünftig Teil der Zuwendung an die Wirtschaftspläne der Hochschulen, das heißt, sie werden genauso wie die übrigen Zuwendungsbestandteile ab 2013 jährlich um 0,88 Prozent erhöht. Und genau das haben wir am vergangenen Freitag mit dem Vertrag mit der Universität paraphiert.
Zweitens: 2 Millionen Euro der 37,8 Millionen Euro sind für die Erstattung der hohen Abwicklungskosten des bisherigen Studiengebührensystems vorgesehen. Die tatsächlichen Kosten dafür werden im Laufe der Jahre sinken, sodass den Hochschulen von den 37,8 Millionen Euro langfristig mehr Mittel zur Verfügung stehen werden.
Und jetzt der dritte und ganz wichtige Punkt: Im Gesetzesentwurf 2008, das heißt, in dem Gesetz, das immer noch gilt, wurden für die Jahre bis 2023 steigende Kosten des Studiengebührensystems aufgeführt. Ab 2023, so stand es damals in der entsprechenden Drucksache, sollten diese Kosten insgesamt knapp 24 Millionen Euro im Jahr betragen. Auch wenn diese Zahl voraussichtlich deutlich geringer ausgefallen wäre, weil sich weniger Studierende ihre Gebühren stunden lassen, als damals angenommen wurde, ist das jetzige Studiengebührensystem ineffizient und verursacht sehr hohe Kosten. Dieses Geld wird den Hochschulen von ihren Einnahmen aus Studiengebühren de facto abgezogen. Und das zum Beispiel halte ich für keine positive Sache, im Gegenteil. Da wir 37,8 Millionen Euro verlässlich zur Verfügung stellen, ist das eine deutliche Abkehr von dieser, wenn Sie so wollen, Negativdynamisierung, die im heutigen Gesetz enthalten ist.
Insofern hat der Gesetzesentwurf, der am Freitag im Wissenschaftsausschuss vorliegen wird und dann auch im Haushaltsausschuss, in doppelter Hinsicht positive Auswirkungen. Wir schaffen finanzielle Hürden für studierwillige junge Menschen ab, denn wir wollen nicht, dass Bildung und Hochschulzugang vom Einkommen abhängig sind.
Und ich sage gerne etwas zu der angeblich neuen Studie des WZB, also des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung. Die Autoren dieser Studie haben überhaupt keine eigenen Daten erhoben,
was für eine Forschungsarbeit, wie sie vorgestellt wurde, doch sehr beachtlich ist. Sie haben sich auf die Daten bezogen, die von HIS-Forschern vorgestellt worden waren, die wiederum diesem Ergebnis des WZB erheblich widersprochen haben. Also kann man festhalten, dass es überhaupt kein Gutachten gibt, das beleuchten könnte, ob Studiengebühren abschreckende Wirkung haben.
Wir geben den Hochschulen verlässliche Grundlagen für ihre Bildungsaufgaben und die volle Kompensation der wegfallenden Studiengebühren. Das bedeutet Verlässlichkeit und Planungssicherheit sowohl bei den Gebühren als auch bei den Vereinbarungen, die wir mit den Hochschulen abschließen wollen. Ich glaube, das ist eine gute Ausgangslage für die Hochschulen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst gilt es, der Senatorin für den Zukunftsvertrag mit der Universität zu danken.
Sie hat dabei die Interessen der Hamburger Hochschulen mit den Vorgaben einer zukunftsorientierten Haushaltspolitik zusammengeführt. Das ist sicherlich, wie wir aus dem Sommer wissen, keine einfache Aufgabe gewesen. Ausdrücklich danken möchte ich auch dem Universitätspräsidenten, Herrn Professor Lenzen, der in einem konstruktiven Verhandlungsprozess auch Verständnis für die Vorgaben einer zukunftsorientierten Haushaltspolitik gezeigt hat.
Eine konstruktive Opposition sollte sich dieser Weitsicht der Beteiligten anschließen und entsprechend handeln. Mit insgesamt 39 Millionen Euro jährlich erstatten wir nicht nur die unmittelbaren Gebühreneinnahmen von gut 34 Millionen Euro, sondern auch die Kompensation von 2,9 Millionen Euro für die Absenkung von 500 auf 375 Euro, die Schwarz-Grün im letzten Haushalt – Frau Gümbel, daran waren Sie beteiligt – 2011/2012 nicht erstat
Es gibt weitere 2 Millionen Euro für die Verwaltungs- und Stundungskosten, die bei der Wohnungsbaukreditanstalt für die Hochschulen anfallen. Nur zum Vergleich und zum Schmunzeln am Rande: Die LINKE, die sich hier so vehement einsetzt und deren Politik sonst nach dem Motto funktioniert, wir wollen eigentlich das Gleiche wie die SPD,
aber noch 50 Prozent obendrauf, hat nur 35 Millionen Euro Kompensation gefordert. Frau Heyenn, Sie können das im Protokoll der Bürgerschaftssitzung vom 25. August nachlesen, da haben Sie von 35 Millionen Euro gesprochen. Insofern sind 39 Millionen Euro deutlich mehr.
Der AStA der Universität wollte übrigens 38 Millionen Euro, auch im Verhältnis dazu sind 39 Millionen Euro mehr. Und wenn sich die LINKE so sehr für die Studierenden engagiert, hätte ich mich auch gefreut, wenn es einen Antrag der LINKEN zum Studierendenwerk gegeben hätte. Das hätte Ihnen auch gut angestanden, da haben Sie aber geschwiegen, sowohl im Wissenschaftsausschuss als auch im Haushaltsausschuss und auch hier. Wir haben dafür gesorgt, dass das Studierendenwerk die Möglichkeit hat, die Mensapreise stabil zu halten. Auch das ist ein wichtiger Punkt, Frau Heyenn.
Also halten wir fest: Die SPD hält nicht nur ihre Versprechen zu 100 Prozent, man könnte sogar sagen, zu über 100 Prozent, sondern wir übertreffen auch die Erwartungen der Stadt. Die zustimmenden Äußerungen der Hochschulpräsidenten sind dafür ein deutlicher Hinweis, die Senatorin hat es bereits erwähnt. Angesichts der schwierigen Haushaltslage ist das eine großartige Leistung des Senats. Und, Herr Schinnenburg, Sie als Vorsitzender des Wissenschaftsausschusses können doch nichts dagegen haben, dass eine Steigerung von 0,4 Prozent genau dort landet, wo wir sie haben wollen, nämlich in der Bildung. Wo ist denn da das Problem?
Was den Antrag der LINKEN angeht, die Abschaffung der Kompensation schon jetzt zu ermöglichen – Frau Gümbel hat auch darauf hingewiesen, dass man das hätte überweisen können –, haben wir die Haushaltsberatungen in diesem Punkt praktisch abgeschlossen. Und wenn die Alternative der LIN