Protokoll der Sitzung vom 22.01.2014

Wer diesem Antrag folgen und das darin aufgeführte Neunte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist angenommen worden.

(Urs Tabbert)

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Ich glaube, das können wir bezüglich des Aufmerksamkeitsfaktors noch ein bisschen erhöhen.

Der Senat hat zugestimmt. Gibt es Widerspruch aus dem Haus? – Den sehe ich nicht.

Wer das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Die SPD-Fraktion möchte die Drucksache 20/10443 in der Neufassung nun nachträglich an den Innenausschuss überweisen.

Wer so verfahren möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag nachträglich an den Innenausschuss überwiesen worden.

Wir kommen zum Punkt 75, Drucksache 20/10441, dem Bericht des Schulausschusses: Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes und Vertrauensschutz für jetzige Vorschulkinder gewährleisten sowie Konzept der Vorschule erhalten – Kita und Vorschulkinder angemessen berücksichtigen, und Vertrauensschutz für Vorschüler.

[Bericht des Schulausschusses über die Drucksachen 20/9847: Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) (Senatsan- trag), 20/10070: Vertrauensschutz für jetzige Vorschulkinder gewährleisten (Antrag der FDP- Fraktion), 20/10088: Konzept der Vorschule erhalten – Kita- und Vorschulkinder angemessen berücksichtigen (Antrag der CDU-Fraktion) und 20/10089: Vertrauensschutz für Vorschüler (An- trag der CDU-Fraktion) – Drs 20/10441 –]

Die Fraktionen sind übereingekommen, auf die Debatte zu verzichten, sodass wir sofort zur Abstimmung kommen können.

Wer Ziffer 1 der Ausschussempfehlung folgen und das Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes aus der Drucksache 20/9847 mit denen vom Schulausschuss beschlossenen Änderungen beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Es bedarf auch hierzu einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht.

Wer das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Wer sodann die Ziffer 2 der Ausschussempfehlung annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Ziffer 2 ist mit Mehrheit angenommen.

Wer Ziffer 3 der Ausschussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch Ziffer 3 ist mit Mehrheit angenommen.

Wer sich schließlich der Empfehlung aus Ziffer 4 anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch Ziffer 4 ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Punkt 79 der Tagesordnung, Drucksache 20/10308, Antrag der CDU-Fraktion: Überholte Lehrmethoden abschaffen und den Deutschunterricht verbessern.

[Antrag der CDU-Fraktion: Überholte Lehrmethoden abschaffen und den Deutschunterricht verbessern – Drs 20/10308 –]

Es ist nicht notwendig, dass alle Nicht-Lehrer den Raum verlassen.

Wird dazu das Wort gewünscht? – Frau Prien, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das ist also jetzt der Dank dafür, dass wir Ihnen heute schon eine bildungspolitische Debatte erspart haben, dass Sie jetzt alle gehen.

(Gerhard Lein SPD: Das haben Sie wohl eher sich erspart!)

Das machen wir nicht noch einmal, Herr Holster.

In der Schulpolitik ist man bei manchen Sachverhalten versucht, an das Märchen von Hans Christian Andersen zu denken, nämlich an "Des Kaisers neue Kleider". Sie werden sich hoffentlich alle daran erinnern, dass es dort um eine Parabel in Märchenform geht, in der Leute auf modisches Ge

(Vizepräsidentin Barbara Duden)

schwätz hereinfallen, was offensichtlich falsch ist und was auch alle erkennen, aber es führt trotzdem dazu, dass alle immun werden gegen kritisches Denken.

So oder so ähnlich verhält es sich auch bei manchen bildungspolitischen Thesen, und das ist auch so bei der Methode "Lesen durch Schreiben". Bedauerlicherweise hat dies zu einer erheblichen Verunsicherung bei Eltern, Lehrern und vor allem bei den Schülern geführt und auch zu einem dramatischen Rückgang der Rechtschreibleistung. Nun ist es aber so, dass irgendwann – Gott sei Dank, wie auch im Märchen – die Leute dann doch noch einmal genau hinschauen und sagen, dass das nicht sein könne. Und so ist es auch hier gewesen.

Die CDU-Fraktion, gemeinsam mit der FDP-Fraktion, hat – ich kann es nur mutmaßen – die Berichterstattung in verschiedenen Medien, vor allem im "Spiegel" im Juni dieses Jahres zum Anlass genommen, noch einmal etwas genauer hinzuschauen, wie denn in Hamburg tatsächlich Rechtschreibung gelehrt wird. Wir wissen es aber leider nicht, denn als wir die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage der FDP dazu hörten, stellte sich heraus, dass der Senator gar nicht wisse, wie Rechtschreibung in Hamburg gelehrt werde. Das fand ich, ehrlich gesagt, ein schockierendes Ergebnis.

(Beifall bei der CDU)

Erfreulicherweise ist es dann doch gelungen, eine Sachverständigenanhörung zu diesem Thema zu initiieren. Wir haben als CDU-Fraktion darüber hinaus einige Wochen vorher ein eigenes Expertengespräch durchgeführt. Beide Veranstaltungen hatten ein eindeutiges und, wie ich meine, ziemlich erschütterndes Ergebnis. Das erschütternde Ergebnis war nämlich, dass das, was unsere Schülerinnen und Schüler in Hamburg lernen, aufgrund der Hamburger Bildungspläne häufig mit dem modernen Stand der Wissenschaft nicht mehr zu vereinbaren ist. Die Methode "Lesen durch Schreiben" ist veraltet und darf nach übereinstimmender Einschätzung der Sachverständigen so heute nicht mehr angewendet werden. Das ist das Ergebnis, das die Sachverständigenanhörung ergeben hat, und die Hamburger Bildungspläne sind da keineswegs so eindeutig.

Wenn Sie sich die im Einzelnen anschauen, dann können Sie sehen, dass es doch sehr viele Anknüpfungen an genau diese Methoden gibt und dass es für die Lehrerinnen und Lehrer völlig unklar ist, ob und wie lange sie danach unterrichten sollen. Wir finden das falsch und meinen, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben nach unserem Expertengespräch und auch nach der Sachverständigenanhörung darauf

hin einen Antrag zur heutigen Beratung und Abstimmung vorgelegt. Wir leiten aus den Erkenntnissen und unseren Debatten der letzten Monate mehrere Dinge ab.

Zum einen meinen wir, dass die Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler, die Zielvorgaben, nicht hinreichend bestimmt sind und auch nicht anspruchsvoll genug sind in den Hamburger Bildungsplänen. Wir meinen, dass wir wieder dahin kommen müssen, dass Kinder zumindest einen Wortschatz – etwa in Anlehnung an den bayrischen Grundwortschatz – von rund 700 altersgemäßen Wörtern erlernen sollten, die sie regelhaft anwenden können, und dass dieses Ziel in den Hamburger Bildungsplänen für das Fach Deutsch auch klar definiert sein muss.

(Beifall bei der CDU)

Als ich übrigens im Dezember den Antrag meiner Fraktion vorstellte, da wurde ich von einem meiner älteren Kollegen gefragt, wieso es denn nur 700 Wörter sein sollten, und musste hart dafür kämpfen, dass es nicht noch mehr werden – das nur am Rande.

Darüber hinaus sind wir auch der Meinung, dass mit den Anlauttabellen ein ziemliches Unwesen getrieben wird, Unwesen insofern, als dass es alle möglichen Anlauttabellen gibt. Die einen sind besser, die anderen sind schlechter, manche sind auch gar nicht richtig geeignet. Auch hier müsste die Behörde klare Vorgaben machen, welche Anlauttabelle an den Hamburger Schulen verwendet werden soll.

Um diese Ziele umzusetzen, halten wir es, anders als der Senator, für erforderlich, die Bildungspläne zu ändern. Wir freuen uns sehr, dass der Senator im Inhaltlichen auf viele unserer Forderungen eingegangen ist und dann Anfang Januar unsere Initiative insoweit aufgegriffen hat, als dass er durch eine sogenannte Handreichung einiges umsetzen will. Wir begrüßen das. Das ist auch ein Ergebnis einer fruchtbaren und vernünftigen parlamentarischen Befassung mit dem Thema. Trotzdem ist das Ausweichen auf eine Handreichung und die Angst davor, Herr Senator, die Bildungspläne zu ändern, eine Kapitulation, eine Kapitulation für Ihre eigene Behörde und eine Kapitulation vor den Kammern. Sie wollen die Auseinandersetzung nicht führen, Sie haben wohl Angst, sie nicht zu bestehen. Das müssen Sie aber, Herr Senator, wenn Sie die Bedeutung dieses Themas tatsächlich deutlich machen wollen.

(Beifall bei der CDU)

Die überzogene Bedeutung etwa der Anlauttabelle ergibt sich nun einmal aus den Bildungsplänen, die Sie 2011 vorgelegt haben. Sie haben vorher offensichtlich nicht so richtig darüber nachgedacht, was Sie da gemacht haben. Das müssen Sie jetzt ändern, diesen Fehler müssen Sie wettmachen.

Meine Damen und Herren! Darüber hinaus gibt es noch weiteren Handlungsbedarf. Das betrifft natürlich die Aus- und Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer. Wir können hier über vieles debattieren, aber wenn das bei den Lehrerinnen und Lehrern nicht ankommt, dann nützt es nichts. Daran muss jetzt mit Hochdruck gearbeitet werden.

Uns stört im Übrigen auch, Herr Senator – Sie haben das in der parlamentarischen Beratung im Ausschuss vor einigen Wochen erklärt –, dass Sie jetzt irgendwie etwas machen wollen, aber Sie wollen es nicht so machen, dass wir es als Parlament überprüfen können. Sie wollen irgendwie behördenintern etwas machen. Wir würden sehr gern genau wissen, was Sie machen und auch wann, denn wir möchten gern kontrollieren, ob Sie es machen und ob es dann auch umgesetzt wird.

(Beifall bei der CDU)

Zwei Punkte aus unserem Antrag möchte ich noch nennen. Zum einen sollten wir einmal überprüfen, ob wir bei den Vorschulkindern und bei den KitaKindern, die das Vorschuljahr absolvieren, nicht ein bisschen mehr darauf achten sollten, dass auch schon ein phonologisches Training stattfindet, damit die Kinder besser vorbereitet in die erste Klasse kommen. Dann brauchen wir vielleicht die Anlauttabelle in der Grundschule kaum noch, weil die Kinder das dann schon können. Es wäre uns wirklich wichtig, in diesem Bereich der vorkindlichen Bildung einen weiteren, stärkeren Akzent zu setzen.

Schließlich wollen wir, dass Sie, Herr Senator, der Bürgerschaft über Ihre Fortschritte bei diesem Thema berichten, denn das Thema bewegt fast alle Eltern. Kein Vater und keine Mutter eines Hamburger Kindes hat sich in den letzten Jahren nicht mit diesem Thema beschäftigt, weil die Ergebnisse teilweise wirklich niederschmetternd sind. Und es wäre nicht nur eine Frage des Respekts vor uns als Parlament, sondern auch eine Frage des Respekts vor den Hamburger Eltern, wenn Sie darüber auch Rechenschaft ablegen würden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)