Wir können kein einziges Vereinsverbot aussprechen, wenn wir nicht bereit sind, auch die letzte Konsequenz zu ziehen, und die letzte Konsequenz zu ziehen heißt auch, Verbote auszusprechen. Natürlich sind die Hürden für ein Parteienverbot höher,
(Robert Bläsing FDP: Das ist unredlich, Herr Senator! – Finn-Ole Ritter FDP: Werfen Sie ruhig alles zusammen!)
aber trotzdem muss der Rechtsstaat in der Lage und willens sein, Recht und Gesetz durchzusetzen. Was Sie gesagt haben und was Ihre Partei in Berlin vertreten hat, ist aus meiner Sicht – und ich wiederhole es – eine Kapitulation vor dem Rechtsstaat, denn das würde bedeuten, dass wir uns als wehrhafte Demokratie dieser Bestrebung nicht widersetzen könnten. Das halte ich für einen großen Fehler, und das überrascht mich gerade von einer liberalen Partei. Deshalb wiederhole ich den Vorwurf noch einmal: Es ist ein schwerer Fehler, so damit umzugehen und es so zu begründen.
(Olaf Ohlsen CDU: Kommen Sie mal runter von Ihrem Ross! – Zuruf aus dem Plenum: Sie sollten sich was schämen!)
Sie haben einige andere Gründe, sich zu schämen, aber bestimmt nicht ob meiner Hinweise zum NPD-Parteienverbot; verzeihen Sie diesen Hinweis.
Deshalb noch einmal: Lassen Sie uns gerne über die Fragen des NPD-Verbotsverfahrens diskutieren. Wir haben sehr gute Argumente, und nicht ohne Grund machen viele FDP-Fraktionen der Länder beim Verbotsverfahren mit. Aber bitte lassen Sie uns gleichzeitig nicht den Eindruck erwecken, wir würden uns darüber zerstreiten,
sondern geben Sie eher den Hinweis, dass es darauf ankommt, ein geschlossenes Signal auszusenden. Deswegen wäre es politisch klug gewesen, wenn die Bundesregierung den Landesanträgen gefolgt wäre. Sie haben eine andere Entscheidung getroffen, das liegt in Ihrer Verantwortung, aber Sie müssen dann auch ertragen, dass wir Sie dafür kritisieren, denn es ist aus meiner Sicht ein großer Fehler gewesen. Die FDP hat sich selbst einen Tort angetan, und sie hat damit auch der Republik und dem ganzen Verfahren einen Tort angetan. – Herzlichen Dank.
tionen haben die Chance, nach Paragraf 22 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung sich jeweils noch zu einer Runde zu melden. Ich habe bis jetzt drei Wortmeldungen aus dem Hause gesehen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es sehr kurz machen. Wir können uns in der Sache streiten, wir können gemeinsam um den besten Weg ringen, und wir können darüber verschiedene Meinungen haben, aber ich würde Ihnen niemals absprechen, Herr Innensenator, dass Sie hier das richtige Ziel verfolgen. Die Art und Weise, wie Sie Ihren Beitrag eben formuliert haben, war des Beitrags eines Senators der Freien und Hansestadt Hamburg unwürdig und nicht akzeptabel.
In der Reihenfolge der mir vorliegenden Meldungen ist als Nächste Frau Suding dran. – Sie bekommen das Wort, Frau Suding.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Senator, Sie haben in dieser Debatte nichts, aber auch gar nichts Reflektierendes und Differenzierendes über eine Abwägung zwischen dem Nutzen und den Risiken eines erneuten Verbotsantrags gesagt.
Ich hätte vieles von Ihnen erwartet. Ich hätte erwartet, dass Sie sich entschuldigen, wozu wir Sie aufgefordert haben. Ich hätte auch erwartet, dass Sie in Ihrem Beitrag einfach darüber hinweggehen und Ihren Vorwurf nicht wiederholen. Was ich aber nicht erwartet hätte, ist, dass Sie Ihren Vorwurf hier noch einmal wiederholen. Das ist eines Innensenators der Freien und Hansestadt absolut unwürdig,
Nicht nur, dass Sie ein Parteienverbot mit einem Vereinsverbot gleichsetzen, Sie als Innenminister müssten wissen, welche erheblichen Unterschiede es dabei gibt. Allein, dass Sie sich hier hinstellen, diesen Vergleich unternehmen und ein solches Argument ins Feld führen, zeugt davon, dass Sie offensichtlich nicht wissen, worüber Sie eigentlich reden.
Sie werfen uns vor, die FDP verabschiede sich vom Rechtsstaat. Dabei schauen wir uns doch genau die Rechtslage und die hohen Hürden an, die das Bundesverfassungsgericht und später der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte an ein Parteienverbot legen. Das lässt doch gerade darauf schließen, dass wir den Rechtsstaat sehr ernst nehmen. Ich verstehe Ihre Argumentation nicht, und ich halte sie für brandgefährlich.
Ich möchte noch einmal auf das eingehen, was ich zu Beginn meiner Rede gesagt habe. Ich halte es für sehr gefährlich, wenn wir uns als Demokraten durch Beiträge, wie Sie ihn gerade abgeliefert haben, auseinanderdividieren lassen.
Der Kampf gegen den Rechtsextremismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir als Parlament insgesamt angehen müssen. Es ist ein Unding, dass Sie jetzt versuchen, die Kräfte, die wir gebündelt brauchen, auseinanderzudividieren.
Ich wiederhole noch einmal, dass ich fast nichts von Ihnen darüber gehört habe, wie Sie das Für und Wider abgewogen haben. Sie haben darüber geredet, wie das Material der Landesinnenminister und des Bundesinnenministers beschaffen ist, aber ich habe nichts über die Risiken gehört, die ein solcher Verbotsantrag mit sich bringt. Sie haben offensichtlich vergessen, dass vor zehn Jahren ein solcher Antrag schon einmal gescheitert ist beziehungsweise gar nicht erst angenommen wurde,
(Dr. Andreas Dressel SPD: Da hat er doch was zu gesagt! Das wird dann gemacht, wenn der Antrag eingereicht wird!)
Dann frage ich mich aber, warum dieses Testat bis heute nicht vorliegt. Warum hat der Bundesrat das Verfahren beschlossen, wenn die Materialsammlung noch nicht abgeschlossen ist und es offenbar noch nicht einmal klar ist, wie die Materialsammlung aussieht, mit der man dann vors Bundesverfassungsgericht ziehen will? Das macht doch keinen Sinn. Da hätte man doch warten müssen, und es ist jetzt definitiv der falsche Zeitpunkt, das zu tun.
(Beifall bei der FDP – Arno Münster SPD: Sie haben das noch immer nicht verstanden! Hören Sie doch mal zu, wenn hier was ge- sagt wird!)
Sie wissen auch, dass die Bundesregierung die Entscheidung des Bundesrats unterstützt. Ich teile diese Auffassung ausdrücklich. Es darf nicht darum gehen, dass sich die drei Verfassungsorgane hier gegenseitig bekriegen. Die Bundesregierung wird die systematische Materialsammlung unterstützen, das tut sie auch schon, aber – und das müssen wir auch zur Kenntnis nehmen – für den Erfolg oder Misserfolg eines Verbotsantrags spielt es überhaupt keine Rolle, ob mehrere Verfassungsorgane diesen Antrag stellen. Es kommt alleine auf die Qualität des Materials an, das am Ende vor Gericht verwendet wird.
Ich glaube nicht, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts und auch nicht die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sich unter Druck setzen lassen, wenn drei Verfassungsorgane eine Klage einreichen und nicht nur eines. Sie werden streng nach juristischen Kriterien entscheiden, und das ist auch gut so. Ich kann Sie nur noch einmal auffordern, Herr Neumann, Ihre Worte zu überdenken und sich hier zu entschuldigen. Das wäre dringend angebracht. – Vielen Dank.