Das habe ich doch gerade schon gesagt. Ich will nur in einem einzigen Punkt noch einmal Essig in den Wein schütten. Normalerweise, wenn wir als LINKE darüber sprechen, dass es eine ungerechte Reichtumsverteilung gibt und einige Leute immer mehr Geld anhäufen, werfen Sie, CDU und FDP, uns immer Sozialneid vor. Bei diesem Punkt denken Sie auf einmal ganz anders. Aber das ist ein Extra-Thema.
Wir kommen zu den Punkten 2, 2a und 2b, den Drucksachen 20/12808, 20/12848 und 20/12937: Wahlen jeweils einer oder eines Deputierten der Behörde für Justiz und Gleichstellung, der Behörde für Wissenschaft und Forschung und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Wissenschaft und Forschung – Drs 20/12848 –]
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration – Drs 20/12937 –]
Die Fraktionen haben vereinbart, dass die Wahlen in einem Wahlgang durchgeführt werden können. Alle drei Stimmzettel liegen Ihnen vor. Sie enthalten bei den Namen jeweils Felder für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Sie dürfen auf jedem Stimmzettel bei jedem Namen ein Kreuz machen, aber bitte nur eines. Mehrere Kreuze beziehungsweise kein Kreuz bei einem der Namen machen die Wahl dieses Kandidaten ungültig. Auch weitere Eintragungen oder Bemerkungen würden zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels führen. Bitte nehmen Sie nun Ihre Wahlentscheidung vor. Mit dem Einsammeln werden wir dann etwas warten.
Wie immer wäre es sehr hilfreich, wenn diejenigen, die ihre Stimmzettel noch haben, diese hochhalten, sodass die Schriftführer sie sehen können. Die Schriftführer verlassen das Plenum nicht. Sie können sie also hinterher noch im Schnack aufhalten.
Dann frage ich, ob alle Stimmzettel abgegeben worden sind. – Das ist der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung. Die Wahlergebnisse werden nun ermittelt und vereinbarungsgemäß zu Protokoll gegeben.
Diejenigen Abgeordneten, die an der Einbringung des Haushalts nicht interessiert sind, können gern vielleicht Kaffee trinken gehen, aber es wäre ganz nett, wenn diejenigen, die daran interessiert sind, etwas ruhiger werden würden.
Punkt 5a, Drucksache 20/13000, Senatsantrag: Haushaltsplan-Entwurf 2015/2016, Mittelfristiger Finanzplan 2014-2018 und HaushaltsbeschlussEntwurf 2015/2016 der Freien und Hansestadt Hamburg.
[Senatsantrag: Haushaltsplan-Entwurf 2015/2016 Mittelfristiger Finanzplan 2014–2018 und Haushaltsbeschluss-Entwurf 2015/2016 der Freien und Hansestadt Hamburg – Drs 20/13000 –]
Diese Drucksache ist bereits am 18. Februar 2014 im Vorwege federführend an den Haushaltsausschuss und mitberatend an die zuständigen Fachausschüsse überwiesen worden.
Zur Einbringung des Haushalts spricht zunächst der Senat. Herr Dr. Tschentscher, Sie haben das Wort.
Ich sage das noch einmal in aller Deutlichkeit: Das Parlament sollte sich etwas ruhiger verhalten, weil das, was wir jetzt hören werden, die Konzentration aller erfordert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Senat legt der Bürgerschaft nunmehr den dritten Doppelhaushalt in dieser Wahlperiode vor. Erstmals handelt es sich um einen vollständig kaufmännischen Produkthaushalt, der anders als bisher die gesamte Vermögensentwicklung der Stadt im Blick hat, Abschreibungen berücksichtigt und Rückstellungen bildet. Das ist ein großer Fortschritt im öffentlichen Haushaltswesen, der unserer hanseatischen Tradition als Kaufmannsstadt sehr gerecht wird. Dankenswerterweise hat der Rechnungshof geprüft, ob der Senat mit der Umstellung der Haushaltstechnik seine Linie der Ausgabenbegrenzungen materiell geändert hat. Der Rechnungshof kommt eindeutig zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall ist.
Inhaltlich setzt der Senat die Linie seines Finanzkonzepts fort: Ausgaben begrenzen, Defizite abbauen, Neuverschuldung zurückführen und so die Schuldenbremse der Verfassung konsequent umsetzen.
Im Doppelhaushalt 2009/2010 belief sich die Nettokreditaufnahme auf fast 2 Milliarden Euro. Seit 2011 konnte die Neuverschuldung Schritt für Schritt verringert werden. Der aktuelle Haushaltsplan setzt diesen Sanierungsprozess fort, ab 2017 sind planmäßig Finanzierungsüberschüsse zu erwarten.
Die Zahlen der vergangenen Jahre sind nicht nur geprägt von den Fortschritten der Konsolidierung, sondern unbestritten auch von den positiven, konjunkturellen Effekten auf der Einnahmeseite. Aber auch eine konjunkturbereinigte Betrachtung zeigt, dass sich die Haushaltsergebnisse Jahr für Jahr um mehr als 150 Millionen Euro verbessern und dass damit ab 2018 auch ein struktureller Finanzierungsüberschuss zu erwarten ist. Damit gelingt die Wende bei der Neuverschuldung. Für 2017 und
2018 sind Nettotilgungen von rund 200 Millionen Euro vorgesehen. Wenn die gute Konjunktur anhält, sind Kreditrückzahlungen entsprechend früher, vielleicht schon nächstes oder sogar dieses Jahr, möglich.
Mit der vorgelegten Planung bleibt der Senat bei seinem Grundsatz, trotz Schuldenbremse die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt zu stärken und wichtige öffentliche Aufgaben bestmöglich zu erfüllen.
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung, die flächendeckende Einführung ganztägiger Bildungsund Betreuungsangebote, Gebührenfreiheit von der Kita bis zu den Hochschulen, der Bau neuer Wohnungen, die Sicherung von Investitionen im Hafen und die Sanierung der Infrastruktur bleiben die politischen Schwerpunkte dieses Senats. Für diese Schwerpunkte haben wir seit 2011 erhebliche Umschichtungen im Haushalt vorgenommen, wobei uns durchaus Entlastungen des Bundes bei den gesetzlichen Leistungen geholfen haben. In keinem anderen Bundesland sind die Entlastungen bei den Kosten der Unterkunft, bei der Grundsicherung im Alter und beim BAföG so konsequent und in diesem Umfang genutzt worden, um Kitas, Schulen und Hochschulen zu stärken.
(Beifall bei der SPD – Jens Kerstan GRÜNE: Bevor Sie wussten, dass es kommt? Das ist echt faszinierend!)
die mit den Hochschulvereinbarungen rund 600 Millionen Euro jährlich erhalten mit einer verlässlichen Steigerung von über 5 Millionen Euro pro Jahr, die Mittel von bis zu 650 Millionen Euro pro Jahr im Rahmen des Hochschulpaktes zur Verfügung haben, die eine vollständige Kompensation für die Studiengebühren zur Verfügung haben, ohne Verwendungsauflagen und einbezogen in die Steigerung ihres Gesamtetats, und für die wir sehr bald mit dem Bau neuer Universitätsgebäude beginnen werden, die noch einmal rund 250 Millionen Euro erfordern.
Darüber hinaus fördern wir die außeruniversitäre Forschung mit rund 90 Millionen Euro pro Jahr, unter anderem mit einer neuen Beteiligung an der Fraunhofer-Gesellschaft und einem zusätzlichen Max-Planck-Institut in Hamburg.
Wer einmal abseits der Debatten, die hier zum Teil aufgeregt geführt werden, auf diesen Bereich blickt, so wie die Wirtschaftsprüfer von PriceWaterhouseCoopers, die mit Zahlen umgehen können, der stellt fest, dass wir, mehr als je zuvor, fast
1 Milliarde Euro jedes Jahr in die Wissenschaft investieren und damit, bezogen auf unsere Größe und Einwohnerzahl, weit vor allen anderen Ländern, vor Bayern, vor Baden-Württemberg, auf Platz 1 in Deutschland liegen.
Neben diesen langfristig verfolgten Schwerpunkten sind im Haushalt auch Ausgaben zu berücksichtigen, die in dieser Form nicht vorherzusehen waren. Dies gilt insbesondere für die Entwicklung der Flüchtlingszahlen. Der damit verbundene Mehrbedarf in der öffentlichen Unterbringung wäre kaum ohne Nachteile in anderen Bereichen finanzierbar gewesen, wenn es nicht ebenso unvorhergesehene Entlastungen an anderer Stelle gegeben hätte. Aufgrund niedriger Zinsen und weil wir deutlich weniger Schulden gemacht haben als geplant, fallen die Zinsausgaben niedriger aus als in den Vorjahren. Gleichwohl planen wir vorsichtig und gehen von wieder ansteigenden Zinssätzen aus.
Aber jeder Haushaltsplan hat Risiken. Bei den Ausgaben hat der Senat deshalb neben einigen anderen Reservepositionen vor allem eine zentrale Reserve speziell für gesetzliche Sozialleistungen vorgesehen. Bei den Steuereinnahmen gibt es wie bisher Vorsichtsabschläge, weil wir uns nicht darauf verlassen können, dass die außerordentlich guten Konjunkturprognosen der Bundesregierung tatsächlich eintreten.
Wie in jeder Debatte zum Haushalt muss ich auch heute auf die Risiken hinweisen, die Hamburg und Schleswig-Holstein aufgrund der früheren Geschäfte der HSH Nordbank tragen. Die neue HSH Nordbank ist mit ihrer Restrukturierung, dem Aufbau des neuen Geschäftsmodells und der Bewältigung der Altlasten durchaus vorangekommen. Die Bilanzsumme wurde fast halbiert, die von der Ländergarantie abgesicherten Risiken wurden von 185 Milliarden Euro auf 60 Milliarden Euro verringert, die Gewährträgerhaftung ist von 65 Milliarden Euro auf rund 25 Milliarden Euro gesunken. Das ist ein gutes Ergebnis, für das der Vorstand und die Beschäftigten der neuen HSH Nordbank Anerkennung verdienen. Aber auch die verbliebenen Risiken sind noch sehr hoch. In dem schwierigen Umfeld der Schifffahrts- und Finanzmärkte können weiterhin Zusatzbelastungen für die Bank entstehen, für die Hamburg und Schleswig-Holstein als Garantiegeber, als Gewährträger und Anteilseigner am Ende einstehen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Entwurf des Senats für den Doppelhaushalt 2015/2016 ist hiermit in die parlamentarische Beratung eingebracht. Bisher wurde schon viel über die Entwicklung des Haushalts debattiert. Die Opposition ist dabei arbeitsteilig vorgegangen. Die Fachsprecher kritisie
ren jeden Rückgang von Ausgaben in ihrem Bereich mit großer Empörung, jede Erhöhung von Mitteln komme zu spät und sei zu wenig. Die Opposition fordert mehr für Kultur, für Bezirke, für Inklusion, für Schulen, für Radverkehr und Hochschulen.
Nachdem die Forderungen nach höheren Ausgaben kraftvoll vorgetragen wurden, erklären die haushaltspolitischen Sprecher derselben Fraktion