Meine Damen und Herren! Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4, den Drucksachen 20/9042 und 20/9102: Wahl eines stellvertretenden bürgerlichen Mitglieds des Richterwahlausschusses sowie Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die Härtefallkommission.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines stellvertretenden bürgerlichen Mitglieds des Richterwahlausschusses
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die Härtefallkommission – Drs 20/9102 –]
Die Fraktionen haben vereinbart, dass beide Wahlen in einem Wahlgang durchgeführt werden können. Beide Stimmzettel liegen Ihnen vor. Sie erhalten bei den Namen jeweils Felder für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Ich bitte Sie, die Stimmzettel jeweils nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig.
Bitte nehmen Sie nun Ihre Wahlentscheidung vor. Mit dem Einsammeln werden wir dann etwas warten. Herrn Hakverdi und Herrn Wankum bitte ich darum, die Stimmzettel einzusammeln.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14, Drucksache 20/9095, Senatsantrag: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Ausbildungskapazitäten an den staatlichen hamburgischen Hochschulen.
[Senatsantrag: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Ausbildungskapazitäten an den staatlichen hamburgischen Hochschulen (Ausbildungskapazi- tätsgesetz – AKapG) – Drs 20/9095 –]
Die CDU-Fraktion möchte diese Drucksache an den Wissenschaftsausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Kühn wünscht das Wort und bekommt es.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem doch immer wieder sehr emotionalen Thema Netzrückkauf kommen wir nun zu einem Thema, das schon von seinem Titel her etwas sperrig klingt. Ich will mich aber trotzdem bemühen, Ihnen in den kommenden paar Minuten doch etwas die Materie dieses Gesetzentwurfs nahezubringen. Es ist aber zum Einstieg in diese Diskussion sehr wohl geboten, auf die aktuelle Berichterstattung und Diskussion in Hamburg einzugehen, denn es geht wieder einmal um Studierende, die nach ihrem er
folgreichen Bachelor-Abschluss an Hamburger Hochschulen keine Zulassung zu einem Masterstudium bekommen haben.
Ich glaube, es ist an dieser Stelle auch wichtig, diese Gruppe – ich gehe einmal davon aus, dass die nachfolgenden Redner das auch mit aufgreifen werden – einmal zu unterscheiden. Einmal gibt es diejenigen, die mit ihrem Bachelor-Abschluss einen berufsqualifizierenden Abschluss haben. Und eine besondere Härte, das muss man wohl zugeben, trifft all jene, die zwar einen Bachelor-Abschluss haben, dieser Abschluss jedoch nicht berufsqualifizierend ist, wie das beispielsweise bei den Lehramtsstudenten der Fall ist. Hier besteht ohne Frage eine schwierige Situation. Ich möchte aber auch darauf verweisen, dass zumindest in den vergangenen Jahren immer noch ein Großteil, gerade auch bei den Lehramtsstudenten, dann über das Nachrückverfahren zum Zuge gekommen ist. Aber es ist keine Frage, dass es hier eine Problematik gibt, und ich begrüße außerordentlich, dass die Wissenschaftsbehörde klargestellt hat, dass sie jeden Fall einzeln prüfen will. Ich kann für die SPDFraktion nur sagen, dass wir das ausdrücklich unterstützen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vom Senat vorgelegte Gesetzentwurf trennt sich vom bisherigen Kapazitätsrecht, das bislang seit Anfang der Siebzigerjahre so in der Bundesrepublik Geltung hatte. Er macht Schluss mit den eng reglementierten und in Teilen unangemessen pauschalisierten Ermittlungen der jeweiligen Lehrleistungen, die zu erbringen sind.
Mit diesem Gesetz wollen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, die autonomen Schwerpunktsetzungen der Hochschulen mit dem Ziel einer qualitätsvollen Lehre zu verknüpfen. Als übergeordnetes Ziel bleibt die angemessene Befriedigung der Studiennachfrage natürlich unberührt. Unser aller Interesse muss es sein, in der Bundesrepublik jedem und jeder Studierwilligen auch ein Studienangebot machen zu können.
Der vorgelegte Gesetzentwurf verpflichtet auch weiterhin zu einer sachgerechten Abwägung der eben genannten Ziele und vor allem, das ist wichtig, zu einer nachvollziehbaren Begründung. Er bildet aber ebenso einen weiteren Baustein, nämlich die Konzentration des Staats auf eine politisch strategische Steuerung, und erweitert somit sehr wohl grundsätzlich den Autonomiebereich auch der Hamburger Hochschulen. So wird es auch nicht verwundern, dass die Landeshochschulkonferenz ausdrücklich für die Einführung dieses Gesetzentwurfs ist, der auf dem Vereinbarungsmodell basiert, das ich gleich noch dezidierter ausführen
Um für uns alle die Auswirkungen dieses Gesetzes nachvollziehbarer zu machen, haben wir uns auf eine zweieinhalbjährige Übergangsphase verständigt, in der die Hochschulen nach dem bisher geltenden Recht in einer Übergangsphase Kapazitätsberichte vorlegen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der beschriebene Prozess ist sehr wohl eingebettet in eine Diskussion, die nicht nur Hamburg führt, sondern die im Moment alle Bundesländer führen. Wenn man sich diese Diskussion in den einzelnen Bundesländern vor Augen hält, kann man eigentlich zwei wesentliche Modelle herausstellen. Es ist zum einen das Bandbreitenmodell und zum anderen das Vereinbarungsmodell. Zum Bandbreitenmodell ist zu sagen, dass die jeweiligen Ministerien in den Ländern für einzelne Fächergruppen Curricularwerte festlegen, innerhalb derer die Betreuungsintensität der einzelnen Studiengänge abgebildet werden muss.
Innerhalb dieser Bandbreite sollen die Hochschulen den Betreuungsaufwand und damit Studienkonzeptionen und Studienschwerpunkte selbstverantwortlich festlegen. Die Studienkapazität ergibt sich dann, wie bisher, aus einer Anwendung der Curricularwerte auf ein ebenfalls nach den bisherigen Regeln ermitteltes Lehrangebot.
Aus Sicht von SPD-Senat und SPD-Fraktion ergibt zwar das Bandbreitenmodell sehr wohl eine gewisse Flexibilisierung, im Kern bleibt aber das komplexe System der Kapazitätsermittlung mit seinen Prozessrisiken und Unsicherheiten erhalten. Deshalb haben sich die SPD-Fraktion und der SPDSenat entschieden, für Hamburg einen anderen Weg zu wählen, nämlich den Weg nach dem sogenannten Vereinbarungsmodell. Beim Vereinbarungsmodell werden zwischen Hochschulen und Ministerien Studienkapazitäten für Fächergruppen und Hochschulen vorab verbindlich festgelegt. Die so festgelegte Gesamtzahl von Studienplätzen setzt eine verbindliche kapazitäre Obergrenze. In diesem Rahmen verteilen die Hochschulen selbst je nach Einschätzung der Nachfrage und Profil der jeweiligen Studiengänge die zu veranschlagende Lehrleistung und die Zulassungshöchstzahl.
Die Einbindung des Parlaments erfolgt dann im Rahmen der jeweiligen Haushaltsverfahren, wo diese Vorgaben und Vereinbarungen vorgestellt werden.
Hamburg wird dieses Vereinbarungsmodell künftig in einem zweistufigen System organisieren. In einer ersten Stufe werden zwischen Hochschule und Behörde Vereinbarungen über Lehrleistungen, Aufnahmekapazität und Curricularbandbreiten getroffen.
In einer zweiten Ebene werden dann die Hochschulen autonom auf Basis der geschlossenen Vereinbarungen die Verteilung der Lehrleistung und der Anfängerplätze auf ihre jeweiligen Studiengänge herunterbrechen.
Ich glaube, dass Hamburg mit dem eben vorgestellten Vereinbarungsmodell einen guten Weg in dieser schwierigen Diskussion gefunden hat, um den Kapazitätsberechnungen Ausdruck zu verleihen. In diesem Sinne möchte ich ausdrücklich und mit Nachdruck um Ihre Zustimmung bitten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kühn hat ausgiebig in den vorliegenden Gesetzentwurf eingeführt. Lassen Sie mich noch einmal zusammenfassen: Das alte System der Kapazitätsermittlung war nicht mehr zeitgemäß. Es war zu komplex, es wurde als Bürokratiemonster bezeichnet und es gab viele Studienplatzklagen. Deshalb liegt jetzt ein Entwurf vor, um es anders zu machen, und das wird auch an anderer Stelle diskutiert. Das ist richtig. Der Gesetzentwurf, lieber Herr Kühn, lag allerdings auch schon fertig in der Schublade, als dieser Senat angefangen hat. Die Gutachten, auf die sich der Senat in seiner Drucksache bezieht, sind Gutachten aus dem Jahr 2010. Ich habe vielleicht Verständnis dafür, dass die Senatorin nicht in den ersten 30 Tagen ihrer Amtszeit die Muße hat, sich mit so einem Gesetzentwurf, der immerhin zwei Seiten umfasst, zu befassen, aber die Frage bleibt schon, was Sie eigentlich zwei Jahre lang an dieser Stelle gemacht haben, wenn Sie jetzt wieder mit diesem Thema kommen.
Sie sind sehr ausgiebig auf dieses Prozedere eingegangen, auf das Bandbreiten- und das Vereinbarungsmodell. Ich würde gerne noch einmal vorne anfangen im Gesetz, denn da stehen unter Paragraf 1 die Ziele. Es ist zu lesen von qualitativ hochwertigen Studienbedingungen, Gestaltungsspielraum für autonome Schwerpunktsetzung und
Profilierung an den Hochschulen, und die Nachfrage nach Studienplätzen soll auch berücksichtigt werden. Das sind drei Zielsetzungen, die sich zum Teil auch gegenseitig widersprechen. Es ist eine klassische Konfliktsituation, wenn man sich diese Ziele anschaut, und ich habe Zweifel, ob Ihr Senat in der Lage ist, diese drei Zielsetzungen in ein Gleichgewicht zu bekommen, so wie es dieses Gesetz an sich will.
Die Frage an dieser Stelle ist doch, wie man insgesamt mit solchen Vereinbarungen umgeht, die man mit den Hochschulen trifft. Werden die Vereinbarungen, wie die Hochschulautonomie es vom Ansatz her vorsieht, auf Augenhöhe getroffen oder nicht? Da muss man sich nur anschauen, wie denn die Hochschulvereinbarungen unter Ihnen abgeschlossen wurden. Die wurden nicht auf Augenhöhe verhandelt. Die Behörde sitzt am längeren Hebel und hat, auch nach diesem Gesetz, immer Möglichkeiten, Dinge durchzudrücken und sich in Details einzumischen.
Die Zielsetzung Ihrer Wissenschaftspolitik ist, mit real immer weniger Geld in die Breite zu gehen, möglichst viele Angebote auszuweiten. Dass das nicht funktionieren kann, Herr Kühn, kann man relativ schnell erkennen, dazu braucht man kein abgeschlossenes Studium. Das Einzige, was Ihr Senat macht, ist, die Probleme an die Hochschulen zu delegieren.
Ich finde es auch interessant, dass Sie den Punkt mit den Masterstudienplätzen angesprochen haben. Das eine ist das Gesetz, das Ausbildungskapazitätsgesetz – das hört sich abstrakt an, darüber kann man lange philosophieren und es gibt auch viele rechtliche Befassungen dazu –, aber die Frage ist doch, wie das in der Praxis gelebt wird, wenn das Gesetz sagt, dass die Anfängerkapazitäten nicht nur für die grundständigen Studiengänge, sondern auch im Masterbereich zukünftig anders festgelegt werden können, wenn es da mehr Flexibilität gibt. Gerade bei den Masterstudienplätzen hat sich Ihr Senat nicht mit Ruhm bekleckert, lieber Herr Kühn. Der Senat hat 2011 per Pressemitteilung gesagt, dass jeder Hamburger Bachelorabsolvent einen Masterstudienplatz bekomme. Jetzt, ein oder zwei Jahre später, wo diese Probleme wieder auftreten, obwohl Sie zwischendurch sogar noch eine Härtefallregelung eingeführt haben, sagt Ihr Senat, dass es aber die Hochschulen seien, die das gefälligst umsetzen müssen. So stellen wir uns Hochschulautonomie nicht vor.
Das Gleiche gilt für die Bachelorlaufzeiten, die Dauer der Studiengänge. Natürlich kann man von der politischen Seite aus immer sagen, das Hochschulgesetz sehe vor, dass die Hochschulen auch