Es ist bislang auch gelungen, den durch Pensionierungen erforderlichen Personalbedarf in allen Laufbahngruppen des feuerwehrtechnischen Dienstes nicht nur rechtzeitig zu rekrutieren, sondern auch auszubilden und, was wichtig ist – Herr Münster hat darauf hingewiesen –, erfolgreich auszubilden. Der Status quo des Personalkörpers unserer Feuerwehr hat derzeit ein relativ hohes Durchschnittsalter, was auf einen Einstellungstopp in den Jahren 1984 bis 1989 zurückzuführen ist, und dies war ein eklatanter Fehler. Ich erinnere mich noch an die Aussage des damaligen Feuerwehrchefs, der sich brüstete, er habe die jüngste Feuerwehr Deutschlands. Was aus der jüngsten
Feuerwehr Deutschlands nach 20 Jahren geworden ist, können wir uns heute anschauen. Wir haben eine relativ lebenserfahrene Feuerwehr und deswegen war der Einstellungsstopp in der damaligen Zeit ein eklatanter Fehler. Man muss aber auch sehen, dass in den letzten zehn Jahren nichts getan wurde, um dem entgegenzuwirken, denn es war absehbar, dass die Kolleginnen und Kollegen deutlich älter und erfahrener werden, dass aber auch die körperliche Belastung zunehmen wird. Von daher stehen wir jetzt vor dem Ergebnis von zehn Jahren Nichthandeln des Vorgängersenats.
Frau Möller, Sie haben zu Recht die Äußerungen unseres Oberbranddirektors angesprochen, die völlig zutreffend sind, denn wir werden einen altersbedingten Abgang haben, der ab dem Jahre 2018 einen entsprechend gesteigerten Bedarf an Nachwuchskräften erfordert, genauso wie Sie es dargestellt haben. Das ist die Herausforderung, vor der die Stadt, der Senat und die Bürgerschaft stehen.
Das durch den Einstellungsstopp von 1984 bis 1989 im Grunde programmierte hohe Durchschnittsalter unserer Einsatzkräfte ist jedoch nicht allein ursächlich für einen außergewöhnlichen Personalersatz. Es wirkt sich auch negativ auf den Krankenstand und damit auch auf die Leistungsfähigkeit aus. Es ist eine hinlänglich bekannte Tatsache, dass der im dualen System der Feuerwehr notwendige Schichtbetrieb zwischen Rettungsdienst und Brandbekämpfung eine erhebliche körperliche Belastung mit sich bringt. Dies zeigt sich immer wieder in den regelmäßigen Tests durch den arbeitsmedizinischen Dienst, und die Ergebnisse dieser Tests sind auch der Grund für meine strikte Ablehnung einer Ausweitung der Altersgrenze für den aktiven feuerwehrtechnischen Dienst über das 60. Lebensjahr hinaus. Auch das ist eine wichtige Ansage, die heute vom Parlament und vom Senat ausgehen sollte.
Die damaligen Einsparungen durch den Einstellungsstopp führen heute zu einem erheblichen Mehrbedarf an Finanzmitteln im Personalbereich. Dies muss man so deutlich benennen und hieraus auch ein schlüssiges Konzept für die Zukunft ableiten. Bis 2018 kann der Personalbedarf unserer Feuerwehr mit den herkömmlichen Ausbildungsund Rekrutierungsmitteln gedeckt werden, danach sind jedoch erhöhte Anstrengungen notwendig. Wir werden mit unserer Planung und unserem Agieren dieser Entwicklung begegnen. Kurzfristig wird damit begonnen werden, die Rekrutierung geeigneter Bewerber zu intensivieren und die Anzahl der Auszubildenden zu steigern. Unter Einbeziehung der Prognosen über die mittelfristige demo
grafische und wirtschaftliche Entwicklung sowie der verfügbaren Daten über das Potenzial der Schul- und Hochschulabgänger zeichnet sich eine verstärkte Konkurrenz um die Rekrutierung von Nachwuchskräften in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes ab, auch natürlich bei unserer Feuerwehr. Die vorhersehbare erhöhte Konkurrenz um die Rekrutierung geeigneter Nachwuchskräfte erfordert deshalb auch von unserer Feuerwehr neue Wege, und da bieten sich aus meiner Sicht folgende Möglichkeiten an: Erstens verstärkte Bemühungen, mehr junge Menschen mit Zuwanderungshintergrund für den Feuerwehrberuf zu begeistern und zu werben, zweitens verstärkte Bemühungen, den Frauenanteil in unserer Hamburger Feuerwehr signifikant zu erhöhen, drittens verstärkte Einstellungen von Tarifbeschäftigten, das heißt von bereits ausgebildeten Rettungsassistentinnen und –assistenten im Bereich des Rettungsdienstes und viertens Familien-, Wohnungs- und Kinderfürsorge, denn auch das ist ein wesentlicher Grund, sich für einen Beruf zu entscheiden, wenn man eben einen Arbeitgeber hat, der erstens verlässlich ist und zweitens, wenn man Überstunden leistet, nicht auf den Klageweg verweist und der sich auch verantwortlich dafür fühlt, dass die Themen Wohnung, Kinderbetreuung und Schule in Hamburg in guten Händen sind. Da tut der Senat einiges und wird noch einiges mehr tun, um den Feuerwehrberuf attraktiv für junge Menschen in Hamburg zu machen.
Von Herrn Warnholz, aber auch von Frau Möller ist die Frage gestellt worden, ob die Feuerwehr ähnlich wie unsere Polizei jungen Menschen nach ihrer Schulausbildung einen direkten beruflichen Einstieg in die Feuerwehr ermöglichen sollte. Bislang ist dieser Weg in Hamburg zumeist kritisch gesehen worden, weil hierin eine Abkehr von dem bewährten Prinzip der dualen Verwendung der Beamten gesehen wurde. Eine Ausbildung von Schulabgängern zu Rettungssanitätern und -assistenten könnte jedoch ein erster Schritt sein, eine berufliche Qualifikation bei der Feuerwehr zu erwerben, die dann bei Bewährung durch eine weitergehende Ausbildung komplettiert werden könnte. Somit wäre auch die Beibehaltung des Prinzips der dualen Verwendungsbreite gewährleistet. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass unsere Feuerwehr gegenwärtig 50 ausgebildete Rettungsassistenten im Angestelltentarif beschäftigt und weitere 15 Einstellungen auf der Grundlage des bestehenden Tarifrechts vorbereitet werden, ist dieser Weg aus meiner Sicht höchst vielversprechend. Diese Kolleginnen und Kollegen können mit ihren Qualifikationen bei der Feuerwehr eine Lebensstellung erreichen und bei Eignung auch zu kompletten Einsatzkräften ausgebildet werden. Unsere Feuerwehr prüft deshalb, ob in Anlehnung hieran ein ähnliches Modell für Schulabgänger eingerichtet werden kann. Ich möchte, dass auf die
sem Weg auch der Anteil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Zuwanderungshintergrund erheblich und nachhaltig gesteigert wird, denn das ist sicherlich ein Bereich, der bisher zumindest bei der Feuerwehr deutlich zu kurz kommt.
Nun lassen Sie mich noch einige Bemerkungen zu den Führungskräften des feuerwehrtechnischen Dienstes machen. Eine moderne Großstadtfeuerwehr wie unsere Feuerwehr in Hamburg braucht heute mehr denn je Führungskräfte mit technischen Qualifikationen auf dem Niveau eines Fachhochschulabschlusses oder vergleichbarer Leistungen. Hier zeigt sich, dass die von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr seit einigen Jahren angebotenen Studiengänge Rettungsingenieur und Gefahrenabwehr ein Schritt in die richtige Richtung sind. Die Besetzung der 28 Stellen des höheren Leitungsdienstes erfolgte in der Vergangenheit jederzeit problemlos. Das war auch problemlos möglich aufgrund der hohen Attraktivität des Standortes Hamburg und des blendenden Rufes unserer Berufsfeuerwehr. Daher haben sich jederzeit genügend ausgebildete Brandreferendare für die nachzubesetzenden Stellen gefunden. Ob das aber in Zukunft so bleibt, ist zu Recht fraglich und es ist eine Frage, die wir gemeinsam beantworten müssen. Der deutschlandweite Mangel an Ingenieurinnen und Ingenieuren wird sich in den kommenden Jahren erheblich verstärken. Wenn dies eine weitere Differenzierung der Einstiegsgehälter zwischen dem öffentlichen Dienst und der privaten Wirtschaft zur Folge haben wird, dann könnte es auch hier zu Problemen in der Nachwuchsrekrutierung für unsere Feuerwehr führen. Das ist eine Antwort, die wir gemeinsam finden und geben müssen.
Ich fasse also zusammen und damit komme ich auch zum Ende, weil ich merke, dass die Ungeduld immer größer wird, wenn es um Fachlichkeit geht.
Ich bin sehr froh, dass es gewisse Dinge in dieser Bürgerschaft gibt, die von Legislaturperiode zu Legislaturperiode verlässlich sind, etwa dass bei bestimmten Stichworten sofort die Aufmerksamkeit steigt. Das gibt mir auch ein Gefühl der Sicherheit, dass etwas noch berechenbar bleibt.
Die Personalsituation der Feuerwehr Hamburg gewährleistet gegenwärtig die Aufrechterhaltung einer hohen Leistungsfähigkeit in allen Aufgabenbereichen. Der durch den erhöhten Altersabgang zu erwartende Personalmangel ab dem Jahr 2018 macht eine Auslastung der Ausbildungskapazitäten der Feuerwehrakademie bereits vor diesem Datum dringend erforderlich. Damit dieses erfolgen kann, ist es notwendig, genügend geeignete Be
werberinnen und Bewerber für den Beruf im Feuerwehrwesen anzuwerben. Gelingen kann dies neben der Erhöhung des Anteils der Auszubildenden mit Zuwanderungshintergrund und einer höheren Frauenquote auch durch einen verstärkten Einsatz von tariflich Beschäftigten im Bereich des Rettungsdienstes. Die Möglichkeit der Schaffung einer neuen Laufbahn für Schulabgänger, die dieser Gruppe den direkten Einstieg in die Feuerwehr offerieren würde, wird von unserer Feuerwehr geprüft und, wenn möglich, umgesetzt. Darüber hinaus werden die bestehenden Kooperationen mit anderen Ausbildungsinstitutionen wie der HAW intensiviert und ausgebaut.
Insgesamt kann man also feststellen, dass die Personalsituation bei unserer Hamburger Feuerwehr zufriedenstellend ist. Mittelfristig sind erhöhte Maßnahmen der Personalrekrutierung erforderlich. Die Herausforderungen sind aber erkannt und ich werde unsere Feuerwehr bei den notwendigen Schritten unterstützen. Ich hoffe, dass die Bürgerschaft dies auch tun wird. – Ich danke für Ihre geteilte Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Senator, kurz zusammengefasst nennt man das auch Arroganz der Macht, was wir hier eben erlebt haben.
(Beifall bei der GAL und der LINKEN – Gabi Dobusch SPD: Das haben wir schon lange nicht mehr gehört!)
Wenn der Senat mehr zu sagen hat, als er schon in den Antworten auf die Große Anfrage gesagt hat, und wenn er hier mehrfach in seinem Vortrag, der länger als zehn Minuten dauert, das Parlament zur Zusammenarbeit auffordert und die SPD selbst inhaltlich nichts dazu beiträgt, dann ist es mehr als angemessen, wenn diese Große Anfrage tatsächlich im Ausschuss besprochen werden könnte.
Wer einer Überweisung der Drucksache 20/4552 an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen?
Dann stelle ich fest, dass die Bürgerschaft von der Großen Anfrage aus der Drucksache 20/4552 Kenntnis genommen hat.
Wir kommen zu Punkt 13 der heutigen Tagesordnung, Große Anfrage der GAL-Fraktion: Investitions- und Förderbank – die Lösung für Probleme, die wir nicht haben?
[Große Anfrage der GAL-Fraktion: Investitions- und Förderbank – die Lösung für Probleme, die wir nicht haben? – Drs 20/4582 –]
Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien überweisen. Wird das Wort gewünscht? – Herr Dr. Tjarks, bitte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Geplant wird die Investitionsbank schon lange, intern gestritten wird über sie auch schon lange, aber anderthalb Jahre haben nicht gereicht, um die Pläne des Senats dazu in klare Worte zu fassen. Es ist heute schon ein bisschen angeklungen, dass die Stadt Hamburg mit Banken in öffentlicher Trägerschaft nicht nur gute Erfahrungen gemacht hat. In der Vergangenheit gab es Themen, die wir intensiv und transparent beraten sollten, und Sie alle wissen, dass am 28. August endlich der Ausschuss dazu tagen wird. Weil es hierzu in der Vergangenheit ein paar Friktionen gegeben hat, erlaube ich mir den Hinweis, dass noch 13 Tage verbleiben, damit aus einer Vorlage keine Tischvorlage werden muss.
Es stellt sich aber doch zunächst die Grundsatzfrage, ob wir diese Bank überhaupt brauchen. Ich habe zumindest bisher den Eindruck, dass Hamburg ganz gut durch die Krise gekommen ist, und auch wirtschaftlich müssen wir uns eigentlich nicht verstecken. So überrascht es nicht, wenn der Senat die bisherigen Programme, die er hat und die er in die IFB integrieren will, eigentlich als positiv bewertet. Die Wohnraumförderung wird als gut bewertet, die Klimaschutzprogramme als positiv, die Wirtschaftsförderung als vielfältig, der Finanzplatz als gut und die Liquiditätsversorgung als ausreichend. Wenn man das liest, dann stellt sich doch umso dringender die Frage, wozu man, wenn schon alles in Butter ist, diese Bank braucht.
(Beifall bei der GAL und bei Roland Heintze, Karin Prien, beide CDU und Dr. Thomas- Sönke Kluth FDP)
Wenn es nicht an der bisherigen Ist-Situation liegt, kann es daran liegen, dass damit neue Ziele ver
folgt werden sollen. Das haben wir in der Anfrage auch gefragt und dazu folgende Antwort bekommen – ich zitiere –:
"Mit dem Umbau der bestehenden WK zur IFB wird ein Vorhaben aus dem Arbeitsprogramm des Senats umgesetzt."
Diese Antwort ist entwaffnend ehrlich, aber wenn Sie diese Bank unbedingt gründen wollen, dann reicht das als Begründung nicht aus.
Wir haben, das ist hier vor zwei Debatten bereits angeklungen, in der jüngeren Vergangenheit extrem schlechte Erfahrungen mit staatlichen Banken gemacht, und wenn man eine neue gründen möchte, dann ist es hilfreich, sich noch einmal die Gründe für die letzten schlechten Erfahrungen anzusehen. Da sind zum einen die Gewährträgerhaftung und die Refinanzierungsgarantie zu nennen, sodass die Banken billig an ihr Geld kommen. Da sind zum Zweiten politische Risikofreudigkeit und erhöhte Renditeerwartungen zu nennen und zum Dritten mangelnde Kontrolle durch überforderte Entscheidungsträger. Es lässt sich doch nicht von der Hand weisen, dass die zentralen Ursachen für die Probleme bei diesen Landesbanken im Kern auch bei Investitionsbanken fortbestehen. Auch Investitionsbanken besitzen eine Refinanzierungsgarantie, auch sie werden von der Politik kontrolliert und auch sie werden sich nicht dagegen wehren können, wenn die Politik ihnen Projekte aufbürden möchte, die wirtschaftlich nicht tragfähig, aber politisch gewollt sind. Wir haben aus einigen dieser Beispiele in der Vergangenheit gelernt: CargoLifter, Nürburgring oder Chipfabrik Frankfurt/Oder. Deswegen ist es uns wichtig, dass diese Bank, wenn sie kommt, nicht zu einer Spielbank des Senats wird, sondern zu einer Förderbank für die Stadt.
Es gibt diese ominöse Verständigung II, die besagt, was Investitionsbanken alles tun dürfen. Es ist entscheidend, dass man über die Zweckbestimmung dieser Bank redet und diese nicht so weit fasst, wie sie nach Verständigung II gefasst werden könnte. Uns stellt sich hier eine Reihe von Fragen: Brauchen wir diese Bank eigentlich für die Mittelstandsfinanzierung, wenn wir mit der Haspa und der HSH Nordbank schon anderthalb staatliche Banken haben, die genau in diesem Segment unterwegs sind? Brauchen wir diese Bank eigentlich für eine Risikokapitalfinanzierung, wenn wir eine Innovationsstiftung haben, die in diesem Bereich gut unterwegs ist? Und brauchen wir diese Bank eigentlich für eine Infrastrukturfinanzierung, wenn wir so große Einheiten haben wie die Hochbahn und die HPA, die selbst kapitalmarktfähig sind? Das macht uns sehr skeptisch.
Es gibt aber, das möchte ich nicht in Abrede stellen, durchaus Möglichkeiten, wo Potenziale lauern könnten, etwa wenn man die Wirtschaftsförderung effizienter organisieren möchte. Aber dazu gehört dann auch – das ist aus der Anfrage nicht zu erkennen, auch nicht das Gegenteil – eine effiziente Aufgabenkritik in Sachen Wirtschaftsförderung, dazu gehört ein besserer Mittelabruf von EU-Programmen und KfW-Töpfen und dazu gehört vielleicht auch eine bessere Vergabe von Kleinstkrediten. Man muss dazu aber in Rechnung stellen, dass es vielfältige Kleinstkreditprogramme in dieser Stadt gibt und vielleicht auch die ursprüngliche große überwölbende Idee des One-Stop-Shop, wobei sich da schon die Frage stellt, ob das am Ende wirklich ein One-Stop-Shop ist, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass Sie die Kreativgesellschaft und die Filmförderung in die IFB integrieren wollen. Und wenn sich beim One-Stop-Shop am Ende herausstellt, dass es eine gemeinsame Telefonnummer gibt, wo man anrufen kann, also ein Informations-One-Stop-Shop, aber kein echter OneStop-Shop mit einem Backoffice, dann stellt sich die Frage, ob man so ein Projekt eigentlich braucht.