Der fünfte Punkt ist die Geschlechterquote. Wir von der FDP lehnen, wie Sie wissen, Geschlechterquoten ab,
wie sie hier an verschiedenen Stellen eingeführt wurden, und zwar aus zwei Gründen; hören Sie gut zu, Frau Sudmann. Zum einen begründet eine Geschlechterquote den Generalverdacht gegen weibliche Wissenschaftler, sie wären nur wegen des Geschlechts so weit gekommen, nicht wegen der Leistung.
Da es zum anderen nach wie vor in einigen Fakultäten deutlich weniger weibliche Wissenschaftler gibt, werden diese bei einer solchen Quote in den ganzen Gremien, die es schon gibt und die Sie noch einführen wollen, sehr viel Zeit verbringen müssen, anstatt sich ihrer eigenen Aufgabe, nämlich Forschung und Lehre, widmen zu können. Damit schädigen Sie weibliche Mitarbeiter sogar noch. Das ist eine unsinnige Quote, wir lehnen sie ab.
Nun könnte man sagen, das sei ein unüberlegter Schnellschuss gewesen. Aber wie ich zu Beginn schon sagte, hat man drei Jahre daran herumgewürgt – viel gearbeitet, schlechtes Ergebnis. Wir werden zusehen, was wir im Ausschuss daraus machen können. – Vielen Dank.
Wie meine Vorrednerin und Vorredner schon gesagt haben, dauert in der Wissenschaftsbehörde alles etwas länger. Die Hochschule für Musik und Theater wartet seit über zwei Jahren auf Übungsräume für ganze 1,9 Millionen Euro, und passiert ist immer noch nichts außer der vagen Ankündigung, dass es eine Stiftung geben werde. Derweil müssen die jungen Studierenden sechs Stunden und länger warten, bis sie auf ihren Instrumenten üben können.
Ein anderes Beispiel ist die prekäre Beschäftigung. Das ist im Wissenschaftsausschuss auch schon seit über zwei Jahren Thema. Es wurde immer wieder versprochen, dass etwas getan wird. Was haben wir gemacht? Wir haben diskutiert und Anhörungen durchgeführt, es wurden Gutachten erstellt und Versprechungen gemacht und jetzt gibt es Ankündigungen, aber es ist noch an keiner einzigen Stelle irgendetwas geändert worden.
Genauso ist es mit der Vorlage zur Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes. Es ist schon gesagt worden, dass es seit über drei Jahren überfällig ist. Dabei ist die Wissenschaftssenatorin Frau Stapelfeldt 2011 mit großem Elan gestartet. Sie hat vor der Universitätsgesellschaft Folgendes gesagt:
"Das wichtigste Projekt, das unmittelbar ansteht, ist die Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes, denn das 2003 von der CDU eingeführte Gesetz hat zu undemokratischen Verhältnissen und Demotivierung geführt. Es ist ein Fehler gewesen, die demokratischen Gremien an den Hochschulen so massiv zusammenzustreichen."
Drei Jahre später haben wir nun einen Entwurf vorliegen, der der Ankündigung, die Mitbestimmungskultur in den Hochschulen zu stärken, keinesfalls gerecht wird. Das Gegenteil ist der Fall, und es gibt auch entsprechende Beschwerden aus den Fakultäten. Die notwendige umfassende Reform des Hamburgischen Hochschulgesetzes bleibt aus. Wir befürchten sogar, dass das, was vom Bundesverfassungsgericht angemerkt wurde, auch in diesem neuen Entwurf verfassungswidrig ist.
Es wurde lange, lange gewartet, und jetzt soll alles ganz schnell gehen. Bis Juni soll alles auf die Schiene gebracht werden. Wir hatten im Ausschuss die unselige Diskussion, dass am 28. Februar, also während der Semesterferien und im Grunde am letzten Tag vor den Frühjahrsferien, eine öffentliche Anhörung stattfinden sollte. Zum Glück hat die SPD selbst eingesehen, dass das nicht geht. Jetzt werden wir das halt alles im April machen.
Besonders ärgerlich ist der Umgang mit den Kritikpunkten der öffentlichen Stellungnahme. Es ist immer sehr gelobt worden, wie transparent das gewesen sei und dass alle Stellungnahmen ins Netz gestellt worden seien. Aber wenn man sich die Stellungnahmen einmal anschaut und sieht, was davon berücksichtigt worden ist, dann ist das einfach entschieden zu wenig. Das ist auch das, was von den einzelnen Gruppierungen, von ASten, Gewerkschaften und Fachschaftsräten bemängelt wird.
Aus unserer Sicht geht die Hochschulpolitik des jetzigen Senats insgesamt in die völlig falsche Richtung. Das ist eine einzige Flickschusterei. Herr Kühne, nicht nur die Studierenden sind von diesem Entwurf enttäuscht, sondern auch viele Professoren und das Verwaltungspersonal.
Ich will einige Punkte nennen, warum es mit der sogenannten Redemokratisierung nicht geklappt hat. Statt Mitbestimmung gibt es – ich habe schon darauf hingewiesen – unverbindliche Mitwirkung. Damit kann man nicht viel bewirken. Der Punkt ist, dass der Hochschulrat nicht, wie von der SPD zu
Oppositionszeiten immer gefordert, abgeschafft wurde, sondern lediglich ein paar seiner Rechte anders formuliert worden sind. Es ist nach wie vor so, dass es eine Findungskommission aus Mitgliedern des Hochschulrats und des Akademischen Senats geben wird. Dort wird sich auf eine Person geeinigt und der Akademische Senat darf diese Person dann noch wählen oder ablehnen. Das hat mit Wahl nicht das Geringste zu tun. Bei dem Argument, es könne niemandem zugemutet werden, eine Wahlniederlage zu ertragen, frage ich mich, warum das bei der Bundespräsidentenwahl möglich ist, aber nicht bei der Wahl eines Hochschulpräsidenten.
Ein weiterer Punkt ist, dass die Studienbedingungen nach wie vor nicht verbessert werden – ich verweise nur auf das Versprechen der Senatorin, dass jeder in Hamburg einen Masterstudienplatz bekommen soll. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Masterstudienplatz. Es wird nach wie vor viele Hamburger Studierende geben, die keinen Masterstudienplatz bekommen.
Aufgrund der Diskussionen um den Bericht der "Süddeutschen Zeitung", dass es an Hamburger Hochschulen Rüstungsforschung für das Pentagon gegeben hat, hat die Behörde in ihren Entwurf ganz schnell noch eine Transparenzklausel eingebaut. Frau Gümbel, es ist zwar gut und schön, dass Drittmittel veröffentlicht werden, aber das geschieht nur auf Antrag, und das setzt das Wissen voraus, dass da etwas im Busch ist, denn sonst werde ich gar keinen Antrag stellen. Viel, viel besser wäre es natürlich, wenn alle Drittmittel ins Netz gestellt würden, ohne dass man einen Antrag stellen muss; so ist es anderswo auch üblich. Uns geht das insgesamt nicht weit genug mit der Transparenzklausel. Wir verweisen auf die Äußerung der Behörde im Wissenschaftsausschuss, wo ganz deutlich gesagt wurde, die Hamburger Hochschulen machen Friedensforschung und keine Rüstungsforschung. Deshalb möchten wir, dass die Zivilklausel in das Hochschulgesetz Eingang findet.
Über allem schwebt die Unterfinanzierung der Hochschule. Das Problem der prekären Beschäftigung habe ich schon angesprochen. Wir haben das auch bei der Diskussion um das Ausbildungskapazitätsgesetz gesehen. Auch da werden wir keine Abhilfe schaffen. Und Zwangsexmatrikulationen sind nun echt das Letzte, was die Hochschulen gebrauchen können.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wissenschaft ist die Grundlage für die Entwicklung einer demokratischen Zivilgesellschaft und für gesellschaftlichen Fortschritt. Wissenschaft findet in Deutschland überwiegend an den Hochschulen statt, und deswegen ist es von so besonderer Bedeutung, wie ein Hochschulgesetz geregelt ist. Schließlich wird dort geregelt, wie Lehre und Forschung an den Hochschulen organisiert werden und wie ihre Mitglieder in Körperschaften des öffentlichen Rechts daran mitwirken können. Dieses Mitwirkungsrecht zu stärken, ist ein zentrales Element des Gesetzentwurfs. Hochschulen sind eben keine normalen Verwaltungseinheiten und sie sind auch keine Unternehmen.
In diesem Sinne, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir ein sehr umfangreiches Beteiligungsverfahren durchgeführt. Dabei war von Anfang an klar, dass jede Anregung und jede Kritik ernsthaft geprüft wird und dass das auch mit der Bereitschaft geschieht, Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorzunehmen, was wir ja auch getan haben.
Auf das Beteiligungsverfahren ist schon mehrfach hingewiesen worden, deswegen will ich es sehr kurz machen. Wir haben über das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren hinaus die Hochschulen, die LandesAStenKonferenz und die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten um schriftliche Stellungnahmen gebeten und 55 Stellungnahmen erhalten, alleine 48 aus den Hochschulen. Darüber hinaus haben wir zu Beginn des Wintersemesters ein vierwöchiges Onlineverfahren gehabt und eine Arbeitskonferenz durchgeführt. An diesem Onlineverfahren haben sich 2500 Personen mit rund 200 Beiträgen beteiligt. An der Arbeitskonferenz Ende Oktober vergangenen Jahres haben 100 Vertreterinnen und Vertreter aus den staatlichen Hamburger Hochschulen und auch von der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten teilgenommen. Die schriftlichen Stellungnahmen, die Ergebnisse der Onlinediskussion und die Ergebnisse der Arbeitskonferenz finden Sie im Internet dokumentiert, wie im Übrigen auch das Gesetz. Dort war, sehr geehrter Herr Kleibauer, auch die alte Synopse eingestellt, und selbstverständlich wird die neue Synopse auch dort zu finden sein, um den Umgang mit diesem Gesetz zu erleichtern.
Im Übrigen, wenn ich das noch sagen darf: Das Beteiligungsverfahren ist ein Verfahren, das den Hochschulen und der Materie angemessen ist, dass aber darüber hinaus das Verfahren in der Bürgerschaft mit seinen eigenen Regeln stattfindet, ist auch klar.
Wir haben einige der Änderungsanregungen für unseren Gesetzentwurf aufgegriffen, darunter beispielsweise die Stellung der Präsidentin oder des Präsidenten. Hier bleibt es bei der Kollegialleitung
der Hochschulen. Allerdings soll die Rolle der Präsidenten und ihre Verantwortung durch die Neujustierung der Richtlinienkompetenz verdeutlicht werden.
Ein anderer Punkt, der in der öffentlichen Diskussion eine große Rolle gespielt hat, war das Thema Frauenförderung, das hier auch schon angesprochen worden ist. Es geht um eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen, selbstverständlich auch im Wissenschaftsbereich. Wenn man sich anschaut, dass über 50 Prozent der Studierenden Frauen sind, Frauen aber nur 25 Prozent der Professuren innehaben, dann sehen Sie, dass es Handlungsbedarf gibt. Deswegen geht es in dem Gesetz darum, dass es zu einem Abbau der geschlechtsspezifischen Nachteile und der Unterrepräsentanz von Frauen kommt. Darüber hinaus bleibt es dabei, dass für alle Selbstverwaltungsgremien, für die Berufungsausschüsse und die Hochschulräte eine vierzigprozentige Geschlechterquote eingeführt wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns frühzeitig auch mit der Frage der Verfassungskonformität des Gesetzentwurfs beschäftigt
also für Sie alle nachlesbar, hat die Verfassungsgemäßheit unseres Gesetzentwurfs im Grunde bestätigt. In dem Gutachten gab es Anregungen für Veränderungen, die wir aufgenommen haben. Welche das sind, werden wir Ihnen in den Ausschussberatungen gerne im Detail erklären.
Wir haben mit unserem Gesetzentwurf fünf politische Leitlinien umgesetzt. Wir stärken die demokratischen Strukturen und die Partizipation der Hochschulmitglieder. Die Hochschulpräsidenten werden vom Hochschulsenat gewählt, nicht vom Hochschulrat, sondern von diesem bestätigt. Der Hochschulsenat hat auch im Hinblick auf die Struktur- und Entwicklungsplanung eine substantielle Erweiterung seiner Befugnisse und Kompetenzen. Im Übrigen werden auch die Fakultäten anders, als es bislang vorgesehen ist, an der zentralen strategischen Struktur- und Entwicklungsplanung gesetzlich beteiligt. Wir schaffen zudem eine sogenannte dritte Ebene, indem wir die Möglichkeit schaffen, dass Institute auch mit Selbstverwaltungsgremien unterhalb der Fakultätsebene eingerichtet werden können. Wir ordnen die Verantwortlichkeiten in den Hochschulen klar zu, und wir stellen die politische Verantwortung für die Hochschulen sicher.
Hier möchte ich gerne auf einen Punkt eingehen, Herr Kleibauer, den Sie genannt haben. Sie haben davon gesprochen, dass dieser Gesetzentwurf deutliches Misstrauen gegenüber den staatlichen hamburgischen Hochschulen zeige. Herr Schinnenburg hat das erweitert im Hinblick auf die privaten hamburgischen Hochschulen. Das ist mitnichten der Fall; dieses Misstrauen gibt es gar nicht, sondern es gibt einen Anspruch auf Qualitätssicherung und selbstverständlich, bei der möglichst großen Hochschulautonomie, die im Sinne der Freiheit von Forschung und Lehre gewährt werden muss, auch einen Anspruch auf eine Verantwortungskultur an den Hochschulen. Im Übrigen eine, die Sie als Parlament selbst einfordern. Wenn wir den Hochschulen mehr als 630 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stellen, dann ist klar, dass mit diesen Globalzuweisungen und auch der Globalsteuerung ein verbessertes Berichtswesen einhergeht, das im Wesentlichen dazu dient, dass wir die Anforderungen, die Sie gestellt haben, erfüllen. Wir verbessern die Handlungsfähigkeiten der Fakultäten in Lehre und Forschung, und wir schaffen auch die Grundlage für effizientere Entscheidungsverfahren. Das sind die fünf Punkte, die wir als politische Leitlinien versprochen haben und die wir mit dem Gesetz einhalten.
Zum Schluss, meine Damen und Herren, möchte ich drei Themen ansprechen, die mir persönlich sehr wichtig sind. Das ist zum einen das auch schon angesprochene Thema der Transparenz in der Drittmittelforschung. Insbesondere geht es hier um militärische Forschung, was bundesweit diskutiert worden ist. Wir haben eine Regelung aufgenommen, wonach das Präsidium der Hochschulen künftig die Öffentlichkeit über die Forschungsvorhaben aus Mitteln Dritter informiert. Das ist auch die richtige Form, weil selbstverständlich die Verantwortung dafür, welche Forschungsvorhaben durchgeführt werden, bei den Hochschulen liegt und sie von allen Mitgliedern der Hochschulen diskutiert werden müssen.
Der zweite Punkt ist die Regelung für faire Arbeitsbedingungen für gute Wissenschaft. Sie wissen, dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft für viele Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler eine enorme Belastung sind. Oftmals werden nur wenige Monate dauernde Arbeitsverträge abgeschlossen und immer wieder kurzfristig verlängert. Auf diese Weise sind Lebens- und Familienplanung kaum möglich. Das wollen wir ändern, und das tun wir sowohl mit diesem Gesetz in Paragraf 28 als auch mit dem Code of Conduct. Wir haben vor einem guten Jahr eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Hochschulen, Gewerkschaften, Verbänden, der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten und der Konferenz des akademischen Personals eingesetzt und haben dort einen Code of Conduct, also einen Verhaltenskodex entwickelt und uns ge
meinsam darauf verständigt, der jetzt in den Zielund Leistungsvereinbarungen zwischen der Behörde und den Hochschulen verabredet wird.
Genau, das ist ein sehr guter Gesichtspunkt, liebe Frau Heyenn, und ich glaube, dass wir Ihnen im Ausschuss sehr gut erklären können, dass das sehr wohl unter den jetzigen verlässlichen Rahmenbedingungen und der Planungssicherheit der Budgets auch realisierbar ist.