Martin Schäfer
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Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, es muss einiges richtig gestellt werden, und zwar in alle Richtungen.
Zum einen: Der Verkauf damals war noch viel schlimmer, als Sie glauben. Er war ein Teil der finanzpolitischen Schneise der Verwüstung, die der damalige Finanzsenator Peiner in dieser Stadt geschlagen hat.
Es beginnt mit der Lüge, mit der der Abschnitt …
Es beginnt damit, dass Abschnitt F.5.2 der Drucksache 18/ 849, in dem es um die Verkaufsmodalitäten geht, mit dem Satz beginnt, der Kaufpreis für die Krankenhäuser des Landesbetriebs Krankenhäuser betrage 318,625 Millionen Euro. In dem Moment, in dem dieser Satz gedruckt wurde, wussten die Verantwortlichen – dort hinten steht einer von ihnen; Herr Wersich war damals Staatsrat für Gesundheit –,
dass diese Zahl falsch ist und um 75 Millionen Euro verringert werden würde. Ich will das gern begründen.
man – Herr Wersich, Herr Peiner, Herr Dräger, sein Chef –, dass diese Zahl 318 Millionen Euro falsch war und verringert werden würde.
Das stand im Moment des Verkaufs fest. Das war die erste Falschaussage bezüglich dieses ganzen Vertragswerks.
Die nächste Sache. Sie haben recht, es gab dieses Nettoumlaufvermögen-Darlehen, eine Art Dispokredit, bis zur Höhe von wiederum 75 Millionen Euro. Hier ist interessant, wie das verzinst wurde; das ist in der Verkaufsdrucksache nachzulesen: 120 Basispunkte über 3-Monates-EURIBOR, was immer das sein mag; man kann googeln. Heute wären das 1,25 Prozent, damals, Anfang 2005, waren es 3,35 Prozent. Das heißt, alles, was von der Stadt an Darlehen in den Betrieb reingegangen ist, wurde von ihr zu höheren Zinsen aufgenommen, als sie von Asklepios zurückbekommen hat – ein wunderbares Geschäft. Dieser Vertrag war in der Tat, ich sage es noch einmal, eine Furche der finanzpolitischen Zerstörung in dieser Stadt.
Das ist von einem Finanzsenator zu verantworten, der damit – darauf bestehe ich – seinen Amtseid gebrochen hat. Er hat Schaden von dieser Stadt nicht abgewendet, er hat ihr Schaden zugefügt.
Es geht noch weiter. Es war klar, dass diejenigen Beschäftigten, die schon im Jahr der Gründung beim LBK beschäftigt waren, weiterhin bei der Stadt bleiben dürfen, wenn sie es möchten. Das sind die Rückkehrer. Es wurde vereinbart, dass mit jedem Rückkehrer 25 000 Euro mitgehen. Das wurde aber gedeckelt, auf 15 Millionen Euro insgesamt. Jetzt können Sie sich ausrechnen, dass diese Summe die Rückkehr von 600 Menschen abdeckt. Wie viele kamen? Mehr als 1600. Die Kosten für die Stadt betragen pro Jahr fast 50 Millionen Euro, und das seit sieben Jahren. Sie können sich ausrechnen, was die Stadt aufwenden muss, und das in Bezug dazu setzen, was sie bekommen hat.
Die Stadt hat in Wirklichkeit 243 Millionen Euro bekommen – die sind auch geflossen –, für sieben Häuser. Eines davon, Eilbek, wurde für 90 Millionen Euro weiterverkauft. Das ist der Skandal, der damals von Ihnen allein zu verantworten war; ein paar von denen, die damals die Hand gehoben haben, sitzen noch hier. Das ist immer noch ein Skandal.
Das sind aber die Verkaufsmodalitäten, wie sie damals waren. Nun haben Sie, Frau Heyenn, das Ganze mit der Beteiligung von 25,1 Prozent an den Netzen und dem Netzerückkauf verglichen. Das ist aber ein ganz gewaltiger Unterschied, denn die Verkaufsmodalitäten damals, so skandalös sie waren, gingen damit einher, dass der Stadt nahezu keine Einwirkungsmöglichkeiten bleiben, außer bei ganz bestimmten Dingen: die Verwendung der Gewinne beispielsweise, die Schließung von Häusern, Veräußerungen, Änderungen im Gesellschaftervertrag. Das sind die Dinge, bei denen die Stadt Mitwirkungsrechte hätte. Bei den Netzen wäre es ganz anders gewesen. Da waren die Mitwirkungsrechte viel breiter. Das war auch vereinbart. Deswegen hinkt dieser Vergleich auf beiden Beinen.
Zu den Krankenhausinvestitionen. Es ist richtig, dass die Stadt investiert und Zuschüsse zu Investitionen gibt. Sie ist dazu verpflichtet, die Investitionen in allen Planhäusern mitzufinanzieren. Umso wichtiger ist es aber, dass die Gewinne im Betrieb verbleiben und reinvestiert werden. Das ist nichts Schlimmes, im Gegenteil, das ist richtig. Hier muss die Stadt darauf achten, dass das weiter geschieht und die Gewinne nicht herausgezogen werden. Das wäre ein Fehler.
Ich komme zu meinem letzten Punkt: Was kann man jetzt machen? Auch wenn die Art und Weise, wie diese Häuser damals verschenkt wurden, ein Skandal war, sie sind weg. 74,9 Prozent von ihnen gehören jemand anderem. Die gehören dem, und es gibt keinen Spalt in der Tür, in den man einen Fuß setzen könnte.
Bei den Netzen war es so, dass Konzessionen ausgelaufen sind und erneuert werden mussten. Hier gibt es so etwas nicht. Wenn Sie ein Auto haben, es verkaufen, drei Tage später den Verkauf bereuen, beim Käufer anrufen und sagen, sie hätten es gern zurück – die Handbewegung darf ich nicht machen. Das klappt nicht. Deswegen haben wir keine Chance, die Krankenhäuser per Zwang zurückzukaufen. Über eine Zahl könnte man natürlich reden. Aber das wäre dann ein noch größerer Skandal, wenn wir nach dieser Schenkung an Asklepios jetzt viel Geld in die Hand nehmen würden, um die Krankenhäuser zurückzukaufen. Das geht auch nicht. Ein Rückkauf der Häuser wird so nicht funktionieren. Deswegen sind wir der Meinung, dass man anders vorgehen muss.
Einen Grundstein haben wir im vorigen Dezember mit dem neuen Krankenhausgesetz gelegt. Man muss darauf dringen, dass die Qualität in den Krankenhäusern, und zwar in allen Krankenhäusern, hochgehalten wird. Es gibt die Möglichkeit, Häuser oder zumindest Abteilungen aus dem
Krankenhausplan herauszunehmen, wenn die Qualitätsvorgaben nicht eingehalten werden. Das gilt seit Dezember vergangenen Jahres; wir haben es hier verabschiedet. Das ist die Möglichkeit, darauf einzuwirken, dass die Qualität hochgehalten wird, und zwar in allen Häusern.
Dass darüber hinaus jederzeit versucht werden muss, die von Ihnen angemahnten Beteiligungsmöglichkeiten auszubauen, ist richtig. Deswegen steht in unserem Antrag, dass Qualität und Patientensicherheit durch operative Maßnahmen stetig verbessert werden sollen, Beschäftigungsverhältnisse auf Dauer angelegt, sozialversicherungspflichtig und tarifgebunden sein sollen, Leiharbeit auf ein notwendiges Mindestmaß beschränkt werden soll und so weiter. Auch sollte die Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens verbessert werden, sodass unsere Kontrollansprüche befriedigt werden können. Das ist alles richtig. Darauf soll der Senat auch hinwirken. Er kann aber nur darauf hinwirken, indem er mit dem jetzigen Eigentümer verhandelt. Dafür braucht er entsprechend Unterstützung von uns, dass wir das einfordern. Das ist alles richtig, aber es wird nicht möglich sein, auf Zwang etwas zurückzukaufen, was leider verkauft worden ist.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In aller Kürze: Wenn Sie meinen, durch Lesen der Verträge würden Sie einen Hebel in die Hand bekommen, um die Rekommunalisierung voranzutreiben, dann können Sie ganz einfach durch ein Aktenvorlageersuchen erreichen, dass Sie diese Verträge einsehen und entsprechend Ihre Schlüsse ziehen können.
Dazu bräuchte es diesen Antrag nicht.
Zweitens: Sie sagen, es ginge nur um Ihren Antrag und nicht um Rekommunalisierung. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie selbst per Twitter gerade der Welt kundgetan haben, dass es Ihnen um die Rekommunalisierung geht.
Drittens, nun ernsthaft, zu den Vorfällen in der Asklepios Klinik St. Georg: Den Prüfbericht bis mor
gen vorzulegen, wäre extrem unseriös. Die Frau Senatorin hat berichtet, dass ein Gutachter die unterschiedlichen Stellungnahmen beurteilt. Nicht abwarten zu wollen, was dabei herauskommt, wäre extrem unseriös und voreilig. Deswegen lautet unser Vorschlag – die Frau Senatorin hat ihn vorhin schon gemacht, ich möchte ihn noch einmal bekräftigen –, dieses Thema dann, wenn der Prüfbericht vorliegt, meinetwegen in der ersten, zweiten oder dritten Sitzung des Gesundheitsausschusses per Selbstbefassung auf den Tisch zu legen und seriös zu diskutieren und nicht so, wie Sie es vorschlagen. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen, aber mit diesem Angebot, das Ganze seriös zu bearbeiten. – Vielen Dank.
Herr Wankum, können Sie uns sagen, wie viel Geld schon verbaut war, bevor diese letzte vertragliche Lösung geschaffen wurde?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist ein bisschen putzig, dass wir als letzten Debattenpunkt in dieser Legislaturperiode über Cannabis sprechen und nach Beendigung dieser Sitzung ganz selbstverständlich einer Einladung der Präsidentin zu einem Umtrunk entgegensehen.
Das eine ist legal, das andere ist illegal. Es ist völlig richtig, dass man über die Gefährlichkeit des einen Stoffes und die des anderen nachdenken könnte. Man könnte in der Tat auf die Idee kommen, dass der falsche Stoff verboten ist. Es ist also nicht falsch, sich über das sinnvolle Umgehen mit dem Thema Cannabis Gedanken zu machen. Aber die beiden Anträge, die heute vorliegen und die wir debattieren, gehen nicht sinnvoll mit diesem Problem um. Ich will Ihnen auch gern sagen, warum.
Die GRÜNEN beantragen ein Modellprojekt für Erwachsene ab 21 Jahren; nicht für Erwachsene, sondern für Erwachsene ab 21. An einer einzigen Stelle in Hamburg soll eine Einrichtung eröffnet werden, in der solche Erwachsene Cannabisprodukte erwerben können. Das Ziel ist – ich zitiere Ihren Antrag –:
"Im Rahmen eines solchen Projektes ließe sich klären, ob Personen mit problematischen Konsummustern durch diese Form der Abgabe besser erreicht und gesundheitliche Schädigungen verringert werden können."
Das ginge nur dann, wenn Sie die Erwachsenen ab 21 mit kritischen Konsummustern erst einmal registrieren, um dann untersuchen zu können, was mit denen geschieht, wenn sie sich Cannabisprodukte nicht mehr illegal besorgen müssen und ob das zu einer Veränderung führt. Das ist aber nicht das Problem, um das es geht. Wenn es in diesem Zusammenhang ein Problem gibt, dann sind das
die Jugendlichen, dann ist das die Frage, was dieser Stoff mit 15-, 16-Jährigen macht, und Sie bekommen es mit diesem Modellprojekt überhaupt nicht gebacken, darüber irgendetwas zu erfahren oder in dieser Hinsicht etwas zu bewirken. Deswegen taugt dieses Projekt nicht, zumal ich sicher bin, dass Sie nicht meinen, Erwachsene ab 21 Jahren würden sich als starke Kiffer outen und registrieren lassen.
Zweitens wäre eine einzige Einrichtung in Hamburg ein Wallfahrtsort für Kiffer zwischen Flensburg und Soltau.
Es kämen alle. Warum hat Holland seine Coffeeshops an der Grenze für Ausländer geschlossen? Das hatte einen Grund. Das funktioniert so nicht.
Wenn wir also ernsthaft über diesen Antrag abstimmen sollten, könnte er so, wie er ist, nur abgelehnt werden.
Dasselbe gilt für den Antrag der CDU. Die CDU stellt erst einmal fest, dass Cannabis gefährlich ist.
Dann möchte sie die Kann-Bestimmung – von der Verfolgung des Besitzes von Cannabis kann abgesehen werden – in eine Soll-Bestimmung umwandeln, um die Polizei zu entlasten. Wenn Sie das so abändern, müsste die Polizei in jedem Fall erst einmal ermitteln. Das heißt, Sie erreichen damit gar nichts.
Zur Harmonisierung der Einstellungsgrenzen beim Cannabis-Besitz – Konsum steht in Ihrem Antrag; es geht um Besitz – auf 6 Gramm. Man kann sich überlegen, ob es sinnvoll wäre, den föderalen Flickenteppich zu vereinfachen, damit nicht jemand, der Nordrhein-Westfalen verlässt, an der Grenze zu Niedersachsen noch jemanden mitnehmen müsste, damit die beiden dann legal durch Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg nach Berlin kommen. In Berlin dürfte er ihn dann wieder aussteigen lassen, dann dürfte er das Ganze wieder allein besitzen. Das ist in der Tat etwas, was man erreichen könnte, aber das ist sowieso schon auf dem Weg.
Insofern sind beide Anträge so, wie sie sind, nicht zustimmungsfähig.
Ja, selbstverständlich.
Gleichwohl sind wir der Meinung, dass man über Entkriminalisierung des Besitzes von Cannabis nachdenken sollte, und auch darüber, wie man es hinbekommt, dass etwas bei dem Umgang von Jugendlichen mit Cannabis erreicht wird,
denn genau dort ist die Gefahrenlage am größten, und dass wir nicht über Legalisierung sprechen sollten – übrigens etwas, was Sie völlig undifferenziert nebeneinander in Ihrem Antrag stehen haben. Über Entkriminalisierung nachzudenken, finden wir richtig. Deswegen überweisen wir beide Anträge, obwohl sie nicht zustimmungsfähig sind, an den Ausschuss.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es stimmt, Frau Möller, wir diskutieren dieses Thema alle Jahre wieder, immer einen ein klein wenig anderen Aspekt. Voriges Jahr war es kein Antrag von Ihnen, voriges Jahr haben wir die Debatte – es ging um einen Winterabschiebestopp in die Balkanländer – im Rahmen der Aktuellen Stunde geführt. Heute geht es um einen Winterabschiebestopp, der bis Mai gehen soll, wenn ich das richtig lese, und zwar ohne sonstige Einschränkungen. In Ihrer Rede wiederum sind Sie speziell auf Roma-Familien aus den Balkanländern eingegangen. Sie sollten Ihre Rede bitte auf Ihren Antrag abstimmen und nicht das Thema wechseln, wie es gerade geschehen ist. Aber ich gehe auch gerne darauf ein.
Ich rede zum Antrag.
Ja.
Zu Beginn Ihrer Rede haben Sie speziell die Balkanländer allesamt aufgezählt und betont, dass es dort besonders schlimm sei.
Also geht es Ihnen, ausgehend von Ihrer Rede, offenkundig insbesondere um die Balkanländer und um die Veränderungen, die bundesweit vorgenommen wurden, womit Serbien und andere Balkanländer zu sicheren Herkunftsländern erklärt wurden. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass diese Entscheidung im Bundesrat angenommen worden ist, auch unter Zustimmung des Landes Baden-Württemberg, dessen Ministerpräsident meines Wissens ein Grüner ist.
Es wird weiterhin dabei bleiben, dass Hamburg Einzelfallprüfungen vornehmen und jeden Fall nach der gesetzlichen Lage beurteilen wird, genauso wie 16 minus 2, also 13 andere Bundeslän
der. Der Rechtsweg steht jedem einzelnen Fall offen. Der Eingabenausschuss steht jedem einzelnen Fall offen. Es wird hier weiterhin entsprechend dieser gesetzlichen Vorgaben entschieden werden.
Eine pauschale Regelung führt ihrerseits auch wieder zu Unklarheiten und Ungerechtigkeiten.
Eine pauschale Regelung, so wie sie von Ihnen beantragt worden ist, würde beispielsweise auch Afrika in den Winterabschiebestopp mit einbeziehen, wenn ich Ihren Antrag wörtlich nehme.
Sie sollten bitte noch einmal darüber nachdenken, wie eine Regelung auszusehen hat, die human ist und jedem Fall gerecht wird. Das kann nur eine Einzelfallprüfung gewährleisten, nach der etwa Überschwemmungsgebiete ganzjährig als Hinderungsgrund für eine Ausweisung gelten können
und beispielsweise Epidemien wie Ebola selbstverständlich ein Grund sind, nicht in die betroffenen Regionen auszuweisen. Diese Einzelfallprüfung ist viel sinnvoller, zielführender und letztlich auch humaner als eine Pauschalregelung, die ihrerseits auch wieder nur zu Ungerechtigkeiten führt.
Deswegen halten wir an diesen Einzelfallprüfungen fest, so wie im Übrigen, um die Rechengeschichte von vorhin noch einmal klarzustellen, insgesamt 14 Bundesländer: 13 andere Bundesländer und Hamburg.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Stöver, wo waren Sie eigentlich dieses Jahr?
Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll.
Dass sich unsere Gesundheitssenatorin hin und wieder in Berlin aufhält, hängt damit zusammen, dass sie die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz ist.
Das tut, finden wir, Herrn Gröhe immer mal wieder sehr gut.
Zweitens findet Hamburg in Berlin endlich wieder einmal statt; auch das ist neu.
Drittens komme ich zu diesem Märchen von der Senkung der Krankenhausinvestitionen. Haben Sie noch nie das Wort Konjunkturprogramm gehört? Haben Sie noch nie mitbekommen, dass Investitionen vorgezogen worden sind im Rahmen dieses Konjunkturprogramms?
Haben Sie nicht mitbekommen, dass die Investitionen wieder auf der Höhe sind, auf der sie immer waren, ohne dieses Konjunkturprogramm obendrauf? Ein Konjunkturprogramm macht nur dann Sinn, wenn etwas obendrauf kommt, sonst wäre es völliger Unsinn. Jetzt sind wir wieder dort, wo Hamburg schon immer war, da gebe ich Ihnen sogar recht, nämlich an der Spitze der Krankenhausinvestitionen bundesweit. Da sind wir, da waren wir und da bleiben wir.
Was die Krankenhäuser anbelangt, gehen wir noch einen Schritt weiter. Wir werden heute nicht
nur den Haushalt verabschieden, sondern auch eine Novelle des Hamburger Krankenhausgesetzes. Erstmals geht es darum, die Qualität an Krankenhäusern zu verbessern, nicht nur in die Quantität zu investieren, sondern bei der Aufnahme in den Krankenhausplan mit zu berücksichtigen, dass gewisse qualitative Vorgaben erfüllt werden. Das ist neu, das ist wichtig und richtig, und auch das machen wir jetzt.
Der nächste Punkt, den Sie offenkundig nicht so richtig begriffen haben. Die Vorlage des Morbiditätsatlasses hat lediglich beschrieben, wie die Verteilung der ambulanten Versorgung in Hamburg aussieht. Sie sagen, es sei seither nichts passiert. Im November hat die Landeskonferenz Versorgung ein Abkommen geschlossen mit der Stadt, dass dort, wo ein Mangel an Haus- und Kinderärzten festgestellt wird – und es ist auch dort festgelegt, wie dieser Mangel festgestellt wird –, nachgeholfen und nachgesteuert wird. In der Landeskonferenz Versorgung sind sehr viele Beteiligte, die Kassenärztliche Vereinigung, Krankenkassen und die Behörde. Sie haben dieses Übereinkommen geschlossen. Sie sagen, es sei alles unnötig, und die schließen dieses Übereinkommen. Was denn nun? Irgendwie haben Sie auch da etwas verpasst.
Der nächste Punkt. Im Frühjahr dieses Jahres hat der Senat ein Demografiekonzept vorgelegt, das generationenübergreifend alle Bereiche umfassen soll. Vom Wohnungsbau über das Wohnumfeld bis hin zur Quartiersentwicklung soll die Stadt familiengerecht so ausgebaut werden, dass sie zukunftsfähig wird. Es gab etwa im September eine richtig gelungene Veranstaltung dazu, eine Auftaktveranstaltung, die fortgeführt werden wird. Auch davon haben Sie nichts bemerkt.
Im Bereich der Pflege legen wir mit unserem Antrag ein Förderprogramm für neue Wohn- und Pflegeformen auf.
Wir steuern nicht nach. Ach, Herr Kleibauer, Sie wussten im Jahr 1923, was heute notwendig ist. Wir machen heute, was heute notwendig ist.
Der Senat hat, weil es notwendig ist, weil wir vorausdenken und weil wir wissen, dass es im Bereich der Pflege einen Mangel an Personal geben wird, eine Ausbildungsoffensive aufgelegt und etwas eingeführt, was Sie immer für des Teufels hielten, nämlich eine Ausbildungsumlage. Das Ergeb
nis ist, dass wir 30 Prozent mehr Auszubildende in diesem Bereich haben – alles, alles nicht bemerkt.
Lassen Sie mich zu den Anträgen kommen. Sie sind besonders dann interessant, wenn man sie einmal nebeneinanderlegt. Ich fange mit dem Antrag der LINKEN an. Der könnte überschrieben werden mit "20 Prozent". In fast allen Punkten steht, dass etwas um 20 Prozent gesteigert werden solle, und zwar jeweils 20 Prozent der Stellen im öffentlichen Gesundheitsdienst, in den Einrichtungen der Suchthilfe und bei den Zuwendungen an die gesundheitlichen Beratungsstellen. Und jetzt kommt etwas, was mich irritiert hat. Der Verbraucherschutz soll auf 1 010 500 Euro aufgestockt werden. Wenn man weiß, dass die Verbraucherzentrale bisher 849 000 Euro erhielt und man kurz nachrechnet, dann bekommen die nur 19 Prozent mehr. Was haben Sie gegen die Verbraucherzentrale?
(Beifall bei der SPD Sie werden von den GRÜNEN richtig getoppt, die GRÜNEN toppen das um ein Vielfaches. Die GRÜ- NEN wollen nämlich die Zuwendungen an die Ver- braucherzentrale von diesen 849 000 Euro auf 1 849 000 Euro erhöhen. Das sind weit mehr als 200 Prozent, aber sei's drum. Wie kommt man dar- auf? Das steht dort auch. (Jens Kerstan GRÜNE: Ja, uns sind Ver- braucher wichtig!)
Die Summe bedeutet pro Einwohner 1 Euro. Das ist der Beitrag der GRÜNEN zur "Wachsenden Stadt". Oder wie soll ich das verstehen?
Dann haben Sie gemeinsam – GRÜNE, LINKE und CDU – einen Antrag zur Aidshilfe vorgelegt. Was ist das? Ich habe den Antrag gründlich gelesen und kam aus dem Staunen nicht heraus. Es gibt diesen Begriff, und darunter fallen unterschiedliche Vereine und Einrichtungen, die in diesem Bereich gute, wichtige und sinnvolle Arbeit leisten. Und es gibt einen Verein "AIDS-Hilfe Hamburg e.V.". Ich habe gerätselt, was Sie jetzt meinen. Meinen Sie alle, oder meinen Sie genau diesen einen Verein?
Der soll präzise 45 657 Euro erhalten, und zwar für jedes der folgenden beiden Jahre. Warum wollen Sie allen anderen Vereinen und Einrichtungen, die auf diesem Gebiet tätig sind, nichts geben und diesem einen Verein präzise diese Summe? Wir machen es ein bisschen anders. In diesem Bereich Gesundheitsprävention legen wir im nächsten Jahr
65 000 Euro drauf und im Jahr darauf 130 000 Euro. Genau für diese Vereine, für diese Einrichtungen, die dann, wenn sie das Geld brauchen und wenn sie nachgewiesen haben, dass es notwendig ist, dieses Geld nachzuschieben, Geld in dieser Höhe bekommen können. Das ist mehr, als Sie diesem einen Verein geben wollen. Und wir gehen über diesen einen Verein auch noch hinaus.
Dieser Verein und alle anderen leisten gute, sinnvolle, wichtige Arbeit. Warum Sie die anderen ausschließen wollen, ist mir ein komplettes Rätsel.
Bei uns gibt es mehr Geld als von Ihnen, ganz einfach.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Hamburgische Krankenhausgesetz regelt Bedingungen für die Aufnahme in den Krankenhausplan. Diese Bedingungen sind bisher fast ausschließlich anhand quantitativer Kriterien formuliert worden. Bereits in den Koalitionsverhandlungen in Berlin gab es auf Initiative unserer Gesundheitssenatorin Ansätze, das abzuändern und Qualitätskriterien dort einzubringen. In dieser Richtung geht Hamburg nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen ersten Schritt voran, und es wird ein großer Schritt sein.
Diese Vorlage eröffnet neue Ziele. Sie ist der Quantensprung in der Krankenhausplanung von bisher ausschließlich quantitativen Kriterien hin zu Qualitätsfragen und Qualitätsanforderungen an die Behandlung. So können ergänzende Qualitätsanforderungen, wenn möglich im Einvernehmen mit den an der Krankenhausplanung unmittelbar Beteiligten, umgesetzt werden, gegebenenfalls aber auch per Rechtsverordnung, wenn das als notwendig erachtet wird.
Es gibt Vorgaben für die Veröffentlichung von Ergebnissen für Qualitätsindikatoren, Qualitätsbeauftragte müssen bestellt werden. Die Krankenhäuser, die im Krankenhausplan aufgeführt sind, müssen nachweisen, dass sie bedarfsgerechte Tagund Nachtaufnahmefähigkeiten vorhalten. Sie müssen durchgängige ärztliche und pflegerische Versorgung gewährleisten und sie müssen relevante Weiterbildungen abschließen. Die ärztliche Versorgung muss im Facharztstandard jederzeit gewährleistet sein.
Wir mussten heute lesen und konnten gestern im Rundfunk hören, dass es in dieser Stadt Krankenhäuser gibt, die – ich möchte fast sagen, mal wieder – ins Zwielicht geraten sind im Hinblick darauf, ob alle diese Qualitätsanforderungen wirklich erfüllt werden. Ich will mich dazu nicht weiter äußern, weil ich Näheres außer diesen Presseberichten nicht kenne. Aber das ist ein weiterer Hinweis darauf, dass es notwendig ist, genau an dieser Stelle weiter voranzukommen.
Bei Nichteinhaltung dieser Qualitätskriterien können nämlich Häuser aus dem Krankenhausplan auch wieder gestrichen werden. Die Patientenbeschwerdestellen arbeiten in Zukunft nach dieser Vorlage unabhängig, und es werden auch die besonderen Belange für Behinderte bezüglich der Unterbringung von Angehörigen, genauso wie bei Kinderpatienten, geregelt und berücksichtigt. Das alles zusammen bedeutet, dass dieses neue Gesetz den Wettbewerb in der Qualität eröffnet. Diesen Wettbewerb wollen wir auch vorantreiben.
Wir werden diesen Entwurf selbstverständlich im Ausschuss ausführlich beraten, das ist schon längst abgesprochen, bis hin zu Zeitplänen, die wir dort verabredet haben und auch einhalten möchten. Deswegen hat mich der Zusatzantrag der LINKEN etwas verwundert. Wir bekamen vermutlich alle von einer großen Ersatzkasse Anregungen für weitere Änderungen dieses Gesetzes. Das ist nichts Ungewöhnliches, ich finde es gut, dass es solche Anregungen gibt. Dass diese dann aber teilweise fast wortwörtlich abgeschrieben werden und in einem Antrag stehen, war ein bisschen – gestatten Sie mir die Bemerkung – übereifrig, um nicht zu sagen voreilig. Heute gingen noch andere Anregungen einer anderen großen Krankenkasse ein, die allesamt lesenswert und berücksichtigungswert sind und die wir selbstverständlich in die Beratungen des Ausschusses einbringen und mit berücksichtigen werden. Es hätte dazu keines Antrags bedurft. Gleichwohl werden wir diesen Antrag selbstverständlich mit überweisen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Ermöglichung einer Bleiberechtsperspektive in Deutschland insbesondere für junge Menschen ist uns ein großes Anliegen. So hat der Hamburger Senat bereits im Jahr 2012 eine erfolgreiche Bundesratsinitiative gestartet, wonach unter anderem bürokratische Hürden des Paragrafen 25a abgebaut wurden.
Diese Regelungen sind nun auch Bestandteil des Koalitionsvertrags, und ein entsprechender Gesetzentwurf ist in Arbeit. Das heißt, dass das Problem, das Sie zu Recht aufgegriffen haben, Herr Ritter, längst angekommen ist, und es wird auch bearbeitet. Es sollte auch von uns aufgenommen und seriös und in aller Ruhe bearbeitet werden. Deswegen – ich will es kurz machen – werden wir Ihren Antrag selbstverständlich an den Ausschuss
überweisen und dort schauen, wie das geschehen könnte, denn diesbezüglich ist die Bundesrepublik ein Flickenteppich. Es gibt Bundesländer, die Regelungen haben, und es gibt Bundesländer, die keine haben. Die Regelungen, die es gibt, sind alle unterschiedlich. Wir sollten schauen, welche die geeignetste ist, um im Hinblick darauf eine vernünftige und gute Regelung für die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu finden, und das auch in Angriff nehmen.
Ich kann zu Ihren Vorschlägen, das zu regeln, so wie ich hier stehe, nichts sagen. Ich möchte das in Ruhe im Ausschuss beraten, um dann zu einem guten Ergebnis zu kommen, das nicht möglicherweise wieder angreifbar ist. Aber es soll eine Regelung geben, die diesen Kindern und Jugendlichen und ihren Familien auch hilft. Bis dahin müssen wir im Zweifel den Weg in Anspruch nehmen, der jetzt von zwei Jugendlichen gegangen wurde, die von der Härtefallkommission dann auch bestätigt wurden und die ihr Bleiberecht hier erst einmal behalten. Diese Entscheidung der Härtefallkommission war richtig, und wir unterstützen sie auch. Insofern gibt es keinen solchen Eilbedarf, dass wir unbedingt jetzt beschließen müssten. Wir sollten das in Ruhe und seriös im Ausschuss beraten, zumal die Frist, die Sie bis zum 29. August 2014 für eine Initiative im Bund gesetzt haben, auch nicht durchführbar wäre. Das Thema ist ein sehr ernsthaftes, aber an der Stelle muss ich doch ein bisschen schmunzeln. Selbst diesem Senat traue ich nicht zu, zwischen dem 2. Juli und dem 29. August irgendeines Jahres den Deutschen Bundestag dazu zu bringen, ein Gesetz zu ändern. Da sollten wir uns in der Tat ein bisschen mehr Zeit lassen und das im Ausschuss in Angriff nehmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr van Vormizeele, Regeln sind einzuhalten, aber bitte mit Augenmaß und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel,
mit Augenmaß im Hinblick darauf, dass das Ziel, das erreicht werden soll, so erreicht wird, dass es innerhalb unserer Zivilgesellschaft akzeptiert und von einer großen Mehrheit mitgetragen wird. Es kann nicht darum gehen, Regeln um das Einhalten der Regeln willen mit großer Gewalt durchzusetzen, sondern es kann nur darum gehen, das mit Augenmaß umzusetzen.
Und das geschieht seit über einem Jahr in Hamburg im Zusammenhang mit den Flüchtlingen, die über Lampedusa hierher gekommen sind.
Daran werden wir auch weiterhin festhalten. Aber ich wollte noch etwas zu den Reden von Frau Möller und Herrn Hackbusch sagen. Frau Möller, Sie haben das Kunststück fertig gebracht, in den ersten drei Minuten nichts zu sagen und in den letzten zwei Minuten die Sache mit der Bannmeile auf den Kopf zu stellen. Nach Ihren Worten besteht die Lösung darin, für diese Protestierenden eine Lösung zu schaffen, die genau deren Wunsch entspricht.
Und das geht nicht.
Wir setzen uns in der Sache damit auseinander, aber es kann nicht sein, dass dieses Bannmeilengesetz dahingehend relativiert wird, dass Sie sagen, die müssten gar nicht protestieren, wenn es eine Lösung in ihrem Sinne gäbe. So geht es aber nicht.
Sonst würde das bedeuten, dass dieser Regelverstoß, wie Sie es nennen, das Ziel, das diese Menschen haben, erzwingt. Wir sprechen darüber, wir streiten darüber und wir entscheiden, aber wir lassen dieses Ziel nicht durch einen Regelverstoß erzwingen. So herum geht es nicht.
Herr Hackbusch, Sie haben die Demonstration auf dem Rathausmarkt so geschildert, dass die Demonstranten schweigend ihren Protest kundgetan hätten. Das ist definitiv falsch. Es gab lautstarke Aggressivität gegenüber der Polizei,
die auf eine unerträgliche Art und Weise unflätig beschimpft wurde. Das war kein schweigender Protest.
Sie weisen außerdem jeglichen Zusammenhang zwischen der Flüchtlingspolitik des Senats, die von uns getragen wird, und den Anschlägen auf Privathäuser, Büros und dergleichen mehr zurück. Es gibt Bekennerschreiben nach den Anschlägen auf die Privathäuser von Herrn Dressel, Herrn Sachs und Herrn Pörksen. Da wird dieser Zusammenhang explizit hergestellt – nicht von uns, sondern von denen, die sich selbst zu diesen Anschlägen bekannt haben.
Es gibt einen Zusammenhang.
Deswegen kann man das nicht trennen, sondern man muss es so im Zusammenhang sehen, wie es nach Lage der Dinge tatsächlich ist.
Sie haben weiterhin gesagt, Herr Hackbusch, es habe Angriffe von Polizisten auf Demonstranten gegeben. Im Ältestenrat schilderte Frau Schneider gestern, wie gut und eng ihre Zusammenarbeit mit den Einsatzleitern der Polizei gewesen sei. Warum gibt es keine Anzeige gegen die Polizisten, wenn diese Angriffe auf Demonstranten gefahren haben? Es gab keine solchen Angriffe, sondern es gab einen Einsatz der Polizei nach vielen Stunden und nachdem mehrfach angekündigt wurde, dass der Rathausmarkt geräumt werde. Das war nach Maßgabe der Dinge das einzig Mögliche. Das war richtig so, und da gibt es auch nichts zu relativieren.
Ich frage Sie, Frau Schneider, warum Sie, nachdem es diese Angriffe angeblich gegeben hat, nicht selbst dafür gesorgt haben, dass es zu Strafanzeigen gegen diese Polizisten kam. Warum haben Sie nicht selbst dafür gesorgt, dass Sie und weitere Zeugen, die ja wohl da gewesen sein müssten, diese Strafanzeigen unterstützen? Die gibt es nicht, also gab es auch keine Angriffe von Polizisten, sondern es gab den regulären und völlig legitimen Einsatz der Polizei gegen diese Demonstration auf dem Rathausmarkt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist in der Tat nicht neu, dieses Thema zu diskutieren.
Wir hatten es wirklich schon mehrfach, und wenn ich es richtig sehe, ist der Antrag wortwörtlich der von vor zwei Jahren.
Wie dem auch sei.
Er wird dadurch allerdings nicht aktueller, und er wird auch nicht notwendiger. Sie haben als einzigen Grund angeführt, dass es andere Bundesländer gibt, die diese Kennzeichnungspflicht eingeführt haben beziehungsweise sich mit dem Gedanken tragen oder in Koalitionsverträgen vereinbart haben, dass sie eingeführt werden soll. In Brandenburg zum Beispiel gibt es zwei Verfahren, angestrengt von Polizeibeamten vor dem Verwaltungsgericht und vor dem dortigen Verfassungsgericht. Nordrhein-Westfalen, das Sie als ein Land angeführt haben, das die Kennzeichnungspflicht
einführen will, wartet diese Verfahren ab. Ich halte es auch für klug abzuwarten, was sich dort diesbezüglich tut. In Schleswig-Holstein hat man gewisse Erfahrungen damit. Nach 333 Einsätzen im vergangenen Jahr gab es nicht eine einzige Meldung im Zusammenhang mit Polizisten, die gekennzeichnet waren.
Wunderbar.
Wir sehen keine Notwendigkeit, von dem abzuweichen, was wir bisher diesbezüglich gemacht haben,
zumal bei Ihrem Antrag – ich will überhaupt nicht abstreiten, dass er sehr moderat und auch sehr ernsthaft formuliert ist – eine Sache wieder sehr schwierig ist. Das ist die Überschrift "Rechtsstaat sichern – Kennzeichnungspflicht und Polizeibeschwerdestelle für Hamburg". Die Polizei sichert diesen Rechtsstaat.
Er muss nicht dadurch gesichert werden, dass man die Polizei gesondert kontrolliert. Das ist nicht nur nicht notwendig, dieser Zusammenhang ist völlig falsch. Er bringt einen Zungenschlag in diese Sache, den wir überhaupt nicht bereit sind mitzumachen.
Sie haben selbst angeführt, dass es bei der Polizei große Veränderungen gibt, insbesondere was die interne Kultur anbelangt. Die hat es während all der letzten Jahre und letzten Jahrzehnte gegeben, und das ist richtig so. Das hat mit der immer besser gewordenen Ausbildung der Polizei zu tun, das hat mit dem Bild der Polizei zu tun, das sie von sich selbst hat, was sich im Übrigen auch darin ausdrückt, dass selbstverständlich Begegnungen mit Bürgern auf Augenhöhe stattfinden und dass jeder Bürger auf das Namensschild schauen kann, das der Polizist an seiner Uniform trägt. Es gibt nur eine einzige Stelle, wo es dieses Namensschild zwar auch gibt, es aber nicht erkannt werden kann. Das sind die Einsätze in geschlossener Einheit. Sie haben Stuttgart und die Demonstrationen gegen Stuttgart 21 angeführt, Sie haben aber keinen Fall aus Hamburg angeführt. Den scheint es nicht zu geben, und von daher sehen wir keine Notwendigkeit, an dieser Stelle irgendetwas zu ändern.
Der FDP-Antrag ist auch sehr moderat und, ich sage es so, vernünftig.
Gleichwohl kommt er in diesem Zusammenhang zum falschen Zeitpunkt. Wir machen es so nicht mit, tut mir leid für Sie.
Eine Polizeibeschwerdestelle vulgo Polizeikommission hatten wir schon einmal. Ich kann mich noch sehr gut an den ersten Bericht erinnern, den diese Polizeikommission damals abgeliefert hat. Es gab daraufhin einen Unterausschuss des Innenausschusses, und ich hatte das Vergnügen, für meine Fraktion daran teilzunehmen. Bei diesem ersten Bericht der Polizeikommission damals gab es für das erste Jahr circa – die Zahlen stimmen nicht präzise, aber der Größenordnung nach – 150 bis 170 Beschwerden, von denen die Polizeikommission selbst circa 50 als nicht adäquat qualifiziert hat. Es gab circa 50 Beschwerden über interne Abläufe bei der Polizei. Insbesondere eine Sache, das will ich nicht verhehlen, war etwas, worüber man nachdenken kann und immer noch muss. Wenn irgendjemandem von uns in Zusammenhang mit einem Einsatz der Polizei etwas zustößt, zum Beispiel, wenn ein Polizist mich umrennt und ich mir einen Arm breche, dann habe ich keinerlei Anrecht auf eine Schadenersatzleistung seitens der Stadt. Da fehlt irgendetwas, aber dafür braucht man keine Polizeikommission. Man braucht keine Polizeikommission, um bei mehreren Millionen Zusammentreffen von Polizisten mit Bürgern 100 Beschwerden zu erkennen. Das war für mich damals das Zeichen, dass die Polizei schon gut und richtig gearbeitet hat und die Einführung einer solchen Kommission überflüssig ist.
Zweitens gibt es das Dezernat Interne Ermittlungen, im Übrigen ungefähr seit dieser Zeit. Dieses Dezernat Interne Ermittlungen gilt bundesweit und europaweit als Best Practice. Andere schauen darauf, wie Hamburg das macht. Es gibt nach meinem Kenntnisstand keinen Grund, an dieser Praxis etwas zu ändern. Dieses Dezernat hat bisher sehr gut, wenn nicht noch besser gearbeitet. Das wird es auch weiterhin machen, und wir werden es in seiner Arbeit nicht weiter stören.
– Vielen Dank, Herr Präsident.
Frau Artus, dann hätten Sie das auf die Weise anmelden und diskutieren sollen, wie Sie das jetzt richtigzustellen versucht haben. Aber der erste Eindruck ist und bleibt, dass Sie die Pflege schlechtreden wollten.
Dem ist in aller Entschiedenheit zu widersprechen. Die Beschäftigten in diesem Bereich leisten eine extrem gute Arbeit. Richtig ist allerdings auch, dass Ihnen dabei weiterhin und noch mehr als bisher geholfen werden muss, dass selbstverständlich immer darauf geachtet werden muss, dass die Arbeitsbedingungen angemessen sind, sodass diese gute Arbeit auch wirklich bei den zu Pflegenden ankommt.
Frau Timmermann hat aufgezählt, was von Hamburger Seite aus und was vom Bund getan wird, um diesem Ziel näher zu kommen. Ich will nicht mehr auf die einzelnen Punkte eingehen. Sie sind ernsthaft und seriös dargelegt worden, und dem ist
im Grunde nichts hinzuzufügen. Es darf vor allen Dingen nicht das Ganze schlechtgeredet und kleingemacht werden. Frau Schmitt hat selbstverständlich recht, wenn sie sagt, es bestehe Handlungsbedarf. Es ist bereits dargelegt worden, was alles getan wird, Ausbildungsumlage und so weiter. Es wird dafür gesorgt, dass mit allem, was Hamburg tun kann, die Pflegeberufe aufgewertet werden, sowohl quantitativ als auch qualitativ. Deswegen, Herr Schinnenburg, ist es notwendig, dass die Fachkraftquote erhalten bleibt, dass in diesem Bereich nicht minderqualifiziert wird, sondern die Qualifizierung der dort Beschäftigten auf hohem Niveau gehalten wird.
Deswegen, Frau Föcking, möchte ich Ihnen darin widersprechen, dass Zeitarbeit dort weiter ausgebaut werden sollte.
Ganz im Gegenteil, Zeitarbeit bitte nur dort, wo es gerade zur Überwindung von zeitlich befristeten Engpässen notwendig ist, aber beileibe nicht und bitte nicht als Prinzip. Die Qualifizierung und Ausbildung der dort Beschäftigten muss hoch gehalten werden, und deswegen muss Zeitarbeit auf das absolut nötige Maß reduziert werden.
Was die Pflegeversicherung und die großen Leistungen des Herrn Gröhe anbelangt, meine ich mich erinnern zu können, dass die Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung nicht unbedingt auf Herrn Gröhe und den Verein, der hinter ihm steht, zurückzuführen sind, sondern auf einen anderen Verein, der auch noch an der Regierung beteiligt ist.
Die Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung geht auf die SPD zurück, und Herr Gröhe hat es Gott sei Dank mitgemacht.
Wir werden das Ganze im Ausschuss weiterhin ernsthaft und sachbezogen bearbeiten, insbesondere im Zusammenhang mit dem schon überwiesenen Demografiekonzept. Dann werden wir diese Themen sachbezogen, zielorientiert und mit guten Ergebnissen beraten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Schneider, Sie haben gerade einen Vergleich angestellt zu dem Kontingent von Syrien-Flüchtlingen, das in der Bundesrepublik aufgenommen werden soll. Genau daran wird deutlich, wo der Unterschied liegt.
Das Kontingent der Syrien-Flüchtlinge wird definiert. Es werden diejenigen Syrerinnen und Syrer ausgewählt, die diesen Kriterien entsprechen, und dann werden sie hier aufgenommen, selbstverständlich unter Bekanntgabe ihrer Identitäten. Ihre Pässe werden vorgelegt und sie nehmen an einem ganz regulären Verfahren teil. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat genau beschrie
ben, wie das stattfinden kann, und zwar unabhängig von irgendeiner besonderen Gruppe. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat mit keinem einzigen Wort Bezug genommen auf die Gruppe "Lampedusa in Hamburg".
Er hat völlig neutral beschrieben, wie ein solches Aufnahmeverfahren vonstatten gehen könnte. Dabei ist entscheidend – und das haben Sie die ganze Zeit vergessen zu erwähnen –, dass ein solches Verfahren nach Paragraf 23 ausschließlich und ohne jede Ausnahme nur im Einvernehmen mit dem Bund geschehen kann.
Die politische Leitentscheidung der Länder ist eine Sache, es geht aber nur im Einvernehmen mit dem Bund. Dieses Einvernehmen wurde vonseiten der Bundesregierung für diesen Fall der Gruppe "Lampedusa in Hamburg" bereits abgelehnt.
Sie fordern außerdem ein rechtsstaatliches Verfahren ein. Genau dieses rechtsstaatliche Verfahren findet so statt,
wie es für alle anderen circa 300 Flüchtlinge stattfindet, die Monat für Monat in Hamburg ankommen.
Für alle diese Flüchtlinge gilt ein ganz bestimmtes Verfahren, das selbstverständlich für alle gilt und nicht für irgendwelche Ausnahmen nicht.
Wir lehnen es ab, an dieser Stelle Ausnahmen zu machen, die sich beim besten Willen nicht begründen lassen gegenüber Familien mit Kindern, denen es dort, wo sie herkommen, auch nicht gut geht – um es vorsichtig auszudrücken – oder generell gegenüber allen Flüchtlingen, die Monat für Monat hier ankommen und sich selbstverständlich unserem Verfahren unterziehen. Es gibt keinen moralischen Grund, genau diese Flüchtlinge aus Libyen – ich weiß nicht, wie viele es sind, die Zahl 300 vagabundiert immer wieder durch die Stadt, mag sein, kann auch nicht sein –, diese 300 Männer aus Afrika vorzuziehen und für sie eine Sonderregelung zu schaffen.
Genau das rechtsstaatliche Verfahren, das für alle gilt, gilt auch für diese Männer, und es wird durchgeführt. Es wird so durchgeführt, dass niemand
ausgewiesen wird, bevor nicht alles bis zum Ende geklärt ist. Solange bleiben sie hier, und wenn sie sich melden, bekommen sie alle Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz, medizinische Versorgung, sofern nötig, und so weiter. Alle Leistungen, die es in diesem Land für jeden Flüchtling gibt, bekommen sie gleichermaßen. Wir werden daran nichts ändern.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will versuchen, etwas Ruhe in diese Debatte zu bringen, denn was gerade stattgefunden hat, war wieder einmal der Versuch von Herrn Wersich, sein politisches Süppchen zu
kochen, was leider ungerecht der Sache gegenüber ist, über die wir sprechen müssen.
Wir sprechen in dieser Aktuellen Stunde zu dem von der LINKEN angemeldeten Thema "Politische Konflikte politisch lösen!". Die Rede des Bürgermeisters ging nahezu in voller Länge genau darum, welche Lösungen politischer Konflikte und Probleme dieser Senat bisher angegangen ist und wie diese politischen Lösungen aussehen können. Ich möchte die drei Themen ansprechen, die – jedenfalls nach der Anmeldung – Anlass für die Demonstration am 21. Dezember waren.
Erstens Rote Flora: Wenn irgendjemand sicherstellt, dass die Rote Flora als selbstverwaltetes Kulturprojekt dort bleibt, dann sind es die Freie und Hansestadt Hamburg und der Bezirk Altona. Es gibt keinen rationalen Grund, in irgendeiner Weise dagegen demonstrieren zu wollen, und es gibt nie einen Grund, deswegen auch noch einen Stein in die Hand zu nehmen. Das war völlig an der Sache vorbei.
Zweitens die Esso-Häuser: Sie wurden vor gut 50 Jahren gebaut, es zogen Mieter ein, anschließend wurden die Häuser nicht mehr gewartet und kamen immer weiter herunter.
Das lag an keiner Regierung, die jemals diese Stadt regiert hat. Das lag am Besitzer, der die Häuser in diesem heruntergekommenen Zustand an eine Immobiliengesellschaft verkauft hat.
Mit dieser Immobiliengesellschaft hat der Bezirk Hamburg-Mitte das Abkommen, dass alle Mieter, die darin wohnen, vorübergehend ausziehen, die Häuser neu gebaut werden und die Bewohner zu den Bedingungen, zu denen sie gemietet haben, wieder einziehen können. Was bitte kann mehr geschehen?
Erster Vizepräsident Frank Schira (unterbre- chend): Herr Dr. Schäfer, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Nein, heute nicht.
Drittens Gentrifizierung: Das ist das Thema, das eigentlich hinter den Esso-Häusern steckt. Frau Möller hat es vorhin als Problem angesprochen und gleich darauf auch den Ausdruck Wohnungsbau
benutzt – das tun wir doch. Was um Gottes willen denn noch?
Der Bürgermeister hat dargestellt, wie die Lösung an der Stelle aussieht. Es gibt keinen Grund, dagegen zu demonstrieren.
Viertens Lampedusa: Es gab Demonstrationen wegen der Lampedusa-Flüchtlinge hier in Hamburg. Diese Demonstrationen waren alle friedlich. Welchen Grund gab es, ausgerechnet am 21. Dezember dagegen mit Gewalt zu demonstrieren? Keinen. Wir debattieren seit Monaten über dieses Thema, und das wird möglicherweise weiter geschehen.
Herr Wersich, dass diese Flüchtlinge, die sich jetzt gemeldet haben, eine Duldung erhalten haben, entspricht exakt der Linie des Senats, wie sie seit Monaten dargestellt wird. Wer sich meldet, bekommt eine Duldung, und solange er im Verfahren ist, darf er hierbleiben.
Das ist abgesprochen mit der Kirche, und im Übrigen ist es genau das, was Sie angesprochen und moniert haben: Es ist eine politische Antwort auf diese Frage. Sie selbst haben das eingefordert, und jetzt sagen Sie, es sei falsch. Sie sollten einmal bei Ihrer Argumentationslinie bleiben.
Frau Schneider, dass Sie in Ihrer zweiten Rede gerade eben nahezu ausschließlich über Polizeigewalt gesprochen haben, ist bezeichnend. Es geht in dieser Stadt nicht um Polizeigewalt, sondern es geht um die Gewalt, die am 21. und auch am 28. Dezember nicht von der Polizei, sondern von anderen ausgeübt wurde.
Unter diesen Steinwürfen am 21. Dezember ist das Demonstrationsrecht zusammengebrochen. Das Demonstrationsrecht derjenigen, die friedlich demonstrieren wollten, wurde von den Steinewerfern zuschanden gerichtet und nicht von der Polizei.
Deswegen sollten wir in der Tat zur Diskussion über die politische Lösung von politischen Konflik
ten zurückkommen und keine neuen Schauplätze eröffnen, um die es nicht geht und die mit der Sache nichts zu tun haben,
sondern beim eigentlichen Konflikt bleiben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es geht in der Tat darum, ein humanes Flüchtlingsrecht und einen humanen Umgang mit Flüchtlingen sicherzustellen. Das ist unserer Überzeugung nach in Hamburg gewährleistet.
Es gibt mit Stichtag 31. Oktober dieses Jahres 10 401 Plätze, davon 9351 in einer öffentlichen Unterkunft. Die Differenz ist in der Zentralen Erstaufnahme für Flüchtlinge, sodass die Flüchtlinge hier ein menschenwürdiges Leben entsprechend den Gesetzlichkeiten, die bei uns gelten, führen können. Der Senat hat seit November 2012 insgesamt 2651 Plätze zusätzlich geschaffen. Weitere 2730 solcher Plätze sind in Vorbereitung, und es ist bekannt, dass darüber hinaus noch einmal 1470 geschaffen werden müssen. Daran wurde und wird bisher erfolgreich gearbeitet, und das ist gut so und auch notwendig.
Alle Jahre wieder erreicht uns die Debatte eines kompletten Abschiebestopps für den Winter auf den Balkan. Frau Möller, damit wird nicht unbe
dingt gemeint sein, nur auf den Balkan nicht abzuschieben. Wir haben hier zum Beispiel auch Flüchtlinge aus Moldawien und Tschetschenien, wo es im Winter mindestens genauso kalt ist, und man müsste sich überlegen, warum dorthin abgeschoben werden könnte und auf den Balkan nicht.
Sie haben aber selbst speziell die Roma-Flüchtlinge angesprochen, denen es auf dem Balkan in den dortigen Ländern in der Tat nicht gut geht.
Das ist ohne jeden Zweifel so, und es ist uns bekannt.
Es ändert aber nichts daran, dass im Einzelfall auch Roma-Familien oder Mitglieder von RomaStämmen entsprechend den Gegebenheiten, die in jedem Einzelfall geprüft werden, ausgewiesen werden müssen. Wenn der Einzelfall nichts anderes möglich macht, müssen auch sie rückgeführt werden. Das geschieht von hier, wie Sie sagten, in Würde und Sicherheit.
Sie haben das Beispiel Schleswig-Holstein angeführt, und ich darf Sie an Niedersachsen erinnern, wo es nicht so gehandhabt wird.
Es wird dort genauso weitergeführt wie in Hamburg. Das ist auch angemessen, um Ungerechtigkeiten, die jede scheinbare Kollektivlösung mit sich bringt, nach Möglichkeit einzudämmen.
Deswegen führt kein Weg daran vorbei, jeden einzelnen Fall im Hinblick auf die möglicherweise individuelle Notlage zu betrachten, um dann jederzeit sicherstellen zu können, dass jemand hierbleiben darf, wenn es notwendig ist. Wenn es aber aus persönlichen Umständen heraus nicht notwendig und geboten ist, dann gelten die Regelungen, die für alle gelten, und im Zweifel muss abgeschoben und rückgeführt werden. Sie sind ja damit einverstanden, dass das in den Sommermonaten geschehen kann,
Frau Möller, wenn ich Sie richtig verstanden habe.
Und wenn Sie einen Abschiebestopp nur für die Wintermonate fordern, dann schließt das ein, dass Sie grundsätzlich einsehen, dass Rückführungen notwendig sein können. Dann müssen sie aber auch umgesetzt werden, wenn nicht individuelle Gründe entgegenstehen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es gab ein paar Fragen, die ich noch kurz beantworten möchte. Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, dass aus den Ergebnissen des vorliegenden Gutachtens schnell Konsequenzen gezogen werden. Daher ersuchen wir den Senat, erste Schritte zu gehen, und wir möchten diese Schritte auch begleiten. Deshalb überweisen wir den Antrag nachträglich an den Ausschuss, sodass wir im Ausschuss jederzeit über den Stand der Dinge und den Fortschritt, der erzielt worden ist, informiert werden können. Das finden wir insofern angemessen, als damit sichergestellt wird, dass erstens sofort begonnen wird, mögliche Schritte einzuleiten, und wir zweitens im Ausschuss jederzeit darüber reden können, auch über Ihren Antrag von der LINKEN.
Nein, jetzt nicht, ich mache es kurz.
Zu Ihnen, Frau Stöver, deswegen in aller Kürze.
Nein, immer noch nicht.
Zu Ihnen, Frau Stöver, in aller Kürze noch: Ich habe beim besten Willen nicht verstanden, was Sie wollen. Möchten Sie kritisieren, dass da irgendetwas falsch gelaufen ist? Dann seien Sie doch froh, dass es in den Ausschuss kommt. Oder möchten Sie gar nichts darüber wissen? Dann können Sie sich im Ausschuss gerne entschuldigen lassen.
Wir werden es jedenfalls lang und breit dort ausführlich beraten, und Sie sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zu Beginn wollte ich auch mit der "taz"-Ente aufräumen, die heute Morgen zu lesen war. In der Tat – und es war nie anders vorgesehen – werden wir auch diesen Antrag an den Ausschuss überweisen. Das ist selbstverständlich, zumal die Punkte 2 und 3, ähnlich wie der Antrag der FDP gestern, darauf abzielen, auf europäischer Ebene Lösungen zu suchen, wie das europäische Asyl- und Flüchtlingsrecht so angepasst werden kann, dass Mindeststandards in allen europäischen Ländern gleichermaßen eingehalten werden und dass auch sichergestellt werden kann, dass diese Mindeststandards eingehalten werden. Es kann nämlich nicht sein, dass manche Länder Flüchtlinge – ich will es vorsichtig ausdrücken – abwehren, indem sie keine Angebote für Unterkunft, Verpflegung und medizinische Behandlung machen, sondern dafür sorgen, dass die Flüchtlinge ihrerseits wieder aus diesen Ländern weiter flüchten müssen. Daran muss sich etwas ändern, und darüber werden wir auch im Ausschuss beraten.
Insofern möchte ich gar nicht weiter auf Ihre Punkte 2 und 3 eingehen. Sie sind auch zu kompliziert, um das alles im Einzelnen zu bewegen. Von daher gehören sie in den Ausschuss.
Ihr Punkt 1 zielt noch einmal auf die Gruppe von schwarzafrikanischen Flüchtlingen, die in Libyen gearbeitet haben und im Zuge des Bürgerkriegs in Libyen über das Mittelmeer geflüchtet sind und vermutlich über Lampedusa und das italienische Festland nunmehr nach Hamburg gekommen sind. In Ihrem Punkt 1 steht, der Senat werde aufgefordert, umgehend für jedes Mitglied dieser Gruppe die Gewährung eines Aufenthaltsrechts aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen anzustreben. Ich verstehe das so, dass Sie jetzt auch auf die Notwendigkeit einschwenken, dass Einzelfallprüfungen durchgeführt werden müssen und dass jeder einzelne Fall im Hinblick darauf angeschaut wird, wie die Fluchtgeschichte verlaufen ist und in welchem gesundheitlichen Zustand der Mensch sich befindet, um dann entscheiden zu können, was nach Recht und Gesetz zu geschehen hat. Etwas anderes war nie möglich und etwas anderes ist nicht möglich. Das wurde zugesagt, und das wird auch genauso umgesetzt.
Aber sicher doch, bitte.
Um für eine Gruppe ein Aufenthaltsrecht als Gruppe erteilen zu können, so verstehe ich das immer wieder, ist es notwendig, diese Gruppe klar definieren zu können. Diese klare Definition ist mir im Moment noch völlig unklar, die gibt es nicht. Deswegen ist es notwendig, dass sich jeder einzelne dieser Männer vorstellen muss und seine Fluchtgeschichte erzählen muss. Das ist dringend erforderlich, und Gott sei Dank geschieht es auch immer mehr.
Da gilt mein Dank der Kirche, dass sie mitgeholfen hat, die Gruppe, die in der St.-Pauli-Kirche Unterkunft gefunden hat, dazu zu bringen, sich Person für Person, Mann für Mann zu melden und die Fluchtgeschichte offenzulegen. Dann werden wir sehen, wie diese Entscheidungen fallen und aufgrund welcher Kriterien sie fallen. Die Zusage, dass während des gesamten Verfahrens der Aufenthaltsstatus hier genehmigt sein wird, dass auch die Unterkunft sichergestellt sein wird, dass Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgen werden und dass auch medizinische Behandlung, wo nötig, erfolgen wird, gilt. Das wurde schon mehrere Male zugesagt, ich kann es nur noch einmal bestätigen.
Ich möchte noch einmal meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass jetzt dieses Verfahren von immer mehr dieser Männer in Anspruch genommen wird, um dann zu einem rechtsstaatlich gesicherten Ergebnis zu kommen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. In aller Kürze noch einmal, Herr van Vormizeele. Hier wurde überhaupt nichts Neues propagiert und beschrieben, sondern das noch einmal bekräftigt, was schon seit Wochen von meiner Fraktion und diesem Senat dargelegt wird.
Das Verfahren hat sich nicht geändert und wird sich nicht ändern. Nichts anderes habe ich dargelegt.
Zweitens: Wir überweisen den Antrag an den Ausschuss, weil wir es für richtig halten, in dieser Situation dieses Thema so offen wie möglich zu besprechen und immer wieder zu besprechen. Und wenn der Wunsch aus diesem Hause darin besteht, darüber zu diskutieren, dann kommen wir
dem selbstverständlich nach, weil es notwendig und richtig ist, das zu tun.
Umso weniger verstehe ich die Haltung der FDP, die Überweisung abzulehnen, zumal wir Ihren Antrag von gestern, der fragwürdig genug war, um ihn einfach abzulehnen, auch überweisen, um über dieses Thema angemessen sprechen zu können. Das halten wir für eine angemessene Verfahrensweise in dieser Sache.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sie haben völlig recht, Frau Kaesbach, das Unglück vor Lampedusa hat nicht nur die europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik ins Bewusstsein von uns allen gerückt, sondern es fordert uns alle auch auf, Konsequenzen aus ihm zu ziehen. So muss die Sicherung der EU-Außengrenzen menschenrechtskonform gestaltet werden, und es kann nicht sein – das ist völlig unmöglich –, dass in Seenot geratene Menschen nicht sofort gerettet werden. Der Gedanke ist unerträglich, dass erst gefragt wird, um wen es sich denn handele, bevor Rettungsmannschaften hinausfahren und Menschen aus Seenot retten. So geht es nicht.
Es ist auch richtig, sich angesichts dieser Katastrophe Gedanken zu machen, wie die europäische Flüchtlingspolitik möglicherweise neu gestaltet werden könnte, und es ist selbstverständlich richtig zu überlegen, wie die Flüchtlingsströme so verteilt werden können, dass die Länder, die die Flüchtlinge aufnehmen, auch selbst so ausgestattet sind, dass diese Flüchtlinge menschengerecht untergebracht sind und ihre Betreuung gewährleistet ist.
Allerdings kommen jetzt ein paar Sachen, die mich etwas ratlos machen. Wenn ich mich recht erinnere, dann hat die bisherige Bundesregierung unter FDP-Beteiligung gerade der neuen Dublin-III-Verordnung zugestimmt. Von daher verwundert es mich, dass Sie nun auf regionaler Ebene das alles reparieren möchten. Erst stimmen Sie zu, und dann sagen Sie, wir reparieren es. Das wundert mich ein bisschen.
Sie haben recht, dass die Verteilung in Europa möglicherweise ungerecht ist – ich sage es vorsichtig –, aber der Königsteiner Schlüssel, auf Europa angewandt, würde dann doch zu merkwürdigen Ergebnissen führen. Ich darf Ihnen die Zahlen von 2012 vor Augen führen. Damals gab es in der Bundesrepublik 77 650 Asylanträge. Von diesen 77 650 Asylbewerbern hätten ungefähr 23 000 auf andere europäische Länder verteilt werden müssen, wenn man den Königsteiner Schlüssel zugrunde gelegt hätte. Italien hätte dann ungefähr 23 000 Asylbewerber zusätzlich aufnehmen müssen. Ich glaube nicht, dass Sie das möchten.
Daher ist es richtig, dass Sie zwar den Königsteiner Schlüssel ansprechen, aber in Ihrem Antrag auch schreiben, dass darüber hinaus familiäre Bindungen und Sprachkenntnisse berücksichtigt werden und eine Verteilung auf die Mitgliedsstaaten je nach Bevölkerungsstärke – das wäre der Königsteiner Schlüssel – und Wirtschaftskraft erfolgen sollte.
Aber gern.
Ich habe gerade eben, indem ich aus Ihrem Antrag zitiert habe, ausgeführt, dass es richtig ist, auch andere Kriterien hinzuzuziehen, und es falsch wäre, ausschließlich die Kriterien des Königsteiner Schlüssels heranzuziehen.
Eine Umverteilung auf europäischer Ebene entsprechend den von Ihnen vorgeschlagenen Maßgaben wäre im Übrigen auch nicht ganz so einfach vorzunehmen, wie es in der relativ kleinen Bundesrepublik möglich ist. Jemanden von einem Bundesland in ein anderes Bundesland zu bringen ist doch viel einfacher, als jemanden aus einem südeuropäischen Land zwangsweise – oder wie ist das gedacht – in ein nordeuropäisches Land umzusiedeln.
Es wäre sinnvoll, darüber etwas mehr nachzudenken, als es bei Ihrem Antrag geschehen ist.
Daher schlagen wir Ihnen vor, das ruhig und ordentlich im Ausschuss zu beraten und nicht solche Schnellschüsse zu beschließen, denn das wäre falsch.
Es muss obendrein europaweit sichergestellt werden, dass der Verpflichtung auf Gewährung von Mindeststandards für Flüchtlinge in jedem Land nachgekommen wird. Dort, wo das nicht der Fall ist, muss von EU-Seite aus Druck ausgeübt werden, damit das geschieht. Das ist dringend geboten.
Nun hat Hamburg auf mögliche Reformen der europäischen Flüchtlingspolitik nicht unmittelbar Einfluss. Der Einfluss, den man geltend machen kann, ist zunächst einmal begrenzt; wir sollten es dennoch versuchen, ohne jeden Zweifel. Was wir aber tun können, ist, konkret vor Ort zu helfen, und das leistet die Stadt.
Hamburg stellt sich gerade in diesen Wochen in besonderem Maße seiner humanitären Verantwortung.
Angesichts der stetig wachsenden Flüchtlingszahlen entstehen überall neue Unterkünfte, was besonders in einem Stadtstaat nicht ganz einfach ist. So freut es mich ausdrücklich, dass es nun in Harvestehude eine Initiative gibt, die es unterstützt, die Sophienterrassen als mögliche Flüchtlingsun
terkunft zu nutzen und das im Stadtteil voranbringen will. Ich lade meine Mitwahlkreisabgeordneten Herrn Steffen und Frau Wolff – beide sind gerade nicht da – ein, dabei tatkräftig mitzuwirken, sodass wir in dieser Sache gemeinsam an einem Strang ziehen, und zwar am selben Ende des Stranges, um das, was wir auf Hamburger Ebene tun können, auch tatsächlich voranzubringen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Irgendwie verstehe ich diese Debatte mittlerweile nicht mehr.