Protokoll der Sitzung vom 13.02.2013

Wir kommen zu Punkt 5, Drucksache 20/5686, Große Anfrage der CDU-Fraktion: Umweltfreundlichkeit des Senatsfuhrparks.

[Große Anfrage der CDU-Fraktion: Umweltfreundlichkeit des Senatsfuhrparks – Drs 20/5686 –]

Die CDU-Fraktion möchte die Drucksache an den Umweltausschuss überweisen.

Wer stimmt diesem Überweisungsbegehren zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.

(Präsidentin Carola Veit)

Sammelübersicht, siehe Seite 4051f.

Ich stelle fest, dass wir von der Großen Anfrage Kenntnis genommen haben.

Wir kommen zu Punkt 6, Drucksache 20/5833, ebenfalls eine Große Anfrage der CDU-Fraktion: Sieben Jahre Konzept "Drogenfreie Kindheit und Jugend" – welche Konsequenzen zieht der Senat aus der Evaluation?

[Große Anfrage der CDU-Fraktion: Sieben Jahre Konzept "Drogenfreie Kindheit und Jugend" – welche Konsequenzen zieht der Senat aus der Evaluation? – Drs 20/5833 –]

Hierzu gibt es als Drucksache 20/6891 einen Zusatzantrag der GRÜNEN Fraktion.

[Antrag der GRÜNEN Fraktion: FOGS-Abschlussbericht zur Suchtprävention in Hamburg der Bürgerschaft zuleiten – Drs 20/6891 –]

Beide Drucksachen möchte die CDU-Fraktion an den Gesundheitsausschuss überweisen. Vonseiten der GRÜNEN Fraktion liegt ein Antrag auf Überweisung beider Drucksachen federführend an den Gesundheitsausschuss sowie mitberatend an den Kinder-, Familien- und Jugendausschuss vor.

Wer stimmt einer Überweisung beider Drucksachen federführend an den Gesundheitsausschuss und mitberatend an den Kinder-, Familien- und Jugendausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist dieses Überweisungsbegehren abgelehnt.

Wer möchte nur an den Gesundheitsausschuss überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist ebenfalls abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache, zunächst zum Zusatzantrag der GRÜNEN Fraktion, Drucksache 20/6891.

Wer möchte diesem seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich stelle fest, dass wir von der Großen Anfrage Kenntnis genommen haben.

Punkt 16, Drucksache 20/6437, Senatsantrag: Ankaufsrecht an einem Teil des Grundstücks Alter Wandrahm 17/18.

[Senatsantrag: Ankaufsrecht an einem Teil des Grundstücks Alter Wandrahm 17/18 – Drs 20/6437 –]

Der Abgeordnete Münster hat mitgeteilt, dass er an der Abstimmung nicht teilnehmen werde. Die SPDFraktion möchte die Drucksache an den Haushaltsausschuss überweisen, die FDP-Fraktion wünscht zusätzlich die Überweisung mitberatend an den Stadtentwicklungsausschuss.

Wer stimmt zunächst einer Überweisung an den Haushaltsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig.

Wer möchte zusätzlich mitberatend an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist dieses Überweisungsbegehren abgelehnt.

Punkt 27, Drucksache 20/6570, Bericht des Haushaltsausschusses: Rückübertragung und Verkauf des Treuhandvermögens Sankt Pauli Nord S 3 (Karolinenviertel) und Stellungnahme des Senats zu den Ersuchen der Bürgerschaft vom 13. September 2011 "Die Zukunft des Karoviertels sicherstellen! – Treuhandvermögen in genossenschaftliche Hand" und vom 28. September 2011 "Karoviertel schützen: sozialverträgliche Mieten dauerhaft sichern – öffentliches Eigentum erhalten!"

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 20/5022: Rückübertragung und Verkauf des Treuhandvermögens St. Pauli Nord S 3 (Karolinenviertel) und Stellungnahme des Senats zu den Ersuchen der Bürgerschaft vom 13. September 2011 "Die Zukunft des Karoviertels sicherstellen! – Treuhandvermögen in genossenschaftliche Hand" (Drucksache 20/1556) und vom 28. September 2011 "Karoviertel schützen: sozialverträgliche Mieten dauerhaft sichern – öffentliches Eigentum erhalten!" (Drucksache 20/1701) – Senatsantrag – – Drs 20/6570 –]

Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der Fraktionen der GRÜNEN und der LINKEN hierzu gemäß Paragraf 26 Absatz 6 das Wort begehrt wird. Herr Duge, Sie haben es für maximal fünf Minuten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn Sie heute dieser Drucksache zur Rückübertragung und zum Verkauf des Karoviertels folgen, dann sollten wir uns darüber im Klaren sein, dass wir einem von der Finanzbehörde, der STEG und der SAGA paraphierten Vertrag den Segen erteilen, ohne dass dieser Vertrag im Einzelnen vorliegt und wir ihn kennen. Lediglich die Eckpunkte wurden bekanntgegeben. Auf Seite 11 der Drucksache 20/6570 sagte der Senat dazu am 14. November 2012 – Zitat –:

(Präsidentin Carola Veit)

"Von einer Veröffentlichung eines Vertrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz würde immer dann abgesehen, wenn ein Vertragspartner dagegen und Betriebsgeheimnisse betroffen seien. Diese rechtlichen Fragen müssten noch geklärt werden."

Nach drei Monaten wissen wir immer noch nicht, wer dagegen war, wer zu welchen Aspekten Betriebsgeheimnisse hat und ob das überhaupt schon geprüft worden ist – so viel zum Thema Transparenz der öffentlichen Verwaltung, des Senats und städtischer Unternehmen.

Zur Sache selbst. Die Senatsvertreter haben mit Engelszungen versucht, die in der Drucksache dargestellten Regelungen schönzureden, mussten aber nach Anhörung der Vertreter der MieterInnengenossenschaft Karoviertel und der Opposition zugestehen, dass noch mehrere wesentliche Punkte ungeklärt sind.

Erstens wird die Begrenzung der Mieterhöhung von 10 Prozent auf drei Jahre auch auf Wohnungen angewandt, die schon aus der Bindung gefallen sind. Das sind circa 25 Prozent der sanierten Wohnungen.

Zweitens hat die Treuhandgesellschaft bei den aus der Bindung gefallenen Wohnungen bereits Mieterhöhungen von 20 Prozent vorgenommen. Das ist nicht bestritten worden. Wie soll das berücksichtigt werden?

Drittens schreibt der Senat in der Drucksache 20/5022, Seite 1 – Zitat –:

"Als Zentrum des Karolinenviertels hat sich die Marktstraße in den letzten Jahren deutschlandweit als alternative Einkaufsmeile einen Namen gemacht. Hier und in den umliegenden Straßen versammeln sich […] inhabergeführte Läden für Mode, Musik [et cetera.]"

Zitatende.

Aber was tut der Senat, um dies zu sichern? Im Vertrag steht nichts über die Begrenzung von Miethöhen bei Gewerbeeinheiten. Auf leere Versprechen und Bemühungen können wir uns nicht einlassen. Im Gegensatz zu St. Georg könnte die Stadt hier zeigen, was eine angemessene Mietenpolitik im Gewerbebereich und für die Quartiersentwicklung bedeutet.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Viertens finden wir nichts über die Begrenzung von Mieterhöhungen bei Neuvermietungen, die Sie selber anmahnen, wenn die Wohnungen aus der Bindung gefallen sind.

Fünftens liefen die Gespräche – wohlgemerkt Gespräche, nicht die erwarteten Verhandlungen – des Senats mit der MieterInnengenossenschaft Karoviertel nicht zufriedenstellend. Es gab Vertröstun

gen auf morgen, und man solle sich – so ist es in der Drucksache formuliert – auf die langen Verhandlungen mit der SAGA ordentlich vorbereiten, wie immer das zu verstehen sein mag.

Meine Damen und Herren! Alles in allem ist das nicht mal ausreichend. Die SPD-Fraktion hat in ihrem Antrag Drucksache 20/1701 im Petitum 3 folgende Formulierung beschlossen:

"Der Senat wird ersucht, […] eine rechtlich[e] […] Verpflichtung der SAGA GWG zur langfristigen Sicherung des derzeitigen sozial verträglichen Mietniveaus bei Übernahme des Treuhandbestandes herbeizuführen. Durch eine solche rechtliche Verpflichtung sollen die sanierungsrechtlich begrenzten Mieten und maximal zulässigen Mietsteigerungen auch"

und jetzt höre man besonders zu –

"nach Auslauf der bestehenden Bindungen für mindestens 20 weitere Jahre gesichert werden."

Nun sind es zehn Jahre geworden, und das führt dazu, dass circa 2020 schon 20 bis 30 Prozent und 2025 40 bis 50 Prozent der Wohnungen vor erheblichen Mieterhöhungen gar nicht mehr geschützt sind. Wenn Sie von der SPD Ihren eigenen Formulierungen und Worten gerecht werden wollen, dann müssen Sie diese Drucksache heute an den Haushalts- und Stadtentwicklungsausschuss zurücküberweisen und vertragliche Nachbesserungen und Einsichtnahme verlangen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Da ich davon ausgehe, dass Ihnen das nicht gelingt, stellen wir diesen Antrag auf Rücküberweisung. Sie können den Mumm zeigen, dem zuzustimmen, und wir können dann die Ausschussempfehlungen noch einmal besprechen und müssen sie nicht ablehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kurz der Hinweis, dass Beifallsbekundungen aus den Zuschauerrängen nicht gestattet sind.

Herr Golke hat jetzt das Wort.