Wenn man sich ansieht, was eigentlich die Bevölkerung zu diesem Thema meint, um das wir so lange gerungen haben, dann stellt man fest, dass die Ergebnisse der Umfragen etwas variieren, aber nicht wirklich in der Tendenz. 75 Prozent der Bevölkerung bundesweit wünschen sich rauchfreie Gaststätten, bei den Nichtrauchern sind es 94 Prozent, bei den ehemaligen Rauchern 83 Prozent. Was die Gastwirte betrifft, so müssen Sie nur nach Bayern schauen. Da sind die Umsätze nicht dadurch gesunken, dass Gaststätten keinen Raucherraum hatten.
Wenn der Entwurf der SPD-Fraktion heute verabschiedet wird, dann kann man auch in Hamburg Raucherräume einrichten, muss es aber nicht. Meine Empfehlung an die Gastwirte wäre: Lassen Sie es sein. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die letzten Ausführungen haben mich doch noch einmal bewogen, mich zu melden. Ich finde es ambitioniert, wenn ein Senatsmitglied, das vor wenigen Wochen angetreten ist mit einer klaren politischen Aussage – eine, die ich ganz persönlich ausgesprochen ehrenwert finde –, sich schon in der Debatte vor drei Wochen und jetzt erneut vor das Parlament stellt, dem Parlament gute Ratschläge gibt, einzelne Fraktionen kritisiert, aber letztendlich noch nicht einmal hier den klaren Mut und das Rückgrat hat, zur eigenen Meinung zu stehen. Das finde ich bedenklich.
Ich finde auch, dass es nicht weiter schlimm ist, denn ein Senatsmitglied muss nicht immer dieselbe Auffassung haben wie seine Fraktion. Und es ist für das Parlament und seine Demokratie nicht schlecht, wenn eine Fraktion den Senat auch einmal korrigiert, aber man sollte schon in einer solchen Debatte dann das Rückgrat haben, seine eigene Meinung offensiv zu vertreten und nicht irgendwelche bürokratischen Ratschläge geben und
Ich will noch ein letztes Wort sagen zu dem, wie ich abstimmen werde und manch andere Kollegen aus meiner Fraktion. Wir werden dem GAL-Antrag zustimmen. Viele Beiträge heute – ganz besonders der Beitrag des Kollegen Schinnenburg – haben gezeigt, dass alle Lösungen, die einen gutgemeinten Kompromiss versuchen werden, nicht geeignet sind, dieses Thema, das diese Stadt und dieses Land seit langer Zeit bewegt, wirklich zu lösen. Wir brauchen jetzt den Mut, eine klare Entscheidung zu treffen, und diese klare Entscheidung kann aus meiner ganz persönlichen Sicht nur ein absolutes Rauchverbot sein. Alle anderen Lösungen werden aus meiner festen Überzeugung heraus dazu führen, dass wir in wenigen Jahren wahrscheinlich wieder dieselben Debatten führen werden. Das halte ich für falsch. Ich glaube, wir brauchen den Mut zu einer klaren Entscheidung, und deshalb werde ich heute dem GAL-Antrag zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr van Vormizeele, der erste Teil Ihrer Rede war überflüssig.
Es ist hinlänglich bekannt, dass es sowohl bei uns in der Fraktion als auch im Senat und bei der Gesundheitssenatorin unterschiedliche Ansichten gab und gibt. Wir haben in einem demokratischen Prozess zu einer Entscheidung gefunden, zu der wir dann auch alle gemeinsam stehen. So gehört es sich und so machen wir das. Da hat niemand sein Rückgrat verloren, sondern jede und jeder steht zu dem, was sie oder er bisher meinte. Aber wir haben in diesem demokratischen Prozess diese Entscheidung gefunden, was man von Ihnen, Herr Wersich, beim besten Willen nicht sagen kann.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr, sodass wir zur Abstimmung kommen können. Zunächst zum Antrag der GAL-Fraktion aus der Drucksache 20/4482.
Wer diesen annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wer sodann dem Antrag der FDP-Fraktion aus der Drucksache 20/4249 in der Neufassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben und das darin aufgeführte zweite Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit angenommen.
Wer das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Zunächst stelle ich hierzu fest, dass sich mit der soeben erfolgten Annahme des Antrags aus der Drucksache 20/4462 die Ziffer 1 der Ausschussempfehlung erledigt hat.
Wer abschließend das in Ziffer 2 der Ausschussempfehlung enthaltene Ersuchen beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Ersuchen ist mit großer Mehrheit angenommen.
Wir kommen zum Punkt 27, dem Bericht des Haushaltsausschusses aus der Drucksache 20/ 4336: Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen.
[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 20/3641: Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen (Se- natsantrag) – Drs 20/4336 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mich würde doch noch einmal interessieren, ob das eben eine interfraktionelle Abstimmung im Sinne des Parteitagsbeschlusses der SPD war oder nicht.
Das glaube ich auch. Wahrscheinlich ist bei Ihnen sowieso nur eine Interpretation maßgeblich, aber das kennen wir doch.
Ich möchte zu Beginn unserer Diskussion über das Thema Inklusion einmal betonen, dass es aus meiner Sicht ein absolutes Unding ist, dass die SPD heute und morgen die beiden wohl wichtigsten schulischen Drucksachen dieses Jahres mal eben so durch das Parlament schieben wollte, ohne eine Debatte zu ermöglichen. Über Inklusion und über Ganztagsschule diskutiert ganz Hamburg, aber im Parlament will die SPD darüber lieber nicht diskutieren.
Vielleicht ist der SPD die Ausbildungsumlage für Altenpflegekräfte wichtiger. Ich vermute aber eher, dass sie doch ein wenig Angst bekommen hat vor dieser Debatte und sie von daher fürchtet.
Wir haben daher als CDU die uns durchaus bekannte Rolle der Regierungspartei übernommen und dafür gesorgt, dass die beiden Senatsdrucksachen heute und morgen diskutiert werden, und darauf freuen wir uns.
Inklusion ist vor allem ein soziales Thema. Viele Menschen engagieren sich mit viel Leidenschaft dafür, dass Behinderte in unserer Welt nicht mehr ausgegrenzt werden, sondern ein selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft sind. Inklusion ist auch ein pädagogisches Thema. So lernen behinderte Kinder im Umgang mit nicht Behinderten mehr, und nicht Behinderte lernen sehr viel im Umgang mit behinderten Kindern.
Aber Inklusion ist auch ein ganz praktisches Thema, und die echten Herausforderungen müssen nicht wir im Parlament bestehen und auch nicht die Experten in der Wissenschaft, sondern die Schulen vor Ort. Die Herausforderungen sind größer, als sich mancher in diesem Hause vorstellen mag. Sie sind auch größer, als einige Lehrerinnen und Lehrer sie sich vorgestellt haben. Es liegt vielleicht manchmal auch an unserer Sprache. Fachbegriffe wie "Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung" – früher hieß es "Verhaltensgestörte" – werden jeweils der empfundenen und konkret
erlebten Probleme vor Ort vielfach nicht gerecht. Ich erspare Ihnen die ganzen Details aus Berichten von Eltern und Lehrern, die mich erreichen. Aber ich weiß sehr genau, dass die aktuelle Situation vieler Lehrerinnen und Lehrer und auch vieler Schülerinnen und Schüler diese an den Rand des Verkraftbaren bringt und einen normalen Unterricht manchmal unmöglich macht.
In der öffentlichen Anhörung mit sehr vielen Beteiligten in der Handelskammer wurde deutlich, dass sich mit der vorgesehenen Abschaffung der I- und IR-Klassen dieses Problem weiter verschärfen wird. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass wir uns vor Augen führen, wie es eigentlich zur flächendeckenden Einführung der Inklusion in Hamburg gekommen ist.
Die Enquete-Kommission hatte sich auch mit diesem Thema beschäftigt. Sie hatte klar gesagt, dass man erst einmal das Thema der Schulstruktur lösen müsse und manche anderen Probleme, denn dafür brauche man sehr viel Kraft. Und im zweiten Schritt solle man dann das Thema Inklusion angehen. Auch in den Koalitionsverhandlungen zwischen der GAL und der CDU haben wir gesagt, wir wollten erst einmal das Thema Schulstruktur angehen und im zweiten Schritt, nach 2012, das Thema Inklusion. Dann kam die UN-Konvention. Frau Goetsch hatte in einem ersten Entwurf des Schulgesetzes durchaus die Probleme gesehen. Sie hatte nämlich in ihrem etwas vorsichtigen Entwurf geschrieben, dass die Kinder mit Förderbedarf in Regelklassen unterrichtet würden, soweit nicht aus inhaltlichen oder organisatorischen Gründen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel eine gesonderte Förderung in Lerngruppen zweckmäßig oder von den Sorgeberechtigten gewünscht sei. Das heißt auf gut Deutsch: Inklusion ja, aber nur, wenn sie machbar ist.
Es war Herr Rabe, der im April 2009 in einem Antrag gefordert hat, dass es Inklusion ohne jede Vorbehalte geben solle, 100 IR-Schulen und 100 I-Schulen. Das waren Ihre Forderungen, dafür hat die SPD gestanden. Es kam dann zu weiteren Gesprächen, es kam zu einem neuen Schulgesetz im Oktober 2009, und dort haben wir im Parlament dann einvernehmlich die vorbehaltlose Inklusion festgeschrieben.