Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen! Herr Dr. Schinnenburg, ich habe nicht gebettelt, aber ich habe versucht zu überzeugen. Ihnen ist die Diplomatie nicht so sehr in die Wiege gelegt worden.
Ich habe zumindest einen letzten Versuch unternommen, damit Sachlichkeit überzeugen kann. Es war nicht ausgleichend, vielleicht hat es sogar verhindert, dass wir das noch einmal erneut im Ausschuss besprechen, aber sei's drum, die Argumente sind gefallen. Deswegen bin ich nicht ans Mikrofon gegangen, ich hätte es sonst Dr. Schinnenburg auf dem Flur gesagt. Ich bin erneut ans Mikrofon gegangen, weil ich zwei Dinge sagen möchte.
Frau Senatorin Prüfer-Storcks ist schon wieder nicht auf die Argumente eingegangen, die wir vorgebracht haben. Selbstverständlich muss ein Unterschied zwischen Flächenland und Stadt gemacht werden. Ich habe jedoch sehr wohl die großen Städte in Niedersachsen angeführt. Ich habe auch Berlin angeführt, und das kann man nun wirklich sehr gut mit Hamburg vergleichen. Insofern finde ich es nicht ganz fair zu sagen, Politiker in einem Flächenland können mal eben so locker einem Hundegesetz zustimmen, wir in der Großstadt jedoch nicht.
Ich möchte mich wirklich dagegen verwahren, dass alle Menschen, die ein Hundegesetz ohne Rasselisten wollen, verantwortungslos sind und nicht die Sorge der Menschen berücksichtigen, die kleine Kinder haben oder die älter sind. Ich habe auch zwei Kinder, die in der Hamburger Innenstadt groß geworden sind, im Schanzenviertel. Dort gab es genug Hunde, und diese sind zur damaligen Zeit auch noch über die Spielplätze gerannt, es gab damals noch keine Zäune, und die Kinder sind nicht gebissen worden. Sie glauben doch wohl nicht allen Ernstes – und das möchte ich wirklich scharf zurückweisen –, dass ich den Tod des Jungen in Wilhelmsburg nicht ernst nehmen würde. Das muss ich in aller Schärfe zurückweisen.
Ich habe damals gelitten, wie alle anderen Hamburgerinnen und Hamburger auch. Ich habe aber zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder meinen Kopf eingeschaltet, denn man kann diesen furchtbaren Fall nicht dazu benutzen, ein Gesetz zu schaffen, das weder dem Tierschutz entspricht noch rechtssicher ist oder überhaupt ausgewogen und fair. Es hätte schon sehr viel mehr passieren können, aber gottlob ist noch nichts passiert. Die gefährlichen Hunde jedoch, die auf der Straße herumlaufen, werden von dem derzeitigen Hamburger Hundegesetz nicht erfasst, und deswegen schafft das Gesetz nur eine Pseudosicherheit. Sie sollten es deswegen ablehnen, sehr geehrte Herren und Damen.
Wer der Ausschussempfehlung folgen und das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Halten und Führen von Hunden aus der Drucksache 20/5110 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wer das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Wir kommen zum Punkt 20 der Tagesordnung, Drucksache 20/5626, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Rundfunkgebühren für gemeinnützige Einrichtungen bei Zuwendungen und in Leistungs- und Entgeltvereinbarungen berücksichtigen.
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Rundfunkgebühren für gemeinnützige Einrichtungen bei Zuwendungen und in Leistungsund Entgeltvereinbarungen berücksichtigen – Drs 20/5626 –]
Hier sind wir übereingekommen, keine Debatte zu führen, deshalb kommen wir gleich zur Abstimmung. Die FDP-Fraktion hat hierzu ziffernweise Abstimmung beantragt.
Wer die Ziffern 1 und 3 des Antrags der Fraktion DIE LINKE aus der Drucksache 20/5626 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen? – Die Gegenprobe? – Enthaltungen? – Das ist somit abgelehnt.
Wer Ziffer 2 des Antrags seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch Ziffer 2 ist somit abgelehnt worden.
Wir kommen zum Punkt 14 der Tagesordnung, Drucksache 20/5558, Bericht des Umweltausschusses über Windenergie.
[Bericht des Umweltausschusses zum Thema: Windenergie (Selbstbefassungsangelegenheit) – Drs 20/5558 –]
Wir kommen zum Punkt 22 der Tagesordnung, Drucksache 20/5628, Antrag der CDU-Fraktion: Bewirtschaftung von Parkraum optimieren.
Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 20/5767 ein Antrag der GRÜNEN Fraktion und als Drucksache 20/5768 ein Antrag der FDP-Fraktion vor.
[Antrag der GRÜNEN Fraktion: Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung nach "Berliner Modell" einführen – Drs 20/5767 –]
Die SPD-Fraktion möchte die Drucksache 20/5628 und 20/5768 an den Verkehrsausschuss überweisen. Die GRÜNE Fraktion hat die Überweisung der Drucksache 20/5767 an den Verkehrsausschuss beantragt.
den bitte ich um das Handzeichen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist somit einstimmig angenommen.
Wer auch die Drucksache 20/5767 an den Verkehrsausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Wer den Antrag der GRÜNEN Fraktion aus der Drucksache 20/5767 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zum Punkt 24 der Tagesordnung, Drucksache 20/5631, Antrag der SPD-Fraktion: Starre Regelungen aufheben – Lernentwicklungsgespräche dem Bedarf anpassen. Keine Vorfreude, es gibt eine Debatte.
[Antrag der SPD-Fraktion: Starre Regelungen aufheben – Lernentwicklungsgespräche dem Bedarf anpassen – Drs 20/5631 –]
[Antrag der GRÜNEN Fraktion: Zwei Lernentwicklungsgespräche pro Schuljahr beibehalten! – Drs 20/5766 –]
Die CDU-Fraktion möchte beide Drucksachen an den Schulausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Holster, bitte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vor einigen Tagen hat mich ein Vater angesprochen und Folgendes sehr kritisch bemerkt: Herr Holster, ich kann verstehen, dass Sie den Unterrichtsausfall verringern wollen und die Lehrerinnen und Lehrer an der einen oder anderen Stelle entlastet werden müssen. Aber warum wollen Sie nun ein Lernentwicklungsgespräch streichen?
Werde ich denn jetzt noch ausreichend über den Leistungsstand meines Kindes informiert? Kurze Antwort: Ja, denn wir schaffen nichts ab.
Wir lockern starre Regelungen, um den Schulen mehr Flexibilität zu ermöglichen. Natürlich haben mich und meine Kollegen in den letzten Tagen diverse Briefe erreicht und auch Anrufe mit Ängsten
und Nöten von Elternräten und auch von der Elternkammer. Aber diesen möchte ich entgegenstellen, dass die wechselseitige, vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Informationspflicht über die Lernentwicklung Ihrer Kinder durch diese Gesetzesänderung nicht beeinträchtigt werden.
Schauen wir doch einmal zurück in die Vergangenheit. Die Einführung von zwei verbindlichen Lernentwicklungsgesprächen sollte auch das Ziel haben, Halbjahreszeugnisse überflüssig zu machen. Aber die Erfahrungen aus den vergangenen Schuljahren haben einen anderen Trend gezeigt, nämlich dass der Wunsch der Eltern nach Noten zum Schulhalbjahr groß ist, und den werden wir respektieren.