Seine Antwort: Sie gehen angesichts des internationalen Verfalls der Fracht- und Charterraten von einer schwierigen Marktsituation aus. Prima, der Senat bürdet der Stadt also sehenden Auges ein Risiko auf, aus dem sich TUI gerade verabschieden will. Die FDP hält das für haushaltspolitischen Blindflug.
Diese Risiken können Sie auch im Jahresabschluss von Hapag-Lloyd nachlesen, genauer gesagt im Konzernlagebericht 2010 auf Seite 65 – Zitat –:
"Hinsichtlich der weiteren weltwirtschaftlichen Entwicklung bestehen beträchtliche Unsicherheiten. Ein Rückschlag für die globale Konjunktur kann nicht ausgeschlossen werden. Dies würde zu einem erneuten deutlichen Rückgang des weltweiten Trans
"Andere verfügen über eine bessere Kapitalausstattung. Diese Wettbewerber könnten daher besser im Markt positioniert sein, um Skalenvorteile zu realisieren und in höher entwickelte Technologien zu investieren."
So die Risikobeschreibung des Unternehmens, an dem sich die Stadt mit weiteren 420 Millionen Euro beteiligen will.
Meine Damen und Herren! Das wirtschaftliche Risiko, eine internationale Reederei zu führen, sollen Unternehmer tragen und nicht der Staat. Die FDP hat in dieser Frage ordnungspolitisch eine klare Auffassung, und zwar von Anfang an. Das unterscheidet uns im Übrigen auch von den Kollegen der CDU-Fraktion, wo der hafenpolitische Sprecher die Beteiligung begrüßt, die wirtschaftspolitische Sprecherin darüber verärgert die Zähne zusammenbeißt und der Fraktionsvorsitzende vom Oppositionsführer zum Fraktionsmoderator mutiert.
Kommen wir zum Kaufpreis. Hier werde ich Ihnen darlegen, dass der Bürgermeister Unrecht hat, wenn er den Eindruck vermitteln will, es würde sich bei dem Kauf um eine risikolose Bilanzverlängerung handeln. Hamburg wird nach dem Deal 24,4 Millionen Aktien an Hapag-Lloyd halten, über die HSH Nordbank noch einmal weitere 1,09 Millionen Aktien. Der nominale Wert pro Aktie betrug zum 31. Dezember 2011, also ursprünglicher Kaufpreis plus Kapitalerhöhung, 50,53 Euro. Das können Sie alles nachlesen in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage des Kollegen Tjarks. Das ergibt also insgesamt eine Beteiligung der HGV von etwa 1,2 Milliarden Euro und bei der HSH Nordbank zusätzlich noch einmal von 96 Millionen Euro. Diese zusätzliche Beteiligung soll dabei erworben werden zu einem Preis von 80 Prozent des Buchwerts pro Aktie, also etwa 41 Euro; das können Sie in der Senatsdrucksache nachlesen. Wie das ermittelt wurde, wissen wir nicht. Die Antwort sind der Senat und die Mehrheitsfraktion auch in der heutigen Debatte bislang schuldig geblieben. Also ein Abschlag von gerade einmal 20 Prozent für ein Unternehmen, das 2009 fast kollabiert wäre, noch erhebliche Verlustvorträge in den Büchern hat, sich in einem ausgesprochen schwierigen Marktumfeld befindet und im letzten Jahr einen Verlust von 26 Millionen Euro eingefahren hat. Was bedeutet das? Vieles spricht dafür, dass diejenigen wie Torsten Teichert – übrigens SPD-Mitglied – recht haben, die sagen, das sei zu teuer.
Noch ein anderer Aspekt zum Thema Risiko, der bislang in der öffentlichen Diskussion und auch heute in unserer Debatte noch nicht erörtert wurde. Wenn ich eine zusätzliche neue Beteiligung für 80 Prozent des Buchwerts erwerbe, dann spricht alles dafür, dass ich eine entsprechende Wertberichtigung auf meine bestehende Beteiligung vornehmen muss, weil diese 80 Prozent des Kaufpreises das Ergebnis einer Bewertung und Ausdruck des Marktwerts sind. Und wenn das richtig ist, wovon ich ausgehe, dann berechnet sich daraus ein sofortiger Wertberichtigungsbedarf von 145 Millionen Euro für die Stadt und circa weiteren 20 Millionen Euro für die HSH Nordbank.
Das bedeutet im Ergebnis, dass das Engagement der Stadt den Steuerzahler dann nicht nur 81 Millionen Euro Zinsen gekostet hat – das wiederum können Sie nachlesen in der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Petersen –, sondern weitere 165 000 Euro Vermögenswerte. Das kann in Zukunft wieder besser werden, muss es aber nicht. Wer Steuergelder in Hoffnung investiert, der handelt schlicht fahrlässig.
In diesem Wertverlust der bereits bestehenden Beteiligung liegt dann vielleicht auch der wahre Grund für die Erhöhung der städtischen Beteiligung. Der Bürgermeister hat das in seiner Regierungserklärung angedeutet. Denn wenn die Verhandlungen mit der Stadt scheitern und TUI nach dem 30. September seine Beteiligung frei verkaufen könnte, möglicherweise sogar unter Ausübung des Drag-Along-Rechts, dann könnte dies mit einem erheblich höheren Abschlag als nur 20 Prozent passieren, denn TUI braucht Liquidität, und die Marktsituation ist schlecht.
Hamburg Süd, eine andere Hamburger Traditionsreederei, wird nämlich ziemlich genau wissen, warum sie bislang Kaufangebote der TUI abgelehnt hat. In diesem Fall würden die Stadt und die HSH Nordbank aber gar nicht darum herumkommen, eine Wertberichtigung bei der Hapag-Lloyd-Beteiligung in entsprechender Höhe vorzunehmen. Und dann sprechen wir nicht mehr von einer Wertberichtigung von 165 Millionen Euro, dann sprechen wir von einer Wertberichtigung im oberen dreistelligen Millionenbetrag.
Was tut der Senat also mit seinem Vorhaben? Er verfährt nach dem Motto: Die Zeiten werden schon wieder besser werden. Das ist nichts anderes als ein ungedeckter Wechsel auf die Zukunft, und zwar zulasten der Hamburger Steuerzahler. Das ist politische Wechselreiterei, und die wird die FDP-Fraktion nicht mitmachen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die meisten Dinge wurden schon gesagt, aber eine Auseinandersetzung möchte ich noch einmal besonders hervorheben, gerade weil die FDP und die Grünen das in so schöner, einheitlicher Manier dargestellt haben. Die Fragestellungen waren durchaus zu Recht mit einer gewissen Kritik an der Sozialdemokratie, denn Sie haben dargestellt, dass die Risiken in dieser Investition sehr hoch sind. Als wenn es sich für die Stadt nur dann lohnen würde, wenn wir mit Gewinn aus einer solchen Investition herausgehen, und zwar Gewinn in diesem Bereich. Aber, Herr Kluth und auch Herr Tjarks, diese neue FDP-Grüne-Allianz,
Wir wollen rechnen, aber wir sind nicht dafür da anzustreben, dass die Intervention bei Hapag-Lloyd mit einem Plus beendet werden muss, sonst würden wir es gar nicht erst machen. Das wäre falsch, denn wir müssen etwas anderes berücksichtigen. Ich glaube, dass das in den gesamten Überlegungen bisher noch zu wenig Berücksichtigung gefunden hat.
Die krisenhafte Situation – das ist völlig richtig dargestellt worden, das habe ich selbst in meinem ersten Beitrag sehr deutlich gesagt – in der Schifffahrt und dementsprechend auch im Hafen ist sehr kräftig. Was wir dort gegenwärtig erleben, ist wahrscheinlich einmalig in der Situation der Schifffahrt. Dementsprechend ist die Situation für eine Hafenstadt wie Hamburg, die so sehr auf den Hafen aufbaut, auch besonders brenzlig. Also ist es vernünftig, gerade in einer krisenhaften Situation zu intervenieren. So eine Situation kann nämlich zu Verwerfungen führen, die weit über das hinausgehen, was vernünftig ist. Dies kann nicht nur ein Unternehmen wie Hapag-Lloyd mal eben wegschießen, denn die Schwankungen sind sehr groß, sondern es betrifft zusätzlich weite Bereiche des Hamburger Hafens, und das gilt es zu berücksichtigen. Anhand dieser Fragestellung müssen wir diese Investition prüfen und nicht, ob wir nachher ein Plus von 5 Prozent oder 6 Prozent erwirtschaftet haben. Es ist wichtig, inwieweit diese Stadt gut dabei herauskommt.
Das ist auch der Streit, den wir bei dieser Fragestellung haben müssen. Die Regierung hat es zu schön dargestellt. Der Hafen ist insgesamt in einer
größeren Krise, als wir uns das gegenwärtig klar machen. Deswegen braucht es eine starke staatliche Intervention, weil das vernünftig ist für diese Stadt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat selten ein Gesetz so in der Luft zerfetzt wie das Gesetz von CDU und GAL.
Erstens: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass das Gesetz verfassungswidrig ist, da sachliche Gründe für die getroffene Regelung nicht erkennbar sind. Das ist eine Ohrfeige.
Zweitens: Das Bundesverfassungsgericht stellt ausdrücklich fest, dass die CDU wusste, dass die Regelung unsinnig ist. Es zitiert ausdrücklich den damaligen Senator Wersich – Zitat –:
"[…] es sei aus gesundheitspolitischer Sicht völlig irrelevant […], ob man beim Rauchen was isst oder nicht."